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Wie viele Überstunden sind zulässig bei Vollzeit?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie viele Überstunden sind zulässig bei Vollzeit?
  2. Wie viele Überstunden darf ich im Monat machen?
  3. Wann sind es zu viele Überstunden?
  4. Sind dauerhafte Überstunden zulässig?
  5. Was tun wenn man ständig Überstunden machen muss?
  6. Wie viel Überstunden darf der Arbeitgeber anordnen?
  7. Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?
  8. Wann darf man Überstunden verweigern?
  9. Kann der Arbeitgeber verlangen jeden Tag Überstunden zu machen?
  10. Kann man zu Überstunden nein sagen?
  11. Kann mein Arbeitgeber mich zwingen Überstunden zu machen?
  12. Was muss zuerst abgebaut werden Überstunden oder Urlaub?
  13. Kann ich entlassen werden wenn ich kein Überstunde machen will?
  14. Was passiert wenn ich Überstunden verweigern?
  15. Wer entscheidet was mit Überstunden passiert?

Wie viele Überstunden sind zulässig bei Vollzeit?

Bei Überstunden gibt es ein paar Regeln – und leider viele Aus­nahm­en. Hier die gängigsten Definitionen und Regelungen.

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Von Überstunden spricht man, wenn Sie mehr als die gesetzlich zulässige wöchent­liche Normalarbeitszeit (in der Regel 40 Stunden) oder die tägliche Normal­ar­beits­zeit (in der Regel 8 Stunden) arbeiten.

Wie viele Überstunden darf ich im Monat machen?

Chefs dürfen nicht einfach Überstunden anordnen - dafür bedarf es einer Vereinbarung. In vielen Arbeitsverträgen ist eine Überstundenklausel enthalten, die festhält, in welchem Umfang Mehrarbeit zu leisten ist. Doch Vorsicht: "Eine Formulierung, die pauschal das Ableisten von Mehrarbeit verlangt, ist in der Regel nicht rechtens, da der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, abzuschätzen, wie viele Überstunden ihm bevorstehen", heißt es dazu auf dem Portal Arbeitsvertrag.org.

Übrigens: Wenn Sie Teilzeit arbeiten, also bis zu 30 Wochenstunden, darf der Chef Überstunden in der Regel nicht verlangen. 

Auch interessant: Wann darf der Chef eigentlich Überstunden von mir fordern?

Wann sind es zu viele Überstunden?

  • Definition: Was sind Überstunden?
  • Arbeitsrecht: Wie viele Überstunden sind erlaubt?
  • Wie lange darf man Überstunden ansammeln?
  • Müssen Arbeitnehmer Überstunden machen?
  • Kann der Arbeitgeber Überstunden automatisch abgelten?
  • Vergütung von Überstunden: Auszahlung oder Freizeitausgleich?
  • Wie werden Überstunden berechnet?
  • Darf der Chef Überstundenabbau anordnen?
  • Wer kontrolliert?
  • Wer darf keine Überstunden machen?
  • Fallen für Überstunden Steuern an?
  • Wann tritt eine stillschweigende Neuregelung des Vertrages bei Teilzeitkräften ein?

Unter Überstunden versteht man die Zeit, die ein Arbeitnehmer mehr arbeitet als im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Bei festgelegten Arbeitszeiten sind das alle Minuten, die nach einer bestimmten Uhrzeit anfallen, oder auch davor. In einem Gleitzeitmodell wird die Arbeitszeit oft in einem Stundenkonto erfasst. Dort sind Soll-Stunden für die Mitarbeiter hinterlegt und das System erkennt automatisch die gearbeiteten Überstunden.

Unter Soll-Stunden versteht man die Zeit, die im Vertrag festgelegt ist. Die Ist-Zeit ist die Arbeitszeit, die tatsächlich mit Arbeit verbracht wird. Diese muss nicht unbedingt gleich oder höher sein. Mitarbeiter können grundsätzlich auch Minusstunden machen. Wie diese ausgeglichen werden, muss mit dem Arbeitgeber besprochen werden.

Da es sich bei der Zeit um Arbeitszeit handelt, ist eine Vergütung von Überstunden notwendig.

Das Arbeitszeitgesetz schreibt genau vor, wie lange ein Angestellter in Deutschland arbeiten darf. Es handelt sich laut § 3 Arbeitszeitgesetz um eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden, die um zwei zusätzliche Überstunden erweitert werden darf. Bei diesen handelt es sich dann um die sogenannte Mehrarbeit. Pausen zählen nicht dazu. In der Woche dürfen Arbeitnehmer allerhöchstens 60 Stunden arbeiten. Dabei geht das Gesetz von einer Sechstagewoche aus.

Arbeiten Angestellte laut Vertrag fünf Tage die Woche, so leisten sie an einem sechsten Arbeitstag Überstunden beziehungsweise Mehrarbeit. Sind für sie aber von vorn herein sechs Tage vorgesehen, handelt es sich nicht um Überstunden. Das gilt natürlich nur, wenn sie die vereinbarten Wochenstunden nicht überschreiten.

In Tarifverträgen und bestimmten Branchen können aber auch andere Regelungen gelten.

Sind dauerhafte Überstunden zulässig?

Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt die maximale Arbeitszeit bei acht Stunden pro Werktag. Alles, was darüber hinausgeht, wird als Mehrarbeit bezeichnet. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn du statt 40 Wochenstunden 45 arbeitest. Bei Teilzeitbeschäftigten kann dies jedoch anders aussehen. Wer in seinem Arbeitsvertrag eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden vereinbart hat, der macht schon mit 33 Stunden Überstunden, bleibt jedoch trotzdem unter der vom ArbZG vorgegeben maximalen Arbeitszeit, weshalb es sich nicht um Mehrarbeit handelt. 

Mehrarbeit ist also eine Überschreitung der gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen. 

Das Arbeitsschutzgesetz möchte den Arbeitnehmer schützen, weshalb Überstunden geregelt und maximal zehn Stunden am Tag, bzw. 48 Stunden pro Woche erlaubt werden. Demnach darf man als Vollzeitbeschäftigter mit einer 40-Stunden-Woche acht Überstunden pro Woche machen. Diese müssen allerdings innerhalb von sechs Monaten wieder ausgeglichen werden. 

Arbeitsverträge werden häufig gelesen, ohne dass sich die Arbeitnehmer groß darüber Gedanken zu machen. Dabei kann es passieren, dass leichtsinnig eine gewisse Klausel zur Überstundenregelung übersehen wird. In einigen Arbeitsverträgen steht, dass Überstunden mit der vereinbarten Vergütung abgegolten sind. Doch keine Sorge: So eine Klausel ist laut § 307 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam, da dadurch das Transparenzgebot verletzt wird. Eine solche Forderung ist demnach nicht zulässig. 

Beachte: Werdende und stillende Mütter sowie Jugendliche dürfen keine Überstunden leisten, da sie als besonders schutzwürdig gelten. Bei Jugendlichen muss im Falle einer Mehrarbeit die Arbeitszeit gemäß den geleisteten Stunden innerhalb der folgenden drei Wochen verringert werden. 

Was tun wenn man ständig Überstunden machen muss?

Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt die maximale Arbeitszeit bei acht Stunden pro Werktag. Alles, was darüber hinausgeht, wird als Mehrarbeit bezeichnet. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn du statt 40 Wochenstunden 45 arbeitest. Bei Teilzeitbeschäftigten kann dies jedoch anders aussehen. Wer in seinem Arbeitsvertrag eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden vereinbart hat, der macht schon mit 33 Stunden Überstunden, bleibt jedoch trotzdem unter der vom ArbZG vorgegeben maximalen Arbeitszeit, weshalb es sich nicht um Mehrarbeit handelt. 

Mehrarbeit ist also eine Überschreitung der gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen. 

Das Arbeitsschutzgesetz möchte den Arbeitnehmer schützen, weshalb Überstunden geregelt und maximal zehn Stunden am Tag, bzw. 48 Stunden pro Woche erlaubt werden. Demnach darf man als Vollzeitbeschäftigter mit einer 40-Stunden-Woche acht Überstunden pro Woche machen. Diese müssen allerdings innerhalb von sechs Monaten wieder ausgeglichen werden. 

Arbeitsverträge werden häufig gelesen, ohne dass sich die Arbeitnehmer groß darüber Gedanken zu machen. Dabei kann es passieren, dass leichtsinnig eine gewisse Klausel zur Überstundenregelung übersehen wird. In einigen Arbeitsverträgen steht, dass Überstunden mit der vereinbarten Vergütung abgegolten sind. Doch keine Sorge: So eine Klausel ist laut § 307 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam, da dadurch das Transparenzgebot verletzt wird. Eine solche Forderung ist demnach nicht zulässig. 

Beachte: Werdende und stillende Mütter sowie Jugendliche dürfen keine Überstunden leisten, da sie als besonders schutzwürdig gelten. Bei Jugendlichen muss im Falle einer Mehrarbeit die Arbeitszeit gemäß den geleisteten Stunden innerhalb der folgenden drei Wochen verringert werden. 

Wie viel Überstunden darf der Arbeitgeber anordnen?

Was genau man unter Überstunden versteht, ist selteneindeutig. Oftmals werden Überstunden mit dem Begriff Mehrarbeit gleichgesetzt, dies ist allerdings inkorrekt. Arbeitnehmer:innen leisten Überstunden, wenn sie über die im Arbeitsvertrag geregelten Arbeitszeiten hinaus arbeiten. Mehrarbeit hingegen bezieht sich auf zusätzliche Arbeitsleistungen, die Ihre Angestellten während der gesetzlichen Arbeitszeit ausführen.

Die kurze Antwort lautet „Nein“. Arbeitnehmer:innen sind grundsätzlich ausschließlich dazu verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu erbringen. Es existiert keinerlei gesetzliche Verpflichtung zur Leistung von Überstunden.

Ausnahmen gelten nur in Notfallsituationen oder unvorhersehbaren Fällen, die zum Schutz der betrieblichen Interessen oder zur Gefahrenabwehr dienen. In diesen Fällen tritt die Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber ein. Hierunter fallen beispielsweise Überschwemmungen, Feuer oder ein drohender Verderb von Lebensmitteln. Achtung: Entstehen betriebliche Engpässe aufgrund eines Fehlers seitens des Unternehmens, wenn beispielsweise nicht genügend Personal eingestellt wird, gilt dies nicht als Notfall und rechtfertigt somit auch keine Überstunden.

Eine Ausnahme bilden zudem Branchen, in denen Feiertagsarbeit, Schichtarbeit und Notdienstpläne die Regel sind. Hierunter fallen vor allem Betriebe des Gesundheitswesens oder der Industrie und Produktion. Dort gelten dann die jeweiligen branchenspezifischen Regelungen. Und auch für Führungskräfte bzw. leitende Angestellte gelten Sonderregelungen, denn diese müssen für das Unternehmen zur Verfügung stehen, soweit es zeitlich erforderlich ist. Die Frage: „Wie viele Überstunden sind erlaubt?“, ist hier also weniger heiß diskutiert als für den Rest der Firmenbelegschaft.

Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?

Auf die­ser Sei­te fin­den Sie In­for­ma­tio­nen zu der Fra­ge, was Über­stun­den sind und was man un­ter Mehr­ar­beit ver­steht, ob man als Ar­beit­neh­mer zu Über­stun­den ver­pflich­tet ist, ob und in wel­cher Hö­he Über­stun­den ge­son­dert zu be­zah­len sind und ob die Pflicht zur Über­stun­den­ver­gü­tung bei Füh­rungs­kräf­ten oder lei­ten­den An­ge­stell­ten ent­fällt.

Au­ßer­dem fin­den Sie Hin­wei­se da­zu, ob der Ar­beit­ge­ber für Über­stun­den im­mer die vor­he­ri­ge Zu­stim­mung des Be­triebs­rats braucht, ob auch Be­am­te ei­nen An­spruch auf Über­stun­den- bzw. Mehr­ar­beits­ver­gü­tung ha­ben und un­ter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen Kla­gen auf Be­zah­lung von Über­stun­den Aus­sicht auf Er­folg ha­ben.

Wann darf man Überstunden verweigern?

Bei Überstunden gibt es ein paar Regeln – und leider viele Aus­nahm­en. Hier die gängigsten Definitionen und Regelungen.

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Von Überstunden spricht man, wenn Sie mehr als die gesetzlich zulässige wöchent­liche Normalarbeitszeit (in der Regel 40 Stunden) oder die tägliche Normal­ar­beits­zeit (in der Regel 8 Stunden) arbeiten.

Kann der Arbeitgeber verlangen jeden Tag Überstunden zu machen?

Ordnet der Chef Überstunden an, darf er seine Mitarbeiter jedoch nicht über Gebühr strapazieren und muss auf deren persönliche Situation Rücksicht nehmen. Das gilt zum Beispiel für Eltern, die ihre Kinder aus der Tagesstätte abholen müssen. Laut einem Urteil des Arbeitsgerichtes in Frankfurt an der Oder sind geplante Überstunden auch rechtzeitig anzukündigen, sodass Mitarbeiter ihre private Zeit entsprechend organisieren können.

Nur wenn der Arbeitsvertrag Mehrarbeit grundsätzlich ausschließt, hat der Arbeitnehmer das Recht, diese abzulehnen. Doch auch bei Überstunden-Regelungen, zum Beispiel durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Absprachen im Arbeitsvertrag, gibt es Obergrenzen. Mehr als ein Viertel der üblichen Arbeitszeit an Überstunden zu verlangen, gilt als nicht zumutbar. Weitere Informationen dazu gibt es in unserem Artikel "Überstunden: So viele sind erlaubt".

Kann man zu Überstunden nein sagen?

Das Arbeitsrecht kennt zwei Umstände:

  • Die mögliche Überschreitung der Regelarbeitszeit ist in Arbeits-, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt: der Anordnung muss Folge geleistet werden
  • Es besteht keine derartige Regelung: keine Pflicht zur Leistung von Überstunden / Mehrarbeit

Der Arbeitgeber kann kraft seines Direktions- und Weisungsrechts (§ 106 GewO) über Lage und Zeitraum der Arbeitszeit weitgehend bestimmen.

Kann mein Arbeitgeber mich zwingen Überstunden zu machen?

Müssen Arbeitnehmer stets eine Vergütung für gemachte Überstunden erhalten?

Nein, Überstunden dürfen sowohl durch eine entsprechende Vergütung als auch durch einen Freizeitausgleich abgebaut werden.

Wer entscheidet, wann der Überstundenabbau durch Freizeit stattfindet?

Was muss zuerst abgebaut werden Überstunden oder Urlaub?

Jeder zweite Deutsche macht sie regelmäßig – Überstunden. Und während man am späten Abend seine zusätzlichen To-Dos erledigt und länger am Arbeitsplatz verweilt, sieht man bereits mit Freude dem Überstundenabbau entgegen. Es winken zusätzliche Freizeit oder der Ausgleich durch Auszahlung. Doch wie ist überhaupt geregelt, wie der Überstundenabbau zu erfolgen hat? Welche Mitspracherechte habe ich dazu als Arbeitnehmer? Und wann haben Klagen auf Bezahlung von Überstunden Aussicht auf Erfolg?

  • Überstunden entstehen, wenn arbeits- oder tarifvertraglich festgelegte Arbeitszeiten überschritten werden.
  • Der Abbau von Überstunden kann entweder durch Bezahlung oder durch Freizeit erfolgen, je nach vertraglicher Regelung.
  • Der Arbeitgeber entscheidet, wann Überstunden “abgefeiert” werden, wobei gemeinsame Absprachen oft vorteilhaft sind.
  • Freizeit, die zum Ausgleich von Überstunden gewährt wird, gilt nicht als zusätzlicher Urlaub.
  • Bei fehlenden Regelungen zum Überstundenabbau sollte der Dialog mit dem Arbeitgeber gesucht werden, gegebenenfalls unter Einbindung eines Arbeitsrechtsanwalts.

Haben Sie Fragen zur Überstundenregelung oder sind unsicher, ob Ihre Rechte eingehalten werden? Nutzen Sie unsere kostenlose Abfrage. Sie erhalten schnell eine Einschätzung, ob Handlungsbedarf besteht und wie Sie vorgehen sollten.

Kann ich entlassen werden wenn ich kein Überstunde machen will?

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet Überstunden zu machen, denn der Arbeitsvertrag legt fest, in welchem Umfang Arbeit zu leisten ist. Das darf der Arbeitgeber nicht einseitig ändern, denn auch er ist an die vertraglichen Bestimmungen gebunden (Grundsatz der Vertragsbindung). Enthält der Arbeitsvertrag keine Regelungen zu Überstunden, müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer daher ausdrücklich über deren Ableistung einigen.

Um dies zu vermeiden, finden sich in Arbeits- oder Tarifverträgen regelmäßig Überstundenklauseln, die den Arbeitgeber dazu berechtigen, einseitig Überstunden anzuordnen. Damit eine solche Überstundenklausel in einem Arbeitsvertrag wirksam ist, muss die Anzahl der im Höchstfall zu leistenden Überstunden festgelegt sein, damit der Arbeitnehmer weiß, was an Arbeit auf ihn zukommen kann. Der Arbeitnehmer ist dann verpflichtet, im vertraglich geschuldeten Umfang Überstunden zu leisten.

Was passiert wenn ich Überstunden verweigern?

Mehr­arbeit. Vorgesetzte dürfen Über­stunden anordnen - aber nur in einem bestimmten Rahmen. © Thinkstock

Hier lesen Sie, wann und wie viele Über­stunden der Betrieb anordnen kann, welche Regeln für Beschäftigte gelten und wann es kein Geld für Mehr­arbeit gibt.

Wer entscheidet was mit Überstunden passiert?

Müssen Arbeitnehmer stets eine Vergütung für gemachte Überstunden erhalten?

Nein, Überstunden dürfen sowohl durch eine entsprechende Vergütung als auch durch einen Freizeitausgleich abgebaut werden.

Wer entscheidet, wann der Überstundenabbau durch Freizeit stattfindet?