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Wo bekomme ich ein Verbandbuch her?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wo bekomme ich ein Verbandbuch her?
  2. Ist ein Verbandbuch noch zulässig?
  3. Wer muss ein Verbandbuch führen?
  4. Wann muss ein Verbandbuch geführt werden?
  5. Wer trägt in das Verbandbuch ein?
  6. Warum muss ein Verbandbuch geführt werden?
  7. Warum ist ein Verbandbuch Pflicht?
  8. Wer darf in das Verbandbuch schauen?
  9. Was trägt man im Verbandbuch ein?
  10. Was kommt alles ins Verbandbuch?
  11. Was gehört alles ins Verbandbuch?
  12. Wer trägt ins Verbandbuch ein?
  13. Wer dokumentiert Arbeitsunfall?
  14. Wie muss ein Verbandbuch aussehen?
  15. Wie lange kann man rückwirkend einen Arbeitsunfall melden?

Wo bekomme ich ein Verbandbuch her?

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Ist ein Verbandbuch noch zulässig?

Bei manchen Verletzungsfällen steht die Frage im Raum, ob sie als Arbeitsunfall zu werten sind oder nicht. Etwa, wenn es sich um ursprünglich kleinere Kratzer oder Schnitte handelt, die sich durch Verunreinigung oder Infektion zu mehr entwickelt haben. Ein Blick in das Verbandbuch gibt zeitnah Aufschluss, ob sie im arbeitsbedingten Kontext verursacht wurden.

Aus solchen Gründen ist es einfach wichtig, auch weniger brisant wirkende Verletzungsfälle im Verbandbuch zu vermerken. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hin.

Außerdem kann ein Verbandbuch ebenfalls Hinweise dazu liefern, ob bei einer bestimmten Tätigkeit eine Gefährdung vorliegt, zum Beispiel wenn es bei der Durchführung immer wieder zu Schnittverletzungen kommt. In diesem Fall sollte eine Überprüfung der Tätigkeit erfolgen, ob die Gefährdung grundsätzlich vermeidbar ist.

Wer muss ein Verbandbuch führen?

Bei manchen Verletzungsfällen steht die Frage im Raum, ob sie als Arbeitsunfall zu werten sind oder nicht. Etwa, wenn es sich um ursprünglich kleinere Kratzer oder Schnitte handelt, die sich durch Verunreinigung oder Infektion zu mehr entwickelt haben. Ein Blick in das Verbandbuch gibt zeitnah Aufschluss, ob sie im arbeitsbedingten Kontext verursacht wurden.

Aus solchen Gründen ist es einfach wichtig, auch weniger brisant wirkende Verletzungsfälle im Verbandbuch zu vermerken. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hin.

Außerdem kann ein Verbandbuch ebenfalls Hinweise dazu liefern, ob bei einer bestimmten Tätigkeit eine Gefährdung vorliegt, zum Beispiel wenn es bei der Durchführung immer wieder zu Schnittverletzungen kommt. In diesem Fall sollte eine Überprüfung der Tätigkeit erfolgen, ob die Gefährdung grundsätzlich vermeidbar ist.

Wann muss ein Verbandbuch geführt werden?

Wo genau liegt der Unterschied zwischen einem Verbandbucheintrag und einer Unfallanzeige?

Wer trägt in das Verbandbuch ein?

Wo genau liegt der Unterschied zwischen einem Verbandbucheintrag und einer Unfallanzeige?

Warum muss ein Verbandbuch geführt werden?

Wenn Sie einen Arbeitsunfall haben, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Behandlung. Die Anzeige des Arbeitsunfalls beim zuständigen Versicherer ist jedoch nur dann Pflicht, wenn Sie in Folge des Unfalls für mindestens drei Tage arbeitsunfähig sind. Bei einem kleinen Schnitt in den Finger oder einer anderen geringfügigen Verletzung ist das eher die Ausnahme. Daher werden solche Verletzungen selten der Versicherung gemeldet. In das Verbandbuch müssen sie jedoch auf jeden Fall eingetragen werden, auch wenn es sich nur um einen Kratzer handelt, der nicht der Rede wert erscheint. Denn wenn sich aus einer scheinbar harmlosen Verletzung doch unvorhergesehene Spätfolgen ergeben – etwa eine Entzündung –, ist durch das Verbandbuch dokumentiert, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, und die Versicherung kann die Kostenübernahme nicht verweigern.

Warum ist ein Verbandbuch Pflicht?

Folgt aus einer vermeintlich kleinen und harmlosen Verletzung, eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen muss gemäß § 193 Abs. 1 SGB VII dies der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Die Aufzeichnungen im Verbandbuch dienen als Beweis, dass die Verletzung Folge eines Unfalls bei einer versicherten Tätigkeit ist. Sie sollten daher auch kleine Verletzungen dokumentieren (lassen) um einen Nachweis zu haben, wenn sich der Vorfall doch als schwerwiegender entpuppt als zuerst gedacht.

  • Ort, Zeit und Hergang des Unfalls
  • Name des Verletzten
  • Art und Umfang der Verletzung
  • Zeitpunkt der Behandlung der Verletzung
  • Die durchgeführten Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Name des Ersthelfers
  • Name von Zeugen

Wer darf in das Verbandbuch schauen?

Um Maßnahmen der Ersten Hilfe ordnungsgemäß zu dokumentieren, sind Unternehmen verpflichtet, ein Verbandbuch zu führen. In vielen Fällen liegt das Verbandbuch gleich neben oder im Verbandskasten, sodass jeder Mitarbeiter die personenbezogenen Daten einsehen kann.

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste-Hilfe-Maßnahmen in Folge von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfällen zu dokumentieren. Dies erfolgt in der Regel durch Eintragungen in ein Verbandbuch.

Was trägt man im Verbandbuch ein?

Die Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 1) schreiben vor, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert werden und die Dokumentation mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden muss. Deshalb liegen in den Unternehmen Verbandbücher aus. Wer diese Verbandbücher füllen darf und wer nicht, ist in der DGUV dagegen nicht geregelt.

In der Praxis läuft die Meldung eines kleinen Arbeitsunfalls folglich oft so ab: Ein Beschäftigter schneidet sich mit Papier in den Finger, geht zum Verbandskasten, holt sich ein Pflaster und trägt den Vorfall direkt in das ausliegende Verbandbuch ein. In diesem notiert er folgende Informationen: 

  • Name der verletzten Person 
  • Datum und Uhrzeit 
  • Ort (Unternehmensteil) 
  • Unfallhergang 
  • Art und Umfang der Verletzung bzw. Erkrankung 
  • Name der Zeugen 
  • Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen 
  • Name des Ersthelfers/ der Ersthelferin 

Was kommt alles ins Verbandbuch?

Das Ausfüllen des Verbandbuchs gerät in einigen Betrieben und Arbeitsunfällen oftmals in den Hintergrund. Das kann unterschiedliche Gründe haben. An der Spitze mit dabei:

Die ordnungsgemäße Dokumentation von Arbeitsunfällen ist eine gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber. Dazu gehören:

Was gehört alles ins Verbandbuch?

Verbandbuch mit Halterung

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste-Hilfe-Maßnahmen in Folge von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfällen zu dokumentieren. Dies erfolgt in der Regel durch Eintragungen in ein Verbandbuch. Im Verbandbuch müssen alle Vorgänge aufgezeichnet werden, in denen irgendeine Form von Erster Hilfe erforderlich war – vom Pflaster für einen leichten Schnitt in den Finger bis zum Abtransport eines Schwerverletzten. Ein Verbandbuch-Eintrag enthält alle wichtigen Informationen zum Hergang und Gesundheitsschaden, wie Datum, Uhrzeit und Ort, Angaben zum Verletzten und zur Verletzung und Ursachen, Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen bzw. der Behandlung sowie die Personalien von Ersthelfer, Arzt und anderen Beteiligten.

Wer trägt ins Verbandbuch ein?

Jede Firma und jeder noch so kleine Betrieb muss es haben – das Verbandbuch. Doch selbstverständlich geht es nicht nur darum, es zu besitzen, sondern es auch richtig zu nutzen. Immer wieder stellen wir fest, dass dies sehr unterschiedlich gehandhabt wird und in manchen Betrieben die Seiten fast vollständig leer bleiben. Daher ein paar Erläuterungen zu dem Thema.

Das vollständige Führen des Verbandbuchs hat zwei große Vorteile. Zum einen dient es der Dokumentation von Arbeitsunfällen, um diese zweifelsfrei der BG nachweisen zu können. Was nicht rechtzeitig eingetragen wurde, wird in der Regel auch nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Das wiederum bedeutet, dass die notwendige Behandlung in solchen Fällen durch die Krankenkasse erfolgt und nicht durch die BG. Der Unterschied zwischen Krankenkasse und BG-Behandlung ist jedoch, dass die Kasse nur das zahlt, was gemacht werden muss, die BG darüber hinaus alles zahlt, was zusätzlich nützlich ist und zur Heilung beitragen kann. Der Leistungsumfang der BG ist demnach deutlich höher. Macht das bei einer kleinen Schnittverletzung, die mit einem Pflaster versorgt wird, denn einen Unterschied? In den meisten Fällen nicht – das Pflaster ist das gleiche. Entwickelt sich jedoch aus der Schnittverletzung eine Wundinfektion und im schlimmsten Falle sogar eine Blutvergiftung, sieht die Sache anders aus – dann wünscht man sich die Behandlung durch die BG. Welche Wunde sich infizieren wird und welche nicht, ist nicht vorhersehbar. Daher gilt, selbst jede kleine Verletzung sollte eingetragen werden, selbst wenn dies zunächst übertrieben erscheint.

Wer dokumentiert Arbeitsunfall?

Für die Betroffenen ist es, gerade bei einem längeren krankheitsbedingten Arbeitsausfall, enorm wichtig, eine Anerkennung des Vorgangs als Arbeitsunfall zu erwirken. Andernfalls kommt der zuständige Unfallversicherungsträger im schlimmsten Fall für Behandlung, Regenerationsmaßnahmen sowie den Verdienstausfall nicht auf. Oft werden Symptome als Vorschäden abgestempelt, etwa wenn der umgeknickten Fuss schon vor Jahren ein Bänderriss verkraften musste. Die Beschwerden des Patienten könnten dann, so die häufige Begründung der Gutachter, nicht mehr alleine auf den Unfall zurückgeführt werden.

Wie muss ein Verbandbuch aussehen?

Das Ausfüllen des Verbandbuchs gerät in einigen Betrieben und Arbeitsunfällen oftmals in den Hintergrund. Das kann unterschiedliche Gründe haben. An der Spitze mit dabei:

Die ordnungsgemäße Dokumentation von Arbeitsunfällen ist eine gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber. Dazu gehören:

Wie lange kann man rückwirkend einen Arbeitsunfall melden?

Die Behandlungskosten für gesundheitliche oder körperliche Schäden, die sich Mitarbeiter bei Arbeitsunfällen zuziehen, trägt dementsprechend nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Da die Berufsgenossenschaften als Träger dieser fungieren, müssen Arbeitgeber einen Arbeitsunfall dort melden.