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Wie kann ich bei Stromio kündigen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie kann ich bei Stromio kündigen?
  2. Ist die Kündigung von Stromio rechtens?
  3. Hat Stromio allen Kunden gekündigt?
  4. Wie kann ich bei Grünwelt kündigen?
  5. Kann man den stromvertrag per Mail kündigen?
  6. Kann man stromvertrag online kündigen?
  7. Kann man Strom jederzeit kündigen?
  8. Was passiert wenn stromvertrag nicht gekündigt wird?
  9. Wie heißt Stromio jetzt?
  10. Warum gibt es Stromio nicht mehr?
  11. Ist Stromio und Grünwelt das gleiche?
  12. Kann man Strom online kündigen?
  13. Kann ich meine Kündigung per Post schicken?
  14. Sind alle stromverträge monatlich kündbar?
  15. Kann man Strom telefonisch kündigen?

Wie kann ich bei Stromio kündigen?

  • Stromio Kündigungsfrist und die nötige Form
  • Sonderkündigung durch Preiserhöhung von Stromio
  • Die Mindestvertragslaufzeit deines Vertrages sollte in der Vertragsbestätigung vermerkt sein. Sofern in deinem Vertrag nichts anderes beschrieben ist, gilt eine Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Dein Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn du die fristgerechte Kündigung versäumst.

    Willst du dich nicht länger als nötig mit dem Thema Kündigung beschäftigen, kannst du mit unserem Kündigungsservice innerhalb weniger Minuten kündigen. Ergänze das Kündigungsschreiben einfach mit deinen persönlichen Angaben – wie Name, Adresse und Kundennummer – und versende es direkt mit unserem Kündigungsversand. Im Anschluss erhältst du von uns die Versandbestätigung, die dir als Nachweis für den Versand deiner Kündigung dient.

    Ist die Kündigung von Stromio rechtens?

    Niemand, der ein solches Schreiben erhalten hat oder in Zukunft erhält muss fürchten, plötzlich im Dunkeln oder Kalten zu sitzen. Denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass in einem solchen Fall der örtliche Grundversorger einzuspringen hat. Berliner Stromio-Kunden bekommen derzeit Post von Vattenfall. Im Münchner Süden springen die Energienetze Bayern bei der Gaslieferung ein. Und beim Strom die Bayernwerk Netz GmbH. Der Kunde merkt den Wechsel des Lieferanten zunächst gar nicht nach dem Motto: Gas ist Gas und Strom ist Strom. Im Frankfurter Raum bekommt Mainova viele Kunden, die vorher bei Grünwelt waren.

    Betroffen von den Kündigungen sind vor allem preisbewusste Verbraucherinnen und Verbraucher. Das sind die, die über Vergleichsportale wie Check24 einen günstigeren Anbieter in Sachen Strom oder Gas gefunden und dem örtlichen Anbieter daraufhin gekündigt haben. Oder durch den neuen Anbieter den alten "Lebewohl" sagen lassen. Diese günstigen Firmen haben auf den Spotmärkten kurzfristig billig eingekauft und diese Preisvorteile an die Kunden weitergegeben. Grundversorger hingegen schließen langfristige Verträge und leiden daher nicht so sehr unter den enormen Preissteigerungen, die es in den letzten Monaten für Gas und Strom gegeben hat.

    Hat Stromio allen Kunden gekündigt?

    Für die „Stromio“-Kunden wird die Kündigung durch den Anbieter teuer. Verbraucherschützer raten, sich zu wehren (Symbolfoto)

    Foto: imago images / McPHOTO

    Wie kann ich bei Grünwelt kündigen?

    Egal ob du Strom, Gas oder Wärmestrom kündigen möchtest, die AGB weichen hinsichtlich der Paragrafen für die Kündigung nicht voneinander ab. Sprich, es gelten die gleichen Kündigungsbedingungen für Strom, Gas und Wärmestrom.

    Die Mindestlaufzeit deines Vertrages beträgt in der Regel 12 Monate, wenn du keine anderen Vereinbarungen oder Abmachungen getroffen hast. Diese kannst du gegebenenfalls in deiner Vertragsbetätigung nachlesen. Die Kündigungsfrist beläuft sich auf sechs Wochen. Laut AGB ist es auch hier möglich, dass eine abweichende Kündigungsfrist vereinbart wurde, die du ebenfalls deinem Vertrag entnehmen kannst. Die Form ist für die Kündigung von Grünwelt Energie entscheidend! Nur der klassische Postweg ist laut AGB erlaubt.

    Falls du deine Kündigung nicht rechtzeitig einreichst, verlängert sich – wenn nicht anders vereinbart – dein Vertrag mit Grünwelt Energie um weitere 12 Monate.

    Kann man den stromvertrag per Mail kündigen?

    • Der neue Anbieter übernimmt bei einem Stromanbieterwechsel die Kündigung für den neuen Kunden
    • Selbst kündigen sollten Sie, wenn: 1. In weniger als vier Wochen die Kündigungsfrist bei Ihrem aktuellen Vertrag ausläuft. 2. Wenn Sie aufgrund einer Strompreiserhöhung oder eines Umzuges von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
    • Jederzeit können Sie Ihren aktuellen Vertrag bei einem der örtlichen Grundversorger innerhalb von zwei Wochen kündigen. Auch bei einer Kündigung ist die Versorgungssicherheit gewährleistet.
    • Schauen Sie vor dem Umzug in Ihren Stromvertrag, ob es im Falle eines Umzuges ein Sonderkündigungsrecht bei Ihrem Stromanbieter gibt. Die meisten haben so etwas.
    • Ihren Stromvertrag können Sie in einigen Fällen mitnehmen
    • Kündigen Sie fristgerecht spätestens sechs Wochen vor dem Umzug bei Ihrem alten Stromanbieter. Möchten Sie Ihren Vertrag mitnehmen, sollten Sie Ihren Anbieter rechtzeitig über das Datum Ihres Neueinzuges informieren.
    • An Ihrem alten und neuen Wohnort sollten Sie die Zählerstände dokumentieren. Für Ihren neuen Wohnort sollten Sie unter Umständen den Stromanbieter wechseln.
    • Beim Stromwechsel sollten Sie Ihre Kontaktdaten eintragen. Ebenso können Sie hierbei auswählen, ob es sich um einen Neueinzug handelt und wann Sie einziehen. Ebenso können Sie hierbei angeben, ob es sich um einen Erstbezug handelt.

    Ihrem Stromvertrag können Sie die Bedingungen zur Kündigung bei einem Umzug entnehmen. Der Grundversorger übernimmt die Belieferung mit Strom, wenn Sie die Kündigungsfrist verpasst haben oder sich der Lieferbeginn beim neuen Anbieter verzögert. Somit ist immer 100 Prozent Versorgungssicherheit gewährleistet.

    Eine Kündigung bei Ihrem Stromanbieter ist möglich, wenn:

    • Nachdem die Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist eingehalten wurden
    • Sie umziehen (Sonderkündigungsrecht)
    • Eine Preiserhöhung vorgenommen wurde (Sonderkündigungsrecht)
    • Sie sich in der Grundversorgung befinden und dabei die Kündigungsfrist eingehalten wurde

    Im Ihrem Stromvertrag finden Sie alle Details zum Sonderkündigungsrecht und die darin enthaltenen Fristen.

    Kann man stromvertrag online kündigen?

    • Der neue Anbieter übernimmt bei einem Stromanbieterwechsel die Kündigung für den neuen Kunden
    • Selbst kündigen sollten Sie, wenn: 1. In weniger als vier Wochen die Kündigungsfrist bei Ihrem aktuellen Vertrag ausläuft. 2. Wenn Sie aufgrund einer Strompreiserhöhung oder eines Umzuges von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
    • Jederzeit können Sie Ihren aktuellen Vertrag bei einem der örtlichen Grundversorger innerhalb von zwei Wochen kündigen. Auch bei einer Kündigung ist die Versorgungssicherheit gewährleistet.
    • Schauen Sie vor dem Umzug in Ihren Stromvertrag, ob es im Falle eines Umzuges ein Sonderkündigungsrecht bei Ihrem Stromanbieter gibt. Die meisten haben so etwas.
    • Ihren Stromvertrag können Sie in einigen Fällen mitnehmen
    • Kündigen Sie fristgerecht spätestens sechs Wochen vor dem Umzug bei Ihrem alten Stromanbieter. Möchten Sie Ihren Vertrag mitnehmen, sollten Sie Ihren Anbieter rechtzeitig über das Datum Ihres Neueinzuges informieren.
    • An Ihrem alten und neuen Wohnort sollten Sie die Zählerstände dokumentieren. Für Ihren neuen Wohnort sollten Sie unter Umständen den Stromanbieter wechseln.
    • Beim Stromwechsel sollten Sie Ihre Kontaktdaten eintragen. Ebenso können Sie hierbei auswählen, ob es sich um einen Neueinzug handelt und wann Sie einziehen. Ebenso können Sie hierbei angeben, ob es sich um einen Erstbezug handelt.

    Ihrem Stromvertrag können Sie die Bedingungen zur Kündigung bei einem Umzug entnehmen. Der Grundversorger übernimmt die Belieferung mit Strom, wenn Sie die Kündigungsfrist verpasst haben oder sich der Lieferbeginn beim neuen Anbieter verzögert. Somit ist immer 100 Prozent Versorgungssicherheit gewährleistet.

    Eine Kündigung bei Ihrem Stromanbieter ist möglich, wenn:

    • Nachdem die Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist eingehalten wurden
    • Sie umziehen (Sonderkündigungsrecht)
    • Eine Preiserhöhung vorgenommen wurde (Sonderkündigungsrecht)
    • Sie sich in der Grundversorgung befinden und dabei die Kündigungsfrist eingehalten wurde

    Im Ihrem Stromvertrag finden Sie alle Details zum Sonderkündigungsrecht und die darin enthaltenen Fristen.

    Kann man Strom jederzeit kündigen?

    • Jede Kündigung ist eine einseitige „rechtsgestaltende“ Erklärung gegenüber dem anderen Vertragspartner. Das heißt, sie wirkt rechtlich einfach dadurch, dass sie gegenüber dem anderen Vertragspartner erklärt wurde.

    • Weil die Kündigung eine einseitige Erklärung ist, muss der andere Vertragspartner damit nicht einverstanden sein.

    • Eine einmal ausgesprochene Kündigung kann nicht zurückgenommen oder aufgehoben werden.

    • Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt von den Anforderungen und Bedingungen ab, die in Ihrem Liefervertrag vereinbart sind. Prüfen Sie daher die AGB Ihres Vertrages.

    Ein Vertrag kann von beiden Vertragsparteien gekündigt werden – auch vom Energielieferanten. Möchte Ihr Lieferant den Vertrag kündigen, so muss er sich an die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen halten. Insbesondere muss im konkreten Fall ein Kündigungsrecht vorliegen, das eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung begründet.

    Vertragliches Kündigungsrecht

    In der Regel wird das Kündigungsrecht vertraglich geregelt. Dieses ist dann Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abhängig vom jeweiligen Energielieferanten gelten dementsprechende Kündigungsbedingungen.

    Um einen Energieliefervertrag richtig kündigen zu können, sollten Sie Folgendes beachten.

    Aktuelles Kündigungsrecht

    • Ihr Energieliefervertrag muss klare Vorgaben für die Möglichkeit einer Kündigung enthalten. So können Sie nachvollziehen, wie und zu wann Sie den Vertrag kündigen können. Prüfen Sie, wann der Vertrag frühestens endet (Mindestvertragslaufzeit) oder ob sich Ihr Vertrag automatisch verlängert hat (stillschweigende Verlängerung).
    • Der Start der Mindestvertragslaufzeit kann dabei an den Beginn des Vertrags (=Zeitpunkt des Vertragsschlusses) oder den Beginn der Belieferung (erster Tag der tatsächlichen Energiebelieferung) geknüpft sein. Lesen Sie die Bedingungen des Vertrags daher aufmerksam.

    • Neben diesem sogenannten „ordentlichen Kündigungsrecht“ gibt es das Sonderkündigungsrecht (oder außerordentliches Kündigungsrecht). Es ermöglicht Ihnen in besonderen Situationen, bestehende Verträge vorzeitig zu kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht aber nur in einigen Fällen. Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht haben Sie beispielsweise bei einer Preiserhöhung (§ 41 Abs. 5 EnWG) oder unter bestimmten Voraussetzungen bei einem Umzug (§ 41b Abs. 4 EnWG).

    Was passiert wenn stromvertrag nicht gekündigt wird?

    Wie die richtige und rechtzeitige Kündigung aussieht, hängt davon ab, was für einen Stromvertrag Du aktuell hast.

    GrundversorgungFalls Du Dich noch nie um einen Stromtarif gekümmert hast, bist Du im sogenannten Grundversorgungsvertrag beim größten Anbieter vor Ort (Grundversorger). Die Kündigung beim Grundversorger ist gesetzlich klar geregelt: Du kannst jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Für die Kündigung des Grundversorgungstarifs ist die Textform vorgeschrieben, also E-Mail, Brief oder Fax.

    Tipp: Du musst nicht selber kündigen. Das erledigt gerne auch Dein neuer Anbieter für Dich. Mach einen Stromvergleich und lass Deinen neuen Versorger die Kündigung regeln. Das funktioniert in aller Regel problemlos, wenn Du vom Grundversorger kommst.

    Wie heißt Stromio jetzt?

    Die Stiftung Warentest warnte im Januar 2014 unter anderem vor Stromio wegen versteckter Preiserhöhungen, die Bedingungen der beiden Tarifvarianten Grünstrom pur und pur Premium von Grünwelt Energie wurden jedoch als fair erachtet, da sie monatlich kündbar sind und 12 Monate Preisgarantie bieten; alle anderen getesteten Tarife, auch die hier nicht genannten von Grünwelt Energie, enthielten unfaire Bedingungen.[14]

    Warum gibt es Stromio nicht mehr?

    Die Stiftung Warentest warnte im Januar 2014 unter anderem vor Stromio wegen versteckter Preiserhöhungen, die Bedingungen der beiden Tarifvarianten Grünstrom pur und pur Premium von Grünwelt Energie wurden jedoch als fair erachtet, da sie monatlich kündbar sind und 12 Monate Preisgarantie bieten; alle anderen getesteten Tarife, auch die hier nicht genannten von Grünwelt Energie, enthielten unfaire Bedingungen.[14]

    Ist Stromio und Grünwelt das gleiche?

    Den Stromanbieter regelmäßig zu wechseln, kann sich je nach Marktlage lohnen. Zu den Anreizen für einen Wechsel gehören Tarife mit geringem Grundpreis und hohem Arbeitspreis für Wenigverbraucher sowie Angebote mit geringem Arbeitspreis und hohem Grundpreis für Vielverbraucher. Auch Tarife mit Boni und Prämien sind für den ein oder anderen lohnenswert.

    Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln wollen, gibt es allerdings einiges zu beachten. Die Bedingungen, die in Ihrem Vertrag stehen, lassen sich nämlich nicht so einfach umgehen. Obwohl es das ein oder andere Schlupfloch schon gibt. Wir zeigen Ihnen, was Sie beim Stromwechsel beachten müssen.

    Kann man Strom online kündigen?

    Den Stromanbieter regelmäßig zu wechseln, kann sich je nach Marktlage lohnen. Zu den Anreizen für einen Wechsel gehören Tarife mit geringem Grundpreis und hohem Arbeitspreis für Wenigverbraucher sowie Angebote mit geringem Arbeitspreis und hohem Grundpreis für Vielverbraucher. Auch Tarife mit Boni und Prämien sind für den ein oder anderen lohnenswert.

    Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln wollen, gibt es allerdings einiges zu beachten. Die Bedingungen, die in Ihrem Vertrag stehen, lassen sich nämlich nicht so einfach umgehen. Obwohl es das ein oder andere Schlupfloch schon gibt. Wir zeigen Ihnen, was Sie beim Stromwechsel beachten müssen.

    Kann ich meine Kündigung per Post schicken?

    Der Anwalt kündigte seiner Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten das Arbeitsverhältnis und ließ das Kündigungsschreiben durch einen Boten in den Briefkasten der Mitarbeiterin einwerfen – an einem Sonntag. Strittig war, wann das Kündigungsschreiben zugegangen ist.

    Sind alle stromverträge monatlich kündbar?

    Bei Strom- und Gaslieferverträgen, die Sie als Verbraucher

    • im sogenannten Fernabsatz, also z. B. per Brief, E-Mail, SMS oder im Internet, oder
    • außerhalb geschlossener Geschäftsräume als "Haustürgeschäft", z. B. bei einem Vertreterbesuch in Ihrer Wohnung, oder
    • an einem Werbestand in der Fußgängerzone

    abschließen, haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht. Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, sind Sie nicht mehr an Ihre Vertragserklärung gebunden und der Vertrag ist nicht mehr wirksam.

    Die Frist zur Erklärung des Widerrufs beträgt 14 Tage und beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss (§ 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Wann der Vertrag geschlossen ist, ist unterschiedlich:

  • Wenn Sie den Vertrag über das Internet schließen, geben Sie durch den "Jetzt kaufen"- Button nur ein Angebot ab. Das Angebot muss der Versorger dann annehmen, sonst besteht noch kein Vertrag. Die "Bestellbestätigung" gilt in der Regel noch nicht als Annahme des Angebots. Erst wenn Sie eine Auftragsbestätigung erhalten, oftmals ein "Begrüßungsschreiben", ist der Vertrag zustande gekommen.
  • Bei einer Vertragsanbahnung über das Telefon ist die erste Vertragserklärung in Textform das Angebot. Mit Zugang der zweiten Vertragserklärung, der Annahme des Vertragsangebots, wird der Vertrag geschlossen. Beispiel: Ein Anbieter ruft Sie an und möchte, dass Sie einen neuen Stromliefervertrag abschließen. Nach dem Telefonat schickt er Ihnen wegen des Textformerfordernisses per E-Mail ein Angebot zum Abschluss eines neuen Belieferungsvertrags. Sie können nun die Vertragsdetails genau prüfen und die Tarifkonditionen in Ruhe mit denen von anderen Anbietern vergleichen. Falls Ihnen der Tarif gefällt und Sie den Vertrag schließen möchten, müssten Sie wegen des Textformerfordernisses dem Anbieter ebenfalls per E-Mail (oder SMS, Fax oder Brief, s.o.) mitteilen, dass Sie sein Vertragsangebot annehmen. Mit Zugang Ihrer E-Mail käme es dann zu einem Vertragsschluss, da das Textformerfordernis (auf beide Seiten) erfüllt wäre.
  • Kann man Strom telefonisch kündigen?

    Bei Strom- und Gaslieferverträgen, die Sie als Verbraucher

    • im sogenannten Fernabsatz, also z. B. per Brief, E-Mail, SMS oder im Internet, oder
    • außerhalb geschlossener Geschäftsräume als "Haustürgeschäft", z. B. bei einem Vertreterbesuch in Ihrer Wohnung, oder
    • an einem Werbestand in der Fußgängerzone

    abschließen, haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht. Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, sind Sie nicht mehr an Ihre Vertragserklärung gebunden und der Vertrag ist nicht mehr wirksam.

    Die Frist zur Erklärung des Widerrufs beträgt 14 Tage und beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss (§ 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Wann der Vertrag geschlossen ist, ist unterschiedlich:

  • Wenn Sie den Vertrag über das Internet schließen, geben Sie durch den "Jetzt kaufen"- Button nur ein Angebot ab. Das Angebot muss der Versorger dann annehmen, sonst besteht noch kein Vertrag. Die "Bestellbestätigung" gilt in der Regel noch nicht als Annahme des Angebots. Erst wenn Sie eine Auftragsbestätigung erhalten, oftmals ein "Begrüßungsschreiben", ist der Vertrag zustande gekommen.
  • Bei einer Vertragsanbahnung über das Telefon ist die erste Vertragserklärung in Textform das Angebot. Mit Zugang der zweiten Vertragserklärung, der Annahme des Vertragsangebots, wird der Vertrag geschlossen. Beispiel: Ein Anbieter ruft Sie an und möchte, dass Sie einen neuen Stromliefervertrag abschließen. Nach dem Telefonat schickt er Ihnen wegen des Textformerfordernisses per E-Mail ein Angebot zum Abschluss eines neuen Belieferungsvertrags. Sie können nun die Vertragsdetails genau prüfen und die Tarifkonditionen in Ruhe mit denen von anderen Anbietern vergleichen. Falls Ihnen der Tarif gefällt und Sie den Vertrag schließen möchten, müssten Sie wegen des Textformerfordernisses dem Anbieter ebenfalls per E-Mail (oder SMS, Fax oder Brief, s.o.) mitteilen, dass Sie sein Vertragsangebot annehmen. Mit Zugang Ihrer E-Mail käme es dann zu einem Vertragsschluss, da das Textformerfordernis (auf beide Seiten) erfüllt wäre.