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Wie wird der Samstag bezahlt?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie wird der Samstag bezahlt?
  2. Ist samstagsarbeit erlaubt?
  3. Wie viel Samstage darf man im Monat arbeiten?
  4. Kann Mitarbeiter die Arbeit am Samstag verweigern?
  5. Wie hoch Samstagszuschlag?
  6. Wie viel Zuschlag am Samstag?
  7. Wie viel gibt es Samstagszuschlag?
  8. Wird samstagsarbeit besser bezahlt?
  9. Wie hoch ist der Samstagszuschlag?
  10. Wie oft steht mir ein freier Samstag zu?
  11. Kann mich mein Chef zwingen samstags zu arbeiten?
  12. Wird samstagsarbeit mehr bezahlt?
  13. Sind samstagszuschläge Pflicht?
  14. Wird samstagsarbeit versteuert?
  15. Wie viel Prozent am Samstag?

Wie wird der Samstag bezahlt?

Arbeitgeber können oder müssen einen Wochenendzuschlag an Mitarbeitende zahlen, die am Wochenende, an Feiertagen oder nachts am Arbeitsplatz erscheinen. Zu Wochenendzuschlägen zählen die Zuschläge für Samstagsarbeit, Sonntagsarbeit, Nachtarbeit und die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen.

Für einige Branchen ist Samstagsarbeit ganz normal. Tatsächlich gilt der Samstag auch als Werktag und wird im Arbeitsrecht wie jeder andere Werktag gehandhabt. Arbeitgeber haben laut Gewerbeordnung (GeWo) das Direktionsrecht inne, wodurch sie „Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen“ bestimmen können. Mitarbeitende haben samstags also prinzipiell keinen Anspruch auf einen Wochenendzuschlag – schließlich werden sie mit ihrem Gehalt dafür entlohnt, wie an jedem anderen Arbeitstag auch. Das ändert sich nur, wenn der Samstag zufällig auf einen Feiertag fällt oder Mitarbeitende nachts arbeiten.

Wenn der Samstag im Arbeitsvertrag nicht explizit als Arbeitstag ausgeschlossen wird, können Mitarbeitende die Samstagsarbeit nur verweigern, wenn sie nach § 275 Abs. 3 BGB unzumutbar ist. Das könnte zum Beispiel aus gesundheitlichen oder familiären Gründen der Fall sein. Andernfalls sind Mitarbeitende dazu verpflichtet, auch ohne einen speziellen Wochenendzuschlag zur Samstagsarbeit zu erscheinen.

Ist samstagsarbeit erlaubt?

Samstagsarbeit ist grundsätzlich und ohne besondere Einschränkung erlaubt, da das Arbeitszeitgesetz von einer 6-Tage-Arbeitswoche ausgeht und den Samstag demnach als normalen Werktag definiert. Ihr Arbeitgeber hat nach § 106 Satz 1 Gewerbeordnung (GeWo) das sogenannte Direktionsrecht inne. Dieses macht es ihm möglich, „Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen“ zu bestimmen. Das bedeutet, er kann die Lage Ihrer Arbeitszeit einseitig per Anweisung festlegen. Lage der Arbeitszeit meint die Zeit, innerhalb der Sie Ihre vertraglich geregelte Arbeitszeit ableisten müssen – mit der Anzahl der Arbeitsstunden hat das nichts zu tun. Durch das Weisungsrecht kann Ihr Arbeitgeber also auch Samstagsarbeit anordnen, wenn er dies für nötig hält.

Ihr Chef wird durch die Formulierung „nach billigem Ermessen“ aber auch eingeschränkt: Es bedeutet, dass er Ihrepersönlichen Interessen oder Ihre familiäre Situation berücksichtigen muss und nicht einfach nach Lust und Laune über Ihre Arbeitszeit bestimmen darf.

Wenn Ihr Arbeitsvertrag die Tage, an denen Sie arbeiten müssen, explizit festlegt und der Samstag hier ausgeschlossen ist – weil Ihre Arbeitszeit an den Tagen von Montag bis Freitag erfolgen soll – kann Ihr Arbeitgeber Sie auch nicht einfach dazu auffordern. Trotz Weisungsrecht hat er nicht die Möglichkeit, Ihren Arbeitsvertrag einseitig zu ändern. In diesem Fall kann er Sie nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zu Samstagsarbeit heranziehen – oder wenn Ihr Arbeitsvertrag durch eine Änderungskündigung dementsprechend abgeändert wird.

Frage aus unserer Online-Rechtsberatung: Samstagsarbeit ohne vertragliche Grundlage erlaubt?

Das Arbeitszeitgesetz – das den Schutz der Arbeitnehmer zum Ziel hat – sieht noch andere Situationen vor, bei denen Samstagsarbeit nicht erlaubt ist. Wenn Sie zum Beispiel an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten mussten, steht Ihnen ein Ersatzruhetag zu. Dieser kann auf einen Samstag gelegt werden, an dem Sie dann keinesfalls arbeiten dürfen (§ 11 Abs. 3 ArbZG). Auch eine verlängerte Ruhezeit kann dazu führen, dass der Samstag für Sie frei sein muss.

Wie viel Samstage darf man im Monat arbeiten?

Samstagsarbeit ist grundsätzlich und ohne besondere Einschränkung erlaubt, da das Arbeitszeitgesetz von einer 6-Tage-Arbeitswoche ausgeht und den Samstag demnach als normalen Werktag definiert. Ihr Arbeitgeber hat nach § 106 Satz 1 Gewerbeordnung (GeWo) das sogenannte Direktionsrecht inne. Dieses macht es ihm möglich, „Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen“ zu bestimmen. Das bedeutet, er kann die Lage Ihrer Arbeitszeit einseitig per Anweisung festlegen. Lage der Arbeitszeit meint die Zeit, innerhalb der Sie Ihre vertraglich geregelte Arbeitszeit ableisten müssen – mit der Anzahl der Arbeitsstunden hat das nichts zu tun. Durch das Weisungsrecht kann Ihr Arbeitgeber also auch Samstagsarbeit anordnen, wenn er dies für nötig hält.

Ihr Chef wird durch die Formulierung „nach billigem Ermessen“ aber auch eingeschränkt: Es bedeutet, dass er Ihrepersönlichen Interessen oder Ihre familiäre Situation berücksichtigen muss und nicht einfach nach Lust und Laune über Ihre Arbeitszeit bestimmen darf.

Wenn Ihr Arbeitsvertrag die Tage, an denen Sie arbeiten müssen, explizit festlegt und der Samstag hier ausgeschlossen ist – weil Ihre Arbeitszeit an den Tagen von Montag bis Freitag erfolgen soll – kann Ihr Arbeitgeber Sie auch nicht einfach dazu auffordern. Trotz Weisungsrecht hat er nicht die Möglichkeit, Ihren Arbeitsvertrag einseitig zu ändern. In diesem Fall kann er Sie nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zu Samstagsarbeit heranziehen – oder wenn Ihr Arbeitsvertrag durch eine Änderungskündigung dementsprechend abgeändert wird.

Frage aus unserer Online-Rechtsberatung: Samstagsarbeit ohne vertragliche Grundlage erlaubt?

Das Arbeitszeitgesetz – das den Schutz der Arbeitnehmer zum Ziel hat – sieht noch andere Situationen vor, bei denen Samstagsarbeit nicht erlaubt ist. Wenn Sie zum Beispiel an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten mussten, steht Ihnen ein Ersatzruhetag zu. Dieser kann auf einen Samstag gelegt werden, an dem Sie dann keinesfalls arbeiten dürfen (§ 11 Abs. 3 ArbZG). Auch eine verlängerte Ruhezeit kann dazu führen, dass der Samstag für Sie frei sein muss.

Kann Mitarbeiter die Arbeit am Samstag verweigern?

Arbeitgeber können oder müssen einen Wochenendzuschlag an Mitarbeitende zahlen, die am Wochenende, an Feiertagen oder nachts am Arbeitsplatz erscheinen. Zu Wochenendzuschlägen zählen die Zuschläge für Samstagsarbeit, Sonntagsarbeit, Nachtarbeit und die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen.

Für einige Branchen ist Samstagsarbeit ganz normal. Tatsächlich gilt der Samstag auch als Werktag und wird im Arbeitsrecht wie jeder andere Werktag gehandhabt. Arbeitgeber haben laut Gewerbeordnung (GeWo) das Direktionsrecht inne, wodurch sie „Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen“ bestimmen können. Mitarbeitende haben samstags also prinzipiell keinen Anspruch auf einen Wochenendzuschlag – schließlich werden sie mit ihrem Gehalt dafür entlohnt, wie an jedem anderen Arbeitstag auch. Das ändert sich nur, wenn der Samstag zufällig auf einen Feiertag fällt oder Mitarbeitende nachts arbeiten.

Wenn der Samstag im Arbeitsvertrag nicht explizit als Arbeitstag ausgeschlossen wird, können Mitarbeitende die Samstagsarbeit nur verweigern, wenn sie nach § 275 Abs. 3 BGB unzumutbar ist. Das könnte zum Beispiel aus gesundheitlichen oder familiären Gründen der Fall sein. Andernfalls sind Mitarbeitende dazu verpflichtet, auch ohne einen speziellen Wochenendzuschlag zur Samstagsarbeit zu erscheinen.

Wie hoch Samstagszuschlag?

Löhne, Gehälter, Ausbil­dungs­ver­gü­tungen, Zuschläge, Urlaub und Kündigungs­fristen

Wie viel Zuschlag am Samstag?

Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütungen, Zuschläge, Urlaub und Kündigungsfristen

Wie viel gibt es Samstagszuschlag?

  • Sollen Sie die an einem Wochenfeiertag ausgefallene Arbeit an dem sonst freien Samstag nacharbeiten, erhalten Sie vom Arbeitgeber sowohl für den Feiertag als auch für den Samstag den üblichen Lohn. Einen Samstagszuschlag gibt es dafür nicht. Ihr Vorteil besteht lediglich darin, dass Sie auch für den Feiertag bezahlt werden.
  • Das Entgeltfortzahlungsgesetz betrifft insoweit lediglich die Entgeltfortzahlung an Sonn- und Feiertagen. Da Feiertagsarbeit nach dem Arbeitszeitgesetz grundsätzlich verboten ist, erhalten Sie für Ihre Arbeit an Feiertagen Zuschläge. Umgekehrt ergibt sich daraus, dass Sie für Arbeiten an Samstagen keinen Samstagszuschlag beanspruchen können.
  • In der Praxis ist die Arbeitszeit meist aber so gestaltet, dass in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen die regelmäßige Arbeitszeit auf die Tage von Montag bis Freitag begrenzt ist. Eine weitere Begrenzung ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz, wonach die werktägliche Arbeitszeit 8 h nicht überschreiten darf.
  • Wenn Sie in Ihrem Arbeitsvertrag eine Wochenarbeitszeit von 40 h vereinbart haben, können Sie faktisch nur an fünf Tagen in der Woche arbeiten. Arbeiten Sie dann zusätzlich noch am Samstag, leisten Sie Überstunden, die normalerweise zusätzlich bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden. Maßgebend ist hierbei Ihr individueller Arbeitsvertrag, eine gesonderte Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber speziell für diesen Samstag, der für Ihren Betrieb maßgebende Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.
  • Was nicht alle wissen, ist, dass der Samstag auch ein Werktag ist. Daher erhalten Arbeitnehmer, …

Wird samstagsarbeit besser bezahlt?

  • Im Rahmen der erweiterten Öffnungszeiten gibt es für Arbeitsstunden zw 18.30 Uhr und 20 Uhr und am Samstag ab 13 Uhr Zeitzuschläge zw 30 und 100%, abhängig von den Möglichkeiten des Verbrauchs des Zeitausgleichs.
  • Überstunden in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen sind mit einem Zuschlag von 100% zu vergüten; Überstunden im Rahmen der erweiterten Öffnungszeiten sind mit 70% Zuschlag zu vergüten.
  • Überstunden in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen sind mit einem Zuschlag von 100% zu vergüten.
  • Es gebührt für Arbeitsstunden in der Nacht von 22 Uhr bis 6 Uhr ein Zuschlag von mindestens € 1,82/Stunde.

Wie hoch ist der Samstagszuschlag?

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Ein gesetzlicher Anspruch auf einen freien Samstag besteht nach bundesweit gültigem Arbeitsrecht nicht. Nur im Bundesland Thüringen ist im Ladenöffnungsgesetz geregelt, daß beschäftigten zwei freie Samstage im Monat zu gewähren sind.

Wie oft steht mir ein freier Samstag zu?

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Ein gesetzlicher Anspruch auf einen freien Samstag besteht nach bundesweit gültigem Arbeitsrecht nicht. Nur im Bundesland Thüringen ist im Ladenöffnungsgesetz geregelt, daß beschäftigten zwei freie Samstage im Monat zu gewähren sind.

Kann mich mein Chef zwingen samstags zu arbeiten?

Samstagsarbeit ist grundsätzlich und ohne besondere Einschränkung erlaubt, da das Arbeitszeitgesetz von einer 6-Tage-Arbeitswoche ausgeht und den Samstag demnach als normalen Werktag definiert. Ihr Arbeitgeber hat nach § 106 Satz 1 Gewerbeordnung (GeWo) das sogenannte Direktionsrecht inne. Dieses macht es ihm möglich, „Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen“ zu bestimmen. Das bedeutet, er kann die Lage Ihrer Arbeitszeit einseitig per Anweisung festlegen. Lage der Arbeitszeit meint die Zeit, innerhalb der Sie Ihre vertraglich geregelte Arbeitszeit ableisten müssen – mit der Anzahl der Arbeitsstunden hat das nichts zu tun. Durch das Weisungsrecht kann Ihr Arbeitgeber also auch Samstagsarbeit anordnen, wenn er dies für nötig hält.

Ihr Chef wird durch die Formulierung „nach billigem Ermessen“ aber auch eingeschränkt: Es bedeutet, dass er Ihrepersönlichen Interessen oder Ihre familiäre Situation berücksichtigen muss und nicht einfach nach Lust und Laune über Ihre Arbeitszeit bestimmen darf.

Wenn Ihr Arbeitsvertrag die Tage, an denen Sie arbeiten müssen, explizit festlegt und der Samstag hier ausgeschlossen ist – weil Ihre Arbeitszeit an den Tagen von Montag bis Freitag erfolgen soll – kann Ihr Arbeitgeber Sie auch nicht einfach dazu auffordern. Trotz Weisungsrecht hat er nicht die Möglichkeit, Ihren Arbeitsvertrag einseitig zu ändern. In diesem Fall kann er Sie nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zu Samstagsarbeit heranziehen – oder wenn Ihr Arbeitsvertrag durch eine Änderungskündigung dementsprechend abgeändert wird.

Frage aus unserer Online-Rechtsberatung: Samstagsarbeit ohne vertragliche Grundlage erlaubt?

Das Arbeitszeitgesetz – das den Schutz der Arbeitnehmer zum Ziel hat – sieht noch andere Situationen vor, bei denen Samstagsarbeit nicht erlaubt ist. Wenn Sie zum Beispiel an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten mussten, steht Ihnen ein Ersatzruhetag zu. Dieser kann auf einen Samstag gelegt werden, an dem Sie dann keinesfalls arbeiten dürfen (§ 11 Abs. 3 ArbZG). Auch eine verlängerte Ruhezeit kann dazu führen, dass der Samstag für Sie frei sein muss.

Wird samstagsarbeit mehr bezahlt?

Hallo ich arbeite von montags bis freitags und manchmal samstags als vz 40 stunden die woche steht mir samstags ein zuschlag zu ??der samstag sind keine überstunden

Sind samstagszuschläge Pflicht?

Habe ich Anspruch auf Nachtzuschlag?

Der Nachtzuschlag ist keine Pflicht. § 6 Abs. 5 ArbZG schreibt jedoch vor, dass der Arbeitgeber entweder einen angemessenen Zuschlag zahlen oder bezahlte freie Tage als Ausgleich für Nachtarbeit gewähren muss. Ein Anspruch kann sich aber aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben.

Wie hoch ist der Nachtzuschlag in der Regel?

Wird samstagsarbeit versteuert?

Bundesfinanzhof - Anhängiges Verfahren VI R 1/22 - Maßstab für die Berechnung der in § 3b Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 EStG genannten prozentualen Höchstgrenzen bei Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen oder zur Nachtzeit Das Niedersächsische Finanzgericht hat am 15.12.2021 ein Urteil (14 K 268/18) zur Berechnung des Grundlohns bei Bereitschaftsdiensten gesprochen.

Dagegen ist ein Verfahren VI R 1/22 beim Bundesfinanzhof anhängig. Thema: Ist Maßstab für die Berechnung der in § 3b Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 EStG genannten prozentualen Höchstgrenzen bei Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen oder zur Nachtzeit das für den bei Anwesenheit am Arbeitsplatz geleisteten Bereitschaftsdienst gezahlte Entgelt oder der sonst maßgebende Grundlohn?

Bundesfinanzhof - Anhängiges Verfahren VI R 1/22 - Maßstab für die Berechnung der in § 3b Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 EStG genannten prozentualen Höchstgrenzen bei Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen oder zur Nachtzeit Das Niedersächsische Finanzgericht hat am 15.12.2021 ein Urteil (14 K 268/18) zur Berechnung des Grundlohns bei Bereitschaftsdiensten gesprochen.

Dagegen ist ein Verfahren VI R 1/22 beim Bundesfinanzhof anhängig. Thema: Ist Maßstab für die Berechnung der in § 3b Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 EStG genannten prozentualen Höchstgrenzen bei Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen oder zur Nachtzeit das für den bei Anwesenheit am Arbeitsplatz geleisteten Bereitschaftsdienst gezahlte Entgelt oder der sonst maßgebende Grundlohn?

Wie viel Prozent am Samstag?

News 28.03.2023 Fei­er­tags­zu­schlag

Bild: MEV Verlag GmbH, Germany Viele Unter­nehmen zahlen Fei­er­tags­zu­schläge an Ostern oder Pfingsten. Lohn­steu­er­recht­lich gibt es dabei einiges zu beachten.

Nur wenige Arbeit­neh­mende arbeiten gerne und frei­willig an Sonn- und Fei­er­tagen. Deshalb zahlen viele Unter­nehmen ihren Mit­ar­bei­tenden – zum Bei­spiel an Ostern oder Pfingsten – zusätz­lich zum nor­malen Lohn einen Sonn- oder Fei­er­tags­zu­schlag. Werden die steu­er­li­chen Vor­schriften beachtet, bleibt dieser steu­er­frei.

Zwi­schen Steu­er­recht und Sozi­al­ver­si­che­rungs­recht gibt es einen wich­tigen Unter­schied: Für die Bei­trags­frei­heit darf der Grund­lohn mit maximal 25 Euro zugrunde gelegt werden; im Steu­er­recht darf der Grund­lohn dagegen bis zu maximal 50 Euro betragen.

Lese­tipp: Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge aus Fei­er­tags­zu­schlägen richtig berechnen.

Welche Tage als gesetz­liche Fei­er­tage gelten, richtet sich nach den am Ort der Arbeits­stätte maß­ge­benden lan­des­recht­li­chen Bestim­mungen (R 3b Abs. 3 LStR 2023).

Der steu­er­freie Fei­er­tags­zu­schlag von 125 Prozent gilt für alle Oster­fei­er­tage (für Kar­freitag, Oster­sonntag und Oster­montag), ebenso wie für alle Pfingst­fei­er­tage (Pfingst­sonntag und Pfingst­montag). Ein Fei­er­tags­zu­schlag bleibt steu­er­frei, wenn er 125 Prozent des Grund­lohns nicht über­steigt.

Hin­gegen gilt arbeits­recht­lich, dass Arbeit­neh­mende, die einen Anspruch auf Fei­er­tags- und Sonn­tags­zu­schläge haben, an Oster­sonntag und Pfingst­sonntag keinen Fei­er­tags­zu­schlag fordern können, sondern nur einen etwaigen Sonn­tags­zu­schlag.