:

Ist der Besitz von Cannabispflanzen strafbar?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Ist der Besitz von Cannabispflanzen strafbar?
  2. Welche Strafe bei Anbau?
  3. Wie viele Cannabispflanzen darf man in Deutschland anbauen?
  4. Ist privater hanfanbau erlaubt?
  5. Wie viele Cannabispflanzen darf ich besitzen?
  6. Wie viel Gramm ist Eigenbedarf?
  7. Wird Eigenanbau legal?
  8. Wann ist Eigenanbau erlaubt?
  9. Was passiert wenn man mit einer Pflanze erwischt wird?
  10. Wann Eigenanbau legal?
  11. Was passiert wenn man mit 1 Gramm erwischt wird?
  12. Was passiert wenn man mit 4 Gramm erwischt wird?
  13. Wie viel bekommt man aus einer Cannabispflanze?
  14. Wie viele Cannabispflanzen darf man in Deutschland besitzen 2023?
  15. Kann mich jemand anzeigen Wenn ich kiffe?

Ist der Besitz von Cannabispflanzen strafbar?

Der deutsche Gesetzgeber hat die Gefahren, die von Cannabis ausgehen, erkannt und damit den Wirkstoff THC nach § 1 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) in Verbindung mit der Anlage 1 zum BtMG zu einem nicht verkehrsfähigen Stoff erklärt. Daher sind nach den §§ 29 ff. BtMG Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringung, Erwerb und Besitz von allen Pflanzenteilen des Cannabis strafbar, sofern sind ohne Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgen.

Daraus folgt, dass der Konsum von Cannabis nicht verboten ist. Die rechtliche Begründung rührt daher, dass eine Selbstschädigung in Deutschland als eine straffreie Handlung angesehen wird, solange damit keine Fremdgefährdung mit der Handlung einhergeht.

Welche Strafe bei Anbau?

Der deutsche Gesetzgeber hat die Gefahren, die von Cannabis ausgehen, erkannt und damit den Wirkstoff THC nach § 1 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) in Verbindung mit der Anlage 1 zum BtMG zu einem nicht verkehrsfähigen Stoff erklärt. Daher sind nach den §§ 29 ff. BtMG Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringung, Erwerb und Besitz von allen Pflanzenteilen des Cannabis strafbar, sofern sind ohne Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgen.

Daraus folgt, dass der Konsum von Cannabis nicht verboten ist. Die rechtliche Begründung rührt daher, dass eine Selbstschädigung in Deutschland als eine straffreie Handlung angesehen wird, solange damit keine Fremdgefährdung mit der Handlung einhergeht.

Wie viele Cannabispflanzen darf man in Deutschland anbauen?

Warum hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken umzusetzen? Welche Schutzmaßahmen wird es für Kinder und Jugendliche geben? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in unserem FAQ.

Die Eckpunkte des 2-Säulen-Modells („Club Anbau & Regional-Modell/ CARe) haben das Bundesgesundheitsministerium als Federführer sowie das Bundesinnenministerium, das Bundesjustizministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium, das Bundeswirtschaftsministerium und das Auswärtige Amt entsprechend der fachlichen Zuständigkeiten erarbeitet. Die EU- und völkerrechtlichen Grenzen wurden dabei berücksichtigt. Auf Basis des Eckpunktepapiers wird die Bundesregierung jetzt kurzfristig einen Gesetzentwurf vorlegen.

Ist privater hanfanbau erlaubt?

Stand: 13.04.2023 17:13 Uhr

In Deutschland soll noch in diesem Jahr der private Konsum und Anbau von Cannabis erlaubt werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) haben am Mittwoch in Berlin Eckpunkte des entsprechenden Gesetzentwurfs vorgestellt.

Wie viele Cannabispflanzen darf ich besitzen?

Warum hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken umzusetzen? Welche Schutzmaßahmen wird es für Kinder und Jugendliche geben? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in unserem FAQ.

Die Eckpunkte des 2-Säulen-Modells („Club Anbau & Regional-Modell/ CARe) haben das Bundesgesundheitsministerium als Federführer sowie das Bundesinnenministerium, das Bundesjustizministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium, das Bundeswirtschaftsministerium und das Auswärtige Amt entsprechend der fachlichen Zuständigkeiten erarbeitet. Die EU- und völkerrechtlichen Grenzen wurden dabei berücksichtigt. Auf Basis des Eckpunktepapiers wird die Bundesregierung jetzt kurzfristig einen Gesetzentwurf vorlegen.

Wie viel Gramm ist Eigenbedarf?

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), hat sich gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland für eine deutschlandweite Cannabis-Eigenbedarfsgrenze von sechs Gramm ausgesprochen. Das entspricht dem Wert, der schon jetzt in vielen Bundesländern gilt, wie der Blick auf die Statista-Grafik zeigt. In Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Saarland sind es zehn Gramm, in Berlin sogar 15 Gramm. Dabei muss teilweise noch zwischen Soll- und Kannbestimmungen unterschieden werden. Dazu heißt es bei myweedo.de: "Das bedeutet, dass ein Strafverfahren bis zur Soll-Grenze eingestellt werden soll, wenn kein öffentliches Interesse einer Verfolgung besteht und von Eigenbedarf auszugehen ist. Bis zu der Kann-Grenze, kann das Verfahren eingestellt werden, der Staatsanwalt entscheidet trotzdem noch einzelfallabhängig, ob es zu einer Anklage kommt." Ludwig verspricht sich von einer Neuregelung "eine gewisse Signalwirkung und einen Einfluss auf das Konsumverhalten". Ob das der Realität entspricht, wird sich zeigen müssen. Die Anzahl der Rauschgiftdelikte in Verbindung mit Cannabis in Deutschland ist zuletzt auf fast 218.000 gestiegen - ein Rekordwert.

Eine detaillierte Zusammenfassung der Regeln in den einzelnen Bundesländern findet sich auf der Seite des Hanfverbandes.

Update 24. August 2021: In einer ersten Version waren für Bremen fälschlicherweise sechs Gramm angegeben, es sind aber maximal 15 Gramm.

Wird Eigenanbau legal?

Warum hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken umzusetzen? Welche Schutzmaßahmen wird es für Kinder und Jugendliche geben? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in unserem FAQ.

Die Eckpunkte des 2-Säulen-Modells („Club Anbau & Regional-Modell/ CARe) haben das Bundesgesundheitsministerium als Federführer sowie das Bundesinnenministerium, das Bundesjustizministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium, das Bundeswirtschaftsministerium und das Auswärtige Amt entsprechend der fachlichen Zuständigkeiten erarbeitet. Die EU- und völkerrechtlichen Grenzen wurden dabei berücksichtigt. Auf Basis des Eckpunktepapiers wird die Bundesregierung jetzt kurzfristig einen Gesetzentwurf vorlegen.

Wann ist Eigenanbau erlaubt?

Warum hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken umzusetzen? Welche Schutzmaßahmen wird es für Kinder und Jugendliche geben? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in unserem FAQ.

Die Eckpunkte des 2-Säulen-Modells („Club Anbau & Regional-Modell/ CARe) haben das Bundesgesundheitsministerium als Federführer sowie das Bundesinnenministerium, das Bundesjustizministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium, das Bundeswirtschaftsministerium und das Auswärtige Amt entsprechend der fachlichen Zuständigkeiten erarbeitet. Die EU- und völkerrechtlichen Grenzen wurden dabei berücksichtigt. Auf Basis des Eckpunktepapiers wird die Bundesregierung jetzt kurzfristig einen Gesetzentwurf vorlegen.

Was passiert wenn man mit einer Pflanze erwischt wird?

Warum hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken umzusetzen? Welche Schutzmaßahmen wird es für Kinder und Jugendliche geben? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in unserem FAQ.

Die Eckpunkte des 2-Säulen-Modells („Club Anbau & Regional-Modell/ CARe) haben das Bundesgesundheitsministerium als Federführer sowie das Bundesinnenministerium, das Bundesjustizministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium, das Bundeswirtschaftsministerium und das Auswärtige Amt entsprechend der fachlichen Zuständigkeiten erarbeitet. Die EU- und völkerrechtlichen Grenzen wurden dabei berücksichtigt. Auf Basis des Eckpunktepapiers wird die Bundesregierung jetzt kurzfristig einen Gesetzentwurf vorlegen.

Wann Eigenanbau legal?

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Was passiert wenn man mit 1 Gramm erwischt wird?

Cannabis als Rauschmittel ist in Deutschland immer noch weitestgehend verboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Cannabis, mit dem Sie erwischt wurden, um Marihuana, Haschisch oder Haschischöl handelte. Entscheidend ist vielmehr der THC-Gehalt (Tetrahydrocannabinol). Denn ausschließlich das THC ist für die Beurteilung relevant, ob Sie mit einer nach dem Betäubungsmittelgesetz verbotenen Substanz erwischt wurden. Und wie immer im Betäubungsmittelstrafrecht gilt der Grundsatz: die Menge macht's.

Wenn Sie mit Cannabis erwischt wurden, kommt es für die drohenden strafrechtlichen Folgen zunächst darauf an, um welche Cannabismenge es sich dabei handelt. Dabei gilt die Faustformel: je größer die Menge, desto höher ist in der Regel die Strafe.

Cannabiskonsumenten dürfte der Begriff der geringen Menge mit Sicherheit geläufig sein. Der Besitz oder Erwerb einer geringen Menge Cannabis wird in Deutschland nämlich anders gehandhabt, als beispielsweise der Handel mit Cannabis im Kilobereich. Es gibt jedoch keine verbindliche gesetzliche Regelung, was eine geringe Menge ist. Hier kocht wieder jedes Bundesland sein eigenes Süppchen. Von einer geringe Menge spricht man beispielsweise in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein immer dann, wenn die Menge Cannabis, mit der Sie erwischt wurden, 6 Gramm nicht überschreitet. In Rheinland-Pfalz sind es sogar 10 Gramm. Für die geringe Menge kommt es ausnahmsweise nicht auf den THC-Gehalt, sondern auf die Komplettmenge an.

Die Staatsanwaltschaften sind bei geringen Mengen Cannabis dazu angehalten, das Strafverfahren (gegebenenfalls gegen Auflagen) einzustellen. Allerdings haben Sie als Beschuldigter keinen Anspruch auf eine solche Verfahrenseinstellung. Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren nämlich nur dann einstellen, wenn sie davon überzeugt ist, dass Sie lediglich ein Gelegenheitskonsument sind und keine andere Gründe des konkreten Einzelfalls gegen eine Einstellung des Strafverfahrens sprechen. Gerade hier macht sich der Einsatz eines erfahrenen Strafverteidigers bezahlt, der die begehrte Einstellung bei der Staatsanwaltschaft anregt und mit tragfähigen Argumenten untermauert. Dies gilt auch, wenn Sie Cannabis im Darknet bei Nucleus oder über Internetplattformen wie Shiny Flakes gekauft haben.

Was passiert wenn man mit 4 Gramm erwischt wird?

Für die meisten Konsumenten wird es aber ohnehin nicht entscheidend sein, Rekordpflanzen zu züchten. Denn in den vergangene Woche vorgestellten Eckpunkten der Gesetzesänderung liegt die erlaubte Obergrenze des Privatbesitzes bei 25 Gramm. Diese Menge soll auch in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen.

Das geplante Cannabis-Gesetz sieht vor, dass für den Eigenanbau bis zu drei Pflanzen pro Person erlaubt sind. Die müssen außerdem weiblich blühend sein. Auch wenn gemeinschaftlich in eingetragenen Vereinen angebaut wird, darf die Abgabe an Mitglieder der Präsentation von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Cem Özdemir (Grüne) zufolge 25 Gramm täglich nicht überschreiten. Bei unter 21-Jährigen wolle man die Menge außerdem auf 30 Gramm monatlich beschränken.

Jetzt weiterlesen: Cannabis Legalisierung 2023 - Alles, was Sie wissen müssen

Wie viel bekommt man aus einer Cannabispflanze?

Für die meisten Konsumenten wird es aber ohnehin nicht entscheidend sein, Rekordpflanzen zu züchten. Denn in den vergangene Woche vorgestellten Eckpunkten der Gesetzesänderung liegt die erlaubte Obergrenze des Privatbesitzes bei 25 Gramm. Diese Menge soll auch in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen.

Das geplante Cannabis-Gesetz sieht vor, dass für den Eigenanbau bis zu drei Pflanzen pro Person erlaubt sind. Die müssen außerdem weiblich blühend sein. Auch wenn gemeinschaftlich in eingetragenen Vereinen angebaut wird, darf die Abgabe an Mitglieder der Präsentation von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Cem Özdemir (Grüne) zufolge 25 Gramm täglich nicht überschreiten. Bei unter 21-Jährigen wolle man die Menge außerdem auf 30 Gramm monatlich beschränken.

Jetzt weiterlesen: Cannabis Legalisierung 2023 - Alles, was Sie wissen müssen

Wie viele Cannabispflanzen darf man in Deutschland besitzen 2023?

  • Wie will die Ampel-Koalition die Cannabis-Legalisierung umsetzen?
  • Wann wird Cannabis legalisiert?
  • Was könnte die Legalisierung verhindern?
  • Wie sollen die Cannabis-Vereine aufgebaut sein und welche Regeln gelten dort?
  • Wer soll Cannabis kaufen dürfen?
  • Wie wird der Verkauf geregelt?
  • Wer soll Cannabis anbauen dürfen?
  • Führerschein: Welche Regeln sollen im Straßenverkehr gelten?
  • Was ist für den Jugendschutz geplant?
  • Welche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz sind geplant?
  • Wie hoch soll die Cannabissteuer werden?
  • Was sagen Kritiker der Cannabis-Legalisierung?
  • Welche Cannabis-Regeln gelten aktuell in Deutschland?
  • Seit wann ist Cannabis in Deutschland verboten?

Bei der Regierungsbildung 2021 haben SPD, Grüne und FDP die Cannabis-Legalisierung als Ziel gesetzt. Der Koalitionsvertrag sieht die „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ vor. Die Regierungsparteien versprechen sich dadurch eine Kontrolle der Qualität, den Schutz vor verunreinigten Substanzen und einen verbesserten Jugendschutz.

Zur konkreten Ausgestaltung der Legalisierung von Cannabis hat sich die Bundesregierung mit Fachleuten und Interessengruppen beraten. Am Ende des Konsultationsprozesses unter der Leitung des Bundesdrogenbeauftragten beschloss das Kabinett ein Eckpunktepapier, das Karl Lauterbach am 26. Oktober 2022 vorgestellt hat. Darin ist die Ausgestaltung der Freigabe der Droge festgelegt.

Die Regeln für medizinisches Cannabis sollen sich nach der Legalisierung nicht wesentlich ändern.

Die Vereinbarkeit der geplanten Cannabis-Legalisierung mit EU-Recht und anderen internationalen Abkommen war jedoch fraglich. Deshalb ließ Karl Lauterbach die Eckpunkte von der EU-Kommission prüfen. Am 12. April 2023 stellten Lauterbach und Agrarminister Cem Özdemir die Eckpunkte eines Zwei-Säulen-Modells der Legalisierung vor, welche die Erkenntnisse aus der Abstimmung mit der EU berücksichtigen. Die Legalisierung von Cannabis soll damit in zwei Schritten ablaufen:

  • Cannabis-Vereinigungen: Der gemeinsame nicht-kommerzielle Anbau von Cannabis sowie die Abgabe von Samen und Setzlingen zum Eigenanbau in Vereinen soll ermöglicht werden.
  • Regionale Modellversuche: In ausgewählten Kreisen und Städten in mehreren Bundesländern soll die gewinnorientierte Produktion und der Verkauf von Cannabis durch lizenzierte und staatlich kontrollierte Unternehmen ermöglicht werden. Die Auswirkungen der kommerziellen Lieferkette auf Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt sollen wissenschaftlich untersucht werden.
  • Die begrenzte Legalisierung von Cannabis in den nicht-kommerziellen Vereinigungen soll noch im Jahr 2023 erfolgen. Die Bundesregierung will den Gesetzentwurf Ende April vorlegen. Der Gesetzentwurf zu den Modellregionen soll laut Bundesregierung nach der Sommerpause erfolgen. Deshalb ist damit frühestens im September 2023 zu rechnen.

    Die Bundesregierung geht zudem davon aus, dass für den zweiten Schritt der Legalisierung eine Notifizierungspflicht gegenüber der EU-Kommission besteht. Dabei haben EU-Kommission und andere Mitgliedsstaaten die Gelegenheit, sich zu den deutschen Plänen zu äußern. Durch die Prüfung kann sich das Verfahren bis zu sechs Monate hinauszögern. In dieser Zeit darf der Entwurf nicht beschlossen werden. Sollte die Kommission entscheiden, gemeinsame Regelungen für die gesamte Union festzulegen, kann sie den Entwurf bis zu 18 Monate sperren.

    Kann mich jemand anzeigen Wenn ich kiffe?

    Hallo Jennyjay2,

    wenn dieser Ex Dir geschrieben hat, dass er Dich wegen dem Konsum von BTM anzeigen will, würde ich ihm zurückschreiben, dass der Konsum von BTM nicht strafbar ist und Dir ein strafbarer Besitz von BTM nicht bewiesen werden, weil Du schlichtweg keine BTM besitzt.