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Wann kann Vater Unterhalt verweigern?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann kann Vater Unterhalt verweigern?
  2. Wann muss Kindesunterhalt nicht gezahlt werden?
  3. Wie kann man sich gegen Kindesunterhalt wehren?
  4. Wie kommt man um den Unterhalt herum?
  5. Was kann man als Vater vom Kindesunterhalt abziehen?
  6. Ist der Kindesunterhalt abhängig vom Einkommen der Mutter?
  7. Was schmälert den Kindesunterhalt?
  8. Kann man Kindesunterhalt selbst regeln?
  9. Für was muss der Unterhaltspflichtige Vater alles zahlen?
  10. Wird beim Unterhalt die Miete berücksichtigt?
  11. Hat ein Vater Recht auf das halbe Kindergeld?
  12. Was fällt nicht in den Kindesunterhalt?
  13. Wie wirkt sich Eigentum auf Unterhalt aus?
  14. Was muss der Vater zusätzlich zum Unterhalt bezahlen?
  15. Wann darf Vater kinderbonus vom Unterhalt abziehen?

Wann kann Vater Unterhalt verweigern?

Es gibt drei Gründe, warum ein Vater keinen Unterhalt zahlt.

  • Er kann nicht, denn er verdient zu wenig. Ihm stehen, wenn er arbeitet, 1.160 € netto als sogenannter Selbstbehalt zur Verfügung. Wenn er nicht arbeitet und er Hartz IV oder finanzielle Aufstockungen bekommt, sind dies 960 €. Laut einer Studie der Münchner Universität verdienen fast die Hälfte der unterhaltspflichtigen und geschiedenen Männer zu wenig, um ihre Kinder voll zu unterstützen.
  • Er will nicht oder nutzt den Unterhalt als Druckmittel, um mehr von den Kindern zu haben. Aber bei dieser Rechnung kommen die Kinder eindeutig zu kurz. Einige Unterhaltsunwillige rechnen sich mit einigen Tricks ihr Nettoeinkommen herunter, um auf die 1.160 € zu kommen. Oder sie entziehen sich durch Umzug ins Ausland.
  • Er weiß es nicht, dass er mittlerweile Vater ist.

Zu der Frage "Wann muss ein Vater keinen Unterhalt zahlen?" gibt der genannte Selbstbehalt Auskunft. Wenn der Vater geltend macht, dass er nur so viel verdient, dass ihm bis zu 1.160 € zum Leben bleiben, muss er keinen Unterhalt abgeben. Wenn er Geringverdiener ist und vom Jobcenter unterstützt ist, dann gilt der Selbstbehalt von 960 €. Wenn er weniger als diesen Betrag für sich zur Verfügung hat, muss er ebenfalls keinen Unterhalt zahlen.

Wann muss Kindesunterhalt nicht gezahlt werden?

Nach einer Trennung oder Scheidung der Kindeseltern, wird in der Regel der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, dazu verpflichtet, einen monatlichen Unterhalt zu zahlen. Dieser Unterhalt ist eine monatlich im Voraus zu zahlende Geldrente. Aber: Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, den Kindesunterhalt kürzen zu lassen.

  • Ist der unterhaltspflichtige Elternteil nicht mehr in der Lage, den festgesetzten Unterhalt zu leisten, kann das Urteil angepasst werden. Dafür muss der Unterhaltspflichtige Klage bei Gericht auf Abänderung des Unterhaltstitels erheben. Dadurch kann der Kindesunterhalt neu bestimmt werden.
  • Nimmt der unterhaltspflichtige Elternteil ein weit über das übliche Maß hinausgehendes Umgangsrecht wahr, kann das Gericht den Unterhaltsbedarf des Kindes mittels Herabstufung, um eine oder mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle, neu bestimmen.
  • Aber: Diese Regelung greift nicht, wenn der Unterhaltspflichtige nach Abzug der Unterhaltskosten noch über ein ausreichendes Einkommen verfügt.
  • Der nach den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle ermittelte Unterhalt kann gekürzt werden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil dem Kind innerhalb seines erweiterten Umgangsrechts Leistungen erbringt, mit denen der Unterhaltsbedarf des Kindes auf andere Weise als durch Geldzahlung teilweise gedeckt wird.
  • Eine Kürzung des Kindesunterhalts ist bei einem längeren Aufenthalt von mehreren Monaten beim unterhaltspflichtigen Elternteil möglich. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der sorgeberechtigte Elternteil wegen Krankheit nicht in der Lage ist, das Kind zu betreuen.

Für Unterhaltverpflichtete, die volljährige Kinder haben, gibt es zudem Sonderregelungen nach denen der Unterhalt gekürzt werden kann. Diese sind in Paragraph 1611 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt.

  • Der Unterhalt kann gekürzt werden, wenn das Kind durch eigenes sittliches Verschulden unterhaltsbedürftig wird.
  • Der Kindesunterhalt kann gemindert werden, wenn das Kind seine eigene Unterhaltspflicht dem unterhaltsverpflichteten Elternteil gegenüber gröblich verletzt.
  • Eine Kürzung des Unterhalts ist möglich, wenn das Kind sich eine schwere Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen seiner Angehörigen zuschulden kommen lässt.
  • Diese Sonderregelungen finden vor allem bei einer nachhaltigen Kontaktverweigerung der Kinder gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil Anwendung.

Generell gilt: Ein Elternteil, der einmal zur Zahlung von Kindesunterhalt in einer bestimmten Höhe verurteilt worden ist, kann nicht einfach so einen Teil des Betrages kürzen beziehungsweise zurückhalten.

  • Der vom Gericht festgelegte Geldbetrag muss gezahlt werden. Sonst macht sich der Unterhaltspflichtige strafbar.
  • Ausstehende Unterhaltszahlungen können zusätzlich gepfändet werden. Das gilt auch, wenn die Zahlungen aufgrund einer plötzlichen Arbeitslosigkeit oder einer finanziell belastenden Situation ausfallen.
  • Der Unterhaltspflichtige muss alle verfügbaren Anstrengungen und zumutbaren Mittel (zum Beispiel Nebenjob oder Weiterbildungen) unternehmen und einsetzen, um den Kindesunterhalt weiter zahlen zu können.
  • Nichteheliche Kinder sind ehelichen Kindern unterhaltsrechtlich gleichgestellt.

In einem weiteren Beitrag haben wir für Sie zusammengefasst, wie und wo Sie den Unterhalt berechnen können.

Wie kann man sich gegen Kindesunterhalt wehren?

Nach einer Trennung oder Scheidung der Kindeseltern, wird in der Regel der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, dazu verpflichtet, einen monatlichen Unterhalt zu zahlen. Dieser Unterhalt ist eine monatlich im Voraus zu zahlende Geldrente. Aber: Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, den Kindesunterhalt kürzen zu lassen.

  • Ist der unterhaltspflichtige Elternteil nicht mehr in der Lage, den festgesetzten Unterhalt zu leisten, kann das Urteil angepasst werden. Dafür muss der Unterhaltspflichtige Klage bei Gericht auf Abänderung des Unterhaltstitels erheben. Dadurch kann der Kindesunterhalt neu bestimmt werden.
  • Nimmt der unterhaltspflichtige Elternteil ein weit über das übliche Maß hinausgehendes Umgangsrecht wahr, kann das Gericht den Unterhaltsbedarf des Kindes mittels Herabstufung, um eine oder mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle, neu bestimmen.
  • Aber: Diese Regelung greift nicht, wenn der Unterhaltspflichtige nach Abzug der Unterhaltskosten noch über ein ausreichendes Einkommen verfügt.
  • Der nach den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle ermittelte Unterhalt kann gekürzt werden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil dem Kind innerhalb seines erweiterten Umgangsrechts Leistungen erbringt, mit denen der Unterhaltsbedarf des Kindes auf andere Weise als durch Geldzahlung teilweise gedeckt wird.
  • Eine Kürzung des Kindesunterhalts ist bei einem längeren Aufenthalt von mehreren Monaten beim unterhaltspflichtigen Elternteil möglich. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der sorgeberechtigte Elternteil wegen Krankheit nicht in der Lage ist, das Kind zu betreuen.

Für Unterhaltverpflichtete, die volljährige Kinder haben, gibt es zudem Sonderregelungen nach denen der Unterhalt gekürzt werden kann. Diese sind in Paragraph 1611 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt.

  • Der Unterhalt kann gekürzt werden, wenn das Kind durch eigenes sittliches Verschulden unterhaltsbedürftig wird.
  • Der Kindesunterhalt kann gemindert werden, wenn das Kind seine eigene Unterhaltspflicht dem unterhaltsverpflichteten Elternteil gegenüber gröblich verletzt.
  • Eine Kürzung des Unterhalts ist möglich, wenn das Kind sich eine schwere Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen seiner Angehörigen zuschulden kommen lässt.
  • Diese Sonderregelungen finden vor allem bei einer nachhaltigen Kontaktverweigerung der Kinder gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil Anwendung.

Generell gilt: Ein Elternteil, der einmal zur Zahlung von Kindesunterhalt in einer bestimmten Höhe verurteilt worden ist, kann nicht einfach so einen Teil des Betrages kürzen beziehungsweise zurückhalten.

  • Der vom Gericht festgelegte Geldbetrag muss gezahlt werden. Sonst macht sich der Unterhaltspflichtige strafbar.
  • Ausstehende Unterhaltszahlungen können zusätzlich gepfändet werden. Das gilt auch, wenn die Zahlungen aufgrund einer plötzlichen Arbeitslosigkeit oder einer finanziell belastenden Situation ausfallen.
  • Der Unterhaltspflichtige muss alle verfügbaren Anstrengungen und zumutbaren Mittel (zum Beispiel Nebenjob oder Weiterbildungen) unternehmen und einsetzen, um den Kindesunterhalt weiter zahlen zu können.
  • Nichteheliche Kinder sind ehelichen Kindern unterhaltsrechtlich gleichgestellt.

In einem weiteren Beitrag haben wir für Sie zusammengefasst, wie und wo Sie den Unterhalt berechnen können.

Wie kommt man um den Unterhalt herum?

Ich möchte keinen Unterhalt für mein Kind zahlen! Wieso lassen wir hier mal dahingestellt sein. Ich weiß das jetzt hier böse Worte kommen werden. Aber ich hoffe es gibt auch Leute die mich verstehen.

Was kann man als Vater vom Kindesunterhalt abziehen?

Nach einer Trennung oder Scheidung der Kindeseltern, wird in der Regel der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, dazu verpflichtet, einen monatlichen Unterhalt zu zahlen. Dieser Unterhalt ist eine monatlich im Voraus zu zahlende Geldrente. Aber: Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, den Kindesunterhalt kürzen zu lassen.

  • Ist der unterhaltspflichtige Elternteil nicht mehr in der Lage, den festgesetzten Unterhalt zu leisten, kann das Urteil angepasst werden. Dafür muss der Unterhaltspflichtige Klage bei Gericht auf Abänderung des Unterhaltstitels erheben. Dadurch kann der Kindesunterhalt neu bestimmt werden.
  • Nimmt der unterhaltspflichtige Elternteil ein weit über das übliche Maß hinausgehendes Umgangsrecht wahr, kann das Gericht den Unterhaltsbedarf des Kindes mittels Herabstufung, um eine oder mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle, neu bestimmen.
  • Aber: Diese Regelung greift nicht, wenn der Unterhaltspflichtige nach Abzug der Unterhaltskosten noch über ein ausreichendes Einkommen verfügt.
  • Der nach den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle ermittelte Unterhalt kann gekürzt werden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil dem Kind innerhalb seines erweiterten Umgangsrechts Leistungen erbringt, mit denen der Unterhaltsbedarf des Kindes auf andere Weise als durch Geldzahlung teilweise gedeckt wird.
  • Eine Kürzung des Kindesunterhalts ist bei einem längeren Aufenthalt von mehreren Monaten beim unterhaltspflichtigen Elternteil möglich. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der sorgeberechtigte Elternteil wegen Krankheit nicht in der Lage ist, das Kind zu betreuen.

Ist der Kindesunterhalt abhängig vom Einkommen der Mutter?

Werbungskosten. Dazu gehören Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Arbeitskleidung, Beiträge für Gewerkschaften oder Berufsverbände.

…es sich um Prämien für die Hausrats-, Rechtsschutz-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung handelt, ebenso

Da ein minderjähriges Kind bei der Deckung seines Lebensbedarfs auf den Kindesunterhalt angewiesen ist, muss bei der Abwägung von Verbindlichkeiten vs. Unterhaltszahlungen in besonderem Maße darauf geachtet werden, dass der Kindesunterhalt als Mindestunterhalt gezahlt werden kann (BGH FamRZ 1990, 266). Insoweit hat der Unterhaltspflichtige nur Anspruch darauf, dass ein Anwachsen der Schulden vermieden wird. Deshalb sind nur Kreditzinsen, nicht aber Tilgungen zu berücksichtigen. Schulden sind daher bei gesteigerter Unterhaltspflicht nur eingeschränkt abzugsfähig (BGH FamRZ 1990, 266).

Kosten, die die allgemeine Lebenshaltung betreffen, sind keine abzugsfähigen Aufwendungen. Dazu gehören Aufwendungen für

  • Essen und Trinken,
  • Kleidung,
  • Wohnen,
  • Urlaub,
  • Mitgliedsbeiträge im Verein oder Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen.

Diese Aufwendungen sind aus dem Selbstbehalt zu bestreiten (BGH FamRZ 1982, 250). Nicht abzugsfähig sind darüber hinaus Beiträge für Zeitwertkonten. Diese gelten, bereinigt um die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge sowie um die Einkommensteuer, als unterhaltsrelevantes Einkommen (OLG Brandenburg FamRZ 2022, 442).

Was schmälert den Kindesunterhalt?

Werbungskosten. Dazu gehören Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Arbeitskleidung, Beiträge für Gewerkschaften oder Berufsverbände.

…es sich um Prämien für die Hausrats-, Rechtsschutz-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung handelt, ebenso

Da ein minderjähriges Kind bei der Deckung seines Lebensbedarfs auf den Kindesunterhalt angewiesen ist, muss bei der Abwägung von Verbindlichkeiten vs. Unterhaltszahlungen in besonderem Maße darauf geachtet werden, dass der Kindesunterhalt als Mindestunterhalt gezahlt werden kann (BGH FamRZ 1990, 266). Insoweit hat der Unterhaltspflichtige nur Anspruch darauf, dass ein Anwachsen der Schulden vermieden wird. Deshalb sind nur Kreditzinsen, nicht aber Tilgungen zu berücksichtigen. Schulden sind daher bei gesteigerter Unterhaltspflicht nur eingeschränkt abzugsfähig (BGH FamRZ 1990, 266).

Kosten, die die allgemeine Lebenshaltung betreffen, sind keine abzugsfähigen Aufwendungen. Dazu gehören Aufwendungen für

  • Essen und Trinken,
  • Kleidung,
  • Wohnen,
  • Urlaub,
  • Mitgliedsbeiträge im Verein oder Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen.

Diese Aufwendungen sind aus dem Selbstbehalt zu bestreiten (BGH FamRZ 1982, 250). Nicht abzugsfähig sind darüber hinaus Beiträge für Zeitwertkonten. Diese gelten, bereinigt um die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge sowie um die Einkommensteuer, als unterhaltsrelevantes Einkommen (OLG Brandenburg FamRZ 2022, 442).

Kann man Kindesunterhalt selbst regeln?

Kann man den Unterhalt privat regeln?

Ja. Grundsätzlich besteht keine Pflicht, eine Vereinbarung zum Unterhalt gerichtlich treffen zu lassen. Wichtig ist jedoch, dass auch eine privatschriftliche, außergerichtliche Unterhaltsvereinbarung sowohl der Form als auch dem Inhalt nach rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zuwiderlaufen darf. Anderenfalls kann eine solche im Zweifel nicht wirksam oder durchsetzbar sein. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wie lange gilt eine Unterhaltvereinbarung?

Für was muss der Unterhaltspflichtige Vater alles zahlen?

Aktualisiert am 28. Juli 2023 4,0 Mio. mal angesehen

Das Wichtigste in Kürze

Wird beim Unterhalt die Miete berücksichtigt?

DEFINITION

DEFINITION

  • Die Höhe des Wohnvorteils bemisst sich danach, ob die Ehepartner getrennt leben oder bereits geschieden sind.
  • Der Wohnvorteil wird bei der Unterhaltsberechnung dem Nettoeinkommen des jeweiligen Partners als fiktives Einkommen hinzugerechnet. Soweit für die eigene Immobilie Darlehenszinsen anfallen, werden diese unter anderem auf den Wohnvorteil angerechnet.
  • Wenn der Unterhaltsgläubiger mit einem neuen Partner in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebt und mit ihm einen gemeinsamen Haushalt führt, ist der Wohnvorteil bei der Berechnung des Unterhalts genauso einzubeziehen.

Ausgangspunkt ist, dass die Ehepartner in einer in ihrem Eigentum stehenden Immobilie (Wohnhaus, Eigentumswohnung) wohnen und sich trennen. Meist zieht ein Partner aus der bislang gemeinsam genutzten Ehewohnung aus. Der verbleibende Ehepartner nutzt die Wohnung dann alleine und profitiert oft davon, dass er selbst keine Miete zahlt. Verlangt nun der unterhaltsberechtigte Ehepartner Unterhalt oder wird der unterhaltspflichtige Ehepartner auf Unterhalt in Anspruch genommen, bemisst sich die Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Ehepartners oder die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehepartners nicht nur nach ihren Erwerbseinkünften.

Vielmehr sind auch sonstige wirtschaftliche Nutzungen einzubeziehen, die die jeweilige Partei aus ihrem Vermögen zieht. Dazu gehören auch die Gebrauchsvorteile einer im Eigentum stehenden Immobilie. Bewohnt die Partei die Immobilie selbst, braucht sie keine Miete für eine Mietwohnung zu bezahlen und hat durch ein solchermaßen mietfreies Wohnen einen Wohnvorteil. Der andere Partner, der aus der Wohnung ausgezogen ist, hat diesen Wohnvorteil gerade nicht, soweit er darauf angewiesen ist, sich eine Mietwohnung zu nehmen.

Hat ein Vater Recht auf das halbe Kindergeld?

Zu beachten ist, dass das Wechselmodell eher die Ausnahme als die Regel ist, da auch der Gesetzgeber grundsätzlich vom Residenzmodell ausgeht, wie auch § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB mit folgendem Wortlaut dokumentiert:

Der Elternteil, der ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes.

Je nach Aufteilung der Betreuungsleitung der Eltern untereinander, spricht man bei 50:50 bis 60:40 Aufteilung von einem echten Wechselmodell. Bei größerer Abweichung spricht man dagegen von einem unechten Wechselmodell.

Beim echten Wechselmodell, auch paritätisches Wechselmodell genannt (aus dem lateinischen „paritas“, zu deutsch „Gleichheit), teilen sich getrennt lebende Eltern die Fürsorge und Betreuung des gemeinsamen Kindes zu gleichen Teilen.

Mutter und Vater bieten dem Kind nach diesem Modell ein Zuhause, in dem sich das Kind abwechselnd – daher auch Pendelmodell – zu gleichen Teilen aufhält. Zu gleichen Teilen bedeutet, dass jeder Elternteil das gemeinsame Kind bzw. Kinder zu 50% (mindestens aber zu 40%) betreut, dazu gehört auch das Wohnen des Kindes.

Dies hat den Vorteil, dass sich das Kind von keinem der beiden Elternteile entfremdet, da es sich regelmäßig bei Mutter und Vater aufhält und somit auch bei beiden den Lebensmittelpunkt hat.

Was fällt nicht in den Kindesunterhalt?

Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmung des § 1613 Abs. 2 Nr.1 BGB definiert sich der Sonderbedarf als unregelmäßig, außergewöhnlich hoher Bedarf und ist zusätzlich zum regulären Kindesunterhalt zu leisten.

Dabei handelt es sich nicht um freiwillige Zahlungen des Unterhaltsschuldners – vielmehr basiert die Pflicht auf Entscheidungen der Rechtsprechung.

Allgemeine Informationen zum Kindesunterhalt finden Sie unter Kindesunterhalt – Unterhalt für Kinder.

Wie wirkt sich Eigentum auf Unterhalt aus?

Der Wohnvorteil hängt davon ab, ob Sie noch in der Trennungsphase leben oder einer der Ehepartner die Scheidung eingereicht hat. Dabei geht es immer darum, die ersparte Miete zu beziffern.

Sie haben einen Wohnvorteil nach der Trennung, wenn Sie weiterhin in der gemeinsamen Wohnung bleiben können.

Was muss der Vater zusätzlich zum Unterhalt bezahlen?

Aktualisiert am 28. Juli 2023 4,0 Mio. mal angesehen

Das Wichtigste in Kürze

Wann darf Vater kinderbonus vom Unterhalt abziehen?

Die Coronapandemie hat die ganze Welt fest im Griff. Zur Unterstützung von Familien hat die Bundesregierung eine Coronahilfe in Höhe von insgesamt 300 € je Kind beschlossen, die mit dem Kindergeld im September (200 €) und Oktober (100 €) in zwei Raten ausgezahlt wird. Doch wie wirkt sich der Kinderbonus bei getrennt lebenden Familien auf die Unterhaltszahlung aus? 

Der unterhaltspflichtige Elternteil darf unter bestimmten Voraussetzungen den Unterhalt absenken. Voraussetzungen dabei sind: