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Wie bekomme ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie bekomme ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?
  2. Wann muss ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen?
  3. Welchen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Kleingewerbe?
  4. Wer muss Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen?
  5. Welches Formular bei ELSTER für Kleingewerbe?
  6. Welche Unterlagen für steuerliche Erfassung?
  7. Welche Formulare muss ich bei ELSTER als Kleinunternehmer ausfüllen?
  8. Welche Steuerformulare muss ich als Kleinunternehmer ausfüllen?
  9. Was kostet Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?
  10. Was muss ich beim Finanzamt als Kleinunternehmer abgeben?
  11. Was kostet ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?
  12. Was muss ich als Kleinunternehmer beim Finanzamt abgeben?
  13. Habe ich als Kleinunternehmer eine Steuernummer?
  14. Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer?
  15. Wie fülle ich die Anlage G richtig aus?

Wie bekomme ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Wer einen gewerblichen Betrieb eröffnet, ist verpflichtet nach § 138 Abgabenordnung (AO), den Gewerbebetrieb der Gemeinde anzuzeigen, in der der Betrieb eröffnet wird. Ein Gewerbe ist jede selbständige, planmäßige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit. Ein Gewerbe übt aus, wer:

  • persönlich unabhängig,d.h. fremden Weisungen nicht unterworfen ist,
  • die Tätigkeit regelmäßig,d.h. nicht nur gelegentlich und gegen Entgelt ausübt,
  • dabei einen Gewinn anstrebt, wobei es nicht darauf ankommt, ob dieser tatsächlich erzielt wird.

In Hamburg erfolgt die Anzeige des Gewerbes in den Verbraucherschutzämtern der für den Betriebssitz zuständigen Bezirksämter oder im Service-Center unserer Handelskammer (Ausnahme: erlaubnispflichtiges Gewerbe). Für die Gewerbeanzeige/-anmeldung benötigen Sie:

Wann muss ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen?

Wenn Sie sich selbstständig machen und ein Unternehmen jedweder Rechtsform gründen wollen, müssen Sie dieses steuerlich erfassen lassen. Dafür existiert eine Frist: Gemäß § 138 Abs. 4 der Abgabenordnung (AO) müssen Sie sich innerhalb eines Monats nach der Gründung beim Finanzamt melden.

Wenn Sie ein Gewerbe gegründet und es regulär beim Gewerbeamt angemeldet haben, wird das Finanzamt automatisch darüber in Kenntnis gesetzt. Es schickt Ihnen den steuerlichen Erfassungsbogen in der Regel innerhalb von 14 Tagen zu.

Als Freiberufler sind Sie dagegen nicht gewerbesteuerpflichtig, die Gewerbeanmeldung fällt somit weg. Um den Fragebogen zu erhalten, müssen Sie also aktiv aufs Finanzamt zugehen. Dafür reicht auch ein formloses Anschreiben.

Dabei ist zu beachten, dass es für verschiedene Rechtsformen auch jeweils spezielle Formulare gibt.Die unterschiedlichen Versionen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung lassen sich auch als ausfüllbare Formulare oder als PDF-Dateien zum Ausdrucken auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen finden:

Welchen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Kleingewerbe?

Du hast den ersten Schritt in die Selbständigkeit bereits geschafft? Wir helfen Dir dabei, die nächste Herausforderung zu meistern und den steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt korrekt und schnell auszufüllen.

Nachdem Du ein Gewerbe angemeldet hast, erhältst Du nach kurzer Zeit vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – meist innerhalb von zwei Wochen.

Wer muss Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen?

Wenn du dich selbstständig machen willst, dann musst du das dem Finanzamt mitteilen. Das tust du über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. In dem Dokument machst du Angaben zur Art der Tätigkeit inklusive deinem voraussichtlichen Verdienst und erhältst nach Prüfung durch das Finanzamt eine neue Steuernummer.

Selbstständig in Deutschland: Das bedeuten die verschiedenen Steuernummern

Du musst eine neue Steuernummer beantragen, damit das Finanzamt deine Einkommensteuererklärung am Ende des Jahres entsprechend zuordnen kann. 

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung musst du jedes Mal dann ausfüllen, wenn du eine neue selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchtest. Außerdem musst du dabei zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Arbeit unterscheiden.

Freiberufler oder Gewerbe? Wir klären auf!

Während du für das Steuernummer Beantragen als Freiberufler lediglich den Erfassungsbogen ausfüllen musst, müssen sich Gewerbetreibende zusätzlich beim Gewerbeamt anmelden, um einen Gewerbeschein zu erhalten.

Welches Formular bei ELSTER für Kleingewerbe?

Wenn du dich selbstständig machen willst, dann musst du das dem Finanzamt mitteilen. Das tust du über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. In dem Dokument machst du Angaben zur Art der Tätigkeit inklusive deinem voraussichtlichen Verdienst und erhältst nach Prüfung durch das Finanzamt eine neue Steuernummer.

Selbstständig in Deutschland: Das bedeuten die verschiedenen Steuernummern

Du musst eine neue Steuernummer beantragen, damit das Finanzamt deine Einkommensteuererklärung am Ende des Jahres entsprechend zuordnen kann. 

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung musst du jedes Mal dann ausfüllen, wenn du eine neue selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchtest. Außerdem musst du dabei zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Arbeit unterscheiden.

Freiberufler oder Gewerbe? Wir klären auf!

Während du für das Steuernummer Beantragen als Freiberufler lediglich den Erfassungsbogen ausfüllen musst, müssen sich Gewerbetreibende zusätzlich beim Gewerbeamt anmelden, um einen Gewerbeschein zu erhalten.

Welche Unterlagen für steuerliche Erfassung?

Hier lernst du alles, was du für deinen erfolgreichen Start als Freelancer:in wissen musst.

Auf dem Weg in deine Selbstständigkeit musst du einige bürokratische Hürden meistern. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist eine dieser Hürden. Bis Ende 2020 gab es die Möglichkeit, den Fragebogen sowohl über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung als PDF auszufüllen, herunterzuladen und per Post zu versenden – als auch, seine Daten direkt online via Elster zu übermitteln. Außerdem konnte man sich den Bogen jederzeit beim zuständigen Finanzamt persönlich abholen.

Seit 2021 wird in der Regel nur noch die Übermittlung via Elster angeboten! Wir haben unsere Ausfüllhilfe deshalb erweitert – und erklären dir Seite für Seite, worauf du als angehende:r Freelancer:in zu achten hast. Diese Elster-Ausfüllhilfe ist sowohl für Freiberufler:innen als auch Gewerbetreibende geeignet!

Mit seinen 22 Seiten wirkt er zunächst abschreckend - dank unserer Hinweise wirst du jedoch sehen, dass viele der Punkte gar nicht auf dich zutreffen und einfach übersprungen werden können. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist somit schneller ausgefüllt als zunächst angenommen.*

Die eingeklammerte Nummerierung unter den nachfolgenden Punkten beziehen sich auf die Zeilen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, wie du ihn bei Elster findest. Nicht wundern, die Nummerierungen auf den Formularseiten sind ziemlich wild. 🦁

Wenn du dich jetzt fragst, was eine Elster mit dem ganzen Thema zu tun hat… es geht hier nicht um den Vogel, sondern eine vom Bund bereitgestellte Online-Software. Bei dem Namen handelt es sich um ein Acronym (Elektronische Steuererklärung).

Welche Formulare muss ich bei ELSTER als Kleinunternehmer ausfüllen?

Wir bieten Ihnen die steuerliche Erfassung zum Pauschalpreis von 139 € Netto (165,41 € Brutto inkl. 19 % USt.). Wenn Sie uns beauftragen möchten, sind nur wenige Schritte nötig, die wir Ihnen im folgenden detailliert erläutern.

Übrigens: Das Finanzamt wird uns Ihre neue Steuer-Nr. postalisch mitteilen, welche wir umgehend an Sie weiterreichen werden, sobald uns diese vorliegt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Vergabe seitens des Finanzamts je nach Bundesland teilweise mehrere Wochen andauern kann und wir hierauf keinen Einfluss haben.

Notwendige Unterlagen als PDF erstellen

Welche Steuerformulare muss ich als Kleinunternehmer ausfüllen?

Hier lernst du alles, was du für deinen erfolgreichen Start als Freelancer:in wissen musst.

Auf dem Weg in deine Selbstständigkeit musst du einige bürokratische Hürden meistern. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist eine dieser Hürden. Bis Ende 2020 gab es die Möglichkeit, den Fragebogen sowohl über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung als PDF auszufüllen, herunterzuladen und per Post zu versenden – als auch, seine Daten direkt online via Elster zu übermitteln. Außerdem konnte man sich den Bogen jederzeit beim zuständigen Finanzamt persönlich abholen.

Seit 2021 wird in der Regel nur noch die Übermittlung via Elster angeboten! Wir haben unsere Ausfüllhilfe deshalb erweitert – und erklären dir Seite für Seite, worauf du als angehende:r Freelancer:in zu achten hast. Diese Elster-Ausfüllhilfe ist sowohl für Freiberufler:innen als auch Gewerbetreibende geeignet!

Mit seinen 22 Seiten wirkt er zunächst abschreckend - dank unserer Hinweise wirst du jedoch sehen, dass viele der Punkte gar nicht auf dich zutreffen und einfach übersprungen werden können. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist somit schneller ausgefüllt als zunächst angenommen.*

Die eingeklammerte Nummerierung unter den nachfolgenden Punkten beziehen sich auf die Zeilen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, wie du ihn bei Elster findest. Nicht wundern, die Nummerierungen auf den Formularseiten sind ziemlich wild. 🦁

Wenn du dich jetzt fragst, was eine Elster mit dem ganzen Thema zu tun hat… es geht hier nicht um den Vogel, sondern eine vom Bund bereitgestellte Online-Software. Bei dem Namen handelt es sich um ein Acronym (Elektronische Steuererklärung).

Was kostet Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Wir bieten Ihnen die steuerliche Erfassung zum Pauschalpreis von 139 € Netto (165,41 € Brutto inkl. 19 % USt.). Wenn Sie uns beauftragen möchten, sind nur wenige Schritte nötig, die wir Ihnen im folgenden detailliert erläutern.

Übrigens: Das Finanzamt wird uns Ihre neue Steuer-Nr. postalisch mitteilen, welche wir umgehend an Sie weiterreichen werden, sobald uns diese vorliegt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Vergabe seitens des Finanzamts je nach Bundesland teilweise mehrere Wochen andauern kann und wir hierauf keinen Einfluss haben.

Notwendige Unterlagen als PDF erstellen

Was muss ich beim Finanzamt als Kleinunternehmer abgeben?

Deine Steuererklärung als Kleinunternehmern musst Du grundsätzlich in elektronischer Form abgeben. Die elektronische Übermittlung Deiner Steuerunterlagen erleichtert dem Finanzamt die Bearbeitung und ist mittlerweile für alle Steuerzahler verpflichtend, die Einkünfte aus Gewinn erzielen.

Elektronisch musst Du als Kleinunternehmer die Steuererklärung dann abgeben, wenn Du Einkünfte aus

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Aus Gewerbebetrieb
  • Aus selbstständiger Tätigkeit

beziehst.

Mit der Software Elster (Abkürzung für Elektronische Steuererklärung) stellen die deutschen Steuerverwaltungen ein Programm zur Verfügung, mit dem Du als Kleinunternehmer Deine Steuererklärung direkt an das zuständige Finanzamt übermitteln kannst. Du kannst es kostenlos im Internet herunterladen.

Was kostet ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Wir bieten Ihnen die steuerliche Erfassung zum Pauschalpreis von 139 € Netto (165,41 € Brutto inkl. 19 % USt.). Wenn Sie uns beauftragen möchten, sind nur wenige Schritte nötig, die wir Ihnen im folgenden detailliert erläutern.

Übrigens: Das Finanzamt wird uns Ihre neue Steuer-Nr. postalisch mitteilen, welche wir umgehend an Sie weiterreichen werden, sobald uns diese vorliegt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Vergabe seitens des Finanzamts je nach Bundesland teilweise mehrere Wochen andauern kann und wir hierauf keinen Einfluss haben.

Notwendige Unterlagen als PDF erstellen

Was muss ich als Kleinunternehmer beim Finanzamt abgeben?

Die Kleinunternehmerregelung erleichtert vielen Selbstständigen den Start in die Selbstständigkeit. Sie sind komplett von der Umsatzsteuer befreit und haben daher weniger Aufwand als andere Selbstständige. Wenn du im ersten Jahr des Antrags auf Selbstständigkeit einen Gesamtumsatz von weniger als 22.000€ hast und voraussichtlich die Grenze von 50.000€ im Folgejahr nicht überschreitest, kannst du die Kleinunternehmerregelung beantragen. Diese ist dann für mindestens 5 Jahre verbindlich für dich. Ob sich die Kleinunternehmerregelung für dich lohnt, erfährst du hier.

Wichtig: Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende sind nicht das gleiche, obwohl sie sich ähnlich anhören. Kleingewerbetreibende haben einen kleinen Gewerbebetrieb. Es ist eine Rechtsform und keine umsatzsteuerliche Regelung wie die Kleinunternehmerregelung.

Habe ich als Kleinunternehmer eine Steuernummer?

Die Steuernummer zählt als Pflichtangabe auf Rechnungen. Die Steuernummer muss also auch für ein Kleingewerbe beantragt werden. Was dazu erforderlich ist, erfahren Sie hier.

    • Kleingewerbe müssen eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen.
    • Die Steuernummer für Kleingewerbe dient der eindeutigen Zuordnung sämtlicher steuerlicher Vorgänge.
    • Kleingewerbe müssen die Steuernummer in der Rechnung aufführen.
    • Bei Geschäften im EU-Ausland ist zusätzlich eine Umsatzsteuer-ID erforderlich

Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer?

Für die meisten Rechtsformen, die ein Unternehmen haben kann, sind die ordnungsgemäße Buchführung samt Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Handelsregistereintrag zwingend vorgeschrieben – unabhängig von der Unternehmensgröße. Dies gilt für jede Art von Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG), aber auch für die meisten Personengesellschaften (KG, oHG) sowie für Mischformen (z. B. KG auf Aktien). Damit stehen diese Rechtsformen auch nicht für das Kleingewerbe zur Verfügung. Für das Kleingewerbe bleiben nur der einfache Einzelunternehmer und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR – §§ 705ff BGB), bei der die Gesellschafter voll für das Unternehmen haftbar bleiben.

Als Geschäftsbezeichnung für ein Kleingewerbe ist jeder denkbare, noch verfügbare Fantasiebegriff möglich. Im Geschäftsverkehr müssen jedoch zusätzlich der Name des Kleingewerbetreibenden inklusive Vorname sowie eine ladungsfähige Adresse aufgeführt werden. Handelt es sich bei dem Kleingewerbe um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist der Zusatz „GbR“ zu empfehlen. Er ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, dient aber der Rechtsklarheit.

Wie fülle ich die Anlage G richtig aus?

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