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Welche Lizenzrechte gibt es?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Welche Lizenzrechte gibt es?
  2. Was sind Lizenzen Beispiele?
  3. Was versteht man unter einer Lizenz?
  4. Warum gibt es Lizenzen?
  5. Wie viel kostet eine Lizenz?
  6. Wer vergibt Lizenzen?
  7. Welche Lizenzen gibt es in Deutschland?
  8. Wer kann Lizenzen vergeben?
  9. Ist Lizenz ein Recht?
  10. Was passiert wenn man keine Lizenz hat?
  11. Sind Lizenzen Rechte?
  12. Wie funktioniert eine Lizenz?
  13. Welche Lizenzen sind frei?
  14. Wie viel kostet die A Lizenz?
  15. Sind Lizenzen steuerfrei?

Welche Lizenzrechte gibt es?

Lizenzen haben insbesondere im Urheberrecht eine große Bedeutung.

Durch das Urheberrecht werden persönliche geistige Schöpfungen einer Person vor der unberechtigten Nutzung durch andere Personen geschützt.

Es ist aufgrund des Urheberrechts beispielsweise nicht möglich, ohne Berechtigung Werke wie Bücher, Software, Bilder, Fotos, Zeichnungen, Filme und Musik zu nutzen.

Was sind Lizenzen Beispiele?

In der Industrie beispielsweise gibt es die Nutzungsrechte an gewerblichen Schutzrechten, will heißen, Gebrauchsmuster, Konzessionen, Patente, eingetragene Markennamen.

Die Bedingungen, die dann jeweils für die einzelnen Schutzrechte gelten, sind

  • in besonderen Lizenzverträgen,
  • den Konzessionsverträgen,
  • Markenverträgen oder Patentverträgen,

Lizenz (© Freedomz - Stock.Adobe.com)

Die Ursprünge der Lizenz sind in den Universitäten des Mittelalters zu suchen. Wer an der Universität zu Bologna zwar das Examen bestanden hatte, das Doktorat aber noch nicht verliehen bekommen hatte, zählte sich zu den 'Licentiati'. Das Doktorat hieß 'licentia promovendi', es war die Lizenz, die Ermächtigung um die höchste Würde der Universität anstellig zu werden. In deutschen Universitäten galt die Lizenz lediglich als eine Vorstufe des Doktorats, in Italien war es ein akademischer Grad. Die Lizenz in anderem Zusammenhang tauchte mit König Philipp von Frankreich um 1204 auf.

Nach dieser Lizenz fand sich der König in Besitz aller Verkaufsrechte des Holzverkaufs. Philipp II erteilte eine 'licencia vevendi', eine Verkaufslizenz für seine Wälder, deren Holz 'niemand verkaufen, geben oder verleihen dürfe ohne die Lizenz des Königs'. Die Verkaufslizenzen weiteten sich im Verlauf der Geschichte auf Grundstücke, schließlich auf alle Handelswaren der Teilnehmer auf den Märkten aus. In den kaufmännischen Sprachgebrauch übernahm sie wohl Ulrich Fuetrer aus Flandern, der das Wort Lizenz für die Gebühr einer Ausfuhrerlaubnis verwendete.

Was versteht man unter einer Lizenz?

Unabhängig davon, ob die Software oder die Anwendung privat oder gewerblich genutzt werden soll, es musss stets eine legale Lizenzierung erfolgen, bevor diese installiert und verwendet werden darf. 

Um eine legale Lizenzierung nachweisen zu können, sollte privat wie auch gewerblich der Kaufbeleg der Software aufbewahrt werden.  

Warum gibt es Lizenzen?

Eine Lizenz bezeichnet die Einräumung eines Nutzungsrechts an gewerblichen Schutzrechten und geistigem Eigentum. Hierfür legen Lizenzgeber und Lizenznehmer in einem Lizenzvertrag Art und Umfang der eingeräumten Nutzungs- und Verwertungsrechte fest, sowie die entsprechende Gegenleistung, die Lizenzgebühr.

Ein einheitliches Lizenzrecht gibt es nicht. Vielmehr hängen die jeweils einschlägigen Regelungen von den Umständen und insbesondere vom Lizenzgegenstand ab. So finden sich konkrete Vorschriften für Markenlizenzen beispielsweise im Markenrecht, konkreter in § 30 MarkG. Für UrheberrechtlicheLizenzen wie beispielsweise Software-Lizenzen gelten wiederum andere Besonderheiten.

Auf dieser Seite geben Ihnen unsere Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz einen Überblick über die relevantesten Lizenztypen und die rechtlichen Besonderheiten, die für Lizenzen aller Art gelten.

Eine Lizenz ist das Recht zur Nutzung und/oder Verwertung eines bestimmten Rechts – in der Regel eines gewerblichen Schutzrechts. Durch einen Lizenzvertrag räumt der Inhaber eines Rechts, der sog. Lizenzgeber, einem anderen, dem sog. Lizenznehmer, das Recht zur Nutzung und/oder Verwertung eines dem Lizenzgeber zustehenden Rechts ein.

Lizenzen kommen also dort zum Einsatz, wo es um geistiges Eigentum geht. Im Vergleich zu körperlichen Gegenständen bzw. Sachen lässt sich geistiges Eigentum (Erfindungen, Innovationen, kreative Werke etc.) schwerer vermarkten. Diese Vermarktung wird über die Vergabe von Lizenzen ermöglicht, durch die der Rechteinhaber das Nutzungs- bzw. Verwertungsrecht an seinem geistigen Eigentum an einen oder mehrere Lizenznehmer übertragen kann.

Wie viel kostet eine Lizenz?

Die Fitnesstrainer A-Lizenz stellt die höchste Lizenzstufe dar, die du in der Fitness-Branche als (Personal-) Trainer erreichen kannst. Der zugehörige Kurs vermittelt dir tiefgründiges Wissen für die Arbeit mit Profi- aber auch Hobbysportlern. Nach diesem Lehrgang bist du in der Lage, für diese Zielgruppen professionelle Trainingspläne zu erstellen, die auf ihre individuellen Bedürfnisse und Zielsetzungen zugeschnitten sind. Eine Ausbildung zum Fitnesstrainer mit A-Lizenz ermöglicht es dir außerdem, vor der Ausarbeitung des Trainingsplans, einen Fitness- und Gesundheitscheck mit deinen Kunden durchzuführen. Somit kannst du mögliche Krankheitsbilder und Schwachstellen feststellen und das Trainingskonzept entsprechend zuschneiden.

Die Spannbreite der Kosten für einen Ausbildungskurs Fitnesstrainer mit A-Lizenz ist sehr groß und unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Ein Präsenzlehrgang kostet dich in der Regel zwischen 2.000 und 2.500 Euro. Für einen (Online-) Fernlehrgang wirst du, je nach Anbieter, zwischen 1500 und 4.000 Euro bezahlen. Wenn du ein Studium in diesem Bereich absolvieren möchtest, kannst du mit Kosten in Höhe von etwa 10.000 bis 14.000 Euro rechnen. Je nach Anbieter ist es möglich, die Kosten für deine Ausbildung in Raten zu bezahlen.

Leider gibt es auf dem Markt der Online-Trainer-Ausbildungen eine Menge schwarzer Schafe, welche die (Personal-) Trainer-Kurse zu überhöhten Ausbildungskosten anbieten. Um nicht auf einen unseriösen Anbieter hereinzufallen, solltest du folgende Fragen beantworten:

Wer vergibt Lizenzen?

Begriffserläuterung: Ein Lizenzgeber besitzt gewerbliche Schutzrechte oder Verwertungsrechte und vergibt Lizenzen zu deren Nutzung an ihre Lizenzpartner. Bei den Schutz- oder Verwertungsrechten kann es sich um Patente oder Marken sowie Produkte, Dienstleistungen oder komplette Geschäftsmodelle handeln. 

Welche Lizenzen gibt es in Deutschland?

Eine Lizenz bezeichnet die Einräumung eines Nutzungsrechts an gewerblichen Schutzrechten und geistigem Eigentum. Hierfür legen Lizenzgeber und Lizenznehmer in einem Lizenzvertrag Art und Umfang der eingeräumten Nutzungs- und Verwertungsrechte fest, sowie die entsprechende Gegenleistung, die Lizenzgebühr.

Ein einheitliches Lizenzrecht gibt es nicht. Vielmehr hängen die jeweils einschlägigen Regelungen von den Umständen und insbesondere vom Lizenzgegenstand ab. So finden sich konkrete Vorschriften für Markenlizenzen beispielsweise im Markenrecht, konkreter in § 30 MarkG. Für UrheberrechtlicheLizenzen wie beispielsweise Software-Lizenzen gelten wiederum andere Besonderheiten.

Auf dieser Seite geben Ihnen unsere Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz einen Überblick über die relevantesten Lizenztypen und die rechtlichen Besonderheiten, die für Lizenzen aller Art gelten.

Eine Lizenz ist das Recht zur Nutzung und/oder Verwertung eines bestimmten Rechts – in der Regel eines gewerblichen Schutzrechts. Durch einen Lizenzvertrag räumt der Inhaber eines Rechts, der sog. Lizenzgeber, einem anderen, dem sog. Lizenznehmer, das Recht zur Nutzung und/oder Verwertung eines dem Lizenzgeber zustehenden Rechts ein.

Lizenzen kommen also dort zum Einsatz, wo es um geistiges Eigentum geht. Im Vergleich zu körperlichen Gegenständen bzw. Sachen lässt sich geistiges Eigentum (Erfindungen, Innovationen, kreative Werke etc.) schwerer vermarkten. Diese Vermarktung wird über die Vergabe von Lizenzen ermöglicht, durch die der Rechteinhaber das Nutzungs- bzw. Verwertungsrecht an seinem geistigen Eigentum an einen oder mehrere Lizenznehmer übertragen kann.

Wer kann Lizenzen vergeben?

Eine Lizenz bezeichnet die Einräumung eines Nutzungsrechts an gewerblichen Schutzrechten und geistigem Eigentum. Hierfür legen Lizenzgeber und Lizenznehmer in einem Lizenzvertrag Art und Umfang der eingeräumten Nutzungs- und Verwertungsrechte fest, sowie die entsprechende Gegenleistung, die Lizenzgebühr.

Ein einheitliches Lizenzrecht gibt es nicht. Vielmehr hängen die jeweils einschlägigen Regelungen von den Umständen und insbesondere vom Lizenzgegenstand ab. So finden sich konkrete Vorschriften für Markenlizenzen beispielsweise im Markenrecht, konkreter in § 30 MarkG. Für UrheberrechtlicheLizenzen wie beispielsweise Software-Lizenzen gelten wiederum andere Besonderheiten.

Auf dieser Seite geben Ihnen unsere Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz einen Überblick über die relevantesten Lizenztypen und die rechtlichen Besonderheiten, die für Lizenzen aller Art gelten.

Eine Lizenz ist das Recht zur Nutzung und/oder Verwertung eines bestimmten Rechts – in der Regel eines gewerblichen Schutzrechts. Durch einen Lizenzvertrag räumt der Inhaber eines Rechts, der sog. Lizenzgeber, einem anderen, dem sog. Lizenznehmer, das Recht zur Nutzung und/oder Verwertung eines dem Lizenzgeber zustehenden Rechts ein.

Lizenzen kommen also dort zum Einsatz, wo es um geistiges Eigentum geht. Im Vergleich zu körperlichen Gegenständen bzw. Sachen lässt sich geistiges Eigentum (Erfindungen, Innovationen, kreative Werke etc.) schwerer vermarkten. Diese Vermarktung wird über die Vergabe von Lizenzen ermöglicht, durch die der Rechteinhaber das Nutzungs- bzw. Verwertungsrecht an seinem geistigen Eigentum an einen oder mehrere Lizenznehmer übertragen kann.

Ist Lizenz ein Recht?

Eine Lizenz bezeichnet die Einräumung eines Nutzungsrechts an gewerblichen Schutzrechten und geistigem Eigentum. Hierfür legen Lizenzgeber und Lizenznehmer in einem Lizenzvertrag Art und Umfang der eingeräumten Nutzungs- und Verwertungsrechte fest, sowie die entsprechende Gegenleistung, die Lizenzgebühr.

Ein einheitliches Lizenzrecht gibt es nicht. Vielmehr hängen die jeweils einschlägigen Regelungen von den Umständen und insbesondere vom Lizenzgegenstand ab. So finden sich konkrete Vorschriften für Markenlizenzen beispielsweise im Markenrecht, konkreter in § 30 MarkG. Für UrheberrechtlicheLizenzen wie beispielsweise Software-Lizenzen gelten wiederum andere Besonderheiten.

Auf dieser Seite geben Ihnen unsere Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz einen Überblick über die relevantesten Lizenztypen und die rechtlichen Besonderheiten, die für Lizenzen aller Art gelten.

Eine Lizenz ist das Recht zur Nutzung und/oder Verwertung eines bestimmten Rechts – in der Regel eines gewerblichen Schutzrechts. Durch einen Lizenzvertrag räumt der Inhaber eines Rechts, der sog. Lizenzgeber, einem anderen, dem sog. Lizenznehmer, das Recht zur Nutzung und/oder Verwertung eines dem Lizenzgeber zustehenden Rechts ein.

Lizenzen kommen also dort zum Einsatz, wo es um geistiges Eigentum geht. Im Vergleich zu körperlichen Gegenständen bzw. Sachen lässt sich geistiges Eigentum (Erfindungen, Innovationen, kreative Werke etc.) schwerer vermarkten. Diese Vermarktung wird über die Vergabe von Lizenzen ermöglicht, durch die der Rechteinhaber das Nutzungs- bzw. Verwertungsrecht an seinem geistigen Eigentum an einen oder mehrere Lizenznehmer übertragen kann.

Was passiert wenn man keine Lizenz hat?

Wenn Sie als Lizenznehmer gegen eine Bedingung der CC-Lizenzen verstoßen, endet die Lizenz automatisch. Sie sind dann nicht mehr berechtigt, den Inhalt weiter zu nutzen, und der Lizenzgeber kann Sie dann wegen einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch nehmen. Der Verstoß gegen die Lizenz stellt juristisch eine „auflösende Bedingung“ dar – der Lizenzvertrag endet.

Mit der Lizenzversion 4.0 wurde ein Mechanismus eingeführt, der die Lizenz wiederaufleben lässt: Wenn Sie innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnis der Verletzung der Lizenz den Verstoß abstellen, können Sie den Inhalt wieder unter der CC-Lizenz nutzen. Alternativ kann der Lizenzgeber einer „Wiedereinsetzung“ der Nutzungsrechte zustimmen.

Sind Lizenzen Rechte?

Ein Lizenzvertrag ist ein Vertrag, in dem der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts einem Dritten die Nutzungsrechte für das geschützte Werk einräumt. Dieser Vertrag legt fest, auf welche Weise und in welchem Umfang ein Werk wirtschaftlich verwertet werden darf. Lizenzverträge werden für folgende Arten von gewerblichem Schutzrecht aufgesetzt:

  • Patent
  • Marke
  • Eingetragene Designs (ehemals: Geschmacksmuster)
  • Gebrauchsmuster
  • Urheberrechtlich geschütztes Material

So können mit einem Lizenzvertrag beispielsweise ein Film, ein Logo oder ein Design lizenziert werden. Auch für die Nutzung von Software ist ein Lizenzvertrag üblich, ebenso wie für die Anwendung einer patentierten technischen Erfindung. Nicht zuletzt spielt der Lizenzvertrag im Urheberrecht eine wichtige Rolle, unter anderem in der Musik-, Film- und Buchindustrie.

Je nach Art der Lizenz unterscheidet sich die Höhe der Vergütung. Es wird zwischen folgenden Lizenzarten unterschieden:

Einfacher Lizenzvertrag: In einem einfachen Lizenzvertrag erhält der Lizenznehmer ein Nutzungsrecht für ein geschütztes Werk. Wie die Lizenz genutzt werden kann, ist im Lizenzvertrag festgelegt. Der Lizenzgeber kann jedoch weiterhin sein Recht auf Verwertung nutzen, was den Abschluss weiterer Lizenzverträge mit anderen Lizenznehmern beinhaltet. Einfache Lizenzen können vom Lizenznehmer nicht an andere übertragen werden.

Ausschließlicher Lizenzvertrag: Mit dem ausschließlichen Lizenzvertrag überträgt der Lizenzgeber in einem bestimmten Gebiet das Nutzungsrecht auf den Lizenznehmer. Das bedeutet, dass der Lizenzgeber im jeweiligen Gebiet keine weiteren Lizenzverträge für sein geschütztes Werk aufsetzen kann, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Für ausschließliche Lizenzverträge gibt es ein eigenes Klagerecht, um Rechtsverletzungen zu verfolgen. Wer eine ausschließliche Lizenz kauft, erwirbt gleichzeitig Sukzessionsschutz (§§ 15 III PatG, 30 IV MarkenG). Der Sukzessionsschutz legt in diesem Fall fest, dass Lizenzen unberührt bleiben, wenn das Schutzrecht übertragen wurde. Darüber hinaus hat der Lizenznehmer das Recht, Unterlizenzen zu vergeben. Ausschließliche Lizenzen können an andere übertragen werden, wenn im Vertrag nichts anderes bestimmt wurde.

Wie funktioniert eine Lizenz?

Eine Softwarelizenz ist ein Dokument, das verbindliche Richtlinien für die Nutzung und Verbreitung von Software enthält.

Softwarelizenzen gewähren Benutzern in der Regel das Recht auf eine oder mehrere Kopien der Software, ohne das Urheberrecht für diese zu erwerben. Die Lizenz legt auch die Verantwortlichkeiten der Parteien fest, die den Lizenzvertrag abschließen, und kann Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung der Software auferlegen.

Welche Lizenzen sind frei?

Welche Nutzung eines Werkes ist erlaubt mit dem geltenden Urheberrecht? Was sind Freie Lizenzen, welche gibt es und was bedeuten sie im Einzelnen? Im Einführungsvortrag erklärt Paul Klimpel (iRights.law) die Grundlagen zu Urheberrecht und Freien Lizenzen.

Wie viel kostet die A Lizenz?

Viele Leute haben den Traum, ihr Hobby im Bereich Fitness in Form einer Fitnesstrainer Ausbildung zum Beruf zu machen. Eine sehr große Rolle spielen für viele dabei allerdings die Kosten, welche aufzubringen sind, um sich eine solche Karriere zu ermöglichen.In diesem Kapitel wirst du darüber informiert, was eine Ausbildung zum Fitnesstrainer kostet. Zunächst wird kurz auf die Preise der unterschiedlichen Lizenzen und auf die gesamten Kosten der Ausbildung eingegangen. Genauere Informationen hierzu findest du im Reiter Ausbildung unter A-Lizenz, B-Lizenz und C-Lizenz oder im Reiter Anbieter. Dort werden Informationen zu den Preisen der unterschiedlichen Ausbildungsanbieter gegeben.Anschließend setzt sich dieser Abschnitt dann mit den Fragen, welche Möglichkeiten zur Kosteneinsparung vorhanden sind, auf was bei den Preisen der Anbieter besonders zu achten ist (Stichwort: versteckte Kosten) und welche Möglichkeiten es gibt, eine Fitnesstrainer Ausbildung zu finanzieren, auseinander.

Sind Lizenzen steuerfrei?

Überträgt ein inländisches Unternehmen Rechte an einen im Ausland ansässigen Auftraggeber, sieht es sich häufig mit einem Quellensteuereinbehalt des ausländischen Auftraggebers konfrontiert. Fünf, zehn oder 15 Prozent Quellensteuer sind hier keine Seltenheit. Besonders betroffen hiervon sind Unternehmen der Softwarebranche, die ausländischen Auftraggebern Lizenzen einräumen. Aber auch Unternehmen anderer Branchen, wie Ingenieurbüros, die Pläne erstellen, sowie sonstige Formen des Know-how-Transfers sind hiervon maßgeblich betroffen. Fälle dieser Art sind oftmals ärgerlich, da sie den Rechnungsbetrag in Höhe der Quellensteuer schmälern. Das gilt um so mehr, wenn man auf die Problematik erst mehr oder minder unvorbereitet bei der Rechnungsstellung trifft und hierfür weder bei der Kalkulation noch bei Vertragsschluss Vorsorge getroffen hat.

In den oben genannten Fällen werden Lizenzgebühren beziehungsweise ähnliche Vergütungen als Gegenleistung für die Gestattung der Ausübung oder der Verwertung von Rechten gezahlt. Das bedeutet, dass das deutsche Unternehmen aus Sicht des ausländischen Fiskus über eine dortige, das heißt im Ausland gelegene Einkunftsquelle verfügt. Hier setzt die beschränkte Steuerpflicht an. Der ausländische Staat erhebt hierauf seinen Steueranspruch. Technisch erfolgt dies regelmäßig über einen Steuerabzug an der Quelle, eine sogenannte Quellen- bzw. Abzugsteuer (sog. withholding tax). Dieser funktioniert so, dass der ausländische Vertragspartner nach dem nationalen ausländischen Recht verpflichtet wird, direkt einen prozentual festgelegten Abzug vom Rechnungsbetrag vorzunehmen und diesen Betrag an den ausländischen Fiskus abzuführen. Die Quellensteuersätze richten sich dabei in erster Linie nach dem nationalen ausländischen Recht und können unterschiedlich hoch sein.

Im umgekehrten Fall, also wenn z.B. ein ausländisches Unternehmen einem Inländer eine Lizenz gegen Entgelt einräumt, ordnet das deutsche Einkommensteuergesetz (EStG) ebenfalls grundsätzlich einen Quellensteuereinbehalt in Höhe von 15 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag an. Hierzu hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) umfangreiche Informationsmaterialien und Anträge auf seiner Homepage eingestellt.

Seit dem 1. Januar 2022 besteht in Fällen von geringer steuerliche Bedeutung eine Freistellungsoption. Die Freistellungsoption besteht in Fällen der Vergütungen für Rechteüberlassungen, die nach dem 31. Dezember 2021 gezahlt werden. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Die Vereinfachung besteht im Wesentlichen darin, dass kein Freistellungsantrag des ausländischen Vergütungsgläubigers erforderlich ist, sondern der Vergütungsschuldner den Steuerabzug insoweit nicht vornehmen muss oder nach einem niedrigeren Steuersatz vorzunehmen hat. Letzteres ist der Fall, wenn das betroffene Doppelbesteuerungsabkommen in seinem Lizenzartikel einen sogenannten Reststeuersatz enthält. Die neue Freistellungsoption unterliegt einer Freigrenze iHv. 5.000 Euro je Vergütungsgläubiger und Kalenderjahr. Die Einzelheiten sind auf der Seite des BZSt zu finden.