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Für welche Drohnen braucht man keinen Führerschein?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Für welche Drohnen braucht man keinen Führerschein?
  2. Wann benötigt man eine Erlaubnis für den Betrieb von Drohnen?
  3. Was passiert wenn man ohne Drohnenführerschein fliegt?
  4. Was ändert sich 2023 für Drohnen?
  5. Wo darf man ohne Genehmigung Drohne fliegen?
  6. Was brauche ich um gewerblich Drohne zu fliegen?
  7. Wo darf ich mit einer 249 g Drohne fliegen?
  8. Wer kontrolliert den Drohnenführerschein?
  9. Werden Drohnenflüge kontrolliert?
  10. Kann die Polizei meine Drohnen Orten?
  11. Was gilt für Drohnen über 250g?
  12. Was passiert wenn man mit einer Drohne über 120 m fliegt?
  13. Wo darf ich mit meiner 249 g Drohne fliegen?
  14. Welche Drohnen darf ich mit A1 und A3 fliegen?
  15. Wie viel kostet eine Drohnen Registrierung?

Für welche Drohnen braucht man keinen Führerschein?

In den USA müssen alle Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm registriert werden. Kleine Drohnen wie die DJI Mini 3 Pro müssen damit nicht registriert werden.

Die Registrierung bei der FAA kostet 5 US$ und ist für drei Jahre gültig.

Bei der Registrierung gibt es für ausländische Betreiber jedoch eine Sonderregelung. Fällt deine Drohne unter die Registrierungspflicht in den USA (private Nutzung mit Gewicht ab 250 Gramm), ist dabei allerdings schon in einem anderen Land registriert und verfügt über die technischen Möglichkeiten der Fernidentifikation (Remote ID), dann muss nur eine Notice of Identification (NOI) ausgefüllt werden. Ist deine Drohne bereits in einem anderen Land als den USA registriert und verfügt nicht über die RemoteID-Funktion, dann darf die Drohne nur auf speziellen Plätzen, sog. FRIAs, geflogen werden. Unter der Abkürzung verbergen sich FAA-Recognized Identification Areas. Diese Plätze erlauben es Bildungseinrichtungen und Modellflugvereinigungen, Drohnen auch ohne die Remote ID zu betreiben. Für Urlauber dürfte diese Möglichkeit daher wenig attraktiv sein.

Wann benötigt man eine Erlaubnis für den Betrieb von Drohnen?

  • Beträgt das Abfluggewicht über 250 Gramm? Dann muss das unbemannte Luftfahrzeug gekennzeichnet werden. Wenn Euer Copter nun mehr als 250 Gramm wiegt, muss eine Plakette mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers angebracht werden. Die Angaben müssen fest mit dem Fluggerät verbunden, dauerhaft und feuerfest angebracht werden. Dazu eignen sich beispielsweise Aluminium-Plaketten (hier bei Amazon erhältlich), welche auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden. Kosten liegen zwischen 5 und 10 Euro.

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  • Beträgt das Abfluggewicht mehr als 2 Kilogramm? Auch hier muss die Drohne / der Copter mit einer Namensplakette gekennzeichnet werden. Zudem muss ein Kenntnisnachweis mitgeführt werden (ab dem 1. Oktober 2017 Pflicht). Der Nachweis kann über eine vom Luftfahrtbundesamt befähigte Stell oder durch einen Verband für Modellflug ausgestellt werden. Sobald der Nachweis / die Prüfung abgelegt wurde, ist der Nachweis 5 Jahre gültig. Gut zu wissen: Auf Modellfluggeländen kann weiterhin auch ohne Nachweis geflogen werden.
  • Beträgt das Abfluggewicht mehr als 5 Kilogramm? Piloten / Eigentümer von unbemannten Luftfahrzeugen mit einem Gewicht von mehr als 5 Kilogramm benötigen neben der Plakette mit Name und Adresse sowie dem Kenntnisnachweis zusätzlich noch eine Aufstiegserlaubnis. Diese wird von den Landesluftfahrtbehörden ausgestellt – gegen ein Entgelt.
  • Beträgt das Abfluggewicht mehr als 25 Kilogramm? Dann darf das Fluggerät nicht mehr aufsteigen!
  • Flughöhe: Die maximale Flughöhe beträgt 100 Meter. Darüber hinaus ist verboten (es sei denn es besteht eine behördliche Ausnahmegenehmigung durch eine Landesluftfahrtbehörde)!
  • Sichtweite: Drohnen und Modellflugzeuge dürfen generell nur in Sichtweite geflogen werden! Hat man z.B. wie beim FPV-Racing eine FPV-Brille auf, darf die Drohne nicht einfach so gesteuert werden.
  • FPV-Racing: Wiegt der Racing-Copter unter 250 Gramm und fliegt nicht höher als 30 Meter, darf auch mit FPV-Brille gesteuert werden. FPV-Flüge mit einer Drohne über 250 Gramm sind erlaubt, wenn eine zweite Person („Spotter“) den Copter immer in Sichtweite hat.
  • Ausweichen: Natürlich müssen Drohnen / Multicopter bemannten Luftfahrzeugen immer ausweichen!
  • Chancen für gewerbliche Nutzung: Für Fluggeräte unter 5 Kilogramm Gewicht ist keine Erlaubnis mehr notwendig. Auch darf z.B. außerhalb der Sichtweite geflogen werden – sofern von der Landesluftfahrtbehörde genehmigt! So können neue Anwendungsbereiche von Drohnen weiter ausgebaut werden.
  • Aufstiegserlaubnis: Generell für alle Modelle mit einem Gewicht von über 5 Kilogramm Pflicht!

Es gibt natürlich auch einige Verbote beim Drohnen-Flug. Bitte haltet Euch daran, denn sonst wird dieses tolle Hobby immer mehr und mehr eingeschränkt. Der Betrieb ist verboten:

  • in / über sensiblen und wichtigen Bereichen wie zum Beispiel Einsatzorten der Polizei oder von Rettungskräften. Über Krankenhäusern (hier fliegen schließlich Hubschrauber) oder Menschenansammlungen. Auch wichtige Anlagen und Einrichtungen wie zum Beispiel Justizvollzugsanstalten, Bundeswehranlagen, Industrieanlagen, oberste und obere Landes- oder Bundesbehörden und auch Naturschutzgebiete dürfen nicht überflogen werden. Das gilt für über den Gebieten sowie mit einem 100 Meter seitlichem Abstand.
  • über oder in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von bestimmten Verkehrswegen wie zum Beispiel Bundesfernstraßen, Bundeswasserwegen oder Anlagen der Bahn.
  • in Kontrollzonen von Flugplätzen / Flughäfen (das gilt auch für die Einflugschneisen etc.).
  • in Flughöhen von 100 und mehr Metern über Grund (es sei denn es besteht eine Genehmigung durch eine Landesluftfahrtbehörde).
  • über Wohngrundstücken. Dies gilt, wenn die Drohne / der Copter mehr als 250 Gramm wiegt oder die Drohne optische oder akustische Funksignale empfangen, übertragen oder aufzeichnen kann. Es gibt aber auch eine Ausnahme, wenn die in den Rechten betroffene Person einem Überflug zum Beispiel ausdrücklich zustimmt.
  • wenn Pyrotechnik oder Explosivstoffe transportiert werden sollen.

Der Überblick zur Drohne Flugerlaubnis:

Hier lautet die Antwort aktuell: Nein, für den Betrieb eines Quadrocopters oder einer Drohne benötigt man keinen separaten Führerschein. Im Prinzip können die Fluggeräte von jeder Person gesteuert werden.

Man muss also keinen separaten Führerschein machen, aber manchmal kann es nötig sein, eine Drohne Flugerlaubnis bzw. eine Genehmigung einzuholen.

Was passiert wenn man ohne Drohnenführerschein fliegt?

(„Kleiner Drohnenführerschein“)

Verpflichtend für

  • Kategorie „offen“, A1 (C1) und A3 (C3, C4)

Was ändert sich 2023 für Drohnen?

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.

Das Ziel der neuen EU-Drohnen-Regeln ist an erster Stelle die einheitliche Regelung zum Umgang und Betrieb von Drohnen (Unmanned Aerial Systems, UAS). Die Regeln sollen die durchaus deutlich unterschiedlichen Regelungen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten harmonisieren, ein gleiches Verständnis schaffen und vor allem einen einheitlichen Einsatz von Drohnen in allen EU-Ländern ermöglichen.

Die EU-Verordnungen kommen dabei nicht nur im kommerziellen Bereich zur Anwendung, sondern werden auch den privaten Einsatz von Drohnen betreffen, die zu Freizeitzwecken verwendet werden.

Die EU-Drohnen-Regeln werden in zwei einzelnen Durchführungsverordnungen ausgearbeitet:

  • Commission Delegated Regulation on Drones (auf Deutsch: Herstellungsvorschriften für Drohnen – „Delegated Act“)
  • Commission Implemented Regulation on Drones (auf Deutsch: Betriebsvorschriften für Drohnen – „Implemented Act“)

Piloten sind also demnach vor allem dem Implemented Act unterworfen, während Hersteller von Drohnen den neuen Vorschriften des Delegated Act folgen müssen.

Wo darf man ohne Genehmigung Drohne fliegen?

Für die gesamte EU bildet die EU Drohnenverordnung den Rahmen. In dieser Drohnenverordnung sind für die Mitgliedsländer übergreifende Regelungen verfasst, die in allen zutreffenden Regionen gelten. Jedes Mitgliedsland hat dann jedoch einen gewissen Spielraum, um abweichende nationale Regelungen zu formulieren.

Wir empfehlen jedem angehenden Drohnenpiloten, sich mit diesen allgemeinen Regelungen vertraut zu machen, da sie einen ganzheitlichen Überblick über alle wichtigen Aspekte des Drohnenfliegens geben. Eine kurze Zusammenfassung findet ihr in unserem Artikel EU-Drohnenverordnung – Zusammenfassung und Überblick.

Die folgenden Bestandteile bilden den Rahmen der Drohnen Gesetze:

Was brauche ich um gewerblich Drohne zu fliegen?

In den USA müssen alle Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm registriert werden. Kleine Drohnen wie die DJI Mini 3 Pro müssen damit nicht registriert werden.

Die Registrierung bei der FAA kostet 5 US$ und ist für drei Jahre gültig.

Bei der Registrierung gibt es für ausländische Betreiber jedoch eine Sonderregelung. Fällt deine Drohne unter die Registrierungspflicht in den USA (private Nutzung mit Gewicht ab 250 Gramm), ist dabei allerdings schon in einem anderen Land registriert und verfügt über die technischen Möglichkeiten der Fernidentifikation (Remote ID), dann muss nur eine Notice of Identification (NOI) ausgefüllt werden. Ist deine Drohne bereits in einem anderen Land als den USA registriert und verfügt nicht über die RemoteID-Funktion, dann darf die Drohne nur auf speziellen Plätzen, sog. FRIAs, geflogen werden. Unter der Abkürzung verbergen sich FAA-Recognized Identification Areas. Diese Plätze erlauben es Bildungseinrichtungen und Modellflugvereinigungen, Drohnen auch ohne die Remote ID zu betreiben. Für Urlauber dürfte diese Möglichkeit daher wenig attraktiv sein.

Wo darf ich mit einer 249 g Drohne fliegen?

Betreiber von Drohnen müssen sich vor dem ersten Flug beim Luftfahrtbundesamt (LBA) online registrieren*.

Die Registrierungspflicht besteht für Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm. Unter 250 Gramm Höchstabflugmasse müssen sich Betreiber nur dann registrieren, wenn diese mit einem Sensor zum Erfassen personengebundener Daten (Kamera) ausgestattet ist. Dies gilt auch, wenn Sie die Drohne nur auf privatem Grund benutzen.

Für die Registrierung muss der vollständige Name und die abgeschlossene Versicherung für die Drohne angegeben werden. Nach der Registrierung erhält jeder Betreiber eine Registriernummer. Diese wird auch e-id genannt. Sie gilt für jede Drohne des Betreibers und wird auch bei einem Wechsel der Drohne oder dem Kauf einer weiteren Drohne nicht geändert. Die einmal ausgestellte Registrierungsnummer kann lebenslang behalten werden. Allerdings ist der Betreiber verpflichtet, die hinterlegten Daten bei einer Änderung immer zeitnah zu aktualisieren.

  • In allen 27 Mitgliedsstaaten der EU

  • In Norwegen, Island, Lichtenstein und der Schweiz

Wer kontrolliert den Drohnenführerschein?

  • Wieso jetzt ein Drohnenführerschein mit Prüfungsfragen?
  • Ab wann brauche ich den Drohnenführerschein mit Prüfungsfragen?
    • Kein Drohnen Pilotenschein für C0 Drohnen unter 250 Gramm - sehr wohl aber Versicherungspflicht!
    • Drohnen Pilotenschein online mit 40 Fragen für die Unterkategorien A1 und A3
      • ... zum Inhalt dieser 40 Drohnenführerschein Prüfungsfragen
    • Drohnen Pilotenschein mit Flugtraining und Theorieprüfung in der Unterkategorie A2
      • ... zum Inhalt des Drohnen Flugtrainings (Unterkategorie A2)
      • ... zum Inhalt der zusätzlichen Theorie Prüfung (Unterkategorie A2)
    • Drohnenkurs als Vorbereitung auf den Drohnen Pilotenschein
  • ÜBUNGSFRAGEN zur Drohnenführerschein Prüfung
    • 1. Mögliche Drohnenführerschein Prüfungsfragen zum Thema Luftrecht bzw. Air Law

Werden Drohnenflüge kontrolliert?

Solltet ihr noch vor der Entscheidung stehen, welche Drohne es denn überhaupt für den Anfang sein soll, kann euch unser Einstiegs-Drohnen-Ratgeber sicher helfen, die für euch passende Drohne zu finden. In einem weiteren unserer Artikel könnt ihr euch auch anschauen, welche unterschiedlichen Drohnen-Arten es gibt, bevor ihr selber entscheidet, welche Drohne für euch die Beste ist.

Ist die Drohne bereits in deinem Besitz, gilt es den wohl wichtigsten Punkt zu beachten: die Drohnen-Haftpflichtversicherung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und ohne darfst du deine Drohne gar nicht erst starten – egal ob privat oder gewerblich! Unterschätze diesen Punkt nicht. Für Schäden, die durch die (unter Umständen auch abstürzende) Drohne entstehen, haftest du als Drohnenpilot! Fliegst du deine Drohne ohne bestehenden Versicherungsschutz, kann dir eine Strafe von bis zu 50.000€ Drohen – ganz ohne Zwischenfall.

Eine übliche Privat-Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch Drohnen oft nicht ab. Erkundige dich sicherheitshalber bei deiner laufenden Versicherung und schließe unter Umständen eine separate Drohnen-Haftpflichtversicherung ab oder wechsle deine Privat-Haftpflichtversicherung zu einem Anbieter, der eine Drohnenklausel beinhaltet.

Vor deinem ersten Drohnenflug solltest du dich also dringend und zwingend mit einem entsprechenden Versicherungsschutz befassen.

Kann die Polizei meine Drohnen Orten?

Ich habe eine Phantom 4 pro die eine Reichweite von bis zu 7 km hat ich hab zwar keine Versicherung oder Ähnliches und gesetzlich darf man ja auch nicht ohne durch die Stadt etc fliegen aber meine Drohne erreicht eine Geschwindigkeit von 72 km also wird es doch unmöglich die Drohne bis zu meinem zuhause zurückverfolgen also kann ich ohne bedenken durch meine Stadt fliegen oder ?

Was gilt für Drohnen über 250g?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 9. Juni 2023

Was passiert wenn man mit einer Drohne über 120 m fliegt?

Was macht mehr Spaß als Drohnen zu fliegen? – Drohnen hoch zu fliegen!

Aber wie hoch darf man mit einer Drohne eigentlich fliegen?

Wo darf ich mit meiner 249 g Drohne fliegen?

Als Drohne wird ein "unbemanntes Luftfahrzeugsystem" - oder UAS für "Unmanned Aircraft System" - bezeichnet. Sie besteht aus einem unbemannten Luftfahrzeug sowie der Ausrüstung für dessen Fernsteuerung. Der Begriff "Drohne" meinte ursprünglich nur militärische Flugzeugsysteme und da auch nur den fliegenden Teil. Mittlerweile werden aber auch zivile Flugobjekte wie Multikopter oder Quadrokopter, die zum Beispiel Filmaufnahmen machen, als Drohnen bezeichnet.

Wer eine Drohne fliegen will, muss sich an bestimmte Regeln halten. Seit dem 1.1.2021 gilt eine EU-weite Drohnenverordnung.

Welche Drohnen darf ich mit A1 und A3 fliegen?

Für Betreiber von Drohnen mit einer Kamera – ganz unabhängig vom Abfluggewicht – gilt ab sofort die Registrierungspflicht. Wir möchten noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie sich als Betreiber registrieren lassen müssen – nicht aber Ihre Drohne. Wer privat eine Drohne betreibt muss sich also genauso einmal registrieren lassen wie das Unternehmen, das 100 Drohnen betreibt. Die Registrierung erfolgt online beim Luftfahrt Bundesamt. Dies gilt unabhängig vom Drohnenführerschein, welche für die Piloten notwendig sind.

Wie bereits auch bei der nationalen Drohnenverordnung, können kleine Drohnen ohne einen Nachweis betrieben werden. Das maximale Abfluggewicht darf dabei 250g nicht überschreiten und die Drohne darf nicht in der Lage sein, personenbezogene Daten aufzunehmen, also keine Kamera. Daher ist hierbei auch keine Registrierung des Drohnen-Betreibers notwendig.

In diese Gewichtsklasse, ohne einen erforderlichen Nachweis, fallen somit hauptsächlich kleine Spielzeugdrohnen.

Wie viel kostet eine Drohnen Registrierung?

Muss ich mich als Betreiber:in unbemannter Luftfahrzeuge registrieren?

Das bedeutet, dass vor dem Betrieb von Geräten, die mit einer Kamera ausgestattet sind, immer eine Registrierung des Betreibers bzw. der Betreiberin erfolgen muss (ausgenommen sind nur Geräte, die unter die „Spielzeug-Richtlinie“ der EU fallen).