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Was gehört zu einer Erstberatung beim Anwalt?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was gehört zu einer Erstberatung beim Anwalt?
  2. Wie lange dauert ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt?
  3. Wann liegt eine Erstberatung vor?
  4. Wie viel darf ein Anwalt pro Stunde verlangen?
  5. Wie teuer ist eine Erstberatung beim Anwalt?
  6. Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einem Streitwert von 5000 €?
  7. Was kostet ein Erstgespräch Anwalt?
  8. Welche Gebühr für Erstberatung?
  9. Wie teuer ist eine anwaltliche Erstberatung?
  10. Was kostet es einen Brief vom Anwalt schreiben zu lassen?
  11. Wer zahlt die Erstberatung?
  12. Ist ein Erstgespräch beim Anwalt kostenlos?
  13. Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einem Streitwert von 30000 €?
  14. Wer zahlt die Erstberatung beim Anwalt?
  15. Wer zahlt den Anwalt wenn ich gewinne?

Was gehört zu einer Erstberatung beim Anwalt?

Nicht jede Beratung beim Anwalt ist auch eine „Erstberatung“. Das Gesetz unterscheidet in § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ausdrücklich zwischen Beratung und einem ersten Beratungsgespräch. Es handelt sich dabei um eine Kostenvorschrift aus dem in Deutschland per Gesetz geregelten Anwaltsgebührenrecht. Eine genaue Definition, was eine Erstberatung oder eine Beratung beim Anwalt umfasst, lässt sich aus der Vorschrift aber nicht entnehmen.

Für den Verbraucher ist die Unterscheidung jedoch wichtig. Hängt doch davon ab, wie viel an Gebühren der Anwalt für seine Beratungsleistung maximal in Rechnung stellen darf und welche Beratungsleistung der Verbraucher dafür erwarten kann.

Wie lange dauert ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt?

Natürlich muss nicht immer gleich der Gang vor Gericht erforderlich sein. Auch eine Beratung kann Ihnen, je nach Fallgestaltung, bereits weiterhelfen. Zumindest lassen sich durch ein Beratungsgespräch wichtige Fragen klären und gemeinsam eine Strategie erörtern. Ein Erstgespräch ist zudem wichtig, damit Sie einen Eindruck von Ihrem Anwalt erhalten und entscheiden können, ob Sie ihm das Mandat übertragen wollen oder nicht.

Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten der Beratung zur Auswahl. Beachten Sie dabei, dass unter Umständen nicht jede Kanzlei alle Möglichkeiten der Rechtsberatung anbietet.

Es herrscht immer noch der verbreitete Irrglaube, dass eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt generell kostenlos sei. Dies stimmt jedoch nicht. § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) stellt diesbezüglich die Regelungen für die Erstberatung auf:

  • Eine Erstberatung kann in der Kanzlei vor Ort stattfinden
  • Eine Erstberatung ist aber auch telefonisch möglich

Mit Sicherheit fragen Sie sich auch, welche Kosten für eine Erstberatung auf Sie zukommen können. Pauschal lässt sich diese Frage jedoch nicht beantworten.

Wann liegt eine Erstberatung vor?

Natürlich muss nicht immer gleich der Gang vor Gericht erforderlich sein. Auch eine Beratung kann Ihnen, je nach Fallgestaltung, bereits weiterhelfen. Zumindest lassen sich durch ein Beratungsgespräch wichtige Fragen klären und gemeinsam eine Strategie erörtern. Ein Erstgespräch ist zudem wichtig, damit Sie einen Eindruck von Ihrem Anwalt erhalten und entscheiden können, ob Sie ihm das Mandat übertragen wollen oder nicht.

Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten der Beratung zur Auswahl. Beachten Sie dabei, dass unter Umständen nicht jede Kanzlei alle Möglichkeiten der Rechtsberatung anbietet.

Es herrscht immer noch der verbreitete Irrglaube, dass eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt generell kostenlos sei. Dies stimmt jedoch nicht. § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) stellt diesbezüglich die Regelungen für die Erstberatung auf:

  • Eine Erstberatung kann in der Kanzlei vor Ort stattfinden
  • Eine Erstberatung ist aber auch telefonisch möglich

Mit Sicherheit fragen Sie sich auch, welche Kosten für eine Erstberatung auf Sie zukommen können. Pauschal lässt sich diese Frage jedoch nicht beantworten.

Wie viel darf ein Anwalt pro Stunde verlangen?

Inhalt

  • FAQ: Anwaltskosten
  • Berechnen Sie jetzt die Höhe der Anwaltskosten!
  • Rechtsanwalts­vergütungsgesetz – Rechtliche Grundlage der Anwaltskosten
    • Wie teuer ist ein Beratungsgespräch?
  • Anwaltskosten für außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
    • Unterschiedliche Gebührengrundlagen bei den Anwaltskosten
    • Wertgebühr x Satzgebühr = Rechtsanwaltsgebühr
    • Auslagen nach Teil 7 des Vergütungsverzeichnisses
    • Umsatzsteuer als zusätzlicher Rechnungsposten
  • Darf ein Jurist einen Vorschuss auf seine Anwaltskosten verlangen?

Wie teuer ist eine Erstberatung beim Anwalt?

Ob Scheidung oder Autounfall – es gibt zahlreiche Situationen, die eine juristische Beratung erfordern. Dabei herrscht bei vielen Menschen der Irrglaube: „Die erste Anwaltsberatung ist immer umsonst“. Stimmt nicht, denn tatsächlich erbringt ein Anwalt im Rahmen eines Erstgespräches eine Dienstleistung, die per Gesetz zu vergüten ist. Doch wie hoch fallen die Kosten für eine Erstberatung aus? Welche Leistungen kann ein Anwalt überhaupt abrechnen und wer muss diese bei einem Prozess zahlen?

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Ein Rechtsanwalt kann für seine Tätigkeit zwei Arten von Kosten geltend machen:

  • Gerichtliche Kosten
  • Außergerichtliche Kosten

Dabei muss ein Anwalt die gesetzlichen Mindest- und Höchstgrenzen einhalten. Diese sind im Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (kurz: RVG) und in der Bundesrechtsanwaltsordnung (kurz: BRAO) definiert.

Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einem Streitwert von 5000 €?

Inhalt

  • FAQ: Anwaltskosten
  • Berechnen Sie jetzt die Höhe der Anwaltskosten!
  • Rechtsanwalts­vergütungsgesetz – Rechtliche Grundlage der Anwaltskosten
    • Wie teuer ist ein Beratungsgespräch?
  • Anwaltskosten für außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
    • Unterschiedliche Gebührengrundlagen bei den Anwaltskosten
    • Wertgebühr x Satzgebühr = Rechtsanwaltsgebühr
    • Auslagen nach Teil 7 des Vergütungsverzeichnisses
    • Umsatzsteuer als zusätzlicher Rechnungsposten
  • Darf ein Jurist einen Vorschuss auf seine Anwaltskosten verlangen?

Was kostet ein Erstgespräch Anwalt?

Bevor Sie eine Erstberatung bei einem Anwalt haben, möchten Sie die Kosten kennen. Eine Rechtsberatung ist eine typische anwaltliche Leistung. Dafür nehmen wir uns Zeit, um den rechtlichen Sachverhalt im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht oder Erbrecht unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte zu prüfen. Dank einer sorgfältigen Einschätzung der Rechtslage im Rahmen der Erstberatung können wir Ihnen Auskunft über den Erfolg Ihres rechtlichen Begehrens geben. Je nach Sachlage kann die Erstberatung bei einem Anwalt mehr oder weniger Zeit in Anspruch nehmen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) handelt es sich bei einer Erstberatung um eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung“. Das bedeutet, dass ein Rechtsanwalt gegenüber seinem Mandanten noch keine umfassende rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes abgibt, für die dann meistens eine weiterführende Recherche notwendig ist. Insoweit dient die Erstberatung einer ersten Einschätzung der Rechtslage. Eine Erstberatung bei einem Anwalt, bei der keine Kosten entstehen, ist nach dem Gesetz nicht vorgesehen. Es gibt Rechtsanwälte, die sich mit einer kostenlosen Erstberatung von Wettbewerbern absetzen wollen und auf diese Weise um Mandanten werben. Das ist erlaubt. Die Frage ist jedoch, welchen Nutzen für Mandanten eine Erstberatung bei einem Anwalt hat, bei der keine Kosten anfallen. Dafür ist es wichtig zu wissen, welche Inhalte bei einer anwaltlichen Erstberatung erörtert werden.

Wir erklären Ihnen Ihr Recht.

Möchten Sie beispielsweise im Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht oder Mietrecht Klage erheben, werden wir Sie in der Erstberatung durch den Anwalt über die Kosten sowie das Für und Wider einer Klage informieren. Das gilt insbesondere in Bezug auf die Erfolgsaussichten. Insoweit besteht der Nutzen einer Erstberatung darin, eine erste fachliche Einschätzung Ihrer Rechtsangelegenheit vorzunehmen und das weitere Procedere zu klären. Je besser Sie als Mandant auf den ersten Beratungstermin vorbereitet sind und je detaillierter und strukturierter Sie den Sachverhalt schildern, umso einfacher ist es für uns, die Rechtslage zu beurteilen. Dafür nehmen wir uns Zeit für Sie. Ist eine Erstberatung bei einem Anwalt nicht mit Kosten verbunden, ist die Beratungszeit oftmals stark begrenzt. Tatsächlich ist es bei komplexeren Sachverhalten, zum Beispiel im Erbrecht, kaum möglich, unter Zeitdruck eine vernünftige Erstberatung durchzuführen.

Welche Gebühr für Erstberatung?

Nahezu täglich werden die Menschen – wenngleich auch unbewusst – mit dem deutschen Recht konfrontiert, sei es beim Bäcker, im Supermarkt, mit dem Nachbarn oder Vermieter, dem Arbeitgeber etc. In den meisten Fällen wird glücklicherweise (für die Betroffenen) kein Rechtsanwalt gebraucht. Die „kostenlose Erstberatung“ ist nämlich lediglich ein weitverbreiteter Mythos. Doch was kostet eine solche Erstberatung tatsächlich?

Die Rechtslage

Wie teuer ist eine anwaltliche Erstberatung?

Bevor Sie eine Erstberatung bei einem Anwalt haben, möchten Sie die Kosten kennen. Eine Rechtsberatung ist eine typische anwaltliche Leistung. Dafür nehmen wir uns Zeit, um den rechtlichen Sachverhalt im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht oder Erbrecht unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte zu prüfen. Dank einer sorgfältigen Einschätzung der Rechtslage im Rahmen der Erstberatung können wir Ihnen Auskunft über den Erfolg Ihres rechtlichen Begehrens geben. Je nach Sachlage kann die Erstberatung bei einem Anwalt mehr oder weniger Zeit in Anspruch nehmen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) handelt es sich bei einer Erstberatung um eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung“. Das bedeutet, dass ein Rechtsanwalt gegenüber seinem Mandanten noch keine umfassende rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes abgibt, für die dann meistens eine weiterführende Recherche notwendig ist. Insoweit dient die Erstberatung einer ersten Einschätzung der Rechtslage. Eine Erstberatung bei einem Anwalt, bei der keine Kosten entstehen, ist nach dem Gesetz nicht vorgesehen. Es gibt Rechtsanwälte, die sich mit einer kostenlosen Erstberatung von Wettbewerbern absetzen wollen und auf diese Weise um Mandanten werben. Das ist erlaubt. Die Frage ist jedoch, welchen Nutzen für Mandanten eine Erstberatung bei einem Anwalt hat, bei der keine Kosten anfallen. Dafür ist es wichtig zu wissen, welche Inhalte bei einer anwaltlichen Erstberatung erörtert werden.

Wir erklären Ihnen Ihr Recht.

Möchten Sie beispielsweise im Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht oder Mietrecht Klage erheben, werden wir Sie in der Erstberatung durch den Anwalt über die Kosten sowie das Für und Wider einer Klage informieren. Das gilt insbesondere in Bezug auf die Erfolgsaussichten. Insoweit besteht der Nutzen einer Erstberatung darin, eine erste fachliche Einschätzung Ihrer Rechtsangelegenheit vorzunehmen und das weitere Procedere zu klären. Je besser Sie als Mandant auf den ersten Beratungstermin vorbereitet sind und je detaillierter und strukturierter Sie den Sachverhalt schildern, umso einfacher ist es für uns, die Rechtslage zu beurteilen. Dafür nehmen wir uns Zeit für Sie. Ist eine Erstberatung bei einem Anwalt nicht mit Kosten verbunden, ist die Beratungszeit oftmals stark begrenzt. Tatsächlich ist es bei komplexeren Sachverhalten, zum Beispiel im Erbrecht, kaum möglich, unter Zeitdruck eine vernünftige Erstberatung durchzuführen.

Was kostet es einen Brief vom Anwalt schreiben zu lassen?

Vielfach ist der Mandant der irrigen Ansicht, dass die Rechtsanwalt Kosten sich nach der Menge der Schreiben oder nach Zeitaufwand bemessen würden. Tatsächlich berechnen sich die Kosten im Zivilrecht regelmäßig nach dem so genannten Gegenstandswert. Der Gegenstandswert erfasst die wirtschaftliche Dimension des Auftrags. Hat der Gläubiger zum Beispiel gegen den Schuldner eine Forderung von 3.000,00 EUR, so stellen diese 3.000,00 EUR den Gegenstandswert dar. Anhand des RVG kann der Rechtsanwalt dann für den jeweiligen Verfahrensabschnitt seine Gebühren errechnen.

Die Tätigkeit des Rechtsanwalts gliedert sich im Zivilrecht grob in außergerichtliche und gerichtliche Angelegenheit. Außergerichtlich kann der Rechtsanwalt maximal den 2,5-fachen Satz beanspruchen, für durchschnittliche Angelegenheiten regelmäßig den 1,3-fachen Satz. Für eine einmalige Beratung eines Verbrauchers (sog. Erstberatung) kann nicht mehr als 190,00 EUR zuzüglich 20,00 EUR und 39,90 EUR Mehrwertsteuer, also 249,90 EUR brutto in Rechnung gestellt werden.

Wer zahlt die Erstberatung?

Für die Kosten einer Erstberatung bei einem Rechtsanwalt fällt nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine Erstberatungsgebühr an.

§ 34 RVG sieht vor, dass eine solche Erstberatungsgebühr für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung) sowie für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens anfällt.

Sofern der Auftraggeber ein Verbraucher und kein Unternehmer ist, wird die Erstberatungsgebühr für die Beratung auf 190,- EUR bzw. für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens auf jeweils höchstens 250,- EUR jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % beschränkt.

Die Erstberatungsgebühr fällt an, wenn Sie ein erstes Gespräch mit einem Anwalt führen, also eine Beratung in Anspruch nehmen und hierbei Informationen erhalten. Erstberatung ist hierbei insbesondere die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Sache. Dieses ist das Kernstück der anwaltlichen Beratung.

Unter den Begriff des „ersten Beratungsgesprächs“ fällt nicht nur ein persönliches Gespräch, sondern auch ein Telefongespräch oder die Beantwortung einer E-Mail-Anfrage. Hierfür spielen Ort und Dauer des jeweiligen Gesprächs oder der E-Mail keine Rolle. Die Erstberatungsgebühr entsteht immer dann, wenn sich der Anwalt erstmalig mit Ihrer Frage beschäftigt und dazu konkrete Auskünfte gibt. Der Anwalt muss sich hierfür nicht erst sachkundig machen oder eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Eine generelle Einstiegsberatung, das heißt die Beantwortung konkreter Fragen allgemeiner Art oder eine Empfehlung zu einem konkreten Verhalten sind ausreichend.

Wird der Anwalt über das Erstberatungsgespräch hinaus weiter für Sie tätig, findet also Schriftverkehr mit Dritten statt, fertigt er Kopien an oder überprüft Unterlagen, so fallen hierfür weitere Gebühren nach der Gebührentabelle des RVG an oder es wird alternativ üblicherweise eine individuelle Vergütungsvereinbarung abgesprochen und entsprechend abgerechnet. Diese weiteren Tätigkeiten sind nicht von der Erstberatungsgebühr umfasst. Allerdings wird die Erstberatungsgebühr auf die weiteren Gebühren angerechnet, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Ist ein Erstgespräch beim Anwalt kostenlos?

Aktualisiert am 16. Mai 2023 978.114 mal angesehen89% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze

Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einem Streitwert von 30000 €?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 28. Juli 2023

Wer zahlt die Erstberatung beim Anwalt?

Ob Scheidung oder Autounfall – es gibt zahlreiche Situationen, die eine juristische Beratung erfordern. Dabei herrscht bei vielen Menschen der Irrglaube: „Die erste Anwaltsberatung ist immer umsonst“. Stimmt nicht, denn tatsächlich erbringt ein Anwalt im Rahmen eines Erstgespräches eine Dienstleistung, die per Gesetz zu vergüten ist. Doch wie hoch fallen die Kosten für eine Erstberatung aus? Welche Leistungen kann ein Anwalt überhaupt abrechnen und wer muss diese bei einem Prozess zahlen?

Sie erhalten Ihre Antwort innerhalb von 24h

Ein Rechtsanwalt kann für seine Tätigkeit zwei Arten von Kosten geltend machen:

  • Gerichtliche Kosten
  • Außergerichtliche Kosten

Dabei muss ein Anwalt die gesetzlichen Mindest- und Höchstgrenzen einhalten. Diese sind im Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (kurz: RVG) und in der Bundesrechtsanwaltsordnung (kurz: BRAO) definiert.

Wer zahlt den Anwalt wenn ich gewinne?

  • Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können unterschiedliche Gebühren fällig werden.
  • Für eine Erstberatung gelten spezielle Bestimmungen.
  • Auch ein Vorschuss und eine Honorarzahlung sind zulässig.
  • Auch wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen, müssen Sie vorerst die Rechtsanwaltskosten begleichen, bevor diese im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren an Sie zurückerstattet werden.