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Kann das Arbeitsamt mich zwingen in Rente zu gehen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann das Arbeitsamt mich zwingen in Rente zu gehen?
  2. Wann ist zwangsverrentung möglich?
  3. Wie hoch ist die zwangsrente?
  4. Was muss man tun um vom Arbeitsamt in Ruhe gelassen zu werden?
  5. Kann man gezwungen werden Rente zu beantragen?
  6. Bin ich verpflichtet in Rente zu gehen?
  7. Kann das Arbeitsamt mich zwingen zu arbeiten?
  8. Kann man in die Erwerbsminderungsrente gezwungen werden?
  9. Wie hoch ist die Rente wenn man noch nie gearbeitet hat?
  10. Kann mich das Arbeitsamt zwingen zu arbeiten?
  11. Wann ist man nicht mehr vermittelbar?
  12. Wie lange bleibt Anspruch auf ALG 1 bei Krankheit erhalten?
  13. Was ist wenn man nicht in Rente geht?
  14. Was passiert wenn ein Arbeitsloser eine zumutbare Stelle nicht annimmt?
  15. Wann ist man vom Arbeitsamt nicht mehr vermittelbar?

Kann das Arbeitsamt mich zwingen in Rente zu gehen?

Konkret heißt es unter § 12a SGB II nun im Gesetzentwurf:

„Für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 findet Satz 2 Nummer 1 mit der Maßgabe Anwendung, dass Leistungsberechtigte nicht verpflichtet sind, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen.“

Wie das Prozedere im Anschluss weitergehen soll, wissen wir noch nicht. Die Politik hat sich mit dieser Formulierung eine Hintertür gelassen, mit der das Instrument der Zwangsrente ab 2027 wiederbelebt werden kann.

Wann ist zwangsverrentung möglich?

Was ist die Zwangsverrentung?

In der Regel sind ältere Langzeitarbeitslose in Deutschland dazu verpflichtet, schon mit 63 Jahren vorzeitig in Rente zu gehen – auch wenn ihnen dadurch finanzielle Einbußen durch Abschläge drohen.

Wie sieht es mit der Zwangsverrentung in der Praxis aus?

Wie hoch ist die zwangsrente?

Was ist die Zwangsverrentung?

In der Regel sind ältere Langzeitarbeitslose in Deutschland dazu verpflichtet, schon mit 63 Jahren vorzeitig in Rente zu gehen – auch wenn ihnen dadurch finanzielle Einbußen durch Abschläge drohen.

Wie sieht es mit der Zwangsverrentung in der Praxis aus?

Was muss man tun um vom Arbeitsamt in Ruhe gelassen zu werden?

Seit Anfang Februar bin ich arbeitslos und bekomme mein Arbeitslosengeld. Jetzt Arbeitsamt schickt mich zu verschiedenen Firmen wo ich überhaup keine Interesse daran habe. Ich habe immer für mich selbst ein Job gesucht, und auch lange Zeit da gearbeitet.

Kann man gezwungen werden Rente zu beantragen?

Schluss mit der Zwangsrente im Hartz IV. Eine Forderung die der Arbeitsmarktexperte Enzo Weber gestellt hat.

Im Sozialgesetzbuch Nummer 2 ist die Grundsicherung bei Arbeitslosgkeit geregelt. Wir kennen alle diese Regelungen besser unter dem Begriff Hartz-IV.

Bin ich verpflichtet in Rente zu gehen?

Rückt das Renteneintrittsalter von Beschäftigten näher, würden Vorgesetzte diese manchmal lieber früher als später in die Rente entlassen, um den Weg für die neue, junge Generation freizumachen. Das ist jedoch nicht möglich, wenn dieser Wunsch einseitiger Natur ist. Vorgesetzte können ihre Mitarbeiter nicht ab einem bestimmten Alter in "Zwangsrente" schicken, außer es bestehen vertragliche Rahmenbedingungen, die den Verrentungsprozess definieren. Eine gesetzlich vorgegebene Pflicht, überhaupt in Rente gehen zu müssen, gibt es nämlich nicht.

Kann das Arbeitsamt mich zwingen zu arbeiten?

Wenn Sie einen Beruf ausüben, von dessen Gehalt Sie Ihren Lebensunterhalt alleine bestreiten können, haben Sie in aller Regel nichts mit dem Arbeitsamt zu tun. Generell wird die Behörde Sie in Ruhe lassen, wenn Sie keine Leistungen beziehen möchten.

  • Wenn Sie beispielsweise durch eine Erbschaft genügend Geld besitzen um sich selbst damit zu finanzieren ohne einem Beruf nachzugehen, müssen Sie kein Arbeitslosengeld beantragen. In diesem Fall wird das Amt Sie in Ruhe lassen, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen wollen.
  • Auch wenn Ihr Partner gut verdient und Sie deshalb nicht arbeiten gehen, müssen Sie nicht beim Arbeitsamt vorstellig werden. Allerdings sollten Sie dabei bedenken, dass vor allem bei unverheirateten Paaren weder die Möglichkeit zur Familienversicherung besteht, noch anteilige Rentenpunkte gesammelt werden können.
  • Wenn Sie wegen Krankheit dauerhaft arbeitsunfähig sind und eine Erwerbsminderungsrente erhalten, müssen Sie das Arbeitsamt nicht aufsuchen. Allerdings wird eine solche Zahlung nicht in jedem Fall bis zum eigentlichen Renteneintritt gezahlt. Es könnte also durchaus sein, dass Sie sich je nach Gesundheitszustand doch noch einmal beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden müssen.

Kann man in die Erwerbsminderungsrente gezwungen werden?

Wenn eine Erwerbsminderung festgestellt wurde, muss das Arbeitsverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinne nicht zwingend beendet werden. Denn die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen einer dauerhaften oder eine zeitlich begrenzten Erwerbsminderung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Stattdessen können Beendigungen arbeitsvertraglich oder tarifrechtlich vereinbart werden.

Wie hoch ist die Rente wenn man noch nie gearbeitet hat?

Die Höhe deiner Rente richtet sich ausschließlich nach deinem individuellen Versicherungsleben, also danach, wie lange und wie viel du in die Kasse eingezahlt hast. Leistungen aus der Rentenversicherung kannst du nur beanspruchen, wenn du ihr vorher mindestens fünf Jahre angehört hast. "Angehört" meint in diesem Fall, dass du eingezahlt haben musst. Die fünf Jahre sind also der Schlüssel für Leistungen aus der DRV, egal ob Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung und Rente wegen Todes. In diesem Zusammenhang sprechen die Sozialexperten von einer "beitragsbasierten Absicherung".  

Eigentlich ist der Erwerb eines Rentenanspruchs problemlos. Arbeitnehmende zahlen mit dem Erhalt ihres Gehalts einen Beitrag (2023: 9,3 Prozent vom Brutto) zur DRV, der Arbeitgeber zahlt in gleicher Höhe. Du bist also pflichtversichert. Aber: Selbstständige, Freiberufliche und Arbeitslose, also Menschen, die keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, zahlen diesen Beitrag nicht unbedingt. Sie können sich aber freiwillig bei der DRV versichern.

Bei Selbständigen und Unternehmer*innen hofft der Staat, dass sie ohne gesetzliche Verpflichtung für Risiken im Alter vorsorgen. Das ist in vielen Fällen aber nicht der Fall. Wer keinen Anspruch auf eine Rente hat, kann die Grundsicherung (Sozialhilfe) beantragen. Das ist eine Leistung, die aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert ist und unterstützt diejenigen, die nie in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Kann mich das Arbeitsamt zwingen zu arbeiten?

Guten Morgen zusammen,

ich möchte euch mal kurz meine Situation schildern: Ich bin 29, weiblich und habe keine reguläre 3-jährige Ausbildung. Gerade die Zeit nach meinem Schulabschluss hatte ich in kurzer Zeit mehrere Todesfälle in der Familie, was mich psychisch so runtergezogen hat, dass ich eine stationäre Therapie brauchte. Danach habe ich irgendwie den Anschluss verloren und bekam nur Absagen auf Bewerbungen. Muss dazusagen dass auch meine Schulnoten nicht berauschend waren.

Wann ist man nicht mehr vermittelbar?

Wann gibt es Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld? – Wenn Ihr Bezug von Arbeitslosengeld durch den Krankengeldbezug unterbrochen wurde, läuft Ihre Bezugsdauer für das ALG I einfach weiter, wenn Sie wieder gesund sind und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

  • Allerdings müssen Sie sich nach Ihrer Genesung erneut arbeitslos melden.
  • Wurden Sie während eines Beschäftigungsverhältnisses krank und dieses endete zwischenzeitlich, so erhalten Sie zunächst weiter Krankengeld.
  • Sie sollten sich aber dennoch arbeitslos melden, auch wenn Sie dem Arbeitsmarkt zunächst gar nicht zur Verfügung stehen.

Verlängert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Krankschreibung? – Zwar erhalten Sie maximal sechs Wochen Arbeitslosengeld, auch wenn Sie krank sind, jedoch wird Ihnen dieser Zeitraum nicht „gutgeschrieben », also nicht zusätzlich hinten drangehängt. Die mögliche Zeit, in der Sie Bezüge beziehen können, hängt dabei stark von Ihrem Alter und der Dauer Ihrer Beschäftigung ab:

Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, erhalten Sie maximal ein halbes Jahr lang Arbeitslosengeld.Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 16 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, erhalten Sie maximal acht Monate Arbeitslosengeld.Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 20 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, erhalten Sie maximal zehn Monate Arbeitslosengeld.Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 24 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, erhalten Sie maximal ein Jahr Arbeitslosengeld.Sind Sie älter als 50, kann sich Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld gegebenenfalls noch verlängern.

Haben Sie also einen regulären Anspruch auf 20 Monate Arbeitslosengeld, sind davon aber einen Monat lang krankgeschrieben, so bleibt es bei 20 Monaten, und wird beispielsweise nicht auf 21 Monate ausgeweitet. Das Gleiche gilt auch dann, wenn Sie über mehrere kürzere Zeiträume während des Bezugs von Arbeitslosengeld krankgeschrieben sind, also beispielsweise zwei Mal zwei Wochen oder drei Mal eine Woche.

Wie lange bleibt Anspruch auf ALG 1 bei Krankheit erhalten?

Wann gibt es Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld? – Wenn Ihr Bezug von Arbeitslosengeld durch den Krankengeldbezug unterbrochen wurde, läuft Ihre Bezugsdauer für das ALG I einfach weiter, wenn Sie wieder gesund sind und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

  • Allerdings müssen Sie sich nach Ihrer Genesung erneut arbeitslos melden.
  • Wurden Sie während eines Beschäftigungsverhältnisses krank und dieses endete zwischenzeitlich, so erhalten Sie zunächst weiter Krankengeld.
  • Sie sollten sich aber dennoch arbeitslos melden, auch wenn Sie dem Arbeitsmarkt zunächst gar nicht zur Verfügung stehen.

Verlängert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Krankschreibung? – Zwar erhalten Sie maximal sechs Wochen Arbeitslosengeld, auch wenn Sie krank sind, jedoch wird Ihnen dieser Zeitraum nicht „gutgeschrieben », also nicht zusätzlich hinten drangehängt. Die mögliche Zeit, in der Sie Bezüge beziehen können, hängt dabei stark von Ihrem Alter und der Dauer Ihrer Beschäftigung ab:

Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, erhalten Sie maximal ein halbes Jahr lang Arbeitslosengeld.Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 16 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, erhalten Sie maximal acht Monate Arbeitslosengeld.Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 20 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, erhalten Sie maximal zehn Monate Arbeitslosengeld.Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 24 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, erhalten Sie maximal ein Jahr Arbeitslosengeld.Sind Sie älter als 50, kann sich Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld gegebenenfalls noch verlängern.

Haben Sie also einen regulären Anspruch auf 20 Monate Arbeitslosengeld, sind davon aber einen Monat lang krankgeschrieben, so bleibt es bei 20 Monaten, und wird beispielsweise nicht auf 21 Monate ausgeweitet. Das Gleiche gilt auch dann, wenn Sie über mehrere kürzere Zeiträume während des Bezugs von Arbeitslosengeld krankgeschrieben sind, also beispielsweise zwei Mal zwei Wochen oder drei Mal eine Woche.

Was ist wenn man nicht in Rente geht?

ver.di ist überzeugt davon: Für die Rente ab 67 gibt es zu wenig Arbeitsplätze und zu wenig gute Arbeit. Dennoch hat die Bundesregierung beschlossen, ab 2012 das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre anzuheben.

Dabei ist schon heute klar, dass die Rente ab 67 letztlich ein radikales Rentenkürzungsprogramm ist. Denn schon heute gehen nur wenige Menschen tatsächlich erst mit 65 Jahren in Rente. Alle, die früher ihre Rente in Anspruch nehmen, müssen Abschläge und damit eine niedrigere Rente in Kauf nehmen. Außerdem sind schon heute rund 40 Prozent aller 55- bis 65-Jährigen erwerbslos. Bei den 64-Jährigen sind es drei Viertel. Wo sollen also gute Arbeitsplätze für all diejenigen herkommen, die künftig bis zu ihrem 67. Lebensjahr arbeiten müssen? Immerhin müssten bis zu drei Millionen sozialversicherungspflichtige Jobs entstehen, damit alle bis 67 arbeiten können.Die meisten finden im Alter nur noch Minijobs oder andere prekäre Beschäftigungsmöglichkeiten. Sie zahlen kein Geld mehr in ihre Rentenversicherung ein. Und entsprechend niedrig fallen später ihre Bezüge aus. Gleichzeitig beschäftigt mehr als ein Drittel aller Betriebe in Deutschland keine Arbeitnehmer über 50. Wer über 60 ist und seinen Job verliert, hat kaum eine Chance, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Gerade ein Fünftel von ihnen schafft noch einmal den Sprung aus der Arbeitslosigkeit in eine Beschäftigung. Schon die Rente ab 65, wie sie bisher galt, existiert nicht wirklich. Im Schnitt sind die Menschen heute 63 Jahre alt, wenn sie in Rente gehen. Das bringt Abschläge mit sich. Fast die Hälfte aller Frauen und Männer, die 2008 in Rente gingen, mussten monatlich auf im Schnitt 115 Euro Rente verzichten. Diese Abschläge summieren sich während der durchschnittlichen Dauer einer Rentenphase auf immerhin 25.000 Euro. Hinzu kommt: Arbeit, wie sie heute existiert, macht krank. Fast ein Viertel aller 55- bis 64-Jährigen geht heute aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente. Betroffen sind in erster Linie Bau- und Hilfsarbeiter, Maurer oder Maler, zunehmend aber auch Kranken- und Altenpfleger und -pflegerinnen oder Erzieherinnen. Außerdem ist klar: Angelernte, gering Qualifizierte und überwiegend prekär Beschäftigte haben deutlich weniger Chancen als Besserverdienende, bis zur Rente zu arbeiten.

Was passiert wenn ein Arbeitsloser eine zumutbare Stelle nicht annimmt?

Wann eine Arbeit zumutbar ist, steht ausdrücklich im Gesetz. Die Zumutbarkeitsregeln beinhalten:

  • Marias berufliche Qualifikation
  • eine eventuelle Befristung des neuen Arbeitsvertrags
  • den Verdienst bei der neuen Arbeit
  • die Lage der neuen Arbeitsstelle
  • Konkrete Arbeitsbedingungen wie etwa Leih-, Nacht- oder Schichtarbeit

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass eine neue Arbeit auch dann zumutbar ist, wenn sie nicht Marias beruflicher Qualifikation oder der Tätigkeit entspricht, die Maria vor ihrer Arbeitslosigkeit ausgeübt hat. Maria muss also akzeptieren, dass sie in Zukunft auch weit unterhalb ihres Qualifikationsniveaus arbeiten wird, wenn sie eine solche Stelle selbst findet oder angeboten bekommt.

Selbst wenn Marias neues Arbeitsverhältnis nur befristet ist, ist es ihr zumutbar. Auch das ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.

Wann ist man vom Arbeitsamt nicht mehr vermittelbar?

Der Weg in die Rente ist nicht immer gleich. Im besten Fall gelingt der Übergang unmittelbar aus dem letzten Arbeitsverhältnis. Menschen mit starken gesundheitlichen Einschränkungen müssen oft schon vorher eine Erwerbsminderungsrente in Kauf nehmen oder hangeln sich über das Krankengeld bis in die Rente. Wieder andere verlieren einige Jahre vor dem geplanten Ruhestand ihren Job – und beziehen Arbeitslosengeld.

In unserer Übersicht sprechen wir die wichtigsten Fragen und Antworten dazu an.