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Was ist eine datenkopie nach Art 15 Dsgvo?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist eine datenkopie nach Art 15 Dsgvo?
  2. Ist die datenkopie nach Art 15 DS GVO kostenlos?
  3. Wie oft datenkopie nach Art 15 Dsgvo anfordern?
  4. Wie lange dauert datenkopie nach Art 15 Dsgvo?
  5. Ist die SCHUFA datenkopie kostenlos?
  6. Ist SCHUFA und Selbstauskunft das gleiche?
  7. Wie bekomme ich meineSchufa Auskunft kostenlos?
  8. Wie sieht eine Auskunft nach 15 DSGVO aus?
  9. Was für einen SCHUFA Score braucht man für eine Wohnung?
  10. Was für eine SCHUFA-Auskunft bekommt der Vermieter?
  11. Was ist eine datenkopie SCHUFA?
  12. Kann ein Vermieter einfach eine SCHUFA-Auskunft einholen?
  13. Wie lange bleibt man in der SCHUFA Wenn man alles bezahlt hat?
  14. Ist eine SCHUFA-Auskunft wirklich kostenlos?
  15. In welcher Frist muss ein Antrag auf Auskunft nach Art 15 DSGVO für gewöhnlich beantwortet werden?

Was ist eine datenkopie nach Art 15 Dsgvo?

Wie inzwischen viele Unternehmen erfahren haben dürften, haben Betroffene (z.B. Arbeitnehmer, Kunden, Gäste) einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Verantwortlichen, der seine, bzw. ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Neben dem Auskunftsanspruch muss auf Anfrage auch eine Kopie der personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden, die Gegenstand der Verarbeitung sind.

Der Umfang des Auskunfts- und Datenkopie Anspruchs gem. Art. 15 Abs. 1, 3 DSGVO ist umstritten. In diesem Bereich gibt es inzwischen verschiedene Rechtsprechungen und Ansichten. Dieser Artikel dient der Vermittlung eines Überblicks, über die verschiedenen bisher ergangenen Urteile.

Ist die datenkopie nach Art 15 DS GVO kostenlos?

Die kostenlose Datenkopie unterscheidet sich nicht wesentlich von der Selbstauskunft, die bis zum 25. Mai 2018 zur Verfügung gestellt wurde.

Die SCHUFA beschreibt Inhalt und Zweck der Datenkopie so:

Mit der Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) erhalten Sie Auskunft über die zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten. Sie erfahren, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden. Bitte beachten Sie, dass die Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) nur eine Momentaufnahme ist, die lediglich Ihrer persönlichen Information dient. Sie bietet keinen Schutz Ihrer Privatsphäre und sollte aus diesem Grund vertraulich behandelt werden.

Wie oft datenkopie nach Art 15 Dsgvo anfordern?

Jeder Verbraucher hat das Recht, von Auskunfteien kostenlose Selbstauskunft zu erhalten und sich zu informieren, welche Daten zum Beispiel die Schufa gespeichert hat. Das hieß früher "Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz", seit 25.05.2018 "Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DSGVO)". Bei der Schufa finden Sie das Anforderungsformular für eine Datenkopie unter diesem Link: Schufa-Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO (auf dieser Seite die linke Spalte auswählen). Dort können Sie auch Dokumente wie Ausweiskopien hochladen. Die Antwort bekommen Sie allerdings immer auf dem Postweg.

Diese Auskunft können Sie nicht - wie es früher war - nur einmal im Jahr anfordern, sondern, wann immer nötig. Dazu Katharina Grasl, Referentin Verbandsklage von der Verbraucherzentrale Bayern: "Sobald ein Verbraucher Auskunft verlangt, müssen die Unternehmen auch Auskunft erteilen. Bei missbräuchlichen Anfragen wie beispielsweise zu häufigen, im Sinne von exzessiven, Anfragen darf laut Gesetz die Auskunft verweigert werden oder aber ein 'Entgelt' verlangt werden." Allerdings mache die Datenschutz-Grundverordnung keine Angaben darüber, was unter "exzessiv" zu verstehen sei, noch wie hoch das Entgelt dann sein dürfe, so Grasl weiter.

Menschen, die eine Privatinsolvenz und eine sogenannte Restschuldbefreiung hinter sich haben, müssen nicht mehr befürchten, dass diese Information jahrelang bei der Schufa gespeichert bleibt. Unter dem Druck laufender Gerichtsverfahren - vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Bundesgerichtshof (BGH) - kündigte die Auskunftei am Dienstag, 29. März, an, die Speicherdauer für die Einträge ab sofort von 36 auf 6 Monate zu verkürzen. Laut Angaben der Schufa profitieren davon rund 250.000 Betroffene. Die Auskunftei schreibt: "Wir werden alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung, die zum Stichtag 28.3.2023 länger als sechs Monate gespeichert sind sowie alle hiermit verbundenen Schulden nach sechs Monaten rückwirkend zu diesem Datum löschen. Diese Löschung erfolgt automatisch, die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich nicht hierum kümmern. Die technische Umsetzung des Verfahrens wird ca. vier Wochen in Anspruch nehmen."

Früher war die lange Speicherung dieser Daten zulässig, Auskunfteien durften die Informationen für drei Jahre speichern - obwohl sie auf den öffentlichen Portalen nur sechs Monate verfügbar sind. Seit Mai 2018 gilt aber EU-weit ein neues Datenschutzrecht. Mit dem Urteil des EuGH wird Mitte des Jahres gerechnet.

Die Auskunft über unsere finanzielle Zuverlässigkeit, eine sogenannte Bonitätsauskunft, entscheidet in vielen Fällen darüber, ob wir den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschreiben können, das Haus kaufen, den teuren Fernseher per Ratenkauf abzahlen dürfen oder online auf Rechnung kaufen dürfen. Aus den Daten von Banken und Unternehmen wie zum Beispiel Online-Versandhändlern und Mobilfunkanbietern, aber auch aus den Daten einer Vergleichsgruppe errechnet die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ein so genanntes "Scoring", das die Wahrscheinlichkeit ausdrücken soll, dass wir unsere Kredite und anderen Schulden auch tatsächlich zurückzahlen.

Wie die Schufa den Score genau berechnet, das muss sie nicht offenlegen. Das hatte der Bundesgerichtshof 2014 entschieden. Verbraucherschützer kritisieren das: "Was das Scoring problematisch macht, ist die fehlende Transparenz. Der Verbraucher kann nicht verstehen, wie ein schlechter Score entsteht und das macht es so schwer, sich dagegen zu wehren", sagt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern.

Wie lange dauert datenkopie nach Art 15 Dsgvo?

Die kostenlose Datenkopie unterscheidet sich nicht wesentlich von der Selbstauskunft, die bis zum 25. Mai 2018 zur Verfügung gestellt wurde.

Die SCHUFA beschreibt Inhalt und Zweck der Datenkopie so:

Mit der Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) erhalten Sie Auskunft über die zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten. Sie erfahren, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden. Bitte beachten Sie, dass die Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) nur eine Momentaufnahme ist, die lediglich Ihrer persönlichen Information dient. Sie bietet keinen Schutz Ihrer Privatsphäre und sollte aus diesem Grund vertraulich behandelt werden.

Ist die SCHUFA datenkopie kostenlos?

Jeder Verbraucher hat das Recht, von Auskunfteien kostenlose Selbstauskunft zu erhalten und sich zu informieren, welche Daten zum Beispiel die Schufa gespeichert hat. Das hieß früher "Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz", seit 25.05.2018 "Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DSGVO)". Bei der Schufa finden Sie das Anforderungsformular für eine Datenkopie unter diesem Link: Schufa-Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO (auf dieser Seite die linke Spalte auswählen). Dort können Sie auch Dokumente wie Ausweiskopien hochladen. Die Antwort bekommen Sie allerdings immer auf dem Postweg.

Diese Auskunft können Sie nicht - wie es früher war - nur einmal im Jahr anfordern, sondern, wann immer nötig. Dazu Katharina Grasl, Referentin Verbandsklage von der Verbraucherzentrale Bayern: "Sobald ein Verbraucher Auskunft verlangt, müssen die Unternehmen auch Auskunft erteilen. Bei missbräuchlichen Anfragen wie beispielsweise zu häufigen, im Sinne von exzessiven, Anfragen darf laut Gesetz die Auskunft verweigert werden oder aber ein 'Entgelt' verlangt werden." Allerdings mache die Datenschutz-Grundverordnung keine Angaben darüber, was unter "exzessiv" zu verstehen sei, noch wie hoch das Entgelt dann sein dürfe, so Grasl weiter.

Menschen, die eine Privatinsolvenz und eine sogenannte Restschuldbefreiung hinter sich haben, müssen nicht mehr befürchten, dass diese Information jahrelang bei der Schufa gespeichert bleibt. Unter dem Druck laufender Gerichtsverfahren - vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Bundesgerichtshof (BGH) - kündigte die Auskunftei am Dienstag, 29. März, an, die Speicherdauer für die Einträge ab sofort von 36 auf 6 Monate zu verkürzen. Laut Angaben der Schufa profitieren davon rund 250.000 Betroffene. Die Auskunftei schreibt: "Wir werden alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung, die zum Stichtag 28.3.2023 länger als sechs Monate gespeichert sind sowie alle hiermit verbundenen Schulden nach sechs Monaten rückwirkend zu diesem Datum löschen. Diese Löschung erfolgt automatisch, die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich nicht hierum kümmern. Die technische Umsetzung des Verfahrens wird ca. vier Wochen in Anspruch nehmen."

Früher war die lange Speicherung dieser Daten zulässig, Auskunfteien durften die Informationen für drei Jahre speichern - obwohl sie auf den öffentlichen Portalen nur sechs Monate verfügbar sind. Seit Mai 2018 gilt aber EU-weit ein neues Datenschutzrecht. Mit dem Urteil des EuGH wird Mitte des Jahres gerechnet.

Die Auskunft über unsere finanzielle Zuverlässigkeit, eine sogenannte Bonitätsauskunft, entscheidet in vielen Fällen darüber, ob wir den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschreiben können, das Haus kaufen, den teuren Fernseher per Ratenkauf abzahlen dürfen oder online auf Rechnung kaufen dürfen. Aus den Daten von Banken und Unternehmen wie zum Beispiel Online-Versandhändlern und Mobilfunkanbietern, aber auch aus den Daten einer Vergleichsgruppe errechnet die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ein so genanntes "Scoring", das die Wahrscheinlichkeit ausdrücken soll, dass wir unsere Kredite und anderen Schulden auch tatsächlich zurückzahlen.

Wie die Schufa den Score genau berechnet, das muss sie nicht offenlegen. Das hatte der Bundesgerichtshof 2014 entschieden. Verbraucherschützer kritisieren das: "Was das Scoring problematisch macht, ist die fehlende Transparenz. Der Verbraucher kann nicht verstehen, wie ein schlechter Score entsteht und das macht es so schwer, sich dagegen zu wehren", sagt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern.

Ist SCHUFA und Selbstauskunft das gleiche?

Da dir ein solches von dir auszufüllendes Formular fremd ist, stellst du dir zunächst einmal die Frage, was eine Mieterselbstauskunft genau ist und was man darin eigentlich über sich angibt? Damit du nicht unnötig Zeit verlierst, bieten wir dir in diesem Ratgeber die Möglichkeit, eine solche Mieterselbstauskunft herunterzuladen.

„Eine Mieterselbstauskunft ist für den Mieter dann Pflicht, wenn der Mieter sich für eine Wohnung bewirbt und der Vermieter gezielt nach Informationen über seinen zukünftigen Mieter verlangt“, erklärt Rechtsanwältin Simone Staab.

Wie bekomme ich meineSchufa Auskunft kostenlos?

Viele Vermieter und Banken in Deutschland verlangen eine Schufa-Auskunft, um Informationen über die Zahlungsfähigkeit einer Person zu erhalten. So beantragen Sie die Schufa-Auskunft kostenlos und online.

Egal ob für den Vermieter, bei der Beantragung eines Kredits, oder bei der Geschäftsabwicklung mit einem Transaktionspartner - um Informationen über die Zahlungsfähigkeit einer Person zu erhalten, ist eine Schufa-Bonitätsauskunft unerlässlich. Viele Vermieter und Banken bestehen daher darauf, dass Interessenten oder Kunden eine entsprechende Bonitätsauskunft vorweisen können.

Wie sieht eine Auskunft nach 15 DSGVO aus?

Mit dem Auskunftsrecht garantiert Ihnen Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein bedeutsames Betroffenenrecht. Danach können Sie als betroffene Person von dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, welche Daten dort über Sie gespeichert sind bzw. verarbeitet werden.

Außerdem erhalten Sie vom Verantwortlichen ergänzende Informationen, etwa über die Verarbeitungszwecke, die Herkunft der Daten, soweit diese nicht direkt bei Ihnen erhoben wurden, oder über Empfänger, an die Ihre Daten übermittelt werden. Dieses Recht steht Ihnen gegenüber öffentlichen Stellen (z.B. Behörden) und nichtöffentlichen Stellen (z.B. Wirtschaftsunternehmen, Verbänden, Vereinen etc.) zu. Durch das Auskunftsrecht werden Sie in die Lage versetzt, den Überblick und damit auch die Kontrolle darüber zu behalten, welche Ihrer personenbezogenen Daten verarbeitet werden. 

Was für einen SCHUFA Score braucht man für eine Wohnung?

Die Schufa (kurz für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sammelt Finanzdaten von Verbrauchern und bewertet deren Kreditwürdigkeit.

Vermieter fordern die Schufa-Auskunft, um die Zahlungsfähigkeit eines Mietinteressenten einschätzen zu können.

Eine negative Schufa-Auskunft ist für Vermieter ein klares Warnsignal. Negativeinträge bedeuten eine schlechte Zahlungsmoral des Mieters. Es besteht das Risiko unpünktlicher oder ausbleibender Mietzahlungen.

Was für eine SCHUFA-Auskunft bekommt der Vermieter?

Für die Vorlage bei möglichen Vertragspartnern, wie einem Vermieter, empfehlen wir die SCHUFA-BonitätsAuskunft. Diese ist weit verbreitet und wird bei Bewerbungen gerne gesehen. Dritte können sich damit schnell einen Überblick über Ihre Zahlungsfähigkeit verschaffen.

Weitere Informationen finden Sie im Artikel zur SCHUFA-BonitätsAuskunft.

Was ist eine datenkopie SCHUFA?

Identitätsschutz & Betrugsprävention

Kann ein Vermieter einfach eine SCHUFA-Auskunft einholen?

Ein Mieter ist rein rechtlich gesehen nicht dazu verpflichtet, eine Schufa-Auskunft vorzulegen. Dies gilt übrigens auch für die Vorlage von Gehaltsnachweisen. In der Realität werden Mieter jedoch immer häufiger zur Vorlage einer aktuellen Schufa-Auskunft angehalten. In den meisten Fällen verlangt der Vermieter das Dokument vom zukünftigen Mieter. Bisweilen fordern Immobilienbesitzer vom potenziellen Mieter aber auch die Einwilligung dazu, dass sie die Schufa-Auskunft selbst einholen dürfen. Obwohl Vermietern nicht generell von allen Wohnungsinteressenten eine Schufa-Auskunft verlangen und Mieter die Vorlage verweigern dürfen, ist die Krux dabei, dass der Mieter dann wahrscheinlich keine Zusage für die Wohnung bekommt. 

Wie lange bleibt man in der SCHUFA Wenn man alles bezahlt hat?

Marco M. steht kurz vor dem Abschluss des Mietvertrages ihrer neuen Wohnung. Gerade ist die SCHUFA-BonitätsAuskunft per Post bei ihr angekommen, die sie dem Vermieter noch vorlegen muss. Kein Problem, denn ihre Bonität ist sehr gut und es liegen keine negativen Informationen zu ihr vor: Kerstin hat Rechnungen immer sofort beglichen, noch nie Mahnungen erhalten. Die Raten für den Fernseher zahlt sie immer pünktlich und die Finanzierung ihres Autos hat sie bereits vor einem Jahr abbezahlt. Doch warum steht der Kredit noch immer in der SCHUFA? Ist da etwas schiefgelaufen, fragt sie sich? Wie lange speichert die SCHUFA eigentlich Informationen? Und ist das jetzt positiv oder nicht? Kerstin M. will es genau wissen und wendet sich an den SCHUFA-Verbraucherservice.

Rolf Fühles, Leiter des SCHUFA -Verbraucherservice, beantwortet ihre Fragen:

Ist eine SCHUFA-Auskunft wirklich kostenlos?

Behörden

  • Datenschutzkonferenz DSK ► Kurzpapier Nr. 6 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Art. 15 DS-GVO (Link)
  • Datenschutzbehörde Berlin ► Betroffenenrechte (Link)
  • Datenschutzbehörde Rheinland-Pfalz ► Informationspflichten und Auskunftsrechte (Link)
  • Datenschutzbehörde Bayern ► Das Auskunftsrecht der betroffenen Person – Art. 15 DS-GVO (Link)
  • Der Bundesdatenschutzbeauftragte ► BfDI-Info 1– Rechte der Bürgerinnen und Bürger, Seite 48 (Link)
  • Datenschutzbehörde Österreich ► Datenschutz-Grundverordnung Leitfaden – Recht auf Auskunft, Seite 24 (Link)
  • EU-Kommission ► Auf welche personenbezogenen Daten und Informationen kann eine Person auf Antrag zugreifen? (Link)
  • Data Protection Authority UK ► Right of access (Link)
  • Data Protection Authority Ireland ► Rights of Individuals under the General Data Protection Regulation – The right of Acess (Link)

Fachbeiträge

In welcher Frist muss ein Antrag auf Auskunft nach Art 15 DSGVO für gewöhnlich beantwortet werden?

Behörden

  • Datenschutzkonferenz DSK ► Kurzpapier Nr. 6 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Art. 15 DS-GVO (Link)
  • Datenschutzbehörde Berlin ► Betroffenenrechte (Link)
  • Datenschutzbehörde Rheinland-Pfalz ► Informationspflichten und Auskunftsrechte (Link)
  • Datenschutzbehörde Bayern ► Das Auskunftsrecht der betroffenen Person – Art. 15 DS-GVO (Link)
  • Der Bundesdatenschutzbeauftragte ► BfDI-Info 1– Rechte der Bürgerinnen und Bürger, Seite 48 (Link)
  • Datenschutzbehörde Österreich ► Datenschutz-Grundverordnung Leitfaden – Recht auf Auskunft, Seite 24 (Link)
  • EU-Kommission ► Auf welche personenbezogenen Daten und Informationen kann eine Person auf Antrag zugreifen? (Link)
  • Data Protection Authority UK ► Right of access (Link)
  • Data Protection Authority Ireland ► Rights of Individuals under the General Data Protection Regulation – The right of Acess (Link)

Fachbeiträge