:

Kann ich als Privatperson jemanden festnehmen?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kann ich als Privatperson jemanden festnehmen?
  2. Was bedeutet das jedermann Festnahmerecht?
  3. Wann darf ich eine Person vorläufig festnehmen festhalten?
  4. Wer darf festnehmen?
  5. Wann darf man jemanden festhalten bis die Polizei kommt?
  6. Was besagt das Jedermannsrecht?
  7. Was zählt zu den Jedermannsrechte?
  8. Was muss man bei einer Festnahme sagen?
  9. Bin ich verpflichtet mit der Polizei zu sprechen?
  10. Für wen gilt das Jedermannsrecht?
  11. Für wen gelten die Jedermannsrechte?
  12. Was ist ein Jedermann Grundrecht?
  13. Wie lange dauert eine Festnahme?
  14. Was sollte man bei einer Polizeikontrolle auf keinen Fall sagen?
  15. Welche Fragen darf die Polizei nicht stellen?

Kann ich als Privatperson jemanden festnehmen?

Dieser Beitrag dient lediglich dem unverbindlichen Informationszweck und ist keine Rechtsberatung. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

(§ 127 Abs. 1 StPO Vorläufige Festnahme)

Was bedeutet das jedermann Festnahmerecht?

Auch normale Bürger dürfen zuweilen mutmaßliche Straftäter vorläufig festnehmen. Inwieweit dies erlaubt ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Wann darf ich eine Person vorläufig festnehmen festhalten?

Auch normale Bürger dürfen zuweilen mutmaßliche Straftäter vorläufig festnehmen. Inwieweit dies erlaubt ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Wer darf festnehmen?

(1) 1Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. 2Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.

Wann darf man jemanden festhalten bis die Polizei kommt?

Unvermittelt liegen Sie gefesselt am Boden oder stehen in Handschellen gegen eine Wand gedrückt: Festnahme! Nicht selten der Auftakt zu weiterem Ärger mit Polizei und Justiz. Gerade im Eifer des Gefechts und bei solch einer Stresssituation ist es schwer, kontrolliert und ruhig zu bleiben. Das Gefühl der Ohnmacht gegenüber staatlichem Zwang oder gar Gewalt kann lähmen, das erlittene Ungerechtigkeitsgefühl auch zu Wut verleiten.

Doch auch im Falle einer Festnahme gilt es, gewisse Ratschläge zu befolgen und grundsätzliche Dinge zu beachten. Ratschläge, die meist deeskalierend wirken und vor allem vielen weiteren Ärger ersparen, der Sie teuer zu stehen kommen kann.

In unserem Rechtstipp erläutern wir, was es im Falle einer Festnahme zu beachten gilt und wie man sich gegen eine Festnahme wehren kann, ohne dabei weitere Probleme zu verursachen.

Eine Festnahme kann mehrere Gründe haben. Für verschiedene Sachverhalte existieren im Gesetz nämlich unterschiedliche Arten von Festnahmen. Sie unterscheiden sich nach Zweck und Anlass. Nicht zu verwechseln ist dabei die Festnahme mit einer Verhaftung.

Die häufigsten Festnahme-Typen sind:

  • Untersuchungshaft (§ 112 f Strafprozessordnung)
  • Strafhaft nach einer rechtskräftigen Verurteilung
  • Vorläufige Festnahme (§ 127 Abs. 2 Strafprozessordnung)
  • Ingewahrsamnahme
  • Festnahme von Störern (§ 164 Strafprozessordnung)
  • Vorläufige Festnahme durch Jedermann (§ 127 Abs. 1 Strafprozessordnung)

Was besagt das Jedermannsrecht?

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1. (Quelle: § 127 StPO)

Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 der StPO (Jedermannsrecht) gestattet es jedermann, auch Minderjährigen, eine Person festzunehmen. Allerdings ist diese Festnahme an bestimmte Voraussetzungen und Bestimmungen geknüpft, welche im Folgenden erklärt werden.

Was zählt zu den Jedermannsrechte?

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1. (Quelle: § 127 StPO)

Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 der StPO (Jedermannsrecht) gestattet es jedermann, auch Minderjährigen, eine Person festzunehmen. Allerdings ist diese Festnahme an bestimmte Voraussetzungen und Bestimmungen geknüpft, welche im Folgenden erklärt werden.

Was muss man bei einer Festnahme sagen?

  • SCHWEIGEN ZUM TATVORWURF
  • Ganz wichtig ist, dass Sie von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und sich nicht auf eine polizeiliche Befragung einlassen. Alles was sie sagen kann gegen Sie gewertet werden und falsch aufgenommen werden. Egal ob schuldig oder unschuldig: Schweigen wird niemals gegen Sie gewertet. Hinzukommt, dass die Polizei in der Regel nicht auf Ihrer Seite steht, selbst wenn sie Ihnen das Gefühl vermittelt. Auf diese Weise wollen die Beamten meistens den Beschuldigten, welcher bezüglich der Situation unerfahren ist, dazu verleiten, die Tatvorwürfe einzuräumen.

  • KEIN WIDERSTAND LEISTEN
  • Bin ich verpflichtet mit der Polizei zu sprechen?

    • Die Polizei darf bei Verdacht auf eine Straftat dein Gepäck durchsuchen. Frage immer, wegen welcher Straftat du durchsucht wirst. Frage auch, warum du dieser Straftat verdächtigt wirst.
    • Weiter gehende Durchsuchungen in der Öffentlichkeit (z.B. bis auf die Unterhosen ausziehen) sind nicht gestattet. Taschen leeren oder abtasten ist dagegen erlaubt.
    • Du kannst verlangen, dass die Polizei dich im Auto oder auf dem Posten durchsucht.
    • Nur medizinisches Personal (Arzt/Ärztin) darf Körperöffnungen durchsuchen.
    • Bestehe darauf, dass du als Frau von Frauen oder als Mann von Männern durchsucht wirst.
    • Wenn du dich der Durchsuchung verweigern möchtest, musst du bedenken, dass dies eine Anzeige zur Folge haben kann.
    • Die Polizei kann dir eine DNA-Probe entnehmen (Abstrich der Wangenschleimhaut). Zur Anordnung berechtigt ist neben den Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten auch die Polizei. Die Anordnung der Analyse und Erstellung eines DNA-Profils obliegt jedoch der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht. 
    • Bekommst du eine Einladung/ein Aufgebot von der Polizei zur DNA-Entnahme, bedeutet das noch nicht in jedem Fall, dass du dazu verpflichtet bist oder dass die Anordnung verhältnismässig und damit zulässig ist.
    • Melde dich nach einer DNA-Entnahme oder einer Vorladung zu einer solchen immer bei einer Beratungsstelle im Adressteil unter «Menschenrechte/Repression»
    • Erkennungsdienstliche Massnahmen können von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten angeordnet werden. Dabei werden die Körpermerkmale einer Person festgestellt und Abdrücke von Körperteilen genommen. Weigerst du dich, dich der Anordnung der Polizei zu unterziehen, so entscheidet die Staatsanwaltschaft

    Nach oben

    • Im Bahnhof Bern ist vieles verboten (siehe auch die Verbotsschilder). Durchsetzen muss dies die Bahnpolizei. Die SBB-Bahnpolizei darf deinen Ausweis kontrollieren, dich vorläufig festnehmen oder dich der Polizei übergeben. Zusätzlich darf die Transportpolizei Gegenstände beschlagnahmen. Privaten Sicherheitsdiensten, etwa der Securitas, ist dies nicht erlaubt. Die Bahnpolizei muss laut Gesetz aber beschlagnahmte Gegenstände und vorläufig festgenommene Personen «möglichst rasch der Polizei» übergeben.
    • Die Bahnpolizei ist aber nur für Bahnhofareale und Züge zuständig und darf die oben genannten Befugnisse nur dort ausüben.
    • Achte auf die Uniform

    Nach oben

    Für wen gilt das Jedermannsrecht?

    Zu den Rechten gehören Wandern, Radfahren, Skifahren, Paddeln und Reiten in der freien Natur. Das Recht umfasst auch den Zugang zu Wäldern, Seen und Flüssen. Allerdings gibt es dabei auch ein paar Einschränkungen. Wildtiere noch Vieh dürfen gestört werden, es dürfen zudem keine Wildblumen oder Pilze gepflückt werden. Privatland darf zwar zu Fuß überquert werden, mit dem Auto oder Camper darf jedoch nicht einfach über fremdes Land gefahren werden.

    Es gibt einige Ausnahmen vom Zugangsrecht, die aber relativ selten sind. In Schweden darfst du bestimmte Gebiete, die als “sensibel” oder als Naturschutzgebiete eingestuft sind, nicht betreten. Auch das norwegische Gesetz enthält eine Reihe spezifischer Gebiete, die vom Zugangsrecht ausgenommen sind, wie Flughäfen und Militäreinrichtungen. Während der Jagdsaison kann der Zugang zu bestimmten Flächen oder Gewässern ebenfalls eingeschränkt sein. In der Regel sollte das Zugangsrecht es dir aber  ermöglichen, den größten Teil der Natur Schwedens und Norwegens frei zu erkunden.

    Für wen gelten die Jedermannsrechte?

    Allg.: G. sind die in den Interner Link: Verfassung

    en der jeweiligen Interner Link: Staaten aufgelisteten staatlich garantierten Freiheitsrechte des Individuums gegenüber der Staatsmacht.

    Was ist ein Jedermann Grundrecht?

    Allg.: G. sind die in den Interner Link: Verfassung

    en der jeweiligen Interner Link: Staaten aufgelisteten staatlich garantierten Freiheitsrechte des Individuums gegenüber der Staatsmacht.

    Wie lange dauert eine Festnahme?

    Untersuchungshaft meint im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine richterlich angeordnete Freiheitsentziehung, die sich gegen eine Person richtet, die einer begangenen Straftat dringend verdächtig wird. 

    Was sollte man bei einer Polizeikontrolle auf keinen Fall sagen?

    Grundsätzlich gilt, dass willkürliche Kontrollen nicht erlaubt sind. Grundsätzlich sind die Polizisten auch verpflichtet, den Grund für die Kontrolle zu nennen.

    Die Befugnisse der Polizeibeamten im Rahmen von Kontrollen hängen davon ab, ob die Polizei präventiv, also zur Gefahrenabwehr tätig wird, oder ob die Maßnahme repressiver Natur ist, also der Strafverfolgung dienen soll.

    Die Rechtsnatur der Maßnahme – präventiv oder repressiv – ist nicht immer leicht einzuordnen: So kann eine allgemeine Verkehrskontrolle der Gefahrenabwehr dienen, weil alkoholisierte Fahrer aus dem Verkehr gezogen werden sollen und verhindert werden soll, dass diese sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Die Maßnahme kann aber auch repressiver Natur sein, weil alkoholisierte Fahrer, die eine bestimmte Promillegrenze überschreiten, sich wegen einer Trunkenheitsfahrt strafbar gemacht haben können.

    Welche Fragen darf die Polizei nicht stellen?

    Was darf die Polizei im bei einer Verkehrskontrolle?

    Die Polizei darf im Rahmen einer Verkehrskontrolle die Fahrtüchtigkeit des Fahrers überprüfen und den Fahrer dazu auffordern, Verbandskasten, Warndreieck und die Warnweste vorzuzeigen. Selbiges gilt für den Führerschein und die Fahrzeugpapiere.

    Welche Rechte habe ich bei einer Polizeikontrolle im Straßenverkehr?