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Ist ein Zaun im Außenbereich zulässig?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Ist ein Zaun im Außenbereich zulässig?
  2. Wann muss ein Zaun genehmigt werden?
  3. Wie hoch darf ein Zaun ohne Genehmigung sein?
  4. Was bedeutet Einfriedung im Außenbereich?
  5. Wie hoch darf ein Gartenzaun im Außenbereich sein?
  6. Was darf im Außenbereich stehen?
  7. Kann der Nachbar einfach einen Zaun bauen?
  8. Kann Nachbar Zaun verbieten?
  9. Wie hoch darf ein Zaun zwischen zwei Grundstücken sein?
  10. Ist ein Zaun eine bauliche Veränderung?
  11. Welche Ausnahmen gibt es beim Bauen im Außenbereich?
  12. Was sind privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich?
  13. Kann der Nachbar einen Sichtschutzzaun verbieten?
  14. Wie weit muss ein Zaun von der Grenze entfernt sein?
  15. Kann ich auf meinem Grundstück einen Zaun errichten?

Ist ein Zaun im Außenbereich zulässig?

Muss ein Zaun genehmigt werden? Welcher Zaun und welche Einfriedung braucht eine Baugenehmigung? Zaunart, Zaunmaterial, Zaunhöhe – wovon hängt es ab, welcher Zaun genehmigt werden muss? Zaun auf Grundstücksgrenze – genehmigungspflichtig oder nicht? Gibt es unterschiedliche Regelungen pro Bundesland? Unser Ratgeber beantwortet diese und noch mehr Fragen und gibt Ihnen wertvolle Tipps rund um das Thema Zaun Baugenehmigung.

Wer plant, einen Zaun oder eine Einfriedung zu errichten, sollte sich vorab mit den rechtlichen Aspekten des Vorhabens beschäftigen: baurechtliche und nachbarrechtliche. Um die eingangs gestellten Fragen zur Baugenehmigung für Zaun und Einfriedung zu beantworten, ist es wichtig, zunächst die beiden Begriffe Zaun und Einfriedung zu klären.

Wann muss ein Zaun genehmigt werden?

Einen Zaun auf dem eigenen Grundstück zu errichten, sollte doch eine unkomplizierte Angelegenheit sein. Frei nach dem Motto: „Ich mach‘ auf meinem Feld, einfach das, was mir gefällt!“ Leider ist das durch das deutsche Baurecht nicht immer so einfach. Auch auf dem eigenen Grund und Boden gelten zahlreiche Vorschriften, die Dein freies Walten begrenzen. Wer diese rechtlichen Vorgaben ignoriert, riskiert, dass die Behörden den Abriss des Zauns anordnen. Damit Du weder Geld noch Deine wertvolle Zeit wegen eines Verstoßes gegen die Bauordnung verschwenden musst, findest Du hier die wichtigsten Infos zum Thema Baugenehmigung für den Zaun.

  • Zaun Baugenehmigung – Das musst Du vorab bedenken
  • Ist ein Zaun genehmigungspflichtig?
  • Wie hoch darf ein Zaun ohne Genehmigung sein?
  • Wie hoch darf ein Zaun ohne Genehmigung sein?

    Muss ein Zaun genehmigt werden? Welcher Zaun und welche Einfriedung braucht eine Baugenehmigung? Zaunart, Zaunmaterial, Zaunhöhe – wovon hängt es ab, welcher Zaun genehmigt werden muss? Zaun auf Grundstücksgrenze – genehmigungspflichtig oder nicht? Gibt es unterschiedliche Regelungen pro Bundesland? Unser Ratgeber beantwortet diese und noch mehr Fragen und gibt Ihnen wertvolle Tipps rund um das Thema Zaun Baugenehmigung.

    Wer plant, einen Zaun oder eine Einfriedung zu errichten, sollte sich vorab mit den rechtlichen Aspekten des Vorhabens beschäftigen: baurechtliche und nachbarrechtliche. Um die eingangs gestellten Fragen zur Baugenehmigung für Zaun und Einfriedung zu beantworten, ist es wichtig, zunächst die beiden Begriffe Zaun und Einfriedung zu klären.

    Was bedeutet Einfriedung im Außenbereich?

    Eine Einfriedung wird in erster Linie errichtet, um die Grenzen des Grundstücks, wie sie rechtlich durch Eintragung im Grundbuch bestehen, nach außen zu markieren und optisch wahrnehmbar zu machen.

    Weitere Funktionen der Einfriedung sind unter anderem:

    • das Betreten des Grundstücks durch unbefugte Personen, aber auch durch wilde Tiere oder fremde Nutztiere, zu verhindern;
    • das Grundstück gegen witterungs- und verkehrsbedingte Einwirkungen von außen zu schützen, zum Beispiel Lärm, Wind, Sonne, Schmutz etc.;
    • das Grundstück vor unerwünschter Einsicht zu schützen;
    • eigene Nutztiere einzugrenzen;
    • gefährliche Bereiche auf dem Grundstück abzugrenzen.

    Einfriedung von Gründstücken. (© ArTo/ Fotolia.com)

    Tote Einfriedungen wie Mauern und Zäune können je nach Einzelfall bauliche Anlagen im Sinne des deutschen Baurechts sein. Die Definition dessen, was unter diesen Begriff zu subsumieren ist, findet sich in den Bauordnungen [BauO] der Länder und kann daher je nach Bundesland leicht variieren. Nach der Legaldefinition zum Beispiel sowohl der hessischen als auch nordrhein-westfälischen Bauordnung sind bauliche Anlagen „mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen“ (vgl. § 2 Absatz 1 Satz 1 Hessische BauO; § 2 Absatz 1 BauO NRW). Für bauliche Anlagen ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich, allerdings sehen die Bauordnungen der Länder ausnahmsweise eine Befreiung von der Genehmigungspflicht vor, wenn es sich um Anlagen von geringer Bedeutung handelt. Hierzu zählen auch Einfriedungen.

    Wie hoch darf ein Gartenzaun im Außenbereich sein?

    Um Zäune, Hecken und anderen Sichtschutz gibt es leider häufig einmal Streit. Meist geht es dann um die Höhe und Beschaffenheit der Einfriedung – dabei sind die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Zaunbau eindeutig geregelt. Auf die Frage: Erlaubte Höhe Gartenzaun? Gibt es von Bundesland zu Bundesland verschiedene Antworten. Der Rest hängt dann am guten Willen, sich zu vertragen.

    Der eine möchte sich gern abschotten, den anderen ärgert es, wenn ein Sichtschutz seinen Blick ins Weite einschränkt. Es fällt schwer, es den Nachbarn auf allen Seiten recht zu machen, da jeder eine andere Vorstellung von einem gemütlichen Zuhause hat. Ein wichtige Frage ist also nicht nur: „Darf ich einen Zaun bauen?“ sondern auch: „Muss ich einen Zaun bauen?“ Diese Frage bezieht sich auf die Einfriedung der Grundstücksgrenze.

    Was darf im Außenbereich stehen?

    Der Innenbereich sind Grundstücke und Flächen, welche als Ortsteil zusammenhängig bebaut sind. Davon abzugrenzen ist der Außenbereich: Als „Außenbereich“ werden Grundstücke und Flächen bezeichnet, welche außerhalb von zusammenhängenden Bebauungen und somit nicht im Geltungsbereich von qualifizierten Bebauungsplänen liegen. Somit ist der Außenbereich nicht  mit der „freien Landschaft“ gleichzusetzen. Im deutschen Bebauungsrecht ist er im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Bauvorhaben von Bedeutung. Seine Reglementierung erfolgt gemäß § 35 BauGB. Die dort definierten Regelungen sind nicht ohne Grund als sehr streng anzusehen: sie dienen der Verhinderung der Landschaftszersiedlung und der daraus zwangsläufig resultierenden Eingriffe in die Natur.

    Kann der Nachbar einfach einen Zaun bauen?

    Um sein Grundstück vor unbefugtem Betreten zu schützen, hat jeder Eigentümer grundsätzlich gemäß § 903 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das Recht, sein Grundstück zur Einfriedung einzuzäunen. 

    Die Pflicht zu einer Grundstücksbegrenzung besteht hingegen nicht überall. Gilt in eurem Bundesland die sogenannte Einfriedungspflicht, heißt das im Klartext: Auf Verlangen eures Nachbarn müsst ihr einen Zaun, eine Hecke oder eine andere Abtrennung auf die Grundstücksgrenze setzen – ob ihr wollt oder nicht. Ob in eurer Region eine Einfriedungspflicht besteht, könnt ihr im jeweiligen  Nachbarschaftsgesetz des Bundeslandes einsehen. Darin ist auch geregelt, wer die Kosten für den Zaun zu tragen hat. 

    Kann Nachbar Zaun verbieten?

    Was erlaubt ist und was nicht, ist für sehr viele Sachthemen und sogar Einzelfälle in den deutschen Gesetzten festgeschrieben. Doch wer nun meint, dass damit alles klar definiert ist und einfach nachgelesen werden kann, der irrt. Denn unterschiedliche Rechtsbereiche haben ganz eigene Sichtweisen auf ein und dasselbe Thema und können zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Den größten Unterschied macht beim Thema des Zaunes an der Grundstücksgrenze die grundlegende Unterteilung in Privates Recht und in Öffentliches Recht.

    Wie hoch darf ein Zaun zwischen zwei Grundstücken sein?

    • Erlaubte Zaunhöhe – das gilt für Ihr Bundesland
    • Maximale Zaunhöhe ist auch Frage der Ortsüblichkeit
    • Macht es einen Unterschied, ob mein Zaun blickdicht ist oder nicht?
    • Von wo wird die Zaunhöhe abgemessen?

    Grundsätzlich sind die Bestimmungen zur maximalen Höhe von Gartenzäunen Ländersache. In den meisten Bundesländern ist ein Zaun bis zu einer Höhe von 1,20 Meter zulässig. Diese Regelung gilt in folgenden Ländern:

    • Hessen
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen

    Nur 5 Zentimeter mehr, also 1,25 Meter, dürfen es in Brandenburg sein. Ein Land aber nimmt die absolute Spitzenposition ein: In Sachsen-Anhalt dürfen Zäune bis zu 2 Meter hoch sein.

    Ist ein Zaun eine bauliche Veränderung?

    § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 2 WEG, § 1004 BGB

    Welche Ausnahmen gibt es beim Bauen im Außenbereich?

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    Kinderlärm ist etwas völlig Normales, führt aber trotzdem oftmals zu Streit zwischen Nachbarn. So auch in diesem Fall, in dem eine Familie mit Kindern schließlich einen Sichtschutzzaun errichtete, nachdem der Nachbar sich mehrmals über den Lärm beschwert hatte. Aber damit war der streitlustige Nachbar auch nicht einverstanden und zog vor Gericht. 

    Was sind privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich?

    1Die Privilegierung eines im Außenbereich geplanten Vorhabens hängt nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB davon ab, dass es einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb „dient“. 2Das bedeutet, dass das Bauvorhaben eine bestimmte Funktion im Betrieb erfüllen und seinerseits nach Lage, Ausstattung und Gestaltung von dieser Funktion geprägt sein muss. 3Es genügt nicht, dass es dem Betrieb nur förderlich ist, also etwa die Bewirtschaftung erleichtert; andererseits muss es nicht unentbehrlich sein. 4Innerhalb des damit gegebenen Rahmens muss für das Merkmal des „Dienens“ nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darauf abgestellt werden, ob ein vernünftiger Landwirt, der die Entscheidung des Gesetzgebers, dass im Außenbereich grundsätzlich nicht gebaut werden soll, so weit wie möglich respektiert, das Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb erstellen würde. 5Das Vorhaben muss danach im konkreten Fall üblich und angemessen und auch äußerlich erkennbar durch die Zuordnung zu dem Betrieb geprägt sein. 6Es darf zudem nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen und ist in einer flächensparenden, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzenden und den Außenbereich schonenden Weise auszuführen (§ 35 Abs. 5 Satz 1 BauGB). 7Das Erfordernis des „Dienens“ kann damit sowohl darüber entscheiden, ob ein Vorhaben überhaupt gebaut werden darf, als auch für seinen Standort, seinen Umfang und seine Ausgestaltung von Bedeutung sein. 8Das „Dienen“ ist bei widersprüchlichem und rechtsmissbräuchlichem Verhalten zu verneinen (zum Beispiel BayVGH vom 14. August 2013, BeckRS 2013, 55312; BayVGH vom 12. August 2016, BeckRS 2016, 50809: Der betriebliche Bedarf für das Vorhaben war durch die vorherige, den Maßstäben eines „vernünftigen Landwirts“ nicht entsprechende Nutzungsänderung einer baulichen Anlage zu landwirtschaftsfremden Zwecken überhaupt erst ausgelöst worden und diese nutzungsgeänderte Anlage war für die beabsichtigten Zwecke nach aktuellen Anforderungen gleichermaßen geeignet).

    1Die für die ordnungsgemäße Führung des konkreten land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betriebes bestimmten baulichen Anlagen erfüllen regelmäßig die vorstehenden Anforderungen. 2Stallungen, (offene) Unterstände, Lager- und Maschinenhallen, Silos für betriebliche Produktionsmittel sowie gegebenenfalls Einrichtungen für Verarbeitung und Verkauf selbsterzeugter Produkte sind somit in aller Regel privilegierte Vorhaben. 3Baurechtliche Probleme werden hier allenfalls bezüglich der Größe und Ausgestaltung dieser Anlagen auftreten. 4Reit- und Bewegungshallen können einem landwirtschaftlichen Pensionspferdebetrieb „dienen“. 5Eine artgerechte Pferdehaltung setzt nämlich ein regelmäßiges, möglichst tägliches Bewegen der Tiere voraus. 6Neben Flächen für den Weidegang und einem befestigten Außenreitplatz ist deshalb grundsätzlich eine ständig verfügbare, von Witterungsbedingungen unabhängige Bewegungsmöglichkeit erforderlich. 7Jedes Vorhaben bedarf einer gründlichen fachlichen Einzelbeurteilung und Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Aspekte, der Tiere und des Tierschutzes. 8Die Zulassung einer Halle im Einzelfall ist einmal eine Frage der Wirtschaftlichkeit. 9Anlagen, deren Kosten (Kosten aus der Investition und Betriebskosten) in keinem angemessenen Verhältnis zu den damit erzielbaren Einnahmen (zum Beispiel Zulagen zu den Pensionspreisen bei Vorhandensein einer Halle) stehen, sind nicht privilegiert. 10Zur Wirtschaftlichkeit des Gesamtbetriebes und der einzelnen Betriebsgebäude äußert sich das jeweilige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. 11Notwendig ist eine angemessene Relation zwischen der Größe der Pensionstierhaltung und derjenigen der Reit- und Bewegungshalle. 12Besondere Bedeutung hat ferner das Gebot einer flächensparenden und den Außenbereich schonenden Bauausführung. 13Die Mindestgröße einer Reithalle zur artgerechten Bewegung von Pferden beträgt 20 m x 40 m (bereitbare Fläche). 14Auf die nahe räumliche Zuordnung der Halle zur Hofstelle, ihre Unterordnung unter den landwirtschaftlichen Betrieb, die angemessene Einbindung in die Landschaft und die äußere Gestaltung ist besonders zu achten. 15Bei Pferdezuchtbetrieben können Reithallen auch deshalb notwendig sein, um Jungpferde bis zur Verkaufsreife auszubilden (Veredelung des Zuchtprodukts). 16Für solche Reit- und Bewegungshallen für Pferdezuchtbetriebe gelten die vorstehenden Grundsätze für Bewegungshallen bei Pensionspferdebetrieben entsprechend.

    1Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist wegen seiner dienenden Funktion Wohnraum für den Betriebsleiter nebst Ehe-/Lebenspartner, seine haushaltsangehörigen Kinder sowie gegebenenfalls zu pflegenden Eltern regelmäßig zulässig. 2Es gibt allerdings spezielle Formen von Nebenerwerbsbetrieben, bei denen nicht angenommen werden kann, dass sie zu einer planmäßigen und betriebswirtschaftlich sinnvollen Betriebsführung ein Wohnhaus gerade im Außenbereich benötigen. 3Bei Damtierhaltung oder Fischzucht ist dies beispielsweise in der Regel nicht der Fall.

    Kann der Nachbar einen Sichtschutzzaun verbieten?

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    Kinderlärm ist etwas völlig Normales, führt aber trotzdem oftmals zu Streit zwischen Nachbarn. So auch in diesem Fall, in dem eine Familie mit Kindern schließlich einen Sichtschutzzaun errichtete, nachdem der Nachbar sich mehrmals über den Lärm beschwert hatte. Aber damit war der streitlustige Nachbar auch nicht einverstanden und zog vor Gericht. 

    Wie weit muss ein Zaun von der Grenze entfernt sein?

    Sobald der Zaun ein Grundstück nach außen hin abgrenzt, ist er ein Grenzzaun. Unwichtig, ob der Zaun das Grundstück zu einem Nachbargrundstück oder zu einer Straße hin abgrenzt. Es ist auch unwichtig, wie der Zaun aussieht oder aus welchem Material er hergestellt wurde. Also ob es sich dabei beispielsweise um einen Maschendrahtzaun handelt, der den Blick aufs Grundstück offen lässt, oder um einen Gartenzaun mit Sichtschutz, der den Blick auf Garten und Haus versperrt.

    Stellen Sie zum Beispiel rund um Ihr Gemüsebeet einen Zaun auf, der Wild- und Haustiere davon abhalten soll, Ihre Jungpflanzen anzuknabbern, dann ist das natürlich kein Grenzzaun, sondern eine Einzäunung des Beets. Rankgitter rund um die Terrasse, an denen Rosen oder Efeu emporwachsen, sind ebenfalls kein Grenzzaun, sondern laufen unter Sichtschutz für den Freisitz. Der klassische Grenzzaun entlang des Grundstücks zählt übrigens in die Rubrik Einfriedung. 

    Sollten Sie mit Ihrem Zaun oder Ihren Sträuchern den Mindestabstand von 50 Zentimetern zum Nachbargrundstück nicht einhalten, sondern näher an die Grenze oder sogar auf die Grundstücksgrenze zwischen Ihnen und Ihrem Nachbarn gehen, dann ist das rechtlich gesehen eine Grenzbebauung.

    Was aber, wenn Sie den Mindestabstand zu einer öffentlichen Straße nicht einhalten können oder wollen? Leben Sie in einem der Bundesländer, in der eine Einfriedungspflicht privater Grundstücke zur Straße hin aufgrund der Verkehrssicherungspflicht herrscht, dann können Sie mit Ihrer toten Einfriedung auch näher an die Straße als die vorgeschriebenen 50 Zentimeter und sogar eine Grenzbebauung vornehmen. Schauen Sie aber dennoch zur Sicherheit in den Bebauungsplan Ihrer Kommune und beantragen Sie gegebenenfalls eine Befreiung vom Verbot der Grenzbebauung in Richtung Straße.

    Wird ein Zaun auf der Grenze gebaut, dann sind beide Nachbarn für die Kosten verantwortlich, die beim Bau, aber auch bei Instandhaltungsarbeiten oder Reparaturen anfallen. Außerdem darf ein Zaun, der auf der Grenze steht, nicht ohne Zustimmung beider Parteien abgerissen werden. Die Regelung sieht anders aus, wenn Ihr Nachbar eine öffentliche Straße ist: Dann tragen Sie die Kosten für den Zaun alleine und müssen die dekorative Außenseite des Zauns in Richtung der Straße stellen.

    Kann ich auf meinem Grundstück einen Zaun errichten?

    Horrorgeschichten über eskalierte Nachbarschaftsstreitigkeiten beim Thema Zaun kennt jeder zuhauf. Bedauerlich, da sich Friede oder Unfriede an zwei Gartengrenzen doch erheblich auf die Lebensqualität der Beteiligten auswirken kann. Das Baurecht ist im Einzelfall oft sehr undurchsichtig, weswegen so mancher Zaunbauer den eigenen Nachbarn vor Gericht wiedertrifft. Aber muss das sein? Informiere Dich hier dazu, wie Du vermeiden kannst, dass Du Deine freie Zeit an böse Briefwechsel wegen ein paar Holzlatten verlierst.

  • Wann ist ein Zaun ein Grenzzaun?
  • Unterschied Einfriedung Grenzbebauung
  • Zaun auf Grundstücksgrenze erlaubt?