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Welche Zitate sind nicht urheberrechtlich geschützt?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Welche Zitate sind nicht urheberrechtlich geschützt?
  2. Welche Sprüche darf man verwenden?
  3. Welche Sprüche sind urheberrechtlich geschützt?
  4. Sind lustige Sprüche geschützt?
  5. Ist ein Screenshot Ein Zitat?
  6. Sind Zitate strafbar?
  7. Wie formuliere ich ein Copyright?
  8. Sind T Shirt Sprüche geschützt?
  9. Ist es illegal Screenshots weiter zu schicken?
  10. Wie dürfen fremde Zitate aufgeführt werden?
  11. Kann ich einfach ein Copyright setzen?
  12. Wie viel kostet ein Urheberrecht?
  13. Was ist der Unterschied zwischen Copyright und Urheberrecht?
  14. Sind Zitate Plagiate?
  15. Sind WhatsApp Screenshots vor Gericht zulässig?

Welche Zitate sind nicht urheberrechtlich geschützt?

Beim Begriff Zitat denken die Meisten wohl an einen griffigen Satz aus der Literatur, der einen Sachverhalt gut auf den Punkt bringt. Doch abgesehen von Büchern ist das Zitieren auch beim gesprochenen Wort, Bildern oder sogar bei Filmen beziehungsweise Fernsehsendungen möglich. In welchem Format auch immer, grundsätzlich gilt: Ein Zitat wird herangezogen, wenn Sie sich mit einem Werk auseinandersetzen wollen und erfüllt damit eine Belegfunktion, um Ihre eigenen Gedankengänge zu untermauern. Sie übernehmen hierbei fremdes Gedankengut. Was erst einmal nach wenig Eigenleistung klingt, spielt jedoch in vielen Bereichen eine wichtige Rolle, zum Beispiel in der Wissenschaft. Hier setzen sich viele Menschen regelmäßig mit fremden Kenntnissen auseinander und treiben so die kulturelle und akademische Weiterentwicklung voran.

Tipp:

Ein anderes Werk auszugsweise zu zitieren ist eine Sache, ein komplettes Buch von jemand anderem schreiben zu lassen und den eigenen Namen darunter zu setzen, nochmal eine ganz andere. Worauf es beim sogenannten Ghostwriting ankommt, haben wir hier für Sie zusammengefasst: Ghostwriting: Haftung, Rechtslage und ein echter Schadenfall.

Wollen Sie korrekt zitieren, sollten Sie sich im Vorfeld mit den rechtlichen Grundlagen des Urheberrechts vertraut machen. Denn das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt geistige und künstlerische Leistungen (beispielsweise Texte, Gemälde, Skulpturen, Fotografien und noch vieles mehr), wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe besitzen, beispielweise aufgrund von Kreativität und Einfallsreichtum. Dieser urheberrechtliche Schutz umfasst auch Teile eines Werkes wie einen Textauszug oder einen Fotoausschnitt.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, obliegt es in erster Linie der/dem Urheber:in, ob sie/er das Werk vervielfältigen (Paragraf 16 UrhG), verbreiten (Paragraf 17 UrhG) oder öffentlich zugänglich machen will (Paragraf 19a UrhG). Wollen andere das Werk wirtschaftlich nutzen, muss die/der Urheber:in ihnen gemäß Paragraf 31 UrhG ein Nutzungsrecht zum Beispiel in Form einer Lizenz übertragen.

Grundsätzlich gilt also: Wollen Sie fremde Inhalte nutzen, dann benötigen Sie in der Regel das Einverständnis der/des Urheber:in, denn die meisten Werke genießen urheberrechtlichen Schutz. Doch wie immer existiert auch hier eine Ausnahme, solange bestimmte Voraussetzungen gegeben sind: Das Zitatrecht. Das heißt aber nicht, dass sie einfach frei über fremden Content verfügen und dafür den Zweck eines Zitats vorschieben können! Die Zitatschranke des Paragrafen  51 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) regelt sehr explizit, wann Sie auch ohne Erlaubnis zitieren dürfen. Die Schranken des Urheberrechts bezeichnen die Vorschriften, die einen Ausgleich zwischen den Interessen der/des Urheber:in und gegenteiligen Intentionen schaffen – so zum Beispiel die Zitatschranke, die es unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Auszüge eines fremden Werks wiederzugeben. Konkret bestimmt Paragraf 51 Satz 1:

Welche Sprüche darf man verwenden?

Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen, wie Gemälde, Skulpturen, Theaterinszenierungen, Fotografien und Texte. Nicht jedes Werk ist jedoch urheberrechtlich geschützt. Entscheidend ist, dass das Werk eine gewisse „Schöpfungshöhe“ aufweist. § 2 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) erfordert insoweit, dass das Werk eine persönliche geistige Schöpfung des Urhebers sein muss. Das bedeutet, dass das Werk ein gewisses Maß an Individualität aufweisen muss. Dabei wird die Messlatte jedoch sehr niedrig angesetzt, es gilt der sogenannte „Schutz der kleinen Münze“.

Für Texte bedeutet dies: Auch ein Textteil wie etwa ein kurzes Zitat einer bekannten Persönlichkeit kann urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn es etwas Eigentümliches, Individuelles aufweist. Dies ist bei einfachen, allgemeingültigen Sätzen wie „Das Wetter ist heute schön“ nicht der Fall. Aber sobald in einem Text bzw. Textteil eine schöpferische Leistung des Urhebers zutage tritt, unterliegt er dem Schutz des UrhG. Dann gilt: Nur der Urheber darf grundsätzlich bestimmen, ob er das Werk wirtschaftlich verwertet, indem er es vervielfältigt (§ 16 UrhG), verbreitet (§ 17 UrhG) oder der Öffentlichkeit zugänglich macht (§ 19a UrhG) . Dritte dürfen das Werk des Urhebers grundsätzlich erst dann wirtschaftlich nutzen, wenn der Urheber ihnen ein Nutzungsrecht (in der Praxis oft auch „Lizenz“ genannt) an dem Werk übertragen hat (§ 31 UrhG) . Nutzen Dritte das Werk ohne Einverständnis des Urhebers, stehen dem Urheber gegen den Rechteverletzer verschiedene Ansprüche zu. Er kann unter anderem einen

• Beseitigungsanspruch (§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG) • Unterlassungsanspruch (§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG) • Schadensersatz- (§ 97 Abs. 2 Satz 1 UrhG) und Auskunftsanspruch

Welche Sprüche sind urheberrechtlich geschützt?

Das Markenrecht ist eine komplizierte Sache. Ein kleines Detail kann häufig für einen bedeutenden Unterschied sorgen. Ganz ähnlich wie bei einem Spiel, bei dem man schon mit ein paar Tipps – wie zum Beispiel mit risikoleiter tricks – vielleicht eine Wendung erreichen kann. Geht es um Sprüche, Redewendungen, Sprichwörter oder Slogans, spielt die Differenzierung eine große Rolle. Denn nicht alles davon können Sie markenrechtlich schützen lassen. Deshalb beraten wir Sie heute zu diesem Thema und zeigen, in welchen Fällen welche Rechte greifen. 

Sind lustige Sprüche geschützt?

Über einen Blogbeitrag des Kollegen Markus Kompa bin ich auf einen Text Stefan Niggemeiers gestoßen, in dem davon berichtet wird, dass der Kabarettist Florian Schroeder den Cartoonisten Elias Hauck und Dominik Bauer einen Witz geklaut hätte und ihm jetzt vom Landgericht Köln durch einstweilige Verfügung untersagt worden sei, den Witz weiter öffentlich in seinen Auftritten zu verbreiten.

Das möchte ich zum Anlass nehmen, hier mal der Frage nachzugehen, ob und unter welchen Voraussetzungen Witze, Gags oder Pointen urheberrechtlichen Schutz genießen können.

Ist ein Screenshot Ein Zitat?

LG Berlin, Urteil v. 16.03.2000, Az. 16 S 12/99

1. Die Verwendung von Screenshots aus einem Film ohne ordnungsgemäße Quellenangabe ist urheberrechtswidrig.

Sind Zitate strafbar?

Dass Zitate korrekt sein müssen, ist eine journalistische Selbstverständlichkeit. Falschzitate greifen in Persönlichkeitsrechte ein. Wird einer Person mittels eines Zitates eine Äußerung untergeschoben, die sie nicht getätigt hat, kann sie sich gegen eine Verbreitung rechtlich wehren. Wann aber ist ein Zitat im rechtlichen Sinne „falsch“ und worauf müssen Journalist*innen achten?

21. März 2022 6. April 2022

Wie formuliere ich ein Copyright?

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Sind T Shirt Sprüche geschützt?

Ich würde gerne wissen, wie ich auf meinen Rechnungen an meine Kunden mein Urheberrecht und die Nutzungsrechte meines Werks anführen muss.

Ich zeichne Bilder auf Auftrag und bin auch gewerblich angemeldet und lasse meine Steuererklärung machen. Da ich noch studiere musste ich bis jetzt immer 0 Euro Steuern zahlen.

Ist es illegal Screenshots weiter zu schicken?

Dr. Thomas Schwenke

Alles, was Sie für Ihre Kommunikation, Contentstrategie und Social-Media-Strategie über Fotorecht, Urheberrecht, Zitatrecht und DSGVO wissen müssen: Ich habe Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke die brennendsten, die schwierigsten und die häufigsten Fragen gestellt. Hier antwortet er ausführlich: Aus dem mehrfach überarbeiteten Interview ist ein sehr umfassender, enorm wertvoller Ratgeber geworden. – Mit Aktualisierung zur Urheberrechtsreform 2021 und ausführlichem Teil zum Thema Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Wie dürfen fremde Zitate aufgeführt werden?

Praktisch sind Texte, Fotos und Videos fast immer urheberrechtlich geschützt. Auf die Länge oder Komplexität kommt es dabei nur in geringem Maße an.

Lediglich kurze Wortfolgen und einzelne Wörter werden die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichen, ihnen fehlt es an einer individuellen Gestaltung. Würden einfache Sätze urheberrechtlich geschützt (z.B.: „Gestern war strahlendblauer Himmel“), würde die öffentliche Kommunikation lahmgelegt. Auch Urheber von Tweets werden daher in der Regel als Urheber keine Rechte geltend machen können. Ausnahmsweise kann das Urheberrecht bei kurzen Texten angewendet werden, wenn sie besonders kreativ sind.

Bei Fotos oder Videos braucht es keine besondere Qualität der Aufnahmen. Nicht nur aufwändige Produktionen, sondern auch alltägliche Schnappschüsse oder Amateurvideos sind urheberrechtlich geschützt.

Ein Werk muss nicht vollständig genutzt werden, damit Rechte des Urhebers oder Rechteinhaber berührt werden. Auch die teilweise Übernahme z.B. durch einen Textauszug oder einen Fotoausschnitt ohne Erlaubnis kann das Urheberrecht verletzen.

Auch eine leichte Veränderung ist unschädlich, wenn das Werk weiterhin als solches erkennbar ist.

Kann ich einfach ein Copyright setzen?

Ich habe eine Website und würde gerne das Zeichen (©) einbauen. Leider weiß ich nicht, ob man es einfach so verwenden darf, und wenn, in welcher Form man es eibauen muss un was man datuschreiben muss. Ich wäre froh wenn es gehen würde.

Wie viel kostet ein Urheberrecht?

Im Markenrecht gilt das Territorialitätsprinzip. Markenschutz erreicht man danach nur für diejenigen Länder, in denen das Markenrecht entstanden ist – typischerweise durch Markenanmeldung. Die Kosten einer Markenanmeldung steigen mit der Anzahl der Länder, für die Markenschutz erwirkt werden soll. Eine Ausnahme bildet die Anmeldung einer Unionsmarke (früher „Gemeinschaftsmarke“), bei der eine Art Sammelrabatt für die gesamte EU greift.

Was ist der Unterschied zwischen Copyright und Urheberrecht?

Das Wort Copyright kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie Recht des Kopierens. In vielen Fällen wird das Copyright mit dem Urheberrecht in der Schweiz gleichgesetzt. Das stimmt allerdings so nicht ganz, denn es gibt einen Unterschied zwischen den beiden Begrifflichkeiten. Das Urheberrecht in der Schweiz setzt fest, dass sobald ein Werk geschaffen wird, der oder die Schöpfer*in das Urheberrecht innehat. Bei diesen Werken kann es sich beispielsweise um Literatur, Musik oder Bilder handeln.

Das Copyright an sich, welches üblicherweise mit diesem Symbol © kenntlich gemacht wird, schützt ein Werk vor Vervielfältigung und vor dem Kopieren. Kurzum bedeutet das, nur die Person, die das Copyright innehat, darf das Werk wirtschaftlich verwenden. Dies gilt für beispielsweise Amerika oder Grossbritannien, nicht jedoch für die Schweiz.

Sind Zitate Plagiate?

Eine Quelle ist gar nicht kenntlich gemacht und ein oder mehrere Sätze oder Satzteile sind 1:1 übernommen.

Lösung: Das passiert dir, wenn du schlampig arbeitest. Deshalb ist die Lösung, um dieses Plagiat zu vermeiden: Leg dir ein sauberes System zu, um Zitate abzulegen, z.B. mit Hilfe einer Literaturverwaltungs-Software.

Sind WhatsApp Screenshots vor Gericht zulässig?

Behörden & Gericht • 30. November 2020

Die Symbol-Funktionen bei WhatsApp, die den Eingang oder das Öffnen einer Nachricht anzeigen (z.B. blaue Haken), können vor Gericht als Beweismittel dienen.