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Bin ich als ADAC Plus Mitglied im Ausland krankenversichert?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Bin ich als ADAC Plus Mitglied im Ausland krankenversichert?
  2. Was ist beim ADAC Plus alles dabei?
  3. Welche Kosten übernimmt die ADAC Auslandskrankenversicherung?
  4. Wann zahlt ADAC Auslandskrankenversicherung nicht?
  5. Für welche Länder brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?
  6. Ist man automatisch im Ausland krankenversichert?
  7. Was ist der Unterschied zwischen ADAC und ADAC Plus?
  8. Welche Kosten übernimmt eine Auslandskrankenversicherung?
  9. Ist man als Deutscher im Ausland krankenversichert?
  10. Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?
  11. Bin ich als Deutscher im Ausland versichert?
  12. Was ist besser ADAC Plus oder Schutzbrief?
  13. Was ist der Vorteil von ADAC Plus?
  14. Bin ich automatisch krankenversichert im Ausland?
  15. In welchen Ländern braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Bin ich als ADAC Plus Mitglied im Ausland krankenversichert?

  • Umfassende Leistungen
  • Transparente Leistungsübersicht online
  • Sehr umfangreiches eigenes Netzwerk (Gelbe Engel)
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Welche Kosten übernimmt die ADAC Auslandskrankenversicherung?

Die Urlaubszeit ist in vollem Gange und viele ADAC Mitglieder verbringen ihre wohlverdienten Ferien im Ausland. Manch einer stellt sich jedoch verschiedene Fragen, beispielsweise: Welche Leistungen beinhaltet meine ADAC Mitgliedschaft und gilt sie auch im Ausland? Brauche ich zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung oder ist sie in der ADAC Plus-Mitgliedschaft inkludiert? Wie verhält es sich mit einer Reiserücktritts- oder Unfallversicherung? Wir haben die Antworten auf die häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt.

Wann zahlt ADAC Auslandskrankenversicherung nicht?

Egal ob große Fernreise oder nur ein kurzer Ausflug über die Grenze ins benachbarte Ausland - man sollte unbedingt an den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung denken. Denn bei einem Unfall oder plötzlicher Krankheit ist man nicht in allen Fällen über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert.

Auch wenn beispielsweise Wanderer in unwegsamem Gelände oder gar aus einer Gletscherspalte geborgen werden müssen, tritt die Versicherung ein. Beim ADAC Auslandskrankenschutz sind Bergungskosten bis zu einer Höhe von 10.000 Euro abgesichert.

Wichtig zu wissen: Ärztliche Behandlungen im Ausland können teuer werden. Die Auslandskrankenversicherung deckt weltweit notwendige Behandlungskosten ab.

Krankenhausaufenthalt und Krankenrücktransport nach Deutschland können schnell mehrere Zehntausend Euro kosten. Da gesetzliche Krankenkassen nicht einspringen, wird ein Auslandskrankenschutz dringend empfohlen.

Grundsätzlich gilt: Je länger der Flug, desto teurer wird er. So schlägt ein Intensivtransport von Mallorca mit 24.000 Euro zu Buche, von Kreta mit 28.000 Euro und aus Antalya mit 31.000 Euro. Je nach Maschinentyp kostet ein ADAC Ambulanz-Sonderflug von den Kanarischen Inseln nach Deutschland bis zu 45.000 Euro. Ein Intensivtransport ohne Spezialgerät aus Mexiko z.B. kann bis zu 70.000 Euro kosten. Aus Asien oder Australien kommen schnell bis zu 130.000 Euro zusammen.

Zu den teuersten Fällen bis heute zählen zwei Patienten im Jahr 2020, die jeweils in Thailand erkrankten. Bei einem von ihnen, Diagnose Hirnblutung mit massiver Hirnschwellung, wurden ca. 180.000 Euro Krankenhauskosten sowie noch einmal ca. 180.000 Euro für den Ambulanzflug nach Deutschland fällig. Beim zweiten Patienten, Diagnose Entzündung der Gallenblase und Lungenprobleme, summierten sich die Kosten für die Krankenhausbehandlung und den Ambulanzflug nach Hause auf insgesamt rund 350.000 Euro. Die Kosten für einen Auslandskrankenschutz sind im Vergleich dazu verschwindend gering.

Für welche Länder brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?

Gesetzlich Krankenkassenversicherte haben bei einem vorübergehenden Aufenthalt in den 27 EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Großbritannien Anspruch auf ambulante und stationäre Behandlungen. Sie erhalten dieselben Leistungen zu denselben Kosten wie die Versicherten des jeweiligen Landes. Das regelt die EU-Verordnung 883/2004.

Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat Deutschland mit einigen Staaten Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Die weiteren bilateralen Sozialversicherungsabkommen finden Sie auf der Seite des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist kein Ersatz für eine Reisekrankenversicherung. Experten raten dazu, in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen – auch wenn man nur wenige Tage im Jahr ins Ausland reist. Das sind einige Gründe dafür:

  • Leistungen können im Reiseland teurer sein als in Deutschland. Mit der Europäischen Versicherungskarte werden aber nur Kosten in Höhe der entsprechenden Leistung im Heimatland übernommen. Die Differenz muss man selbstzahlen.
  • Vor allem bei Behandlung durch private Ärzte beziehungsweise in Privatkliniken können hoheKosten entstehen – von der Krankenkasse erstattet wird dann wieder nur so viel, wie die Behandlung standardmäßig in Deutschland gekostet hätte. Bei Notfällen hat man im Ausland manchmal keinen Einfluss darauf, wo man versorgt wird, weil man beispielsweise nicht bei vollem Bewusstsein ist oder froh, überhaupt irgendwo Hilfe zu bekommen. In einigen Ländern ist die Dichte an Privatkrankenhäusern und damit die Wahrscheinlichkeit, dorthin gebracht zu werden, hoch.
  • Der Rücktransport wird mit EHIC nie übernommen. Ist er nötig, können sehr hohe Kosten entstehen – Finanzexpertin Barbara Sternberger-Frey warnt vor bis zu sechsstelligen Beträgen.

Ist man automatisch im Ausland krankenversichert?

Anders als bei Urlaubsreisen ist bei dienstlichen Aufenthalten im Ausland der Arbeitgeber in der Pflicht, für Behandlungskosten aufzukommen (§17 SGB V). Zwar erstattet die jeweilige Krankenkasse anschließend Kosten bis zu der Höhe, die eine vergleichbare Behandlung im Inland gekostet hätte - dennoch können Kosten übrig bleiben.

Verbraucherschützer empfehlen selbst für Reisen ins europäische Ausland, wo die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt, den Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung. Der Arbeitgeber kann den Mitarbeiter um den Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung bitten, die Prämiengebühren übernehmen und im Krankheitsfall in Vorleistung gehen.

Was ist der Unterschied zwischen ADAC und ADAC Plus?

Der ADAC ist der starke Partner für alle, die gerne sicher unterwegs sind – ob in Deutschland, Europa oder weltweit. Im Rahmen unserer drei Mitgliedschaftsmodelle bieten wir Ihnen unterschiedliche Tarife mit zahlreichen Leistungen rund um Auto, Freizeit und Mobilität. Damit Sie genau den Schutz wählen können, der zu Ihnen und zu Ihrem Leben passt.

Welche Kosten übernimmt eine Auslandskrankenversicherung?

  • Für einmalige Reisen oder beliebig viele Reisen
  • Erkrankung an Corona ist versichert
  • Keine Selbstbeteiligung im Krankheitsfall

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Ist man als Deutscher im Ausland krankenversichert?

In Deutschland besteht seit der Gesundheitsreform 2007 eine generelle Versicherungspflicht gegen Krankheit. Das bedeutet, dass du im Grunde auch während eines längeren Auslandsaufenthaltes in Deutschland versichert sein solltest. Das verursacht jedoch unnötige Kosten, da du Beiträge zahlst, ohne eine Leistung dafür zu erhalten. Eine Abmeldung macht daher durchaus Sinn. Bevor du jetzt Hals über Kopf die Familienversicherung kündigst, solltest du genau wissen, welche Art von Versicherung du hast. 

Für dein Work & Travel Jahr brauchst du darüber hinaus eine spezielle Langzeit-Auslandskrankenversicherung, da die deutschen Krankenkassen, ob gesetzlich oder privat, nicht für medizinische Kosten im außereuropäischen Ausland aufkommen. Eine normale Reiseversicherung kommt ebenfalls nicht in Frage, da diese meist auf einen Zeitraum von sechs Wochen begrenzt ist. Zwischen Deutschland und Australien besteht darüber hinaus kein Sozialversicherungsabkommen, das heißt, dass du mit einem Working Holiday Visum keinerlei Anspruch auf das australische Gesundheitssystem ‘Medicare’ hast.

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Selbst in den EU-Staaten und den Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, können Urlauber ganz oder zumindest teilweise auf ihren Kosten sitzenbleiben. Wird nämlich die Europäische Krankenversicherungskarte nicht akzeptiert, behandelt der Arzt den Urlauber als Privatpatienten zu höheren Kosten. Erfolgt die Behandlung als Privatpatient, muss zudem jede Behandlung sofort bezahlt werden. Da können bei einem Klinikaufenthalt leicht mehrere tausend Euro anfallen.

Auch gehört der Rücktransport aus dem Urlaubsland nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Nur über die private Auslandsreisekrankenversicherung können die Kosten ersetzt werden.

Solche Policen bieten unverzichtbaren Schutz und kosten oft nur ein paar Euro.

Jahresverträge sind schon für unter 10 Euro, aber auch für das Vielfache zu bekommen. Geleistet wird für jede Auslandsreise, die - je nach Vertrag - nicht länger als sechs oder acht Wochen dauern darf. Für Langzeitreisen über mehrere Monate bedarf es einer speziellen Police, die dann auch deutlich teurer ist. Daran sollten zum Beispiel Senioren denken, die in südlichen Ländern überwintern oder junge Leute, die nach der Schule ein Jahr im Ausland verbringen möchten.

Viele Anbieter haben auch spezielle Tarifangebote für Familien im Programm. Jahresverträge gibt es bei manchen Gesellschaften schon ab rund 20 Euro. Deshalb empfiehlt sich, den Umfang der Versicherung vorher genau zu prüfen und mit anderen Tarifen zu vergleichen. Vor allem sollte darauf geachtet werden, bis zu welchem Alter mitversicherte Kinder Versicherungsschutz genießen. Denn die Versicherer haben sehr unterschiedliche Regelungen.

Bin ich als Deutscher im Ausland versichert?

Das Vereinigte Königreich gehört seit dem 1. Februar 2020 nicht mehr zur EU. Für viele Lebens- und Wirtschaftsbereiche gibt es Abkommen, die das Verhältnis Großbritanniens zur EU übergangsweise oder dauerhaft neu regeln. Vor einem Aufenthalt im Vereinigten Königreich sollten Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse, Ihrem Versicherungsunternehmen oder bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) über die aktuell geltenden Bestimmungen informieren.

Nähere Informationen zum Leistungsumfang und zu den Besonderheiten bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen des Gastlandes gibt jede Krankenkasse.

Versicherte, denen dieser Versicherungsschutz nicht ausreicht, können sich gegen mögliche Erkrankungen oder einen Unfall zusätzlich privat versichern.

Was ist besser ADAC Plus oder Schutzbrief?

Dennoch scheuen sich manche Autobesitzer vor einer Mitgliedschaft und fragen sich, ob es nicht günstigere Alternativen gibt. Die gibt es – und zwar von anderen Automobilclubs, bei Ihrer Kfz-Versicherung oder auch beim Autohersteller. Ist Ihr Wagen neu, haben Sie meist noch eine Garantie vom Hersteller, dass er Ihnen hilft, wenn Sie zum Beispiel mit dem Fahrzeug liegen bleiben.

Erlischt allerdings die Garantie, empfehlen Autoexperten, sich entweder zwischen einem Schutzbrief bei Ihrer Kfz-Versicherung und einem Autoclub entscheiden. Letztere sind zwar meist teurer, bieten dafür aber auch mehr Leistungen an.

Alternative und meist günstigere Autoclubs sind: 

Was ist der Vorteil von ADAC Plus?

  • Bei einer herkömmlichen ADAC-Mitgliedschaft sind Sie deutschlandweit versichert. Allerdings spielt es keine Rolle, ob dabei Ihr eigenes oder ein anderes Fahrzeug zu schaden kommt, das Sie fahren. 
  • Die ADAC-plus-Mitgliedschaft ist auf Fahrzeuge, die auf Sie und Ihre Familienangehörigen zugelassen sind, beschränkt. Die Vorteile liegen allerdings in dem weitaus größeren Leistungskatalog.
  • Neben den üblichen Leistungen wie Pannenhilfe und Rechtsberatung stehen Ihnen bei einer plus-Mitgliedschaft auch personenbezogene Leistungen zu. Vorteile hierbei sind, dass diese weltweit gelten. Fahrzeugbezogene Leistungen gelten weiterhin nur europaweit. 

Bin ich automatisch krankenversichert im Ausland?

Sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte sind innerhalb der EU in aller Regel krankenversichert. Wer als Deutscher im europäischen Ausland eine notwendige medizinische Versorgung braucht, erhält sie auch. Als Versicherungsnachweis reicht in aller Regel die blaue europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).

Wichtig ist dabei zu verstehen, dass es sich um "notwendige Behandlungen" handeln muss und man grundsätzlich den medizinischen Regeln des Ziellandes unterliegt. Eine deutsche Krankenkasse rechnet hierbei stets den vereinheitlichten Regelsatz der Bundesrepublik ab. Sollten die Behandlungskosten im Reiseland höher sein, muss der Patient dies aus eigener Tasche bezahlen. Ein Krankenrücktransport wird allerdings in keinem Fall von der Krankenkasse übernommen: Diese Kosten muss der Urlauber immer selbst tragen.

Gut zu wissen: Kurzzeit- oder Langzeitreise? Reise ist nicht gleich Reise: Um die Versorgungslücke durch die GKV bei einer Reise innerhalb der EU mit der richtigen Auslandskrankenversicherung zu schließen, kommt es auf die Reisedauer an. Man unterscheidet meist zwischen einer Kurzzeit-Auslandskrankenversicherung und einer Langzeit-Variante.

In welchen Ländern braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Viele sind der Meinung, man könne jederzeit von einem Vertrag zurücktreten und es sich noch einmal anders überlegen.

Fakt ist: Verträge müssen eingehalten werden. Das gilt auch beim Autokauf. Mit der Unterschrift des Vertrags ist der Käufer bzw. die Käuferin gebunden. Es gibt kein allgemeines Rücktrittsrecht, bei dem man innerhalb einer gewissen Frist von einem (Kauf-)Vertrag zurücktreten könnte. Lässt ein Händler eine Rückgabe zu, handelt es sich oft nur um Kulanz.

Nur bei bestimmten Verträgen steht der Verbraucherin oder dem Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu:

Viele denken, man könne einen (Kauf-)Vertrag nur schriftlich abschließen.

Fakt ist: Einen Vertrag kann man auch mündlich schließen – quasi per Handschlag. Mündliche Vereinbarungen oder Verträge sind rechtlich bindend. Das Gleiche gilt für einen Vertragsschluss zum Beispiel per Telefon, E-Mail oder WhatsApp.

Da es bei Streitigkeiten über den Vertragsinhalt jedoch zu Beweisschwierigkeiten kommen kann, sollten Verträge immer schriftlich festgehalten werden. Um bei einem Autokauf/-verkauf rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, können Sie die Musterkaufverträge des ADAC verwenden.