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Ist eine Exmatrikulation jederzeit möglich?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Ist eine Exmatrikulation jederzeit möglich?
  2. Wie läuft eine Exmatrikulation ab?
  3. Wie lange dauert es sich zu Exmatrikulieren?
  4. Was muss ich bei einer Exmatrikulation beachten?
  5. Kann man nach Exmatrikulation weiter studieren?
  6. Kann man sich nach der Exmatrikulation wieder einschreiben?
  7. Was sind Gründe für Exmatrikulation?
  8. Was zieht man zur Exmatrikulation an?
  9. Kann man sich nur zum Semesterende exmatrikulieren?
  10. Wird Exmatrikulation an Krankenkasse gemeldet?
  11. Wie lange ist man nach Exmatrikulation gesperrt?
  12. Kann man nach Exmatrikulation dasselbe nochmal studieren?
  13. Ist es schlimm wenn man exmatrikuliert wird?
  14. Wird man nach Beendigung des Studiums automatisch exmatrikuliert?
  15. Kann man nach Exmatrikulation nochmal studieren?

Ist eine Exmatrikulation jederzeit möglich?

Mit der Exmatrikulation erlischt die Mitgliedschaft an der Universität Duisburg-Essen. Die Exmatrikulation ist jederzeit möglich. Dazu benötigen Sie den ausgefüllten Antrag auf Exmatrikulation, welcher auf unserer Internetseite als pdf-Dokument herunter geladen werden kann.

Die Exmatrikulation wird zum Ende des Semesters (30.09. für das Sommersemester, 31.03. für das Wintersemester) wirksam. Eine Exmatrikulation kann bei Vorlage des Antrages sowie des Studierendenausweises auch mit sofortiger Wirkung erfolgen. In beiden Fällen erhalten Sie darüber eine Exmatrikulationsbescheinigung.

Eine Exmatrikulation ist aus folgenden Gründen möglich:

Wie läuft eine Exmatrikulation ab?

Liebe Studierende, 

du bist unzufrieden mit deinem Studium? Dafür kann es viele Gründe geben. Mal liegt es an der Hochschule oder dem Standort, mal am Studiengang und manchmal auch am Studium selbst. Bist du nicht glücklich, so solltest du schnell etwas an deiner Situation ändern. Dabei kommen aber natürlich einige Fragen und Unklarheiten auf. Kein Grund zu verzweifeln! Dieser Beitrag erklärt dir, was im Falle eines Hochschulwechsels, eines Studiengangwechsels oder eines Studienabbruchs zu beachten ist.

Das erwartet dich in diesem Blogbeitrag:

Denkst du über den Wechsel deiner Hochschule oder deines Studiengangs, oder gar über einen Abbruch deines Studiums nach, kann das viele Gründe haben. Neben den offensichtlichen wie Unzufriedenheit mit dem gewählten Studium oder der Wechsel auf eine Wunsch-Hochschule, kann es noch viele weitere Gründe geben. Vielleicht bist du wegen dem NC an das andere Ende Deutschlands gezogen und hast nun Heimweh, oder dein Freund bzw. deine Freundin wohnt in einer anderen Stadt und ihr wollt zusammenziehen. In diesen Fällen liegt es weniger an der Hochschule oder dem Studiengang, sondern mehr an dem Standort der Hochschule.  

Es kann aber auch sein, dass du ein Studium begonnen hast und nun merkst, dass dir das Fach nicht zusagt und du lieber etwas anderes studieren möchtest. Vielleicht willst du aber auch gar nicht studieren. Nicht umsonst gibt es verschiedene Ausbildungsarten und wenn du merkst, dass ein Studium nicht die richtige Art für dich ist, dann ist es auch vollkommen in Ordnung, das zuzugeben. Womöglich passt dann eine Ausbildung oder ein duales Studium besser zu dir.  

Manchmal wechseln Studierende aber auch die Hochschule, weil sie den Schwerpunkt einer anderen Hochschule bevorzugen oder weil sie einen Doktor machen möchten. Denn eine Promotion ist nicht an allen Hochschulen möglich. Weitere Infos dazu findest du hier.

Wie lange dauert es sich zu Exmatrikulieren?

Was muss ich bei einer Exmatrikulation beachten?

© Brooke Lark / Unsplash

Die Exmatrikulation ist ein Verwaltungvorgang und bedeutet die Streichung aus der Studierendenliste einer Hochschule, z. B. nach Beendigung des Studiums oder dem endgültigen Nichtbestehen einer Prüfung.

Kann man nach Exmatrikulation weiter studieren?

Insbesondere folgende Ereignisse können zu einer Zwangsexmatrikulation führen:

  • Universitäre Veranstaltungen behindern
  • Komilitionen Gewalt androhen
  • Unbezahlte Hochschul-Rechnungen
  • Unbezahlte Krankenversicherungs-Beiträge (nach etwa 6 Monaten wird es happig!)
  • Innerhalb einer bestimmten Frist keine Leistung erbringen

In den meisten Fällen kann die Exmatrikulation wieder aufgehoben werden, nachdem der Semesterbeitrag überwiesen wurde. Beachte eventuelle Bearbeitungsgebühren, welche den Betrag erhöhen können! Viele Exmatrikulationen kommen aufgrund nichterbrachter Leistung zustande. Legt man lange Zeit keine Prüfungen ab oder hat eine Prüfung mehrmals nicht bestanden, muss man früher oder später mit dem Aus rechnen. Dagegen kann man vorgehen, manchmal hilft aber auch das nichts. Du hast das Gefühl, ungerechtfertigt exmatrikuliert worden zu sein? Dann könnte das Gespräch mit einem Anwalt lohnen. Weil es immerhin um deine Zukunft geht, solltest du nicht vor diesem Schritt zurückschrecken. In jedem Fall ist es eine gute Idee, deine Studienberatungsstelle zu besuchen. Dort erhältst du Hilfe und Beratung aus erster Hand. Mit den Beratern kannst du darüber sprechen, ob das Studium überhaupt der richtige Weg für dich ist. Gemeinsam geht ihr der Frage nach, welche Ausbildung nun wirklich deinen Fähigkeiten und Interessen entsprechen würde. Das Personal der Studienberatungsstelle hat Erfahrung im Umgang mit Exmatrikulation und kann dir bei den weiteren Schritten helfen. >> Zurück zur Übersicht

Ob dir die Zwangsexmatrikulation das Leben schwer machen wird, liegt ganz bei dir. Denk nur an die vielen berühmten Studienabbrecher, welche letzten Endes zu geschätzten Persönlichkeiten wurden. Ein prominentes Beispiel ist Harvard-Abgänger Bill Gates. Bereits im zweiten Studienjahr schmiss er das Mathe-Studium und führt heute dennoch ein überaus erfolgreiches Leben. Wie konnte er es so weit schaffen? Die Antwort lautet: Selbstmarketing. Rücke deine bereits erworbenen Qualifikationen in den Vordergrund und lasse dir etwas einfallen, wie du den Studienabbruch gut verkaufen kannst: neue Interessen, Wohnortswechsel oder Ähnliches. >> Tipp: Auch im Job kann dir Selbstmarketing weiter helfen Begehe nicht den Fehler, den Studienabbruch als Stolperstein oder Fleck auf deiner weißen Weste zu sehen. Gerade in deinem Fall ist selbstbewusstes und reflektiertes Auftreten besonders wichtig. Wenn du authentisch und sympathisch auftrittst, zu deinem Studienabbruch stehen kannst und einen guten Gesamteindruck machst, bist du kaum im Nachteil. Im Lebenslauf sollte das Wort “Zwangsexmatrikulation” übrigens trotzdem nicht fallen. Du bist schließlich nicht dazu verpflichtet, den Grund deines Studienabbruchs bekannt zu geben. Wirst du danach gefragt, versuche möglichst nahe bei der Wahrheit zu bleiben, ohne die Zwangsexmatrikulation zu erwähnen. Zum Beispiel so:

  • “Das Studium erschien mir zu theoretisch. Es war mir wichtiger, endlich im Berufsalltag Praxiserfahrungen zu sammeln.”
  • “Ich habe den Studiengang gewechselt, weil dessen Inhalte nicht meinen Vorstellungen entsprachen.”
  • “Aus Grund X zog ich in die Stadt Y, weshalb ich zwangsläufig mein Studium beenden (bzw. wechseln) musste.”

Bewerbungscoach Jürgen Hesse empfiehlt in einem Artikel zur Zwangsexmatrikulation übrigens, die Gründe für den Studienabbruch auf einer separaten, dritten Seite zu erklären. Auf diesem Wege, so Hesse, kann man reine machen und erklären, warum man trotz Studienabbruch interessant ist. Entscheidest du dich für diese Variante, dann solltest du aber ganz bei der Wahrheit bleiben und erklären, wie es zur Exmatrikulation kommen konnte. >> Zurück zur Übersicht

Kann man sich nach der Exmatrikulation wieder einschreiben?

leider muss ich mein Studium aus beruflichen Gründen für eine Zeit unterbrechen und werde mich für das kommende SS nicht Rückmelden. Wenn ich dann exmatrikuliert bin und erneut mein Studium im Prinzip weitermachen will, geht es doch mit der Immatrikulation ganz normal weiter, oder? Mein Konto wird dann wieder aktiviert und ich kann meinen Studiengang beenden...Was passiert bei zwischenzeitlichen Änderungen in der PO? Bin ich davon ausgenommen, weil ich schon mal immatrikuliert zu PO so so war?

Zusammengefasst: Kann ich zum Semester X in der Zukunft einfach mit dem heutigen Stand, also anerkannte Leistungen, bestandene Module / EAs ganz normal weitermachen? Veränderungen in der Lehre wegen Überarbeitungen oder Dozentenwechsel nehme ich in Kauf. Mir geht es nur um meinen Anspruch. Ich möchte nicht in 2 Jahren ohne Abschluss dastehen, nur weil ich nicht mehr genommen werde.

Was sind Gründe für Exmatrikulation?

Insbesondere folgende Ereignisse können zu einer Zwangsexmatrikulation führen:

  • Universitäre Veranstaltungen behindern
  • Komilitionen Gewalt androhen
  • Unbezahlte Hochschul-Rechnungen
  • Unbezahlte Krankenversicherungs-Beiträge (nach etwa 6 Monaten wird es happig!)
  • Innerhalb einer bestimmten Frist keine Leistung erbringen

In den meisten Fällen kann die Exmatrikulation wieder aufgehoben werden, nachdem der Semesterbeitrag überwiesen wurde. Beachte eventuelle Bearbeitungsgebühren, welche den Betrag erhöhen können! Viele Exmatrikulationen kommen aufgrund nichterbrachter Leistung zustande. Legt man lange Zeit keine Prüfungen ab oder hat eine Prüfung mehrmals nicht bestanden, muss man früher oder später mit dem Aus rechnen. Dagegen kann man vorgehen, manchmal hilft aber auch das nichts. Du hast das Gefühl, ungerechtfertigt exmatrikuliert worden zu sein? Dann könnte das Gespräch mit einem Anwalt lohnen. Weil es immerhin um deine Zukunft geht, solltest du nicht vor diesem Schritt zurückschrecken. In jedem Fall ist es eine gute Idee, deine Studienberatungsstelle zu besuchen. Dort erhältst du Hilfe und Beratung aus erster Hand. Mit den Beratern kannst du darüber sprechen, ob das Studium überhaupt der richtige Weg für dich ist. Gemeinsam geht ihr der Frage nach, welche Ausbildung nun wirklich deinen Fähigkeiten und Interessen entsprechen würde. Das Personal der Studienberatungsstelle hat Erfahrung im Umgang mit Exmatrikulation und kann dir bei den weiteren Schritten helfen. >> Zurück zur Übersicht

Ob dir die Zwangsexmatrikulation das Leben schwer machen wird, liegt ganz bei dir. Denk nur an die vielen berühmten Studienabbrecher, welche letzten Endes zu geschätzten Persönlichkeiten wurden. Ein prominentes Beispiel ist Harvard-Abgänger Bill Gates. Bereits im zweiten Studienjahr schmiss er das Mathe-Studium und führt heute dennoch ein überaus erfolgreiches Leben. Wie konnte er es so weit schaffen? Die Antwort lautet: Selbstmarketing. Rücke deine bereits erworbenen Qualifikationen in den Vordergrund und lasse dir etwas einfallen, wie du den Studienabbruch gut verkaufen kannst: neue Interessen, Wohnortswechsel oder Ähnliches. >> Tipp: Auch im Job kann dir Selbstmarketing weiter helfen Begehe nicht den Fehler, den Studienabbruch als Stolperstein oder Fleck auf deiner weißen Weste zu sehen. Gerade in deinem Fall ist selbstbewusstes und reflektiertes Auftreten besonders wichtig. Wenn du authentisch und sympathisch auftrittst, zu deinem Studienabbruch stehen kannst und einen guten Gesamteindruck machst, bist du kaum im Nachteil. Im Lebenslauf sollte das Wort “Zwangsexmatrikulation” übrigens trotzdem nicht fallen. Du bist schließlich nicht dazu verpflichtet, den Grund deines Studienabbruchs bekannt zu geben. Wirst du danach gefragt, versuche möglichst nahe bei der Wahrheit zu bleiben, ohne die Zwangsexmatrikulation zu erwähnen. Zum Beispiel so:

  • “Das Studium erschien mir zu theoretisch. Es war mir wichtiger, endlich im Berufsalltag Praxiserfahrungen zu sammeln.”
  • “Ich habe den Studiengang gewechselt, weil dessen Inhalte nicht meinen Vorstellungen entsprachen.”
  • “Aus Grund X zog ich in die Stadt Y, weshalb ich zwangsläufig mein Studium beenden (bzw. wechseln) musste.”

Bewerbungscoach Jürgen Hesse empfiehlt in einem Artikel zur Zwangsexmatrikulation übrigens, die Gründe für den Studienabbruch auf einer separaten, dritten Seite zu erklären. Auf diesem Wege, so Hesse, kann man reine machen und erklären, warum man trotz Studienabbruch interessant ist. Entscheidest du dich für diese Variante, dann solltest du aber ganz bei der Wahrheit bleiben und erklären, wie es zur Exmatrikulation kommen konnte. >> Zurück zur Übersicht

Was zieht man zur Exmatrikulation an?

Mit der Exmatrikulation enden auch die Berechtigungen und Zugänge zum Mail-Account. Exmatrikulierte Studierende sind nicht mehr Mitglieder der Universität . Die Benutzungsordnung des Regionalen Rechenzentrums (RRZ) gestattet nur Mitgliedern der Universität die Nutzung seiner Systeme. Eine Verlängerung von RRZ-Kennungen ist nicht möglich!

Lehrende und Studienbüros haben nach der Sperrung des Accounts weiter Zugriff auf die Leistungskonten zum Zweck des Eintragens von Noten bzw. der Erstellung von Abschlussdokumenten. Hierfür ist also keine Verlängerung der Kennung erforderlich.

Kann man sich nur zum Semesterende exmatrikulieren?

Studierende können die Exmatrikulation jederzeit selbst beantragen.

a) mit sofortiger Wirkung

Die Exmatrikulation können Sie schriftlich bei der Studentenkanzlei (SG 2) beantragen.

Wird Exmatrikulation an Krankenkasse gemeldet?

Nicht jeder übt ab Tag 1 nach dem letzten Studiensemester eine (sozialversicherungspflichtige) Beschäftigung aus. Manche haben ein paar Tage Zeit bis der Job beginnt, andere wollen bewusst erstmal eine Pause einlegen oder in Ruhe den Arbeitsmarkt sondieren, einen passenden Job finden, sich bewerben, weil davor keine Zeit war oder es ohne Abschlusszeugnis schlicht nicht ging. Wieder andere sind dazu gezwungen, da sie bisher keine Jobzusage bekommen haben.

Endet eine Versicherungspflicht oder Familienversicherung aufgrund Wegfall der persönlichen Voraussetzungen in der GKV mit / nach dem Studium, setzt sich die Versicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V als freiwillige Mitgliedschaft bei derselben Krankenkasse fort (obligatorische Anschlussversicherung), wenn keine Ausschlusstatbestände vorliegen. Als Ausschlusstatbestände kommen insbesondere ein neuer Tatbestand der Versicherungspflicht in der GKV, eine Familienversicherung in der GKV oder ein nachgehender Leistungsanspruch nach § 19 SGB V, an den sich eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisbar anschließt, infrage.

Das Zustandekommen der obligatorischen Anschlussversicherung kann vermieden werden, wenn du innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten deinen Austritt erklärst und das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Als solcher Nachweis gilt zum Beispiel die “Folgeversicherungsbescheinigung” einer privaten Krankenversicherung. Bindungsfristen an die Krankenkasse sind beim Austritt übrigens nicht einzuhalten.

Wie lange ist man nach Exmatrikulation gesperrt?

Hallo! Ich habe erfahren, dass ich exmatrikuliert wurde. Ich habe die gleiche Prüfung zum dritten mal nicht geschafft und werde nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen weil ich mich laut Uni zu spät dazu gemeldet hätte, aber ich habe heute erst erfahren, dass ich exmatrikuliert wurde und mir gestern erst bekannt gemacht wurde, dass ich es nicht geschafft hätte. Ist da nichts mehr zu machen? Und wenn wirklich, wie lange werde ich gesperrt bis ich wieder zu diesem Studiengang zugelassen werde? Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Kann man nach Exmatrikulation dasselbe nochmal studieren?

Eine Zwangsexmatrikulation klingt alles andere als gut. Obwohl sie einen in den meisten Fällen nicht überrascht, weiß man doch nicht sofort, wie man mit ihr umgehen soll. Ob man ausstehende Studiengebühren nicht beglichen hat oder andere offene Rechnungen gegenüber der Hochschule vorliegen, ob man vergessen hat in die Krankenkasse einzuzahlen, einem Kommilitonen Gewalt angedroht oder Veranstaltungen behindert hat – dies alles sind Gründe für eine Zwangsexmatrikulation.

In den meisten Fällen heben Universitäten die Exmatrikulation wieder auf, wenn die ausstehenden Beiträge beglichen und eine Bearbeitungsgebühr bezahlt wurde. Im Fall einer Zwangsexmatrikulation wegen falschem Verhalten solltest du einen Anwalt aufsuchen. In manchen Fällen kann eine Zwangsexmatrikulation auch erfolgen, wenn du immer wieder Prüfungen aufschiebst oder nicht bestehst.

Ist es schlimm wenn man exmatrikuliert wird?

Der Begriff drückt es aus: Eine Zwangsexmatrikulation passiert unfreiwillig und bezeichnet die außerplanmäßige Streichung aus der Liste der Studierenden einer Hochschule. Folgende Gründe können zu einer Zwangsexmatrikulation führen:

  • Androhung von Gewalt gegenüber Kommilitonen
  • Behinderung universitärer Veranstaltungen
  • Ausstehende Studienbeiträge oder andere offene Rechnungen gegenüber der Hochschule
  • Ausbleibende Gebühren bei der Krankenversicherung (länger als ein halbes Jahr)
  • Gefälschte Zeugnisse, auf deren Grundlage der Studienplatz zugeteilt wurde

Hinzu kommt die leistungsbedingte Zwangsexmatrikulation: Wer innerhalb einer gewissen Zeit keine Prüfungen ablegt oder in Teilabschnitten des Studienganges wiederholt patzt, muss sich früher oder später von seinem Fach verabschieden. Laut einer Studie der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) geben elf Prozent aller Studienabbrecher nicht bestandene Prüfungen als Grund für ihre Exmatrikulation an.

Eine Zwangsexmatrikulation sieht nie gut aus. Steht eine Streichung von der Liste der Studierenden unweigerlich an, gibt es verschiedene Möglichkeiten. In einigen Fällen ist es sinnvoll, selbst eine ordentliche Exmatrikulation vorzunehmen. Der Vorteil: Eine Zwangsexmatrikulation kann eine bundesweite Sperre für diesen Studiengang bedeuten. Auch können Sie zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Hochschule nicht mehr weiter studieren. Wer hingegen sich selbst austrägt, hält sich für später mehrere Optionen offen. Aber soweit muss es nicht kommen, abhängig vom Grund sind mehrere Vorgehensweisen denkbar.

Wird man nach Beendigung des Studiums automatisch exmatrikuliert?

Kann man nach Exmatrikulation nochmal studieren?

Eine Exmatrikulation von Amts wegen ist die Exmatrikulation von Seiten der Hochschule. Damit erklärt die Hochschule Dein Studium für beendet. Dies ist der Fall, wenn Du Deine letzte Prüfung bestanden und damit Dein Studium erfolgreich abgeschlossen hast. Es gibt noch weitere Gründe, die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen. Aus diesen Gründen kann Dich die Hochschule zwangsexmatrikulieren:

  • Du meldest Dich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht zum nächsten Semester zurück.
  • Deine Beiträge oder Gebühren sind nicht bezahlt.
  • Du hast Prüfungsfristen nicht eingehalten.
  • Du hast an einer verpflichtenden Prüfungs- oder Studienberatung nicht teilgenommen.
  • Falsche Angaben bei Deiner Bewerbung.
  • Du hast keine Versicherungsbescheinigung Deiner Krankenkasse eingereicht.
  • Du hast Prüfungsleistungen, die für Dein Studium erforderlich sind, endgültig nicht bestanden.
  • Drohungen oder Gewalttaten gegenüber Kommilitonen oder Dozenten.
  • Deine Adresse ist nicht ermittelbar.

Darüber hinaus schreiben einige Hochschulen eine Maximalanzahl an Fachsemestern vor. Diese ist in der Studienordnung des Studienganges angegeben. Wenn Du innerhalb dieser Zeit Dein Studium nicht abschließt, exmatrikuliert Dich die Hochschule ebenfalls. Das gleiche gilt, wenn Dein Studiengang ausläuft und Du Dein Studium innerhalb einer Auslauffrist nicht beenden kannst. Des Weiteren wirst Du in einigen Bundesländern exmatrikuliert, wenn Du innerhalb von 2 Jahren keinen Leistungsnachweis erbringst.