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Kann man MDK verweigern?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann man MDK verweigern?
  2. Wann schaltet die Krankenkasse den MDK ein?
  3. Kann ich einen Termin beim Medizinischer Dienst verschieben?
  4. Warum beauftragt die Krankenkasse den MDK?
  5. Wie kann man sich gegen den MDK wehren?
  6. Wie wehre ich mich gegen den MDK?
  7. Ist man verpflichtet mit der Krankenkasse zu telefonieren?
  8. Wie soll man sich verhalten wenn der MDK kommt?
  9. Wie lange darf sich der Medizinische Dienst Zeit lassen?
  10. Was will der MDK alles sehen?
  11. Was darf ich beim MDK sagen?
  12. Wie verhalte ich mich wenn die Krankenkasse anruft?
  13. Kann die Krankenkasse mich zwingen wieder arbeiten zu gehen?
  14. Was muss ich dem Medizinischen Dienst sagen?
  15. Was sollte man beim MDK nicht sagen?

Kann man MDK verweigern?

GKV

Geht der Sparzwang bei den Krankenkassen zu Lasten der Patienten? Die Gutachter des Medizinischen Dienstes hätten 2012 in hunderttausenden Fällen Leistungen wie Krankengeld und Reha abgelehnt und Krankschreibungen wieder aufgehoben, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Fatal seien die Folgen vor allem für psychisch Kranke.

Wann schaltet die Krankenkasse den MDK ein?

Kann ich einen Termin beim Medizinischer Dienst verschieben?

Sie sind hier:

Wir bitten Sie eine Terminabsage nur in dringlichen Gründen vorzunehmen. Bitte geben Sie uns den Grund an und informieren Sie uns, wenn eine Begutachtung wieder möglich ist. Die schnellstmögliche Terminierung Ihres Auftrages ist unser Ziel, kann jedoch in Abhängigkeit der Auftragssituation längere Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Verständnis.

Warum beauftragt die Krankenkasse den MDK?

Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet (§ 275 des Sozialgesetzbuches V), in bestimmten Fällen die Arbeitsunfähigkeit (kurz: AU) von Versicherten zu prüfen. Sie beauftragen dann den MD mit der Klärung von medizinischen Sachfragen.

Dies ist zum einen bei medizinischen Unklarheiten der Fall. Zum anderen kann eine Prüfung veranlasst werden, wenn Arbeitgeber oder Krankenkasse Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit haben. In beiden Fällen erstellt der Medizinische Dienst eine sozialmedizinische Stellungnahme.

Wie kann man sich gegen den MDK wehren?

- Die Krankenkasse zweifelt, ob ein Medikament nötig ist? Will die Reha nach einer Operation nicht bewilligen? Durch den gestiegenen Kostendruck prüfen Kassen immer genauer, bevor sie eine Leistung bewilligen. Doch Versicherte müssen sich mit dem negativen Bescheid nicht abfinden. Wie sie sich wehren können, haben wir mit Hilfe von Claudia Schlund von der Unabhängigen Patientenberatung Nürnberg zusammengestellt.

Was kann der Patient tun, wenn ihm die Krankenkasse eine Leistung nicht bewilligt?

Wie wehre ich mich gegen den MDK?

- Die Krankenkasse zweifelt, ob ein Medikament nötig ist? Will die Reha nach einer Operation nicht bewilligen? Durch den gestiegenen Kostendruck prüfen Kassen immer genauer, bevor sie eine Leistung bewilligen. Doch Versicherte müssen sich mit dem negativen Bescheid nicht abfinden. Wie sie sich wehren können, haben wir mit Hilfe von Claudia Schlund von der Unabhängigen Patientenberatung Nürnberg zusammengestellt.

Was kann der Patient tun, wenn ihm die Krankenkasse eine Leistung nicht bewilligt?

Ist man verpflichtet mit der Krankenkasse zu telefonieren?

Solch ein Dialog spielt sich deutschlandweit ständig ab. Meist geht es bei solchen Anrufen um das Krankengeld: Wird ein Angestellter in Deutschland krank, erhält er in der Regel zunächst die sogenannte Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt ganz normal weiter, obwohl die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter offiziell arbeitsunfähig ist. Nach üblicherweise sechs Wochen läuft die Lohnfortzahlung aus, der Arbeitgeber zahlt keinen Lohn mehr. Jetzt springt die Krankenversicherung ein. Sie zahlt aber nicht das alte Nettogehalt, sondern das sogenannte Krankengeld.

Wenn Sie also Krankengeld beziehen, erhalten Sie weniger Geld als sonst. 70 Prozent Ihres Bruttogehalts, höchstens aber 90 Prozent des Nettoeinkommens. Eine Berechnungshilfe zum Krankengeld finden Sie online an verschiedenen Stellen, zum Beispiel bei der TK. Achten Sie in dieser Zeit vor allem darauf, dass Sie der Krankenkasse (und dem Arbeitgeber) lückenlos ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen. Denn entsteht hier eine Lücke, kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes in dieser Zeit völlig legal einstellen.

Wie soll man sich verhalten wenn der MDK kommt?

Nach­dem Sie Ihren Antrag auf Leis­tun­gen gestellt haben, wird die Pfle­ge­ver­si­che­rung ein Gut­ach­ten beauf­tra­gen. Sind Sie gesetz­lich ver­si­chert, ist dafür der Medi­zi­ni­sche Dienst (MD) zustän­dig. Bei Pri­vat­ver­si­cher­ten über­nimmt das die Fir­ma Medicproof.

Wäh­rend des Begut­ach­tungs­ter­mins prüft der Gut­ach­ter mit­hil­fe eines gesetz­lich defi­nier­ten Kri­te­ri­en­ka­ta­lo­ges, ob und in wel­chem Umfang bei Ihnen ein Pfle­ge­be­darf besteht.

Berei­ten Sie sich so gut wie mög­lich auf die­sen Ter­min vor: Er ist für die Bewil­li­gung der Leis­tun­gen ent­schei­dend, da sich die Pfle­ge­ver­si­che­rung aus­schließ­lich auf das Urteil des Gut­ach­ters stützt.

Der MD bzw. Medic­pro­of wird Ihnen einen Ter­min für die Begut­ach­tung vor­schla­gen. Haben Sie am Tag der Begut­ach­tung die nöti­ge Ruhe? Bleibt Ihnen vor­her genug Zeit, sich gründ­lich dar­auf vorzubereiten?

Stim­men Sie dem Ter­min­vor­schlag wirk­lich nur dann zu, wenn er Ihnen passt. Der MD oder Medic­pro­of muss Sie bei der Pla­nung mit­ein­be­zie­hen. Kommt Ihnen etwas dazwi­schen, soll­ten Sie den Begut­ach­tungs­ter­min ver­schie­ben. Gehen Sie auf kei­nen Fall unter Zeit­druck oder unvor­be­rei­tet in den Termin.

Haben Sie alle Unter­la­gen griff­be­reit? Machen Sie Kopien von allem, was wich­tig sein könn­te: medi­zi­ni­sche Doku­men­te, ärzt­li­che Ver­ord­nun­gen, Arzt­be­rich­te und Beschei­ni­gun­gen, Medi­ka­men­ten- und The­ra­pie­plä­ne, Ent­las­sungs­be­rich­te, MRT- oder Rönt­gen­bil­der und alles, was Ihnen sonst noch rele­vant erscheint. Selbst über All­er­gien oder vom Arzt emp­foh­le­ne Ein­rei­bun­gen soll­ten Sie den Gut­ach­ter infor­mie­ren, da die­se den Pfle­ge­auf­wand erhöhen.

Tra­gen Sie auch die Pfle­ge­hilfs­mit­tel für den Gut­ach­ter zusam­men – von der Schna­bel­tas­se über Inkon­ti­nenz­ar­ti­kel bis zum Rol­la­tor. Je genau­er Sie zei­gen, wie Sie pfle­gen bzw. gepflegt wer­den, des­to bes­ser ver­steht der Gut­ach­ter die Situation.

Erstel­len Sie außer­dem Lis­ten: Füh­ren Sie die behan­deln­den Ärz­te auf, die letz­ten Arzt­ter­mi­ne und Behand­lun­gen und die Kon­takt­da­ten aller Pflegekräfte.

Wie lange darf sich der Medizinische Dienst Zeit lassen?

Solch ein Dialog spielt sich deutschlandweit ständig ab. Meist geht es bei solchen Anrufen um das Krankengeld: Wird ein Angestellter in Deutschland krank, erhält er in der Regel zunächst die sogenannte Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt ganz normal weiter, obwohl die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter offiziell arbeitsunfähig ist. Nach üblicherweise sechs Wochen läuft die Lohnfortzahlung aus, der Arbeitgeber zahlt keinen Lohn mehr. Jetzt springt die Krankenversicherung ein. Sie zahlt aber nicht das alte Nettogehalt, sondern das sogenannte Krankengeld.

Wenn Sie also Krankengeld beziehen, erhalten Sie weniger Geld als sonst. 70 Prozent Ihres Bruttogehalts, höchstens aber 90 Prozent des Nettoeinkommens. Eine Berechnungshilfe zum Krankengeld finden Sie online an verschiedenen Stellen, zum Beispiel bei der TK. Achten Sie in dieser Zeit vor allem darauf, dass Sie der Krankenkasse (und dem Arbeitgeber) lückenlos ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen. Denn entsteht hier eine Lücke, kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes in dieser Zeit völlig legal einstellen.

Was will der MDK alles sehen?

Solch ein Dialog spielt sich deutschlandweit ständig ab. Meist geht es bei solchen Anrufen um das Krankengeld: Wird ein Angestellter in Deutschland krank, erhält er in der Regel zunächst die sogenannte Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt ganz normal weiter, obwohl die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter offiziell arbeitsunfähig ist. Nach üblicherweise sechs Wochen läuft die Lohnfortzahlung aus, der Arbeitgeber zahlt keinen Lohn mehr. Jetzt springt die Krankenversicherung ein. Sie zahlt aber nicht das alte Nettogehalt, sondern das sogenannte Krankengeld.

Wenn Sie also Krankengeld beziehen, erhalten Sie weniger Geld als sonst. 70 Prozent Ihres Bruttogehalts, höchstens aber 90 Prozent des Nettoeinkommens. Eine Berechnungshilfe zum Krankengeld finden Sie online an verschiedenen Stellen, zum Beispiel bei der TK. Achten Sie in dieser Zeit vor allem darauf, dass Sie der Krankenkasse (und dem Arbeitgeber) lückenlos ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen. Denn entsteht hier eine Lücke, kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes in dieser Zeit völlig legal einstellen.

Was darf ich beim MDK sagen?

Pflege ist teuer: Jeder Pflegebedürftige hat ein Anrecht auf finanzielle Hilfen, die je nach Pflegestufe knapper oder umfangreicher ausfallen. Doch bevor Kassen zahlen, ist eine Hürde zu überwinden: Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) kommt ins Haus! Ziel der Begutachtung ist, den Betroffenen einer Pflegestufe zuzuweisen - oder eine Pflegestufe abzulehnen. Nur richtige Einstufung durch den MDK bereitet den Weg für Pflegegeld und Pflegesachleistungen in maximalem Umfang (hier der Link  "Pflegestufen und Pflegegrade: Diese Leistungen stehen Ihnen zu"). Überlassen Sie diesen Termin nicht dem Zufall. Fehler bei der Einstufung heißen konkret, dass Sie Pflegedienst, Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, den barrierefreien Umbau der Wohnung oder einen Treppenlift aus eigener Tasche bezahlen.

Wie verhalte ich mich wenn die Krankenkasse anruft?

Kranke zu Hause anrufen, um sie zu kontrollieren? Damit sollten die gesetzlichen Kassen sofort aufhören. Denn dies ist ein unwürdiges Vorgehen.

Noch in den Sechzigern gab es einen Beruf, der nannte sich Krankenkontrolleur. Versicherungen entsandten diese Leute, um Kranken ungefragt einen Besuch abzustatten. Sie klingelten, grüßten nett und prüften, ob der Kranke auch artig das Bett hütete. Diese Hausbesuche - ein Glück - gibt es heute nicht mehr, doch gesetzliche Kassen haben neue Wege gefunden, um Langzeitkranke zu kontrollieren. Anstatt an der Tür zu klingeln, rufen sie unangemeldet an. Mit bohrenden Fragen versuchen sie, chronisch Kranke möglichst schnell aus dem Krankengeld zu drängen. Es ist ein perfides Spiel, das die Kassen da teilweise treiben.

Kann die Krankenkasse mich zwingen wieder arbeiten zu gehen?

Die stufenweise Wiedereingliederung (sog. Hamburger Modell) soll arbeitsunfähige Arbeitnehmende insbesondere nach längerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranführen und so die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern. Während der stufenweisen Wiedereingliederung ist die versicherte Person noch krankgeschrieben. Deshalb haben Beschäftigte in stufenweiser Wiedereingliederung nach dem Ende der 6-wöchigen Lohnfortzahlung (= Entgeltfortzahlung) keinen Anspruch auf Gehalt oder Lohn, sondern die Betriebe können lediglich freiwillig etwas zahlen. Anspruch besteht hingegen auf Lohnersatzleistungen wie z.B. Verletztengeld vom Unfallversicherungsträger, Krankengeld von der Krankenkasse oder Arbeitslosengeld nach der sog. Nahtlosigkeitsregelung.

Betroffene, Betriebe, Personen und Stellen in Betrieben wie z.B. der Betriebsrat oder Ärzte oder Versicherungsträger bzw. der Medizinische Dienst (MD), können eine stufenweise Wiedereingliederung anregen.

Bei allen Kostenträgern müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Arbeit, für die Arbeitsunfähigkeit besteht, ist sozialversicherungspflichtig.
  • Es wurde ärztlich festgestellt, dass die bisherige Tätigkeit wenigstens teilweise wieder aufgenommen werden kann.
  • Durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit kann die versicherte Person voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden.
  • Es liegt vor und während der Maßnahme eine Arbeitsunfähigkeit (AU) vor.
  • Beschäftigte werden am bisherigen Arbeitsplatz eingesetzt und sind ausreichend belastbar, d.h.: Sie können mindestens 2 Stunden am Tag arbeiten.
  • Beschäftigte stimmen der Eingliederung freiwillig und schriftlich zu. Die Wiedereingliederung kann jederzeit abgebrochen werden.

Was muss ich dem Medizinischen Dienst sagen?

Nach Beantragung eines Pflegegrades beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) damit, die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Bei privat Pflegeversicherten ist das meist der Gutachterdienst Medicproof.

Die Gutachter:innen kündigen den Hausbesuch rechtzeitig an, so dass ein Angehöriger oder eine Pflegeperson bei der Begutachtung dabei sein kann.

Was sollte man beim MDK nicht sagen?

Tatsächlich können Sie einen Saturn-Gutschein auch bei Media Markt einlösen und umgekehrt. Die beiden Elektronikmärkte gehören beide zur Media-Saturn-Holding GmbH (MSH).

  • Einen Saturn-Gutschein können Sie sowohl online als auch im Geschäft bei Media Markt einlösen.
  • Das gilt nur für Geschenkgutscheine, also Gutscheinkarten mit einem konkreten Gegenwert.
  • Rabatt- und Aktionsgutscheine von Saturn hingegen können nicht bei Media Markt eingelöst werden.
  • Auch bei einzelnen Aktionen von Media Markt oder einer Filiale kann der Saturn-Gutschein abgelehnt werden.

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