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Wann Anlage EKS ausfüllen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann Anlage EKS ausfüllen?
  2. Wer muss Anlage EKS ausfüllen?
  3. Was ist die Anlage EKS?
  4. Was sind kostenfrei auf Dauer überlassene Produkte die in Verbindung mit der selbständigen Tätigkeit vorhanden sind?
  5. Für wen Anlage EK?
  6. Kann ich mich arbeitslos melden wenn ich selbstständig bin?
  7. Was ist eine vorläufige EKS?
  8. Wann lohnt sich Freiberuflichkeit?
  9. Was ist EK Antrag?
  10. Wie hoch ist das aktuelle Bürgergeld?
  11. Wie hoch ist das Arbeitslosengeld für Selbständige?
  12. War selbstständig bin jetzt arbeitslos?
  13. Warum Identitätsprüfung Jobcenter?
  14. Was ist eine Identitätsprüfung beim Arbeitsamt?
  15. Wie viel darf man freiberuflich steuerfrei verdienen?

Wann Anlage EKS ausfüllen?

EKS – ist der Einkommensnachweis für Selbständige. Die Anlage EKS müssen Sie ausfüllen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Anlage EKS Formblatt Muster

Wer muss Anlage EKS ausfüllen?

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Was ist die Anlage EKS?

Was ist die Anlage EKS?

Die Anlage EKS ist ein Teil des Antrags auf Hartz 4 bzw. auf Bürgergeld.

Was muss ich dort eintragen?

Was sind kostenfrei auf Dauer überlassene Produkte die in Verbindung mit der selbständigen Tätigkeit vorhanden sind?

1 Hinweise für Selbständige Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zur vorläufigen und abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum (Anlage EKS) HS Auch als selbständig erwerbstätige Person können Sie und ggf. weitere Personen in Ihrem Haushalt Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben. Das hängt davon ab, ob Sie und die weiteren Personen in Ihrem Haushalt die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, also insbesondere den Lebensunterhalt auch unter Berücksichtigung des Einkommens, das Sie aus der selbständigen Erwerbstätigkeit erzielen nicht sicherstellen können. Damit Ihr Jobcenter dies beurteilen kann, müssen Sie zunächst die Anlage EKS mit den von Ihnen erwarteten Ein- und Ausgaben ausfüllen und bei Ihrem Jobcenter abgeben. Auf dieser Grundlage wird über Ihren Antrag entschieden und Ihnen werden ggf. vorläufig Leistungen bewilligt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes müssen Sie die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben angeben, damit die vorläufige Bewilligung überprüft und ggf. korrigiert werden kann. Auch hierfür verwenden Sie die Anlage EKS. Ist Ihr tatsächliches Einkommen (Gewinn) im Bewilligungszeitraum rückblickend höher gewesen, als Sie bei der Antragsstellung geschätzt haben, müssen Sie und die weiteren Personen Ihrer Bedarfsgemeinschaft, die Leistungen nach dem SGB II erhalten haben, die zu viel erhaltenen Leistungen nach Erhalt der abschließenden Entscheidung über den Leistungsanspruch erstatten. Hatten Sie geringere Einnahmen als erwartet, werden Ihnen und den weiteren Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft die zusätzlich zustehenden Leistungen im Rahmen der abschließenden Entscheidung bewilligt und nachgezahlt. 1. Allgemeine Ausführungen Bei der Berechnung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb und Landund Forstwirtschaft (selbständige Erwerbstätigkeit) kommt es nicht auf den nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn im Kalenderjahr an; vielmehr erfolgt die Einkommensermittlung grundsätzlich für den Bewilligungszeitraum. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel volle 6 Monate. Das monatlich zu berücksichtigende Bruttoeinkommen ermittelt sich demnach grundsätzlich aus den im Bewilligungszeitraum erzielten Einnahmen abzüglich der notwendigen Ausgaben, die den Lebensumständen während des Bezuges von Arbeitslosengeld II entsprechen, geteilt durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum. Das eigentliche Einkommen, das später bei der Höhe Ihrer Leistungen nach dem SGB II berücksichtigt wird, wird in zwei Schritten ermittelt: Zuerst wird der betriebliche Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ermittelt (Bruttoeinkommen), der dann im Weiteren um Ihre Absetzungen bereinigt wird. Einkommensermittlung bei Selbständigen Betriebe oder Tätigkeiten, auf Grund deren Eigenart über das Kalenderjahr hinweg stark schwankende Einnahmen erzielt werden (Saisonbetriebe), erfordern eine jahresbezogene Betrachtung der Betriebsergebnisse. Denn zeitweise wird so viel Gewinn erwirtschaftet, dass der Lebensunterhalt weit über den Bedarf hinaus gedeckt ist, teilweise können Gewinne aber auch bis auf null zurückgehen, so dass Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II besteht. Typische Saisonbetriebe sind beispielsweise die Strandkorbvermietung, Eisdielen, Skilifte, Kioske an Sommer- oder Winterausflugszielen. Aber auch nicht saisonabhängige Tätigkeiten können betroffen sein, z. B. Tätigkeiten im künstlerischen Bereich. In diesem Fall haben Sie Angaben zu Ihren Einnahmen und Ausgaben für einen Zeitraum von 12 Monaten zu machen. Das Jobcenter wird das Einkommen nach gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen. Ich betreibe einen Saisonbetrieb. Was muss ich beachten? 2. Die Einkommensermittlung bei selbständig Erwerbstätigen Ausgangspunkt für die Berechnung des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit sind die Betriebseinnahmen. Betriebseinnahmen sind alle aus selbständiger Erwerbstätigkeit erzielten Einnahmen, die im Bewilligungszeitraum tatsächlich zufließen. Steuerrechtliche Regelungen finden keine Anwendung. Betriebseinnahmen Anders als bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung können keine Abschreibungen oder sonstigen pauschalen Abzüge als Betriebsausgabe berücksichtigt werden, da hier keine tatsächlichen Ausgaben zugrunde liegen. Betriebsausgaben Jobcenter-HS Seite 1 von 6

2 Folgende Ausgaben (Absetzungen) werden später bei der Bereinigung Ihres Gewinnes aus selbständiger Erwerbstätigkeit berücksichtigt ( 11b SGB II): Steuern auf das Einkommen Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich Beiträgen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung nach 28a Abs. 1 Nr. 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch private Versicherungen, die nach Grund und Höhe angemessen sind Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für ein privates Kraftfahrzeug gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung gegebenenfalls Beiträge zur Krankheits- und Altersvorsorge Beiträge zur Riester-Rente Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Verpflegung bei längerer vorübergehender Abwesenheit vom Wohnort Soweit Sie derartige Ausgaben hatten oder haben werden, tragen Sie diese bitte unter Abschnitt C der Anlage EKS ein. Absetzungen sind keine Betriebsausgaben Grundsätzlich gilt, dass Ausgaben nicht berücksichtigt werden, soweit sie ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges von Leistungen nach dem SGB II entsprechen, die Ausgaben also wirtschaftlich nicht angemessen sind. Nach den Vorschriften des SGB II sind Sie ganz allgemein verpflichtet, Ihre Hilfebedürftigkeit zu vermindern. Dazu haben Sie bei Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit insbesondere auch die Möglichkeiten der Kostenvermeidung und -optimierung zu nutzen. Überteuerte oder Luxusartikel können nicht ungeprüft als Ausgabe berücksichtigt werden. Eine selbständig erwerbstätige Person benötigt einen PC lediglich für das Schreiben einfacher Angebote und Rechnungen. Ein Computer der Spitzenklasse ist hierfür nicht erforderlich, ein einfaches Modell zu einem günstigen Preis ist ausreichend. Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit von Ausgaben Ungeplante Betriebsausgaben, die nicht regelmäßig im laufenden Geschäftsbetrieb anfallen (z. B. Anschaffung höherwertiger Wirtschaftsgüter), werden nur anerkannt, wenn sie notwendig, unvermeidbar und angemessen sind. Zur Vermeidung von Nachteilen sollten Sie solche unerwarteten Betriebsausgaben vorab anzeigen auch wenn der Bewilligungszeitraum schon begonnen hat. Ihr Jobcenter prüft dann, ob die geplante Ausgabe anerkannt werden kann, und ob auf Grund dieser Ausgabe die Einkommensberücksichtigung für die Zukunft anzupassen ist. Was ist bei höheren Investitionen zu beachten? Ihr Jobcenter ist berechtigt, bei der abschließenden Berechnung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit Ihre Betriebseinnahmen angemessen höher zu schätzen, wenn anzunehmen ist, dass die nachgewiesene Höhe offensichtlich nicht den tatsächlichen Einnahmen entspricht. Es ist außerdem berechtigt, Betriebsausgaben bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen, soweit das Verhältnis der Ausgaben zu den jeweiligen Erträgen in einem auffälligen Missverhältnis steht. Das kann der Fall sein, wenn Einnahmen nicht erzielt oder offensichtlich nicht angegeben werden oder zu hohe Ausgaben entstehen, weil Sie Teile Ihres Warenbestandes für sich selbst oder die Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt zusammenleben, entnommen haben. Damit werden die Betriebseinnahmen und -ausgaben auf das zu vermutende realistische Maß erhöht oder reduziert. Ein Kioskbetreiber erzielt monatlich aus dem Verkauf von Zigaretten Einnahmen von durchschnittlich Euro; er verzeichnet aber regelmäßig einen Wareneingang an Zigaretten, der weit über seinen Umsätzen liegt. Dies deutet darauf hin, dass ein großer Teil seines Warenbestandes an Zigaretten für den Eigenverbrauch angelegt ist. Berücksichtigung von nachgewiesenen Einnahmen und Ausgaben Ihre Angaben über das voraussichtliche Einkommen müssen Sie so weit wie möglich plausibel machen. Das kann wie folgt geschehen: Wie kann ich das voraussichtliche Einkommen plausibel machen? Vorlage von Nachweisen über die tatsächlichen Einnahmen und tatsächlichen Ausgaben der vorangegangenen 6 Monate, Einnahme-Überschuss-Rechnung für das vorangegangene Kalenderjahr oder aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen. Jobcenter-HS Seite 2 von 6

Für wen Anlage EK?

Kann ich mich arbeitslos melden wenn ich selbstständig bin?

Die Pflichtversicherung nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, kurz GSVG, beinhaltet keine Arbeitslosenversicherung. Daher haben Selbstständige nach dem GSVG keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es gibt allerdings zwei Fälle, in denen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhoben werden kann:

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld kann erhoben werden, wenn die selbstständig erwerbstätige Person bereits unselbstständig erwerbstätig war. Das heißt: vor der Selbstständigkeit muss die jeweilige Person als Arbeitnehmer ASVG- und arbeitslosenversicherungspflichtig gewesen sein.
  • Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht auch, sofern nach dem 1.1.2009 eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen wurde.
  • Was ist eine vorläufige EKS?

    Hier können Sie Angaben zu Ihrer selbstständigen Tätigkeit machen.

    Es wird zwischen einer vorläufigen und einer abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit unterschieden. Die vorläufige Erklärung wird im Vorfeld für den zukünftigen Bewilligungszeitraum ausgefüllt und nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes festgesetzt.

    Wann lohnt sich Freiberuflichkeit?

    Überlegen Sie, Ihre Festanstellung aufzugeben und sich selbstständig zu machen? Wir verraten Ihnen, worauf Sie achten sollten und was diese Veränderung für Sie bedeuten könnte.

    Als Freiberufler zu arbeiten ist die Chance, Ihre Karriere selbst in die Hand zu nehmen. Für manche mag es sogar die beste Entscheidung ihres Lebens sein. Doch eine Festanstellung aufzugeben ist auch mit Risiken verbunden. Denn es ist nicht alles Gold, was glänzt ...

    Was ist EK Antrag?

    Wie hoch ist das aktuelle Bürgergeld?

    Das Bürgergeld ist ein Grundeinkommen bzw. eine Grundsicherung für erwerbsfähige und bedürftige Menschen. Es handelt sich um eine Form der sozialen, staatlichen Hilfe. Es ist an die Stelle des bisherigen Arbeitslosengeldes II getreten, auch bekannt unter dem Namen Hartz IV. Ab dem 1. Januar 2023 wird in Deutschland das Bürgergeld gezahlt, ab dem 1. Juli 2023 gibt es wichtige Neuregelungen.

    • Was ist das Bürgergeld?
    • Bedingungen zum Bürgergeld
    • Bürgergeld Stufe 2 trat zum 1. Juli 2023 in Kraft – was beinhalten die neuen Regelungen?
    • Höhe des Bürgergeldes
    • Für Kinder Besonderheiten beim Bürgergeld
    • Wohnung
    • Vermögen
    • Sanktionen
    • Voraussetzungen für den Anspruch auf Bürgergeld
    • Das neue Bürgergeld 2023 – Was ändert sich im Vergleich zum ALG II / Hartz IV?
    • Bürgergeld – Antrag
    • Kompetenzermittlungsverfahren und Kooperationsplan
    • Bürgergeld – Anspruch
    • Pflichten beim Bezug von Bürgergeld
    • Sanktionen bei Pflichtverletzung
    • Ausnahme kein Anspruch auf Bürgergeld
    • Dauer des Bezugs von Bürgergeld
    • Bürgergeld auch für ausländische Staatsbürger
    • Bürgergeld Rechner
    • Fragen zum Bürgergeld Unser Forum zum Bürgergeld

    Beim Bürgergeld handelt sich nicht um eine bedingungslose staatliche Sozialleistung oder bedingungsloses Grundeinkommen, sondern um ein Grundeinkommen, dessen Zahlung an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.  Wichtigste Bedingung dabei ist die Bedürftigkeit.

    Das Bürgergeld stand vor seiner Einführung schon seit einigen Jahren in den Parteiprogrammen der SPD, der Grünen und auch der FDP. Jede Partei stellte sich allerdings eine unterschiedliche Ausgestaltung des Bürgergeldes vor.

    Das Bürgergeld wechselte in die zweite Phase. Seit Januar hat es Hartz IV ersetzt, nun versschafft es Millionen von Menschen mit Hilfe von verstärkter Förderung der Ausbildung und Weiterbildung eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt.

    Doch vorab: Was sich nicht ändert ist die Höhe des Bürgergeldes. Der Bürgergeld Regelsatz bleibt zum 1. Juli 2023 unverändert!

    Der Bürgergeld Regelsatz beträgt ab dem 1. Januar 2023 laut Gesetz 502 Euro. Das ist der Regelsatz für eine alleinstehende Person. Das entspricht einer Erhöhung des bisherigen Regelsatzes um 53 Euro monatlich.

    Wie hoch ist das Arbeitslosengeld für Selbständige?

    Wer selbstständig tätig ist, kommt vermutlich nicht auf den Gedanken, sich arbeitslos zu melden.Wenn du schon längere Zeit mit deiner eigenen Firma auf dem Markt bist und bisher nur in einer nebenberuflichen Selbstständigkeit warst, liegt es dir schon aus Zeitmangel fern, über fehlende Arbeit nachzudenken. Sofern du schon lange Zeit hauptberuflich als Selbstständiger arbeitest und immer ein recht gutes Einkommen erzielst, denkst du wahrscheinlich nicht daran, das Arbeitsamt um Hilfe zu bitten. Vielleicht stehst du im Austausch mit anderen Freiberuflern oder Gewerbetreibenden, die bereits erfolgreich sind und keine Energie darauf verschwenden, sich arbeitslos zu melden. Vermutlich wirst auch du dich zuerst darum bemühen, neue Aufträge an Land zu ziehen, weil du deine Firma unbedingt am Leben erhalten willst. Es ist natürlich optimal, dass du dir so lange wie möglich selbst helfen willst und dich nach Kräften bemühst, neue Kunden zu gewinnen und Aufträge einzuholen.

    Doch unabhängig davon, ob du schon lange Zeit einer selbstständigen Tätigkeit nachgehst oder ob du gerade erst deine Existenz gegründet hast, kann irgendwann der Zeitpunkt kommen, zu dem die Aufträge ausbleiben. Du verdienst dann kaum noch Geld und im schlimmsten Fall wirst du vollständig arbeitslos. Für alle, die sich in einer Selbstständigkeit befinden, gelten in dieser Situation besondere Voraussetzungen, um staatliche Hilfe in Form von Arbeitslosengeld in Anspruch zu nehmen.

    Wenn Kunden ausbleiben, wenn es an Aufträgen fehlt oder wenn eine Geschäftsidee nicht wie erwünscht anschlägt, hast du als Selbstständiger im Grunde drei Möglichkeiten, staatliche Unterstützung zu bekommen. Du darfst dazu nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten, nur dann gilt ein Selbstständiger als arbeitslos. Außerdem musst du noch unter 65 Jahren sein. Folgende Varianten stehen dir zur Verfügung:

    • Du hast noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld aus einem Arbeitsvertrag.
    • Du bist freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert.

    War selbstständig bin jetzt arbeitslos?

    Wer selbstständig tätig ist, kommt vermutlich nicht auf den Gedanken, sich arbeitslos zu melden.Wenn du schon längere Zeit mit deiner eigenen Firma auf dem Markt bist und bisher nur in einer nebenberuflichen Selbstständigkeit warst, liegt es dir schon aus Zeitmangel fern, über fehlende Arbeit nachzudenken. Sofern du schon lange Zeit hauptberuflich als Selbstständiger arbeitest und immer ein recht gutes Einkommen erzielst, denkst du wahrscheinlich nicht daran, das Arbeitsamt um Hilfe zu bitten. Vielleicht stehst du im Austausch mit anderen Freiberuflern oder Gewerbetreibenden, die bereits erfolgreich sind und keine Energie darauf verschwenden, sich arbeitslos zu melden. Vermutlich wirst auch du dich zuerst darum bemühen, neue Aufträge an Land zu ziehen, weil du deine Firma unbedingt am Leben erhalten willst. Es ist natürlich optimal, dass du dir so lange wie möglich selbst helfen willst und dich nach Kräften bemühst, neue Kunden zu gewinnen und Aufträge einzuholen.

    Doch unabhängig davon, ob du schon lange Zeit einer selbstständigen Tätigkeit nachgehst oder ob du gerade erst deine Existenz gegründet hast, kann irgendwann der Zeitpunkt kommen, zu dem die Aufträge ausbleiben. Du verdienst dann kaum noch Geld und im schlimmsten Fall wirst du vollständig arbeitslos. Für alle, die sich in einer Selbstständigkeit befinden, gelten in dieser Situation besondere Voraussetzungen, um staatliche Hilfe in Form von Arbeitslosengeld in Anspruch zu nehmen.

    Wenn Kunden ausbleiben, wenn es an Aufträgen fehlt oder wenn eine Geschäftsidee nicht wie erwünscht anschlägt, hast du als Selbstständiger im Grunde drei Möglichkeiten, staatliche Unterstützung zu bekommen. Du darfst dazu nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten, nur dann gilt ein Selbstständiger als arbeitslos. Außerdem musst du noch unter 65 Jahren sein. Folgende Varianten stehen dir zur Verfügung:

    • Du hast noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld aus einem Arbeitsvertrag.
    • Du bist freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert.

    Warum Identitätsprüfung Jobcenter?

    Viele Kund*innen konnten und können während der Corona-Pandemie nur online oder telefonisch einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Eine eindeutige Identitätsfeststellung der Antragstellenden ist dadurch nicht möglich. Diese muss aber zwingend - nachträglich - erfolgen.

    Dafür steht ab sofort das freiwillige Online-Verfahren ‚Selfie-Ident‘ zur Verfügung.

    Was ist eine Identitätsprüfung beim Arbeitsamt?

    Seit einigen Wochen können Menschen, die sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos melden müssen, dies übergangsweise online erledigen.

    Wer seinen Job verliert, muss sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden und durch Vorlage seines Ausweises persönlich identifizieren. Dies ist zurzeit nicht möglich, da die Geschäftsstellen der Arbeitsagentur aufgrund der Corona-Pandemie für den unterminierten Publikumsverkehr geschlossen haben. Mit dem sogenannten Selfie-Ident-Verfahren können sich Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur bequem und einfach von zu Hause online ausweisen.

    Wie viel darf man freiberuflich steuerfrei verdienen?

    Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die jede steuerpflichtige Person in Deutschland entrichten muss. Das heißt, sobald du Geld verdienst, musst du dieses auch versteuern. Das gilt für Gehalt aus einem Angestelltenverhältnis genauso wie für Einkommen aus selbstständiger Arbeit.

    Wie viel Steuern du zahlen musst, ist dabei im Einkommensteuergesetz (EStG) festgehalten. Dabei gibt es sowohl einen Steuerfreibetrag für geringfügiges Einkommen sowie einen Spitzensteuersatz für Besserverdiener. 

    Wer z.B. bei einem Unternehmen angestellt ist, dem wird die Einkommensteuer direkt vom Gehalt abgezogen. Die Einkommensteuer für Freiberufler wird hingegen nicht von deinen Einnahmen abgezogen. Vielmehr musst du dich selbst darum kümmern, die Höhe deiner Einkommensteuer zu berechnen und entsprechend Geld für das Zahlen der Steuer mit deiner Steuererklärung beiseite zu legen.