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Kann mein Chef mir Zwangsurlaub geben?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann mein Chef mir Zwangsurlaub geben?
  2. Kann der Chef einfach Betriebsferien anordnen?
  3. Kann mir mein Chef vorschreiben wann ich Urlaub nehmen muss?
  4. Kann der Arbeitgeber verlangen an Feiertagen zu arbeiten?
  5. Wie lange vorher muss Zwangsurlaub angekündigt werden?
  6. Wann darf Zwangsurlaub angeordnet werden?
  7. Was sind dringende betriebliche Gründe für Zwangsurlaub?
  8. Sind Betriebsferien verpflichtend?
  9. Kann der Arbeitgeber Urlaub streichen wegen Personalmangel?
  10. Kann der Arbeitgeber den freien Tag auf einen Feiertag legen?
  11. Ist der Arbeitgeber verpflichtet Sonn und Feiertagszuschläge zu zahlen?
  12. Wie viel Zwangsurlaub ist erlaubt?
  13. Kann mein Arbeitgeber mich zwingen meinen Jahresurlaub komplett zu planen?
  14. Wie lange vorher muss Betriebsurlaub angekündigt werden?
  15. Was passiert wenn der Arbeitnehmer nicht genug Urlaub hat um im Betriebsurlaub frei zu nehmen?

Kann mein Chef mir Zwangsurlaub geben?

Was bedeutet „Zwangsurlaub“?

Zwangsurlaub ist angeordneter Urlaub durch den Arbeitgeber. Es bedarf dazu entsprechend keines Antrages durch den Arbeitnehmer.

Welche Voraussetzungen müssen bei Zwangsurlaub erfüllt sein?

Kann der Chef einfach Betriebsferien anordnen?

Wann darf der Chef Betriebsurlaub anordnen?

Betriebsurlaub darf nur aus dringenden betriebsbedingten Gründen angeordnet werden. Welche das sein können, erfahren Sie hier.

Wird Betriebsurlaub vom Urlaubsanspruch abgezogen?

Kann mir mein Chef vorschreiben wann ich Urlaub nehmen muss?

Prinzipiell regelt § 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), dass der Arbeitgeber den Urlaub zu gewähren hat. Daraus folgt, dass Arbeitnehmer ihren Urlaub nicht einfach eigenmächtig antreten dürfen. Vielmehr bleiben Beschäftigte bei einer Selbstbeurlaubung unberechtigt der Arbeit fern - selbst dann, wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nachkommt, den Urlaub festzusetzen. Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt kann eine Pflichtverletzung bedeuten und zur Kündigung führen.

Allerdings müssen Arbeitgeber die Wünsche ihrer Beschäftigten bei der Festlegung des Urlaubs berücksichtigen, auch das geht unmissverständlich aus § 7 BUrlG hervor. Dem entgegenstehende dringende betriebliche Interessen führen lediglich zu einem Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers, das er nur ausnahmsweise dem Urlaubswunsch entgegenhalten kann.

Kann der Arbeitgeber verlangen an Feiertagen zu arbeiten?

Wann darf man an Feiertagen arbeiten?

Gemäß dem Arbeitszeitgesetz sind Feiertage zunächst einmal beschäftigungsfrei. Es gibt jedoch Ausnahmen, die sich auf Mitarbeiter in ausgewählten Einrichtungen beziehen. Eine Auflistung der entsprechenden Institutionen finden Sie hier.

Was besagt das Arbeitsrecht außerdem zur Feiertagsregelung?

Wie lange vorher muss Zwangsurlaub angekündigt werden?

Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber im Rahmen des Direktionsrechts Zwangsurlaub oder Betriebsferien anordnen. Voraussetzung dafür sind nach § 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) „dringende betriebliche Gründe“. Nur wenn diese vorliegen, darf sich der Arbeitgeber über die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer hinwegsetzen. Zudem muss den Betriebsferien laut Betriebsverfassungsgesetz (§ 87 BetrVG) – falls vorhanden – der Betriebsrat zustimmen. Überdies muss die Anordnung mit den Gesetzen, den Tarifverträgen, der Betriebsvereinbarung und individuellen Arbeitsverträgen im Einklang stehen.

Unzulässig ist der Zwangsurlaub dagegen bei betrieblichen Störungen oder Auftragsflauten, für die das Management verantwortlich ist. Gelegentliche Schwankungen oder Maschinenausfälle gehören zum wirtschaftlichen Risiko des Unternehmers. Sie dürfen nicht einseitig auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden.

Wann darf Zwangsurlaub angeordnet werden?

Im Gegensatz zu dem bezahlten Urlaub nehmen zu Erholungszwecken, den der Arbeitnehmer im Rahmen gesetzlicher sowie vertraglicher Regeln frei in Anspruch nehmen darf, ist der Zwangsurlaub durch Arbeitgeber eine angeordnete Maßnahme. Hierzu ist der Arbeitgeber durch das sogenannte Direktionsrecht befugt.

Auf der rechtlichen Grundlage des § 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) müssen dafür jedoch dringende betriebliche Gründe bzw. dringende betriebliche Belange vorliegen. Das bedeutet, dass Zwangsurlaub nur unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber angeordnet werden darf.

Was sind dringende betriebliche Gründe für Zwangsurlaub?

Wann du deinen jährlichen Erholungsurlaub nimmst, ist weitgehend deine Sache. Dafür sorgt § 7 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Demnach sind bei der entsprechenden Planung die „Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen“. 

Doch von dieser Regel gibt es im Arbeitsrecht Ausnahmen. Eine davon ist Zwangsurlaub. Sie greift, wenn „dringende betriebliche Belange“ es rechtfertigen können. In einem solchen Fall darf dein Chef dich ohne deine Zustimmung in den Zwangsurlaub schicken. Das kann er für die ganze Belegschaft anordnen oder – je nach betrieblicher Situation und Aufgabenverteilung – unter Umständen auch für einzelne Mitarbeiter.

Doch was sind dringende betriebliche Belange? Das lässt sich pauschal nicht beantworten, sondern hängt stark von der Branche beziehungsweise dem einzelnen Betrieb ab. Erlaubt ist Zwangsurlaub zum Beispiel bei Unternehmen, wenn sie …

Sind Betriebsferien verpflichtend?

Was sind Betriebsferien?

Meistens wird in den Betriebsferien das gesamte Unternehmen stillgelegt. Für diesen Zeitraum ordnet der Arbeitgeber dann einheitlich für alle Beschäftigten oder Teile der Belegschaft Urlaub an. Ein solcher Zwangsurlaub erschwert natürlich die Urlaubsplanung der Mitarbeiter.

Darf mich der Arbeitgeber verpflichten, während des Betriebsurlaubs Urlaub zu nehmen?

Kann der Arbeitgeber Urlaub streichen wegen Personalmangel?

Die Koffer sind gepackt, Flüge und Hotel gebucht, dann kommt die Nachricht vom Chef, dass man doch arbeiten muss. Ärgerlich – aber ist das überhaupt rechtens? Expertinnen und Experten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) schreiben, dass das so einfach nicht möglich ist. Eine Ausnahme sei nur im Notfall bei einem „unvorhersehbaren, existenzgefährdenden Ereignis“ möglich. Wenn das vorliegt, müssten noch „zwingende betriebliche Gründe“ und keine andere Möglichkeit, diese zu bewältigen, vorliegen.

Ist bloßer Personalmangel ein zwingender betrieblicher Grund?

Kann der Arbeitgeber den freien Tag auf einen Feiertag legen?

Sonntage und gesetzliche Feiertage sind grundsätzlich arbeitsfrei. Das ist im Arbeitszeitgesetz geregelt (§ 9 ArbZG). Auch für Heiligabend und Silvester gibt es eine Regelung.

Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen sind in Paragraf 10 ArbZG geregelt und betreffen unter anderem Pflegedienste, Gastronomie, Verkehrsbetriebe und die Landwirtschaft. Es kann also nicht jeder Chef ohne Weiteres von seinen Angestellten verlangen, dass diese an einem Sonntag oder Feiertag zur Arbeit erscheinen.

Bei Sonntagsarbeit haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen Ersatzruhetag binnen zwei Wochen. Bei Feiertagsarbeit müssen sie binnen acht Wochen einen Ausgleichstag bekommen. Übrigens muss jeder Arbeitnehmer an mindestens 15 Sonntagen im Jahr frei von der Arbeit haben.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet Sonn und Feiertagszuschläge zu zahlen?

Sonntage und gesetzliche Feiertage sind grundsätzlich arbeitsfrei. Das ist im Arbeitszeitgesetz geregelt (§ 9 ArbZG). Auch für Heiligabend und Silvester gibt es eine Regelung.

Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen sind in Paragraf 10 ArbZG geregelt und betreffen unter anderem Pflegedienste, Gastronomie, Verkehrsbetriebe und die Landwirtschaft. Es kann also nicht jeder Chef ohne Weiteres von seinen Angestellten verlangen, dass diese an einem Sonntag oder Feiertag zur Arbeit erscheinen.

Bei Sonntagsarbeit haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen Ersatzruhetag binnen zwei Wochen. Bei Feiertagsarbeit müssen sie binnen acht Wochen einen Ausgleichstag bekommen. Übrigens muss jeder Arbeitnehmer an mindestens 15 Sonntagen im Jahr frei von der Arbeit haben.

Wie viel Zwangsurlaub ist erlaubt?

Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber im Rahmen des Direktionsrechts Zwangsurlaub oder Betriebsferien anordnen. Voraussetzung dafür sind nach § 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) „dringende betriebliche Gründe“. Nur wenn diese vorliegen, darf sich der Arbeitgeber über die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer hinwegsetzen. Zudem muss den Betriebsferien laut Betriebsverfassungsgesetz (§ 87 BetrVG) – falls vorhanden – der Betriebsrat zustimmen. Überdies muss die Anordnung mit den Gesetzen, den Tarifverträgen, der Betriebsvereinbarung und individuellen Arbeitsverträgen im Einklang stehen.

Unzulässig ist der Zwangsurlaub dagegen bei betrieblichen Störungen oder Auftragsflauten, für die das Management verantwortlich ist. Gelegentliche Schwankungen oder Maschinenausfälle gehören zum wirtschaftlichen Risiko des Unternehmers. Sie dürfen nicht einseitig auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden.

Kann mein Arbeitgeber mich zwingen meinen Jahresurlaub komplett zu planen?

Laut § 7 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss dein Arbeitgeber grundsätzlich deine Wünsche bei der Urlaubsplanung berücksichtigen. Der Urlaub, den du in einem bestimmten Kalenderjahr zur Verfügung hast, muss in der Regel auch innerhalb dieses Jahres genommen werden – dafür sorgt dann der Arbeitgeber.

Alle Arbeitnehmer mit entsprechendem Urlaubsanspruch haben zudem das Recht, einmal im Jahr zwei Wochen Urlaub am Stück zu bekommen. In § 7 Absatz 2 BUrlG ist hier konkret von zwölf Werktagen die Rede, dies bezieht sich allerdings auf eine Sechstagewoche, bei der der Samstag mitgezählt wird.

Der Arbeitgeber muss jedoch nicht jedem Urlaubswunsch nachkommen: So kann eine Urlaubsanfrage aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden, zum Beispiel, wenn viele Kollegen krank sind oder ein wichtiges Projekt abgeschlossen werden muss.

Der Arbeitgeber darf zudem unter bestimmten Umständen Betriebsferien anordnen und bestimmen, dass alle Mitarbeiter in diesem Zeitraum Urlaub nehmen. Etwa, wenn es sich um einen Betrieb handelt, der jedes Jahr zwischen Weihnachten und Neujahr schließt.

Aber wieviel Urlaub darf vom Arbeitgeber verplant werden? Hier gilt: Dein Arbeitgeber darf nur einen Teil des dir zur Verfügung stehenden Jahresurlaubs verplanen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) 1981 in einem Grundsatzurteil festgehalten (AZ 1 ABR 79/79). Das BAG hat dabei jedoch keine allgemein gültige Quote festgelegt, wie viel Urlaub noch frei zu verplanen sein muss.

Wie lange vorher muss Betriebsurlaub angekündigt werden?

Wann darf der Arbeitgeber Zwangsurlaub anordnen?

Zwangsurlaub muss mindestens 14 Tage vorher angekündigt werden und ist nur aus bestimmten Gründen zulässig, dazu zählen z. B. unvorhergesehene Krisen, Saisonbetrieb oder unverschuldeter Ausfall der Betriebsfähigkeit. Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat muss dieser zustimmen.

Wie viele Tage darf der Arbeitgeber verplanen?

Was passiert wenn der Arbeitnehmer nicht genug Urlaub hat um im Betriebsurlaub frei zu nehmen?

Die Frage, wer über den Urlaubszeitraum entscheidet, ist in § 7 Abs. 1 BUrlG geregelt. Danach sind die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, soweit dem dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Arbeitnehmer ihren Urlaub grundsätzlich eigeninitiativ planen können. Arbeitgeber können daher auch in der Coronakrise nicht einfach bestimmen, dass Arbeitnehmer ihren Urlaub nehmen. Anders sieht es beim Resturlaub aus dem Vorjahr aus, der zu einem Stichtag verfällt. Hier kann der Arbeitgeber einseitig anordnen, den Urlaub zu nehmen. 

Ansonsten darf der Arbeitgeber Urlaub nur unter den Voraussetzungen von § 7 Abs. 1 BurlG einseitig anordnen. Dafür müssen dringende betriebliche Belange, die auch in der Festlegung von Betriebsferien liegen können, vorliegen. Grundsätzlich sind es Umstände, die in der betrieblichen Organisation, im technischen Arbeitsablauf, der Auftragslage oder ähnlichen Umständen ihren Grund haben. Nicht ausreichend für die Anordnung von Zwangsurlaub sind nach allgemeiner Auffassung ein kurzfristiger Auftragsmangel oder Betriebsablaufstörungen. Das sogenannte Betriebsrisiko soll nicht durch einseitige Urlaubsanordnung auf Arbeitnehmer abgewälzt werden dürfen.

Ob der Arbeitgeber wegen erheblicher Betriebseinschränkungen oder sogar einer Betriebsschließung in der Coronakrise Betriebsferien anordnen darf, ist fraglich. Ohne dringenden betrieblichen Belang führt eine Betriebsschließung oder ein Zwangsurlaub wegen der Coronapandemie zum Annahmeverzug des Arbeitgebers.