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Was tun bei Selbstverschuldetem Unfall?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was tun bei Selbstverschuldetem Unfall?
  2. Wer zahlt selbstverschuldeten Schaden am eigenen Auto?
  3. Was zahlt die Haftpflichtversicherung bei einem Unfall?
  4. Welche Versicherung zahlt bei Selbstverschuldetem Unfall?
  5. Welche Versicherung zahlt bei eigenem Schäden?
  6. Wann übernimmt die Versicherung den Schäden nicht?
  7. Welche Schäden werden von der Haftpflicht übernommen?
  8. Wie viel SF verliert man bei Unfall?
  9. Welche Versicherung zahlt bei eigenem Schaden?
  10. Wann tritt die private Haftpflichtversicherung ein?
  11. Wann zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht?
  12. Was ist in der privaten Haftpflicht versichert?
  13. Welche Schäden ersetzt die Haftpflichtversicherung?
  14. In welchen Fällen zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?

Was tun bei Selbstverschuldetem Unfall?

Erkennen Sie niemals bereits am Unfallort Ihre Schuld schriftlich an. Der Schock vom Unfall und aufkommender Stress können in diesem Zusammenhang Ihre Urteilsfähigkeit trüben. Bei einem Autounfall sollte die Schuldfrage in Ruhe geklärt werden.

Unter Umständen sind Sie an dem Unfall nämlich nicht Schuld oder zumindest nur teilweise. Dass ein Schuldgeständnis direkt nach dem Unfall nicht der Wahrheit entsprechen muss, sehen einige Richter genauso und erkennen das unterschriebene Schuldgeständnis nicht an.

Einen Unfall zu verursachen, ist eine Sache, aber dazu zu stehen, immer eine ganz andere. Bestimmte Schritte sollten deshalb immer eingehalten werden. Stellen Sie sich vor, Sie wären der Geschädigte, dann würden Sie sicher wollen, dass alles fair abläuft. Um dies zu gewährleisten, muss ein Fahrer sein Schuldeingeständnis vom betreffenden Unfall an den Versicherer weiterleiten. Abhängig von der Art Ihrer Versicherung, werden dann vorhandene Schäden getilgt.

Wer zahlt selbstverschuldeten Schaden am eigenen Auto?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 26. Juni 2023

Was zahlt die Haftpflichtversicherung bei einem Unfall?

Wer eine Sache leiht, muss diese in der Regel dem Verleiher im ursprünglichen Zustand zurückgeben. Beschädigt er die geliehene Sache, muss er für den Schaden aufkommen. Zeitgemäße private Haftpflichtversicherungen übernehmen inzwischen auch Schäden an beweglichen geliehenen oder gemieteten Sachen. Bislang war dies auf Schäden an der Mietwohnung, Hotelzimmer oder Ferienwohnung beschränkt.

Eine Ausnahme bilden Fahrzeuge. Die sogenannte Benzinklausel in der Haftpflichtversicherung sieht keinerlei Regulierung von Schäden vor, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Fahrzeugs verursacht werden. Die Musterbedingungen der privaten Haftpflichtversicherung haben in Zusammenhang mit der Benzinklausel den folgenden Wortlaut:

„3.1 Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.“

Welche Versicherung zahlt bei Selbstverschuldetem Unfall?

Kein Unfall ist schön, aber besonders, wenn Sie diesen selbst verschuldet haben, ist immer Ärger im Anmarsch. Einer der wichtigsten Faktoren ist hierbei die Meldung bei der Kfz-Versicherung.

Denn nur auf diesem Wege bekommt der Geschädigte auch die Reparaturkosten für sein Fahrzeug von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wieder.

Wie sieht es aber aus für die Schäden am Auto des Unfallverursachers? Zahlt die Haftpflicht­versicherung auch hier bei Selbstverschulden oder ist dafür eine andere Versicherungsform vonnöten? Die wichtigsten Vorschriften rund um das Thema „selbstverschuldeter Unfall“ können Sie in diesem Ratgeber nachlesen!

Welche Versicherung zahlt bei eigenem Schäden?

Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Das ist gesetzlich geregelt. Der Schadenverursacher muss dem Geschädigten Ersatz leisten – und zwar mit enormen finanziellen Folgen. Im schlimmsten Fall haftet der Verursacher mit Haus und Grundbesitz, mit seinem Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft oder einen Lottogewinn kann zugegriffen werden. Der Verursacher haftet für den Schaden mit seinem gesamten Vermögen - im Extremfall bis zum finanziellen Ruin.

Wer sich und seine Familie umfassend schützen will, braucht deshalb eine private Haftpflichtversicherung. Sie versichert das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommen kann. Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherten und seine Familie vor Schadenersatzansprüchen. Dabei leistet sie mehr als bloß Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft die Privathaftpflicht, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht.

Wann übernimmt die Versicherung den Schäden nicht?

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die in keinem Haushalt fehlen sollte. Sie übernimmt Schäden, die der Versicherungsnehmer durch Ungeschicklichkeit bei Dritten verursacht. Versichert sind sowohl Sach- als auch Personenschäden – also auch Behandlungskosten und Schmerzensgeld, wenn durch das Missgeschick eine Person verletzt wurde.

Abgesichert ist der Versicherungsnehmer bei allen privaten Aktivitäten und das unabhängig vom aktuellen Aufenthaltsort. Wer also beim Radfahren im Auslandsurlaub ein parkendes Auto streift, kann den Schaden über die private Haftpflichtversicherung regulieren lassen.

Allerdings sollten Versicherungsnehmer beachten, dass es grundsätzliche Ausschlüsse bei der privaten Haftpflichtversicherung gibt.

Welche Schäden werden von der Haftpflicht übernommen?

Jeder sollte eine private Haftpflichtversicherung abschließen, denn sie schützt vor Schäden, die in die Millionen Euro gehen können.

Zu unterscheiden sind folgende Tarife:

  • Im Single-Tarif haben nur Sie als Versicherungsnehmer Versicherungsschutz.
  • Im Familien-Tarif wird der Schutz auf weitere Personen erweitert. Für Ehegatten oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, reicht eine gemeinsame private Haftpflichtversicherung aus. Bei eheähnlichen Gemeinschaften sollte der Partner jedoch in der Police erwähnt werden. Kinder sind generell mitversichert, solange sie sich noch im ersten ununterbrochenen Ausbildungsgang befinden.

Aufgabe des Haftpflichtversicherers ist es, im Schadenfall zu prüfen, ob die gegen Sie gestellten Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Dabei schützt Sie eine Haftpflichtversicherung umfassend:

  • Hält der Versicherer sie für unberechtigt, wehrt er die Ansprüche auf eigene Kosten und Gefahr ab. Die Haftpflichtversicherung bietet daher einen so genannten "passiven" Rechtsschutz.
  • Hält der Versicherer die Forderungen gegen Sie für berechtigt, dann wird er den Schaden bezahlen. Voraussetzung ist, dass kein Ausschluss in den Versicherungsbedingungen vorliegt – Sie also zum Beispiel nicht mit Absicht (juristisch: Vorsatz) einen Schaden angerichtet haben.
  • Wichtig ist: Der Versicherer zahlt in den genannten Fällen nur bis zu den im Versicherungsschein genannten Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ist der Schaden höher ausgefallen als Sie sich versichert haben, müssen Sie den Rest selbst zahlen.

    Achten Sie darum darauf, sich in ausreichender Höhe zu versichern. Als Mindestdeckungssumme sollten Sie pauschal 10 Millionen Euro vereinbaren. Die Versicherung sollte diese Summe in allen drei Bereichen – Personen-, Sach- und Vermögensschäden – abdecken.

    Besser – und für nur wenige Euro Mehraufwand zu bekommen – sind Deckungssummen von 50 Millionen Euro. Vertun Sie sich nicht: Bei Unfällen mit mehreren Beteiligten kommen solche Schäden vor!

    Wie viel SF verliert man bei Unfall?

    Schadenfreiheitsklasse, Schadenfreiheitsrabatt und Rückstufungstabelle – wer eine Kfz-Versicherung abschließt, wird sich zwangsläufig mit diesen Begrifflichkeiten auseinandersetzen. Schließlich ist gerade die SF-Klasse ein wichtiger Einflussfaktor für die Bestimmung des Versicherungsbeitrags. Bevor es um die Relevanz der Kfz-Rückstufungstabelle geht, folgt an dieser Stelle eine schnelle Übersicht zu den unterschiedlichen Begrifflichkeiten:

    • Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt an, wie viele unfallfreie Jahre man bereits mit einem Kraftfahrzeug auf den Straßen unterwegs ist. Je höher die SF-Klasse, desto besser. Das System beginnt bei SF-Klasse 0 für Fahranfänger und reicht meist bis SF-Klasse 35 für 35 schadenfreie Jahre. Bei Verti geht die Einstufung in SF-Klassen sogar bis zur SF-Klasse 60.
    • Unfall- und Schadenfreiheit werden belohnt: Der Beitragssatz sinkt bei einer höher steigenden Schadenfreiheitsklasse – die Versicherung gewährt den sogenannten Schadenfreiheitsrabatt.
    • Während die SF-Klasse für die Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung wichtig ist, hat sie für die Teilkaskoversicherung keine Relevanz. Denn hier sichert man sich für Schäden ab, die nicht durch einen selbst verursacht werden – wie beispielsweise Hagelschäden.
    • Ein Unfall wirkt sich auf die Schadenfreiheitsklasse mit einer Rückstufung aus: Wurde der Schaden also von der Kfz-Versicherung reguliert, ändert sich die SF-Klasse und der Versicherungsbeitrag erhöht sich im nächsten Versicherungsjahr.

    Extra-Tipp:

    Welche Versicherung zahlt bei eigenem Schaden?

    Ganz allgemein gehört die Haftpflichtversicherung zu den Versicherungen, die jeder abschließen sollte. Denn ob mit Kind oder ohne – es kann immer einmal zu einem unachtsamen Moment kommen, der große Schäden nach sich zieht, für die Du dann mit Deinem Privatvermögen haften musst. Und gerade, wenn es zu Personenschäden kommt, kann dies schnell zu einer hohen Schuldenlast und existenzbedrohenden Kosten führen. Die meisten Haftpflichtversicherungen bieten einen Tarif für Familien, die sogenannte Familienhaftpflicht, an. Diese Police greift, wenn ein Familienmitglied einen Schaden verursacht hat und die geschädigte Person Ansprüche auf Schadensersatz geltend macht. Dies reicht von der zerbrochenen Fensterscheibe in Nachbars Garten über Brandschäden bis hin zu Personenschäden.

    In der Familienhaftpflicht können unverheiratete Kinder auch über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum Abschluss der ersten ununterbrochenen Ausbildung mitversichert sein. Danach müssen sie eine eigene Versicherung haben. Daher sollten alle Familien, die eine Haftpflichtversicherung haben, immer einmal wieder prüfen, ob der Versicherungsschutz auch unter den aktuellen Lebensumständen Gültigkeit hat.

    Wichtig ist auch, die abgedeckte Schadenshöhe nicht zu niedrig anzusetzen. Dies hieße, am falschen Ende sparen zu wollen. Denn bei einem Personenschaden kann es beispielsweise schnell zu Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe kommen. Eine Mindestdeckungssumme von 10 Millionen Euro ist empfehlenswert. Dabei sollte die Versicherung Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken.

    Wann tritt die private Haftpflichtversicherung ein?

    Leistungen der Privathaftpflicht im Überblick.

    • Versicherung deckt Personen-, Vermögens- und Sachschäden ab
    • Viele weitere Schäden an Dritte im Schutz inbegriffen
    • Passenden Mix aus Preis und Leistung jetzt finden

    Die Haftpflicht­versicherung schützt Versicherte vor den finanziellen Auswirkungen von Schäden, die sie Dritten unabsichtlich zufügen und für die sie verantwortlich sind. Ohne eine Versicherung müssten die Schadensverursacher die Kosten in voller Höhe selbst tragen. Die Leistungen der Haftpflicht­versicherung unterscheiden sich je nach Anbieter und gewähltem Tarif.

    Eine Haftpflichtversicherung schützt vor wichtigen Risiken des Alltags. Dazu gehört zum Beispiel das umgestoßene Weinglas auf dem teuren Teppich der Nachbarin oder auch ein Unfall eines Fußgängers auf dem eisglatten Gehweg vor dem eigenen Haus.

    Die Privathaftpflicht zahlt für drei Schadensarten: Personen­schäden, Sachschäden und Vermögens­schäden, die aus Personen- oder Sachschäden hervorgehen. Auch für reine beziehungsweise direkte Vermögensschäden kommen manche Versicherer – meist allerdings nur eingeschränkt – auf.

    Für welche Schäden die Haftpflicht­versicherung typischer­weise einspringt, zeigt die folgende Übersicht:

    Wann zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht?

    Leistungen der Privathaftpflicht im Überblick.

    • Versicherung deckt Personen-, Vermögens- und Sachschäden ab
    • Viele weitere Schäden an Dritte im Schutz inbegriffen
    • Passenden Mix aus Preis und Leistung jetzt finden

    Die Haftpflicht­versicherung schützt Versicherte vor den finanziellen Auswirkungen von Schäden, die sie Dritten unabsichtlich zufügen und für die sie verantwortlich sind. Ohne eine Versicherung müssten die Schadensverursacher die Kosten in voller Höhe selbst tragen. Die Leistungen der Haftpflicht­versicherung unterscheiden sich je nach Anbieter und gewähltem Tarif.

    Eine Haftpflichtversicherung schützt vor wichtigen Risiken des Alltags. Dazu gehört zum Beispiel das umgestoßene Weinglas auf dem teuren Teppich der Nachbarin oder auch ein Unfall eines Fußgängers auf dem eisglatten Gehweg vor dem eigenen Haus.

    Die Privathaftpflicht zahlt für drei Schadensarten: Personen­schäden, Sachschäden und Vermögens­schäden, die aus Personen- oder Sachschäden hervorgehen. Auch für reine beziehungsweise direkte Vermögensschäden kommen manche Versicherer – meist allerdings nur eingeschränkt – auf.

    Für welche Schäden die Haftpflicht­versicherung typischer­weise einspringt, zeigt die folgende Übersicht:

    Was ist in der privaten Haftpflicht versichert?

    Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Das ist gesetzlich geregelt. Der Schadenverursacher muss dem Geschädigten Ersatz leisten – und zwar mit enormen finanziellen Folgen. Im schlimmsten Fall haftet der Verursacher mit Haus und Grundbesitz, mit seinem Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft oder einen Lottogewinn kann zugegriffen werden. Der Verursacher haftet für den Schaden mit seinem gesamten Vermögen - im Extremfall bis zum finanziellen Ruin.

    Wer sich und seine Familie umfassend schützen will, braucht deshalb eine private Haftpflichtversicherung. Sie versichert das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommen kann. Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.

    Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherten und seine Familie vor Schadenersatzansprüchen. Dabei leistet sie mehr als bloß Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft die Privathaftpflicht, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht.

    Welche Schäden ersetzt die Haftpflichtversicherung?

    Mit der Wohnung mietet jeder auch das festverbaute Inventar. Dabei handelt es sich um das Eigentum des Vermieters, das nur die für die Dauer des Mietverhältnisses zur Nutzung überlassen wird. Wenn das Inventar einer Mietwohnung von dem Bewohner beschädigt wird, muss dieser für den Sachschaden aufkommen. In diesen Fällen spricht man auch von Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen. Weil es sich dabei um die Forderung eines Dritten handelt, springt dafür in der Regel die Privathaftpflichtversicherung ein.

    In welchen Fällen zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?

    Die private Haftpflichtversicherung reguliert Ansprüche, die sich aus der gesetzlichen Haftpflicht ergeben und sichert somit den wirtschaftlichen Schaden des Versicherten ab. Die gesetzliche Pflicht zu haften wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hauptsächlich durch § 823 (Schadensersatz wegen einer Rechtsgutsverletzung) und § 280 (Schadensersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Pflicht) geregelt. Vereinfacht ausgedrückt sind diesen Paragraphen zufolge alle vorsätzlich oder fahrlässigverursachten Schäden, die Dritten zugefügt werden, von demjenigen zu tragen, der sie verursacht hat. Wenn nun der Dritte Schadensersatzansprüche geltend macht, kommt die Haftpflichtversicherung zum Tragen. Dabei bezeichnet der Ausdruck „Dritter“ in der Regel jeden, der nicht im Versicherungsvertrag mitversichert ist.

    Die Haftpflichtversicherung deckt grundsätzlich Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ab: 

    • Unter Personenschäden versteht man Schäden, bei denen durch eigenes Verschulden andere Personen verletzt werden. Besonders hierbei können unter Umständen sehr hohe Kosten entstehen. Denn denkbar ist, dass ein Unfall Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder auch eine Rentenzahlung nach sich zieht.
    • Bei den sogenannten Sachschäden wurde ein Gegenstand beschädigt oder zerstört, denkbar ist zum Beispiel der teure Flokati-Teppich der Nachbarn, auf den Rotwein gespritzt ist.
    • Mit Vermögensschäden sind finanzielle Schäden gemeint, die der Versicherte fahrlässig verursacht hat. Beispiel: Der Versicherte ist für einen Unfall mit einem selbstständigen Fotografen verantwortlich, der im Resultat arbeitsunfähig ist und somit Verdienstausfälle verzeichnet.

    So sinnvoll sie auch ist – die private Haftpflichtversicherung ist nicht in allen Fällen verpflichtet, zu zahlen. Entscheidend ist natürlich, welche Schäden im Versicherungsvertrag enthalten sind. Nicht aus jedem Vertrag geht beispielsweise hervor, dass sogenannte Mietsachschäden an gemieteten oder geliehenen Sachen versichert sind. Hierbei handelt es sich vielmehr um eine Zusatzleistung, um die Sie ihren Vertrag gegen Zahlung einer höheren Prämie erweitern können.

    Auch sogenannte Gefälligkeitsschäden – sie helfen einer Freundin beim Umzug und dabei fällt Ihnen eine teure Porzellanvase herunter – sind in der Regel nicht versichert und können optional in den Vertrag aufgenommen werden. Je nach Lebenslage sollten Sie also überlegen, welche Zusatzklauseln sinnvoll für Sie sind und sicherstellen, dass diese in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten sind.