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Wie erstelle ich eine SEPA-Lastschriftmandat?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie erstelle ich eine SEPA-Lastschriftmandat?
  2. Wo gibt man SEPA-Lastschriftmandat ab?
  3. Was ist der Unterschied zwischen einer SEPA-Lastschrift und einer Einzugsermächtigung?
  4. Wem schicke ich das SEPA-Lastschriftmandat?
  5. Wie erteile ich online ein Lastschriftmandat?
  6. Kann ein SEPA Mandat online erteilt werden?
  7. Wie erteile ich ein Lastschriftmandat?
  8. Kann man eine Einzugsermächtigung auch telefonisch machen?
  9. Was kostet ein SEPA Lastschriftmandat?
  10. Ist ein SEPA Mandat per Mail gültig?
  11. Kann man SEPA Lastschrift online erteilen?
  12. Kann man SEPA-Lastschriftverfahren mit Online-Banking machen?
  13. Kann man eine Einzugsermächtigung telefonisch erteilen?
  14. Kann man SEPA Lastschriftverfahren mit Online-Banking machen?
  15. Wo verbleibt ein Lastschriftmandat?

Wie erstelle ich eine SEPA-Lastschriftmandat?

  • Melden Sie sich in Ihrem Unternehmerkunden-Bereich an, um eine SEPA-Lastschrift einrichten zu können.
  • Tragen Sie alle erforderlichen Daten ein. 
  • Bestätigen Sie Ihren Auftrag mit der Eingabe einer TAN.
  • Wo gibt man SEPA-Lastschriftmandat ab?

    „SEPA“ steht für „Single Euro Payments Area“, was in etwa „Einheitlicher europäischer Zahlungsraum“ bedeutet. Fast alle europäischen Länder nutzen SEPA seit der Einführung im Jahr 2014. Die IBAN („International Bank Account Number“) und der BIC („Bank Identifier Code“) ermöglichen auf diese Weise einfache Zahlungseinzüge direkt vom Konto des Belasteten, und zwar unabhängig von Landesgrenzen. Zum SEPA-Raum gehören alle 28 EU-Staaten (inklusive Großbritannien) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco, die Schweiz und San Marino.

    Ein großer Vorteil des SEPA-Lastschriftverfahrens liegt in seiner Effizienz: Weder Kunden noch Geschäftspartner brauchen sich um die Begleichung der offenen Rechnungen zu kümmern – der Betrag wird nach Rechnungsstellung automatisch zum vereinbarten Termin vom Konto eingezogen. Somit sinkt auch das Risiko vergessener Zahlungen.

    Für Unternehmen bedeutet die SEPA-Lastschrift eine erhöhte Planungssicherheit, da Zahlungen mit größerer Wahrscheinlichkeit innerhalb der Zahlungsfrist auf ihrem Firmenkonto eingehen. Außerdem können SEPA-Lastschriften hinsichtlich des Einzugstermins und der Einzugshäufigkeit vonseiten des Unternehmens angepasst werden – im Gegensatz zu Daueraufträgen, die der Kunde einrichtet und allein verwaltet. Damit kann das SEPA-Lastschriftverfahren ein wirkungsvolles Instrument Ihres Forderungsmanagements im Unternehmen sein.

    Für Zahlungen ins und aus dem Ausland ist die SEPA-Lastschrift nicht nur unkompliziert, sondern auch kostengünstig. Alle Zahlungen können von einem Konto im eigenen Land getätigt und auch über dieses empfangen werden. Ausländische Konten werden nicht benötigt, und die IBAN sowie der BIC ermöglichen eine eindeutige Identifizierung von Konto und Kreditinstitut.

    Was ist der Unterschied zwischen einer SEPA-Lastschrift und einer Einzugsermächtigung?

    Du kannst zwischen der Einzugsermächtigung und dem SEPA-Lastschriftverfahren unterscheiden:

    Wem schicke ich das SEPA-Lastschriftmandat?

  • Füllen Sie das Formular aus, um der Commerzbank ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen zu können.
  • Senden oder Faxen Sie das Formular mit Ihren Angaben und Ihrer Unterschrift an die im Formular hinterlegte Adresse.
  • Hinweis: Sie müssen der Commerzbank i. d. R. nur dann eine neue Einzugsermächtigung erteilen, wenn sich Ihr Einzugskonto für z. B. Gebühren oder Baufinanzierungs-Raten ändert. 

    Wie erteile ich online ein Lastschriftmandat?

    • Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren können Sie fällige Beträge im gesamten SEPA-Raum in Euro einziehen.

    • Die Voraussetzung dafür ist ein SEPA-Lastschriftmandat.

    • Es gibt die SEPA-Basis-Lastschrift und die SEPA-Firmen-Lastschrift.

    • Sie haben bis zu 140 Zeichen für den Verwendungszweck zur Verfügung.

    • Durch ein konkretes Fälligkeitsdatum haben sowohl Sie als auch der Zahlungspflichtige eine hohe Planungssicherheit.

    Es gibt zwei verschiedene Arten von SEPA-Lastschriften. Die SEPA-Basis-Lastschrift verwenden Sie bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Der oder die Zahlungspflichtige hat dabei einen Erstattungsanspruch von acht Wochen. Ist der oder die Zahlungspflichtige keine Privatperson, sondern beispielsweise ein Unternehmen, können Sie die SEPA-Firmenlastschrift nutzen. Hier entfällt der Erstattungsanspruch nach erfolgter Einlösung.

    Kann ein SEPA Mandat online erteilt werden?

    Das SEPA-Basislastschrift-Verfahren kann von Verbrauchern als auch von Unternehmen genutzt werden. Erstmalige und einmalige Lastschriften müssen in der Regel fünf Tage vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen, Folgelastschriften hingegen mindestens zwei Tage vor Fälligkeit. Einer SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Einzug des Lastschriftbetrages widersprochen werden. Bei einem Einzug ohne gültiges SEPA-Mandat kann der Zahlende die Erstattung innerhalb von 13 Monaten nach Belastung des Kontos verlangen.

    Die SEPA-Firmenlastschrift ist ausschließlich für den Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen vorgesehen. Einmalige, erstmalige oder Folgelastschriften müssen einen Tag vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen. Bei der SEPA-Firmenlastschrift besteht keine Möglichkeit des Widerspruchs gegen den Lastschrifteinzug.

    Wie erteile ich ein Lastschriftmandat?

    Sie möchten ein SEPA-Mandat erteilen? Dann folgen Sie hierfür einfach diesen 4 Schritten: 

    • Nutzen Sie den Datensatz Krankenkassenmeldung (= DSAK).
    • Wählen Sie als Empfänger der Meldung die Betriebsnummer der TK aus: 15027365.
    • Wählen Sie den Abgabegrund 02 (= Änderungsmeldung).
    • Wählen Sie den Datenbaustein SEPA-Lastschriftmandat (= DBSL).

    Kann man eine Einzugsermächtigung auch telefonisch machen?

    Wer einem Unternehmen eine Einzugsermächtigung erteilt hat, kann diese schriftlich kündigen. Was gilt es hierbei zu beachten?

    Bei der Kündigung einer Einzugsermächtigung oder eines Lastschriftmandats ist zu beachten, dass eine Einzugsermächtigung im Prinzip ein Vertrag zwischen dem Kontoinhaber sowie dem Zahlungsempfänger ist. Die Bank, bei der das Konto geführt wird, von dem die Zahlungen abgebucht werden, ist an der Einzugsermächtigung nicht beteiligt.

    Wie Sie ein Lastschriftmandat widerrufen können, erklären wir Ihnen im Folgenden.

    Was kostet ein SEPA Lastschriftmandat?

    • Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren können Sie fällige Beträge im gesamten SEPA-Raum in Euro einziehen.

    • Die Voraussetzung dafür ist ein SEPA-Lastschriftmandat.

    • Es gibt die SEPA-Basis-Lastschrift und die SEPA-Firmen-Lastschrift.

    • Sie haben bis zu 140 Zeichen für den Verwendungszweck zur Verfügung.

    • Durch ein konkretes Fälligkeitsdatum haben sowohl Sie als auch der Zahlungspflichtige eine hohe Planungssicherheit.

    Es gibt zwei verschiedene Arten von SEPA-Lastschriften. Die SEPA-Basis-Lastschrift verwenden Sie bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Der oder die Zahlungspflichtige hat dabei einen Erstattungsanspruch von acht Wochen. Ist der oder die Zahlungspflichtige keine Privatperson, sondern beispielsweise ein Unternehmen, können Sie die SEPA-Firmenlastschrift nutzen. Hier entfällt der Erstattungsanspruch nach erfolgter Einlösung.

    Ist ein SEPA Mandat per Mail gültig?

    Das SEPA-Lastschriftmandat ist ein unerlässliches Instrument für das SEPA-Lastschriftverfahren. Mithilfe des Mandats wird einem Kreditinstitut die Anweisung gegeben, Zahlungsaufträge vom Konto des Zahlungspflichtigen (Debitor) einzuziehen, und es berechtigt Zahlungsempfänger (Kreditoren), Lastschriftaufträge bei der Bank des Debitors einzulösen. Das SEPA-Lastschriftmandat kann vom Debitor schriftlich per Formular, elektronisch mit sicherer Unterschrift oder telekommunikativ per E-Mail oder Fax unter Einhaltung der Schriftform an den Kreditor übermittelt werden. Eine weitere Art der Mandatserteilung ist das e-Mandat des EPC (European Payments Council). Dieses wird von der Deutschen Kreditwirtschaft jedoch nicht angeboten.

    Ein elektronisches Mandat wird im Internet vergeben und ist ebenso gültig wie das papierhafte Mandat. Es muss als elektronisches Dokument erstellt und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Die elektronische Unterschrift ist ausschließlich dem Unterzeichner zugeordnet und ermöglicht dessen Identifizierung durch die Bank des Lastschrifteinreichers (Kreditor). Die elektronische Unterschrift ist nur dann gültig, wenn sie auf einem sicheren Wege erstellt wurde, der einzig und allein dem Lastschriftgewährenden (Debitor) obliegt, zum Beispiel auf einem Signpad. Inhaltlich muss die Schriftform des elektronischen Mandats den Vorgaben des EPC entsprechen. Es muss die Einwilligung des Zahlungspflichtigen zur Lastschrifteinziehung durch den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers enthalten. Weiterhin muss der Text eines Basislastschrift-Mandats den Debitor auf die Möglichkeit der achtwöchigen Lastschriftrückgabe hinweisen. Diese Belehrung entfällt bei der SEPA-Firmenlastschrift. Das elektronische SEPA-Lastschriftmandat muss ebenso wie das papierhafte stets in der Landessprache des Zahlungspflichtigen ausgestellt sein. Ist diese dem Zahlungsempfänger nicht bekannt, ist im Zweifelsfalle auch ein Mandat in englischer Sprache zulässig.

    Kann man SEPA Lastschrift online erteilen?

    • Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren können Sie fällige Beträge im gesamten SEPA-Raum in Euro einziehen.

    • Die Voraussetzung dafür ist ein SEPA-Lastschriftmandat.

    • Es gibt die SEPA-Basis-Lastschrift und die SEPA-Firmen-Lastschrift.

    • Sie haben bis zu 140 Zeichen für den Verwendungszweck zur Verfügung.

    • Durch ein konkretes Fälligkeitsdatum haben sowohl Sie als auch der Zahlungspflichtige eine hohe Planungssicherheit.

    Es gibt zwei verschiedene Arten von SEPA-Lastschriften. Die SEPA-Basis-Lastschrift verwenden Sie bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Der oder die Zahlungspflichtige hat dabei einen Erstattungsanspruch von acht Wochen. Ist der oder die Zahlungspflichtige keine Privatperson, sondern beispielsweise ein Unternehmen, können Sie die SEPA-Firmenlastschrift nutzen. Hier entfällt der Erstattungsanspruch nach erfolgter Einlösung.

    Kann man SEPA-Lastschriftverfahren mit Online-Banking machen?

  • Melden Sie sich in Ihrem Unternehmerkunden-Bereich an, um eine SEPA-Lastschrift einrichten zu können.
  • Tragen Sie alle erforderlichen Daten ein. 
  • Bestätigen Sie Ihren Auftrag mit der Eingabe einer TAN.
  • Kann man eine Einzugsermächtigung telefonisch erteilen?

    Lastschriften existieren noch in zwei Varianten: als SEPA-Basis- und als SEPA-Firmenlastschrift. Für Verbraucher ist nur die SEPA-Basislastschrift interessant. SEPA steht für "Single Euro Payments Area" und heißt übersetzt "einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum". Zum Euro-Zahlungsverkehrsraum zählen die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Norwegen, Liechtenstein, Island, Monaco und die Schweiz sowie einige außereuropäische, zu Frankreich gehörende Gebiete.

    Bevor das SEPA-Verfahren eingeführt wurde, gab es in Deutschland die weithin genutzte Lastschrift per Einzugsermächtigung und das Abbuchungsverfahren. Mit der Umsetzung der SEPA-Regeln wurden vormals erteilte schriftliche Einzugsermächtigungen automatisch zu SEPA-Lastschriftmandaten. Das Abbuchungsverfahren endete, und es mussten dafür neue SEPA-Lastschriftmandate erteilt werden.

    Lastschriften im alten Einzugsermächtigungsverfahren - Neuregelungen seit Juli 2012

    Kann man SEPA Lastschriftverfahren mit Online-Banking machen?

    Jedes SEPA-Lastschriftmandat erhält eine eindeutige Mandatsreferenz. Der Zahlungsempfänger oder die Zahlungsempfängerin muss sie bei jeder Abbuchung angeben. Sie können die Mandatsreferenz auf Ihren Kontoauszügen oder im Online-Banking einsehen. So können Sie jede Buchung nachvollziehen und mit Ihren erteilten Lastschriftmandaten abgleichen. Auch die Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers oder der Zahlungsempfängerin und der Verwendungszweck helfen Ihnen dabei.

    Der Zahlungsempfänger oder die Zahlungsempfängerin ist verpflichtet, Ihnen den Betrag und den Zeitpunkt der Abbuchung mindestens 14 Tage vorab mitzuteilen. Kürzere Fristen sind möglich, wenn diese in den Geschäftsbedingungen oder der Rechnung vereinbart wurden. Auch im Online-Banking werden Sie im Voraus über den konkreten Fälligkeitstermin informiert. Sie sehen genau, wann das Geld von Ihrem Konto abgeht und rutschen so nicht versehentlich ins Minus.

    Ist Ihr Konto dennoch mal nicht ausreichend gedeckt, sodass eine Lastschrift nicht abgebucht werden kann, müssen Sie unter Umständen Gebühren zahlen. Einen Schufa-Eintrag erhalten Sie wegen einer geplatzten Lastschrift jedoch nicht. Das geschieht erst, wenn es zu einem Mahnverfahren kommt.

    Wo verbleibt ein Lastschriftmandat?

    SEPA steht für Single Euro Payments Area und den europäischen Zahlungsraum. Zu den SEPA-Ländern gehören alle EU-Mitgliedsstaaten, die drei EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie einige weitere Ausnahmen. Eine Liste der SEPA-Staaten finden Sie hier.

    Im Rahmen der europaweiten Vereinheitlichung der Kontonummern (IBAN) wurde der gesamte Zahlungsverkehr innerhalb der EU länderübergreifend wesentlich einfacher gestaltet – auch das Lastschriftverfahren. Kontoinhaber können seit Februar 2014 das SEPA-Lastschriftmandat nutzen, um den Zahlungsempfänger zur Abbuchung zu bevollmächtigen. Dies bietet sich insbesondere bei wiederkehrenden Zahlungen an (z. B. Telefon, Strom, Versicherungsbeiträge etc.). Transfers auf Konten innerhalb eines Landes als auch auf Konten in andere SEPA-Staaten sind hierbei ohne Weiteres möglich.

    Die Erteilung des SEPA-Mandats kann auf elektronischem Wege oder auch schriftlich per Formular erfolgen. Das schriftliche Mandat muss außerdem mit einer Unterschrift bestätigt werden. Mandate, die auf elektronischem Wege übertragen werden, sind auch ohne Unterschrift gültig. Ein Mandat enthält folgende Angaben:

    • Zahlungsempfänger
    • Gläubiger-Identifikationsnummer (CI)
    • Name des Zahlenden
    • Bank des Zahlenden
    • IBAN

    Zur Sicherstellung der Abwicklung ist die Lastschrift mindestens ein Geschäftstag vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorzulegen. Man unterscheidet zwei Arten von SEPA-Mandaten, Basis Lastschrift und Firmenlastschrift.