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Wo lege ich meine vermögenswirksamen Leistungen am besten an?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wo lege ich meine vermögenswirksamen Leistungen am besten an?
  2. Wie sinnvoll sind vermögenswirksame Leistungen?
  3. Kann ich mehr als 40 € VL Sparen?
  4. Wann kann ich VL auszahlen lassen?
  5. Wann lohnt sich VL nicht?
  6. Was passiert nach 7 Jahren VL?
  7. Ist VL steuerpflichtig?
  8. Ist VL steuerfrei?
  9. Wie hoch ist der ausgezahlte Lohn Wenn ihr noch 35 € für einen vermögenswirksamen sparvertrag abgezogen werden?

Wo lege ich meine vermögenswirksamen Leistungen am besten an?

Sehr viele Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf vermögens­wirk­samen Leistungen (VL). Ob und wie viel der Betrieb seinen Beschäftigten als Zuschuss gewährt, steht im jeweiligen Tarif­vertrag oder in einer Betriebs­ver­einbarung. Schät­zungs­weise rund ein Drittel von etwa 20 Millionen Anspruchs­berechtigten steht ohne VL-Vertrag da und lässt damit regel­mäßig Geld verfallen. Da manche Arbeit­geber bis zu 40 Euro pro Monat gewähren, können das mehrere Tausend Euro sein.

Ein VL-Vertrag läuft bis zu sieben Jahre, die sich aus sechs Jahren Spar- und bis zu einem Jahr Warte­zeit zusammensetzen. Oft sind es allerdings ein paar Monate weniger, weil der Vertrag nicht am 1. Januar beginnt. Wer zum Beispiel am 1. Mai 2021 mit dem Sparen beginnt, zahlt die letzte Rate am 1. April 2027 ein. Der Vertrag ruht dann bis zum 31. Dezember 2027.

Wie sinnvoll sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind ein Geldgeschenk vom Arbeitgeber, das viele Angestellte verschmähen. Wir erklären, wie der Zuschuss funktioniert.

Millionen Arbeitnehmer haben Anspruch auf Extra-Geld von ihrem Arbeitgeber – sogenannte vermögenswirksame Leistungen. Doch längst nicht jeder nutzt sie auch.

Kann ich mehr als 40 € VL Sparen?

Mit vermögenswirksamen Leistungen haben Sie den Vorteil, nebenbei Geld für Ihre persönlichen Wünsche und Zukunftspläne anzusparen. Erfahren Sie alles zum Ablauf, den Anlageformen sowie Vor- und Nachteilen beim VL-Sparen.

  • Bauen Sie mit bis zu 40 € monatlich Ihr Vermögen auf.
  • Nutzen Sie einen Banksparplan, Bausparvertrag oder einen Fondssparplan.
  • Entdecken Sie die Arbeitnehmersparzulage – eine zusätzliche Förderung des Staates.

Vermögenswirksame Leistungen (VL/VwL) wurden eingeführt, um Arbeitnehmern mit geringerem Einkommen zu ermöglichen, eigenes Vermögen aufzubauen. Vermögenswirksame Leistungen sind im deutschen Vermögensbildungsgesetz verankert und beschreiben Geldleistungen, die vielen Arbeitnehmern zustehen. Bei tarifgebundenen Unternehmen wird die Höhe der VL über den Tarifvertrag geregelt. Auch die Anlageform kann tarifvertraglich vorgegeben werden. Ansonsten wählen Arbeitnehmer die Anlageform zum VL-Sparen selbst.

Wann kann ich VL auszahlen lassen?

Muss ich dem Finanz­amt Belege schi­cken, um die Spar­zulage zu bekommen?

Nein, Sie beantragen die Spar­zulage über Ihre Steuererklärung, aber Belege müssen Sie nicht beifügen. Der VL-Anbieter über­mittelt die Daten direkt.

Lohnt sich ein VL-Vertrag bei den kleinen Summen über­haupt?

Wann lohnt sich VL nicht?

Vermögenswirksame Leistungen lassen sich in verschiedene Optionen anlegen: Zum Beispiel in Fonds, ETFs, Bausparverträge, Banksparpläne oder Baukredite.

Allerdings wird nicht jede Form des VL-Sparens von jedem Anbieter angeboten.

Die hilfreiche VL-Übersicht zur Direktbank ING auf Geldanlage-leicht-gemacht.de zeigt dabei recht eindrücklich: Von allen Formen des VL-Sparens bieten viele Banken nur eingeschränkte Möglichkeiten an.

Was passiert nach 7 Jahren VL?

Die Festlegungsfrist beträgt insgesamt 7 Jahre. 6 Jahre lange wird jeden Monat angespart, im letzten Jahr ruht der Vertrag (sogenanntes Ruhejahr). Die 6 + 1 Regel gilt für die meisten Anlageformen, wie z.B. VL-Fondssparen oder den klassischen Banksparplan. Eine Ausnahme stellt der Bausparvertrag dar. Hier kann auch im siebten Vertragsjahr Geld eingezahlt werden.

Der Vertragsbeginn steht in der Bescheinigung, die man von seinem Anbieter wie z.B. der Bausparkasse oder der Fondsgesellschaft bekommt. Die VL-Sperrfrist beginnt immer rückwirkend zum 01.01. des Jahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Sie endet mit dem 31.12. des siebten Vertragsjahres. Die Dauer lässt sich anhand des folgenden Beispiels berechnen:

Der Arbeitnehmer Herr Müller hat seine vermögenswirksamen Leistungen am 01.06.2022 abgeschlossen. Beginn der Frist ist somit der 01.01.2022, das Ende entsprechend am 31.12.2028.

Ist VL steuerpflichtig?

Aktualisiert am 21. Juni 2023 3,2 Mio. mal angesehen88% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze

Ist VL steuerfrei?

Zukunftsfinanzierungsgesetz Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz hatten am 12.04.2023 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz) veröffentlicht. Das Bundeskabinett hat am 16.08.2023 den Entwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen. Dort gab es große Veränderungen. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Lohnabrechnung:

  • Der Steuerfreibetrag in § 3 Nummer 39 Einkommensteuergesetz soll von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro angehoben werden (unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen). Neu im Regierungsentwurf: Der Freibetrag kann auch durch Umwandlung von Arbeitsentgelt bis zu 2.000 Euro im Jahr ausgeschöpft werden. Damit sind Vermögensbeteiligungen, soweit der Vorteil 2.000 Euro im Kalenderjahr übersteigt, nur steuerfrei, wenn die Beteiligungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Im Referentenentwurf war der Freibetrag bei einer Entgeltumwandlung stets ausgeschlossen.
  • Die Einkommensgrenze bei der Arbeitnehmer-Sparzulage für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen sollte aufgehoben werden. Damit sollten künftig auch Arbeitnehmergruppen erreicht, die wegen der Überschreitung der Einkommensgrenze bisher keine Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten. Diese Maßnahme ist im Regierungsentwurf entfallen.
  • Um die Attraktivität der Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Vermögensbeteiligungen zu erhöhen, sollte der Höchstbetrag für die geförderten vermögenswirksamen Leistungen mit einer Anhebung auf 1.200 Euro verdreifacht werden. Diese Maßnahme ist im Regierungsentwurf ebenfalls entfallen.

Zukunftsfinanzierungsgesetz Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz hatten am 12.04.2023 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz) veröffentlicht. Das Bundeskabinett hat am 16.08.2023 den Entwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen. Dort gab es große Veränderungen. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Lohnabrechnung:

  • Der Steuerfreibetrag in § 3 Nummer 39 Einkommensteuergesetz soll von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro angehoben werden (unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen). Neu im Regierungsentwurf: Der Freibetrag kann auch durch Umwandlung von Arbeitsentgelt bis zu 2.000 Euro im Jahr ausgeschöpft werden. Damit sind Vermögensbeteiligungen, soweit der Vorteil 2.000 Euro im Kalenderjahr übersteigt, nur steuerfrei, wenn die Beteiligungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Im Referentenentwurf war der Freibetrag bei einer Entgeltumwandlung stets ausgeschlossen.
  • Die Einkommensgrenze bei der Arbeitnehmer-Sparzulage für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen sollte aufgehoben werden. Damit sollten künftig auch Arbeitnehmergruppen erreicht, die wegen der Überschreitung der Einkommensgrenze bisher keine Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten. Diese Maßnahme ist im Regierungsentwurf entfallen.
  • Um die Attraktivität der Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Vermögensbeteiligungen zu erhöhen, sollte der Höchstbetrag für die geförderten vermögenswirksamen Leistungen mit einer Anhebung auf 1.200 Euro verdreifacht werden. Diese Maßnahme ist im Regierungsentwurf ebenfalls entfallen.

Die Änderungen sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Wie hoch ist der ausgezahlte Lohn Wenn ihr noch 35 € für einen vermögenswirksamen sparvertrag abgezogen werden?

Viele Arbeitnehmer rechnen bei vermögenswirksamen Leistungen lediglich mit ein paar Euro mehr im Geldbeutel. Warum sich der Aufwand in jedem Fall rentiert, zeigen Rechenbeispiele.

Knapp 18 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, schätzt das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung. Laut einer Emnid-Umfrage im Auftrag der Postbank von Mai 2014 (hier) verzichten aber knapp ein Drittel der Berechtigten, also fast sechs Millionen Menschen, auf das Geldgeschenk vom Chef. Warum das so ist, weiß niemand so genau.