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Wie finde ich heraus ob mein Zug fährt?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie finde ich heraus ob mein Zug fährt?
  2. Ist mein Zug pünktlich App?
  3. Wie pünktlich ist der ICE?
  4. Was gilt bei der bahn als pünktlich?
  5. Kann man mit dem 49 € Ticket auch mit dem ICE fahren?
  6. Welche Züge kann man mit dem 49 € Ticket nutzen?
  7. Was passiert wenn der Zug zu spät kommt?
  8. Wie lange darf ein Zug Verspätung haben?
  9. Wie lange darf sich ein Zug verspäten?
  10. Welcher Zug hat die meiste Verspätung?
  11. Wie viel Verspätung ist okay Deutsche Bahn?
  12. Welche Züge nicht mit 49-Euro-Ticket?
  13. Kann ich mit dem 49-Euro-Ticket nach München fahren?
  14. Für welche Strecken gilt das 49-Euro-Ticket nicht?
  15. Kann ich mit dem 49-Euro-Ticket auch mit dem ICE fahren?

Wie finde ich heraus ob mein Zug fährt?

Eines dieser Angebote steckt hinter dem Dienst „Marudor„. Die Anwendung zeigt Abfahrtszeiten in Echtzeit an. So bekommt ihr hier auch Verspätungen direkt mit, bevor sie in das System der offiziellen DB-Apps eingepflegt wurden. Das Tool funktioniert im Browser und kann auch am Handy benutzt werden. So erfahrt ihr, ob euer Zug Verspätung hat:

  • Ruft die Seite „Marudor“ in einem beliebigen Browser auf.
  • Gebt euren Start-Bahnhof ein.
  • Ist mein Zug pünktlich App?

    PriceDownloadsDownload estimate

    Ist mein Zug pünktlich? is a travel & local app developed by keineantwort.de. The APK has been available since March 2010. Ist mein Zug pünktlich? has been downloaded 100+ thousand times. It's currently not in the top ranks. It's rated 3.50 out of 5 stars, based on 818 ratings. The last update of the app was on February 16, 2019. Ist mein Zug pünktlich? has a content rating "Everyone". Ist mein Zug pünktlich? has an APK download size of 4.19 MB and the latest version available is 3.6.8. Designed for Android version 4.1+. Ist mein Zug pünktlich? is FREE to download.

    Description

    Fährst Du oft mit der Bahn? Hat Dein Zug oft Verspätung?

    Wie pünktlich ist der ICE?

    Im Fernverkehr der DB ist die Pünktlichkeit 2022 drastisch gesunken. Vor allem im zweiten Halbjahr häuften sich Verspätungen.

    Um genau zehn Prozentpunkte ist die Pünktlichkeit der Fernzüge der Deutschen Bahn im vergangenen Jahr gesunken. Nach den offiziellen Angaben der DB kamen 2022 nur 65,2 Prozent aller ICE- und IC-Züge pünktlich an ihr Ziel. 2021 waren es noch 75,2 Prozent, 2020 fast 82 Prozent. Im vergangenen Jahr sorgte lediglich eine relativ gute erste Jahreshälfte dafür, dass die Bilanz nicht noch viel schlechter ausfiel. In der zweiten Jahreshälfte schwankten die Werte jeweils in engen Grenzen um die Marke von 60 Prozent. Im August sank die sogenannte Fünf-Minuten-Pünktlichkeit sogar auf einen Tiefstwert von 56,8 Prozent.

    Was gilt bei der bahn als pünktlich?

    Während im Allgemeinen unter Pünktlichkeit die Einhaltung eines zuvor festgelegten Sollzeitpunkts verstanden wird, gibt es im Verkehrsbereich eine differenzierte und mehrstufige Definition. So kann beispielsweise zwischen bloßen Verspätungen und Unpünktlichkeiten unterschieden werden, die auch Verfrühungen mit einschließen. Ebenfalls kann zwischen Unpünktlichkeiten an Messpunkten während der Fahrt oder solchen lediglich am Fahrtende unterschieden werden. Ferner sind unter anderem Normierungen, Rundungen und Gewichtungen möglich.[1]

    Erreicht ein Zug einen Bahnhof oder eine Betriebsstelle vor der im Fahrplan vermerkten Zeit, so spricht man von einer Verfrühung der Fahrt. In Österreich heißt dies Vorsprung. Im Fall, dass der Zug die Betriebsstelle erst nach der im Fahrplan vorgesehenen Zeit erreicht, spricht man von einer Verspätung des Zuges. Zu unterscheiden sind die Verspätungen in Ankunft und Abfahrt, da eine verspätete Ankunft an einer Betriebsstelle nicht zwangsläufig eine verspätete Abfahrt zur Folge hat (z. B. bei einem längeren Aufenthalt des Zugs im Bahnhof). Ebenso muss eine verspätete Abfahrt nicht zu einer verspäteten Ankunft woanders führen, da Züge unter gewissen Umständen eine entstandene Verspätung wieder aufholen können. Des Weiteren führt eine verfrühte Ankunft in der Regel nicht zu einer verfrühten Abfahrt, da Reisezüge im Allgemeinen bis zur fahrplanmäßigen Abfahrtszeit warten müssen.

    Eine Verfrühung bzw. ein Vorsprung wird abgekürzt durch eine Minutenanzahl der Verfrühung mit vorangestelltem Minuszeichen geschrieben (z. B. −10 für zehn Minuten Verfrühung oder Vorsprung), eine Verspätung entsprechend mit einem Pluszeichen (z. B. +5 für fünf Minuten Verspätung).

    Zur Beeinflussung der Pünktlichkeit von Zügen wurden in früheren Zeiten spezielle Signale verwendet, die aus beschrifteten Blechtafeln bestehen und vom Fahrdienstleiter aus dem Fenster eines Stellwerks dem Triebfahrzeugführer präsentiert wurden. In der Form der K-Scheibe als Dreieck und der L-Scheibe als auf der Spitze stehendes Rechteck wurden sie bei der Deutschen Reichsbahn 1934 eingeführt.[10] Zugbahnfunk oder durch fest an der Strecke installierte Lichtsignale haben diese Form der Signalisierung ersetzt. Aus dem heutigen Bahnbetrieb sind diese Signale verschwunden.

    In Deutschland gab es die folgenden beiden Signalisierungen:

    Kann man mit dem 49 € Ticket auch mit dem ICE fahren?

    • Das Ticket gilt deutschlandweit in allen Zügen des Regional- und Nahverkehrs
    • Im Fernverkehr soll es keine Gültigkeit haben
    • Haben Züge des Regional- und Nahverkehrs eine Verspätung von mindestens 20 Minuten, dürfen auch ICE und andere Züge des Fernverkehrs als Alternative genutzt werden. Die Kosten für etwaige Tickets werden erstattet.

    Klar ist bereits, dass das 49-Euro-Ticket bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr gelten wird. Das bedeutet, dass alle Züge der lokalen Nahverkehrsunternehmen, wie etwa der KVB genutzt werden dürfen. Außerdem können alle Regionalzüge bundesweit genutzt werden. Das Deutschlandticket gilt jedoch für alle Züge nur in der 2. Klasse. Wer erster Klasse reisen möchte, benötigt auch dann ein entsprechendes Ticket. Im Fernverkehr wird das 49-Euro-Ticket nicht gelten. Für Reisen mit dem ICE wird weiteres ein ICE-Ticket gebraucht, erklärt der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Ebenso ausgeschlossen sind Fahrten mit privaten Verkehrsunternehmen wie FlixTrain.

    Welche Züge kann man mit dem 49 € Ticket nutzen?

    • Das Ticket gilt deutschlandweit in allen Zügen des Regional- und Nahverkehrs
    • Im Fernverkehr soll es keine Gültigkeit haben
    • Haben Züge des Regional- und Nahverkehrs eine Verspätung von mindestens 20 Minuten, dürfen auch ICE und andere Züge des Fernverkehrs als Alternative genutzt werden. Die Kosten für etwaige Tickets werden erstattet.

    Klar ist bereits, dass das 49-Euro-Ticket bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr gelten wird. Das bedeutet, dass alle Züge der lokalen Nahverkehrsunternehmen, wie etwa der KVB genutzt werden dürfen. Außerdem können alle Regionalzüge bundesweit genutzt werden. Das Deutschlandticket gilt jedoch für alle Züge nur in der 2. Klasse. Wer erster Klasse reisen möchte, benötigt auch dann ein entsprechendes Ticket. Im Fernverkehr wird das 49-Euro-Ticket nicht gelten. Für Reisen mit dem ICE wird weiteres ein ICE-Ticket gebraucht, erklärt der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Ebenso ausgeschlossen sind Fahrten mit privaten Verkehrsunternehmen wie FlixTrain.

    Was passiert wenn der Zug zu spät kommt?

    Fast jeder kennt die Situation: Züge kommen aufgrund von Störungen verspätet an, schwere Unwetter verhindern die Weiterfahrt. Die Gründe für Verspätungen oder Zugausfälle sind vielfältig und fordern oft eine gewisse Flexibilität der Reisenden. In vielen Fällen haben Sie die Möglichkeit, eine Entschädigung oder eine vollständige Erstattung des Fahrpreises zu erhalten.  Anhand der folgenden Beispiele erfahren Sie, wann Ihnen eine Entschädigung oder wie Sie diese beantragen können. Bitte beachten Sie, dass Anträge bis spätestens drei Monate nach Ablauf der Geltungsdauer der zugehörigen Fahrkarte eingereicht werden müssen.

    Alle Angaben in diesem Artikel entsprechen dem Stand von April 2022.

    Wie lange darf ein Zug Verspätung haben?

    Bei großen Verspätungen mussten Bahnunternehmen Ihre Fahrgäste bisher – unabhängig von der Ursache - entschädigen. Seit 7. Juni 2023 gelten europaweit neue, eingeschränktere Fahrgastrechte. Was bedeutet das für Reisende?

    Das Wichtigste in Kürze:

    Wie lange darf sich ein Zug verspäten?

    • Hat Ihr Zug vor der Abfahrt mehr als 20 Minuten Verspätung, ist die Zugbindung aufgehoben und Sie können einen anderen Zug nutzen. Müssen Sie dafür ein neues Bahnticket kaufen, können Sie sich die Differenz später von der Bahn erstatten lassen.
    • Hat Ihr Zug vor der Abfahrt mehr als 60 Minuten Verspätung, können Sie das Ticket kostenfrei zurückgeben.
    • Werden unterwegs mehr als 60 Minuten Verspätung am Zielort erwartet, können Sie die Fahrt abbrechen oder umkehren und bekommen laut Bahn-Fahrgastrechten den Ticketpreis erstattet.
    • Ab 60 Minuten Verspätung am Zielort erstattet Ihnen die Bahn 25 Prozent des Ticketpreises, ab 120 Minuten Verspätung am Zielort sind es 50 Prozent.
    • Bei einer Bahn-Verspätung sind die Fahrgastrechte europäisch einheitlich – und wurden im Juni 2023 europaweit angepasst. Demnach muss das Bahnunternehmen künftig bei bestimmten Situationen keine Entschädigung etc. mehr zahlen, etwa bei höherer Gewalt wie extremer Witterung, oder bei einer Verspätung durch Eingriff Dritter, zum Beispiel bei Personen auf dem Gleis, Kabeldiebstahl, Polizeieinsatz oder nicht notwendiges Betätigen der Notbremse.

    Seit 7. Juni 2023 wurden die Bahn-Fahrgastrechte europaweit geändert. Die Änderungen im Überblick:

    • ab 60 Minuten Verspätung gibt es 25 Prozent Erstattung
    • ab 120 Minuten Verspätung gibt es 50 Prozent Erstattung
    • Taxi- und Hotelkosten werden bis zu einer Höhe von 120 Euro übernommen.
    • Inhaber von Zeitfahrkarten wie Abos, Quer-durchs-Land-Tickets u. ä. werden mit pauschalen Festbeträgen pro Verspätung entschädigt.
    • Wenn die Verspätung am Zielbahnhof mehr als 20 Minuten betragen wird, ist die Zugbindung aufgehoben. Reisende können dann alle Züge in Richtung des Ziels nutzen. Auch Reisende mit einem Regionalzug-Ticket können dann einen höherwertigen Zug nutzen, zum Beispiel einen ICE. Dafür muss man zwar erst mal ein ICE-Ticket kaufen, kann die Kosten aber später zurückfordern.
    • Allerdings gibt es einige Fälle, in denen das Bahnunternehmen für Verspätungen keine Erstattung, Taxi-oder Übernachtungskosten übernehmen muss. Dies sind vor allem Verspätung, die aus höherer Gewalt entstehen; also aus Gründen, die das Bahnunternehmen selbst nicht zu verantworten hat. Dazu zählen:
      • extreme Witterung und die Folgen davon Aber was zählt als „extreme Witterung“? Laut Deutscher Bahn zählen gewöhnliche Unwetter nicht darunter, aber zum Beispiel das Ahrtal-Hochwasser 2022.
      • Verspätungen und Zugausfälle durch den Eingriff Dritter, zum Beispiel Personen auf dem Gleis, Unfall mit Personenschaden, Kabeldiebstahl, Polizei- und Notarzteinsätze, nicht notwendiges Betätigen der Notbremse
    • Frist des Erstattungsantrages wurde verkürzt von 12 auf 3 Monate
    • Eine Kostenübernahme des Hotels bei Zugausfällen etc. wurde auf maximal 3 Tage gedeckelt.
    • Recht zur selbst organisierten Weiterreise. Hier ist jetzt die Weiterfahrt mit einem Zug eines anderen Anbieters in bestimmten Fällen möglich, ebenso wie die Nutzung von Bussen, zum Beispiel Flixbus. Voraussetzung dafür: Entweder die Bahn hat dem Fahrgast innerhalb von 100 Minuten nach planmäßiger Abfahrt keine Reisealternative mitgeteilt oder der Fahrgast hat sich das Einverständnis der Bahn geholt. Ausgeschlossen ist die Nutzung von Flugzeug oder Mietwagen.
    • Wichtig: Damit die Fahrgastrechte komplett gelten, müssen Sie eine Durchgangsfahrkarte haben. Kaufen Sie eine Reise mit mehreren Anschlüssen oder mehreren Fahrkarten innerhalb einer Buchung bei einem Bahnunternehmen, gilt das als Durchgangsfahrkarte.

    Das Deutschlandticket wird als Fahrausweis mit „erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt“ eingestuft; daher gelten bei Verspätungen die Bahn-Fahrgastrechte nur noch eingeschränkt.

    • Bei Verspätungen ab 20 Minuten oder Zugausfällen entfällt seit dem 15. August 2023 für Bahnreisende das Recht, höherwertige Züge zu nutzen oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
    • Ausnahme: Nur, wenn der Reisende aufgrund von Zugausfällen oder -verspätung sein Ziel nicht mehr vor 24 Uhr erreicht, können Fahrgäste ein Taxi nehmen und sich das Geld über das Servicecenter Fahrgastrechte der Bahn erstatten lassen. Hierbei zahlt die Bahn einen Maximalbetrag von 120 Euro. Gleiches gilt, wenn die geplante Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr morgens liegt und der Reisende mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort ankommen würde – auch in diesem Fall können Fahrgäste für Taxikosten maximal 120 Euro von der Bahn zurückfordern.

    Vorsicht bei Kombination aus Deutschlandticket-Regionalzügen und ICE-Sparpreis-Tickets Inhaber des Deutschlandtickets, deren gewünschte Reiseverbindung sowohl Fernverkehrs-, als auch Regionalverkehrszüge enthält, können auch nur die Fernverkehrsstrecke mit ICE, IC oder EC buchen und sparen sich die Kosten für die Regionalstrecke. Das ist zwar günstiger, birgt allerdings Risiken: Denn wer nur ein Fernverkehrsticket zum Sparpreis oder Super Sparpreis bucht und das Deutschlandticket für die Regionalzüge auf der Reise nutzt, muss aufpassen, denn es entfällt die durchgehende Reisekette. Das bedeutet: Hat etwa der Regionalzug am Beginn der Reise Verspätung und der ICE wird nicht mehr erreicht, dann verfällt das Fernverkehrsticket; es gibt keine aufgehobene Zugbindung, die dem Reisenden die Nutzung späterer Züge mit dem ursprünglichen Ticket erlauben würde! In diesem, leider nicht ganz unwahrscheinlichen Fall müssten sich Reisende ein komplett neues Ticket kaufen. Ebenfalls problematisch könnte es werden, wenn der gebuchte Fernverkehrszug Verspätung hat und es keinen weiteren Regionalzug mehr im Nachgang gibt, der ans geplante Ziel fährt. Auch dann greifen keine Fahrgastrechte, mit denen Reisende bei einem durchgehenden Ticket Anspruch auf Entschädigung sowie die Übernahme von Hotel- oder Taxikosten haben.

    Welcher Zug hat die meiste Verspätung?

    Betrachtet man die 10 Bahn-Verbindungen mit den höchsten Verspätungen, fallen mehrere Dinge auf. Doch zuerst einmal die komplette Liste der unpünktlichsten Züge in Deutschland, Österreich und der Schweiz:

  • D 480 Salzburg → München (93,6 % aller Fahren sind verspätet)
  • EC 210 Vinkovci → Villach (92,6 % aller Fahren sind verspätet)
  • Wie viel Verspätung ist okay Deutsche Bahn?

    Laut dem Statistischen Bundesamt nutzten im Jahr 2019 9,66 Mrd. den öffentlichen Nahverkehr (Bus und Straßenbahn). Auch der Gelegenheitsverkehr (Bus) schlug mit 77 Mio. beförderten Personen zu Buche. Mit dem Flugzeug reisten 227 Mio. Aber auch der öffentliche Schienenfernverkehr gehört zu den wichtigsten öffentlichen Verkehrsmitteln, der Städte und Regionen miteinander verbindet. So nutzten 2,97 Mrd. Passagiere das Angebot der Eisenbahn. Nur der motorisierte Individualverkehr ist mit 52,37 Mrd. ungeschlagener Spitzenreiter.

    Bahn-Rekorde: Die schnellsten Züge der Welt

    Im Verhältnis verspäten sich Fernzüge weitaus häufiger als Regionalzüge im Nahverkehr. Hinzu kommt, dass es dabei sogar die meistgenutzten Strecken betrifft. Die Gründe dafür sind vielfältig, aber naheliegend und teilen sich laut einer Statistik des ÖPNV-Beratungsunternehmens Kompetenz Center Wettbewerb (kurz KCW) wie folgt auf:

    – Netzbedingte Verspätungsminuten (18%)

    – Baustellenbedingte Verspätungsminuten (4%)

    Unser Platz 8 geht an die Eisenbahnstrecke München – Berlin. Sie ist ein Paradebeispiel für den Durchschnittswert der Deutschen Bahn. Denn auf der 623 km langen Schnellfahrstrecke liegt die Pünktlichkeit der darauf verkehrenden IC/ICE in beiden Fahrtrichtungen bei rund 80%. Die Reisegeschwindigkeit beträgt hier auf vielen Streckenabschnitten bis zu 300 km/h, sodass die Hauptstadt der Bundesrepublik bzw. die Landeshauptstadt des Freistaats Bayern nach Plan in rund 4,5 Stunden erreicht werden kann. Die Betonung dabei liegt aber auf “kann”.

    Jedoch könnte sich das bald ändern, denn an der Strecke wird aktiv gearbeitet, um Wartezeiten auf andere Züge oder häufige Stopps zu reduzieren. Das Projekt ist unter dem Namen “Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8” bekannt und verschlang bereits knapp 10 Milliarden Euro. Dabei ist die Operation abschnittsweise noch gar nicht fertiggestellt, beziehungsweise überhaupt finanziert. Die Eckdaten lassen aber hoffen, dass die Bauarbeiten bis 2028 abgeschlossen sein sollen. Trotzdem sind bereits jetzt 3 bis 5 ICE Sprinter pro Tag unterwegs, sodass die täglich zur Verfügung stehende Sitzplatzzahl bei rund 20.000 liegt. Selbst mit dem Flugzeug kann es diese Verbindung aufnehmen, da die Reise mit der fliegenden Konkurrenz aufgrund Anreise, Check-in und weiteren Wartezeiten in etwa genauso lange dauert.

    Ungewöhnliche Konstruktion: Fußballstadion im Hauptbahnhof

    Welche Züge nicht mit 49-Euro-Ticket?

    Weitere Informationen

    Dieses Thema im Programm:

    Kann ich mit dem 49-Euro-Ticket nach München fahren?

    Ein Ticket – bequem durch ganz Deutschland. Mit dem Deutschland-Ticket können Sie ab sofort für nur 49 Euro pro Monat unkompliziert in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs reisen. Jetzt online oder in der München Navigator App bestellen.

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    • Deutschlandweit in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs gültig

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    Für welche Strecken gilt das 49-Euro-Ticket nicht?

    • Wo das Deutschland-Ticket erhältlich ist

    • Wo das 49-Euro-Ticket gilt

    • Gilt das Deutschland-Ticket im Fernverkehr?

    • Ist das Abo mit dem Fernverkehr kombinierbar?

    • Kann man das 49-Euro-Ticket im Ausland nutzen?

    • 49-Euro-Ticket nur im Abo

    • Probleme gibt es mit ausländischen IBANS

    • Was für bestehende Abos gilt

    • Bleibt der Preis dauerhaft bei 49 Euro?

    • Jobticket: 49-Euro-Ticket noch günstiger

    • 49-Euro-Ticket für Schüler und Studierende

    • Was für die Mitnahme von Fahrrädern gilt

    • Neue Fahrgastrechte: Kein kostenloser Umstieg bei Verspätung

    • 49-Euro-Ticket: Das gilt in den Bundesländern

    Interessierte können das 49-Euro-Ticket über verschiedene Apps oder die Internetseite der Deutschen Bahn sowie bei den regionalen Verkehrsunternehmen kaufen. Allerdings benötigt man bei fast allen Anbietern einen Account, um das Deutschland-Ticket zu erwerben. Praktisch: Den Start-Monat des Abos können die Kunden und Kundinnen flexibel wählen.

    Es gibt einige Apps, die das Deutschland-Ticket anbieten wie zum Beispiel die Deutschland-Ticket-App*, die man sich im App-Store oder im Google-Play-Store herunterladen kann. Sie wird von dem privaten Entwickler Mobility Inside – einem Zusammenschluss von verschiedenen Verkehrsunternehmen – angeboten. Die App bietet zudem die Möglichkeit, zusätzliche Angebote wie Bike-Sharing oder wie E-Scooter-Sharing zu verknüpfen. Künftig sollen auch weitere Fahrkarten, etwa für Fahrräder, lokale Ticketangebote oder den Fernverkehr, verfügbar sein.

    Wer kein Smartphone besitzt, kann das Abo auch persönlich an den stationären Verkaufsstellen der jeweiligen Verkehrsunternehmen abschließen. Dadurch könnten sich aber die Wartezeiten deutlich verlängern. An Fahrkartenautomaten hingegen werden meist keine Abos angeboten. Wer kein Smartphone, aber einen internetfähigen Computer hat, kann das Ticket auch über diesen Weg online erwerben.

    Das 49-Euro-Ticket gilt bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dazu zählen unter anderem U- und S-Bahnen, Straßenbahnen, Trambahnen, Stadt- und Regionalbusse aber auch Regionalzüge (Interregio Express (IRE), Regional Express (RE) , Regionalbahn (RB). Das Deutschland-Ticket gilt zudem auf Fähren, wenn diese zum ÖPNV gehören wie beispielsweise in Hamburg oder in Berlin (über den Wannsee).

    Das Ticket gilt nicht in Fernverkehrs-Zügen wie ICE, IC oder EC. Ausnahme ist die Strecke Rostock – Stralsund, auf der das Deutschland-Ticket auch im Fernverkehr gilt, wenn der benutzte Zug eine Nahverkehrsfreigabe hat. Auch in privaten Reisebussen gilt es nicht.

    Gut zu wissen: Es gibt auch einige Regionalexpress-Züge (RE), die von der DB Fernverkehr AG betrieben werden. Dadurch könnte das Deutschland-Ticket auf bestimmten Streckenabschnitten nach derzeitigem Stand nicht anerkannt werden. Reisende sollten in der DB Navigator App prüfen, ob ihre geplante Fahrt von der Ausnahme betroffen ist.

    Nein. Das Deutschland-Ticket gilt nicht in Zügen, die durch die DB Fernverkehr AG oder andere Fernverkehrsanbieter wie z.B. FlixTrain betrieben werden. Dazu gehören IC, EC und ICE. Eventuell wird es wie beim 9-Euro-Ticket vereinzelt Ausnahmen geben. Die Bahn befindet sich aktuell in Gesprächen mit Ländern und Aufgabenträgern.

    Die Abo-Karte gilt auch nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen Zwecken betrieben werden, wie beispielsweise Sightseeing-Busse in Großstädten.

    Ja. Dazu muss man aber beachten, dass:

    • für die Strecke im Fernverkehr ein separater Fahrschein zu lösen ist.

    • die Zugbindung nicht aufgehoben wird, wenn man seinen anschließenden Fernverkehrszug verpasst.

    • somit die kostenlose Nutzung eines späteren Zuges mit einer Fahrkarte mit Zugbindung (z.B. Sparpreise) nicht möglich ist. In diesem Fall können keine Erstattungsansprüche geltend gemacht werden.

    Wenige grenznahe Städte können auch mit dem 49-Euro-Ticket angefahren werden. So zum Beispiel Salzburg und Kufstein in Österreich, Basel und Schaffhausen in der Schweiz, Świnoujście (Swinemünde/Usedom) in Polen sowie Venlo in den Niederlanden.

    Freigegeben sind auch folgende grenznahe Strecken in Nahverkehrszügen:

    • Dänemark: Süderlügdum – Tønder

    • Frankreich: Berg (Pfalz) – Lauterbourg und Schweighofen – Wissembourg.

    • Österreich: Pfronten-Steinach – Vils – Reutte (Tirol) – Ehrwald – Griesen

    • Polen: Görlitz – Zgorzelec sowie Hirschfelde – Krzewina Zgorzelecka – Hagenwerder

    • Tschechien: Zittau – Hradek nad Nisou, Bärenstein – Vejprty und Seifhennersdorf – Varnsdorf – Zittau

    Das Deutschland-Ticket gibt es nur als monatliches Abo. Und es gilt immer für den aktuellen Kalendermonat. Es ist zwar möglich, das Abo lediglich einen Monat zu nutzen, aber Vorsicht: Man muss auf jeden Fall wieder rechtzeitig kündigen, denn das Abo verlängert sich automatisch. Kündigen kann man im jeweiligen Abo-Portal.

    Man kann das Ticket auch im Verlauf eines Monats erwerben, aber: Wer sich beispielsweise erst am 15. eines Monats für das Ticket entscheidet, muss trotzdem fast überall für den verbleibenden Zeitraum bis zum Ende des Monats die vollen 49 Euro zahlen. Außerdem kann er oder sie für den Folgemonat nicht mehr rechtzeitig kündigen. Die Kündigung muss nämlich spätestens bis zum 10. eines Monats für den Folgemonat erfolgen.

    Ausnahmen gibt es allerdings. Wer sein Abo bei der S-Bahn München oder beim Tarifverbund Stuttgart (dort unter der Rubrik "Abo-Sofort") abschließt, der bekommt den ersten Vertragsmonat nur anteilig berechnet, wenn er das Abo mindestens im Folgemonat beibehält.

    Kann ich mit dem 49-Euro-Ticket auch mit dem ICE fahren?

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