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Wie hoch ist die Geldstrafe beim Schwarzfahren?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie hoch ist die Geldstrafe beim Schwarzfahren?
  2. Was passiert beim ersten Mal Schwarzfahren?
  3. Was passiert wenn man 2 Mal beim Schwarzfahren erwischt wird?
  4. Was passiert wenn man 60 € Schwarzfahren nicht bezahlt?
  5. Was passiert nach dem 3 mal Schwarzfahren?
  6. Was macht man am besten wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird?
  7. Wie lange dauert es bis Schwarzfahren verjährt ist?
  8. Wie oft Schwarzfahren bis zur Anzeige?
  9. Wie lange muss man in den Knast wegen Schwarzfahren?
  10. Was passiert nach Anzeige Schwarzfahren?
  11. Was passiert wenn man 3 mal schwarz fährt?
  12. Wird Schwarzfahren ins Strafregister eingetragen?
  13. Wie lange werden die Daten der Schwarzfahren gespeichert?
  14. Wie kann man Schwarzfahren ohne erwischt zu werden?

Wie hoch ist die Geldstrafe beim Schwarzfahren?

Erwischen Kontrolleure Sie beim Schwarzfahren, gilt die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Busverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen. Dort ist im § 9 das erhöhte Beförderungsentgelt geregelt:

§ 9 Erhöhtes Beförderungsentgelt

(1) Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet, wenn er

Was passiert beim ersten Mal Schwarzfahren?

Wenn Sie Ihr Abo-Ticket bei der Kontrolle nicht vorlegen können, z.B. weil Sie es zu Hause vergessen haben, können Sie es im Kundencenter des betroffenen Verkehrsunternehmens nachzeigen. Dies gilt aber nur, wenn das Ticket auf Ihren Namen ausgestellt ist, also nicht übertragbar ist! Die Nachzeige-Frist steht auf dem Beleg, den Sie bei der Kontrolle erhalten. Übertragbare Tickets, Einzel- und Mehrfachtickets können nicht nachgezeigt werden.

Tipp: Es empfiehlt sich, sofern es eine Wahlmöglichkeit gibt, bei einem Abonnementabschluss genau zu prüfen, ob ein übertragbares oder ein auf Sie persönlich ausgestelltes Ticket besser zu Ihren Bedürfnissen passt. Der Vorteil eines übertragbaren Tickets, dass auch andere damit fahren können, kehrt sich im Fall der Kontrolle bei Vergessen zu einem Nachteil um. Ein Nachzeigen eines übertragbaren Tickets ist nicht möglich und es wird das volle erhöhte Beförderungsentgelt von 60,00 € fällig.

Kann eine Chip-Karte oder ein E-Ticket bei der Kontrolle nicht eingelesen werden, wird ebenfalls zunächst eine Strafe erhoben. Wer innerhalb der Zahlungsfrist nachweisen kann, dass sein Ticket gültig war, muss nicht zahlen. Die Bestätigung stellt das Verkehrsunternehmen aus, von dem Sie Ihr Ticket haben. Den Nachweis müssen Sie an das Unternehmen schicken, das die Strafe verlangt.

Sie sind nach den Allgemeine Beförderungsbedingungen verpflichtet, Ihren Fahrausweis unverzüglich nach Betreten der Betriebsanlagen bzw. nach Einstieg in Bus oder Bahn zu entwerten. Bitte beachten Sie, dass bereits das Abstellen von Gepäck, das vorherige Einnehmen eines Sitzplatzes oder das Sichern von Kinderwagen oder Fahrrad u. U. einer Unverzüglichkeit der Entwertung entgegenstehen und im Zweifel dazu führen können, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt von Ihnen verlangt wird. Im Schienenpersonenverkehr (Regionalzug bzw. -bahn, S-Bahn) ist eine Entwertung im Fahrzeug bis auf wenige Ausnnahmen nicht möglich. Hier sollten Sie bereits am Aufgang zu Ihrem Gleis bzw. am Gleis selbst Ihren Fahrschein vor Zustieg an einem aufgestellten Gerät entwerten.

Tipp: Prüfen Sie nach Kauf eines Tickets aus dem Automaten genau, ob dieses noch entwertet werden muss oder zum sofortigen Fahrtantritt bereits entwertet ausgegeben wurde. Stempeln Sie ein bereits entwertetes Ticket erneut oder entwerten Sie ein Ticket, welches noch hätte entwertet werden müssen, nicht, riskieren Sie eine Fahrpreisnacherhebung bei der Kontrolle. Gegebenenfalls können Sie im Kaufvorgang auch "unentwertet" als Option am Bildschirm wählen.

Gerade mit einem E-Ticket passiert es leicht, wird keine gewohnte Strecke gefahren, dass Unklarheit darüber besteht, ob sich das Fahrtziel noch im Geltungsbereich der Chipkarte befindet oder nicht. Unsere Empfehlung: Machen Sie sich vor Fahrtantritt im Zweifelsfall bei dem Verkehrsunternehmen schlau, welches Ihnen das Ticket ausgestellt hat. Bereits wenn Sie eine Station über den Geltungsbereich Ihres Tickets hinausfahren, kann dies eine Fahrpreisnacherhebung über 60,00 € nach sich ziehen, wenn Sie außerhalb des Tarifgebietes Ihres Tickets kontrolliert werden.

Wenn Sie aufgrund einer technischen Störung eines Automaten keinen Fahrschein lösen können, sind Sie verpflichtet, andere Automaten zu suchen, auch auf anderen Bahnsteigen und im Gebäude. Oder gibt es einen Schalter in der Nähe? Ist das nicht der Fall, sollten Sie die Automatennummer, den Standort und den Zeitpunkt notieren. Auf den meisten Automaten ist eine Servicenummer angegeben, die Sie anrufen sollten, um die Störung zu melden.

Nach dem Betreten des Fahrzeugs sollten Sie sich unaufgefordert beim Kontroll- und Servicepersonal mit dem Hinweis auf die Störung melden. Da das Personal Ihre Aussage zu diesem Zeitpunkt nicht überprüfen kann, kann es Ihnen eine Fahrpreisnacherhebung oder ein erhöhtes Beförderungsgeld in Höhe von 60 Euro auferlegen.

Sollten alle Automaten im Fahrzeug defekt sein, gilt dasselbe: Dokumentieren Sie den Defekt und wenden Sie sich von sich aus an das Zugpersonal. Aber Vorsicht: Automaten in den Fahrzeugen sind eher die Ausnahmen. Außerden gibt es oft Probleme, weil diese nur ein begrenztes Ticket-Angebot bieten und in der Regel weniger Zahlungsmittel annehmen (nur passendes Münzgeld oder aufgeladene Geldkarte). Wenn das letzte Eurostück durchfällt oder die Karte wegen eines kleinen Kratzers nicht eingelesen werden kann, ist das noch keine Automatenstörung. Die Schlichtungsstelle Nahverkehr rät, wenn irgend möglich lieber vorher Tickets zu besorgen und sich nicht auf die Automaten im Fahrzeug zu verlassen. Sonst kann es auch in dem Fall zu "Strafzetteln" kommen.

Wenn Sie das erhöhte Beförderungsentgelt für ungerecht halten, sollten Sie sich dagegen wehren. Alle wichtigen Angaben stehen auf dem Beleg, den Sie bei der Kontrolle erhalten. Auf dem Beleg finden Sie die Adresse, das Aktenzeichen und die Zahlungs- oder Einspruchsfrist. Wichtig: Der Kontrolltag zählt bei der Frist schon mit!

Lehnt das Verkehrsunternehmen den Einspruch ab, können Fahrgäste ihren Fall von einer Schlichtungsstelle prüfen lassen. In Nordrhein-Westfalen übernimmt dies kostenfrei die Schlichtungsstelle Nahverkehr.

(siehe auch Fristen)

Die Frist innerhalb derer Sie bei dem Verkehrsunternehmen schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens Einspruch gegen das erhöhte Beförderungsentgelt einlegen können beträgt je nach Verkehrsunternehmen 7 bis 14 Tage und ist auf dem Zahlungsbeleg, den Sie bei der Kontrolle erhalten haben, vermerkt. Der Kontrolltag zählt bei der Frist schon mit.

Sie sind nach den Allgemeine Beförderungsbedingungen verpflichtet, Ihren Fahrausweis unverzüglich nach Betreten der Betriebsanlagen bzw. nach Einstieg in Bus oder Bahn zu entwerten. Bitte beachten Sie, dass bereits das Abstellen von Gepäck, das vorherige Einnehmen eines Sitzplatzes oder das Sichern von Kinderwagen oder Fahrrad u. U. einer Unverzüglichkeit der Entwertung entgegenstehen und im Zweifel dazu führen können, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt von Ihnen verlangt wird. Im Schienenpersonenverkehr (Regionalzug bzw. -bahn, S-Bahn) ist eine Entwertung im Fahrzeug bis auf wenige Ausnnahmen nicht möglich. Hier sollten Sie bereits am Aufgang zu Ihrem Gleis bzw. am Gleis selbst Ihren Fahrschein vor Zustieg an einem aufgestellten Gerät entwerten.

Tipp: Prüfen Sie nach Kauf eines Tickets aus dem Automaten genau, ob dieses noch entwertet werden muss oder zum sofortigen Fahrtantritt bereits entwertet ausgegeben wurde. Stempeln Sie ein bereits entwertetes Ticket erneut oder entwerten Sie ein Ticket, welches noch hätte entwertet werden müssen, nicht, riskieren Sie eine Fahrpreisnacherhebung bei der Kontrolle. Gegebenenfalls können Sie im Kaufvorgang auch "unentwertet" als Option am Bildschirm wählen.

Was passiert wenn man 2 Mal beim Schwarzfahren erwischt wird?

Fahrschein muss nachgereicht werden

Was passiert wenn man 60 € Schwarzfahren nicht bezahlt?

Wenn Sie Ihr Abo-Ticket bei der Kontrolle nicht vorlegen können, z.B. weil Sie es zu Hause vergessen haben, können Sie es im Kundencenter des betroffenen Verkehrsunternehmens nachzeigen. Dies gilt aber nur, wenn das Ticket auf Ihren Namen ausgestellt ist, also nicht übertragbar ist! Die Nachzeige-Frist steht auf dem Beleg, den Sie bei der Kontrolle erhalten. Übertragbare Tickets, Einzel- und Mehrfachtickets können nicht nachgezeigt werden.

Tipp: Es empfiehlt sich, sofern es eine Wahlmöglichkeit gibt, bei einem Abonnementabschluss genau zu prüfen, ob ein übertragbares oder ein auf Sie persönlich ausgestelltes Ticket besser zu Ihren Bedürfnissen passt. Der Vorteil eines übertragbaren Tickets, dass auch andere damit fahren können, kehrt sich im Fall der Kontrolle bei Vergessen zu einem Nachteil um. Ein Nachzeigen eines übertragbaren Tickets ist nicht möglich und es wird das volle erhöhte Beförderungsentgelt von 60,00 € fällig.

Kann eine Chip-Karte oder ein E-Ticket bei der Kontrolle nicht eingelesen werden, wird ebenfalls zunächst eine Strafe erhoben. Wer innerhalb der Zahlungsfrist nachweisen kann, dass sein Ticket gültig war, muss nicht zahlen. Die Bestätigung stellt das Verkehrsunternehmen aus, von dem Sie Ihr Ticket haben. Den Nachweis müssen Sie an das Unternehmen schicken, das die Strafe verlangt.

Sie sind nach den Allgemeine Beförderungsbedingungen verpflichtet, Ihren Fahrausweis unverzüglich nach Betreten der Betriebsanlagen bzw. nach Einstieg in Bus oder Bahn zu entwerten. Bitte beachten Sie, dass bereits das Abstellen von Gepäck, das vorherige Einnehmen eines Sitzplatzes oder das Sichern von Kinderwagen oder Fahrrad u. U. einer Unverzüglichkeit der Entwertung entgegenstehen und im Zweifel dazu führen können, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt von Ihnen verlangt wird. Im Schienenpersonenverkehr (Regionalzug bzw. -bahn, S-Bahn) ist eine Entwertung im Fahrzeug bis auf wenige Ausnnahmen nicht möglich. Hier sollten Sie bereits am Aufgang zu Ihrem Gleis bzw. am Gleis selbst Ihren Fahrschein vor Zustieg an einem aufgestellten Gerät entwerten.

Tipp: Prüfen Sie nach Kauf eines Tickets aus dem Automaten genau, ob dieses noch entwertet werden muss oder zum sofortigen Fahrtantritt bereits entwertet ausgegeben wurde. Stempeln Sie ein bereits entwertetes Ticket erneut oder entwerten Sie ein Ticket, welches noch hätte entwertet werden müssen, nicht, riskieren Sie eine Fahrpreisnacherhebung bei der Kontrolle. Gegebenenfalls können Sie im Kaufvorgang auch "unentwertet" als Option am Bildschirm wählen.

Gerade mit einem E-Ticket passiert es leicht, wird keine gewohnte Strecke gefahren, dass Unklarheit darüber besteht, ob sich das Fahrtziel noch im Geltungsbereich der Chipkarte befindet oder nicht. Unsere Empfehlung: Machen Sie sich vor Fahrtantritt im Zweifelsfall bei dem Verkehrsunternehmen schlau, welches Ihnen das Ticket ausgestellt hat. Bereits wenn Sie eine Station über den Geltungsbereich Ihres Tickets hinausfahren, kann dies eine Fahrpreisnacherhebung über 60,00 € nach sich ziehen, wenn Sie außerhalb des Tarifgebietes Ihres Tickets kontrolliert werden.

Wenn Sie aufgrund einer technischen Störung eines Automaten keinen Fahrschein lösen können, sind Sie verpflichtet, andere Automaten zu suchen, auch auf anderen Bahnsteigen und im Gebäude. Oder gibt es einen Schalter in der Nähe? Ist das nicht der Fall, sollten Sie die Automatennummer, den Standort und den Zeitpunkt notieren. Auf den meisten Automaten ist eine Servicenummer angegeben, die Sie anrufen sollten, um die Störung zu melden.

Nach dem Betreten des Fahrzeugs sollten Sie sich unaufgefordert beim Kontroll- und Servicepersonal mit dem Hinweis auf die Störung melden. Da das Personal Ihre Aussage zu diesem Zeitpunkt nicht überprüfen kann, kann es Ihnen eine Fahrpreisnacherhebung oder ein erhöhtes Beförderungsgeld in Höhe von 60 Euro auferlegen.

Sollten alle Automaten im Fahrzeug defekt sein, gilt dasselbe: Dokumentieren Sie den Defekt und wenden Sie sich von sich aus an das Zugpersonal. Aber Vorsicht: Automaten in den Fahrzeugen sind eher die Ausnahmen. Außerden gibt es oft Probleme, weil diese nur ein begrenztes Ticket-Angebot bieten und in der Regel weniger Zahlungsmittel annehmen (nur passendes Münzgeld oder aufgeladene Geldkarte). Wenn das letzte Eurostück durchfällt oder die Karte wegen eines kleinen Kratzers nicht eingelesen werden kann, ist das noch keine Automatenstörung. Die Schlichtungsstelle Nahverkehr rät, wenn irgend möglich lieber vorher Tickets zu besorgen und sich nicht auf die Automaten im Fahrzeug zu verlassen. Sonst kann es auch in dem Fall zu "Strafzetteln" kommen.

Wenn Sie das erhöhte Beförderungsentgelt für ungerecht halten, sollten Sie sich dagegen wehren. Alle wichtigen Angaben stehen auf dem Beleg, den Sie bei der Kontrolle erhalten. Auf dem Beleg finden Sie die Adresse, das Aktenzeichen und die Zahlungs- oder Einspruchsfrist. Wichtig: Der Kontrolltag zählt bei der Frist schon mit!

Lehnt das Verkehrsunternehmen den Einspruch ab, können Fahrgäste ihren Fall von einer Schlichtungsstelle prüfen lassen. In Nordrhein-Westfalen übernimmt dies kostenfrei die Schlichtungsstelle Nahverkehr.

(siehe auch Fristen)

Die Frist innerhalb derer Sie bei dem Verkehrsunternehmen schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens Einspruch gegen das erhöhte Beförderungsentgelt einlegen können beträgt je nach Verkehrsunternehmen 7 bis 14 Tage und ist auf dem Zahlungsbeleg, den Sie bei der Kontrolle erhalten haben, vermerkt. Der Kontrolltag zählt bei der Frist schon mit.

Sie sind nach den Allgemeine Beförderungsbedingungen verpflichtet, Ihren Fahrausweis unverzüglich nach Betreten der Betriebsanlagen bzw. nach Einstieg in Bus oder Bahn zu entwerten. Bitte beachten Sie, dass bereits das Abstellen von Gepäck, das vorherige Einnehmen eines Sitzplatzes oder das Sichern von Kinderwagen oder Fahrrad u. U. einer Unverzüglichkeit der Entwertung entgegenstehen und im Zweifel dazu führen können, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt von Ihnen verlangt wird. Im Schienenpersonenverkehr (Regionalzug bzw. -bahn, S-Bahn) ist eine Entwertung im Fahrzeug bis auf wenige Ausnnahmen nicht möglich. Hier sollten Sie bereits am Aufgang zu Ihrem Gleis bzw. am Gleis selbst Ihren Fahrschein vor Zustieg an einem aufgestellten Gerät entwerten.

Tipp: Prüfen Sie nach Kauf eines Tickets aus dem Automaten genau, ob dieses noch entwertet werden muss oder zum sofortigen Fahrtantritt bereits entwertet ausgegeben wurde. Stempeln Sie ein bereits entwertetes Ticket erneut oder entwerten Sie ein Ticket, welches noch hätte entwertet werden müssen, nicht, riskieren Sie eine Fahrpreisnacherhebung bei der Kontrolle. Gegebenenfalls können Sie im Kaufvorgang auch "unentwertet" als Option am Bildschirm wählen.

Was passiert nach dem 3 mal Schwarzfahren?

Schätzungen gehen davon aus, dass 3,5 % aller Fahrgäste Bus und Bahn ohne einen gültigen Fahrschein nutzen. Der Verlust der Verkehrsunternehmen wird auf bis zu 250 Millionen Euro jährlich geschätzt. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden im Jahr 2017 insgesamt 242.537 Fälle der Beförderungserschleichung erfasst.

Was macht man am besten wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird?

Wenn Sie Ihr Abo-Ticket bei der Kontrolle nicht vorlegen können, z.B. weil Sie es zu Hause vergessen haben, können Sie es im Kundencenter des betroffenen Verkehrsunternehmens nachzeigen. Dies gilt aber nur, wenn das Ticket auf Ihren Namen ausgestellt ist, also nicht übertragbar ist! Die Nachzeige-Frist steht auf dem Beleg, den Sie bei der Kontrolle erhalten. Übertragbare Tickets, Einzel- und Mehrfachtickets können nicht nachgezeigt werden.

Tipp: Es empfiehlt sich, sofern es eine Wahlmöglichkeit gibt, bei einem Abonnementabschluss genau zu prüfen, ob ein übertragbares oder ein auf Sie persönlich ausgestelltes Ticket besser zu Ihren Bedürfnissen passt. Der Vorteil eines übertragbaren Tickets, dass auch andere damit fahren können, kehrt sich im Fall der Kontrolle bei Vergessen zu einem Nachteil um. Ein Nachzeigen eines übertragbaren Tickets ist nicht möglich und es wird das volle erhöhte Beförderungsentgelt von 60,00 € fällig.

Kann eine Chip-Karte oder ein E-Ticket bei der Kontrolle nicht eingelesen werden, wird ebenfalls zunächst eine Strafe erhoben. Wer innerhalb der Zahlungsfrist nachweisen kann, dass sein Ticket gültig war, muss nicht zahlen. Die Bestätigung stellt das Verkehrsunternehmen aus, von dem Sie Ihr Ticket haben. Den Nachweis müssen Sie an das Unternehmen schicken, das die Strafe verlangt.

Sie sind nach den Allgemeine Beförderungsbedingungen verpflichtet, Ihren Fahrausweis unverzüglich nach Betreten der Betriebsanlagen bzw. nach Einstieg in Bus oder Bahn zu entwerten. Bitte beachten Sie, dass bereits das Abstellen von Gepäck, das vorherige Einnehmen eines Sitzplatzes oder das Sichern von Kinderwagen oder Fahrrad u. U. einer Unverzüglichkeit der Entwertung entgegenstehen und im Zweifel dazu führen können, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt von Ihnen verlangt wird. Im Schienenpersonenverkehr (Regionalzug bzw. -bahn, S-Bahn) ist eine Entwertung im Fahrzeug bis auf wenige Ausnnahmen nicht möglich. Hier sollten Sie bereits am Aufgang zu Ihrem Gleis bzw. am Gleis selbst Ihren Fahrschein vor Zustieg an einem aufgestellten Gerät entwerten.

Tipp: Prüfen Sie nach Kauf eines Tickets aus dem Automaten genau, ob dieses noch entwertet werden muss oder zum sofortigen Fahrtantritt bereits entwertet ausgegeben wurde. Stempeln Sie ein bereits entwertetes Ticket erneut oder entwerten Sie ein Ticket, welches noch hätte entwertet werden müssen, nicht, riskieren Sie eine Fahrpreisnacherhebung bei der Kontrolle. Gegebenenfalls können Sie im Kaufvorgang auch "unentwertet" als Option am Bildschirm wählen.

Gerade mit einem E-Ticket passiert es leicht, wird keine gewohnte Strecke gefahren, dass Unklarheit darüber besteht, ob sich das Fahrtziel noch im Geltungsbereich der Chipkarte befindet oder nicht. Unsere Empfehlung: Machen Sie sich vor Fahrtantritt im Zweifelsfall bei dem Verkehrsunternehmen schlau, welches Ihnen das Ticket ausgestellt hat. Bereits wenn Sie eine Station über den Geltungsbereich Ihres Tickets hinausfahren, kann dies eine Fahrpreisnacherhebung über 60,00 € nach sich ziehen, wenn Sie außerhalb des Tarifgebietes Ihres Tickets kontrolliert werden.

Wenn Sie aufgrund einer technischen Störung eines Automaten keinen Fahrschein lösen können, sind Sie verpflichtet, andere Automaten zu suchen, auch auf anderen Bahnsteigen und im Gebäude. Oder gibt es einen Schalter in der Nähe? Ist das nicht der Fall, sollten Sie die Automatennummer, den Standort und den Zeitpunkt notieren. Auf den meisten Automaten ist eine Servicenummer angegeben, die Sie anrufen sollten, um die Störung zu melden.

Nach dem Betreten des Fahrzeugs sollten Sie sich unaufgefordert beim Kontroll- und Servicepersonal mit dem Hinweis auf die Störung melden. Da das Personal Ihre Aussage zu diesem Zeitpunkt nicht überprüfen kann, kann es Ihnen eine Fahrpreisnacherhebung oder ein erhöhtes Beförderungsgeld in Höhe von 60 Euro auferlegen.

Sollten alle Automaten im Fahrzeug defekt sein, gilt dasselbe: Dokumentieren Sie den Defekt und wenden Sie sich von sich aus an das Zugpersonal. Aber Vorsicht: Automaten in den Fahrzeugen sind eher die Ausnahmen. Außerden gibt es oft Probleme, weil diese nur ein begrenztes Ticket-Angebot bieten und in der Regel weniger Zahlungsmittel annehmen (nur passendes Münzgeld oder aufgeladene Geldkarte). Wenn das letzte Eurostück durchfällt oder die Karte wegen eines kleinen Kratzers nicht eingelesen werden kann, ist das noch keine Automatenstörung. Die Schlichtungsstelle Nahverkehr rät, wenn irgend möglich lieber vorher Tickets zu besorgen und sich nicht auf die Automaten im Fahrzeug zu verlassen. Sonst kann es auch in dem Fall zu "Strafzetteln" kommen.

Wenn Sie das erhöhte Beförderungsentgelt für ungerecht halten, sollten Sie sich dagegen wehren. Alle wichtigen Angaben stehen auf dem Beleg, den Sie bei der Kontrolle erhalten. Auf dem Beleg finden Sie die Adresse, das Aktenzeichen und die Zahlungs- oder Einspruchsfrist. Wichtig: Der Kontrolltag zählt bei der Frist schon mit!

Lehnt das Verkehrsunternehmen den Einspruch ab, können Fahrgäste ihren Fall von einer Schlichtungsstelle prüfen lassen. In Nordrhein-Westfalen übernimmt dies kostenfrei die Schlichtungsstelle Nahverkehr.

(siehe auch Fristen)

Die Frist innerhalb derer Sie bei dem Verkehrsunternehmen schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens Einspruch gegen das erhöhte Beförderungsentgelt einlegen können beträgt je nach Verkehrsunternehmen 7 bis 14 Tage und ist auf dem Zahlungsbeleg, den Sie bei der Kontrolle erhalten haben, vermerkt. Der Kontrolltag zählt bei der Frist schon mit.

Sie sind nach den Allgemeine Beförderungsbedingungen verpflichtet, Ihren Fahrausweis unverzüglich nach Betreten der Betriebsanlagen bzw. nach Einstieg in Bus oder Bahn zu entwerten. Bitte beachten Sie, dass bereits das Abstellen von Gepäck, das vorherige Einnehmen eines Sitzplatzes oder das Sichern von Kinderwagen oder Fahrrad u. U. einer Unverzüglichkeit der Entwertung entgegenstehen und im Zweifel dazu führen können, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt von Ihnen verlangt wird. Im Schienenpersonenverkehr (Regionalzug bzw. -bahn, S-Bahn) ist eine Entwertung im Fahrzeug bis auf wenige Ausnnahmen nicht möglich. Hier sollten Sie bereits am Aufgang zu Ihrem Gleis bzw. am Gleis selbst Ihren Fahrschein vor Zustieg an einem aufgestellten Gerät entwerten.

Tipp: Prüfen Sie nach Kauf eines Tickets aus dem Automaten genau, ob dieses noch entwertet werden muss oder zum sofortigen Fahrtantritt bereits entwertet ausgegeben wurde. Stempeln Sie ein bereits entwertetes Ticket erneut oder entwerten Sie ein Ticket, welches noch hätte entwertet werden müssen, nicht, riskieren Sie eine Fahrpreisnacherhebung bei der Kontrolle. Gegebenenfalls können Sie im Kaufvorgang auch "unentwertet" als Option am Bildschirm wählen.

Wie lange dauert es bis Schwarzfahren verjährt ist?

VerfolgungsverjährungVollstreckungsverjährung

Wie oft Schwarzfahren bis zur Anzeige?

Wie lange muss man in den Knast wegen Schwarzfahren?

Liegt eine Anzeige eines Verkehrsverbundes vor, leitet die Staatsanwaltschaft ein Verfahren ein. Kommt es zum Strafbefehl, wird die betroffene Person per Brief benachrichtigt und hat zwei Wochen Zeit, Einspruch zu erheben. Geschieht das nicht, gilt sie als verurteilt. Bei Wohnungslosen kommt dieser Brief jedoch nicht unbedingt an. Andere sind mit einer solchen Situation schlicht überfordert.

Was passiert nach Anzeige Schwarzfahren?

Es stimmt zwar, dass die meisten Verkehrsbetriebe beim erstmaligen Erwischen von Schwarzfahrern noch gnädig sind und keine Anzeige erstatten. Wer aber das erhöhte Beförderungsentgelt von derzeit 60 Euro nicht überweist, riskiert ordentlich Ärger.

Auf die erste Mahnung folgt die zweite, dann schaltet das Bahn- oder Busunternehmen Inkassobüros und schließlich die Staatsanwaltschaft ein. Selbst wenn dort die Strafanzeige fallen gelassen wird, bleibt der Eintrag erhalten und landet unter Umständen in Ihrem polizeilichen Führungszeugnis.

Was passiert wenn man 3 mal schwarz fährt?

Das sei nicht der Fall, beruhigt Reto Hügli, Sprecher der ÖV-Branchenorganisation Alliance Swisspass auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso». «Weitere strafrechtliche Konsequenzen hat das nicht.»

Seit zwei Jahren erhält aber jede und jeder, die oder der beim Schwarzfahren erwischt wird, einen Eintrag ins nationale Schwarzfahrerregister. Dieses geht auf einen Parlamentsbeschluss und eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zurück, das die ÖV-Branche ermächtigt, solch eine gemeinsame, nationale Datenbank zu führen.

Aktuell (Stand Mitte Juni 2021) sind darin rund 554'000 Personen und 1.2 Millionen Vorfälle registriert, schreibt die Postauto-Medienstelle auf Anfrage von «Espresso». Postauto wurde von der ÖV-Branche damit betraut, die Datenbank zu betreiben.

Wird Schwarzfahren ins Strafregister eingetragen?

Es ist zwischen dem Bundeszentralregister und dem sog. Führungszeugnis zu unterscheiden, wobei es auch beim Führungszeugnis verschiedene Varianten gibt. Das Führungszeugnis bildet nur einen Teil der Eintragungen im Bundeszentralregister ab. Dies bedeutet:

  • Ins Bundeszentralregister wird jede Strafe eingetragen.
  • Im Führungszeugnis erscheinen Strafen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, die im  Bundeszentralregistergesetz vorgegeben sind. Daher bleiben „kleinere“ Strafen dort oft unerwähnt. Nur in diesem Fall darf sich der Betroffene als „nicht vorbestraft“ bezeichnen.

Wie lange werden die Daten der Schwarzfahren gespeichert?

Schätzungen gehen davon aus, dass 3,5 % aller Fahrgäste Bus und Bahn ohne einen gültigen Fahrschein nutzen. Der Verlust der Verkehrsunternehmen wird auf bis zu 250 Millionen Euro jährlich geschätzt. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden im Jahr 2017 insgesamt 242.537 Fälle der Beförderungserschleichung erfasst.

Wie kann man Schwarzfahren ohne erwischt zu werden?

Wenn Sie Ihr Abo-Ticket bei der Kontrolle nicht vorlegen können, z.B. weil Sie es zu Hause vergessen haben, können Sie es im Kundencenter des betroffenen Verkehrsunternehmens nachzeigen. Dies gilt aber nur, wenn das Ticket auf Ihren Namen ausgestellt ist, also nicht übertragbar ist! Die Nachzeige-Frist steht auf dem Beleg, den Sie bei der Kontrolle erhalten. Übertragbare Tickets, Einzel- und Mehrfachtickets können nicht nachgezeigt werden.

Tipp: Es empfiehlt sich, sofern es eine Wahlmöglichkeit gibt, bei einem Abonnementabschluss genau zu prüfen, ob ein übertragbares oder ein auf Sie persönlich ausgestelltes Ticket besser zu Ihren Bedürfnissen passt. Der Vorteil eines übertragbaren Tickets, dass auch andere damit fahren können, kehrt sich im Fall der Kontrolle bei Vergessen zu einem Nachteil um. Ein Nachzeigen eines übertragbaren Tickets ist nicht möglich und es wird das volle erhöhte Beförderungsentgelt von 60,00 € fällig.

Kann eine Chip-Karte oder ein E-Ticket bei der Kontrolle nicht eingelesen werden, wird ebenfalls zunächst eine Strafe erhoben. Wer innerhalb der Zahlungsfrist nachweisen kann, dass sein Ticket gültig war, muss nicht zahlen. Die Bestätigung stellt das Verkehrsunternehmen aus, von dem Sie Ihr Ticket haben. Den Nachweis müssen Sie an das Unternehmen schicken, das die Strafe verlangt.

Sie sind nach den Allgemeine Beförderungsbedingungen verpflichtet, Ihren Fahrausweis unverzüglich nach Betreten der Betriebsanlagen bzw. nach Einstieg in Bus oder Bahn zu entwerten. Bitte beachten Sie, dass bereits das Abstellen von Gepäck, das vorherige Einnehmen eines Sitzplatzes oder das Sichern von Kinderwagen oder Fahrrad u. U. einer Unverzüglichkeit der Entwertung entgegenstehen und im Zweifel dazu führen können, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt von Ihnen verlangt wird. Im Schienenpersonenverkehr (Regionalzug bzw. -bahn, S-Bahn) ist eine Entwertung im Fahrzeug bis auf wenige Ausnnahmen nicht möglich. Hier sollten Sie bereits am Aufgang zu Ihrem Gleis bzw. am Gleis selbst Ihren Fahrschein vor Zustieg an einem aufgestellten Gerät entwerten.

Tipp: Prüfen Sie nach Kauf eines Tickets aus dem Automaten genau, ob dieses noch entwertet werden muss oder zum sofortigen Fahrtantritt bereits entwertet ausgegeben wurde. Stempeln Sie ein bereits entwertetes Ticket erneut oder entwerten Sie ein Ticket, welches noch hätte entwertet werden müssen, nicht, riskieren Sie eine Fahrpreisnacherhebung bei der Kontrolle. Gegebenenfalls können Sie im Kaufvorgang auch "unentwertet" als Option am Bildschirm wählen.

Gerade mit einem E-Ticket passiert es leicht, wird keine gewohnte Strecke gefahren, dass Unklarheit darüber besteht, ob sich das Fahrtziel noch im Geltungsbereich der Chipkarte befindet oder nicht. Unsere Empfehlung: Machen Sie sich vor Fahrtantritt im Zweifelsfall bei dem Verkehrsunternehmen schlau, welches Ihnen das Ticket ausgestellt hat. Bereits wenn Sie eine Station über den Geltungsbereich Ihres Tickets hinausfahren, kann dies eine Fahrpreisnacherhebung über 60,00 € nach sich ziehen, wenn Sie außerhalb des Tarifgebietes Ihres Tickets kontrolliert werden.

Wenn Sie aufgrund einer technischen Störung eines Automaten keinen Fahrschein lösen können, sind Sie verpflichtet, andere Automaten zu suchen, auch auf anderen Bahnsteigen und im Gebäude. Oder gibt es einen Schalter in der Nähe? Ist das nicht der Fall, sollten Sie die Automatennummer, den Standort und den Zeitpunkt notieren. Auf den meisten Automaten ist eine Servicenummer angegeben, die Sie anrufen sollten, um die Störung zu melden.

Nach dem Betreten des Fahrzeugs sollten Sie sich unaufgefordert beim Kontroll- und Servicepersonal mit dem Hinweis auf die Störung melden. Da das Personal Ihre Aussage zu diesem Zeitpunkt nicht überprüfen kann, kann es Ihnen eine Fahrpreisnacherhebung oder ein erhöhtes Beförderungsgeld in Höhe von 60 Euro auferlegen.

Sollten alle Automaten im Fahrzeug defekt sein, gilt dasselbe: Dokumentieren Sie den Defekt und wenden Sie sich von sich aus an das Zugpersonal. Aber Vorsicht: Automaten in den Fahrzeugen sind eher die Ausnahmen. Außerden gibt es oft Probleme, weil diese nur ein begrenztes Ticket-Angebot bieten und in der Regel weniger Zahlungsmittel annehmen (nur passendes Münzgeld oder aufgeladene Geldkarte). Wenn das letzte Eurostück durchfällt oder die Karte wegen eines kleinen Kratzers nicht eingelesen werden kann, ist das noch keine Automatenstörung. Die Schlichtungsstelle Nahverkehr rät, wenn irgend möglich lieber vorher Tickets zu besorgen und sich nicht auf die Automaten im Fahrzeug zu verlassen. Sonst kann es auch in dem Fall zu "Strafzetteln" kommen.

Wenn Sie das erhöhte Beförderungsentgelt für ungerecht halten, sollten Sie sich dagegen wehren. Alle wichtigen Angaben stehen auf dem Beleg, den Sie bei der Kontrolle erhalten. Auf dem Beleg finden Sie die Adresse, das Aktenzeichen und die Zahlungs- oder Einspruchsfrist. Wichtig: Der Kontrolltag zählt bei der Frist schon mit!

Lehnt das Verkehrsunternehmen den Einspruch ab, können Fahrgäste ihren Fall von einer Schlichtungsstelle prüfen lassen. In Nordrhein-Westfalen übernimmt dies kostenfrei die Schlichtungsstelle Nahverkehr.

(siehe auch Fristen)

Die Frist innerhalb derer Sie bei dem Verkehrsunternehmen schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens Einspruch gegen das erhöhte Beförderungsentgelt einlegen können beträgt je nach Verkehrsunternehmen 7 bis 14 Tage und ist auf dem Zahlungsbeleg, den Sie bei der Kontrolle erhalten haben, vermerkt. Der Kontrolltag zählt bei der Frist schon mit.

Sie sind nach den Allgemeine Beförderungsbedingungen verpflichtet, Ihren Fahrausweis unverzüglich nach Betreten der Betriebsanlagen bzw. nach Einstieg in Bus oder Bahn zu entwerten. Bitte beachten Sie, dass bereits das Abstellen von Gepäck, das vorherige Einnehmen eines Sitzplatzes oder das Sichern von Kinderwagen oder Fahrrad u. U. einer Unverzüglichkeit der Entwertung entgegenstehen und im Zweifel dazu führen können, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt von Ihnen verlangt wird. Im Schienenpersonenverkehr (Regionalzug bzw. -bahn, S-Bahn) ist eine Entwertung im Fahrzeug bis auf wenige Ausnnahmen nicht möglich. Hier sollten Sie bereits am Aufgang zu Ihrem Gleis bzw. am Gleis selbst Ihren Fahrschein vor Zustieg an einem aufgestellten Gerät entwerten.

Tipp: Prüfen Sie nach Kauf eines Tickets aus dem Automaten genau, ob dieses noch entwertet werden muss oder zum sofortigen Fahrtantritt bereits entwertet ausgegeben wurde. Stempeln Sie ein bereits entwertetes Ticket erneut oder entwerten Sie ein Ticket, welches noch hätte entwertet werden müssen, nicht, riskieren Sie eine Fahrpreisnacherhebung bei der Kontrolle. Gegebenenfalls können Sie im Kaufvorgang auch "unentwertet" als Option am Bildschirm wählen.