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Wie schnell nach Hochzeit Scheidung?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie schnell nach Hochzeit Scheidung?
  2. Was gilt als kurze Ehedauer?
  3. Wie lange kann man eine Hochzeit rückgängig machen?
  4. Wie schnell kann man geschieden werden?
  5. Kann man sich sofort scheiden lassen?
  6. Was ist eine kurzehe?
  7. Was kostet eine Scheidung nach 2 Monaten?
  8. Wann hat man keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt?
  9. Was steht der Frau nach 1 Jahr Ehe zu?
  10. Kann man die Ehe annullieren lassen?
  11. Kann eine Ehe sofort geschieden werden?
  12. Was ist ein sofortiger Scheidungsgrund?
  13. Was ist Scheidungsgrund?
  14. Wer muss bei einer Scheidung den Anwalt bezahlen?
  15. Was steht mir als getrennt lebende Ehefrau zu?

Wie schnell nach Hochzeit Scheidung?

  • Wenn die Voraussetzungen für eine Annullierung nicht erfüllt sind, können die Ehepartner einen Antrag auf die Scheidung stellen. Nach 4 Monaten kann der Antrag jedoch oftmals nicht berücksichtigt werden.
  • Bei einer Scheidung nach 4 Monaten muss in der Regel wie üblich das Trennungsjahr eingehalten werden, da der Gesetzgeber möchte, dass die Ehepartner gründlich über die Trennung nachdenken.
  • Für eine Scheidung nach 4 Monaten gelten die gleichen Bestimmungen wie für eine Scheidung nach einer langen Ehe.

Ausführliche Informationen zur Scheidung nach 4 Monaten erhalten Sie im Folgenden.

Was gilt als kurze Ehedauer?

Kurze Ehe: Schnelle Scheidung oder Ehe annullieren lassen?

Irren ist menschlich. Das gilt leider auch nicht allzu selten in Bezug auf den Ehepartner. Und so folgt auf eine schnelle Eheschließung oft eine relativ schnell die Scheidung. Dass eine Ehe schon nach ein bis zwei Jahren geschieden wird, ist in der Tat gar nicht so selten. Aber geht dann auch die Scheidung schneller? Oder kann man die Ehe annullieren lassen, weil man nur kurz verheiratet war?

Wie lange kann man eine Hochzeit rückgängig machen?

Sind die Gründe für eine Eheannullierung gegeben, sind beide Ehegatten zur Antragstellung beim zuständigen Familiengericht berechtigt.

Bei einer Heirat durch arglistige Täuschung, Drohung oder Unwissenheit über die Eheschließung darf nur der geschädigte Ehepartner die Eheaufhebung beantragen.

Ebenso antragsberechtigt sind:

Wie schnell kann man geschieden werden?

Eheschließungen verlaufen oft wie der Blitz, Ehescheidungen scheinen eher im Schneckentempo zu verlaufen. Möchten Sie möglichst schnell geschieden werden, haben Sie es teils selbst in der Hand, Ihre Scheidung zügig abzuwickeln. Wenn Sie die vielfältigen Möglichkeiten nutzen, ein Scheidungsverfahren zu beschleunigen, kommen Sie einer Art „Blitzscheidung“ durchaus nahe. Dabei muss klar sein, dass das Scheidungsrecht einerseits Grenzen setzt, Sie andererseits aber auch darin unterstützt, Ihre Scheidung möglichst einfach abzuwickeln.

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  • Der schnellste Weg zur Scheidung ist, dass Sie sich im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner scheiden lassen. Eventuelle Scheidungsfolgen regeln Sie zweckmäßigerweise kostengünstig in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
  • Eine vorzeitige Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres führt aufgrund der damit verbundenen Auseinandersetzungen nicht unbedingt zu einer schnelleren Scheidung. Im Gegenteil kann dadurch Ihr Verfahren sogar länger dauern als wenn Sie einfach das Trennungsjahr abwarten.
  • Sollten Sie wegen der Kosten des Scheidungsverfahrens Bedenken haben, können Sie sich im Hinblick auf eine mit uns vereinbarte Ratenzahlung oder der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe problemlos unterstützen lassen.

Tipp 2: Regeln Sie Scheidungsfolgen außergerichtlich Um jegliche Vorzüge der einvernehmlichen Scheidung auszunutzen, sollten Sie eventuelle Scheidungsfolgen zweckmäßigerweise außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Neben den Zeitersparnissen, wirkt sich dies auch reduzierend auf Ihre Scheidungskosten aus.

Tipp 1: Nutzen Sie die Vorteile einer Online-Scheidung für sich Scheiden Sie sich ohnehin einvernehmlich, so können Sie Ihre Scheidung problemlos auch online einreichen. Auf diese Weise ersparen Sie sich den Zeitaufwand der Recherche nach einem kompetenten Rechtsanwalt wie auch den Gang zu dessen Kanzlei.

Tipp 3: Prüfen Sie, ob wirklich ein Härtefall bei Ihnen vorliegt Auch wenn Sie sich schnellstmöglich trennen wollen und aufgrund dessen eine Härtefallscheidung in Erwägung ziehen, sollten Sie sich dies gut überlegen. Oftmals ist eine Härtefallscheidung mit erheblichen gerichtlichen Auseinandersetzungen verbunden, die Ihre  Scheidung verzögern.

Lassen Sie sich scheiden, müssen Sie vorgegebenen gesetzlichen Regeln folgen. Voraussetzung ist in aller Regel, dass Sie sich von Ihrem Partner getrennt und das sogenannte Trennungsjahr vollzogen haben. Erst nach Ablauf dieses Trennungsjahres können Sie Ihren Scheidungsantrag bei Gericht einreichen. Möchten Sie also die Scheidung ins Auge fassen, müssen Sie die Trennung vollziehen. Sie müssen sich somit entscheiden, was Sie wollen. Eine Blitzscheidung ohne Trennungsjahr gibt es im Regelfall nicht. Leben Sie derzeit also noch mit Ihrem Ehegatten oder Ihrer Ehegattin zusammen, ist eine schnelle Scheidung Illusion. Vollziehen Sie die Trennung von „Tisch und Bett“.

Kann man sich sofort scheiden lassen?

Sie möchten wissen, ob Sie sich auch ohne Trennungsjahr scheiden lassen können? Hier finden Sie nützliche Tipps und Informationen zur Härtefallscheidung. Klappen Sie gern das Inhaltsverzeichnis aus, um direkt zu den für Sie relevanten Themen zu gelangen.

Nach § 1565 BGB ist die Scheidung einer Ehe in Deutschland möglich, wenn sie als gescheitert anzusehen ist. Das dieses Scheitern indizierende Trennungsjahr beinhaltet dabei sogar solche Zeiträume, in denen das Ehepaar innerhalb der gemeinsamen Wohnung voneinander getrennt gelebt hat; dann muss aber jeden Ehegatte seinen eigenen Haushalt geführt haben (was selten der Fall ist).

Was ist eine kurzehe?

Wer sich scheiden lassen will muss zunächst wissen: Wann kann eine Ehe geschieden werden? Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 1565 BGB) ist dies dann der Fall, wenn die Ehe gescheitert ist. Eine Ehe gilt jedenfalls dann als gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und auch nicht erwartet werden kann, dass diese wieder hergestellt wird. Nach Ablauf des Trennungsjahres und wenn beide Ehepartner die Scheidung wollen, wird ein Scheitern der Ehe vermutet. Was mache ich aber, wenn ich schon vor Ablauf dieses Jahres die Scheidung einreichen möchte? Wann ist eine sog. Blitzscheidung möglich? Der Beitrag beleuchtet die Möglichkeiten, sich ohne Trennungsjahr schnell scheiden zu lassen.

Grundsätzlich gilt also: Wer sich scheiden lassen will, muss nach deutschem Recht das Trennungsjahr abwarten. Die mitunter verbreitete Ansicht, man könne das Trennungsjahr „einfach weglassen“ gilt so nicht! Wie wird aber nun bestimmt, wann das Trennungsjahr beginnt und was muss man hinsichtlich einer Scheidung tun? Das Trennungsjahr (bzw. dessen Beginn) muss nicht bei Gericht oder einer öffentlichen Stelle eingereicht oder angezeigt werden. Entscheidend sind lediglich die späteren Angaben vor Gericht, ab wann bereits ein Getrenntleben vorliegt. Ein Getrenntleben liegt auf jeden Fall bei Auszug eines Ehepartners vor, kann bei einer Trennung aller Lebensbereiche aber auch schon in der gemeinsamen Wohnung gegeben sein.

Hinsichtlich der Einhaltung des Trennungsjahres sind zunächst die Angaben der Ehepartner vor Gericht entscheidend – geben beide Partner an, dass Sie schon seit über einem Jahr getrennt leben, wird dies nicht weiter überprüft. Wird die Scheidung eine unwesentliche Zeit vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht (bis max. 2 Monate), ist dies meist unschädlich, die Gerichte sehen dann oft über diese geringe Unterschreitung des Trennungsjahres hinweg.

Je kürzer die Ehe bestand und je weniger es zu „regeln“ gibt, desto schneller kann die Scheidung durchgeführt werden. Am schnellsten kann eine kinderlose Ehe mit einer Dauer unter drei Jahren geschieden werden, wenn die Ehepartner auf den Versorgungsausgleich verzichten. Allerdings ist eine sog. „Kurzehe“ kein Grund für eine schnelle Scheidung – auch hier muss grundsätzlich das Trennungsjahr abgewartet werden.

Was kostet eine Scheidung nach 2 Monaten?

Die tatsächlichen Scheidungskosten sind meist niedriger als erwartet. Im Wesentlichen errechnen sich die Scheidungskosten aus dem sog. Gegenstandswert oder auch Verfahrenswert. Diesen setzt das Gericht in der Regel anhand des Einkommens beider Ehegatten fest. Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Kosten einer Ehescheidung zu reduzieren. So kann das Gericht den für die Höhe der Scheidungskosten maßgeblichen Gegenstandswert bei besonderer Einfachheit und geringen Umfang des Verfahrens nach eigenem Ermessen reduzieren. Ich beantrage für Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung als Online Scheidung wegen besonderer Einfachheit die Reduzierung des Gegenstandswertes um 30%. Ob eine Reduzierung erfolgt entscheidet das Gericht am Ende des Verfahrens. Wie hoch die Kosten Ihres Scheidungsverfahrens wirklich ausfallen, wie sich die Scheidungskosten errechnen lassen, wer die Kosten für die Scheidung zahlt und was eine Scheidung kostet, erläutern wir im Folgenden.

Scheidungskosten Inhaltsverzeichnis
  • Eine Scheidung kostet mindestens 917,50€, wenn der Verfahrenswert bei 4.000€ liegt. Diese Scheidungskosten setzen sich zusammen aus 254€ Gerichtskosten und 663,50€ Anwaltskosten
  • Der Vefahrenswert ist die Grundlage der Scheidungskosten. Dieser Wert bestimmt die Anwaltskosten und Gerichtskosten.
  • Niedrigster möglicher Verfahrenswert: 4.000€ bei Personen mit geringem Einkommen, wie z.B. Hartz IV.
  • Falls der Antragssteller die Kosten nicht tragen kann, so gibt es die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe. Weitere Informationen zur Verfahrenskostenhilfe erhalten Sie hier und im folgenden Artikel.
  • Kann der Antragsgegner allerdings die Kosten tragen, hat der Antragssteller ein Anrecht auf einen Verfahrenskostenvorschuss. Dies bedeutet, dass der Antragsgegner zunächst sämtliche Kosten tragen muss. Allerdings kann er später den Anteil des Antragsstellers zurückfordern.

Die Kosten einer Ehescheidung – auch Kosten des Scheidungsverfahrens genannt - setzen sich zusammen aus den Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und den Gerichtskosten.

Wann hat man keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt?

Aus § 1614 BGB ergibt sich, dass auf Trennungsunterhalt für die Zukunft ganz oder teilweise nicht wirksam verzichtet werden kann. Aus diesem Grund darf eine Unterhaltsvereinbarung nicht auf einen Verzicht oder teilweisen Verzicht hinauslaufen. Es genügt allein eine objektive Unterhaltsverkürzung. Ein Verzicht kann auch nicht durch andere Formulierungen oder Fallgestaltungen umgangen werden. Allerdings besteht bei der Bemessung des Trennungsunterhalts ein gewisser Spielraum, was die Angemessenheit angeht. Dieser kann von den Eheleuten ausgeschöpft werden. Eine solche Unterhaltsvereinbarung ist erst dann unwirksam, wenn diese den Angemessenheitsrahmen unterschreitet. Eine solche Unterschreitung liegt vor, wenn weniger als 80 % des berechtigten Trennungsunterhalts vereinbart wird. Diese Grenze sollte nach Möglichkeit nicht unterschritten werden. Verkürzungen um mehr als 30 % sind keinesfalls mehr hinnehmbar.

Was steht der Frau nach 1 Jahr Ehe zu?

Viele Eheschließungen stellen sich schon nach kurzer Zeit als Fehlentscheidung dar. So kommt es oft schon zur Scheidung nach nur wenigen Monaten oder 2-3 Jahren.

Diese kurzen Ehen sind meist kinderlos und es haben sich in der Regel noch keine engen wirtschaftlichen Verflechtungen ergeben. Deshalb besteht nur selten Streit über Folgeprobleme (Wohnung, Kinder, Vermögen, Unterhalt). Deshalb gibt es bei Scheidung einige Erleichterungen:

Kann man die Ehe annullieren lassen?

Kann man eine Ehe rückgängig machen?

In seltenen Ausnahmefällen ist die Aufhebung der Ehe (ohne Scheidung und vorausgehendes Trennungsjahr) in Deutschland möglich. Dies ist jedoch grundsätzlich nur selten möglich. Für eine Annullierung muss das Ehepaar gemäß §§ 1313 und 1316 BGB einen Antrag bei dem zuständigen Familiengericht stellen.

Wie lange kann man eine Ehe annullieren lassen?

Kann eine Ehe sofort geschieden werden?

Wie schnell ist eine Bltzscheidung? Die angeblich schnelle Scheidung im Internet oder warum es keine Blitzscheidung gibt.

Schnelle Scheidung in der Werbung und der Praxis: Würden Sie ein Scheidungsverfahren, das schnell mal mehr als 1 Jahr dauert, als Blitzscheidung bezeichnen?

Was ist ein sofortiger Scheidungsgrund?

Blitzscheidung bei Einvernehmlichkeit und Blitzscheidung als Härtefallscheidung

In der Gefühlswelt spielen Blitze eine wichtige Rolle. Wie der Blitz aus heiterem Himmel hat man sich verliebt und blitzartig wurde geheiratet. Dann wäre es natürlich auch gut, wenn eine Blitzscheidung eine gescheiterte Ehe wieder genauso schnell beenden würde.

Wer sich also möglichst schnell aus seiner Ehe verabschieden möchte, sollte wissen, welche Wege es gibt, eine schnelle Scheidung herbeizuführen. Der ideale Weg ist der der einvernehmlichen Scheidung, in gewissen Fällen kommt auch eine vorzeitige „Härtefallscheidung“ in Betracht. Wenn Sie also „blitzartig“ geschieden werden wollen, sollten Sie wissen, was zu tun ist.

  • Jede Scheidung lässt sich beschleunigen. Viele Verzögerungen sind vermeidbar. Wenn Sie wissen, worauf es ankommt, erreichen Sie mit einer Art Blitzscheidung auf direktem Wege Ihr Ziel.
  • Eine Scheidung verläuft nach gesetzlich vorgegebenen Regeln. Die wichtigste Regel ist, dass die Ehegatten sich in jeder Beziehung trennen und das Trennungsjahr einhalten. Nach einem Jahr kann in aller Regel die einvernehmliche Scheidung und spätestens nach drei Jahren die Scheidung auch gegen den Willen des Partners ausgesprochen werden.
  • Sie können sich schnellstmöglich scheiden lassen, wenn Sie sich mit Ihrem Partner einig sind und eine einvernehmliche Scheidung herbeiführen. Regelungsbedürftige Scheidungsfolgesachen können Sie im Wege einer Scheidungsfolgenvereinbarung außergerichtlich klären.
  • Eine Ausnahme vom Trennungsjahr besteht, wenn die vom Gesetz vorgegebenen zeitlichen Grenzen für den scheidungswilligen Ehegatten eine Zumutung darstellen würden, weil in der Person des Partners Gründe vorliegen, die eine sofortige Scheidung als geboten erscheinen lassen. In diesen Fällen erlaubt das Gesetz die sogenannte Härtefallscheidung, die im günstigsten Fall einer Blitzscheidung zumindest nahekommt.

Wünschen Sie eine Blitzscheidung, können Sie Ihre Scheidung ungemein beschleunigen, wenn Sie folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Nutzen Sie die Möglichkeit der Online Scheidung.
  • Bemühen Sie sich um eine einvernehmliche Scheidung.
  • Treffen Sie bei Bedarf eine Scheidungsfolgenvereinbarung.
  • Vereinbaren Sie auch eine Regelung zum Versorgungsausgleich.
  • Stellen Sie einen Antrag auf Härtefallscheidung.
  • Klären Sie frühzeitig Ihr Rentenversicherungskonto.

Was ist Scheidungsgrund?

Grundsätzlich müssen die Ehepartner seit 1977 keine Gründe mehr nennen, warum sie eine Scheidung wollen. Der Anwalt kann also für die jeweilige Partei den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen, ohne dass in diesem noch explizite Scheidungsgründe genannt werden müssen. Damals mussten die Ehegatten noch nachweisen, wen die Schuld an der Scheidung trifft. Derjenige, der für die Verfehlung in der Ehe verantwortlich war, etwa, weil er Ehebruch begangen hatte, konnte dadurch u.a. seine Unterhaltsansprüche oder sein Sorgerecht verlieren.

Das ehemals angewandte Schuldprinzip gilt jedoch heute nicht mehr. Stattdessen kommt heute das sogenannte Zerrüttungsprinzip zum Tragen. Demnach kann eine Ehe geschieden werden, wenn diese gescheitert ist. Damit man vom Scheitern der Ehe ausgehen kann, muss ein Trennungsjahr absolviert werden.

Anwaltstipp: Wer eventuell Schuld am Scheitern der Ehe trägt, spielt für die Scheidung an sich also keine Rolle mehr. Daher müssen auch keine Scheidungsgründe mehr angegeben werden, da kein Schuldiger mehr benannt werden muss.

Wer muss bei einer Scheidung den Anwalt bezahlen?

Wer sich einig ist und keinen Streit im Rahmen des Scheidungsverfahrens hat, fragt sich zu Recht, wer eigentlich die Kosten für die Scheidung zu tragen hat. Meist ist in solchen Fällen nur ein Anwalt am Verfahren beteiligt, da dieser zwingend für die wirksame Einreichung des Scheidungsantrages erforderlich ist. Es fallen daher bei den Scheidungskosten sowohl Rechtsanwaltskosten für mindestens einen Anwalt wie auch Gerichtskosten an.

Kostenschuldner des Rechtsanwalts ist immer derjenige, der diesen auch beauftragt. Das Gericht fordert bei der Antragstellerseite zunächst einen Vorschuss an, der sich der Höhe nach an den voraussichtlichen Gesamtkosten orientiert (sog. Gerichtskostenvorschuss). Zahlen muss daher zunächst die Antragstellerseite den eigenen Anwalt und das Gericht.

Was steht mir als getrennt lebende Ehefrau zu?

Im Grunde genommen ist der Begriff Ehegattenunterhalt ein Sammelbegriff für unterschiedliche Formen des Unterhalts für die Ehefrau. Was ist ein Ehegattenunterhalt? In Deutschland haben Eheleute Anspruch auf Unterhalt während der aufrechten Ehe, in der Trennungszeit und nach der Scheidung.

Daher unterscheidet man beim Ehegattenunterhalt zwischen dem Familienunterhalt, dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt. Als Trennungsunterhalt gilt der Unterhalt für die Frau im Trennungsjahr und beim nachehelichen Unterhalt handelt es sich um den Unterhalt für die Ehefrau nach der Scheidung. Doch was bekommt die Frau nach der Scheidung und wie hoch ist der Unterhalt für die Frau bei Trennung? Welche Höhe hat der Familienunterhalt für die Ehefrau?

Nach einer Trennung hat eine finanziell schlechter gestellte Ehefrau Anspruch auf Trennungsunterhalt. Jedoch muss sie hierfür einige Voraussetzungen erfüllen. Welche Voraussetzungen bestehen für den Unterhalt bei Trennung? Leben die beiden Ehegatten getrennt voneinander, kann Unterhalt für die Ehefrau eingefordert werden. Maßgeblich dafür, wie hoch der Unterhalt für die Ehefrau bei Trennung ist, sind die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse des Ehemanns. Ist eine Ehefrau nicht erwerbstätig, kann sie nur dann zur Erwerbstätigkeit aufgefordert werden, wenn sie dazu nach ihren wirtschaftlichen und persönlichen Umständen in der Lage ist. Hierbei wird die frühere Erwerbstätigkeit und die Dauer der Ehe sowie die Wirtschaftsverhältnisse beider Ehegatten berücksichtigt. Der Unterhalt  muss bei Trennung monatlich im Voraus durch Zahlung einer Geldrente geleistet werden.

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Wie hoch ist der Unterhalt für die Ehefrau? Möchte man den Unterhalt für die Ehefrau berechnen, sollte man einige wichtige Berechnungsgrößen und Richtwerte der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigen. Prinzipiell richtet sich das Gesetz nach den ehelichen Lebensverhältnissen, die während der Ehe bestanden. Der Lebensstandard soll bestmöglich während der Trennungszeit durch den Unterhalt  erhalten bleiben. Wie kann man den Unterhalt für die Ehefrau berechnen?

Bemessungsgrundlage ist das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Ehemanns. Nach den Richtwerten der Düsseldorfer Tabelle beträgt der Unterhalt an die Frau bei Trennung 3/7 bzw. 45% des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen, sofern die Ehefrau nicht erwerbstätig ist. Ist die Ehefrau jedoch erwerbstätig, dann beträgt die Höhe des Trennungsunterhalts 3/7 bzw. 45% der Differenz des bereinigten Nettoeinkommens aus der Erwerbstätigkeit des Ehemanns und des Einkommens der Ehefrau. Hinzukommt die Hälfte aller anderen Einkünfte aus Vermietungen oder Vermögenserträgen.

Hier können Sie in wenigen Minuten den Unterhalt berechnen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner, um den Unterhalt für die Ehefrau zu berechnen. Um jedoch eine akkurate Einschätzung Ihrer persönlichen Situation zu erhalten, empfehlen wir Ihnen die Konsultation eines Rechtsanwalts für Familienrecht. Für weiterführende Informationen zur Düsseldorfer Tabelle, lesen Sie bitte unseren Leitartikel zum Thema. Merke: