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Wann ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Abfindung zu zahlen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Abfindung zu zahlen?
  2. In welchen Fällen bekommt man keine Abfindung?
  3. Bei welcher Kündigung gibt es Abfindung?
  4. Ist man mit 62 Jahren unkündbar?
  5. Habe ich ein Recht auf Abfindung?
  6. Wann gilt man als unkündbar?
  7. Wie wirkt sich eine Abfindung auf die Rente aus?
  8. Wie lange Arbeitslosengeld mit 60 bei eigener Kündigung?
  9. Können ältere Arbeitnehmer gekündigt werden?
  10. Kann der Arbeitgeber eine Abfindung ablehnen?
  11. Ist man mit 60 Jahren unkündbar?
  12. Hat man ab einem bestimmten Alter Kündigungsschutz?
  13. Was passiert wenn ich mit 61 arbeitslos werde?
  14. Wie viel Abzüge gibt es bei einer Abfindung?
  15. Wie kann ich 2 Jahre bis zur Rente überbrücken?

Wann ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Abfindung zu zahlen?

Abfindungen sind Zahlungen, die Arbeitgeber ausschließlich bei Kündigung bzw. Abschluss von Aufhebungsverträgen leisten, vor allem wenn diese durch den Arbeitgeber angestoßen werden. Der Volksmund spricht deswegen oft vom „goldenen Handschlag“, mit dem sich ein Arbeitnehmer aus dem Unternehmen verabschiedet.

Nicht zu den Abfindungen zählen Sonderzahlungen, die etwa den nicht eingelösten Urlaub abgelten sollen oder zum Ausgleich eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots gezahlt werden. Während derartige Zahlungen weitestgehend gesetzlich geregelt sind, besteht auf Abfindungen kein genereller Anspruch. Es handelt sich grundsätzlich um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, welche oftmals das Ergebnis von geschickten Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind.

Nur in seltenen Ausnahmefällen kann es einen Anspruch geben. Der ergibt sich dann aus den Verträgen, die das Arbeitsverhältnis beeinflussen. Das sind klassischerweise der Arbeitsvertrag, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.

Im ersten Fall können Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses festlegen, dass der Arbeitnehmer bei Kündigung eine Abfindung erhält. Diesen Anspruch kann er nachher einklagen, wenn sich der Arbeitgeber trotz Vertragsklausel weigert, zu zahlen. Gleiches gilt für die sogenannten Kollektivverträge, wie die Betriebsvereinbarung, die der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber aushandelt und den Tarifvertrag, der zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeber(verband) geschlossen wird.

Ein Anspruch auf Auszahlung einer Abfindung kann ausnahmsweise auch dann entstehen, wenn sich dieser aus einer sogenannten betrieblichen Übung im Zusammenwirken mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz ergibt  (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Juni 2001 – 10 AZR 488/00). Beide Instrumente kommen in dieser Form fast ausschließlich im Arbeitsrecht vor. Eine betriebliche Übung entsteht, wenn eine Leistung regelmäßig (meist dreimal) ohne einen Freiwilligkeitsvorbehalt geleistet wird. Damit wird eine Rechtspflicht zur Leistung für die Zukunft begründet. Eine solche betriebliche Übung ist aber nicht schon allein dadurch gegeben, dass mehrere Mitarbeiter Abfindungszahlungen individuell aushandeln. Vielmehr muss dahingehend im Betrieb ein generelles Prinzip festzustellen sein, gegebenenfalls in Form einer Gesamtzusage des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer. Ob eine betriebliche Übung zur Zahlung von Abfindungen besteht, ist deshalb immer anhand der Umstände des Einzelfalles zu beurteilen.

In welchen Fällen bekommt man keine Abfindung?

Ein finanzieller Ausgleich soll den Arbeitnehmer bei Kündigung durch den Arbeitgeber für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten entschädigen. Es besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Meistens wird diese hier freiwillig vereinbart oder nach gerichtlichem Vergleich gezahlt. Der Arbeitgeber kann zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet sein, sofern eine der folgenden Situationen vorliegt:

  • Bei einer betrieblichen Kündigung: In diesem Fall greift teilweise das Kündigungsschutzgesetz. Eine Abfindung müssen Sie allerdings nur zahlen, wenn Sie dies explizit in der Kündigungserklärung erwähnt haben und wenn der Arbeitnehmer innerhalb der gesetzlichen Frist keine Kündigungsschutzklage erhoben hat. Wichtig ist natürlich immer eine ordentliche Kündigung. Dies beinhaltet unter anderem die fristgerechte Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Tipp

Bei welcher Kündigung gibt es Abfindung?

Abfindungen sind Zahlungen, die Arbeitgeber ausschließlich bei Kündigung bzw. Abschluss von Aufhebungsverträgen leisten, vor allem wenn diese durch den Arbeitgeber angestoßen werden. Der Volksmund spricht deswegen oft vom „goldenen Handschlag“, mit dem sich ein Arbeitnehmer aus dem Unternehmen verabschiedet.

Nicht zu den Abfindungen zählen Sonderzahlungen, die etwa den nicht eingelösten Urlaub abgelten sollen oder zum Ausgleich eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots gezahlt werden. Während derartige Zahlungen weitestgehend gesetzlich geregelt sind, besteht auf Abfindungen kein genereller Anspruch. Es handelt sich grundsätzlich um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, welche oftmals das Ergebnis von geschickten Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind.

Nur in seltenen Ausnahmefällen kann es einen Anspruch geben. Der ergibt sich dann aus den Verträgen, die das Arbeitsverhältnis beeinflussen. Das sind klassischerweise der Arbeitsvertrag, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.

Im ersten Fall können Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses festlegen, dass der Arbeitnehmer bei Kündigung eine Abfindung erhält. Diesen Anspruch kann er nachher einklagen, wenn sich der Arbeitgeber trotz Vertragsklausel weigert, zu zahlen. Gleiches gilt für die sogenannten Kollektivverträge, wie die Betriebsvereinbarung, die der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber aushandelt und den Tarifvertrag, der zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeber(verband) geschlossen wird.

Ein Anspruch auf Auszahlung einer Abfindung kann ausnahmsweise auch dann entstehen, wenn sich dieser aus einer sogenannten betrieblichen Übung im Zusammenwirken mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz ergibt  (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Juni 2001 – 10 AZR 488/00). Beide Instrumente kommen in dieser Form fast ausschließlich im Arbeitsrecht vor. Eine betriebliche Übung entsteht, wenn eine Leistung regelmäßig (meist dreimal) ohne einen Freiwilligkeitsvorbehalt geleistet wird. Damit wird eine Rechtspflicht zur Leistung für die Zukunft begründet. Eine solche betriebliche Übung ist aber nicht schon allein dadurch gegeben, dass mehrere Mitarbeiter Abfindungszahlungen individuell aushandeln. Vielmehr muss dahingehend im Betrieb ein generelles Prinzip festzustellen sein, gegebenenfalls in Form einer Gesamtzusage des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer. Ob eine betriebliche Übung zur Zahlung von Abfindungen besteht, ist deshalb immer anhand der Umstände des Einzelfalles zu beurteilen.

Ist man mit 62 Jahren unkündbar?

In der Regel kann ein Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Kündigungsfristen jederzeit von beiden Seiten beendet werden. In diesem Fall wird von einer ordentlichen Kündigung gesprochen. Bei einer außerordentlichen Kündigung werden neben der Kündigungsfrist, die im Arbeitsvertrag festgehalten wurde, noch andere Faktoren berücksichtigt.

Im Arbeitsrecht gibt es jedoch Ausnahmefälle, in denen das Prinzip der Kündigung nicht gilt. Liegt ein solcher Fall vor, ist die Kündbarkeit des Arbeitsverhältnisses zugunsten des Arbeitnehmers eingeschränkt. Wovon ist die Kündbarkeit bzw. Unkündbarkeit eines Arbeitsvertrages abhängig? Ab wann ist man unkündbar in der Firma?

Habe ich ein Recht auf Abfindung?

Ein finanzieller Ausgleich soll den Arbeitnehmer bei Kündigung durch den Arbeitgeber für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten entschädigen. Es besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Meistens wird diese hier freiwillig vereinbart oder nach gerichtlichem Vergleich gezahlt. Der Arbeitgeber kann zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet sein, sofern eine der folgenden Situationen vorliegt:

  • Bei einer betrieblichen Kündigung: In diesem Fall greift teilweise das Kündigungsschutzgesetz. Eine Abfindung müssen Sie allerdings nur zahlen, wenn Sie dies explizit in der Kündigungserklärung erwähnt haben und wenn der Arbeitnehmer innerhalb der gesetzlichen Frist keine Kündigungsschutzklage erhoben hat. Wichtig ist natürlich immer eine ordentliche Kündigung. Dies beinhaltet unter anderem die fristgerechte Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Tipp

Wann gilt man als unkündbar?

Kündigung oder Unkündbarkeit? (© DOC RABE Media - stock.adobe.com)Wenn zwei Parteien, in diesem Fall Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einen Vertrag über ein Arbeitsverhältnis schließen, haben prinzipiell auch beide Seiten die Möglichkeit, diesen Vertrag – unter Berücksichtigung geltender Kündigungsfristen – wieder zu kündigen. Man spricht hier von einer ordentlichen Kündigung. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die ordentliche Kündbarkeit des Arbeitsvertrages eingeschränkt ist. Diese Einschränkungen fallen dabei stets zugunsten des Arbeitnehmers aus.

Zum einen gilt es den allgemeinen Kündigungsschutz zu beachten, der sich u.a. aus dem Kündigungsschutzgesetz oder dem Mutterschutzgesetz ergibt. Allgemeinen Kündigungsschutz genießt, wer länger als sechs Monate und in einem Betrieb mit mehr als zehn Arbeitnehmern arbeitet.

Um einem Arbeitnehmer zu kündigen, braucht der Arbeitgeber dann auch für eine ordentliche Kündigung einen triftigen Sachgrund. Das Kündigungsschutzgesetz sieht dabei drei Sachgründe vor, die eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. Dabei handelt es sich um betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigungen. Eine ordentliche Kündigung ist in solchen Fällen dann sozial gerechtfertigt.

Wie wirkt sich eine Abfindung auf die Rente aus?

Werden Abfindungen auf die Rente angerechnet, fragen sich Versicherte, die im Zusammenhang mit dem Ruhestand von ihrem Arbeitgeber noch eine Abfindung erhalten. Die rechtlichen Zusammenhänge werden hier im Überblick kurz erläutert.

Die alles entscheidende Frage ist, ob Abfindungen Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Nr. 4 ist. Dort steht geschrieben:

Wie lange Arbeitslosengeld mit 60 bei eigener Kündigung?

Sie als Arbeitnehmer können gegen die Sperrfrist schriftlich Einspruch erheben. Nicht in allen Fällen wird dem Einspruch stattgegeben, doch es gibt verschiedene wichtige Gründe, die zu einer Aufhebung der Sperrfrist führen können.

Mobbing gilt als wichtiger Grund für eine Ausnahme von der Sperrzeit, wenn Sie selbst kündigen. Wenn Sie also über einen längeren Zeitraum von Vorgesetzten und/oder Kollegen gemobbt werden und Angstzustände bekommen, wenn Sie davon krank werden und auch ein entsprechendes Attest vom Arzt vorweisen, dann entfällt in der Regel die Sperrfrist. Ebenso sieht es bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz aus. In beiden Fällen ist Ihnen keine Weiterbeschäftigung möglich, wenn Sie dadurch Ihre Gesundheit aufs Spiel setzen.

Können ältere Arbeitnehmer gekündigt werden?

Ein Gesetz, das die Entlassung älterer Mitarbeiter*innen explizit verbietet, gibt es zwar nicht – dennoch gelten die allgemeinen Kündigungsbedingungen. Das heißt, die Kündigung älterer Arbeitnehmer*innen richtet sich grundsätzlich nach denselben Regelungen wie die Kündigung ihrer jüngeren Kolleg*innen: Es muss ein personenbedingter, verhaltensbedingter oder betriebsbedingter Kündigungsgrund vorliegen.

Kann der Arbeitgeber eine Abfindung ablehnen?

Abfindungen sind Zahlungen, die Arbeitgeber ausschließlich bei Kündigung bzw. Abschluss von Aufhebungsverträgen leisten, vor allem wenn diese durch den Arbeitgeber angestoßen werden. Der Volksmund spricht deswegen oft vom „goldenen Handschlag“, mit dem sich ein Arbeitnehmer aus dem Unternehmen verabschiedet.

Nicht zu den Abfindungen zählen Sonderzahlungen, die etwa den nicht eingelösten Urlaub abgelten sollen oder zum Ausgleich eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots gezahlt werden. Während derartige Zahlungen weitestgehend gesetzlich geregelt sind, besteht auf Abfindungen kein genereller Anspruch. Es handelt sich grundsätzlich um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, welche oftmals das Ergebnis von geschickten Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind.

Nur in seltenen Ausnahmefällen kann es einen Anspruch geben. Der ergibt sich dann aus den Verträgen, die das Arbeitsverhältnis beeinflussen. Das sind klassischerweise der Arbeitsvertrag, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.

Im ersten Fall können Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses festlegen, dass der Arbeitnehmer bei Kündigung eine Abfindung erhält. Diesen Anspruch kann er nachher einklagen, wenn sich der Arbeitgeber trotz Vertragsklausel weigert, zu zahlen. Gleiches gilt für die sogenannten Kollektivverträge, wie die Betriebsvereinbarung, die der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber aushandelt und den Tarifvertrag, der zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeber(verband) geschlossen wird.

Ein Anspruch auf Auszahlung einer Abfindung kann ausnahmsweise auch dann entstehen, wenn sich dieser aus einer sogenannten betrieblichen Übung im Zusammenwirken mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz ergibt  (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Juni 2001 – 10 AZR 488/00). Beide Instrumente kommen in dieser Form fast ausschließlich im Arbeitsrecht vor. Eine betriebliche Übung entsteht, wenn eine Leistung regelmäßig (meist dreimal) ohne einen Freiwilligkeitsvorbehalt geleistet wird. Damit wird eine Rechtspflicht zur Leistung für die Zukunft begründet. Eine solche betriebliche Übung ist aber nicht schon allein dadurch gegeben, dass mehrere Mitarbeiter Abfindungszahlungen individuell aushandeln. Vielmehr muss dahingehend im Betrieb ein generelles Prinzip festzustellen sein, gegebenenfalls in Form einer Gesamtzusage des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer. Ob eine betriebliche Übung zur Zahlung von Abfindungen besteht, ist deshalb immer anhand der Umstände des Einzelfalles zu beurteilen.

Ist man mit 60 Jahren unkündbar?

Auf die­ser Sei­te fin­den Sie In­for­ma­tio­nen da­zu, was man un­ter Un­künd­bar­keit ver­steht, aus wel­chen Vor­schrif­ten sich die or­dent­li­che Un­künd­bar­keit ei­nes Ar­beits­ver­hält­nis­ses er­ge­ben kann und wor­in der Un­ter­schied zwi­schen den ge­setz­li­chen Re­ge­lun­gen zum Kün­di­gungs­schutz und ei­ner Un­künd­bar­keit be­steht.

Au­ßer­dem fin­den Sie Hin­wei­se da­zu, ob auch Ar­beit­neh­mer die Un­künd­bar­keit des Ar­beits­ver­hält­nis­ses be­ach­ten müs­sen, ob Un­künd­bar­keits­re­ge­lun­gen auch die au­ßer­or­dent­li­che Kün­di­gung aus­schlie­ßen kön­nen und wel­che kon­kre­ten Schutz des Ar­beits­ver­hält­nis­ses ei­ne Un­künd­bar­keit im Fall ei­ner be­triebs­be­ding­ten und im Fal­le ei­ner krank­heits­be­ding­ten Kün­di­gung bie­tet.

Hat man ab einem bestimmten Alter Kündigungsschutz?

Ältere Arbeitnehmer haben bis 2017 im österreichischen Arbeitsrecht einen besonderen Schutz genossen. Wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter um die 50 kündigen wollte, muss berücksichtigt werden, ob dieser schon ein lang gedienter Mitarbeiter ist und wegen seines Alters Schwierigkeiten haben könnte, wieder einen neuen Job zu finden. Von dieser Regelung waren jedoch Dienstnehmer ausgeschlossen, die nach dem 50. Lebensjahr eingestellt wurden. Diese waren bisher in den ersten zwei Beschäftigungsjahren von diesem Kündigungsschutz ausgenommen, um die Jobchancen älterer Jobsuchender zu erhöhen.

Was passiert wenn ich mit 61 arbeitslos werde?

Wenn wir es auf den Punkt bringen wollen, bedeutet das: Immer wenn Sie Arbeitslosengeld I oder II erhalten, hat das auch Auswirkungen auf Ihre spätere Rente. Erstens sinken Ihre Rentenansprüche, da nun weniger Beiträge auf Ihr Rentenkonto fließen. Und zweitens, weil mitunter Lücken in der Wartezeit für Ihre späteren Rentenpläne entstehen können.

Doch atmen wir einmal kurz durch. Denn in den meisten Fällen bedeutet Arbeitslosigkeit erst einmal nicht den Weltuntergang - zumindest mit Blick auf die Versicherungszeit in der Deutschen Rentenversicherung.

Wie viel Abzüge gibt es bei einer Abfindung?

Eine Abfindung ist eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands. Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen generellen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, außer in Ausnahmefällen wie bspw. bei einem Sozialplan oder einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1 a KSchG. Abfindungen sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn und können gemäß der sogenannten Fünftelregelung unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigt besteuert werden.

Sozialversicherungsrechtlich sind Abfindungen unbegrenzt beitragsfrei, wenn sie wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten durch den Verlust des Arbeitsplatzes gewährt werden. Abfindungen können in einem Betrag, in Teilbeträgen oder in fortlaufenden Beträgen gezahlt werden. Der Abfindungsrechner berechnet Ihnen je nach Höhe Ihres Jahresgehalts und der erhaltenen Abfindung die zu erwartende steuerliche Belastung.

Wie kann ich 2 Jahre bis zur Rente überbrücken?

Die sogenannte Regelaltersgrenze legt fest, wann jemand regulär in Rente geht und die volle Altersrente erhält. Für alle ab 1947 Geborenen erhöht sich die Regelaltersgrenze stufenweise erst um einen Monat, später um zwei Monate auf 67 Jahre. Dieses Renteneintrittsalter gilt erstmals für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964. Ihre Regelaltersrente wird 2031 fällig. Das bedeutet, wer vorher früher in Rente gehen will, muss entweder die 45 Beitragsjahre erfüllt haben oder Abschläge akzeptieren. Allerdings wirkt die Anhebung des Renteneintrittsalters sich auch auf die Frührente aus: Statt mit 63 Jahren ist sie nun erst mit 65 Jahren möglich.

Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welcher Jahrgang in welchem Alter ohne Abschläge in Rente gehen kann. Sind Sie beispielsweise 1952 geboren, brauchen Sie nur bis zu einem Alter von 65 Jahren und sechs Monaten arbeiten, um abschlagfrei in Rente gehen zu können. Würden Sie bereits mit 65 – also acht Monate früher – in Rente gehen wollen, müssten Sie einen Abschlag von 2,4 Prozent (8 x 0,3 Prozent pro Monat) von Ihrer Rente hinnehmen. Dieser gilt für die gesamte Lebenszeit.