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Was ist Artikel 13 kurz erklärt?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist Artikel 13 kurz erklärt?
  2. Was ist mit Artikel 13 passiert?
  3. Ist Artikel 13 in Kraft?
  4. Wer hat Artikel 13 erfunden?
  5. Was schützt Artikel 13?
  6. Was wurde aus Artikel 17?
  7. Was ist mit Artikel 17 passiert?
  8. Warum ist Artikel 3 so wichtig?
  9. Wo steht Artikel 13?
  10. Was ist Artikel 14?
  11. Was sagt Artikel 14 aus?
  12. Warum ist Artikel 18 wichtig?
  13. Was besagt der Artikel 5?
  14. Was sagt Artikel 18?
  15. Warum ist Artikel 14 wichtig?

Was ist Artikel 13 kurz erklärt?

Dieser Artikel ist im Original auf englisch erschienen. Wir haben ihn mit freundlicher Unterstützung des Autoren Joe McNamee von Lorenz Mrohs und Jonathan Schlue übersetzen lassen. Außerdem steht er unter der CC BY-SA 4.0 – Lizenz)

Die Reform des EU-Urheberrechts wird sehr kontrovers diskutiert. Besonders der berühmte Artikel 13 steht dabei im Zentrum der Diskussion. Wenn man den Gegner:innen der Reform zuhört, ist es das Ende des freien Internets, wie wir es kennen. Das Internet, wo alle ohne Erlaubnis mit allen kommunizieren können, wäre dann weg. Hört man den Befürworter:innen der Reform zu, erhalten Urheber:innen und Künstler:innen endlich mehr Kontrolle über ihre Rechte im Internet, nach jahrelangem Urheberrechts-Missbrauch durch Internet-Giganten. Die Extreme machen es schwer, zu verstehen, worum es bei der Reform wirklich geht.

Was ist mit Artikel 13 passiert?

Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Trilog-Verhandlungen um die heftig umstrittene Urheberrechtsreform vorerst gestoppt wurden. Ein Kompromissvorschlag der rumänischen Ratspräsidentschaft war von elf Staaten, darunter auch Deutschland, blockiert worden (außerdem: Belgien, Niederlande, Finnland, Slovenien, Italien, Polen, Schweden, Kroatien, Luxemburg und Portugal). Als Grund war zunächst nur bekannt gewesen, dass es Uneinigkeiten im Hinblick auf Art. 11 und Art. 13 gegeben hatte, die Fragen der Haftung von Plattformen wie YouTube bis hin zu Zwangs-Uploadfiltern sowie das Leistungsschutzrecht für Presseverleger betreffen. Viele Kritiker der Reform, darunter auch RA Christian Solmecke, sahen dies als hoffnungsvolles Zeichen, dass die Länder es nicht mehr schaffen würden, sich vor der Europawahl auf einen Kompromissvorschlag zu einigen und dass die Reform mit großer Wahrscheinlichkeit scheitern würde.

Nun wurden allerdings neue Informationen bekannt, warum die Trilogverhandlungen gescheitert sind. Wie politico.eu berichtet, sei der hauptsächliche Grund die Uneinigkeit zwischen Deutschland und Frankreich im Hinblick auf die Frage gewesen, ob kleinere und mittelständische Unternehmen (small and medium-sized enterprises) von der strengen Haftungsregelung des Art. 13 ausgenommen sein sollten oder nicht. Während Deutschland sich für eine Ausklammerung von Unternehmen aussprach, die im Jahr weniger als 20 Mio. Euro Umsatz machen, war Frankreich generell dagegen und wollte alle Plattformen in die Haftung für Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzer nehmen. Der Vorschlag des Europäischen Parlaments hatte immerhin eine Ausklammerung von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. Euro Umsatz vorgesehen. Auch die Niederlande und Belgien hatten für diese Ausnahme plädiert und dementsprechend den rumänischen Kompromissvorschlag abgelehnt. Spanien und Griechenland hingegen sind genau wie Frankreich für eine ausnahmslose Geltung der Regelung. Italien scheint nach dem Regierungswechsel nun die gesamte Reform abzulehnen – allerdings wird für die Reform nur eine qualifizierte Mehrheit benötigt, nicht aber ein einstimmiges Votum. Eine Einigung zwischen den beiden großen Länder Frankreich und Deutschland ist aber unverzichtbar für das Zustandekommen der Reform.

Dieser Punkt sollte bei dem Treffen zwischen Merkel und Macron am vergangenen Dienstag in Aachen besprochen und ein Kompromiss gefunden werden. Derzeit gibt es unterschiedliche Informationen zu der Frage, ob Frankreich und Deutschland bereits einen Deal ausgehandelt haben oder nur kurz davor stehen.

Die Trilog-Verhandlungen um die heftig umstrittene Urheberrechtsreform sind vorerst gestoppt. Wie nun bekannt wurde, sind die ursprünglich für heute angesetzten letzten Verhandlungen auf unbestimmte Zeit verschoben worden. So hatte es eigentlich einen Kompromissvorschlag der rumänischen Ratspräsidentschaft gegeben – dieser wurde aber von elf Staaten, darunter auch Deutschland, blockiert (außerdem: Belgien, Niederlande, Finnland, Slovenien, Italien, Polen, Schweden, Kroatien, Luxemburg und Portugal).

Der Grund: Man sei sich uneins im Hinblick auf Art. 11 und Art. 13, die Fragen der Haftung von Plattformen wie YouTube bis hin zu Zwangs-Uploadfiltern sowie das Leistungsschutzrecht für Presseverleger betreffen. Diese beiden Punkte sind seit Monaten weit außerhalb der Politik heftig umstritten und werden von vielen Seiten, u.a. von YouTube selbst, kritisiert. Ursprünglich war geplant, die finale Abstimmung noch vor der Europawahl im Mai anzusetzen – dies gilt nun als unwahrscheinlich. Die Uneinigkeit jetzt gibt Anlass zur Hoffnung, dass die bislang untragbaren Vorschläge der Kommission, des Rates und des EU-Parlaments doch noch einmal grundlegend überarbeitet werden. Schließlich mehrten sich derzeit sogar Proteste der Rechteinhaber, die eigentlich von der Reform profitieren sollen.

[Updates Ende]

Ist Artikel 13 in Kraft?

  • Von den Mitgliedsländer stimmten Luxemburg, Niederlande, Polen, Italien, Finnland und Schweden mit Nein.
  • Belgien, Slowenien, und Estland enthielten sich.
  • Hätte Deutschland sich enthalten oder mit Nein gestimmt, wäre keine ausreichende Mehrheit zustande gekommen.

Denn die In den letzten Wochen hatte  sich die Kontroverse um die Urheberrechtsreform enorm zugespitzt.

  • Einerseits hat sich eine europaweiten Bewegung unter dem Motte: "Save the Internet" gegen die Reform des Urheberrecht formiert.
  • Gleichzeitig machen Verlage und Medienschaffende für die Verabschiedung mobil, weil sie eine Rechtsgrundlage für eine gerechte Entlohnung im Internet fordern.

Zigtausende Demonstranten hatten in deutschen Großstädten, aber auch in einigen anderen EU-Ländern, vor der Abstimmung im EU-Parlament protestiert. Sie fürchten Beschränkung des Internets und eine Art von Zensur. Insgesamt sollen in Deutschland und einigen Nachbarländern 150.000 Menschen an sogenannten Artikel 13-Demonstrationen teilgenommen haben. Auch aus der SPD, Grünen, Linken und FDP bekamen die Demonstranten Zuspruch und Bundesjustizministerin Barley befand, „Wir halten Uploadfilter für den falschen Weg.“

Auf der anderen Seite haben ca. 260 Verlage, Zeitungen, Nachrichtenagenturen, Rundfunk-Anbieter, Produktionsfirmen und Medienschaffende einen am 22.2.2019 veröffentlichten europaweiten Aufruf  unterschrieben. Darin forderten sie eine faire Beteiligung am Geschäft mit den Inhalten, um damit ein reichhaltiges und vielfältiges Internet zu sichern, in dem Information und Kultur ihren festen Platz haben. 

EU-Haushaltskommissar Oettinger vermutet hinter den Protesten massive Lobbyarbeit der Online-Plattformen. Die Proteste sein unberechtigt, da es darum gehe, Kulturschaffenden und Medien, eine Rechtsgrundlage zu liefern, um eine faire Vergütung des geistigen Eigentums verhandeln zu können.

Wer hat Artikel 13 erfunden?

  • Von den Mitgliedsländer stimmten Luxemburg, Niederlande, Polen, Italien, Finnland und Schweden mit Nein.
  • Belgien, Slowenien, und Estland enthielten sich.
  • Hätte Deutschland sich enthalten oder mit Nein gestimmt, wäre keine ausreichende Mehrheit zustande gekommen.

Denn die In den letzten Wochen hatte  sich die Kontroverse um die Urheberrechtsreform enorm zugespitzt.

  • Einerseits hat sich eine europaweiten Bewegung unter dem Motte: "Save the Internet" gegen die Reform des Urheberrecht formiert.
  • Gleichzeitig machen Verlage und Medienschaffende für die Verabschiedung mobil, weil sie eine Rechtsgrundlage für eine gerechte Entlohnung im Internet fordern.

Zigtausende Demonstranten hatten in deutschen Großstädten, aber auch in einigen anderen EU-Ländern, vor der Abstimmung im EU-Parlament protestiert. Sie fürchten Beschränkung des Internets und eine Art von Zensur. Insgesamt sollen in Deutschland und einigen Nachbarländern 150.000 Menschen an sogenannten Artikel 13-Demonstrationen teilgenommen haben. Auch aus der SPD, Grünen, Linken und FDP bekamen die Demonstranten Zuspruch und Bundesjustizministerin Barley befand, „Wir halten Uploadfilter für den falschen Weg.“

Auf der anderen Seite haben ca. 260 Verlage, Zeitungen, Nachrichtenagenturen, Rundfunk-Anbieter, Produktionsfirmen und Medienschaffende einen am 22.2.2019 veröffentlichten europaweiten Aufruf  unterschrieben. Darin forderten sie eine faire Beteiligung am Geschäft mit den Inhalten, um damit ein reichhaltiges und vielfältiges Internet zu sichern, in dem Information und Kultur ihren festen Platz haben. 

EU-Haushaltskommissar Oettinger vermutet hinter den Protesten massive Lobbyarbeit der Online-Plattformen. Die Proteste sein unberechtigt, da es darum gehe, Kulturschaffenden und Medien, eine Rechtsgrundlage zu liefern, um eine faire Vergütung des geistigen Eigentums verhandeln zu können.

Was schützt Artikel 13?

Die U. d. W. ist eines der Interner Link: Grundrechte

und Interner Link: Menschenrechte, das in DEU durch Art. 13 GG und in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen (Interner Link: Vereinte Nationen (UN)) in Art. 12 festgelegt ist. Es dient dem Schutz der Privatsphäre und insb. als Schutzrecht gegenüber staatlichen Eingriffen.

Was wurde aus Artikel 17?

Noch ist immer noch nicht ganz klar, welche Plattformen eigentlich unter das Gesetz fallen und urheberrechtlich geschützte Inhalte filtern müssen. Viele Experten spekulieren immer noch darüber. Seit dem 01. August werden wir es sehen. Erfasst sein sollen nur große Plattformen, deren Hauptzweck es ist, die von euch hochgeladenen Inhalte zu organisieren und damit Geld zu verdienen. Das deutsche Gesetz schränkt das aber noch weiter ein und meint nur solche, die mit Online-Inhaltediensten um dieselbe Zielgruppe konkurrieren – gemeint ist z.B. Netflix oder Spotify in Sachen Musik und Videos. Klar ist, dass soziale Netzwerke wie YouTube und Instagram, Facebook und TikTok darunter fallen dürfen. Aber was ist mit Twitter, das ja nicht als typische Upload-Plattform gilt? Ab heute werden wir es sehen. Die Plattformen haben sich auf jeden Fall bis jetzt nicht in die Karten gucken lassen.

Im deutschen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz sind diese Plattformen künftig für alle Inhalte, die sie dort hochladen, grundsätzlich urheberrechtlich verantwortlich (§ 1 Abs. 1). Sprich, wenn sie Urheberrechte verletzen, können sie haften, als hätten sie selbst das Video hochgeladen.

Diese Haftung können sie aber umgehen (§ 1 Abs. 2). Und wie, das steht im Gesetz. Es gilt das Prinzip: Inhalte, die dort hochgeladen und geteilt werden, sollen grundsätzlich entweder lizenziert oder gesetzlich erlaubt sein.

Ist das nicht der Fall, muss der Plattformbetreiber dafür sorgen, dass die Inhalte nicht verfügbar sind. Deshalb werden die Plattformen nicht darum herumkommen, die umstrittenen Uploadfilter einzusetzen. Das sieht auch das deutsche Gesetz ein und spricht von „automatisierter Verfahren“. Also von Upload-Filtern. Damit die aber nicht mehr sperren als sie sollen, gibt es in dem neuen Gesetz jetzt ein mehrstufiges, relativ kompliziertes Verfahren, das ich euch nochmal Schritt für Schritt erklären will.

Im besten Fall müssen die Inhalte, die Sie auf den Plattformen hochladen, überhaupt nicht gefiltert werden. Denn der Hauptzweck des Gesetzes ist es ja, dass die Kreativen und die Verwertungsgesellschaften, die sie vertreten, Geld von den Plattformen bekommen. Dazu sollen sie Verträge mit den Rechteinhabern schließen. Und wenn Sie selbst nicht kommerziell handeln oder zumindest keine erheblichen Einnahmen erzielen, dann gilt diese Lizenz auch für Sie. (§ 6)

Wie das mit den Lizenzen ablaufen soll, steht in § 4 des neuen Gesetzes. Danach haben die Plattformen die Pflicht, Nutzungsrechte von Inhalten zu erwerben, die ihnen von repräsentativen Rechtsinhabern angeboten werden, die sie kennen oder die über sogenannte Verwertungsgesellschaften angeboten werden – sofern die Bedingungen angemessen sind. Verwertungsgesellschaften sind z.B. die GEMA, die VG Bild Kunst oder die VG Wort. Sie vertreten viele Urheber gemeinsam. Das eingenommene Geld muss zwingend auch an die Urheber fließen.

Daher werden bis heute hinter den Kulissen viele Verträge geschlossen worden sein, die es Ihnen erlauben werden, gewisse Inhalte auf den Plattformen hochzuladen. Welche das sind, das können wir Ihnen aber (noch) nicht sagen. Denn die Plattformen ließen niemanden hinter die Kulissen schauen.

Was ist mit Artikel 17 passiert?

Sie haben ein Manifest zur EU-Reform des Urheberrechts aufgesetzt. Das Europäische Parlament, dessen Mitglied Sie für die Grünen sind, stimmt am Dienstag über die Reform ab. In Ihrem Manifest ist die Rede von einer „Ordnungspolitik für die digitale Welt“, die „ein offenes und faires Netz“ sichert. Warum haben Sie dieses Manifest verfasst?

Weil es mir ganz wichtig ist, noch einmal zu verdeutlichen, worum es bei der Urheberrechtsreform geht. Es geht darum, das Netz fairer zu machen, die Gewinne nicht den neuen Monopolisten zu überlassen, die Urheber endlich angemessen an den Gewinnen zu beteiligen und das Urhebervertragsrecht zu stärken, ohne Zensur, ohne generelle Upload-Filter. Ich habe das Manifest aufgesetzt, weil es mich nervt, dass so viele Falschdarstellungen unterwegs sind. Ich möchte klarstellen, dass es und worum es bei dem Kampf gegen die Wertschöpfungslücke, den sogenannten Value Gap, geht.

Warum ist Artikel 3 so wichtig?

Sie haben ein Manifest zur EU-Reform des Urheberrechts aufgesetzt. Das Europäische Parlament, dessen Mitglied Sie für die Grünen sind, stimmt am Dienstag über die Reform ab. In Ihrem Manifest ist die Rede von einer „Ordnungspolitik für die digitale Welt“, die „ein offenes und faires Netz“ sichert. Warum haben Sie dieses Manifest verfasst?

Weil es mir ganz wichtig ist, noch einmal zu verdeutlichen, worum es bei der Urheberrechtsreform geht. Es geht darum, das Netz fairer zu machen, die Gewinne nicht den neuen Monopolisten zu überlassen, die Urheber endlich angemessen an den Gewinnen zu beteiligen und das Urhebervertragsrecht zu stärken, ohne Zensur, ohne generelle Upload-Filter. Ich habe das Manifest aufgesetzt, weil es mich nervt, dass so viele Falschdarstellungen unterwegs sind. Ich möchte klarstellen, dass es und worum es bei dem Kampf gegen die Wertschöpfungslücke, den sogenannten Value Gap, geht.

Wo steht Artikel 13?

Am 26. März 2019 hat das EU Parlament mit 348 JA-Stimmen, 274 NEIN-Stimmen und 36 Enthaltungen die Urheberrechtsreform – und somit das Inkrafttreten von Artikel 13 – beschlossen.

Über 5 Millionen Menschen haben eine Petition unterschrieben, Hunderttausende Menschen demonstrierten und auch Wikipedia ging am 21. März offline, um ein Zeichen zu setzen. Doch diese Maßnahmen zeigten keine Wirkung.

Was ist Artikel 14?

Unser Eigentum wird geschützt. Unser Eigentum ist auch eine Verpflichtung.

Artikel 14 sagt: Was uns gehört, darf uns niemand wegnehmen. Der Staat schützt das Eigentum. Eltern können das Eigentum an die Kinder vererben. Der Artikel sagt auch: Es gibt eine Ausnahme. Der Staat kann in wichtigen Fällen Eigentum wegnehmen.

Was sagt Artikel 14 aus?

In diesem Beitrag berichten wir ausnahmsweise über zwei Artikel des Grundgesetzes, da sich diese beiden inhaltlich nahe stehen und in aktuellen Debatten häufig zusammen genannt werden: Artikel 14 und 15 regeln Eigentum und Enteignung.

Grundlegend garantiert Artikel 14 den Bestand und die Freiheit von Eigentum und Erbrecht. Artikel 14 schützt somit den Bürger in seinem Recht, sein Eigentum frei zu nutzen, zu verwalten und darüber zu verfügen. Artikel 14 hält aber auch fest, dass Eigentum verpflichtet und ebenso Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit zulässig sind. In Deutschland darf also jeder Bürger Eigentum frei erwerben oder erben, und Eigentum darf vom Eigentümer nach Belieben verwendet werden, solange es legal ist.

Warum ist Artikel 18 wichtig?

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

Was besagt der Artikel 5?

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Jede Person hat das Recht, ihre Meinung öffentlich zu sagen oder zu schreiben.

Was sagt Artikel 18?

— Det har vært en kynisk utnyttelse av barn, sa politistasjonssjef Kåre Stølen om at barn under 18 år har deltatt i kjøp og salg.

— Vår første prioritet er barn og unge og arbeid for å sikre dem gode oppvekstvilkår, sa Stølen under pressekonferansen.

Han beklaget at narkotikaselgere har ødelagt gode bomiljø og gode oppvekstvilkår og sa at det er viktig for politiet å slå til mot det som skaper utrygghet i boligområder.

Narkotikasalget skal ha skjedd fra leiligheter, på og rundt Tøyen og Ensjø T-banestasjoner, inne på T-banen og i spesielle gater og strøk.

Visepolitimester Roger Andresen opplyste at mange av beboerne i området har gitt positive tilbakemeldinger til politiet.

— De har sagt at de har satt stor pris på at vi er opptatt av deres bomiljø. Og vi har hatt god hjelp av beboerne, med tips og informasjon, sa han.

Warum ist Artikel 14 wichtig?

Eine Legalenteignung geschieht direkt durch ein Gesetz. Bei der Administrativenteignung erlaubt ein Gesetz die Enteignung, die Einzelfallentscheidung trifft dann aber eine Behörde.