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Was tun wenn man Kassenbon verloren hat?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was tun wenn man Kassenbon verloren hat?
  2. Kann man mit Kontoauszug umtauschen?
  3. Kann man bei C&A auch ohne Kassenzettel umtauschen?
  4. Kann man bei Saturn ein Produkt ohne Kassenbon umtauschen?
  5. Kann man Kassenzettel nochmal drucken lassen?
  6. Wie kann man einen Kassenbon wieder sichtbar machen?
  7. Kann man nachträglich einen Kassenbon bekommen?
  8. Was zählt als Kaufnachweis?
  9. Kann man Kassenzettel kopieren?
  10. Kann man Klamotten auch in einer anderen Filiale umtauschen?
  11. Kann man bei MediaMarkt ohne Bon umtauschen?
  12. Welche Produkte kann man nicht umtauschen?
  13. Was droht wenn kein Kassenbon ausgedruckt wird?
  14. Was passiert wenn ich keinen Kassenbon Ausdrucke?
  15. Warum sollte man den Kassenbon aufheben?

Was tun wenn man Kassenbon verloren hat?

  • Supcard- oder Cumuluskarten-Besitzer können sich schon seit längerer Zeit von Coop und Migros den Kassenzettel digital zuschicken lassen – Aufs Handy oder per Mail. So kann man zuhause in aller Ruhe seine Einkäufe kontrollieren. Dazu ist eine Einstellung im jeweiligen Konto nötig. Wie das genau funktioniert, sehen Sie hier:- Coop- Migros
  • Andere Detailhändler bieten diesen Service nicht. Eine Möglichkeit: Bei den heutigen Kassen kann der Kunde meist am Bildschirm mitverfolgen, welche Artikel zu welchem Preis von der Kassierin eingelesen werden. Zum Beispiel bei Aktionen kann man so prüfen, ob der richtige, günstigere Preis eingelesen wurde. Bei Unsicherheiten kann nach wie vor der Kassenzettel verlangt werden.

Kann man mit Kontoauszug umtauschen?

Ich habe ne Bluse zu Hause, die hat das Schildchen noch dran und ist unverwechselbar ein C&A-Produkt. Leider passt die nicht, einfach falsch gekauft aber ich habe den Bon weggeschmissen. Die Bluse habe ich letzte Woche erst gekauft. Meint Ihr ich habe ne Chance, mein Geld trotzdem ( ohne Bon ) zurück zu bekommen?

Kann man bei C&A auch ohne Kassenzettel umtauschen?

Ich habe ne Bluse zu Hause, die hat das Schildchen noch dran und ist unverwechselbar ein C&A-Produkt. Leider passt die nicht, einfach falsch gekauft aber ich habe den Bon weggeschmissen. Die Bluse habe ich letzte Woche erst gekauft. Meint Ihr ich habe ne Chance, mein Geld trotzdem ( ohne Bon ) zurück zu bekommen?

Kann man bei Saturn ein Produkt ohne Kassenbon umtauschen?

Hallo,Ich habe ein Spiel bei Saturn gekauft.Am nächsten Tag hatte aber komischerweise meine Freundin mir genau das selbe spiel zu unsern 3 jährige geschenkt...Jetzt habe ich zwei spiele (das sie mir geschenkt hat schon mit ihr gespielt)Und das was ich gekauft hatte ist noch originalverpackt mit Saturn Aufkleber drauf.Ich habe das Spiel bar bezahlt und natürlich kein Beleg mehr.Das einzigste was ich habe ist ein Zeuge der dabei war.Reicht das für Geld zurück oder Umtausch?

Kann man Kassenzettel nochmal drucken lassen?

Sie wollen lernen wie Sie an Ihrem Karten-Terminal eine Belegkopie drucken? Erfahren Sie im folgenden Beitrag wie Sie die Funktion "Belegkopie" an Ihrem Kartenlesegerät anwenden können.

Concardis unterstützt Sie mit Tutorials zu den wichtigsten Themen rund um die Bedienung ihres Karten-Terminals (ehem. EC-Terminals). In diesem Beitrag erklären wir Ihnen das Thema â€œBelegkopie“. Machen Sie sich mit minimalem Aufwand mit den wichtigsten Funktionen Ihres Kartenlesegerätes vertraut. 

Wie kann man einen Kassenbon wieder sichtbar machen?

Nie wieder kopieren? Die neuen blauen Kassenbons (blue4est) | RA Matthias Trinks

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Kann man nachträglich einen Kassenbon bekommen?

Handwerkerrechnungen: Zwei Jahre aufbewahren, das gilt für Mieter und Immobilienbesitzer, schreibt die Stiftung Warentest. Grund ist das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Gibt es Ermittlungen, kann ohne Rechnung ein Bußgeld drohen. Stehen die Rechnungen mit einer Vermietung in Verbindung, schreibt die Zeitschrift "Finanztest", sollten die Rechnungen sogar zehn Jahre aufgehoben werden.Rechnungen für Möbel und andere größere Anschaffungen: Kaufbelege nicht wegwerfen, solange die zwei Jahre Gewährleistung oder die Garantiefrist nicht abgelaufen sind. Bei Möbeln, größeren Elektrogeräten oder Schmuck sollten die Rechnungen als Nachweis für die Hausratsversicherung immer aufbewahrt werden, zum Beispiel für den Fall eines Einbruchs.Rechnungen für Werkzeug, Elektro- und Sportgeräte: Zehn Jahre wegen der Produkthaftung, denn: "Der Kunde kann vom Hersteller noch bis zu zehn Jahre nach Verkaufsstart Schmerzensgeld und Schadenersatz verlangen. Besonders bei Werkzeug, Elektro- und Sportgeräten ist es sinnvoll, die Kaufbelege so lange aufzuheben", so die Stiftung Warentest.

Gewährleistung gibt es auch ohne Kassenzettel: Wenn wir etwas gekauft haben und das Produkt einen Mangel aufweist. Am neuen Mantel geht zum Beispiel die Naht auf oder der Wasserkocher erwärmt nach kurzer Zeit kein Wasser mehr. Oder auch, wenn die Beschreibung des Produkts mehr verspricht, als es tatsächlich hält: Wenn auf dem Navigationsgerät steht, es beinhalte Karten aus ganz Europa, es aber nur Westeuropa abdeckt. In all diesen Fällen greift die Gewährungsleistungspflicht. Das heißt, wir als Verbraucher haben das Recht, für die mangelhafte Ware Ersatz vom Verkäufer zu bekommen oder vom Kauf zurückzutreten, wenn die Nachbesserung - also Reparatur oder Umtausch - fehlschlägt. Als Käufer können wir wählen, ob wir einen Umtausch oder eine Reparatur wollen. Und das gilt bis zwei Jahre nach dem Kauf.

Geht unser gekauftes Gerät im ersten Jahr kaputt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel von Anfang an bestand. Der Verkäufer muss es umtauschen, reparieren oder zurücknehmen oder beweisen, dass wir es selbst beschädigt haben. Tritt der Schaden erst später auf, also nachdem mehr als sechs Monate verstrichen sind, müssen wir Verbraucher beweisen, dass wir ihn nicht selbst verschuldet haben. Für unser Recht auf Gewährleistung brauchen wir weder Kassenzettel noch Originalverpackung:

"Der Verbraucher muss nur irgendwie nachweisen, dass er die Ware bei dem Verkäufer gekauft hat – zum Beispiel durch den Kaufbeleg, den EC- oder Kreditkartenbeleg oder auch durch die Aussage eines Zeugen, der beim Kauf dabei war."

Was zählt als Kaufnachweis?

Handwerkerrechnungen: Zwei Jahre aufbewahren, das gilt für Mieter und Immobilienbesitzer, schreibt die Stiftung Warentest. Grund ist das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Gibt es Ermittlungen, kann ohne Rechnung ein Bußgeld drohen. Stehen die Rechnungen mit einer Vermietung in Verbindung, schreibt die Zeitschrift "Finanztest", sollten die Rechnungen sogar zehn Jahre aufgehoben werden.Rechnungen für Möbel und andere größere Anschaffungen: Kaufbelege nicht wegwerfen, solange die zwei Jahre Gewährleistung oder die Garantiefrist nicht abgelaufen sind. Bei Möbeln, größeren Elektrogeräten oder Schmuck sollten die Rechnungen als Nachweis für die Hausratsversicherung immer aufbewahrt werden, zum Beispiel für den Fall eines Einbruchs.Rechnungen für Werkzeug, Elektro- und Sportgeräte: Zehn Jahre wegen der Produkthaftung, denn: "Der Kunde kann vom Hersteller noch bis zu zehn Jahre nach Verkaufsstart Schmerzensgeld und Schadenersatz verlangen. Besonders bei Werkzeug, Elektro- und Sportgeräten ist es sinnvoll, die Kaufbelege so lange aufzuheben", so die Stiftung Warentest.

Gewährleistung gibt es auch ohne Kassenzettel: Wenn wir etwas gekauft haben und das Produkt einen Mangel aufweist. Am neuen Mantel geht zum Beispiel die Naht auf oder der Wasserkocher erwärmt nach kurzer Zeit kein Wasser mehr. Oder auch, wenn die Beschreibung des Produkts mehr verspricht, als es tatsächlich hält: Wenn auf dem Navigationsgerät steht, es beinhalte Karten aus ganz Europa, es aber nur Westeuropa abdeckt. In all diesen Fällen greift die Gewährungsleistungspflicht. Das heißt, wir als Verbraucher haben das Recht, für die mangelhafte Ware Ersatz vom Verkäufer zu bekommen oder vom Kauf zurückzutreten, wenn die Nachbesserung - also Reparatur oder Umtausch - fehlschlägt. Als Käufer können wir wählen, ob wir einen Umtausch oder eine Reparatur wollen. Und das gilt bis zwei Jahre nach dem Kauf.

Geht unser gekauftes Gerät im ersten Jahr kaputt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel von Anfang an bestand. Der Verkäufer muss es umtauschen, reparieren oder zurücknehmen oder beweisen, dass wir es selbst beschädigt haben. Tritt der Schaden erst später auf, also nachdem mehr als sechs Monate verstrichen sind, müssen wir Verbraucher beweisen, dass wir ihn nicht selbst verschuldet haben. Für unser Recht auf Gewährleistung brauchen wir weder Kassenzettel noch Originalverpackung:

"Der Verbraucher muss nur irgendwie nachweisen, dass er die Ware bei dem Verkäufer gekauft hat – zum Beispiel durch den Kaufbeleg, den EC- oder Kreditkartenbeleg oder auch durch die Aussage eines Zeugen, der beim Kauf dabei war."

Kann man Kassenzettel kopieren?

Brother MFC-L3770CDW

Frage zum Brother MFC-L3770CDW: Multifunktionsdrucker (Laser/LED) mit Kopie, Scan, Fax, Farbe, 24,0 ipm, 2.400 dpi, PCL/PS/PDF, Ethernet, Wlan, Duplexdruck, Dual-Duplex-ADF (50 Blatt), 2 Zuführungen (280 Blatt), Touch-Display (9,4 cm), kompatibel mit BU-223CL, DR-243CL, TN-243BK, TN-243C, TN-243M, TN-243Y, TN-247BK, TN-247C, TN-247M, TN-247Y, WT-223CL, 2018er Modell

Kann man Klamotten auch in einer anderen Filiale umtauschen?

Meine Frage ist, ob man Klamotten die man beispielsweise bei Zara in Berlin gekauft hat und dann in Köln festgestellt hat, dass sie doch nicht passen auch bei Zara in Köln zurückgeben kann. Auf dem Kassenzettel steht halt drauf, dass die Kleidung aus Berlin kommz. Weiß das jemand?

Kann man bei MediaMarkt ohne Bon umtauschen?

Der Gesetzgeber sieht Nichtgefallen nicht als Reklamationsgrund: Ein Händler ist nicht verpflichtet, gekaufte Ware wieder zurückzunehmen, solange sie nicht fehlerhaft ist. Dennoch: Käufer sollten es auf einen Versuch ankommen lassen, vieles funktioniert über Kulanz seitens der Händler.

Wenn Ware mangelhaft ist, muss dem Händler erst die Möglichkeit gegeben werden, nachzubessern. In aller Regel funktioniert das mit der Reparatur oder dem Austausch des Geräts. Ist die Nachbesserung nicht möglich, haben Sie die Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten.

Wenngleich nicht gesetzlich verankert, räumen die meisten Händler eine Rückgabefrist von 14 Tagen ab Kaufdatum ein – auch für unbeschädigte Ware. Bringen Sie das Gerät zurück, erhalten Sie entweder einen Warengutschein über den Kaufbetrag oder Bares – das liegt im Ermessen des Händlers.

Welche Produkte kann man nicht umtauschen?

Onlineshopping. Die Ware gefällt doch nicht? So klappt es bei Onlinekäufen mit Widerruf und Retoure. © Alamy Stock Photo / MAKI STUDIO

Je nachdem, ob Sie im Laden oder online einkaufen, gelten unterschiedliche Regeln für Umtausch und Widerruf. Wir sagen, was zu beachten ist und wann es Geld zurück gibt.

Was droht wenn kein Kassenbon ausgedruckt wird?

Die Verpflichtung, bei Nutzung einer elektronischen Kasse für jeden Geschäftsvorfall einen Kassenbon ausstellen zu müssen, findet sich in § 146a Abs. 2 Abgabenordnung (AO). Keine Belegausgabepflicht besteht dagegen für Kleinunternehmer, die eine offene Ladenkasse verwenden. Konkretisiert werden die gesetzlichen Vorgaben zur Belegausgabepflicht durch die Kassensicherungsverordnung und durch FAQs des Bundesfinanzministeriums.

Achtung

Die Verpflichtung, Kunden einen Kassenbon auszustellen, gilt ohne Wenn und Aber für alle Branchen seit dem 1.1.2020! Zwar gab es eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31.3.2021. Doch diese galt nur für die eigentlich zum 1.1.2020 fällig gewesene Aufrüstung elektronischer Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), nicht für die Kassenbon-Pflicht.

Was passiert wenn ich keinen Kassenbon Ausdrucke?

Mit Einführung der Kassenbonpflicht müssen Einzelhändler:innen und Gastronom:innen, die mit elektronischen Kassensystemen arbeiten, jedem Kunden und jeder Kundin einen Kassenbon aushändigen, der den Verkauf einer Ware oder eine Bewirtung belegt.

Was ist die Kassenbonpflicht?

Gemäß § 146a der Abgabenordnung (AO) müssen steuerpflichtige Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen alle aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle und Vorgänge einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnen. Durch die Einführung des Kassengesetzes wurden diese Regelungen neu geschaffen.

Die Neuregelung verpflichtet Unternehmen zum einen dazu, ihren Kund:innen einen Kassenbon auszuhändigen. Zum anderen müssen ihre elektronischen Kassen über eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen, die die Manipulation der digitalen Daten verhindern soll.Zwar schreiben bereits die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) die Unveränderbarkeit von Kassentransaktionen vor. Allerdings ist die tatsächliche Gewährleistung eines Manipulationsschutzes für das Finanzamt ohne ein externes Gerät nur schwer zu überprüfen. Entsprechend müssen elektronische Registrierkassen – sofern es technisch möglich ist – mit einem zertifizierten TSE ausgestattet sein, der den Anforderungen der technischen Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspricht. Das TSE-Modul speichert alle Transaktionen der Kasse auf einem internen Speicher und liefert einen Code an die Kasse zurück, der auf den entsprechenden Kassenbon gedruckt werden muss. Die Grundaufzeichnungen der Transaktionen sowie der Code werden im Rahmen der Kassenbonpflicht in einem unveränderbaren Protokoll gespeichert. Das Protokoll muss exportierbar sein, um es an das Finanzamt weiterzuleiten.

Warum sollte man den Kassenbon aufheben?

Privatpersonen sollten vorrangig für Garantiefälle ihre Kassenzettel aufbewahren, wenn zum Beispiel ein Gerät nicht mehr funktionsfähig ist und es im Rahmen der Garantie repariert werden soll. Obwohl Rücknahmen im Ermessen des Händlers liegen, sind Kunden so auf der sicheren Seite. Dasselbe gilt, wenn ein Produkt nicht gefällt und der Kunde es aus diesem Grund zurückgeben möchte.

Selbstständige und Unternehmen benötigen Kassenzettel und Rechnungen für ihre Buchhaltung und müssen diese im Zweifelsfall beim Finanzamt vorlegen.

Unbedingt aufbewahren, sollten Sie Rechnungen von Handwerkern, auch wenn es sich um Kleinbetragsrechnungen handelt. Sofern Sie Vermieter sind, gilt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren, für alle anderen von zwei Jahren. Auch für Möbel und andere große oder teure Anschaffungen sollten Sie den Beleg mindestens bis zum Ablauf der Garantie aufbewahren. Noch besser ist es, diese Rechnungen dauerhaft zu archivieren, um sie im Schadenfall der Hausratversicherung oder der Haftpflichtversicherung vorlegen zu können.

Die Rechnungen für Werkzeuge und Sportgeräte sollten Sie mindestens zehn Jahre lang aufheben. Kommt es hier zu einem Schadensfall, können Sie auch zehn Jahre nach dem Kauf Schmerzensgeld vom Hersteller verlangen.

Kassenzettel vom Bäcker oder aus dem Supermarkt müssen Privatpersonen in der Regel nicht aufheben. Selbstständige, die beispielsweise Einkäufe von der Steuer absetzen möchten, müssen auch hier den Kassenbon aufbewahren. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Selbstständige beträgt zehn Jahre. Kassenbelege sollten auch dann aufbewahrt werden, wenn der Steuerbescheid bereits vorliegt.