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Welche Kosten können Eltern von Studenten absetzen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Welche Kosten können Eltern von Studenten absetzen?
  2. Was kann man für studierende Kinder absetzen?
  3. Kann man Unterhalt für volljährige Kinder von der steuerlich absetzen?
  4. Wie kann man Studiengebühren absetzen wenn sie von den Eltern bezahlt wurden?
  5. Wo trage ich Unterhalt für Kind über 25 Steuererklärung?
  6. Was sind außergewöhnliche Belastungen für das Kind?
  7. Kann ich die Studienkosten meiner Tochter absetzen?
  8. Ist Unterhalt Einkommen Student?
  9. Sind Studiengebühren außergewöhnliche Belastungen?
  10. Wird Kindergeld auf Unterhalt Student angerechnet?
  11. Was sind außergewöhnliche Aufwendungen Unterhalt?
  12. Was steht mir als Student von meinen Eltern zu?
  13. Wie Semesterbeitrag in Steuererklärung angeben?
  14. Wie viel Geld steht Studenten von den Eltern zu?
  15. Wie viel Unterhalt muss ich meinem studierenden Kind zahlen?

Welche Kosten können Eltern von Studenten absetzen?

In der Regel besteht aber noch Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag.

Dann gelten folgende Regeln:

  • Für die Unterkunft während des Studiums können Eltern zuerst den Ausbildungsfreibetrag geltend machen, der wird ab dem 1.1.2023 von 924 € auf 1.200 € erhöht. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind volljährig ist und nicht mehr im elterlichen Haushalt lebt. „Die räumliche Selbstständigkeit ist eine nicht zu unterschätzende Bedingung“, sagt VLH-Expertin Christina Georgiadis, „das Kind darf weder im Haushalt der Eltern noch bei einem geschiedenen oder getrennt lebenden Elternteil leben.“ Es müsse aber nicht unbedingt im Internat, einem Studentenheim oder in einer WG leben. Möglich ist auch die Unterkunft bei Verwandten, einer Eigentumswohnung der Eltern, die diese nicht benötigen, ja sogar in einer Einlieger-Wohnung im Haus der Eltern.
  • „Steuern sparen Eltern auch, die eine eigene Wohnung am Studienort haben und diese preiswert an das eigene Kind vermieten„, so Christina Georgiadis, „sie können dann auch Aufwendungen für die Wohnung, wie etwa für Reparaturen, oder Kreditzinsen steuerlich geltend machen.“ Allerdings gibt es dann strenge Regeln für die Miete. „Beträgt die mindestens 66 % der ortsüblichen Miete, können Eltern die Aufwendungen für Erhaltung, wie Reparaturen oder Dämmung, trotzdem zu 100 Prozent von der Steuer absetzen“, so Christina Georgiadis, „liegt die Miete darunter, geht das nur anteilig. Wichtig ist auch, dass es einen rechtlich gültigen Mietvertrag gibt und die Miete regelmäßig auf dem Vermieterkonto der Eltern eingeht.“
  • Als Sonderausgaben dürfen Eltern die Kranken- und Pflegeversicherung für Kinder bei der Steuer geltend machen. Dabei ist ausschlaggebend, wer Versicherungsnehmer ist. Unerheblich ist, ob es sich um eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung handelt. „Die Basisabsicherung für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das Kind kommen bei der Steuererklärung der Eltern in die Anlage Kind“, sagt Christina Georgiadis. Sind die Eltern Versicherungsnehmer, dann können auch die Beiträge für Wahlleistungen des Kindes, wie Auslandskrankenpolice über die Anlage Kind abgesetzt werden. Ist das Kind Versicherungsnehmer werden Wahlleistungen nicht berücksichtigt.
  • Bei Studiengebühren, Lebensunterhalt, Fahrtkosten und ähnliches gilt, dass „die Aufwendungen in den Augen des Fiskus bereits mit dem Kindergeld bzw. dem Kinderfreibetrag abgegolten ist“, so Christina Georgiadis. Der gesamte Kinderfreibetrag bestehe nämlich aus zwei Teilen: dem Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes (sächlicher Kinderfreibetrag) und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA). Der volle Kinderfreibetrag für verheiratete und zusammen veranlagte Eltern beträgt 2022 8.388 Euro; der sachliche Kinderfreibetrag pro Kind und Elternteil 2.731 Euro (seit 2021); der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) 2.928 Euro im Jahr.

Was kann man für studierende Kinder absetzen?

Bild: mau­ri­tius images / Caia Image / Sam Edwards Eltern können bis zu 9.408 EUR pro Jahr steu­er­lich geltend machen.

Eltern können gezahlten Unter­halt für ein stu­die­rendes Kind voll­ständig steu­er­lich geltend machen. Dies gilt auch, wenn Tochter oder Sohn in einem gemein­samen Haus­halt mit ihrem Lebens­partner leben. Vor­aus­set­zung ist, dass das Paar nicht ver­hei­ratet ist.

Längst sind die Zeiten der klas­si­schen Rol­len­ver­tei­lung in einer Bezie­hung vorbei. War es früher klar, dass der Mann für den gemein­samen Unter­halt sorgt, gibt es heute die unter­schied­lichsten Modelle. Jedes Paar muss den pas­senden Weg für sich finden. Das gilt erst recht, wenn die beiden nicht ver­hei­ratet sind und einer während des Stu­diums noch keine eigenen Ein­künfte erzielt. Wie gut, wenn dann Mutter und Vater zur Stelle sind und einen regel­mä­ßigen Betrag zum Lebens­un­ter­halt bei­steuern.

Kann man Unterhalt für volljährige Kinder von der steuerlich absetzen?

Ehepartner sind im Rahmen einer Ehe verpflichtet, sich gegenseitig Unterhalt zu zahlen. Nach der Trennung hat der Ehepartner das Recht auf Unterhalt, der nach der Scheidung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Als derjenige Ehepartner*in, der oder die den Trennungsunterhalt zahlt, kann man diesen als Sonderausgaben geltend machen. Das nennt sich Realsplitting.

"Das Realsplitting basiert, genau wie das Ehegattensplitting, auf dem so genannten Leistungsfähigkeitsprinzip. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unterhalt zahlenden Ehegatten vermindert sich, während die des begünstigten Ehegatten steigt."

Taxfix

Wie kann man Studiengebühren absetzen wenn sie von den Eltern bezahlt wurden?

Häufig ziehen Kinder für die Ausbildung oder das Studium an einen anderen Wohnort. In diesem Fall können Eltern zwar keine Studiengebühren absetzen, dafür aber einen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von maximal 924 Euro pro Jahr angeben. Dieser wird mit ihren jährlichen Bruttoeinkünften verrechnet und muss in der Anlage Kind angegeben werden. Eltern können also nicht direkt das Studium der Kinder von der Steuer absetzen, erhalten aber für ihre Aufwendungen die Möglichkeit, einen Ausbildungsfreibetrag im Lohnsteuerjahresausgleich anzugeben.

Buchempfehlung: Mehr Informationen und Tipps zu euren Finanzen findet ihr beispielsweise im Finanzplaner für junge Familien* sowie in dem Buch Finanztipps für Frauen*.

Den Ausbildungsfreibetrag können Eltern beantragen, indem sie den Posten „Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung“ (Zeile 47) der Anlage Kind ausfüllen. Hierfür ist lediglich die aktuelle Adresse des Kindes in der anzugeben, für das der Ausbildungsfreibetrag gelten soll. Um den Ausbildungsfreibetrag auch tatsächlich absetzen zu können, müssen allerdings die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein.

Das Einkommen der Eltern wird nicht berücksichtigt, allerdings wird der Ausbildungsfreibetrag monatlich ermittelt. Werden die vier nachfolgenden Voraussetzungen nicht in allen Monaten erfüllt, wird der Anspruch entsprechend um 77 Euro pro Monat (ein Zwölftel von 924 Euro) verringert . Diese Bedingungen müssen für den Ausbildungsfreibetrag eingehalten werden:

  • Das Kind darf nicht im Haushalt der Eltern leben
  • Das Kind muss studieren oder eine Berufsausbildung absolvieren
  • Das Kind ist älter als 18 Jahre
  • Es besteht Anspruch auf Kindergeld bzw.Kinderfreibetrag

Sowohl bei verheirateten als auch geschiedenen Eltern kann der Ausbildungsfreibetrag nur einmal in der Steuererklärung komplett angegeben werden. Bei einer gemeinsamen Veranlagung (verheiratete Eltern) kann der Freibetrag in der gemeinsamen Anlage Kind angegeben werden. Leben eure Eltern getrennt, so können sie jeweils die Hälfte des Ausbildungsfreibetrages für das Studium des Kinders in der Steuererklärung absetzen.

Wo trage ich Unterhalt für Kind über 25 Steuererklärung?

Wann Eltern ihren Unterhalt an Ü25-Kinder absetzen können

Längst nicht jedes Kind hat sein Studium oder seine Berufsausbildung mit 24 Jahren abgeschlossen. Für die Eltern spielt der 25. Geburtstag bei studierenden Kindern oder Kindern in Berufsausbildung insofern eine Rolle, als sie ab diesem Stichtag kein Kindergeld mehr erhalten. Das Finanzamt berücksichtigt dann auch keine Kinderfreibeträge mehr, ebenso den Ausbildungsfreibetrag. Zudem muss sich das Kind selbst versichern, weil die (verlängerte) Familienversicherung nur bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres greift. Eigene Einkünfte erzielen im Lockdown deutlich weniger studierende Kinder, weil Nebenjobs (z. B. in der Gastronomie) wegfallen. Viele Eltern müssen ihrem Nachwuchs in dieser Situation finanziell – mehr als sonst – unter die Arme greifen. Die gute Nachricht ist, dass sie den Fiskus an ihrem Aufwand beteiligen können, wenn sie die Spielregeln einhalten.

Was sind außergewöhnliche Belastungen für das Kind?

Ehepartner sind im Rahmen einer Ehe verpflichtet, sich gegenseitig Unterhalt zu zahlen. Nach der Trennung hat der Ehepartner das Recht auf Unterhalt, der nach der Scheidung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Als derjenige Ehepartner*in, der oder die den Trennungsunterhalt zahlt, kann man diesen als Sonderausgaben geltend machen. Das nennt sich Realsplitting.

"Das Realsplitting basiert, genau wie das Ehegattensplitting, auf dem so genannten Leistungsfähigkeitsprinzip. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unterhalt zahlenden Ehegatten vermindert sich, während die des begünstigten Ehegatten steigt."

Taxfix

Kann ich die Studienkosten meiner Tochter absetzen?

Häufig ziehen Kinder für die Ausbildung oder das Studium an einen anderen Wohnort. In diesem Fall können Eltern zwar keine Studiengebühren absetzen, dafür aber einen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von maximal 924 Euro pro Jahr angeben. Dieser wird mit ihren jährlichen Bruttoeinkünften verrechnet und muss in der Anlage Kind angegeben werden. Eltern können also nicht direkt das Studium der Kinder von der Steuer absetzen, erhalten aber für ihre Aufwendungen die Möglichkeit, einen Ausbildungsfreibetrag im Lohnsteuerjahresausgleich anzugeben.

Buchempfehlung: Mehr Informationen und Tipps zu euren Finanzen findet ihr beispielsweise im Finanzplaner für junge Familien* sowie in dem Buch Finanztipps für Frauen*.

Den Ausbildungsfreibetrag können Eltern beantragen, indem sie den Posten „Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung“ (Zeile 47) der Anlage Kind ausfüllen. Hierfür ist lediglich die aktuelle Adresse des Kindes in der anzugeben, für das der Ausbildungsfreibetrag gelten soll. Um den Ausbildungsfreibetrag auch tatsächlich absetzen zu können, müssen allerdings die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein.

Das Einkommen der Eltern wird nicht berücksichtigt, allerdings wird der Ausbildungsfreibetrag monatlich ermittelt. Werden die vier nachfolgenden Voraussetzungen nicht in allen Monaten erfüllt, wird der Anspruch entsprechend um 77 Euro pro Monat (ein Zwölftel von 924 Euro) verringert . Diese Bedingungen müssen für den Ausbildungsfreibetrag eingehalten werden:

  • Das Kind darf nicht im Haushalt der Eltern leben
  • Das Kind muss studieren oder eine Berufsausbildung absolvieren
  • Das Kind ist älter als 18 Jahre
  • Es besteht Anspruch auf Kindergeld bzw.Kinderfreibetrag

Sowohl bei verheirateten als auch geschiedenen Eltern kann der Ausbildungsfreibetrag nur einmal in der Steuererklärung komplett angegeben werden. Bei einer gemeinsamen Veranlagung (verheiratete Eltern) kann der Freibetrag in der gemeinsamen Anlage Kind angegeben werden. Leben eure Eltern getrennt, so können sie jeweils die Hälfte des Ausbildungsfreibetrages für das Studium des Kinders in der Steuererklärung absetzen.

Ist Unterhalt Einkommen Student?

Um das Einkommen einer Person zu berechnen, müssen gemäß dem Einkommensteuergesetz verschiedene Kriterien hinzugezogen werden. Zunächst einmal gehören zu diesem sämtliche Bruttoeinkünfte, wobei Einmalzahlungen wie beispielsweise Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld auf das Jahr umzulegen sind.

Vergütungen für Überstunden sind ebenfalls anzurechnen, dasselbe gilt für Reisekosten und Spesen. Dabei darf der Unterhaltsverpflichtete jedoch jene Kosten abziehen, welche ihm tatsächlich auf Reisen entstanden sind. Sollte der Arbeitgeber dem Unterhaltpflichtigen Sachleistungen gewähren, wie beispielsweise einen Dienstwagen, so werden jene Kosten, die sich der Arbeitnehmer dadurch erspart, ebenfalls als Einkommen angesehen.

Wenn ein Unterhaltspflichtiger im Eigenheim wohnt und sich dadurch die Miete spart, wird ihm dieser Betrag ebenfalls als ein fiktives Einkommen angerechnet. Erlangt er zudem noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, werden diese auch zu seinem Einkommen hinzugerechnet. Des Weiteren werden das Krankengeld sowie das Arbeitslosengeld I als Einkommen angesehen.

Sind Studiengebühren außergewöhnliche Belastungen?

Häufig ziehen Kinder für die Ausbildung oder das Studium an einen anderen Wohnort. In diesem Fall können Eltern zwar keine Studiengebühren absetzen, dafür aber einen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von maximal 924 Euro pro Jahr angeben. Dieser wird mit ihren jährlichen Bruttoeinkünften verrechnet und muss in der Anlage Kind angegeben werden. Eltern können also nicht direkt das Studium der Kinder von der Steuer absetzen, erhalten aber für ihre Aufwendungen die Möglichkeit, einen Ausbildungsfreibetrag im Lohnsteuerjahresausgleich anzugeben.

Buchempfehlung: Mehr Informationen und Tipps zu euren Finanzen findet ihr beispielsweise im Finanzplaner für junge Familien* sowie in dem Buch Finanztipps für Frauen*.

Den Ausbildungsfreibetrag können Eltern beantragen, indem sie den Posten „Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung“ (Zeile 47) der Anlage Kind ausfüllen. Hierfür ist lediglich die aktuelle Adresse des Kindes in der anzugeben, für das der Ausbildungsfreibetrag gelten soll. Um den Ausbildungsfreibetrag auch tatsächlich absetzen zu können, müssen allerdings die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein.

Das Einkommen der Eltern wird nicht berücksichtigt, allerdings wird der Ausbildungsfreibetrag monatlich ermittelt. Werden die vier nachfolgenden Voraussetzungen nicht in allen Monaten erfüllt, wird der Anspruch entsprechend um 77 Euro pro Monat (ein Zwölftel von 924 Euro) verringert . Diese Bedingungen müssen für den Ausbildungsfreibetrag eingehalten werden:

  • Das Kind darf nicht im Haushalt der Eltern leben
  • Das Kind muss studieren oder eine Berufsausbildung absolvieren
  • Das Kind ist älter als 18 Jahre
  • Es besteht Anspruch auf Kindergeld bzw.Kinderfreibetrag

Sowohl bei verheirateten als auch geschiedenen Eltern kann der Ausbildungsfreibetrag nur einmal in der Steuererklärung komplett angegeben werden. Bei einer gemeinsamen Veranlagung (verheiratete Eltern) kann der Freibetrag in der gemeinsamen Anlage Kind angegeben werden. Leben eure Eltern getrennt, so können sie jeweils die Hälfte des Ausbildungsfreibetrages für das Studium des Kinders in der Steuererklärung absetzen.

Wird Kindergeld auf Unterhalt Student angerechnet?

Das Thema Unterhalt steht nicht nur nach einer Trennung oder Scheidung im Raum, sondern auch, wenn ein heranwachsendes Kind bzw. ein junger Erwachsener studiert und ggf. von zuhause auszieht.

Sie finanzieren Ihrem Kind ein Studium?

Unsere Experten der Anwaltshotline ermitteln die Höhe des Unterhalts für Sie und setzen dessen Anspruch durch. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Als Verwandte in gerader Linie sind die Eltern grundsätzlich verpflichtet, ihren volljährigen Kindern während einer Ausbildung und damit auch während eines Studiums Unterhalt zu leisten. Dies rührt daher, dass der Gesetzgeber annimmt an, (heranwachsende) Kinder könnten neben ihrer Ausbildung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.

Die Höhe des Unterhalts eines Studenten richtet sich zunächst nicht nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern. Diese spielt jedoch in die Berechnung hinein, wenn einem Elternteil sonst selbst zu wenig Geld für den eigenen Lebensunterhalt bleiben würde. Stichwort: Selbstbehalt.

Steuerfreibeträge helfen Eltern, den Unterhalt für ihre Kinder leichter zahlen zu können.

Was sind außergewöhnliche Aufwendungen Unterhalt?

Welche Regeln die Finanzämter bei der Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen anwenden, hatte das BMF zuletzt mit Schreiben v. 7.6.2010 (BStBl 2010 I S. 582) dargelegt. Knapp zwölf Jahre später erfolgt nun eine Aktualisierung. Mit neuem Schreiben vom 6.4.2022 ordnet das BMF seine Aussagen neu und arbeitet dabei die zwischenzeitlich ergangene BFH-Rechtsprechung zum Themenkreis ein. Die wichtigsten neuen Aussagen im Überblick:

Gesetzlich unterhaltsberechtigt sind Personen, denen gegenüber der Steuerzahler nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder dem Lebenspartnerschaftsgesetz unterhaltsverpflichtet ist. Bei folgenden Beziehungen besteht eine solche Unterhaltsberechtigung:

  • bei Verwandten in gerader Linie (z. B. Kindern, Enkeln, Eltern, Großeltern),
  • bei Ehegatten und Lebenspartnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • bei geschiedenen Ehegatten und Lebenspartnern einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft,
  • bei der Mutter bzw. dem Vater eines nichtehelichen Kindes gegenüber dem anderen Elternteil.

Was steht mir als Student von meinen Eltern zu?

Ja. Da Eltern ihren Kindern die Finanzierung einer Berufsausbildung schulden, sind Kinder grundsätzlich auch während des Studiums unterhaltsberechtigt. Denn ein Studium ist eine Form von Berufsausbildung. Daraus ergibt sich gleichzeitig die Grenze für einen Unterhaltsanspruch von Studenten. Hat das Kind nämlich vor dem Beginn des Studiums bereits eine andere Ausbildung abgeschlossen, z.B. eine Lehre, so stellt sich die Frage, ob die Eltern zusätzlich noch das Studium finanzieren müssen. Lesen Sie dazu bitte unser Kapitel ▸ “Zweitausbildung“

Grundsätzlich beginnt der Unterhaltsanspruch erst in demjenigen Monat, in dem das Erstsemester beginnt. Einem Abiturienten sprechen die Gerichte aber eine bis zu 3-monatige Erholungszeit nach dem Schulende zu. Während dieser Erholungszeit besteht weiterhin eine Unterhaltspflicht der Eltern. Das soll nach der Rechtsprechung aber nicht gelten, wenn vor dem Studium ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder gar eine Erwerbstätigkeit liegt. Der Grund für diese Ungleichbehandlung: vom Abitur muss man sich erholen, aber nicht vom FSJ.

Studenten haben nach der Düsseldorfer Tabelle einen einheitlichen Unterhaltsbedarf von 930,- Euro monatlich. Dieser Unterhaltsbedarf ist grundsätzlich unabhängig vom Einkommen der Eltern. Bei sehr guten Einkommensverhältnissen der Eltern – also ab einem zusammenaddierten anrechenbaren monatlichen Nettoeinkommen beider Eltern von zusammen mehr als 5.000,- Euro – kann der Betrag aber erhöht werden.

Zu den 930,- Euro kommen noch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Studiengebühren hinzu. Ansonsten sind grundsätzlich alle Kosten abgedeckt.

In dem Betrag von 930,- Euro sind bis zu 410,- Euro Warmmiete enthalten. Sollte es absolut nicht möglich sein, für diesen Betrag eine Unterkunft zu mieten, so kann der Betrag von 860,- Euro entsprechend angemessen erhöht werden.

Wie Semesterbeitrag in Steuererklärung angeben?

Bist du im Erststudium, kannst du maximal 6.000 Euro steuerlich geltend machen. Im Zweitstudium ändert sich das. Du kannst fast alle Kosten des Studiums absetzen, da sie dann als Werbungskosten zählen. Welche absetzbar sind, sagen wir dir im eben verlinkten Beitrag.

Bist du in deiner Erstausbildung bzw. deinem Erststudium, gibst du die Kosten für deine Berufsausbildung in der Anlage Sonderausgaben an. Wenn du dich bereits im Zweitstudium befindest, sind die Ausgaben Werbungskosten und gehören in die Anlage N.

Wie viel Geld steht Studenten von den Eltern zu?

Ja. Da Eltern ihren Kindern die Finanzierung einer Berufsausbildung schulden, sind Kinder grundsätzlich auch während des Studiums unterhaltsberechtigt. Denn ein Studium ist eine Form von Berufsausbildung. Daraus ergibt sich gleichzeitig die Grenze für einen Unterhaltsanspruch von Studenten. Hat das Kind nämlich vor dem Beginn des Studiums bereits eine andere Ausbildung abgeschlossen, z.B. eine Lehre, so stellt sich die Frage, ob die Eltern zusätzlich noch das Studium finanzieren müssen. Lesen Sie dazu bitte unser Kapitel ▸ “Zweitausbildung“

Grundsätzlich beginnt der Unterhaltsanspruch erst in demjenigen Monat, in dem das Erstsemester beginnt. Einem Abiturienten sprechen die Gerichte aber eine bis zu 3-monatige Erholungszeit nach dem Schulende zu. Während dieser Erholungszeit besteht weiterhin eine Unterhaltspflicht der Eltern. Das soll nach der Rechtsprechung aber nicht gelten, wenn vor dem Studium ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder gar eine Erwerbstätigkeit liegt. Der Grund für diese Ungleichbehandlung: vom Abitur muss man sich erholen, aber nicht vom FSJ.

Studenten haben nach der Düsseldorfer Tabelle einen einheitlichen Unterhaltsbedarf von 930,- Euro monatlich. Dieser Unterhaltsbedarf ist grundsätzlich unabhängig vom Einkommen der Eltern. Bei sehr guten Einkommensverhältnissen der Eltern – also ab einem zusammenaddierten anrechenbaren monatlichen Nettoeinkommen beider Eltern von zusammen mehr als 5.000,- Euro – kann der Betrag aber erhöht werden.

Zu den 930,- Euro kommen noch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Studiengebühren hinzu. Ansonsten sind grundsätzlich alle Kosten abgedeckt.

In dem Betrag von 930,- Euro sind bis zu 410,- Euro Warmmiete enthalten. Sollte es absolut nicht möglich sein, für diesen Betrag eine Unterkunft zu mieten, so kann der Betrag von 860,- Euro entsprechend angemessen erhöht werden.

Wie viel Unterhalt muss ich meinem studierenden Kind zahlen?

Das Thema Unterhalt steht nicht nur nach einer Trennung oder Scheidung im Raum, sondern auch, wenn ein heranwachsendes Kind bzw. ein junger Erwachsener studiert und ggf. von zuhause auszieht.

Sie finanzieren Ihrem Kind ein Studium?

Unsere Experten der Anwaltshotline ermitteln die Höhe des Unterhalts für Sie und setzen dessen Anspruch durch. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Als Verwandte in gerader Linie sind die Eltern grundsätzlich verpflichtet, ihren volljährigen Kindern während einer Ausbildung und damit auch während eines Studiums Unterhalt zu leisten. Dies rührt daher, dass der Gesetzgeber annimmt an, (heranwachsende) Kinder könnten neben ihrer Ausbildung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.

Die Höhe des Unterhalts eines Studenten richtet sich zunächst nicht nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern. Diese spielt jedoch in die Berechnung hinein, wenn einem Elternteil sonst selbst zu wenig Geld für den eigenen Lebensunterhalt bleiben würde. Stichwort: Selbstbehalt.

Steuerfreibeträge helfen Eltern, den Unterhalt für ihre Kinder leichter zahlen zu können.