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Was ist ein begleiteter Umgang?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist ein begleiteter Umgang?
  2. Wie findet begleiteter Umgang statt?
  3. Wie sieht begleiteter Umgang aus?
  4. Wie lange dauert begleiteter Umgang?
  5. Kann begleiteter Umgang abgelehnt werden?
  6. Kann ich als Mutter den Umgang bestimmen?
  7. Wann wird ein begleiteter Umgang abgebrochen?
  8. Wann dürfen Kinder selbst entscheiden ob sie zum Vater wollen oder nicht?
  9. Wie verhält sich ein manipuliertes Kind?
  10. Wie viel Umgang steht Vater zu?
  11. Wann kann der Vater der Mutter das Kind wegnehmen?
  12. Was passiert wenn das Kind nicht zum Vater will?
  13. Wie verhält sich ein vernachlässigtes Kind?

Was ist ein begleiteter Umgang?

Leistungsbereich

Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts

Wie findet begleiteter Umgang statt?

Den meisten Eltern, die sich voneinander getrennt haben, gelingt es, ihre Elternpflichten selbständig zu regeln. Und das ist gut so. Denn Kinder sind auf die liebevolle Zuwendung nahestehender Personen angewiesen. Sie brauchen deren Schutz, Fürsorge und Förderung.

Für den Fall, dass der Kontakt des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil („Umgangsberechtigte/ Umgangsberechtigter“) aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist, gibt es unser Angebot des Begleiteten Umgangs.

Wie sieht begleiteter Umgang aus?

Die Eltern und ihre Kinder haben ein Recht auf Umgang miteinander (Umgangsrecht). Dieses Grundrecht besteht auch bei getrennt voneinander lebenden Elternteilen (etwa aufgrund von getrennten Haushalten und Partnerschaften, Trennung, Scheidung), außerhäusliche Erziehung oder Fremdunterbringung nach Inobhutnahme zunächst uneingeschränkt. Der Umgang dient der Teilhabe des Kindes am sozialen Leben des nicht betreuenden Elternteils und an dessen Familie.

Der Umgang mit den Eltern oder Elternteilen ist ein Naturrecht und findet sich im Völkerrecht UN-KRK Artikel 7 Abs. 1 wieder. Der Umgang mit dem Kinde ist ein Naturrecht und findet sich in Art. 8 EMRK. Im nationalen Recht wird dies in Art. 6 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland abgebildet, im BGB für das Familiengericht und im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) für die Jugendämter der kommunalen Jugendhilfe als Ausführungsgesetz wird dies verbindlich gemacht.

Jeder Elternteil oder das Kind kann Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen und um Unterstützung durch begleiteten Umgang ansuchen. Je nach Kommunikationsfähigkeit der Personensorgeberechtigten / Elternteile wird in gemeinsamen Gesprächen der Bedarf und Besonderheiten des Einzelfalles ermittelt, die Kostenübernahme geklärt und Umgangstermine vereinbart. Im Idealfall stellt sich auch die Person vor, die den Umgang begleitet und lernt das Kind kennen. Die Eltern einigen sich über Ort und Dauer des Umgangs oder einigen sich mit dem Personensorgeberechtigten unter Vermittlung des Jugendamtes.

Bei fehlender Kommunikationsfähigkeit versucht das Jugendamt den Wünschen und Bedenken der Elternteile / Personensorgeberechtigten Rechnung zu tragen, schlägt die Person der Umgangsbegleiters, den Ort und die Dauer vor und bemüht sich um Einigung.

Wird der gewöhnliche Umgang auf einen begleiteten Umgang reduziert oder wünscht der Personensorgeberichtigte / der betreuende Elternteil keinerlei Kontakt des Kindes mit dem berechtigten Elternteil, reduziert sich die Kommunikation mit Jugendamt auf die Mitteilung von Ort, Zeit und Kontaktdaten der begleitenden Person, weil die Leistung nicht als Hilfe und Unterstützung wahrgenommen wird.

Wie lange dauert begleiteter Umgang?

Ihre Mandantin möchte nicht, dass der Vater ihrer Kinder Umgang bekommt. Sie behauptet, der Mann sei gefährlich und bittet Sie durchzusetzen, dass der Umgang gar nicht oder nur betreut stattfinden kann. In einem anderen Fall gewährt das Jugendamt keine Umgangskontakte in seinen Räumlichkeiten und ihr Mandant fragt Sie, ob es dazu nicht verpflichtet ist.

Hier erfahren Anwälte alles, was Sie für die Praxis über den betreuten Umgang wissen müssen!

Kann begleiteter Umgang abgelehnt werden?

Die Eltern einer im Jahre 2003 gebo­renen Tochter stritten sich um das Umgangs­recht des Vaters mit dem Kind. Alle Betei­ligten waren grie­chi­sche Staats­an­ge­hö­rige. Beide Eltern hatten auf­grund einer Sor­ge­rechts­er­klä­rung gemeinsam das Sor­ge­recht für ihre Tochter. Sie hatten von November 2001 bis Mai 2004 in einer ehe­ähn­li­chen Gemein­schaft gelebt. Nach Aus­ein­an­der­set­zungen zog die Mutter mit dem Kind aus der gemein­samen Wohnung aus. Sie beab­sich­tigte, im Sommer 2006 mit dem Kind nach Grie­chen­land zurück­zu­kehren.

Kon­takte zwi­schen Vater und Tochter hatten seit Mai 2004 nicht statt­ge­funden. Zur Gestal­tung seines Umgangs­rechts wurde der Kin­der­schutz­bund zunächst von den Eltern unmit­telbar, später auch auf Vor­schlag des Gerichts ein­ge­schaltet. Nach vor­be­rei­tenden Gesprä­chen mit beiden Eltern fand ein Umgang des Vaters mit seiner Tochter in den Räumen des Kin­der­schutz­bundes in der Zeit von Oktober bis Dezember 2005 viermal statt. Nur ein Kontakt verlief ohne Beein­träch­ti­gungen. Anläss­lich der anderen Termine kam es zu Miss­ver­ständ­nissen bzw. Stö­rungen, deren Ursa­chen im Ein­zelnen streitig blieben.

Das Zusam­men­treffen zwi­schen Vater und Tochter im Dezember 2005 wurde von den Mit­ar­bei­te­rinnen des Kin­der­schutz­bundes nach ca. 20 Minuten abge­bro­chen.

Kann ich als Mutter den Umgang bestimmen?

Wann kann ein Kind selbst entscheiden, ob es zum Vater/zur Mutter will?

Ab Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen Kinder beim Umgangsrecht mitentscheiden, ob sie den Umgang beim familienfernen Elternteil weiterhin aufrechterhalten wollen. Vor dem 12. Geburtstag hingegen gilt: Je älter das Kind, desto mehr Mitspracherecht gewährt das Familienrecht.

Kann ein Kind gegen seinen Willen zum Umgang gezwungen werden?

Wann wird ein begleiteter Umgang abgebrochen?

AG Lüdenscheid – Az.: 5 F 1292/16 – Beschluss vom 02.03.2017

Der Umgang zwischen Vater und Kind wird – in Abänderung der einstweiligen Anordnung vom 05.10.2016 (5 F 672/16 AG Lüdenscheid) – vorläufig wie folgt geregelt:

Wann dürfen Kinder selbst entscheiden ob sie zum Vater wollen oder nicht?

  • Beide Elternteile haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Umgang mit ihrem Kind.
  • Der Umgang mit dem eigenen Kind darf Ihnen nur dann verweigert werden, wenn die psychische und / oder physische Gesundheit des Kindes durch Sie nachweislich beeinträchtigt wird oder Sie eine Suchterkrankung haben.
  • Sie können Ihr Umgangsrecht vor dem Familiengericht durchsetzen.
  • Kinder ab 12 Jahren dürfen selbst über den Umgang entscheiden.

Es gibt grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Umgang mit den eigenen Kindern. Dieser Anspruch ist in § 1684 Abs. 1 BGB fest verankert. In Absatz 2 wird Eltern außerdem eine sogenannte Loyalitätspflicht auferlegt.

Das bedeutet, dass sie alles unterlassen müssen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil negativ beeinflussen könnte. Denn nicht nur Eltern haben das Recht, ihr Kind zu sehen, sondern auch Kinder haben ein Recht auf ihre Eltern.

Wie verhält sich ein manipuliertes Kind?

Kinder brauchen beide Eltern und haben ein Recht darauf. Ein Satz, den jeder ungesehen unterschreiben kann. Dennoch wird in tausenden Fällen in Deutschland Kindern dieses garantierte Grundrecht nicht zugestanden.

Was sind Trennungsmonster? Regelmäßig kommt es bei Trennungen zur Manipulation der Kinder. Ein Elternteil (meist der Vater) soll konsequent und gezielt aus dem Leben der Kinder entfernt werden. Ziel ist meistens das Sorgerecht zu entziehen, damit jeden Kontakt zu den Kindern zu unterbinden und diese dem anderen Elternteil zu entfremden. Elternteile, die so rücksichtslos handeln, sind Trennungsmonster.

Wie viel Umgang steht Vater zu?

Umgang zwischen Kind und Elternteil muss kindeswohldienlich sein.

In Deutschland gibt es keine allgemeingültige Regelung für den Umgang eines Vaters oder eines Elternteils mit seinem Kind. Stattdessen ist der Umgang in der Regel abhängig von der individuellen Situation und den Bedürfnissen des Kindes.

Wann kann der Vater der Mutter das Kind wegnehmen?

„…und dann kommt das Jugendamt und nimmt uns das Kind weg.“ Diesen Satz hört man hin und wieder von besorgten Müttern und Vätern, wenn diese das Gefühl haben, den gesellschaftlichen Anforderungen nicht mehr zu genügen. Aber so einfach können Eltern und Kinder natürlich nicht vom Staat auseinandergerissen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem aktuellen Beschluss vom 19.11.2014 (Az. 1 BvR 1178/14) noch einmal verdeutlicht.  Konkret ging es in der Entscheidung um die Beschwerde eines Vaters, der zunächst als Asylbewerber in Deutschland lebte, inzwischen aber geduldet wird und eine Aufenthaltserlaubnis begehrt. Ihm wurde von einem Familiengericht das Sorgerecht für seine inzwischen zweijährige Tochter entzogen. Die Tochter wurde in einer Pflegefamilie untergebracht. Das Familiengericht begründete dies damit, dass der Vater aus verschiedenen Gründen nur eingeschränkt erziehungsfähig sei. Zum Beispiel sei er nicht in der Lage, für das Kind feste Strukturen im Alltagsleben zu schaffen, weil sein aufenthaltsrechtlicher Status nicht geklärt sei und es ihm deshalb nicht möglich sei, zu arbeiten. Außerdem seien seine Einstellungen zum deutschen Rechts- und Wertesystem problematisch und er ziehe die Erziehungsmethoden seines Heimatlandes den europäischen Standards vor. Der Vater durchschritt zunächst den zivilrechtlichen Weg und legte schließlich Verfassungsbeschwerde ein. Er rügte, in seinem Elterngrundrecht verletzt zu sein. Seine Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg, das Bundesverfassungsgericht gab ihm Recht.

Das Bundesverfassungsgericht führt in seiner Entscheidung aus, dass das Grundgesetz den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder garantiert, „Elterngrundrecht“. Ein Kind kann nur dann gegen den Willen der Eltern von diesen getrennt werden, wenn eine Kindeswohlgefährdung droht. Eine Kindeswohlgefährdung wiederum kann vorliegen, wenn die Eltern versagen oder das Kind aus anderen Gründen zu verwahrlosen droht. Mit „Versagen“ ist selbstverständlich nicht jedes Fehlverhalten gemeint. Ein Fehlverhalten muss vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei seinen Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre. Letztlich geht es um die Frage, ob die Grundversorgung des Kindes sichergestellt ist oder ihm Gefahren, wie etwa Verletzungen oder Misshandlungen drohen. An der Grundversorgung fehlt es beispielsweise, wenn das Kind mangelhaft ernährt wird oder es an medizinischer Versorgung fehlt. Die primäre Erziehungszuständigkeit aber liegt bei den Eltern. Diese entscheiden frei über Pflege und Erziehung ihres Kindes. Es kann für die Begründung einer Trennung des Kindes von seinen Eltern jedenfalls nicht ausreichen, das Kind „besser“ fördern zu wollen. Der Staat ist nicht dazu ermächtigt, seine eigenen Vorstellungen einer guten Kindererziehung an die Stelle der Vorstellung der Eltern setzen. Diese tragen die Verantwortung für die Erziehung.

Was passiert wenn das Kind nicht zum Vater will?

Ein Elternteil darf dem anderen Elternteil den Umgang mit dem gemeinsamen Kind nicht einfach unbegründet verweigern. Verweigert beispielsweise eine Mutter dem Vater grundlos den Umgang oder Kontakt mit dem Kind, greift also in das Umgangsrecht des Vaters ein, kann dies zur Folge haben, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter teilweise entzogen wird.

Mehr dazu unter Umgangsrecht des Vaters – Rechte nach einer Trennung. Auch interessant die Regelungen zum Umgangsrecht für Großeltern.

Wie verhält sich ein vernachlässigtes Kind?

Emotionale Vernachlässigung bei Kindern tritt ein, wenn das angeborene Bedürfnis des Kindes nach Schutz, Wertschätzung und Liebe nicht erfüllt wird.

In diesem Alter ist unser Bedürfnis nach Zuneigung und Gesten der Liebe und ständiger Fürsorge viel größer, als in der Pubertät oder als Erwachsene.

Wenn wir älter sind, haben wir viele Methoden, um in der Welt allein zurecht zu kommen. Das ist bei kleinen Kindern nicht der Fall.