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Kann man Kontoführungsgebühren zurückfordern Musterbrief?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann man Kontoführungsgebühren zurückfordern Musterbrief?
  2. Wie bekomme ich meine kontogebühren von der Postbank zurück?
  3. Wie fordere ich Kontoführungsgebühren zurück?
  4. Bis wann können Kontoführungsgebühren zurückgefordert werden?
  5. Was ändert sich bei der Postbank ab 2023?
  6. Wie hoch sind die Kontoführungsgebühren bei der Postbank?
  7. Wie schreibe ich einen Antrag auf Rückerstattung?
  8. Wie fordere ich eine Entgeltaufstellung an?
  9. Was passiert wenn ich den neuen Kontoführungsgebühren nicht zustimme?
  10. Wann muss man keine Kontoführungsgebühren zahlen?
  11. Wie lange wird es die Postbank noch geben?
  12. Wie lange gibt es noch die Postbank?
  13. Was ändert sich für Postbank Kunden?
  14. Wie schreibe ich einen guten Antrag?
  15. Wie schreibt man eine formloser Antrag?

Kann man Kontoführungsgebühren zurückfordern Musterbrief?

Aktualisiert am 27. April 2023 963.658 mal angesehen91% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze

Wie bekomme ich meine kontogebühren von der Postbank zurück?

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Sie möchten den Versand Ihrer Kontoauszüge ändern? Sie benötigen einen Kontoauszug, der Ihnen nicht mehr vorliegt? Informationen und Preise zum Kontoauszug haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.

Wie fordere ich Kontoführungsgebühren zurück?

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Sie möchten den Versand Ihrer Kontoauszüge ändern? Sie benötigen einen Kontoauszug, der Ihnen nicht mehr vorliegt? Informationen und Preise zum Kontoauszug haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.

Bis wann können Kontoführungsgebühren zurückgefordert werden?

Dazu kommt ein weiteres Problem: Wer unzulässig erhobene Gebühren zurückhaben will, muss selbst aktiv werden. Und das ist mitunter kompliziert. Zwar bieten die Verbraucherzentralen Musterbriefe an, an denen man sich orientieren kann. Aber trotzdem muss jeder noch individuell recherchieren, was ihm zusteht. Kundinnen und Kunden müssen in alten Abrechnungen nachschauen, wann ihnen die Gebühren erhöht wurden und ausrechnen, wieviel sie samt Zinsen zurückfordern können.

Ganz schön aufwendig, nur um am Ende ein paar Euro Gebühren zurückzubekommen. "Alle Banken akzeptieren das Urteil, aber keine einzige Bank entschädigt ihre Kunden proaktiv. Die Institute lassen sich lieber von ihren Kunden einzeln vorrechnen, was sie zu bekommen glauben und daran scheitert es dann oft", bringt Daniel Halmer, Chef des Verbraucherportals Conny, das Problem auf den Punkt. 

Um dieses Dilemma aufzulösen, bieten Conny und andere Anbieter einen Service an, der den Kundinnen und Kunden hilft, an ihr Geld zu kommen. Statt sich selbst mit der Bank herumzuschlagen, können Verbraucher sich an diese Portale wenden und deren Anwälte und Inkasso-Dienste machen lassen. Das Prinzip ist von Fluggast-Portalen bekannt, die Entschädigungen für ausgefallene Flüge erstreiten und dafür einen Teil der Summe einbehalten.

Die Firma Gansel Rechtsanwälte etwa vertritt aktuell rund 3000 Bankkundinnen und -kunden, die ihre Kontogebühren zurückhaben wollen. Der Service ist erstmal kostenlos, nur im Erfolgsfall behält Gansel 25 Prozent der zurückgezahlten Bankgebühren ein. In 600 Fällen konnte Gansel bereits eine Zahlung erwirken, die höchste belief sich auf 494 Euro. Im Schnitt erhalten die Kunden 125 Euro zurück. Auch, wer gar nicht weiß, wieviel ihm zusteht, kann Gansel einschalten und das Ausrechnen der Erstattungssumme der Bank überlassen. 

Als kooperativ gelten ihm die Postbank, gegen die sich das BGH-Urteil ursprünglich richtete, sowie die Fidor-Bank. "Bei den Sparkassen zahlen einige zügig, andere stellen sich quer", sagt Halmer. Ein Sprecher von Gansel Rechtsanwälte erklärte, bisher habe man die meisten Zahlungen von Postbank, Fidor Bank, zahlreichen Sparkassen und einigen Volks- und Raiffeisenbanken erhalten. Justify-Chef Volkmer hebt ING, Flatex und die Postbank als kooperativ hervor. "Nahezu alle anderen Institute, wie die meisten Sparkassen, Sparda-Banken, Volksbanken, die Deutsche Bank, die Commerzbank, die HypoVereinsbank etc., sträuben sich, ihre Fehler zu korrigieren." 

<p>Die Kontoführungsgebühr beträgt 4,90 Euro pro Monat.</p>

online/telef. 0,00 €, beleghaft 1,90 €

online/telef. 0,00 €, beleghaft 0,99 €

Was ändert sich bei der Postbank ab 2023?

Dazu kommt ein weiteres Problem: Wer unzulässig erhobene Gebühren zurückhaben will, muss selbst aktiv werden. Und das ist mitunter kompliziert. Zwar bieten die Verbraucherzentralen Musterbriefe an, an denen man sich orientieren kann. Aber trotzdem muss jeder noch individuell recherchieren, was ihm zusteht. Kundinnen und Kunden müssen in alten Abrechnungen nachschauen, wann ihnen die Gebühren erhöht wurden und ausrechnen, wieviel sie samt Zinsen zurückfordern können.

Ganz schön aufwendig, nur um am Ende ein paar Euro Gebühren zurückzubekommen. "Alle Banken akzeptieren das Urteil, aber keine einzige Bank entschädigt ihre Kunden proaktiv. Die Institute lassen sich lieber von ihren Kunden einzeln vorrechnen, was sie zu bekommen glauben und daran scheitert es dann oft", bringt Daniel Halmer, Chef des Verbraucherportals Conny, das Problem auf den Punkt. 

Um dieses Dilemma aufzulösen, bieten Conny und andere Anbieter einen Service an, der den Kundinnen und Kunden hilft, an ihr Geld zu kommen. Statt sich selbst mit der Bank herumzuschlagen, können Verbraucher sich an diese Portale wenden und deren Anwälte und Inkasso-Dienste machen lassen. Das Prinzip ist von Fluggast-Portalen bekannt, die Entschädigungen für ausgefallene Flüge erstreiten und dafür einen Teil der Summe einbehalten.

Die Firma Gansel Rechtsanwälte etwa vertritt aktuell rund 3000 Bankkundinnen und -kunden, die ihre Kontogebühren zurückhaben wollen. Der Service ist erstmal kostenlos, nur im Erfolgsfall behält Gansel 25 Prozent der zurückgezahlten Bankgebühren ein. In 600 Fällen konnte Gansel bereits eine Zahlung erwirken, die höchste belief sich auf 494 Euro. Im Schnitt erhalten die Kunden 125 Euro zurück. Auch, wer gar nicht weiß, wieviel ihm zusteht, kann Gansel einschalten und das Ausrechnen der Erstattungssumme der Bank überlassen. 

Als kooperativ gelten ihm die Postbank, gegen die sich das BGH-Urteil ursprünglich richtete, sowie die Fidor-Bank. "Bei den Sparkassen zahlen einige zügig, andere stellen sich quer", sagt Halmer. Ein Sprecher von Gansel Rechtsanwälte erklärte, bisher habe man die meisten Zahlungen von Postbank, Fidor Bank, zahlreichen Sparkassen und einigen Volks- und Raiffeisenbanken erhalten. Justify-Chef Volkmer hebt ING, Flatex und die Postbank als kooperativ hervor. "Nahezu alle anderen Institute, wie die meisten Sparkassen, Sparda-Banken, Volksbanken, die Deutsche Bank, die Commerzbank, die HypoVereinsbank etc., sträuben sich, ihre Fehler zu korrigieren." 

<p>Die Kontoführungsgebühr beträgt 4,90 Euro pro Monat.</p>

online/telef. 0,00 €, beleghaft 1,90 €

online/telef. 0,00 €, beleghaft 0,99 €

Wie hoch sind die Kontoführungsgebühren bei der Postbank?

Dazu kommt ein weiteres Problem: Wer unzulässig erhobene Gebühren zurückhaben will, muss selbst aktiv werden. Und das ist mitunter kompliziert. Zwar bieten die Verbraucherzentralen Musterbriefe an, an denen man sich orientieren kann. Aber trotzdem muss jeder noch individuell recherchieren, was ihm zusteht. Kundinnen und Kunden müssen in alten Abrechnungen nachschauen, wann ihnen die Gebühren erhöht wurden und ausrechnen, wieviel sie samt Zinsen zurückfordern können.

Ganz schön aufwendig, nur um am Ende ein paar Euro Gebühren zurückzubekommen. "Alle Banken akzeptieren das Urteil, aber keine einzige Bank entschädigt ihre Kunden proaktiv. Die Institute lassen sich lieber von ihren Kunden einzeln vorrechnen, was sie zu bekommen glauben und daran scheitert es dann oft", bringt Daniel Halmer, Chef des Verbraucherportals Conny, das Problem auf den Punkt. 

Um dieses Dilemma aufzulösen, bieten Conny und andere Anbieter einen Service an, der den Kundinnen und Kunden hilft, an ihr Geld zu kommen. Statt sich selbst mit der Bank herumzuschlagen, können Verbraucher sich an diese Portale wenden und deren Anwälte und Inkasso-Dienste machen lassen. Das Prinzip ist von Fluggast-Portalen bekannt, die Entschädigungen für ausgefallene Flüge erstreiten und dafür einen Teil der Summe einbehalten.

Die Firma Gansel Rechtsanwälte etwa vertritt aktuell rund 3000 Bankkundinnen und -kunden, die ihre Kontogebühren zurückhaben wollen. Der Service ist erstmal kostenlos, nur im Erfolgsfall behält Gansel 25 Prozent der zurückgezahlten Bankgebühren ein. In 600 Fällen konnte Gansel bereits eine Zahlung erwirken, die höchste belief sich auf 494 Euro. Im Schnitt erhalten die Kunden 125 Euro zurück. Auch, wer gar nicht weiß, wieviel ihm zusteht, kann Gansel einschalten und das Ausrechnen der Erstattungssumme der Bank überlassen. 

Als kooperativ gelten ihm die Postbank, gegen die sich das BGH-Urteil ursprünglich richtete, sowie die Fidor-Bank. "Bei den Sparkassen zahlen einige zügig, andere stellen sich quer", sagt Halmer. Ein Sprecher von Gansel Rechtsanwälte erklärte, bisher habe man die meisten Zahlungen von Postbank, Fidor Bank, zahlreichen Sparkassen und einigen Volks- und Raiffeisenbanken erhalten. Justify-Chef Volkmer hebt ING, Flatex und die Postbank als kooperativ hervor. "Nahezu alle anderen Institute, wie die meisten Sparkassen, Sparda-Banken, Volksbanken, die Deutsche Bank, die Commerzbank, die HypoVereinsbank etc., sträuben sich, ihre Fehler zu korrigieren." 

<p>Die Kontoführungsgebühr beträgt 4,90 Euro pro Monat.</p>

online/telef. 0,00 €, beleghaft 1,90 €

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Wie schreibe ich einen Antrag auf Rückerstattung?

Antrag auf Rückerstattung

hiermit bitte ich um Rückerstattung meines doppelt bezahlten Hotelrechnungsbetrages in Höhe von XY €.

Wie fordere ich eine Entgeltaufstellung an?

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Der Bundes­gerichts­hof (BGH). Im Früh­jahr 2021 urteilte er: Banken und Sparkassen müssen Konto­gebühren in Höhe von etlichen Milliarden Euro erstatten. Das Land­gericht Trier ergänzte: Alle rechts­widrigen Zahlungen inner­halb der letzten zehn Jahre sind zu erstatten. © picture alliance/dpa

Was passiert wenn ich den neuen Kontoführungsgebühren nicht zustimme?

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Der Bundes­gerichts­hof (BGH). Im Früh­jahr 2021 urteilte er: Banken und Sparkassen müssen Konto­gebühren in Höhe von etlichen Milliarden Euro erstatten. Das Land­gericht Trier ergänzte: Alle rechts­widrigen Zahlungen inner­halb der letzten zehn Jahre sind zu erstatten. © picture alliance/dpa

Wann muss man keine Kontoführungsgebühren zahlen?

Jeder erhält das Gehalt jeden Monat per Überweisung auf dem Konto, Bargeld kann mit der Kreditkarte von überall aus abgehoben werden und Kontoauszüge werden ganz einfach per Post verschickt. Der Kontostand kann jederzeit online oder in den jeweiligen Filialen der Bank abgerufen werden und sollte man einmal unzufrieden mit seinem Finanzinstitut sein, bieten diese meist einen kostenlosen Kontowechselservice an. Doch wie werden all diese Leistungen finanziert?

Mit der Eröffnung eines Girokontos übernimmt die Bank für Sie als Kunden verschiedene Dienstleistungen. Sie führt für Ihr Konto beispielsweise Überweisungen aus, bietet Beratung an, stellt mit einer EC-Karte oder Kreditkarte die Quelle für bargeldlose Zahlung in Geschäften dar, ermöglicht das Abheben von Bargeld an zugehörigen Automaten und die Verwaltung sämtlicher Kontobewegungen.

Diesen Verwaltungsaufwand haben sich Banken früher fast immer mit gesonderten Gebühren im Wert stellen lassen – so wurde beispielsweise für die Ausstellung von EC-Karten oder Kreditkarten, die Kontoüberziehung oder die Tätigung von Überweisungen eine Gebühr erhoben oder aber für die Zustellung nicht abgerufener Kontoauszüge. Banken verlangen hier als Entgelte die sogenannten Kontoführungsgebühren. Dieser Praxis wurden durch verschiedene Gerichtsurteile – unter anderem auch vom Bundesgerichtshof – inzwischen aber enge Grenzen gesetzt. Verfolgt die Bank mit einer Dienstleistung vor allem ein Eigeninteresse – oder erfüllt sie lediglich gesetzliche Pflichten – darf die Bank hierfür keine Gebühren verlangen.

Wie Sie sehen, unterscheiden sich die Kondition der Girokonten von Bank zu Bank zum Teil recht deutlich. Wenn Sie also auf der Suche nach einem passenden Konto sind, lohnt sich ein Vergleich. Dabei sollten Sie allerdings nicht nur auf die reinen Kontoführungsgebühren der jeweiligen Bank schauen, denn es gibt durchaus noch andere Leistungen, die hier ins Gewicht fallen. Sind Sie beispielsweise viel unterwegs und müssen öfter Bargeld an Automaten abheben, die nicht zu Ihrer Bank gehören, ist es unter Umständen günstiger, sich für ein Girokonto mit Kontoführungsgebühren zu entscheiden, wenn Sie dafür aber auch an institutsfremden Automaten kostenlos mit der Kreditkarte Bargeld abheben können.

Beim Online-Banking entstehen hingegen oft gar keine beziehungsweise bei einigen Anbietern nur geringe Gebühren für die Dienstleistungen. Allein bei etwa 100 Überweisungen jährlich, kann durch die Nutzung von Online-Banking Geld gespart werden.

Auch die Bereitstellung einer Kreditkarte kann beim Vergleich sowie der Wahl der Bank und des Girokontos interessant sein. Sind Sie regelmäßig im Ausland oder kaufen Sie viel im Internet ein, ist eine Kreditkarte eine praktische Erleichterung. In diesem Fall sind Konten bei Banken empfehlenswert, bei der Sie die Kreditkarte kostenlos gestellt bekommen.

Wie lange wird es die Postbank noch geben?

Die Bank schließt die Zweigstellen damit deutlich schneller als bisher vorgesehen. Vor allem in städtischen Gegenden sollen Standorte wegfallen.

Wie lange gibt es noch die Postbank?

Die Postbank ist eine Niederlassung der Deutsche Bank AG. Sie bietet ihren Privat-, Geschäfts- und Firmenkunden eine einzigartige Kombination aus einfachen und preiswerten Bankprodukten des täglichen Bedarfs sowie postalischen Dienstleistungen.

Den Kunden der Postbank steht ein umfangreiches persönliches und digitales Service- und Beratungsnetz zur Verfügung. Sie können aus einem bundesweit flächendeckenden Filialnetz mit rund 600 eigenen Filialen, 2.000 Partnerfilialen der Deutschen Post sowie 360 Beratungscentern der Postbank Finanzberatung wählen. Oder sie lassen sich von den rund 3.100 mobilen Beratern und Maklern bequem zu Hause beraten. Darüber hinaus nimmt das Postbank Online- und Telefonbanking eine Spitzenposition in Deutschland ein. Die Banking-App der Postbank hat mehr als eine Million aktive Nutzer.

Was ändert sich für Postbank Kunden?

Kunden sollten vorsorgen, denn Ende dieser Woche können sie teilweise kein Bargeld mehr an den Automaten ihrer Bank abholen. Genauer gesagt sind die Bankautomaten des Unternehmens von Freitag (31. März 2023) um 17 Uhr bis Montag (3. April) bis 9 Uhr nicht in Betrieb, genauso wenig wie SB-Terminals.

Auch an Schaltern der Postbank-Filialen bekommen Kunden in dieser Zeit kein Geld, nur Postdienstleistungen sind in den entsprechenden Häusern möglich. Auch das Telefon- und Online-Banking fallen in dem genannten Zeitraum für Kunden aus. Die Postbank App sowie das Online-Banking & Brokerage sowie die Finanzassistent App sind sogar bis Montag um 14 Uhr nicht nutzbar.

Grund für den großangelegten Service-Ausfall ist ein kompletter Umzug der Postbank-IT, der auch die Systemeinstellungen betrifft, wie das Unternehmen auf einer Info-Seite mitteilt.

Wie schreibe ich einen guten Antrag?

Willst du eine Förderung erhalten, muss dein Antrag überzeugen. Entscheidend ist dafür die Qualität deines Projektes, aber auch die Sprache, in der du es beschreibst. In diesem Beitrag gebe ich dir sieben Tipps, wie du das wichtige Werkzeug Sprache für einen erfolgreichen Antrag effektiv einsetzen kannst.

Lass uns gleich loslegen.

Benutze so wenig Abkürzungen wie möglich. Das gilt ganz besonders für interne Abkürzungen, die solltest du ganz vermeiden! Dir sind sie vertraut, der Leserin deines Antrages aber nicht.

Oder weißt du, was eine KF ist? Oder DiCV? Wahrscheinlich nicht, jedes Kolpingmitglied wird dir aber sagen können, dass KF die Abkürzung für Kolpingfamilie ist, Mitarbeitende der Caritas wissen, dass DiCV für den Diözesan-Caritasverband steht. Bist du ganz in die Inhalte deines Projektes vertieft, rutscht dir schnell mal eine solche interne Abkürzung durch, beim externen Leser deines Antrages sorgt sie für Verwirrung.

Manche Antragsformulare haben vorgegebene Zeichenzahlen, um Zeichen zu sparen lassen sich Abkürzungen nicht immer vermeiden. Dann führe sie aber auf jeden Fall ein, also einmal in der ausgeschriebenen Version mit der Abkürzung in Klammern dahinter: Kolpingfamilie (KF)

Wie schreibt man eine formloser Antrag?

Ein formloses Schreiben ist also in der Regel ein Brief, dessen Gestaltung frei zu wählen ist. Er muss aber notwendigerweise die vom Empfänger benötigten Personendaten beinhalten. Auch Ort und Datum, die Anschrift des Empfängers und ein Betreff ist zweckdienlich. Eine Unterschrift sollte nicht fehlen. Ein Hinweis auf eventuelle Anlagen ist sinnvoll.