Wie funktioniert die Rundfunkbeitrag bei Wohngemeinschaften?
Inhaltsverzeichnis:
- Wie funktioniert die Rundfunkbeitrag bei Wohngemeinschaften?
- Woher weiß die GEZ wo ich wohne?
- Wer muss Rundfunkbeitrag zahlen WG?
- Kann man zu viel gezahlte GEZ Gebühren zurückfordern?
- Wie lange kann man GEZ Gebühren rückwirkend verlangen?
- Ist GEZ personenbezogen?
- Wird GEZ überprüft?
- Wie lange kann die GEZ Gebühren rückwirkend verlangen?
- Kann man die GEZ Gebühren von der Steuer absetzen?
- Kann die GEZ sehen wann ich eingezogen bin?
- Kann die GEZ Mein Konto pfänden?
- Wie viele Jahre muss ich GEZ nachzahlen?
- Wie kann ich die GEZ Gebühren umgehen?
- Wie bekomme ich Ermäßigung Rundfunkbeitrag?
- Wird der Rundfunkbeitrag kontrolliert?
Wie funktioniert die Rundfunkbeitrag bei Wohngemeinschaften?
Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monatlich ein Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich eine Ermäßigung oder Befreiung zu beantragen. Wir haben auf dieser Seite verschiedene Lebenssituationen und die damit verbundenen Regelungen skizziert.
Wie viele Menschen in Ihrem Haushalt leben, spielt keine Rolle. Sowohl Singles als auch andere Lebens- und Wohngemeinschaften zahlen nur einen Rundfunkbeitrag. Auch Untermieter sind inbegriffen. Wer die Wohnung anmeldet, entscheiden Sie selbst.
Wenn Sie zusammenziehen und jeder bereits ein eigenes Beitragskonto hat, können Sie entscheiden, unter welchem Beitragskonto die gemeinsame Wohnung geführt werden soll. Alle anderen Beitragskonten können mit Verweis auf die Nummer dieses Beitragskontos abgemeldet werden.
Wenn der Beitragskontoinhaber aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, nimmt er sein Beitragskonto mit. Für die ehemals gemeinsam genutzte Wohnung muss auf eine darin verbleibende Person ein neues Beitragskonto angemeldet werden.
Wenn Sie BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Wenn Sie als Student, Azubi oder Schüler noch zu Hause wohnen, zahlen Ihre Eltern den Beitrag.
Für Studierende ohne Anspruch auf staatliche Förderung gilt – wie für alle volljährigen Bürger: Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 Euro bezahlt werden. Wohnen mehrere Personen zusammen, zahlt nur eine Person den Beitrag von 18,36 Euro im Monat.
Sie wohnen in einem Studierendenwohnheim? Wenn Ihr Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur abgeht, wird es als Wohnung gewertet. Dabei spielt keine Rolle, ob Sie über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügen: Pro Zimmer ist der Beitrag von 18,36 Euro im Monat zu zahlen.
Rentner beteiligen sich gemeinschaftlich und solidarisch an der Finanzierung des Rundfunkbeitrags. Wenn Sie Rente beziehen, sind Sie nicht automatisch von der Beitragspflicht befreit. Erhalten Sie zusätzlich zu Ihrer Rente eine Sozialleistung, können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.
Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.
Wurde Ihnen das Merkzeichen RF zuerkannt, können Sie eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Sie zahlen dann nur einen Drittelbeitrag - monatlich 6,12 Euro. Mit Ihrem ermäßigten Beitrag tragen Sie zum barrierefreien Angebot bei, das die Sender laufend ausbauen. Erhalten Sie bestimmte Sozialleistungen, können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.
Sie können sich beim Beitragsservice abmelden:
- wenn sie in einem Alten- und Pflegeheim
- in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung
wohnen und dort vollstationär betreut und gepflegt werden.
Woher weiß die GEZ wo ich wohne?
Das Wichtigste in Kürze
Gut zu wissen
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhält Daten von den Einwohnermeldeämtern, die er mit seinen eigenen Datensätzen abgleicht. Wenn Sie wegen eines solchen Meldedatenabgleichs ein Schreiben zum Rundfunkbeitrag erhalten, sollten Sie darauf reagieren. Die Frist beträgt zwei Wochen, anderenfalls erfolgt die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag automatisch.
Mehr darüber lesen Sie in unserem Artikel „Meldedaten für Rundfunkbeitrag – was tun mit dem Brief vom Beitragsservice?“.
Wer muss Rundfunkbeitrag zahlen WG?
GeräteunÂabhängig. Auch Nutzer, die weder Radio und Fernseher noch Internet haben, zahlen in der Regel den RundÂfunkÂbeitrag. © Getty images / Onoky
RundÂfunkÂbeitrag (oft noch GEZ-Gebühr genannt) müssen WohnungsÂinhaber auch dann zahlen, wenn sie weder Radio noch Fernseher besitzen. test.de beantÂwortet wichtige Fragen.
Kann man zu viel gezahlte GEZ Gebühren zurückfordern?
Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat für eine Wohnung und ist gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass jeder Beitragszahler den Rundfunkbeitrag bezahlen muss, auch wenn keine besondere Zahlungsaufforderung gestellt wurde.
Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt wählen:
- gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von drei Monaten 55,08 Euro
- vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für drei Monate 55,08 Euro
- halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für sechs Monate 110,16 Euro
- jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für zwölf Monate 220,32 Euro
Das Lastschriftverfahren ist bequem und bietet die größte Sicherheit. Ihr Vorteil: Sie müssen keinen Überweisungsbeleg ausfüllen, sparen Zeit und Kosten und können keine Zahlung übersehen oder falsch tätigen.
Sie möchten das Lastschriftverfahren nutzen? Verwenden Sie bitte das Online-Formular oder nutzen Sie das SEPA-Mandat . Die Teilnahme am Lastschriftverfahren lässt sich jederzeit widerrufen.
Falls Sie sich für das SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden, erhalten Sie keine Zahlungsaufforderungen. Als Nachweis gilt der Kontoauszug Ihrer Bank.
Sie können den Beitrag selbstverständlich auch überweisen. Die für die Überweisung nötige Bankverbindung finden Sie hier.
Egal, welche Zahlungsweise Sie wählen, geben Sie bitte unbedingt Ihre 9-stellige Beitragsnummer als Verwendungszweck an. Nur so wird Ihre Zahlung dem korrekten Beitragskonto zugeordnet.
Wenn Sie eine Banking-App nutzen, können Sie bequem den QR-Code aus der Zahlungsaufforderung einscannen. Der QR-Code ist auf dem vorbereiteten Überweisungsträger aufgedruckt. Alle nötigen Daten wie IBAN oder Beitragsnummer werden dann automatisch übertragen, Sie müssen keine Angaben mehr von Hand ausfüllen.
Der Rundfunkbeitrag muss grundsätzlich bargeldlos gezahlt werden. Nur Personen, die nachweislich keinen Zugang zu einem Girokonto haben, sind berechtigt, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen.
Nutzen Sie für Ihre Anfrage bitte das Kontaktformular (“eine Frage zu meinem Beitragskonto stellen”). Fügen Sie als Nachweise mindestens zwei Ablehnungsschreiben von zwei unterschiedlichen Geldinstituten bei, aus denen hervorgeht, dass Sie kein Basiskonto nach § 31 Absatz 1 Zahlungskontengesetz eröffnen können. Die Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein.
Sobald die Nachweise geprüft wurden und Sie die Voraussetzungen zur Barzahlung erfüllen, vereinbart Ihre zuständige Landesrundfunkanstalt mit Ihnen einen Termin zur Geldeinzahlung an ihrem jeweiligen Hauptsitz.
Der Rundfunkbeitrag ist innerhalb von vier Wochen nach der Fälligkeit zu zahlen. Der Beitragsservice ist nicht verpflichtet, eine gesonderte Zahlungserinnerung zu verschicken. Wird der rückständige Betrag nicht beglichen, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt. Mit dem Festsetzungsbescheid wird ein Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig, mindestens aber 8 Euro.
Damit Sie in Zukunft keine Zahlung vergessen, nutzen Sie das bequeme SEPA-Lastschriftverfahren.
Wenn Sie per Überweisung zahlen, informiert Sie der Beitragsservice schriftlich über Höhe und Fälligkeit des zu zahlenden Rundfunkbeitrags.
Sie erhalten keine Zahlungsaufforderung,
- wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen
-
wenn rückständige Beträge nicht fristgerecht gezahlt werden. Dann wird ein Festsetzungsbescheid verschickt.
Der Rundfunkbeitrag ist gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (§ 10) unaufgefordert zu zahlen. Der Beitragsservice ist nicht verpflichtet, eine gesonderte Zahlungserinnerung zu verschicken. Wenn Sie die Zahlung Ihres Rundfunkbeitrags versäumt haben und Ihr Beitragskonto in Rückstand gerät, erhalten Sie einen Festsetzungsbescheid. Sollten Sie die Rundfunkbeiträge bisher im Voraus gezahlt haben, wird spätestens mit dem Versand des Festsetzungsbescheids der Zahlungsrhythmus auf die Zahlung in der Mitte eines Dreimonatszeitraums umgestellt. Bitte zahlen Sie den rückständigen Betrag umgehend.
Damit Sie es in Zukunft möglichst bequem haben und keine Zahlung mehr versäumen, nutzen Sie das Lastschriftverfahren.
Sind Sie in einen Zahlungsrückstand geraten, obwohl Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind? Dann kann es sein, dass sich der Zahlungsrückstand auf Zeiträume bezieht, für die keine Befreiung vorliegt. Prüfen Sie daher immer sorgfältig die Zeiträume, für die Ihnen eine Befreiung gewährt wurde. Mehr Informationen über die Genehmigung und die Gültigkeitsdauer erfahren Sie unter Befreiung und Ermäßigung.
Wenn Sie befürchten, dass Ihre Zahlung nicht korrekt beim Beitragsservice verbucht wurde, können Sie eine Übersicht der geleisteten Zahlungen und der Berechnung des Beitragsrückstands über das Kontaktformular anfordern. Bitte geben Sie dabei unbedingt Ihre Beitragsnummer an.
Falls Abweichungen vorhanden sind, werden diese selbstverständlich korrigiert. Senden Sie dazu die entsprechenden Nachweise an den Beitragsservice.
Grundsätzlich gilt: Sollten Sie Rundfunkbeiträge ohne rechtlichen Grund entrichtet haben, können Sie sich resultierende Guthaben nach § 10 Abs. 3 Satz 1 RBStV vom Beitragsservice erstatten lassen. Hierzu reicht eine entsprechende Mitteilung über das Feld "eine Frage zu meinem Beitragskonto stellen" im Kontaktformular. Guthaben, die nicht mit bereits fälligen Beitragsforderungen verrechnet werden können, erstattet der Beitragsservice grundsätzlich via Banküberweisung.
Melden Sie ein Beitragskonto ab, weil keine Beitragspflicht mehr besteht, erstattet der Beitragsservice Guthaben ohne Aufforderung und informiert Sie hierüber schriftlich. Ist keine Bankverbindung bekannt, bittet der Beitragsservice Sie um Mitteilung der Kontodaten.
Der Beitragsservice prüft regelmäßig die Zahlungseingänge und Salden seiner Beitragskonten. Wird auf einem angemeldeten Beitragskonto ein Guthaben festgestellt, das – etwa aufgrund einer Beitragsbefreiung – nicht mit laufenden Beitragsforderungen verrechnet werden kann, informiert der Beitragsservice schriftlich über die Möglichkeit der Erstattung und bittet um die Mitteilung einer Bankverbindung für die Überweisung.
In einem Festsetzungsbescheid werden die geschuldeten Rundfunkbeiträge und Säumniszuschläge festgesetzt. Die sogenannte Festsetzung des offenen Betrages in einem Bescheid ist die notwendige Grundlage für eine Vollstreckung durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.
Wie lange kann man GEZ Gebühren rückwirkend verlangen?
Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt wählen:
- gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von drei Monaten 55,08 Euro
- vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für drei Monate 55,08 Euro
- halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für sechs Monate 110,16 Euro
- jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für zwölf Monate 220,32 Euro
Das Lastschriftverfahren ist bequem und bietet die größte Sicherheit. Ihr Vorteil: Sie müssen keinen Überweisungsbeleg ausfüllen, sparen Zeit und Kosten und können keine Zahlung übersehen oder falsch tätigen.
Sie möchten das Lastschriftverfahren nutzen? Verwenden Sie bitte das Online-Formular oder nutzen Sie das SEPA-Mandat . Die Teilnahme am Lastschriftverfahren lässt sich jederzeit widerrufen.
Falls Sie sich für das SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden, erhalten Sie keine Zahlungsaufforderungen. Als Nachweis gilt der Kontoauszug Ihrer Bank.
Sie können den Beitrag selbstverständlich auch überweisen. Die für die Überweisung nötige Bankverbindung finden Sie hier.
Egal, welche Zahlungsweise Sie wählen, geben Sie bitte unbedingt Ihre 9-stellige Beitragsnummer als Verwendungszweck an. Nur so wird Ihre Zahlung dem korrekten Beitragskonto zugeordnet.
Wenn Sie eine Banking-App nutzen, können Sie bequem den QR-Code aus der Zahlungsaufforderung einscannen. Der QR-Code ist auf dem vorbereiteten Überweisungsträger aufgedruckt. Alle nötigen Daten wie IBAN oder Beitragsnummer werden dann automatisch übertragen, Sie müssen keine Angaben mehr von Hand ausfüllen.
Der Rundfunkbeitrag muss grundsätzlich bargeldlos gezahlt werden. Nur Personen, die nachweislich keinen Zugang zu einem Girokonto haben, sind berechtigt, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen.
Nutzen Sie für Ihre Anfrage bitte das Kontaktformular (“eine Frage zu meinem Beitragskonto stellen”). Fügen Sie als Nachweise mindestens zwei Ablehnungsschreiben von zwei unterschiedlichen Geldinstituten bei, aus denen hervorgeht, dass Sie kein Basiskonto nach § 31 Absatz 1 Zahlungskontengesetz eröffnen können. Die Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein.
Sobald die Nachweise geprüft wurden und Sie die Voraussetzungen zur Barzahlung erfüllen, vereinbart Ihre zuständige Landesrundfunkanstalt mit Ihnen einen Termin zur Geldeinzahlung an ihrem jeweiligen Hauptsitz.
Ist GEZ personenbezogen?
Ein solcher Anlass kann beispielsweise ein Umzug oder ein Sterbefall sein. Übermittelt werden Daten wie Vor- und Familienname, Familienstand, Geburtsdatum, aktuelle und vorherige Adresse, Datum des Einzugs in die Wohnung oder Sterbedatum. Der Beitragsservice hat keinen Einblick in das Register der Einwohnermeldeämter.
Alle volljährigen Personen, denen im Rahmen der Meldedatenübermittlung kein Beitragskonto zugeordnet werden kann, schreibt der Beitragsservice an. Sie werden um Unterstützung bei der Prüfung der Beitragspflicht gebeten. Es ist wichtig auf dieses Schreiben zu reagieren.
Wird GEZ überprüft?
Insofern erscheint es wenig überraschend, dass der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender regelmäßig einen Meldedatenabgleich durchführt. Hierbei soll ermittelt werden, inwiefern Bürgerinnen und Bürger einem der 46,1 Millionen zahlungspflichtigen Haushalte in Deutschland zugeordnet sind. Oder andersherum: Wer führt bislang kein Beitragskonto?
Die Überprüfung fußt auf ausgewählten Daten der Einwohnermeldeämter im gesamten Bundesgebiet und begann bereits im September 2022. Betroffen sind alle Einwohner ab 18 Jahren. Wer einem Beitragskonto zugeordnet werden kann, für den ist der Meldedatenabgleich ohne fühlbare Konsequenzen.
Wie lange kann die GEZ Gebühren rückwirkend verlangen?
Das ist der Rundfunkbeitrag heute
Der heute geltende Rundfunkbeitrag wird durch den ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice eingezogen. Bis Ende 2012 war hierfür die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die GEZ, zuständig. Die bis 2012 fälligen Rundfunkgebühren wurde darum oft auch „GEZ-Gebühren“ genannt – ein Begriff, gegen den sich die GEZ stets sträubte.
Wie bereits gesehen, beläuft sich der Rundfunkbeitrag auf aktuell 18,36 Euro pro Monat und Haushalt. Unerheblich ist es dabei, ob der Wohnungsinhaber und seine Familie oder seine sonstigen Mitbewohner das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten tatsächlich nutzen. Der Beitrag wird in jedem Fall fällig und ist vom Wohnungsinhaber zu zahlen.
Zahlbar ist der Rundfunkbeitrag dabei innerhalb von 4 Wochen ab Fälligkeit. Wird er nicht rechtzeitig beglichen, folgen in der Regel eine oder mehrere Mahnungen sowie ein Festsetzungsbescheid. Der Festsetzungsbescheid führt dazu, dass nicht nur der eigentlich geschuldete Rundfunkbeitrag, sondern auch ein Säumniszuschlag zu zahlen ist. Außerdem stellt der Festsetzungsbescheid einen Verwaltungsakt dar, welcher die rechtliche Grundlage für die spätere Zwangsvollstreckung sein kann. Werden die fälligen Beiträge auch nach Zustellung des Festsetzungsbescheids nicht gezahlt, können sie darum nach Eintritt der Rechtskraft direkt beispielsweise durch Pfändung beigetrieben werden.
Kann man die GEZ Gebühren von der Steuer absetzen?
Der Rundfunkbeitrag polarisiert. Und das ist auch ohne weiteres nachvollziehbar. Da wäre es doch wirklich nett, wenn man die Abgaben einkommensteuerlich geltend machen könnte. Geht das?
So einfach ist die Frage gar nicht zu beantworten. Losgetreten wurde die Diskussion â soweit ersichtlich â in der NWB Community. Der Kollege Kuhlmey war (und ist) der Auffassung, dass der Beitrag aufgrund des Zwangscharakters steuerlich berücksichtigt werden muss. Und so veröffentlichte er kurzerhand einen äuÃerst interessanten Fachbeitrag in einer renommierten Steuerzeitschrift. Sein Argument: der Rundfunkbeitrag wird bei der Berechnung des einkommensteuerlichen Grundfreibetrags und auch darüber hinaus im Gesetz nicht berücksichtigt, obwohl es sich um eine Zwangsabgabe handelt. Darin liege ein Verstoà gegen das subjektive Nettoprinzip, weil dem Steuerpflichtigen sein Einkommen in Höhe des Rundfunkbeitrags nicht zur Leistung von Steuerzahlungen zur Verfügung stehe.
Kann die GEZ sehen wann ich eingezogen bin?
19.09.2022 - Der Umzug ist geschafft, jetzt fehlt nur noch ein bisschen Papierkram – zum Beispiel das Anmelden bei der GEZ, damit mit den Gebühren alles glattgeht.
- Anmelden beim Beitragsservice: Online oder per Formular zum Download
- Selbst anmelden oder auf Post warten?
- Wann muss ich mich bei der GEZ anmelden?
- Wie viel zahlt man für die GEZ?
- Die wichtigsten Fragen zusammengefasst
Die Erstanmeldung bei der GEZ geht schnell und einfach. Sie haben mehrere Möglichkeiten zur Auswahl:
- Sie können Sich für den Rundfunkbeitrag online anmelden: Sowohl für Ihren Erstwohnsitz als auch Ihre Zweitwohnung.
- Oder Sie nutzen ein pdf-Formular zum Ausdrucken und senden es per Post an den Beitragsservice.
Formular zur Anmeldung bei der GEZ für den Erstwohnsitz
Kann die GEZ Mein Konto pfänden?
Ob die Forderung der GEZ bzw. ihrer Nachfolgeorganisation rechtmäÃig ist oder nicht, spielt im derzeitigen Stadium des Verfahrens keine Rolle mehr.
Sie Hatten Beitragsbescheide der GEZ erhalten, die mit einer Rechtsmittelbelehrung und einer Rechtsmittelfrist versehen waren. Einwände gegen die Richtigkeit der Beitragsbescheide hätten innerhalb der Rechtsmittelfrist schriftlich vorgetragen werden müssen. Von Ihrem Recht eine Ãberprüfung der Bescheide einzufordern haben Sie keinen Gebrauch gemacht. Sie haben damit auch auf Ihr Recht verzichtet, dass sich ein Gericht dieser Sache annimmt. Die Bescheide sind mit Ablauf der Rechtsmittelfrist wie ein Urteil rechtskräftig geworden und können auch wie ein Urteil vollstreckt werden.
Wie viele Jahre muss ich GEZ nachzahlen?
Das ist der Rundfunkbeitrag heute
Der heute geltende Rundfunkbeitrag wird durch den ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice eingezogen. Bis Ende 2012 war hierfür die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die GEZ, zuständig. Die bis 2012 fälligen Rundfunkgebühren wurde darum oft auch „GEZ-Gebühren“ genannt – ein Begriff, gegen den sich die GEZ stets sträubte.
Wie bereits gesehen, beläuft sich der Rundfunkbeitrag auf aktuell 18,36 Euro pro Monat und Haushalt. Unerheblich ist es dabei, ob der Wohnungsinhaber und seine Familie oder seine sonstigen Mitbewohner das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten tatsächlich nutzen. Der Beitrag wird in jedem Fall fällig und ist vom Wohnungsinhaber zu zahlen.
Zahlbar ist der Rundfunkbeitrag dabei innerhalb von 4 Wochen ab Fälligkeit. Wird er nicht rechtzeitig beglichen, folgen in der Regel eine oder mehrere Mahnungen sowie ein Festsetzungsbescheid. Der Festsetzungsbescheid führt dazu, dass nicht nur der eigentlich geschuldete Rundfunkbeitrag, sondern auch ein Säumniszuschlag zu zahlen ist. Außerdem stellt der Festsetzungsbescheid einen Verwaltungsakt dar, welcher die rechtliche Grundlage für die spätere Zwangsvollstreckung sein kann. Werden die fälligen Beiträge auch nach Zustellung des Festsetzungsbescheids nicht gezahlt, können sie darum nach Eintritt der Rechtskraft direkt beispielsweise durch Pfändung beigetrieben werden.
Wie kann ich die GEZ Gebühren umgehen?
Auf dem Blog "Geld und mehr" legt der "Handelsblatt"-RedakteurNorbert Häring seine eigene Meinung dar. So auch zum Thema "Rundfunkgebühr". Bereits am 8. Mai 2015 veröffentlichte er dort den Artikel "Wie man ganz legal die Rundfunkgebühren spart und dabei die Geldreform voranbringt" und der hat es in sich. Der Journalist hat nämlich eine Möglichkeit gefunden, wie man sich vor der Gebühr drücken kann.
Auch interessant: Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig!
Als sich der 51-Jährige seinen Gebührenbescheid näher angesehen hat, fiel ihm eine Lücke auf. Denn auf dem Dokument waren nur zwei Zahlungsoptionen angegeben: Einzugsermächtigung oder Überweisung. Doch als Volkswirt weiß Häring natürlich, dass in Paragraf 14 des Bundesbankgesetzes steht, dass in Deutschland „auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte Zahlungsmittel" sind. Auf Deutsch: Niemand darf eine Bar-Zahlung ablehnen. Doch genau dies tut der Beitragsservice.
Reform in Planung: GEZ soll abgeschafft werden. Erfahren Sie hier mehr.
Wie bekomme ich Ermäßigung Rundfunkbeitrag?
- Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde
- Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde
- Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde
- Taubblinde Menschen, bei denen im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) auf dem besseren Ohr eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit und auf dem besseren Auge eine hochgradige Sehbehinderung gegeben ist
- Empfänger von Blindenhilfe (§ 72 des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) und § 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG))
- Sonderfürsorgeberechtigte (§ 27e Bundesversorgungsgesetz (BVG))
Wird der Rundfunkbeitrag kontrolliert?
Rundfunkgebühren - besser bekannt als GEZ-Gebühren - sind in Deutschland grundsätzlich für jede Wohnung zu bezahlen, doch einige Bürger entziehen sich wohl der Gebührenpflicht. Deshalb führt der Beitragsservice einen Datenabgleich seit September 2022 durch. Dabei erhält die Verwaltungsgemeinschaft der Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter zu allen Einwohnern ab 18 Jahren. Wer einem Beitragskonto zugeordnet werden kann, für den ist der Meldedatenabgleich ohne fühlbare Konsequenzen. Personen, die allerdings keiner zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, werden dann vom Beitragsservice ab dem 10. Januar 2023 bis voraussichtlich Juni 2023 sukzessiv angeschrieben.
Dieses sogenannte Klärungsschreiben sollten Sie keinesfalls ignorieren.