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Wie viel Unterhalt muss ich zahlen wenn mein Kind in der Ausbildung ist?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie viel Unterhalt muss ich zahlen wenn mein Kind in der Ausbildung ist?
  2. Wie viel Unterhalt muss der Vater in der Ausbildung zahlen?
  3. Wie wird die Unterhaltspflicht berechnet?
  4. Wie rechnet das Jugendamt den Unterhalt aus?
  5. Wird die Ausbildungsvergütung meines Kindes auf den Unterhalt mit angerechnet?
  6. Wird Einkommen des Kindes auf Unterhalt angerechnet?
  7. Wie wird das lehrlingsgehalt auf den Unterhalt angerechnet?
  8. Wird die Ausbildungsvergütung brutto oder netto auf den Unterhalt angerechnet?
  9. Wie viel Unterhalt bei 2000 € netto?
  10. Wird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?
  11. Kann Miete vom Unterhalt abgezogen werden?
  12. Hat ein Vater Recht auf das halbe Kindergeld?
  13. Wie wirkt sich eine Ausbildungsvergütung auf den Unterhalt aus?
  14. Wie berechnet man den Unterhalt für ein volljähriges Kind in der Ausbildung?
  15. Was darf beim Unterhalt nicht angerechnet werden?

Wie viel Unterhalt muss ich zahlen wenn mein Kind in der Ausbildung ist?

Aktualisiert am 12. Januar 2023 3,5 Mio. mal angesehen81% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze

Wie viel Unterhalt muss der Vater in der Ausbildung zahlen?

Sehr geehrte Mandantin,

aufgrund Ihrer Fragestellung gehe ich davon aus, daß der Vater bisher Unterhalt gezahlt hat. Grundsätzlich bleibt es nun während der Ausbildung des Sohnes auch bei der Unterhaltspflicht des Vaters, allerdings kann sich die Höhe ändern. Hat ein Unterhaltsberechtigter eigenes Einkommen anrechnen lassen - geregelt in § 1602 BGB -, d. h. der Unterhaltsverpflichtete - hier der Vater - spart in Höhe den anrechenbaren eigenen Einkommen des Sohnes Unterhalt ein. Daher kann der Vater grundsätzlich auch eine Auskunft über das Einkommen des Sohnes verlangen. Beim minderjährigen Auszubildenden ist die Ausbildungsvergütung um die ausbildungsbedingten Aufwendungen zu bereinigen. Ob dies mit einem Pauschalbetrag berechnet werden muss oder Abzüge nur dann berechnet werden können, wenn solche Aufwendungen konkret angefallen sind, ist nicht unstreitig. Der BGH hat sich für die konkrete Ermittlung ausgesprochen. Zugleich hat der BGH zugelassen, dass Richtsätze, die sich an den gegebenen Verhältnissen orientieren und mit der Lebenserfahrung im Einklang stehen, zugrunde gelegt werden. Im Einzelfall gilt es, die Leitlinien des jeweiligen OLG zu Rate zu ziehen. Meist wird eine Pauschale von 90,00 EUR abgezogen.

Wie wird die Unterhaltspflicht berechnet?

Um den Unterhalt für ein Kind zu berechnen, bedarf es ganz unabhängig von der Art der Berechnung bestimmter Eckdaten:

  • Nettoeinkommen: Das Nettoeinkommen errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der Steuern, der Sozialabgaben sowie der Vorsorgeaufwendungen.
  • Sonstiges Einkommen: Sonstige Einkünfte können ganz unterschiedlicher Art sein – dazu zählen zum Beispiel Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, Sozialleistungen, Lohnersatzleistungen oder auch das Elterngeld und Renten.
  • Wohnvorteil: Relevant immer dann, wenn eine eigene Immobilie mit Mietwert genutzt wird.
  • Aufwand für Schulden: Hier spielen die Schulden eine Rolle, die während der Ehe entstanden sind.

Um den Unterhalt für ein Kind zu berechnen, bedarf es ganz unabhängig von der Art der Berechnung bestimmter Eckdaten:

  • Nettoeinkommen: Das Nettoeinkommen errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der Steuern, der Sozialabgaben sowie der Vorsorgeaufwendungen.
  • Sonstiges Einkommen: Sonstige Einkünfte können ganz unterschiedlicher Art sein – dazu zählen zum Beispiel Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, Sozialleistungen, Lohnersatzleistungen oder auch das Elterngeld und Renten.
  • Wohnvorteil: Relevant immer dann, wenn eine eigene Immobilie mit Mietwert genutzt wird.
  • Aufwand für Schulden: Hier spielen die Schulden eine Rolle, die während der Ehe entstanden sind.

Für minderjährige Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Eintreten der Volljährigkeit) haben Eltern ohne weitere Voraussetzungen einen Anspruch auf das Kindergeld. Der Kindesunterhaltsrechner bezieht sich auf Kinder unter 18 Jahren.

An folgendem Beispiel können Sie die Berechnung des Kindesunterhalts nachvollziehen:

  • Situation: Mutter von zwei Kindern, Kinder leben bei Expartner
  • Alter der Kinder: 5 und 8 Jahre
  • Bereinigtes Nettoeinkommen Mutter (Nettoverdienst abzüglich der Aufwände): 2.100 Euro
  • Einkommensstufe nach der Düsseldorfer Tabelle: Einkommensgruppe 2

Damit ergibt sich eine Unterhaltsverpflichtung in Höhe von 737 Euro.

Entscheiden sich Eltern, nicht mehr zusammenzuleben oder sich sogar zu trennen, stellt sich häufig die Frage nach den Unterhaltsrechten und Unterhaltspflichten: Wer muss für die gemeinsamen Kinder zahlen? Welche Kinder haben einen Anspruch auf Kindesunterhalt? Wie hoch ist das Kindergeld?

Mithilfe unseres Kindesunterhaltsrechners können Sie schnell und einfach herausfinden, wie hoch der Unterhalt für die gemeinsamen Kinder voraussichtlich ausfallen wird. Bei der Berechnung des Nettoeinkommens berücksichtigt der Rechner auch Besonderheiten wie die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten oder die Ansprüche privilegierter Kinder.

In Deutschland wird stets der Mindestunterhalt berechnet. Zur Bestimmung des Kindesunterhalts orientieren sich Jugendämter und Familiengerichte an der Düsseldorfer Tabelle. Abhängig vom Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes wird mithilfe der Tabelle die Höhe des Kindesunterhalts ermittelt.

Einen Sonderfall bildet die sogenannte Mangelfallberechnung: Hier ist der Unterhaltsschuldner aufgrund seiner prekären Einkommenssituation nur bedingt in der Lage, den vollen Unterhalt zu leisten. Der Gesetzgeber sieht hierbei vor, dass der Unterhaltsverpflichtete in diesem Fall nur bis zur Grenze der Leistungsfähigkeit tatsächlich verpflichtet ist. Diese Grenze wird auch als Selbstbehalt bezeichnet. Der Mangelfall ist gegeben, da nicht alle Ansprüche auf Unterhalt in vollem Umfang erfüllt werden können.

Wie rechnet das Jugendamt den Unterhalt aus?

Um den Unterhalt für ein Kind zu berechnen, bedarf es ganz unabhängig von der Art der Berechnung bestimmter Eckdaten:

  • Nettoeinkommen: Das Nettoeinkommen errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der Steuern, der Sozialabgaben sowie der Vorsorgeaufwendungen.
  • Sonstiges Einkommen: Sonstige Einkünfte können ganz unterschiedlicher Art sein – dazu zählen zum Beispiel Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, Sozialleistungen, Lohnersatzleistungen oder auch das Elterngeld und Renten.
  • Wohnvorteil: Relevant immer dann, wenn eine eigene Immobilie mit Mietwert genutzt wird.
  • Aufwand für Schulden: Hier spielen die Schulden eine Rolle, die während der Ehe entstanden sind.

Um den Unterhalt für ein Kind zu berechnen, bedarf es ganz unabhängig von der Art der Berechnung bestimmter Eckdaten:

  • Nettoeinkommen: Das Nettoeinkommen errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der Steuern, der Sozialabgaben sowie der Vorsorgeaufwendungen.
  • Sonstiges Einkommen: Sonstige Einkünfte können ganz unterschiedlicher Art sein – dazu zählen zum Beispiel Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, Sozialleistungen, Lohnersatzleistungen oder auch das Elterngeld und Renten.
  • Wohnvorteil: Relevant immer dann, wenn eine eigene Immobilie mit Mietwert genutzt wird.
  • Aufwand für Schulden: Hier spielen die Schulden eine Rolle, die während der Ehe entstanden sind.

Für minderjährige Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Eintreten der Volljährigkeit) haben Eltern ohne weitere Voraussetzungen einen Anspruch auf das Kindergeld. Der Kindesunterhaltsrechner bezieht sich auf Kinder unter 18 Jahren.

An folgendem Beispiel können Sie die Berechnung des Kindesunterhalts nachvollziehen:

  • Situation: Mutter von zwei Kindern, Kinder leben bei Expartner
  • Alter der Kinder: 5 und 8 Jahre
  • Bereinigtes Nettoeinkommen Mutter (Nettoverdienst abzüglich der Aufwände): 2.100 Euro
  • Einkommensstufe nach der Düsseldorfer Tabelle: Einkommensgruppe 2

Damit ergibt sich eine Unterhaltsverpflichtung in Höhe von 737 Euro.

Entscheiden sich Eltern, nicht mehr zusammenzuleben oder sich sogar zu trennen, stellt sich häufig die Frage nach den Unterhaltsrechten und Unterhaltspflichten: Wer muss für die gemeinsamen Kinder zahlen? Welche Kinder haben einen Anspruch auf Kindesunterhalt? Wie hoch ist das Kindergeld?

Mithilfe unseres Kindesunterhaltsrechners können Sie schnell und einfach herausfinden, wie hoch der Unterhalt für die gemeinsamen Kinder voraussichtlich ausfallen wird. Bei der Berechnung des Nettoeinkommens berücksichtigt der Rechner auch Besonderheiten wie die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten oder die Ansprüche privilegierter Kinder.

In Deutschland wird stets der Mindestunterhalt berechnet. Zur Bestimmung des Kindesunterhalts orientieren sich Jugendämter und Familiengerichte an der Düsseldorfer Tabelle. Abhängig vom Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes wird mithilfe der Tabelle die Höhe des Kindesunterhalts ermittelt.

Einen Sonderfall bildet die sogenannte Mangelfallberechnung: Hier ist der Unterhaltsschuldner aufgrund seiner prekären Einkommenssituation nur bedingt in der Lage, den vollen Unterhalt zu leisten. Der Gesetzgeber sieht hierbei vor, dass der Unterhaltsverpflichtete in diesem Fall nur bis zur Grenze der Leistungsfähigkeit tatsächlich verpflichtet ist. Diese Grenze wird auch als Selbstbehalt bezeichnet. Der Mangelfall ist gegeben, da nicht alle Ansprüche auf Unterhalt in vollem Umfang erfüllt werden können.

Wird die Ausbildungsvergütung meines Kindes auf den Unterhalt mit angerechnet?

Eltern schulden ihrem Kind eine der Begabung, Neigung und dem Leistungswillen des Kindes angemessene Berufsausbildung, die die Perspektive einer späteren eigenständigen Finanzierung des Lebensunterhalts bietet (§ 1610 Abs. 2 BGB). So sind die Eltern dazu verpflichtet, die gesamten Lebenshaltungskosten während der Ausbildung und die damit verbundenen ausbildungsbedingten Aufwendungen zu tragen. Von für die Praxis von Relevanz ist die Frage, in welcher Höhe und ab wann die Ausbildungsvergütung auf den Unterhalt des Kindes anzurechnen ist. Der vorliegende Beitrag geht dieser Frage näher nach.

Ausbildungsvergütung, die unabhängig vom Lebensalter mit der Lehrzeitdauer steigt, ist wie Arbeitseinkommen zu behandeln. Dies gilt auch für Anwärterbezüge im öffentlichen Dienst, die zwar teilweise vom Lebensalter abhängen, aber zur Deckung des gesamten Lebensbedarfs bestimmt sind. Das Kind muss sich grundsätzlich sein Ausbildungsgehalt, abzüglich berufsbedingter Aufwendungen, auf seinen Bedarf anrechnen lassen. Das Lehrgehalt bzw. die Ausbildungsvergütung reduzieren den Unterhaltsanspruch des in der Ausbildung befindlichen Kindes.

Etwas anderes gilt für die Nebentätigkeit eines Studenten, der grundsätzlich nicht verpflichtet ist, neben seinem Studium einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Das Einkommen aus einer Beschäftigung in den Semesterferien oder in vorlesungsfreier Zeit kann daher nicht vollständig angerechnet werden. Je nach der Höhe der Einkünfte muss sich der Stunden allenfalls einen Teilbetrag auf den Unterhalt anrechnen lassen. Denn insoweit handelt es sich um Einkünfte aus überobligationsmäßiger Tätigkeit.

Wird Einkommen des Kindes auf Unterhalt angerechnet?

Eigene Einkünfte des Kindes mindern i.d.R. seinen Unterhaltsanspruch. Dies gilt für alle Einkünfte, also sowohl für Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, als auch für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet.

Grundsätzlich wird das Einkommen des Kindes genauso ermittelt wie beim Unterhaltspflichtigen. Näheres dazu siehe im Kapitel ” Wie wird das Einkommen ermittelt?” . Bei Erwerbseinkünften von Kindern ist aber immer zu prüfen, ob es sich um zumutbare oder um unzumutbare Erwerbstätigkeit handelt. Eine zumutbare Erwerbstätigkeit wird voll angerechnet, eine unzumutbare Tätigkeit dagegen nur teilweise oder gar nicht:

Wie wird das lehrlingsgehalt auf den Unterhalt angerechnet?

Eltern schulden ihrem Kind eine der Begabung, Neigung und dem Leistungswillen des Kindes angemessene Berufsausbildung, die die Perspektive einer späteren eigenständigen Finanzierung des Lebensunterhalts bietet (§ 1610 Abs. 2 BGB). So sind die Eltern dazu verpflichtet, die gesamten Lebenshaltungskosten während der Ausbildung und die damit verbundenen ausbildungsbedingten Aufwendungen zu tragen. Von für die Praxis von Relevanz ist die Frage, in welcher Höhe und ab wann die Ausbildungsvergütung auf den Unterhalt des Kindes anzurechnen ist. Der vorliegende Beitrag geht dieser Frage näher nach.

Ausbildungsvergütung, die unabhängig vom Lebensalter mit der Lehrzeitdauer steigt, ist wie Arbeitseinkommen zu behandeln. Dies gilt auch für Anwärterbezüge im öffentlichen Dienst, die zwar teilweise vom Lebensalter abhängen, aber zur Deckung des gesamten Lebensbedarfs bestimmt sind. Das Kind muss sich grundsätzlich sein Ausbildungsgehalt, abzüglich berufsbedingter Aufwendungen, auf seinen Bedarf anrechnen lassen. Das Lehrgehalt bzw. die Ausbildungsvergütung reduzieren den Unterhaltsanspruch des in der Ausbildung befindlichen Kindes.

Etwas anderes gilt für die Nebentätigkeit eines Studenten, der grundsätzlich nicht verpflichtet ist, neben seinem Studium einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Das Einkommen aus einer Beschäftigung in den Semesterferien oder in vorlesungsfreier Zeit kann daher nicht vollständig angerechnet werden. Je nach der Höhe der Einkünfte muss sich der Stunden allenfalls einen Teilbetrag auf den Unterhalt anrechnen lassen. Denn insoweit handelt es sich um Einkünfte aus überobligationsmäßiger Tätigkeit.

Wird die Ausbildungsvergütung brutto oder netto auf den Unterhalt angerechnet?

Eltern schulden ihrem Kind eine der Begabung, Neigung und dem Leistungswillen des Kindes angemessene Berufsausbildung, die die Perspektive einer späteren eigenständigen Finanzierung des Lebensunterhalts bietet (§ 1610 Abs. 2 BGB). So sind die Eltern dazu verpflichtet, die gesamten Lebenshaltungskosten während der Ausbildung und die damit verbundenen ausbildungsbedingten Aufwendungen zu tragen. Von für die Praxis von Relevanz ist die Frage, in welcher Höhe und ab wann die Ausbildungsvergütung auf den Unterhalt des Kindes anzurechnen ist. Der vorliegende Beitrag geht dieser Frage näher nach.

Ausbildungsvergütung, die unabhängig vom Lebensalter mit der Lehrzeitdauer steigt, ist wie Arbeitseinkommen zu behandeln. Dies gilt auch für Anwärterbezüge im öffentlichen Dienst, die zwar teilweise vom Lebensalter abhängen, aber zur Deckung des gesamten Lebensbedarfs bestimmt sind. Das Kind muss sich grundsätzlich sein Ausbildungsgehalt, abzüglich berufsbedingter Aufwendungen, auf seinen Bedarf anrechnen lassen. Das Lehrgehalt bzw. die Ausbildungsvergütung reduzieren den Unterhaltsanspruch des in der Ausbildung befindlichen Kindes.

Etwas anderes gilt für die Nebentätigkeit eines Studenten, der grundsätzlich nicht verpflichtet ist, neben seinem Studium einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Das Einkommen aus einer Beschäftigung in den Semesterferien oder in vorlesungsfreier Zeit kann daher nicht vollständig angerechnet werden. Je nach der Höhe der Einkünfte muss sich der Stunden allenfalls einen Teilbetrag auf den Unterhalt anrechnen lassen. Denn insoweit handelt es sich um Einkünfte aus überobligationsmäßiger Tätigkeit.

Wie viel Unterhalt bei 2000 € netto?

Die Düsseldorfer Tabelle 2023 wurde am 05.12.2022 veröffentlicht. Eine Anpassung der Bedarfsbeträge des Mindestunterhalts 2023 für Minderjährige erfolgt aufgrund der Fünften Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2022. Ebenso erhöht sich das Kindergeld ab 2023 für alle Kinder auf 250 Euro, was Auswirkungen auf den Zahlbetrag hat.

Eine weitere Änderung der Düsseldorfer Tabelle 2023 betrifft sowohl den Kindesunterhalt für volljährige Kinder als auch eine Anhebung der Selbstbehalte.

Hinweis: Mit der neuen Düsseldorfer Tabelle für den Unterhalt 2023 ändern sich zum Jahreswechsel die Unterhaltsbeträge. Die Rechnerdaten befinden sich auf dem aktuellen Stand 2023 und haben die Werte der Düsseldorfer Tabelle 2023 bereits eingearbeitet.

Je nachdem, welchen Unterhalt Sie errechnen möchten, müssen Sie zunächst ihr monatliches Nettoeinkommen in den Rechner eingeben. Von diesem Nettoeinkommen werden im Rechner-Tool noch automatisch 5% für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen (mindestens 50 Euro, höchstens 150 Euro). 

Sollten Sie höhere berufsbedingte Aufwendungen haben, so tragen Sie diese bitte in das Feld ein. womit anschließend vom verminderten Betrag gerechnet wird. Diese müssen jedoch nachgewiesen werden und werden im Unterhaltsrechner nicht daraufhin geprüft. Auch Schulden sind vom Einkommen abzuziehen. Bitte lesen Sie auch die Hinweise unter dem Rechner.

Lesen Sie Informationen zur Unterhaltsberechnung

Wird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?

DEFINITION

DEFINITION

  • Sie haben für Ihr Kind bis zum 18. Lebensjahr unabhängig von Ihrem Einkommen Anspruch auf Kindergeld. Absolviert Ihr Kind nach dem 18. Lebensjahr eine Schul- oder Berufsausbildung, besteht der Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr des Kindes. Absolviert das Kind eine Zweitausbildung (z.B. Master-Studium) erhalten Sie das Kindergeld, wenn die Zweitausbildung in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zur Erstausbildung steht. Trennen Sie sich von Ihrem Partner, erhält derjenige Elternteil das Kindergeld, der das Kind in seinem Haushalt betreut. Das Kindergeld ist zur Hälfte auf den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle anzurechnen.
  • Über das Kindergeld hinaus können Sie einen Kinderzuschlag erhalten. Verdienen Sie eigenes Geld, um für sich selber zu sorgen, haben Sie Anspruch auf einen Zuschlag zum Kindergeld, wenn Ihr Verdienst dennoch nicht für die Versorgung Ihrer Familie ausreicht.
  • Alternativ zum Kindergeld können Sie den steuerlichen Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Ergibt die Günstigerprüfung des Finanzamtes, dass der Kinderfreibetrag vorteilhafter ist, reduzieren Sie zusätzlich Ihre Einkommensteuerlast. Leben Sie getrennt, erhält jeder Elternteil den halben Kinderfreibetrag.

Das Kindergeld unterstützt Sie bei der Versorgung Ihres Kindes und wird monatlich ausgezahlt. 2018 erhielten 17,5 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland Kindergeld (Quelle: Arbeitsagentur.de). Sie haben Anspruch, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mit Ihrem Kind in Deutschland wohnen oder
  • ausländischer Staatsangehöriger sind und in Deutschland mit Wohnsitz leben oder rechtmäßig mit Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder
  • einen deutschen Pass besitzen und im Ausland wohnen, aber in Deutschland Einkommensteuer zahlen.

Das Kindergeld hängt also davon ab, dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Auf die Staatsangehörigkeit oder eine Erwerbstätigkeit kommt es nicht an. Wohnsitz ist dort, wo Sie dauerhaft wohnen und Ihren Lebensmittelpunkt haben. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist dafür ein wichtiges Indiz. Kurzfristige Besuche oder Aufenthalte in Deutschland begründen keinen Wohnsitz. Halten Sie sich im Ausland auf, ist der Aufenthalt unschädlich, wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland beibehalten. Gewöhnlicher Aufenthalt ist dort, wo Sie für mindestens sechs Monate körperlich anwesend sind. Der bloße Besuch oder der Aufenthalt in Deutschland aus vorübergehenden Gründen begründet keinen gewöhnlichen Aufenthalt.

Sind Sie verheiratet, wird das Kindergeld an den Elternteil ausgezahlt, den Sie in Absprache mit Ihrem Ehepartner als Zahlungsempfänger bestimmt haben. Sie erhalten das Kindergeld auch, wenn Sie das Kind adoptiert haben.

Leben Sie von Ihrem Ehepartner getrennt oder sind geschieden, erhält derjenige Elternteil das Kindergeld, der das Kind überwiegend in seinem Haushalt betreut (§ 64 Abs. II EStG).

Ist die Zahlung an den nichtberechtigten Elternteil erfolgt, kann die Kindergeldkasse den Betrag per Bescheid zurückfordern.

Die Scheidung ist insbesondere für die Kinder belastend. Wie können Sie als Eltern Ihre Kinder entlasten?

Checkliste

312,00

EUR 

377,00

Kann Miete vom Unterhalt abgezogen werden?

  • In Bezug auf Kindesunterhalt meint der Wohnvorteil, dass ein Unterhaltschuldner deshalb in einem finanziellen Vorteil ist, weil dieser in einer Eigentumswohnung oder in einem eigenen Haus lebt oder aus anderen Gründen keine Miete zahlen muss.
  • Dies wird beim Unterhalt berücksichtigt, indem der individuelle Wohnwert als Mietersparnis in die Berechnung einfließt.
  • Dieser Wohnwertvorteil bei Kindesunterhalt richtet sich nach der Wohnsituation der Eltern.

Ausführliche Informationen zum Wohnvorteil erhalten Sie im Folgenden.

Hat ein Vater Recht auf das halbe Kindergeld?

News 05.07.2016 Sorgerecht und Paritätsmodell

Bild: MEV Verlag GmbH, Germany Heute hier, morgen da - sorgerechtliches Wechselmodell zieht auch viele Rechtsfragen nach sich

Eine Woche bei der Mutter, eine Woche beim Vater – wenn die Kinder nach einer Scheidung im Wechselmodell aufwachsen, sind einige Herausforderungen zu meistern, auch in rechtlicher Hinsicht. Wer bei diesem Konzept Anspruch auf das Kindergeld hat, hat jetzt der BGH entschieden.

Bei diesem Konzept, das auch Paritätsmodell genannt wird, ist im Grundsatz kein Elternteil berechtigt, vom anderen Kindesunterhalt zu fordern, da beide ihre Unterhalts- und Betreuungspflichten gleichermaßen erfüllen.

  • Das Modell ist nicht unumstritten und noch vergleichsweise neu.
  • Daher besteht auch in rechtlicher und behördlicher Hinsicht noch viel Unsicherheit, so z. B. was als Hauptwohnsitz des Kindes gilt und was das Kindergeld anbelangt.

Bei der Familienkasse kann immer nur ein Berechtigter für das Kindergeld angegeben werden; kein Gesetz sieht die hälftige Auszahlung an die paritätisch betreuenden Elternteile vor.

Wie wirkt sich eine Ausbildungsvergütung auf den Unterhalt aus?

  • Wer zahlt?
  • Berechnung
  • Beispiel
  • Wann zahlen?
  • Kein Geld?

Eltern müssen ihr Kind solange unterstützen, bis es mit der ersten beruflichen Ausbildung fertig ist.

Wie viel Unterhalt das Kind einfordern kann, hängt von seinem Alter und vom Einkommen der Eltern ab (s. Düsseldorfer Tabelle). Bei einem Nettoeinkommen von 3.500 Euro stehen über 18-Jährigen, die noch zu Hause wohnen, 804 Euro zu.

Kindergeld und das eigene Einkommen des Kindes kannst du in etwa abziehen. Übrig bleibt, was Mama und Papa an Unterhalt zahlen müssen.

Wie berechnet man den Unterhalt für ein volljähriges Kind in der Ausbildung?

Wer noch keine 18 Jahre alt ist, gilt im Hinblick auf den Unterhalt bei einer Ausbildung unter 18 Jahren bedingungslos als unterhaltsbedürftig. Lebt das Kind im Haushalt Ihrer Eltern oder im Haushalt eines Elternteils nach der Trennung der Eltern, erfüllt der betreuende Elternteil die Unterhaltspflicht, indem das Kind dort wohnt und verpflegt wird.

Leben die Eltern getrennt, ist der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind nicht ständig lebt, barunterhaltspflichtig. Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich in Abhängigkeit von Lebensalter und dem Nettoeinkommen des Elternteils nach der Düsseldorfer Tabelle. Soweit das Kind jedoch eine Auszubildendenvergütung bezieht, muss diese zumindest teilweise auf den Unterhalt angerechnet werden.

Wenn das Kind noch minderjährig ist, müssen die Eltern den Ausbildungsvertrag mit unterschreiben und haben dementsprechend Einfluss auf die Berufswahl des Kindes. Grundsätzlich können die Eltern also über die konkrete Ausbildung entscheiden, das Kind sollte jedoch entsprechend seiner Einsichtsfähigkeit mit einbezogen werden. Auch die Interessen und Fähigkeiten des Kindes sollten in die Entscheidung mit einfließen.

Ist das Kind bereits volljährig, entscheidet es selber, welche Ausbildung es absolvieren möchte. Es kann sich auch  für einen Beruf entscheiden, mit dem seine Eltern nicht einverstanden sind. An der Unterhaltspflicht ändert das nichts, die Eltern müssen eine Ausbildung finanzieren, selbst wenn sie nicht mit der Wahl einverstanden sind. Jedoch sollte die Ausbildung angemessen sein, also den Fähigkeiten des Kindes entsprechen und die Eltern finanziell nicht überlasten. Bei Streit muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Ausbildung angemessen ist oder nicht und wie sich das auf den Unterhalt auswirkt.

Bei einer Lehre besteht dem Grundsatz nach Anspruch auf Unterhalt. Zahlt der Betrieb jedoch eine Ausbildungsvergütung, ist diese auf den Unterhalt anzurechnen. Vorab kann ein Pauschalbetrag von 100 EUR abgezogen werden. Auch Fahrtkosten dürfen abgezogen werden. Übersteigt die Vergütung den nach der Düsseldorfer Tabelle berechneten Unterhaltsanspruch, sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig.

Berücksichtigen Sie zudem, dass der sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergebende Unterhalt um das Kindergeld zu reduzieren ist. Bei Minderjährigen ist die Hälfte des Kindergeldes anzurechnen. Bei Volljährigen wird das Kindergeld in voller Höhe in Abzug gebracht. Im Regelfall dürfte der Unterhaltsbedarf durch die Ausbildungsvergütung abgedeckt sein. Nur dann, wenn die Ausbildungsvergütung nicht den gesamten Bedarf abdeckt, gibt es noch Anspruch auf Unterhalt.

Was darf beim Unterhalt nicht angerechnet werden?

Muss ich trotz Schulden Unterhalt zahlen?

Ja. Denn wenn Sie Ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommen, machen Sie sich unter Umständen sogar strafbar. Wenn Sie allerdings sogenannte berücksichtigungsfähige Schulden haben, mindert das Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder damit die Höhe der monatlichen Unterhaltszahlungen. Lesen Sie hierzu auch unseren Ratgeber über Unterhaltsschulden.