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Wer muss bei Nießbrauch die Grundsteuererklärung machen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wer muss bei Nießbrauch die Grundsteuererklärung machen?
  2. Wie wird Nießbrauch steuerlich behandelt?
  3. Ist der Nießbraucher Eigentümer?
  4. Welche Pflichten hat der Eigentümer bei Nießbrauch?
  5. Wer zahlt die Grundsteuer bei lebenslangem Wohnrecht?
  6. Wer muss bei mehreren Eigentümern die Grundsteuererklärung abgeben?
  7. Wer schuldet Grundsteuer bei Nießbrauch?
  8. Welche Nachteile hat Nießbrauch?
  9. Wer zahlt bei Nießbrauch die neue Heizung?
  10. Hat Wohnrecht Einfluss auf Grundsteuer?
  11. Wer kann von der Grundsteuer befreit werden?
  12. Was passiert wenn man bei der Grundsteuererklärung Fehler macht?
  13. Was passiert wenn ich die Grundsteuererklärung falsch gemacht habe?
  14. Wer muss die Grundsteuererklärung abgeben?
  15. Was bedeutet 10 Jahresfrist bei Nießbrauch?

Wer muss bei Nießbrauch die Grundsteuererklärung machen?

Der deutsche Bundesrat hat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Der Hintergrund der Reform ist, dass die Grundsteuer bislang gegen das Gleichheitsprinzip nach Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt. Zu diesem Urteil kam das Bundesverfassungsgericht, da die Grundsteuer aufgrund der aktuellen Berechnungsmethode auch für gleichartige Grundstücke sehr unterschiedlich sein kann.

Was ist das Problem mit der Grundsteuer? Hauptsächlich liegt es darin, dass mit veralteten Einheitswerten gerechnet wird. Diese Werte spielen für die Berechnung der Steuerlast eine Rolle. Sie sollten eigentlich alle sechs Jahre neu bestimmt werden, um eine stets aktuelle Berechnungsgrundlage zu haben. Das ist jedoch nie passiert, da Personal und Geld für die Neubewertungen fehlten. Vergleichbare Objekte aus unterschiedlichen Baujahren werden deshalb sehr unterschiedlich bewertet.

Die Grundsteuerreform soll diesen Mangel beheben und eine gerechtere Erhebung der Grundsteuer schaffen. Sie setzt dazu an verschiedenen Faktoren an, die zur Berechnung der Grundsteuer genutzt werden.

Ein Teil der Grundsteuerreform ist die Neubewertung von rund 36 Millionen Immobilien bzw. Grundstücken in Deutschland. Diese findet schon ab 2022 statt und geschieht anhand des jeweiligen Bodenrichtwertes, der Grundstücksfläche, Art und Alter des Gebäudes sowie der statistisch ermittelten Nettokaltmiete in der jeweiligen Gemeinde. Danach sollen Grundstücke alle sieben Jahre neu bewertet werden.

Achtung: Sie müssen jetzt handeln Für die Neubewertung müssen all diejenigen, die Grundstücke oder Immobilien besitzen, eine zusätzliche Steuererklärung abgeben. Je nach Bundesland bekommen Sie dazu entweder einen sogenannten Grundsteuer Feststellungsbescheid vom Finanzamt zugeschickt. Oder Eigentümer:innen werden durch eine öffentliche Bekanntmachung (zum Beispiel im Amtsblatt der Gemeinde) zur Abgabe der Grundsteuererklärung aufgefordert.

Im Artikel "Grundsteuererklärung – mit Software oder Steuerberater?" zeigen wir verschiedene Möglichkeiten auf, die Grundsteuererklärung leicht und fehlerfrei abzugeben.

Wie wird Nießbrauch steuerlich behandelt?

Der Begriff ist eine Lehnübersetzung von lateinisch ūsus frūctus ‚Fruchtgenuss‘.[1] Der Nießbrauch tauchte als Begriff ersichtlich erstmals im Berner Ratsmanual des Jahres 1496 auf.[2] Obwohl die Ausdrücke Nießbrauch und Nutznießer seit dem Mittelalter im deutschsprachigen Raum eingeführt waren, konnten sie den lateinischen Terminus bis ins 19. Jahrhundert nicht völlig verdrängen.[3] Die häufigste Form des Nießbrauchs ist ein lebenslanges Recht, eine Wohnung oder ein Haus zu bewohnen und alle Nutzungen aus dem Grundstück zu ziehen. Hiervon zu unterscheiden ist das Wohnrecht, welches lediglich das Bewohnen/Nutzen eines Gebäudes oder Teilen eines Gebäudes gestattet, nicht jedoch die Fruchtziehung.

Das Eigentum an einer Sache verleiht dem Eigentümer im Wesentlichen drei Rechte: Nutzung (lateinisch usus), Fruchtziehung (lat. fructus) und Verfügung (lat. abusus). Durch die Begründung des Nießbrauchs überträgt der Eigentümer einer Sache das Recht zur Nutzung und zur Fruchtziehung an einen Dritten und behält nur das Verfügungsrecht für sich. Auf diese Weise wird die rechtliche Herrschaft über eine Sache sozusagen „aufgespalten“, und es entstehen die Rechtsfiguren des „bloßen Eigentümers“ (lat. nudus dominus, französisch nu-propriétaire, niederländisch bloot eigenaar), d. h. der Rechtsinhaber des nießbrauchbeschwerten Eigentums, und des „Nießbrauchers“. Ersterer behält das „bloße Eigentum“ (lat. nudum dominium, eine Form des nudum ius) an der Sache, deren umfassende Nutzung einschließlich der Fruchtziehung hingegen beim Nießbrauchsberechtigten („wirtschaftlicher Eigentümer“) liegt.

Ist der Nießbraucher Eigentümer?

Der Begriff ist eine Lehnübersetzung von lateinisch ūsus frūctus ‚Fruchtgenuss‘.[1] Der Nießbrauch tauchte als Begriff ersichtlich erstmals im Berner Ratsmanual des Jahres 1496 auf.[2] Obwohl die Ausdrücke Nießbrauch und Nutznießer seit dem Mittelalter im deutschsprachigen Raum eingeführt waren, konnten sie den lateinischen Terminus bis ins 19. Jahrhundert nicht völlig verdrängen.[3] Die häufigste Form des Nießbrauchs ist ein lebenslanges Recht, eine Wohnung oder ein Haus zu bewohnen und alle Nutzungen aus dem Grundstück zu ziehen. Hiervon zu unterscheiden ist das Wohnrecht, welches lediglich das Bewohnen/Nutzen eines Gebäudes oder Teilen eines Gebäudes gestattet, nicht jedoch die Fruchtziehung.

Das Eigentum an einer Sache verleiht dem Eigentümer im Wesentlichen drei Rechte: Nutzung (lateinisch usus), Fruchtziehung (lat. fructus) und Verfügung (lat. abusus). Durch die Begründung des Nießbrauchs überträgt der Eigentümer einer Sache das Recht zur Nutzung und zur Fruchtziehung an einen Dritten und behält nur das Verfügungsrecht für sich. Auf diese Weise wird die rechtliche Herrschaft über eine Sache sozusagen „aufgespalten“, und es entstehen die Rechtsfiguren des „bloßen Eigentümers“ (lat. nudus dominus, französisch nu-propriétaire, niederländisch bloot eigenaar), d. h. der Rechtsinhaber des nießbrauchbeschwerten Eigentums, und des „Nießbrauchers“. Ersterer behält das „bloße Eigentum“ (lat. nudum dominium, eine Form des nudum ius) an der Sache, deren umfassende Nutzung einschließlich der Fruchtziehung hingegen beim Nießbrauchsberechtigten („wirtschaftlicher Eigentümer“) liegt.

Welche Pflichten hat der Eigentümer bei Nießbrauch?

Der Begriff des „Nießbrauchs“ stammt aus dem Lateinischen. Das lateinische Wort Usus fructus heißt übersetzt Fruchtgenuss. Ein Nießbrauchrecht bedeutet, dass jemand Nutzen aus etwas ziehen kann, ohne dass er Eigentümer der Sache ist. Bei Nießbrauch findet keine Übertragung von Eigentum an den Nießbrauchberechtigten statt.

In der Regel hat ein Eigentümer drei Kernrechte:

  • das Recht auf Nutzung, lateinisch usus
  • Immobilien sind immer öfter mit einen Niessbrauchrecht belastet. Ältere Menschen kommen somit an Geld, aber können wohnen bleiben.

    Warum betrifft ein Nießbrauch und Nießbrauchrecht zunehmend Immobilien? Immer öfter trennen sich zumeist ältere Menschen von ihrem Immobilieneigentum. Sie möchten dieses zu Geld machen und gleichzeitig wohnen bleiben.

    Wer zahlt die Grundsteuer bei lebenslangem Wohnrecht?

    Mietrückstände lassen bei Vermietern die Alarmglocken läuten, schließlich ist es sehr schwierig, einen Mieter zu kündigen. Die Probleme können sich also lange Zeit hinziehen und nicht gezahlte Mieten können auch den Vermieter selbst in große finanzielle Schwierigkeiten bringen – Vermieter bauen darauf, dass sie die Miete pünktlich erhalten. Was tun, wenn die Miete ausbleibt? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Mietrückstand zusammengestellt.

    • Liegt ein Mietrückstand vor, kann der Vermieter ohne Abmahnung eine "außerordentliche fristlose Kündigung" aussprechen.
    • Mieter können die fristlose Kündigung durch eine Nachzahlung der Miete innerhalb von 2 Monaten nach Räumungsklage verhindern, was den Prozess verlängert.
    • Der Vermieter sollte bei gutem Mietverhältnis erst den Mieter auf die fehlende Miete hinweisen.
    • Da Konflikte zwischen Mieter und Vermieter immer unangenehm sind, bietet sich eine Immobilienberatung an um auf der sicherern Seite zu sein.

    Im Mietvertrag ist die Zahlung der Miete monatlich zu einem bestimmten Termin geregelt – meist bis zum dritten Werktag des Monats. Sobald der Mieter die Miete zum Fälligkeitstermin nicht gezahlt hat, ist er mit seiner Miete im Verzug. Rechtliche Schritte kann der Vermieter deswegen allerdings noch nicht einleiten.

    Achtung!

    Der Bundesgerichtshof (BGH) vertritt gemäß einem Urteil (BGH VIII ZR 222/15) die Auffassung, dass es ausreicht, wenn der Mieter die Miete spätestens am dritten Werktag des betreffenden Monats überweist, sofern sein Konto gedeckt ist und die Ausführung der Überweisung damit gewährleistet ist. Es kommt also nicht darauf an, dass das Geld am dritten Werktag auf dem Konto des Vermieters eingeht, sondern dass die Überweisung fristgerecht durchgeführt wird. Dabei muss beachtet werden, dass der Samstag nicht als Werktag gezählt wird. Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter, die den Eingang der Miete zum dritten Werktag des jeweiligen Monats vorsehen, sind gemäß der BGH-Rechtsauffassung unwirksam.

    Wer muss bei mehreren Eigentümern die Grundsteuererklärung abgeben?

    Die Grundsteuer wird auf alle Arten von Grund- und Immobiliensitz erhoben. Sie zählt zu den sogenannten Realsteuern oder Objektsteuern. Im Gegensatz zu den Personensteuern entfällt die Grundsteuer auf Objekte und richtet sich nicht nach den persönlichen Verhältnissen eines Steuerschuldners.

    Zur Zahlung der Grundsteuer ist diejenige Person verpflichtet, der die Wohnung, die Immobilie oder das Grundstück gehört. Genauer gesagt: Schuldner ist, wem der Grundbesitz bei der Feststellung des Grundsteuerwertes zugerechnet ist. Das Finanzamt bestimmt, wem das Grundstück gehört und somit auch, wer grundsteuerpflichtig ist. Entscheidend für die Ermittlung des Eigentümers ist das Verhältnis zu Beginn des Kalenderjahres — also zum 1. Januar; zu diesem Zeitpunkt findet nämlich die sogenannte Hauptfeststellung statt.

    Das bedeutet: Die Grundsteuer muss jene Person zahlen, der das Grundstück am 1. Januar des jeweiligen Jahres gehört. Wird eine Immobilie also beispielsweise im Sommer verkauft, muss der alte Eigentümer für das laufende Jahr weiterhin die Grundsteuer zahlen. Erst zu Beginn des nächsten Kalenderjahres — am 1. Januar — wird der neue Eigentümer für die Grundsteuer herangezogen.

    Wer schuldet Grundsteuer bei Nießbrauch?

    Der deutsche Bundesrat hat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Der Hintergrund der Reform ist, dass die Grundsteuer bislang gegen das Gleichheitsprinzip nach Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt. Zu diesem Urteil kam das Bundesverfassungsgericht, da die Grundsteuer aufgrund der aktuellen Berechnungsmethode auch für gleichartige Grundstücke sehr unterschiedlich sein kann.

    Was ist das Problem mit der Grundsteuer? Hauptsächlich liegt es darin, dass mit veralteten Einheitswerten gerechnet wird. Diese Werte spielen für die Berechnung der Steuerlast eine Rolle. Sie sollten eigentlich alle sechs Jahre neu bestimmt werden, um eine stets aktuelle Berechnungsgrundlage zu haben. Das ist jedoch nie passiert, da Personal und Geld für die Neubewertungen fehlten. Vergleichbare Objekte aus unterschiedlichen Baujahren werden deshalb sehr unterschiedlich bewertet.

    Die Grundsteuerreform soll diesen Mangel beheben und eine gerechtere Erhebung der Grundsteuer schaffen. Sie setzt dazu an verschiedenen Faktoren an, die zur Berechnung der Grundsteuer genutzt werden.

    Ein Teil der Grundsteuerreform ist die Neubewertung von rund 36 Millionen Immobilien bzw. Grundstücken in Deutschland. Diese findet schon ab 2022 statt und geschieht anhand des jeweiligen Bodenrichtwertes, der Grundstücksfläche, Art und Alter des Gebäudes sowie der statistisch ermittelten Nettokaltmiete in der jeweiligen Gemeinde. Danach sollen Grundstücke alle sieben Jahre neu bewertet werden.

    Achtung: Sie müssen jetzt handeln Für die Neubewertung müssen all diejenigen, die Grundstücke oder Immobilien besitzen, eine zusätzliche Steuererklärung abgeben. Je nach Bundesland bekommen Sie dazu entweder einen sogenannten Grundsteuer Feststellungsbescheid vom Finanzamt zugeschickt. Oder Eigentümer:innen werden durch eine öffentliche Bekanntmachung (zum Beispiel im Amtsblatt der Gemeinde) zur Abgabe der Grundsteuererklärung aufgefordert.

    Im Artikel "Grundsteuererklärung – mit Software oder Steuerberater?" zeigen wir verschiedene Möglichkeiten auf, die Grundsteuererklärung leicht und fehlerfrei abzugeben.

    Welche Nachteile hat Nießbrauch?

    Das Wohnrecht darf nur der Begünstigte selbst ausüben. Die Schenkenden können und sollten aber mit den Übernehmern das lebenslange Wohnrecht (§§1090 bzw. 1093 BGB) für festgelegte Räume vereinbaren. Dieses Wohnrecht muss ins Grundbuch eingetragen werden und bliebe bei einem möglichen Hausverkauf vollumfänglich bestehen – wenn die Klausel richtig formuliert wurde. Käufer der Immobilie müssten die Grundbucheintragung akzeptieren und die Schenkenden bräuchten dann bei einem Eigentümerwechsel nicht auszuziehen.

    Wesentlich umfangreicher ist der sogenannte Nießbrauch (§ 1068 BGB). Hierbei hat man nicht nur ein lebenslanges Recht, im Haus wohnen zu bleiben, sondern auch den Nutznieß, der ebenfalls ins Grundbuch eingetragen wird. Bei der Nießbrauchregelung behält der Nießbraucher auch den wirtschaftlichen Besitz, außer selbst zu bewohnen, darf er auch vermieten und die erzielte Miete selbst behalten. Da er nicht mehr Eigentümer ist, kann er den Besitz jedoch nicht mehr vererben oder verkaufen. Der neue Eigentümer im Grundbuch kann zwar verkaufen, doch der Nießbrauch bleibt bis zum Tod des Nießbrauchers bestehen. Der Nießbrauch ist eine komfortable und sehr umfangreiche Nutzungsvariante. Zudem auch eine sichere, denn das gesamte Nutzungsrecht bleibt dem Schenkenden erhalten. Er ist allerdings verpflichtet, im Sinne des Eigentümers gut zu wirtschaften und die Immobilie zu pflegen und zu versichern. Normalerweise muss der Nießbraucher alle zum Eigentum zählenden Lasten während seiner Nutznießung tragen.

    Wichtig ist Nießbrauch in der Regel dann, wenn der Nutzer die Wohnimmobilie vielleicht vermieten möchte. Hat der Schenkende „nur ein Wohnrecht“, darf er keine Vermietung veranlassen, denn das Wohnrecht gilt ausschließlich für ihn alleine. Mithilfe des Nießbrauchs behält sich der Schenkende hingegen alle Rechte offen. Zumindest wirtschaftlich bleibt er oder sie nutzungsberechtigt wie ein Eigentümer. Man kann also im Haus oder der Wohnung selbst wohnen oder diese weitervermieten. Nutzbringend ist dies auch, wenn der Schenkende beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen in eine Pflegeeinrichtung ziehen muss. Auch der Umzug in eine kleinere Wohnung auf einer Etage ist möglich. Ohne Nießbrauchregelung könnte der Schenkende hier nicht aktiv werden.

    Die Schenkung zu Lebzeiten ermöglicht, das im Familienheim steckende Vermögen schon frühzeitig auf die oder den gewünschten Erben zu übertragen. Wird die Schenkung mit einer Auflage beschwert, spricht man von einer sogenannten gemischten Schenkung oder Teilschenkung. Steuerlich wird diese Schenkung in einen bezahlten (durch die Auflage) und einen kostenfreien Teil aufgespalten. Der Teil, den ein Beschenkter unentgeltlich erhält, muss wie eine Vollschenkung besteuert werden. Eine Immobilienschenkung muss grundsätzlich notariell beurkundet werden. Die einzige Ausnahme hierbei ist die Handschenkung, denn diese wird unmittelbar übergeben – damit ist die Schenkung bereits vollzogen.

    Wer zahlt bei Nießbrauch die neue Heizung?

    Auch gewöhnliche öffentliche Lasten muss der Nießbraucher laut § 1047 BGB tragen, ausgenommen davon sind allerdings außerordentliche Kosten wie etwa Erschließungskosten. Er wird damit praktisch der wirtschaftliche Eigentümer.

    Der Inhaber eines dinglichen Wohnrechts oder Nießbrauchs ist für die Erhaltung der Wohnung verantwortlich. Größere Reparaturen sind allerdings Sache des Eigentümers. Dieser muss auch die Kosten hierfür tragen.

    Hat Wohnrecht Einfluss auf Grundsteuer?

    Ein Wohnrecht erlaubt dem Begünstigten, in einer Immobilie zu wohnen, ohne eine Kündigung fürchten zu müssen. Häufig wird ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen, wenn Eltern ihre Immobilie ihren Kindern schenken. Abgesehen von Familienmitgliedern gehören Pflegekräfte zu den Begünstigten eines Wohnrechts, allerdings oft zeitlich befristet. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema Wohnrecht, von der Definition und Abgrenzung gegenüber ähnlichen Gestaltungsspielräumen, über Rechten und Pflichten sowie mögliche Vereinbarungen bis hin zur Berechnung des Wertes.

    Ein Wohnrecht erlaubt dem Begünstigten, in einer Immobilie zu wohnen, ohne eine Kündigung fürchten zu müssen. Häufig wird ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen, wenn Eltern ihre Immobilie ihren Kindern schenken. Abgesehen von Familienmitgliedern gehören Pflegekräfte zu den Begünstigten eines Wohnrechts, allerdings oft zeitlich befristet. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema Wohnrecht, von der Definition und Abgrenzung gegenüber ähnlichen Gestaltungsspielräumen, über Rechten und Pflichten sowie mögliche Vereinbarungen bis hin zur Berechnung des Wertes.

    Drei Generationen vor einem Backsteinhaus. Die Großeltern haben es ihrer geschiedenen Tochter geschenkt, die mit fünf Kindern einzieht. Oma und Oma behalten ein Wohnrecht und helfen bei der Kinderbetreuung.

    Wer kann von der Grundsteuer befreit werden?

    Grundsteuerbefreiung

    … kommt im Wesentlichen bei Grundbesitz von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützigen oder mildtätigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen und Religionsgemeinschaften in Betracht.

    Was passiert wenn man bei der Grundsteuererklärung Fehler macht?

    Im Zuge der Grundsteuerreform mussten Immobilieneigentümer bis Ende Januar 2023 eine Art "zweite" Steuererklärung abgeben. Die Frist war verlängert worden. Ursprünglich war vier Monate Zeit: vom 1.7.2022 bis zum 31.10.2022. Der Bund der Steuerzahler hatte den Zeitaufschub gefordert.

    Eine weitere Verlängerung soll es nicht geben. Die Kommunen brauchen zur Festlegung der neuen Grundsteuer bis Mitte 2024 die Daten vom Fiskus. Bei Nichtabgabe droht ein Zwangsgeld. Zudem kann das Finanzamt die Daten schätzen und einen Verspätungszuschlag festsetzen. Nur Bayern hat im Alleingang die Frist für die Abgabe der Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer bis Ende April 2023 verlängert.

    Was passiert wenn ich die Grundsteuererklärung falsch gemacht habe?

    none id="readability-page-1" class="page">

    Falsche Angaben in der Grundsteuererklärung können dazu führen, dass man wegen leichtfertiger Steuerverkürzung belangt werden kann. Wem Vorsatz nachgewiesen wird, dem droht sogar ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Es ist davon auszugehen, dass Finanzbeamte Stichproben durchführen, sodass zu empfehlen ist, bei der Erstellung der Grundsteuererklärung gewissenhaft zu sein. Bestehen Zweifel, so sollten diese dem Finanzamt mitgeteilt werden. Wem ein Fehler im Nachhinein auffällt, sollte dies umgehend dem zuständigen Finanzamt mitteilen.

    Wer muss die Grundsteuererklärung abgeben?

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    Falsche Angaben in der Grundsteuererklärung können dazu führen, dass man wegen leichtfertiger Steuerverkürzung belangt werden kann. Wem Vorsatz nachgewiesen wird, dem droht sogar ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Es ist davon auszugehen, dass Finanzbeamte Stichproben durchführen, sodass zu empfehlen ist, bei der Erstellung der Grundsteuererklärung gewissenhaft zu sein. Bestehen Zweifel, so sollten diese dem Finanzamt mitgeteilt werden. Wem ein Fehler im Nachhinein auffällt, sollte dies umgehend dem zuständigen Finanzamt mitteilen.

    Was bedeutet 10 Jahresfrist bei Nießbrauch?

    • Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die eine Person bezahlen muss, wenn sie einen großen Vermögenswert (bspw. eine Immobilie) ohne Gegenleistung geschenkt bekommt .
    • Die Höhe der Schenkungssteuer hängt vom Verkehrswert der Immobilie sowie von der Höhe der Freibeträge ab.
    • Die Schenkungssteuer muss von derjenigen Person bezahlt werden, die eine Schenkung erhält (= der/die Beschenkte).
    • Die Freibeträge hängen immer vom Verhältnis ab, das Schenkende(r) und Beschenkte(r) zueinander haben. Die höchsten Freibeträge gelten bei Schenkungen von Ehepartner zu Ehepartner.
    • Für die Schenkung von Immobilien gelten bestimmte Freibeträge . Das bedeutet, dass Häuser und Wohnungen – je nach Immobilienwert und Verwandtschaftsgrad – steuerfrei verschenkt werden können. Einzige Voraussetzung: Der Verkehrswert der Immobilie liegt unter dem festgelegten Steuerfreibetrag.
    • Der Freibetrag auf eine Schenkung kann alle 10 Jahre voll ausgeschöpft werden.
    • Mit einer Schenkung in Raten, einer Kettenschenkung und unter weiteren besonderen Auflagen kann man die Schenkungssteuer umgehen.

    Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die eine Person bezahlen muss, wenn sie einen großen Vermögenswert (bspw. eine Immobilie) ohne Gegenleistung geschenkt bekommt . Eine Schenkung muss innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.

    Erfolgt eine Immobilienschenkung, muss außerdem ein Schenkungsvertrag für die Immobilie abgeschlossen werden. Die Höhe der Schenkungssteuer hängt vom Verkehrswert der Immobilie sowie von der Höhe der Freibeträge ab und muss von derjenigen Person bezahlt werden, die eine Schenkung erhält (= der/die Beschenkte).

    Doch es gibt auch Freibeträge, bei denen die Steuer entfällt. Die Höhe dieser Freibeträge hängt immer vom Verhältnis ab, das Schenkende(r) und Beschenkte(r) zueinander haben. Die höchsten Freibeträge gelten bei Schenkungen von Ehepartner zu Ehepartner . Der Freibetrag auf eine Schenkung kann dabei alle 10 Jahre voll ausgeschöpft werden.