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Wie viel sollte die erste Wohnung Kosten?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie viel sollte die erste Wohnung Kosten?
  2. Welche Kosten kommen auf einen zu bei der ersten Wohnung?
  3. Wie viel kostet eine Ersteinrichtung?
  4. Wie viel von seinem Gehalt sollte man für Miete ausgeben?
  5. Wie viel qm für erste Wohnung?
  6. Ist der Strom in den Nebenkosten enthalten?
  7. Wie viel sollte man für die erste Wohnung sparen?
  8. Was muss ich bei der ersten Wohnung beachten?
  9. Was braucht man für die Erstausstattung Wohnung?
  10. Wie viel Miete bei 1.800 netto?
  11. Kann man mit 2000 netto gut leben?
  12. Was brauchst du für die erste Wohnung?
  13. Wird Strom und Wasser zusammen abgerechnet?
  14. Ist Wasser mit in den Nebenkosten?
  15. Ist in der Warmmiete Strom enthalten?

Wie viel sollte die erste Wohnung Kosten?

Bevor du mit der Planung und Umsetzung für die eigene Wohnung beginnen kannst, muss geklärt sein, ob deine finanzielle Sicherheit gewährleistet ist. Sie ist das wichtigste Kriterium für die von dir angestrebte Selbstständigkeit. Ob deine finanziellen Mittel reichen, hängt vor allem von der Höhe deiner Einkünfte und den Kosten der Wohnung ab, in die du einziehen möchtest.

Aufgrund der vielen verschiedenen Ausgaben wie Miete, Mietnebenkosten, GEZ, Versicherungen etc. weißt du vorher nicht genau, welche Kosten auf dich zukommen. Gerade, wenn du in jungen Jahren (speziell mit 16 und 17 Jahren) eine eigene Wohnung mieten möchtest, stellt sich die berechtigte Frage, wie du alles finanzieren willst.

Aus diesem Grund ist es ratsam, wenn du dir einen Plan machst. Mit einem Kostenrechner kannst du deine Einnahmen sowie die anfallenden Kosten für die erste Wohnung gegenrechnen. Nur wenn nach Abzug der Wohnungskosten genug Geld für deine Lebenshaltung (also für Lebensmittel, Hobby usw.) übrigbleibt, ist eine eigene Wohnung ein realisierbarer Traum.

Welche Kosten kommen auf einen zu bei der ersten Wohnung?

Bei den Eltern auszuziehen ist ein großer Schritt. Das Leben fühlt sich nicht nur anders an – du musst es auf einmal auch selbst bezahlen und dich um die Kosten der ersten eigenen Wohnung kümmern. Bei all den verschiedenen Ausgaben kann man leicht den Überblick verlieren. Damit dir das nicht passiert, findest du hier eine komplette Kostenübersicht – von A wie Ablösezahlung bis Z wie Zimmer einrichten.

Regelmäßige Kosten

Wie viel kostet eine Ersteinrichtung?

Ziehen Sie aus dem Elternhaus aus, kommen neben der Miete weitere Kosten auf Sie zu. Dazu gehören neben der Strom-, Telefon- und Wasserrechnung auch die Kosten für die Mietkaution sowie die neue Einrichtung hinzu.

  • Miete: Bevor Sie ausziehen, sollten Sie sich sicher sein, dass Sie die Miete und die restlichen Rechnungen, die jeden Monat anfallen, von Ihnen beglichen werden können. Die Warmmiete der Wohnung sollte maximal 30 ProzentIhres Nettogehalts betragen. Verdienen Sie zum Beispiel 2.200 Euro netto, sollte Ihre Warmmiete nicht höher als 650 Euro sein.
  • Strom: Je nach Stromanbieter und Strompreise kommen auf Sie monatliche Stromkosten von etwa 25 bis 40 Euro. Wird das Wasser in Ihrer Wohnung mit Strom erwärmt, können die Kosten bei 40 bis 50 Euro liegen.
  • GEZ: Die GEZ-Gebühr müssen Sie regelmäßig begleichen. Das hängt nicht davon ab, ob Sie einen Fernseher oder ein Radio haben oder nicht. Die Kosten betragen vierteljährlich etwa 52 Euro.
  • Pflichtversicherungen: Denken Sie außerdem an alle Pflichtversicherungen und andere Versicherungen, die Sie benötigen. Dazu gehören die Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und KFZ-Versicherung. Die Aufwendungen dafür hängen von Ihren Bedürfnissen und Lebensumständen ab.
  • Lebenshaltungskosten: Leben Sie allein, müssen Sie etwa 200 bis 400 Euro monatlich für Kleidung, Lebensmittel, Medikamente und Freizeit ausgeben.
  • Nebenkosten: Je nach Mietvertrag und Verbrauch unterscheiden sich die Kosten. Für die Nebenkosten müssen Sie in der Regel zwischen 90 und 100 Euro monatlich rechnen.

Wie viel von seinem Gehalt sollte man für Miete ausgeben?

Solche Preise kann sich sicherlich nicht jeder leisten. Doch wie viel sollte die Miete vom gesamten Einkommen ausmachen? Das lässt sich ganz einfach berechnen. Wie viel Geld man maximal pro Monat für seine Wohnung ausgeben sollte, kann man anhand von Faustregeln ermitteln. Eine davon ist die 40er-Mietregel. Laut dieser Regel sollte die monatliche Warmmiete nicht höher sein, als 1/40 des Brutto-Jahresgehalts. Doch Vorsicht: Diese Regel liefert allemal einen Richtwert. Schließlich werden vom Einkommen noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen.

Wie viel qm für erste Wohnung?

Kostencheck: Die laufenden Kosten für die Wohnung setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:

Kostencheck: Beim Studieren der Wohnungsannoncen sollten Sie genau darauf achten, ob die Kalt- oder Warmmiete genannt wird. Bei der Kaltmiete handelt es sich um den reinen Quadratmeterpreis ohne Nebenkosten. Wie hoch diese ausfällt, kann nicht allgemeingültig beziffert werden, da die Mietpreise in Deutschland stark variieren. Sie sind abhängig von der Region, in der Sie leben, der Größe sowie Standard und Ausstattung der Wohnung.

Die Nebenkosten werden fast immer zusätzlich zur Kaltmiete als monatlicher Abschlag bezahlt. In diesen enthalten sind beispielsweise:

  • Warmwasser- und Heizkosten
  • Wasserkosten (Wassergeld und Wasseruhr sowie die Ablesung)
  • Abwassergebühren
  • Müllabfuhr
  • Hausreinigung
  • Hausmeister
  • Gartenfelge
  • Straßenreinigung
  • Allgemeinstrom
  • Schornsteinfeger
  • Grundsteuer
  • Antenne
  • Kosten für Gemeinschaftseinrichtungen

Ist der Strom in den Nebenkosten enthalten?

Auch wenn die Kosten für den Wohnungsstrom nichts Nebenkostenabrechnung zu suchen haben, zahlt der Mieter mit den Nebenkosten Stromkosten. Rechnet der Vermieter Kosten für die Beleuchtung des Wohnhauses oder für den Betrieb der Antenne, der Waschküche, der Heizungsanlage oder des Aufzugs ab, sind in diesen Posten häufig Stromkosten enthalten. Im Gegensatz zu den Kosten für den Wohnungsstrom hat der Mieter durch sein individuelles Verhalten nur wenig Spielraum diese Kosten gering zu halten.

Faustregel: die Kosten für den Betriebsstrom der Heizung sollten nicht mehr als 5 Prozent der Kosten des Brennstoffeinkaufs betragen. (Denn: Nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts aus dem Jahr 1997 dürfen die Kosten für den Betriebsstrom nicht mehr als 5 Prozent der Kosten des Brennstoffeinkaufs betragen.)

Für den Wohnungsstrom, dessen Verbrauch und die dazu gehörige Stromrechnung ist jeder Mieter und jede Mieterin in der Regel selbst zuständig. Die Kosten hierfür zahlen Mieter direkt an ihren Stromversorger und nicht über die Nebenkosten der Miete.

Das kommt auf die Höhe des offenen Betrages an. Auch die Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter und die Gründe für den offenstehenden Betrag spielen bei dieser Frage eine Rolle. Fest steht, dass sich beide Seiten, also Mieter und Vermieter, an den Mietvertrag und die darin fixierten Rechte und Pflichten zu halten haben.

Nachzahlungen auf die Nebenkosten entstehen, wenn der Verbrauch von Wärme, Energie usw. höher ausfallen, als in der Warmmiete berechnet wurde. Obwohl es sich bei Nachzahlungen allgemein um eine Einmalzahlung handelt, sind diese Kosten laut einem Urteil des Berliner Landgerichts vom 20.02.2015 (Az.63 S 202/14) Teil der Miete und damit auch Bestandteil des Mietvertrages.

Erreichen diese Kosten das Doppelte der regulären Monatsmiete, ist der Vermieter berechtigt, eine Sonderkündigung auszusprechen. Liegt der Wert darunter, wird aber dennoch längere Zeit nicht beglichen, steht dem Vermieter eine ordentliche Kündigung nach 3 Monaten und nach einer Abmahnung zu. Wichtig ist auch hier das Gespräch mit dem Vermieter zu den Gründen. Liegen diese in einer persönlichen Notlage, gibt es vielleicht gemeinsame Lösungswege. Sind dagegen die Kosten nicht nachvollziehbar, sollten Mieter unverzüglich Widerspruch einlegen und ihre Nebenkostenabrechnung prüfen lassen. Dafür stehen die Partneranwälte von MieterEngel den Mitgliedern des Mieterschutz-Clubs bereit.

Wie viel sollte man für die erste Wohnung sparen?

Bei den Eltern auszuziehen ist ein großer Schritt. Das Leben fühlt sich nicht nur anders an – du musst es auf einmal auch selbst bezahlen und dich um die Kosten der ersten eigenen Wohnung kümmern. Bei all den verschiedenen Ausgaben kann man leicht den Überblick verlieren. Damit dir das nicht passiert, findest du hier eine komplette Kostenübersicht – von A wie Ablösezahlung bis Z wie Zimmer einrichten.

Regelmäßige Kosten

Was muss ich bei der ersten Wohnung beachten?

Wer seine erste eigene Wohnung bezieht, wird nicht nur erstmalig zum Mieter, sondern führt zum ersten Mal ein nahezu eigenständiges Leben. Die Eltern sind nur noch in begrenztem Maße mitverantwortlich.

Viele Entscheidungen treffen die meist jungen Erwachsenen nun allein. Umso wichtiger ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz für alle Lebenssituationen besteht. Spätestens mit der ersten eigenen Wohnung sollten Sie deshalb Ihr Versicherungsportfolio auf Lücken prüfen.

Was braucht man für die Erstausstattung Wohnung?

Damit in der ersten eigenen Wohnung nichts fehlt, können Sie sich an unserer Checkliste zum Downloaden und Ausdrucken orientieren:

Wie viel Miete bei 1.800 netto?

Sie nehmen den Betrag der monatlichen Mieteinnahmen oder erwarteten Mieteinnahmen und multiplizieren ihn mit 12. Teilen Sie ihn durch den Kaufpreis oder den aktuellen Marktwert der Immobilie und multiplizieren Sie diesen Wert mit 100, um den Prozentsatz zu erhalten. Als gute Mietrendite gelten in der Regel 7 % oder mehr.

Kann man mit 2000 netto gut leben?

Go to wien

2000€ netto Gehalt angenommen. Wie gut kann man davon in Wien (oder in der Umgebung) leben?

Was brauchst du für die erste Wohnung?

Du darfst deine erste eigene Wohnung einrichten? Willkommen im neuen und aufregenden Lebensbereich! Um dir den Umzug leichter zu machen, haben wir eine Liste für das Einrichten der ersten Wohnung erstellt. Mit dieser Checkliste hast du alles Wichtige im Gepäck! Jetzt die Checkliste für die erste eigene Wohnung herunterladen. Wir zeigen dir, welche Möbel und Utensilien für die erste Wohnung essentiell sind.

Es muss nicht gleich die große Eckcouch sein, damit deine Wohnung richtig schön gemütlich wird. Ein bequemer 2-Sitzer passt in nahezu jeden Raum und ist so perfekt für die erste eigene Wohnung.

Ein Beistell- oder Couchtisch ist ein Muss, damit du deine Getränke & Snacks abstellen sowie kleinere Deko platzieren kannst. Gerade am Anfang fehlt oftmals noch ein Essbereich, weswegen das Sofa mit kleinem Tisch sowohl als komfortable Erholungsoase als auch provisorischer Essbereich dient.

Wird Strom und Wasser zusammen abgerechnet?

Ich wohne in einer Wohnung in der ich 450 Euro Warmmiete inklusive Strom bezahle, und bekomme keine separate Nebenkostenabrechnung. lediglich der Stromzähler ist separat. In dem Mietvertrag ist nicht geregelt, wie viel von der Miete für Nebenkosten und wie viel eigentliche Miete sind. Ich möchte nun einen Monat vorher ausziehen und habe den Vermieter darum gebeten, die Nebenkosten von der Miete abzuziehen, und er sagte 50 Euro. In einer Veranschlagung, die er mir mal vorgelegt hat, mir aber nicht ausgehändigt hat, sagt er, er hätte bei mir für Strom 50 Euro veranschlagt. Ich verbrauche aber nur 35 Euro. Die weiteren Nebenkosten (Wasser, Heizung) sind nirgends aufgeführt, und in einer "Warmmiete" festgehalten. Da ich weiss, dass man normalerweise Nebenkosten, die man zuviel bezahlt hat, wenn man früher auszieht, über die Nebenkostenabrechnung zurück bekommt, frageich mich nun: wie komme ich dann an mein Geld? In anderen Mietwohnungen habe ich meistens 100 Euro für Ölheizung bezahlt, ohne Wasser, also denke ich dass 150 Euro angemessen sein sollten.

reicht es ein 1/2 Zoll Wasserrohr verlegt zu haben, für den Anschluss von einem Außenwasserhahn für den Garten?

Ist Wasser mit in den Nebenkosten?

Im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung werden auch die Wasserkosten auf Mieter:innen umgelegt. Nicht selten schleichen sich dabei Fehler ein, die im schlimmsten Fall zu einem Gerichtsverfahren führen. Damit du zukünftig Fehler vermeidest, zeigen wir dir hier, wie du die Wasserkosten berechnest und was du dabei beachten musst.

Wasserkosten berechnen sich aus zwei Komponenten: den Grundgebühren und dem Verbrauch. Welche Kosten für Wasser als Betriebskosten auf deine Mieter:innen umgelegt werden können, findest du in der Betriebskostenverordnung (§ 2 Nr. 2, 3 BetrKV). Demnach gehören zu den umlagefähigen Nebenkosten auch Kosten für die Wasserversorgung und zum anderen die Kosten für die Entwässerung: 

2. die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe;

3. die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe;

Die Kosten für die Wasserversorgung sind zum einen natürlich die Verbrauchskosten. Aber auch Kosten für die Aufbereitung und Bereitstellung des Wassers sowie Installation und Wartung von Wasserzählern gehören beispielsweise dazu. Im Einzelnen sind das:

  • Kosten des Wasserverbrauchs
  • Grundgebühren (Vorhaltekosten des Wasserwerks; Kosten des Rohrnetzes; Entgelte des Wasserzählers, wenn nicht gesondert ausgewiesen oder erhoben)
  • Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern (hierzu gehört nicht der Kauf der Zähler – Anschaffungskosten können im Rahmen einer Modernisierungsumlage nach § 559 BGB geltend gemacht werden)
  • Kosten der Eichung für Wasserzähler (ausgeschlossen ist der Ersatz defekter Zähler)
  • Kosten der Berechnung und Aufteilung des Wasserverbrauchs durch ein Abrechnungsunternehmen
  • Kosten der Wartung von Wassermengenreglern
  • Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage (wie Brunnen, Pumpanlagen, kleine Wasserwerke)
  • Kosten einer Wasseraufbereitungsanlage, einschließlich der Aufbereitungsstoffe

Ist in der Warmmiete Strom enthalten?

Die Warmmiete – auch Bruttomiete genannt – umfasst die Summe aus Kaltmiete und Nebenkosten, die für eine Mietwohnung oder ein Mietshaus anfallen. In der Regel macht die Warmmiete den Betrag aus, den Mieter monatlich an ihren Vermieter zahlen. Die Höhe der Bruttomiete sowie die Auflistung der umlagefähigen Nebenkosten müssen im Mietvertrag festgehalten werden.

Die Warmmiete enthält alle Nebenkosten, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf. Zu diesen zählen zum Beispiel