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Was passiert wenn ich wegen Schnee nicht zur Arbeit kann?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was passiert wenn ich wegen Schnee nicht zur Arbeit kann?
  2. Kann ich bei Schnee zu Hause bleiben?
  3. Bin ich verpflichtet bei Glatteis zur Arbeit zu fahren?
  4. Was wenn man wegen Wetter nicht zur Arbeit kommt?
  5. Wer zahlt Arbeitsausfall bei Glatteis?
  6. Wer trägt das Risiko wenn der Mitarbeiter aufgrund ausgefallener öffentlicher Verkehrsmittel nicht oder verspätet zur Arbeit erscheint?
  7. Kann man schneefrei bekommen?
  8. Wer zahlt bei schlecht Wetter?
  9. Kann der Arbeitgeber verlangen bei Glatteis zur Arbeit zu kommen?
  10. Bin ich verpflichtet Schnee zu räumen?
  11. Kann ich einfach nicht mehr zur Arbeit gehen?
  12. Wann kann man nicht zur Arbeit gehen?
  13. Wer ist für die Schneeräumung zuständig?
  14. Wie lange darf man im Winterdienst arbeiten?
  15. Welche Fahrzeit zur Arbeit ist zumutbar?

Was passiert wenn ich wegen Schnee nicht zur Arbeit kann?

Denn: Bei wit­te­rungs­be­dingtem Zuspät­kommen kann sogar von einem Ver­schulden des Mit­ar­bei­ters oder der Mit­ar­bei­terin aus­ge­gangen werden. In der Win­ter­zeit müssen Beschäf­tigte nämlich damit rechnen, dass es über Nacht schneit oder die Straßen glatt werden. Deshalb müssen sie dies bei der kal­ku­lierten Fahr­zeit zum Betrieb mit ein­be­rechnen und ent­spre­chend früher von zu Hause auf­bre­chen.

Kann ich bei Schnee zu Hause bleiben?

Zwar ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet am vereinbarten Arbeitsplatz zu erscheinen, doch es gibt auch Ausnahmen.

© Quelle: RND

Schnee und Eis machen Straßen und Schienen gefährlich. Was bedeutet das für Beschäftigte, müssen sie wie immer zur Arbeit erscheinen? Experten erklären die Sachlage.

Bin ich verpflichtet bei Glatteis zur Arbeit zu fahren?

Zwar ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet am vereinbarten Arbeitsplatz zu erscheinen, doch es gibt auch Ausnahmen.

© Quelle: RND

Schnee und Eis machen Straßen und Schienen gefährlich. Was bedeutet das für Beschäftigte, müssen sie wie immer zur Arbeit erscheinen? Experten erklären die Sachlage.

Was wenn man wegen Wetter nicht zur Arbeit kommt?

Berlin, 13. Januar 2021 – Für die nächsten Tage ist Kälte, Schnee und Glatteis vorhergesagt. Und trotz Pandemie müssen noch zahlreiche Menschen das Haus verlassen, um an ihren Arbeitsplatz zu gelangen. Grundsätzlich gilt, dass es Sache der Beschäftigten ist, wie sie zur Arbeit kommen. Ihrem Arbeitgeber, ihrer Arbeitgeberin schulden sie pünktliches Erscheinen.

Wenn Beschäftigte aufgrund der Witterung zu spät zur Arbeit erscheinen, haben sie für die Zeit, in der sie nicht gearbeitet haben, auch keinen Anspruch auf Lohn. Es gilt das allgemeine Prinzip: „Ohne Arbeit kein Lohn“. Sie müssen die ausgefallenen Stunden grundsätzlich auch nicht nachholen.  

Wer zahlt Arbeitsausfall bei Glatteis?

Aktuell herrschen in einigen Teilen des Landes extreme Wetterbedingungen. Was gilt, wenn Schneechaos und Glatteis den Weg zur Arbeit erschweren oder gar völlig behindern. 

Die Frage die sich hier regelmäßig stellt: Habe ich bei Verspätung oder gar Nichterscheinen Anspruch auf den Arbeitslohn.

Wer trägt das Risiko wenn der Mitarbeiter aufgrund ausgefallener öffentlicher Verkehrsmittel nicht oder verspätet zur Arbeit erscheint?

Um Ihre PV-Anlage vom Schnee zu befreien, gibt es mehrere Möglichkeiten: 

Kann man schneefrei bekommen?

Um Ihre PV-Anlage vom Schnee zu befreien, gibt es mehrere Möglichkeiten: 

Wer zahlt bei schlecht Wetter?

In der durch Schlechtwetter ausfallenden Arbeitszeit sind Arbeiterinnen und Arbeiter bzw. gewerbliche Lehrlinge (gemäß Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 - BSchEG) in der Krankenversicherung und unter Berücksichtigung der Höchstbeitragsgrundlage mit dem Entgelt versichert, das ihnen bei Vollarbeit gebührt hätte.

In den übrigen Zweigen der Sozialversicherung (Unfallversicherung, Pensionsversicherung und Arbeitslosenversicherung) sind sie unter Berücksichtigung der Höchstbeitragsgrundlage mit dem im Beitragszeitraum tatsächlich erzielten Entgelt (Lohn oder Lehrlingseinkommen zuzüglich Schlechtwetterentschädigung) versichert. Dies gilt auch für die Berechnung der Arbeiterkammerumlage, des Wohnbauförderungsbeitrages, der Landarbeiterkammerumlage, des Schlechtwetterentschädigungsbeitrages, des Zuschlages nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und des Beitrages zur Betrieblichen Vorsorge (BV-Beitrag), wobei nur für den BV-Beitrag die Höchstbeitragsgrundlage nicht zu berücksichtigen ist. 

Kann der Arbeitgeber verlangen bei Glatteis zur Arbeit zu kommen?

Fast jeder hat gelegentlich Berührungspunkte zum Arbeitsrecht. Daher kennt auch jeder verschiedene Mythen und Halbwahrheiten, die sich rund um das Arbeitsrecht ranken. Doch oft gestaltet sich die rechtliche Wahrheit dahinter ganz anders, als viele denken. Pusch Wahlig Workplace Law hat für Sie die gängigsten Mythen des Arbeitsrechts untersucht und stellt Ihnen diese in einer mehrteiligen Serie vor.

Bei Glatteis, Sturm, Gewitter und Überflutungen wird der Arbeitsweg beschwerlich oder teilweise unbestreitbar. Auch die Bestreikung des öffentlichen Personennahverkehrs erschwert den Arbeitsweg für diejenigen, denen kein Auto zur Verfügung steht erheblich. Doch dürfen Arbeitnehmer in diesen Fällen einfach zuhause bleiben und welche Konsequenzen ergäben sich hieraus?

Bin ich verpflichtet Schnee zu räumen?

Wenn die ersten Flocken fallen und der verschneite Gehweg unter den Füßen schön knirscht, mag kaum jemand ans Schneeräumen denken. Aber genau das gehört zu den Pflichten für Hauseigentümer und meist auch für Mieter. Schnee darf auf dem Bürgersteig nicht liegen bleiben.

Denn so schön die weiße Pracht ist: Wenn nicht geräumt wird, kann es für Passanten gefährlich werden. Deshalb muss man schneeschippen, wenn es schneit. Wer seinen Verkehrssicherungspflichten unterdessen nicht nachkommt, trägt einen Teil der Schuld und haftet, sollte jemand aufgrund seiner Nachlässigkeit zu Schaden kommen.

Kann ich einfach nicht mehr zur Arbeit gehen?

Im Normalfall wird der Arbeitnehmer für irgendeine Tätigkeit zuständig sein.Ich will ein Beispiel bringen:Der Arbeitnehmer, der unerwartet nicht mehr zur Arbeit erscheint, hat die Aufgabe, mit einem Gabelstapler Lieferfahrzeuge zu entladen. Er ist der einzige, der Stapler fahren kann. Die anliefernden LKW können nicht entladen werden; der Arbeitgeber findet kurzfristig keine Ersatzkraft. Selbst wenn man das eingesparte Gehalt abzieht, sind die Kosten höher, die entstehen können, wenn der LKW nicht entladen wird.

Beliebig viele ähnliche Beispiele könnte man anführen.Es muss nicht zu Schadensersatzforderungen kommen, aber es kann zu Schadensersatzforderungen kommen.

Wann kann man nicht zur Arbeit gehen?

Von Hochzeiten, Krankheiten und anderen guten Gründen, nicht zur Arbeit zu kommen.

Es gibt Tage, an denen fällt schon das Aufstehen schwer. Und mancher denkt dann nur ungern ans Büro oder an die Werkshalle. Aber nur wegen akuter Unlust nicht zur Arbeit zu gehen, kann Folgen haben, wenn der Arbeitgeber dahinter kommt. Andererseits haben Arbeitnehmer manchmal gute Gründe, nicht bei der Arbeit zu erscheinen - und auch das Recht wegzubleiben. Solche Fälle sind aber insgesamt die Ausnahme und kein Freibrief für Blaumacher.

Wer ist für die Schneeräumung zuständig?

Wenn der Schnee liegen bleibt, muss geräumt werden. Doch oft ist nicht klar, wer für das Schneeräumen zuständig ist und wie oft geräumt werden muss. Deshalb erklären wir alle Pflichten rund um den Winterdienst – für Mieter, Vermieter und Eigentümer. Inklusive Schneeräumplan zum Download.

  • Winterdienst: Wer ist fürs Schneeräumen verantwortlich?
  • Wann muss geräumt werden?
  • Was muss geräumt werden?
  • Welche Pflichten haben Vermieter beim Winterdienst?
  • Welche Pflichten und Rechte haben Mieter beim Schneeräumen?
  • Winterdienst: Welche Regelungen gelten in der WEG?
  • Muss ich mich um eine Vertretung für die Schneeräumpflicht kümmern?
  • Praxistipps: Richtig Schneeräumen und Streuen
  • Externer Winterdienst: Kosten und Vorteile
  • Schnee und Eisglätte auf dem Gehweg: Wer haftet bei Unfall?

Generell zuständig für die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen und Wegen sind die Gemeinden. Die können aber die Sicherheit für Gehwege auf die Anlieger übertragen, also im Regelfall auf die Grundstückseigentümer.

Daraus ergeben sich folgende Pflichten für Eigentümer, Vermieter und Mieter für das Schneeräumen:

  • Hauseigentümer und Vermieter sind für den Winterdienst vor ihrem Haus verantwortlich und haften bei Unfällen, wenn Gehwege nicht ordentlich und rechtzeitig geräumt und gestreut sind.
  • Vermieter können die Pflicht zum Schneeräumen im Mietvertrag auf die Mieter übertragen (BGH, Az.: VI ZR 126/07).
  • Mieter, die per Mietvertrag zum Winterdienst verpflichtet sind, übernehmen die Verantwortung für das ordentliche, rechtzeitige Schneeräumen und haften bei Verstößen für Unfalle.
  • In der Regel müssen die Gehwege Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 oder 9 bis 20 Uhr geräumt sein. Bei anhaltendem Schneefall muss also mehrmals am Tag geschippt werden.

Zu welcher Uhrzeit Hausbesitzer, Vermieter oder Mieter ihren Winterdienst ausüben müssen, richtet sich nach der jeweiligen Ortssatzung ihrer Stadt oder Gemeinde.

Üblicherweise gelten folgende Räum- und Streuzeiten:

  • Unter der Woche zwischen 7 und 20 Uhr
  • Sonn- und Feiertags ab 8 oder 9 Uhr bis 20 Uhr

Wie lange darf man im Winterdienst arbeiten?

Schnee­mann bauen im Garten – so macht Winter Spaß. Doch wenn vorm Haus der Gehweg verschneit oder vereist ist, hört der Spaß auf: Die Anwohner müssen Schnee schippen, nicht nur auf dem eigenen Grund­stück, sondern auch auf dem öffent­lichen Gehweg vor ihrem Haus. Das schreiben Städte und Gemeinden in ihren Orts­satzungen vor. Sie regeln, wann die Anlieger räumen müssen.

Eigentlich ist der Winter­dienst auf öffent­lichen Straßen und Wegen Aufgabe der Städte und Gemeinden. Die aber kümmern sich meist nur um die Fahr­bahnen. Die Verkehrs­sicherungs­pflicht für die Gehwege über­tragen sie auf die Anlieger – per Satzung. Einzelne Regeln variieren zwar von Ort zu Ort, die Haupt­punkte sind aber meistens gleich: Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr, teils auch schon um 6 Uhr und teils auch bis 22 Uhr. Die Streu­pflicht gilt auch an Sonn- und Feier­tagen, beginnt dann allerdings oft erst ein oder zwei Stunden später: von 8 oder 9 bis 20 Uhr.

Welche Fahrzeit zur Arbeit ist zumutbar?

Mit Arbeitsweg ist die günstigste Route zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gemeint. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie lange dieser Weg höchstens sein darf, sondern nur Richtwerte. In einigen Fällen ist es in der Vergangenheit zu Gerichtsurteilen gekommen, die zur Orientierung herangezogen werden können. Eine pauschale Antwort auf die Frage, „Was ist ein zumutbarer Arbeitsweg?” gibt es trotzdem nicht, da es sich jeweils um Einzelfallentscheidungen handelt. Bei der Frage nach der Zumutbarkeit wird jeweils die Fahrzeit berücksichtigt, nicht die Entfernung.