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Was tun wenn das Kind den Umgang verweigert?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was tun wenn das Kind den Umgang verweigert?
  2. Kann ein Kind das Umgangsrecht verweigern?
  3. Kann man den Vater vom Kind zwingen sein Kind zu sehen per Gericht?
  4. Was passiert wenn man Umgang verweigert?
  5. Was passiert wenn das Kind nicht zum Vater will?
  6. Wann dürfen Kinder selbst entscheiden ob sie zum Vater wollen oder nicht?
  7. Wann muss ein Kind nicht mehr zum Vater?
  8. Was ist wenn das Kind nicht zum Vater will?
  9. Was tun wenn das Kind den Vater nicht sehen will?
  10. Was tun wenn die Kinder nicht mehr zum Vater wollen?
  11. Bin ich dazu verpflichtet mein Kind zum Vater zu bringen?
  12. Wie verhält sich ein manipuliertes Kind?
  13. Wann müssen die Kinder nicht mehr zum Vater?
  14. Was ist eine seelische kindeswohlgefährdung?
  15. Was zählt unter seelische Grausamkeit?

Was tun wenn das Kind den Umgang verweigert?

Wann kann ein Kind selbst entscheiden, ob es zum Vater/zur Mutter will?

Ab Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen Kinder beim Umgangsrecht mitentscheiden, ob sie den Umgang beim familienfernen Elternteil weiterhin aufrechterhalten wollen. Vor dem 12. Geburtstag hingegen gilt: Je älter das Kind, desto mehr Mitspracherecht gewährt das Familienrecht.

Kann ein Kind gegen seinen Willen zum Umgang gezwungen werden?

Kann ein Kind das Umgangsrecht verweigern?

Ein Elternteil darf dem anderen Elternteil den Umgang mit dem gemeinsamen Kind nicht einfach unbegründet verweigern. Verweigert beispielsweise eine Mutter dem Vater grundlos den Umgang oder Kontakt mit dem Kind, greift also in das Umgangsrecht des Vaters ein, kann dies zur Folge haben, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter teilweise entzogen wird.

Mehr dazu unter Umgangsrecht des Vaters – Rechte nach einer Trennung. Auch interessant die Regelungen zum Umgangsrecht für Großeltern.

Kann man den Vater vom Kind zwingen sein Kind zu sehen per Gericht?

Inhaltsverzeichnis

  • Kann man den Vater oder die Mutter zum regelmäßigen Umgang zwingen?
  • Muss ein Vater / eine Mutter Umgang mit dem Kind wahrnehmen?
  • Wie setzt man Umgang gegen den Willen des nicht betreuenden Elternteils durch?
  • Ist es sinnvoll Umgang so durch zu setzen?
  • Haben wir bereits Umgang gegen Eltern durchgesetzt?

Ja. Umgang ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Aber im Einzelfall wird alles komplizierter. Wie so oft. Umgang, also der Besuch der Eltern mit dem Kind, ist ein der häufigsten und mit am stärksten umkämpften Streitigkeiten vor dem Familiengericht. Das Umgangsrecht hat dabei einen weit stärkeren Einfluss auf die Beziehung des Kindes mit dem nicht (hauptsächlich) betreuenden Elternteil als die verschiedenen Fragen des Sorgerechts. Dabei ist sehr häufig die Frage, ob und wie man Umgang gerichtlich erzwingen kann, der vom betreuenden Elternteil und/oder dem Kind verweigert wird. Übersehen wird dabei, dass auch umgekehrt die Frage auftaucht, ob Umgang erzwungen und geregelt werden kann, wenn dieser ganz oder teilweise von dem nicht betreuenden Elternteil verweigert wird.

Was passiert wenn man Umgang verweigert?

Die Berechtigung und Verpflichtung zum Umgang mit dem Kind ergibt sich aus § 1684 Absatz 1 BGB. Aus § 1684 Absatz 2 BGB ergibt sich zudem eine Loyalitätspflicht. Eltern haben es demnach zu unterlassen, das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil zu beeinträchtigen oder die Erziehung zu erschweren. 

Was passiert wenn das Kind nicht zum Vater will?

Wann kann ein Kind selbst entscheiden, ob es zum Vater/zur Mutter will?

Ab Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen Kinder beim Umgangsrecht mitentscheiden, ob sie den Umgang beim familienfernen Elternteil weiterhin aufrechterhalten wollen. Vor dem 12. Geburtstag hingegen gilt: Je älter das Kind, desto mehr Mitspracherecht gewährt das Familienrecht.

Kann ein Kind gegen seinen Willen zum Umgang gezwungen werden?

Wann dürfen Kinder selbst entscheiden ob sie zum Vater wollen oder nicht?

Beim Thema Umgangsrecht kochen die Gemüter zwischen Mutter und Vater oft hoch. Dabei gerät das Wichtigste schnell aus dem Blick: Der Wille des Kindes. Und dieser ist relevanter als vielfach gedacht.

Ab Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen Kinder nämlich mitentscheiden, ob sie den Umgang mit dem familienfernen Elternteil aufrechterhalten wollen. Kommt es im Streit über das Umgangsrecht zu einer Gerichtsverhandlung, ist das Kind ab dem 14. Lebensjahr selbst Beteiligter in einem solchen Verfahren. Je älter die Kinder, desto gewichtiger der Kindeswille. Möchte beispielsweise ein 16-jähriger von der Mutter zum Vater wechseln, wird erstere das nicht verhindern können.

Wann muss ein Kind nicht mehr zum Vater?

Beim Thema Umgangsrecht kochen die Gemüter zwischen Mutter und Vater oft hoch. Dabei gerät das Wichtigste schnell aus dem Blick: Der Wille des Kindes. Und dieser ist relevanter als vielfach gedacht.

Ab Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen Kinder nämlich mitentscheiden, ob sie den Umgang mit dem familienfernen Elternteil aufrechterhalten wollen. Kommt es im Streit über das Umgangsrecht zu einer Gerichtsverhandlung, ist das Kind ab dem 14. Lebensjahr selbst Beteiligter in einem solchen Verfahren. Je älter die Kinder, desto gewichtiger der Kindeswille. Möchte beispielsweise ein 16-jähriger von der Mutter zum Vater wechseln, wird erstere das nicht verhindern können.

Was ist wenn das Kind nicht zum Vater will?

Gemäß § 1684 Abs. 1 BGB ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Außerdem besteht eine Loyalitätspflicht für die Eltern nach § 1684 Abs. 2 BGB: Sie haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Missachtet ein Elternteil diese auch als Wohlverhaltensklausel bezeichnete Pflicht, hat dies rechtliche Folgen. Das Kind und der nicht betreuende Elternteil haben ein Recht auf einen regelmäßigen Kontakt miteinander, den die Mutter respektieren und unterstützten muss.

Selbst wenn eine Umgangsregelung besteht, kann es zu Situationen kommen, in denen die Mutter dem Vater plötzlich den Umgang verweigern möchte.

Allerdings kann die Mutter das Umgangsrecht nicht „einfach so“ verweigern. Die unbegründete Kontaktunterbindung kann zu einem teilweisen Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Mutter und der Sicherung des Umgangsrechts durch einen Umgangspfleger führen. Versucht die Mutter, durch einen Umzug ins Ausland den Umgang des Vaters zu vereiteln, kann dies sogar ihr Sorgerecht in Frage stellen. Vereitelt die Mutter den Umgang immer wieder grundlos, kann dies auch Auswirkung auf den nachehelichen Unterhalt haben.

Was tun wenn das Kind den Vater nicht sehen will?

Wenn Dein Kind nicht zu seinem Vater möchte, kann das unterschiedliche Ursachen haben.

  • Eine Trennung zum Beispiel kann sehr schmerzhaft für Dein Kind sein. Dieser Verlust muss oft erst verarbeitet werden. Solange der Schmerz noch akut ist, kann es sein, dass Dein Kind sich gegen den Vater wendet, den er für diese Situation womöglich verantwortlich macht.
  • Auch wenn Dein Kind den Eindruck hat, dass Ihr Euch als Eltern nicht mehr versteht oder sogar streitet, kann es sich gegen den Vater wenden.
  • Vielleicht liegt die Ablehnung Deines Kindes aber auch in dem Verhalten des Vaters begründet. Hatte dieser in der Vergangenheit zum Beispiel nur wenig Zeit oder konnte seinem Nachwuchs nicht genügend Beachtung schenken, ist es verständlich, dass Dein Kind keinen Wert auf den Kontakt zum Vater legt.
  • Es kann auch sein, dass es den Kontakt zum Vater aus persönlichen Gründen ablehnt, zum Beispiel weil es sich in seiner Nähe unwohl fühlt oder Angst vor ihm hat, wenn keine andere Person dabei ist.
  • In schlimmen Fällen kann es auch sein, dass das Kind vom Vater missbraucht wurde, sodass es den Kontakt mit ihm ablehnt. Hier solltest Du unbedingt offen mit Deinem Kind reden, zuhören und bei Verdacht professionelle Hilfe suchen.

Was tun wenn die Kinder nicht mehr zum Vater wollen?

Wenn Dein Kind nicht zu seinem Vater möchte, kann das unterschiedliche Ursachen haben.

  • Eine Trennung zum Beispiel kann sehr schmerzhaft für Dein Kind sein. Dieser Verlust muss oft erst verarbeitet werden. Solange der Schmerz noch akut ist, kann es sein, dass Dein Kind sich gegen den Vater wendet, den er für diese Situation womöglich verantwortlich macht.
  • Auch wenn Dein Kind den Eindruck hat, dass Ihr Euch als Eltern nicht mehr versteht oder sogar streitet, kann es sich gegen den Vater wenden.
  • Vielleicht liegt die Ablehnung Deines Kindes aber auch in dem Verhalten des Vaters begründet. Hatte dieser in der Vergangenheit zum Beispiel nur wenig Zeit oder konnte seinem Nachwuchs nicht genügend Beachtung schenken, ist es verständlich, dass Dein Kind keinen Wert auf den Kontakt zum Vater legt.
  • Es kann auch sein, dass es den Kontakt zum Vater aus persönlichen Gründen ablehnt, zum Beispiel weil es sich in seiner Nähe unwohl fühlt oder Angst vor ihm hat, wenn keine andere Person dabei ist.
  • In schlimmen Fällen kann es auch sein, dass das Kind vom Vater missbraucht wurde, sodass es den Kontakt mit ihm ablehnt. Hier solltest Du unbedingt offen mit Deinem Kind reden, zuhören und bei Verdacht professionelle Hilfe suchen.

Bin ich dazu verpflichtet mein Kind zum Vater zu bringen?

Gemäß § 1684 Abs. 1 BGB ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Außerdem besteht eine Loyalitätspflicht für die Eltern nach § 1684 Abs. 2 BGB: Sie haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Missachtet ein Elternteil diese auch als Wohlverhaltensklausel bezeichnete Pflicht, hat dies rechtliche Folgen. Das Kind und der nicht betreuende Elternteil haben ein Recht auf einen regelmäßigen Kontakt miteinander, den die Mutter respektieren und unterstützten muss.

Selbst wenn eine Umgangsregelung besteht, kann es zu Situationen kommen, in denen die Mutter dem Vater plötzlich den Umgang verweigern möchte.

Allerdings kann die Mutter das Umgangsrecht nicht „einfach so“ verweigern. Die unbegründete Kontaktunterbindung kann zu einem teilweisen Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Mutter und der Sicherung des Umgangsrechts durch einen Umgangspfleger führen. Versucht die Mutter, durch einen Umzug ins Ausland den Umgang des Vaters zu vereiteln, kann dies sogar ihr Sorgerecht in Frage stellen. Vereitelt die Mutter den Umgang immer wieder grundlos, kann dies auch Auswirkung auf den nachehelichen Unterhalt haben.

Wie verhält sich ein manipuliertes Kind?

Umgangsmanipulation: Das Umgangsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Familienrechts, der nach einer Trennung oder Scheidung das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern regelt. In einigen Fällen kommt es jedoch vor, dass ein Elternteil seine Kinder manipuliert, um den anderen Elternteil im Umgangsrecht zu benachteiligen.

In diesem umfangreichen Blog-Beitrag erfahren Sie alles über die rechtlichen Folgen, wenn ein Elternteil seine Kinder beim Umgang manipuliert, inklusive relevanter Gesetze, Gerichtsurteile und häufig gestellter Fragen.

Inhalt

Das Umgangsrecht ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Umgangsrecht finden sich in den §§ 1684 bis 1687 BGB:

  • § 1684 BGB: Umgang des Kindes mit den Eltern
  • § 1685 BGB: Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
  • § 1686 BGB: Umgangspfleger
  • § 1686a BGB: Begleiteter Umgang
  • § 1687 BGB: Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

Das Umgangsrecht dient dem Wohl des Kindes und soll sicherstellen, dass das Kind zu beiden Elternteilen eine Beziehung aufbauen und aufrechterhalten kann. Die Eltern haben dabei die Pflicht und das Recht, den Umgang miteinander zu regeln und die Bedürfnisse des Kindes zu berücksichtigen.

Wann müssen die Kinder nicht mehr zum Vater?

Ich möchte so gern bei Papa bleiben. Eine Trennung der Eltern ist auch für Kinder eine enorme Belastung. werden Konflikte offen ausgetragen, nimmt die Belastung zu. Doch auch die Tatsache, plötzlich nur noch mit einem Elternteil zusammenzuleben, belastet Kinder meist sehr. Je jünger die Kinder sind, umso schwerer fällt es ihnen, die Trennung der Eltern zu verarbeiten.

Leben Kinder dann noch bei einem Elternteil und wollen viel lieber beim anderen Elternteil wohnen, nimmt das Leid des Kindes weiter zu. Doch ab wann werden Wünsche und Entscheidungen von Kindern berücksichtigt?

Was ist eine seelische kindeswohlgefährdung?

Als Kindeswohlgefährdung ist grundsätzlich alles zu verstehen, was der seelischen und körperlichen Gesundheit eines Kinder oder eines Jugendlichen schadet oder diese bedroht. Eine solche Beeinträchtigung kann durch ein bestimmtes Verhalten oder auch Unterlassung von Seiten der Erziehungsberechtigen oder auch Dritten hervorgerufen werden.

In seinem Beschluss vom 23.11.2016 (Az. XII ZB 149/16) definiert der Bundesgerichtshof die Kindeswohlgefährdung wie folgt:

ine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt.

Was zählt unter seelische Grausamkeit?

Psychische Gewalt ist eine Form von Gewalt, die ohne Schläge auskommt. Psychische Gewalt kann in verschiedenen Facetten und mittels unterschiedlicher Verhaltensweisen und Strategien verübt werden. Ziel ist es dabei in der Regel immer, die andere Person zu schwächen, sie aus dem Gleichgewicht zu bringen und zu verunsichern. Opfer psychischer Gewalt beginnen, ihr Selbstbild zu ändern und das Vertrauen zu verlieren, sowohl in sich selbst, als auch in andere Personen.

Gezielt ausgeübte psychische Gewalt ist dabei zu unterscheiden von der kurzfristigen Abreaktion von Frustration. So kann es in jedem Streit vorkommen, dass Worte fallen, die im Eifer des Gefechts und aufgrund eines aufgewühlten Gefühlslebens ausgesprochen werden. Mit psychischer Gewalt geht es jedoch nicht darum, sich kurzfristig „Luft zu machen“, sondern der Täter verfolgt dabei meist folgende Hauptziele:

  • Macht
  • Kontrolle
  • Dominanz
  • Privilegien