:

Wie viel Unterhalt steht einem Studenten zu?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie viel Unterhalt steht einem Studenten zu?
  2. Wie berechnet man den Unterhalt für Studenten?
  3. Was muss ich meinem Kind zahlen wenn es studiert?
  4. Wann muss Vater kein Unterhalt zahlen Studium?
  5. Wird Kindergeld auf Unterhalt Student angerechnet?
  6. Können Eltern Unterhalt Studenten absetzen?
  7. Welche Kosten können Eltern für Studium der Kinder absetzen?
  8. Wer zahlt Unterhalt für Studenten?
  9. Wie viel Geld für studierende Kinder?
  10. Wie viel Unterhalt müssen Eltern Studenten zahlen?
  11. Können Eltern Semestergebühren von der Steuer absetzen?
  12. Kann ich die Studienkosten meiner Tochter absetzen?
  13. Kann man Unterhalt für studierende Kinder steuerlich absetzen?
  14. Welche Kosten kann ich für ein Studierendes Kind absetzen?
  15. Wie viel Geld steht einem Studenten von seinen Eltern zu?

Wie viel Unterhalt steht einem Studenten zu?

Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studenten mit eigener Wohnung oder WG – der also nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt – beträgt ab 2023 in der Regel 930 € monatlich (bis 2022: 860 €). Hierin sind 410 € (bis 2022: 375 €) für die Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizkosten (Warmmiete) sowie bis zu 100 € monatlich für ausbildungs- bzw. berufsbedingte Aufwendungen enthalten. Wohnt das Kind noch bei seinen Eltern bzw. bei einem Elternteil, so ist der Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle zu berechnen.

Dieser Unterhaltsbedarf entspricht auch dem eines studierenden Kindes mit eigenem Hausstand.

930 € (in der Regel): Seit 2022 handelt es sich nicht mehr um einen fixen Bedarf, so dass der Betrag von 930 € (860 € bis 2022) auch überschritten werden kann. Ausschlaggebend sind dafür die Lebensstellung der Eltern oder das Vorliegen eines erhöhten Bedarfes des Studenten.

Damit Studenten sich nicht auf den Unterhaltsansprüchen gegen die Eltern in ein übermäßig langes Studium begeben, können sie den weiteren Kindesunterhalt nur verlangen, wenn sie die durchschnittliche Studiendauer nicht wesentlich überschreiten.

Diese durchschnittliche Studiendauer ist allerdings nicht mit der Regelstudienzeit gleichzustellen, die nach der staatlichen Ausbildungsförderung BAföG gilt.

Dennoch kann die Regelstudienzeit nach dem BAföG ein Anhaltspunkt für die durchschnittliche Studiendauer sein, wie das OLG Hamm (12 UF 95/98) feststellte, begrenzt die Anspruchsdauer aber nicht allgemein.

Wie berechnet man den Unterhalt für Studenten?

Der Unterhaltsanspruch gegenüber deinen Eltern endet mit der ersten abgeschlossenen beruflichen Ausbildung. Somit hast du auch während des Studiums Anspruch auf Unterstützung deiner Eltern.

Grundsätzlich wird beim Unterhalt in Natural- und Barunterhalt unterschieden.

Bei der Berechnung des Unterhalts für Studenten kommt es ganz auf deine Wohnsituation und die Familiensituation deiner Eltern an.

Die Höhe der Beträge richtet sich nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle (Stand: 2021) und ist am Einkommen deiner Eltern orientiert.

Was muss ich meinem Kind zahlen wenn es studiert?

Es gibt heute ca. 10.000 Studiengänge. Kaum jemand dürfte noch in der Lage sein, das Angebot zu überblicken und im Hinblick auf den endgültigen Beruf genau diejenige Ausbildung auszusuchen, die den optimalen Ausbildungsweg ermöglicht. Insoweit ist es nicht verwunderlich, wenn Kinder eine Orientierungsphase benötigen und sich erst im Laufe einer ersten Ausbildung klarwerden, was sie wirklich wollen und wofür sie wirklich geeignet oder talentiert sind. Der Bundesgerichtshof steht jedenfalls dem Anspruch des Kindes auf Finanzierung einer Zweitausbildung sehr offen gegenüber.

Absolviert Ihr Kind nach dem Abitur eine Lehre und möchte dann studieren, müssen Sie auch während des Studiums Unterhalt zahlen. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

Wann muss Vater kein Unterhalt zahlen Studium?

Regelungen zum Unterhalt finden sich in den §§ 1601 ff. BGB [Bürgerliches Gesetzbuch]. Danach haben Kinder zunächst dann einen Unterhaltsanspruch, wenn sie sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden und unverheiratet sind. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres sind sie allerdings nicht mehr betreuungsbedürftig, sodass Vater und Mutter lediglich sog. Barunterhalt leisten müssen. Zu diesem Barunterhalt sind sie grundsätzlich solange verpflichtet, bis ihr Zögling den Abschluss einer ersten Berufsausbildung erreicht hat. Das Kind hat somit zwar einen Anspruch auf Unterhalt, jedoch keinen Anspruch auf eine wirtschaftlich nicht zumutbare Ausbildung. Der zu leistende Unterhalt ist nämlich stets auf eine angemessene Höhe zu begrenzen. Damit wird klar, dass sich die Eltern nicht zu verschulden brauchen, um etwa ihre Tochter eine kostspielige Lehre zur Kosmetikerin zu finanzieren.

Richtwerte für die Höhe des Unterhalts eines volljährigen Kindes ergeben sich aus der sog. Düsseldorfer Tabelle. Zusätzlich können beispielsweise Studiengebühren und die Kosten von Kranken- und Pflegeversicherung als Mehrbedarf geltend gemacht werden. Im Übrigen verweisen wir Sie auf unseren Beitrag von 2021 zur Düsseldorfer Tabelle: „Düsseldorfer Tabelle 2021: So viel Unterhalt muss man zahlen!“.

Wird Kindergeld auf Unterhalt Student angerechnet?

Es gibt heute ca. 10.000 Studiengänge. Kaum jemand dürfte noch in der Lage sein, das Angebot zu überblicken und im Hinblick auf den endgültigen Beruf genau diejenige Ausbildung auszusuchen, die den optimalen Ausbildungsweg ermöglicht. Insoweit ist es nicht verwunderlich, wenn Kinder eine Orientierungsphase benötigen und sich erst im Laufe einer ersten Ausbildung klarwerden, was sie wirklich wollen und wofür sie wirklich geeignet oder talentiert sind. Der Bundesgerichtshof steht jedenfalls dem Anspruch des Kindes auf Finanzierung einer Zweitausbildung sehr offen gegenüber.

Absolviert Ihr Kind nach dem Abitur eine Lehre und möchte dann studieren, müssen Sie auch während des Studiums Unterhalt zahlen. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

Können Eltern Unterhalt Studenten absetzen?

Sind die Kinder noch unter 25 Jahre alt, erhalten die Eltern das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag, auch wenn sich das Kind im Studium befindet, informiert der Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.. Hat das Kind bereits ein Studium oder eine Ausbildung absolviert, gibt es das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag nur, wenn das Kind nicht über 20 Stunden in der Woche arbeitet.

Welche Kosten können Eltern für Studium der Kinder absetzen?

Sind die Kinder noch unter 25 Jahre alt, erhalten die Eltern das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag, auch wenn sich das Kind im Studium befindet, informiert der Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.. Hat das Kind bereits ein Studium oder eine Ausbildung absolviert, gibt es das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag nur, wenn das Kind nicht über 20 Stunden in der Woche arbeitet.

Wer zahlt Unterhalt für Studenten?

Ja. Da Eltern ihren Kindern die Finanzierung einer Berufsausbildung schulden, sind Kinder grundsätzlich auch während des Studiums unterhaltsberechtigt. Denn ein Studium ist eine Form von Berufsausbildung. Daraus ergibt sich gleichzeitig die Grenze für einen Unterhaltsanspruch von Studenten. Hat das Kind nämlich vor dem Beginn des Studiums bereits eine andere Ausbildung abgeschlossen, z.B. eine Lehre, so stellt sich die Frage, ob die Eltern zusätzlich noch das Studium finanzieren müssen. Lesen Sie dazu bitte unser Kapitel ▸ “Zweitausbildung“

Grundsätzlich beginnt der Unterhaltsanspruch erst in demjenigen Monat, in dem das Erstsemester beginnt. Einem Abiturienten sprechen die Gerichte aber eine bis zu 3-monatige Erholungszeit nach dem Schulende zu. Während dieser Erholungszeit besteht weiterhin eine Unterhaltspflicht der Eltern. Das soll nach der Rechtsprechung aber nicht gelten, wenn vor dem Studium ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder gar eine Erwerbstätigkeit liegt. Der Grund für diese Ungleichbehandlung: vom Abitur muss man sich erholen, aber nicht vom FSJ.

Studenten haben nach der Düsseldorfer Tabelle einen einheitlichen Unterhaltsbedarf von 930,- Euro monatlich. Dieser Unterhaltsbedarf ist grundsätzlich unabhängig vom Einkommen der Eltern. Bei sehr guten Einkommensverhältnissen der Eltern – also ab einem zusammenaddierten anrechenbaren monatlichen Nettoeinkommen beider Eltern von zusammen mehr als 5.000,- Euro – kann der Betrag aber erhöht werden.

Zu den 930,- Euro kommen noch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Studiengebühren hinzu. Ansonsten sind grundsätzlich alle Kosten abgedeckt.

In dem Betrag von 930,- Euro sind bis zu 410,- Euro Warmmiete enthalten. Sollte es absolut nicht möglich sein, für diesen Betrag eine Unterkunft zu mieten, so kann der Betrag von 860,- Euro entsprechend angemessen erhöht werden.

Wie viel Geld für studierende Kinder?

Für Eltern besteht auch nach dem 18. Geburtstag eine Unterhaltspflicht, bis das Kind einen ersten Berufsabschluss hat oder das Studium abgeschlossen hat. Sofern es die finanziellen Mittel der Eltern erlauben, soll diese auch die Grundsicherung der Kinder übernehmen. Daher werden auch beim Antrag auf Ausbildungsförderung, kurz BAföG, die Vermögensverhältnisse der Eltern geprüft.

Es reicht also nicht, mit dem Kind für gute Noten zu pauken. Genauso wichtig ist, sich frühzeitig Gedanken über die Finanzierung des Studiums oder der Ausbildung zu machen. Denn ein durchschnittliches Bachelorstudium von 3 bis 4 Jahren kostet Eltern zwischen 35.000 und 45.000 Euro Unterhalt. Kommt ein Master dazu, wird es noch teurer. 

Auf ein Stipendium zu hoffen oder einen teuren Studienkredit aufzunehmen, sind eher schlechte Lösungen für die Studienfinanzierung. Wer also nicht so viel Geld auf der hohen Kante hat, sollte rechtzeitig anfangen zu sparen. Geld auf ein Sparbuch einzuzahlen, ist angesichts magerer Zinsen von unter einem Prozent keine echte Option.

Wie viel Unterhalt müssen Eltern Studenten zahlen?

Ja. Da Eltern ihren Kindern die Finanzierung einer Berufsausbildung schulden, sind Kinder grundsätzlich auch während des Studiums unterhaltsberechtigt. Denn ein Studium ist eine Form von Berufsausbildung. Daraus ergibt sich gleichzeitig die Grenze für einen Unterhaltsanspruch von Studenten. Hat das Kind nämlich vor dem Beginn des Studiums bereits eine andere Ausbildung abgeschlossen, z.B. eine Lehre, so stellt sich die Frage, ob die Eltern zusätzlich noch das Studium finanzieren müssen. Lesen Sie dazu bitte unser Kapitel ▸ “Zweitausbildung“

Grundsätzlich beginnt der Unterhaltsanspruch erst in demjenigen Monat, in dem das Erstsemester beginnt. Einem Abiturienten sprechen die Gerichte aber eine bis zu 3-monatige Erholungszeit nach dem Schulende zu. Während dieser Erholungszeit besteht weiterhin eine Unterhaltspflicht der Eltern. Das soll nach der Rechtsprechung aber nicht gelten, wenn vor dem Studium ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder gar eine Erwerbstätigkeit liegt. Der Grund für diese Ungleichbehandlung: vom Abitur muss man sich erholen, aber nicht vom FSJ.

Studenten haben nach der Düsseldorfer Tabelle einen einheitlichen Unterhaltsbedarf von 930,- Euro monatlich. Dieser Unterhaltsbedarf ist grundsätzlich unabhängig vom Einkommen der Eltern. Bei sehr guten Einkommensverhältnissen der Eltern – also ab einem zusammenaddierten anrechenbaren monatlichen Nettoeinkommen beider Eltern von zusammen mehr als 5.000,- Euro – kann der Betrag aber erhöht werden.

Zu den 930,- Euro kommen noch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Studiengebühren hinzu. Ansonsten sind grundsätzlich alle Kosten abgedeckt.

In dem Betrag von 930,- Euro sind bis zu 410,- Euro Warmmiete enthalten. Sollte es absolut nicht möglich sein, für diesen Betrag eine Unterkunft zu mieten, so kann der Betrag von 860,- Euro entsprechend angemessen erhöht werden.

Können Eltern Semestergebühren von der Steuer absetzen?

Für Eltern besteht auch nach dem 18. Geburtstag eine Unterhaltspflicht, bis das Kind einen ersten Berufsabschluss hat oder das Studium abgeschlossen hat. Sofern es die finanziellen Mittel der Eltern erlauben, soll diese auch die Grundsicherung der Kinder übernehmen. Daher werden auch beim Antrag auf Ausbildungsförderung, kurz BAföG, die Vermögensverhältnisse der Eltern geprüft.

Es reicht also nicht, mit dem Kind für gute Noten zu pauken. Genauso wichtig ist, sich frühzeitig Gedanken über die Finanzierung des Studiums oder der Ausbildung zu machen. Denn ein durchschnittliches Bachelorstudium von 3 bis 4 Jahren kostet Eltern zwischen 35.000 und 45.000 Euro Unterhalt. Kommt ein Master dazu, wird es noch teurer. 

Auf ein Stipendium zu hoffen oder einen teuren Studienkredit aufzunehmen, sind eher schlechte Lösungen für die Studienfinanzierung. Wer also nicht so viel Geld auf der hohen Kante hat, sollte rechtzeitig anfangen zu sparen. Geld auf ein Sparbuch einzuzahlen, ist angesichts magerer Zinsen von unter einem Prozent keine echte Option.

Kann ich die Studienkosten meiner Tochter absetzen?

Bild: mauritius images / Caia Image / Sam Edwards Eltern können bis zu 9.408 EUR pro Jahr steuerlich geltend machen.

Eltern können gezahlten Unterhalt für ein studierendes Kind vollständig steuerlich geltend machen. Dies gilt auch, wenn Tochter oder Sohn in einem gemeinsamen Haushalt mit ihrem Lebenspartner leben. Voraussetzung ist, dass das Paar nicht verheiratet ist.

Längst sind die Zeiten der klassischen Rollenverteilung in einer Beziehung vorbei. War es früher klar, dass der Mann für den gemeinsamen Unterhalt sorgt, gibt es heute die unterschiedlichsten Modelle. Jedes Paar muss den passenden Weg für sich finden. Das gilt erst recht, wenn die beiden nicht verheiratet sind und einer während des Studiums noch keine eigenen Einkünfte erzielt. Wie gut, wenn dann Mutter und Vater zur Stelle sind und einen regelmäßigen Betrag zum Lebensunterhalt beisteuern.

Kann man Unterhalt für studierende Kinder steuerlich absetzen?

Wann Eltern ihren Unterhalt an Ü25-Kinder absetzen können

Längst nicht jedes Kind hat sein Studium oder seine Berufsausbildung mit 24 Jahren abgeschlossen. Für die Eltern spielt der 25. Geburtstag bei studierenden Kindern oder Kindern in Berufsausbildung insofern eine Rolle, als sie ab diesem Stichtag kein Kindergeld mehr erhalten. Das Finanzamt berücksichtigt dann auch keine Kinderfreibeträge mehr, ebenso den Ausbildungsfreibetrag. Zudem muss sich das Kind selbst versichern, weil die (verlängerte) Familienversicherung nur bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres greift. Eigene Einkünfte erzielen im Lockdown deutlich weniger studierende Kinder, weil Nebenjobs (z. B. in der Gastronomie) wegfallen. Viele Eltern müssen ihrem Nachwuchs in dieser Situation finanziell – mehr als sonst – unter die Arme greifen. Die gute Nachricht ist, dass sie den Fiskus an ihrem Aufwand beteiligen können, wenn sie die Spielregeln einhalten.

Welche Kosten kann ich für ein Studierendes Kind absetzen?

Da stellt sich natürlich die Frage, was mit Erststudium gemeint ist und welche steuerlichen Folgen sich damit verbinden. Das Bundesverfassungsgericht argumentiert, dass Kinder, die direkt nach dem Abitur studieren (= Erststudium), alle Kosten im Zusammenhang mit dem Studium nur als Sonderaushaben – und nicht als Werbungskosten –, begrenzt auf 6000 Euro pro Jahr, steuerlich geltend machen dürfen. Da die meisten Studenten aber wenig bis gar nichts verdienen, fallen die Sonderausgaben nach Ablauf des Jahres ungenutzt unter den Tisch.

Wie viel Geld steht einem Studenten von seinen Eltern zu?

Aktualisiert am 12. Januar 2023 3,5 Mio. mal angesehen81% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze