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Wie viele WC für wie viele Mitarbeiter?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie viele WC für wie viele Mitarbeiter?
  2. Wann braucht ein WC einen Vorraum?
  3. Wie viele Toiletten ASR?
  4. Wie viele Toiletten müssen vorhanden sein?
  5. Wie viele Toiletten für 10 Personen?
  6. Wann sind unisex Toiletten erlaubt?
  7. Ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Toilette zu stellen?
  8. Wie weit darf eine Toilette von meinem Arbeitsplatz entfernt sein?
  9. Sind unisex Toiletten im Betrieb erlaubt?
  10. Wie viele Toiletten Arbeitsplatz?
  11. Ist eine personaltoilette Pflicht?
  12. Ist es ein Grundrecht auf Toilette zu gehen?
  13. Wer muss Toilette auf Baustelle stellen?
  14. Ist WC Pausenzeit?
  15. Sind Mitarbeiter Toiletten Pflicht?

Wie viele WC für wie viele Mitarbeiter?

Sanitär- und Sozialeinrichtungen in Arbeitsstätten müssen Voraussetzungen erfüllen. Diese sind in der Arbeitsstättenverordnung (Abschnitt 4) und - für Baustellen - in der Bauarbeiterschutzverordnung (Abschnitt 4) geregelt.

Zu den sanitären Einrichtungen zählen:

  • Waschgelegenheiten
  • Waschräume
  • Toiletten
  • Umkleideräume 

Trinkwasserentnahmestellen und etwaige Trinkgefäße müssen in hygienischem Zustand zur Verfügung stehen.

Entnahmestellen von nicht zum Trinken geeignetem Wasser sind als solche zu kennzeichnen.

Wann braucht ein WC einen Vorraum?

Unter der zunächst eher allgemeinen Begrifflichkeit Toilettenräume versteht der Gesetzgeber Räume, in denen wenigstens eine Toilette und ein Waschbecken sowie unter Umständen ein Urinal vorzufinden ist.

Aus baulicher Betrachtung können dies Toilettenzellen, also durch Trennwände und von innen absperrbare Toiletten sein, oder auch abschließbare kleine Räume mit einem Vorraum, wo sich das Handwaschbecken befindet. Jeder Arbeitgeber muss seinen Angestellten in der Nähe des eigentlichen Arbeitsplatzes, von Räumlichkeiten zum Umkleiden, für die Pause oder auch in der Nähe von Dusch- und Waschräumen Toiletten bereitstellen.

Bei einer Mitarbeiterzahl von mehr als 9 Beschäftigten müssen sowohl die Toilettenräume als auch sanitäre Anlagen geschlechtergetrennt eingebaut beziehungsweise zur Verfügung gestellt werden. Separate Toiletten, also Toiletten für Männer und Frauen getrennt, sind in diesem Fall somit Pflicht.

Anforderungen für Toilettenräume. (© BCDesigns)

Laut Arbeitsstättenverordnung für Toiletten müssen diese:

  • schnell und einfach vom Arbeitsplatz, vom Pausenraum sowie vom Waschraum oder der Dusche erreichbar sein
  • die Toiletten selbst müssen immer von innen verschließbar sein
  • die Toiletten müssen genügend Sichtschutz bieten
  • in der Anzahl dem Mitarbeiterstab angepasst sein, die diese sanitären Anlagen frequentieren
  • möglichst zwischen 50 und maximal 100 Metern vom Arbeitsplatz entfernt liegen
  • im gleichen Gebäude wie der Arbeitsplatz liegen, maximal aber nur in der nächsten Etage
  • als Toiletten- und/oder Sanitärraum gekennzeichnet sein

Wie viele Toiletten ASR?

Unter der zunächst eher allgemeinen Begrifflichkeit Toilettenräume versteht der Gesetzgeber Räume, in denen wenigstens eine Toilette und ein Waschbecken sowie unter Umständen ein Urinal vorzufinden ist.

Aus baulicher Betrachtung können dies Toilettenzellen, also durch Trennwände und von innen absperrbare Toiletten sein, oder auch abschließbare kleine Räume mit einem Vorraum, wo sich das Handwaschbecken befindet. Jeder Arbeitgeber muss seinen Angestellten in der Nähe des eigentlichen Arbeitsplatzes, von Räumlichkeiten zum Umkleiden, für die Pause oder auch in der Nähe von Dusch- und Waschräumen Toiletten bereitstellen.

Bei einer Mitarbeiterzahl von mehr als 9 Beschäftigten müssen sowohl die Toilettenräume als auch sanitäre Anlagen geschlechtergetrennt eingebaut beziehungsweise zur Verfügung gestellt werden. Separate Toiletten, also Toiletten für Männer und Frauen getrennt, sind in diesem Fall somit Pflicht.

Anforderungen für Toilettenräume. (© BCDesigns)

Laut Arbeitsstättenverordnung für Toiletten müssen diese:

  • schnell und einfach vom Arbeitsplatz, vom Pausenraum sowie vom Waschraum oder der Dusche erreichbar sein
  • die Toiletten selbst müssen immer von innen verschließbar sein
  • die Toiletten müssen genügend Sichtschutz bieten
  • in der Anzahl dem Mitarbeiterstab angepasst sein, die diese sanitären Anlagen frequentieren
  • möglichst zwischen 50 und maximal 100 Metern vom Arbeitsplatz entfernt liegen
  • im gleichen Gebäude wie der Arbeitsplatz liegen, maximal aber nur in der nächsten Etage
  • als Toiletten- und/oder Sanitärraum gekennzeichnet sein

Wie viele Toiletten müssen vorhanden sein?

©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Schultoiletten müssen sowohl in ausreichender Anzahl vorhanden sein als auch schnell und gut erreichbar sein. Saubere und ansprechend gestaltete WC-Anlagen sind wichtig für die Akzeptanz und Nutzung durch die Schülerinnen und Schüler. Sie können durchaus auch den Wohlfühlfaktor an Schule verbessern und Tendenzen zu Vandalismus in den Sanitärraumen reduzieren.

Wie viele Toiletten für 10 Personen?

Unter der zunächst eher allgemeinen Begrifflichkeit Toilettenräume versteht der Gesetzgeber Räume, in denen wenigstens eine Toilette und ein Waschbecken sowie unter Umständen ein Urinal vorzufinden ist.

Aus baulicher Betrachtung können dies Toilettenzellen, also durch Trennwände und von innen absperrbare Toiletten sein, oder auch abschließbare kleine Räume mit einem Vorraum, wo sich das Handwaschbecken befindet. Jeder Arbeitgeber muss seinen Angestellten in der Nähe des eigentlichen Arbeitsplatzes, von Räumlichkeiten zum Umkleiden, für die Pause oder auch in der Nähe von Dusch- und Waschräumen Toiletten bereitstellen.

Bei einer Mitarbeiterzahl von mehr als 9 Beschäftigten müssen sowohl die Toilettenräume als auch sanitäre Anlagen geschlechtergetrennt eingebaut beziehungsweise zur Verfügung gestellt werden. Separate Toiletten, also Toiletten für Männer und Frauen getrennt, sind in diesem Fall somit Pflicht.

Anforderungen für Toilettenräume. (© BCDesigns)

Laut Arbeitsstättenverordnung für Toiletten müssen diese:

  • schnell und einfach vom Arbeitsplatz, vom Pausenraum sowie vom Waschraum oder der Dusche erreichbar sein
  • die Toiletten selbst müssen immer von innen verschließbar sein
  • die Toiletten müssen genügend Sichtschutz bieten
  • in der Anzahl dem Mitarbeiterstab angepasst sein, die diese sanitären Anlagen frequentieren
  • möglichst zwischen 50 und maximal 100 Metern vom Arbeitsplatz entfernt liegen
  • im gleichen Gebäude wie der Arbeitsplatz liegen, maximal aber nur in der nächsten Etage
  • als Toiletten- und/oder Sanitärraum gekennzeichnet sein

Wann sind unisex Toiletten erlaubt?

Aus dem Arbeitsschutzrecht sind uns keine Bestrebungen zu Unisex-Toiletten bekannt.

Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 4.1 ist Folgendes nachzulesen:

Ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Toilette zu stellen?

Hallo Krischan,

was dein Arbeitgeber dir und ggf. deinen Kolleginnen & Kollegen zumutet, ist ein eindeutiger Verstoß gegen den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft!

Wie weit darf eine Toilette von meinem Arbeitsplatz entfernt sein?

Toilettenräume sind Räume, die mindestens eine Toilette und eine Handwaschgelegenheit sowie ggf. Urinale enthalten. Sie können mit Toilettenzellen (von innen absperrbare, durch Trennwände vom Toilettenraum getrennte Bereiche mit einer Toilette) oder einem vollständig von den Toiletten oder Toilettenzellen abgetrennten Vorraum versehen sein, müssen es aber nicht.

Der Arbeitgeber muss in der Nähe der Arbeitsplätze, der Pausen-, Bereitschafts-, Wasch- oder Umkleideräume Toiletten zur Verfügung stellen. Wie alle Sanitärräume müssen Toilettenräume geschlechtergetrennt vorgesehen werden. In Betrieben mit bis zu 9 Beschäftigten kann darauf verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sichergestellt ist.[1]

In Betrieben mit bis zu 5 Beschäftigten ist darüber hinaus eine räumliche Kombination von Toiletten-, Wasch- und Umkleideräumen möglich,[2] wobei die Lüftungsmöglichkeiten, falls Waschräume vorgesehen sind, mindestens den für Waschräume angegebenen Wert erreichen müssen (0,04 m² Öffnungsfläche je m² Grundfläche bei einseitiger Lüftung und 0,024 m² je m² bei Querlüftung als Summe von Zu- und Abluftfläche). Bei stark und sehr stark schmutzenden Tätigkeiten, beim Umgang mit Gefahrstoffen, Infektionsgefahren usw., bei Tätigkeiten mit stark geruchsbelästigenden Stoffen, beim Tragen von körpergroßflächiger PSA, bei Tätigkeiten unter besonderen klimatischen Bedingungen (Hitze, Kälte) oder bei Nässe sowie bei schwerer körperlicher Arbeit muss in einer Gefährdungsbeurteilung entschieden werden, ob eine räumliche Kombination möglich ist.[3]

Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind nach § 6 Abs. 2 ArbStättV allgemein "Waschgelegenheiten und abschließbare Toiletten ausreichend".

Sind unisex Toiletten im Betrieb erlaubt?

Unter der zunächst eher allgemeinen Begrifflichkeit Toilettenräume versteht der Gesetzgeber Räume, in denen wenigstens eine Toilette und ein Waschbecken sowie unter Umständen ein Urinal vorzufinden ist.

Aus baulicher Betrachtung können dies Toilettenzellen, also durch Trennwände und von innen absperrbare Toiletten sein, oder auch abschließbare kleine Räume mit einem Vorraum, wo sich das Handwaschbecken befindet. Jeder Arbeitgeber muss seinen Angestellten in der Nähe des eigentlichen Arbeitsplatzes, von Räumlichkeiten zum Umkleiden, für die Pause oder auch in der Nähe von Dusch- und Waschräumen Toiletten bereitstellen.

Bei einer Mitarbeiterzahl von mehr als 9 Beschäftigten müssen sowohl die Toilettenräume als auch sanitäre Anlagen geschlechtergetrennt eingebaut beziehungsweise zur Verfügung gestellt werden. Separate Toiletten, also Toiletten für Männer und Frauen getrennt, sind in diesem Fall somit Pflicht.

Anforderungen für Toilettenräume. (© BCDesigns)

Laut Arbeitsstättenverordnung für Toiletten müssen diese:

  • schnell und einfach vom Arbeitsplatz, vom Pausenraum sowie vom Waschraum oder der Dusche erreichbar sein
  • die Toiletten selbst müssen immer von innen verschließbar sein
  • die Toiletten müssen genügend Sichtschutz bieten
  • in der Anzahl dem Mitarbeiterstab angepasst sein, die diese sanitären Anlagen frequentieren
  • möglichst zwischen 50 und maximal 100 Metern vom Arbeitsplatz entfernt liegen
  • im gleichen Gebäude wie der Arbeitsplatz liegen, maximal aber nur in der nächsten Etage
  • als Toiletten- und/oder Sanitärraum gekennzeichnet sein

Wie viele Toiletten Arbeitsplatz?

Die erforderliche Anzahl von Toiletten/Urinalen im Betrieb bzw. Bereich ist nach den Angaben in der Abschn. 5.2 Abs. 2 ASR A4.1 zu bestimmen. Dabei spielt neben der Anzahl der männlichen und weiblichen Beschäftigten, die die Toilettenräume aufsuchen die Gleichzeitigkeit der Nutzung eine Rolle.

Bei niedriger Gleichzeitigkeit nutzen die Beschäftigten die Toilettenräume zu unterschiedlichen Zeiten (z. B. im Bürobereich). Bei hoher Gleichzeitigkeit (z. B. Bandarbeit, Lehrer im Unterrichtsdienst) suchen die Beschäftigten die Toilettenräume v. a. in zeitlich beschränkten Arbeitspausen auf. Für Mischformen zwischen den Kategorien niedrige und hohe Gleichzeitigkeit besteht ein Handlungsspielraum. Abb. 1 in Abschn. 5.2 ASR A4.1 enthält eine Grafik, aus der die Anzahl erforderlicher Toiletten bei hoher bzw. niedriger Gleichzeitigkeit abgelesen werden kann. Die zu ermittelnden Werte (pro Geschlecht) reichen dabei von einer Toilette und einer Handwaschgelegenheit für bis zu 5 Personen bei geringer Gleichzeitigkeit (wobei für Herrentoiletten ein zusätzliches Urinal im Toilettenraum "aus hygienischen Gründen" (verringerter Reinigungsaufwand) empfohlen wird) bis hin zu 19 Toiletten/Urinale und 7 Handwaschgelegenheiten für 100 Beschäftigte bei hoher Gleichzeitigkeit.

Ist eine personaltoilette Pflicht?

Qualität sorgt für gute Kritiken und wiederkehrende Gäste. Gemessen werden Gastronomen aber nicht allein an kulinarischen Hochgenüssen und ihrem Service. Das Urteil der Gäste kann auch in den Waschräumen gefällt werden. Denn von hygienisch einwandfreien Toiletteneinrichtungen schließen viele Gäste auch auf die Zustände in der Küche. Saubere Toiletten sind daher ein Muss. Gerade seit Beginn der Pandemie ist der Hygienfaktor noch mehr in den Fokus der Gäste gerückt.

Doch wie sind die Anforderungen an eine Toilettenpflicht in der Gastronomie vom Gesetzgeber geregelt?

Ist es ein Grundrecht auf Toilette zu gehen?

Nicht immer wenn die Blase drückt, ist auch eine Toilette in der Nähe. Dürfen Sie sich ausnahmsweise im Stadtpark erleichtern? Und gibt es ein Notdurftrecht?

Auch wenn es noch so eilig ist - Wildpinkeln ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Ob hinterm Busch oder beim Waldspaziergang: Erleichtern Sie sich in der Öffentlichkeit, erregen Sie ein öffentliches Ärgernis. Ihnen droht ein Bußgeld. Und das kann richtig teuer werden. In manchen Städten können Sie mit bis zu 5.000 Euro zur Kasse gebeten werden.

Wer muss Toilette auf Baustelle stellen?

Auf unserer Baustelle (Gebäude in der Rohbauphase) steht den Bauarbeitern eine Dixi-Toilette zur Verfügung. Zum Händewaschen haben sie sich eine provisorische Waschgelegenheit gebaut. Dazu haben sie sich einen Wasserhahn an eine Wand montiert und mit einem Schlauch das Wasser von einem Hydranten angeklemmt. Ein Waschbecken gibt es nicht. Reicht sowas als Waschgelegenheit aus? Normalerweise kenne ich die Sanitärcontainer. Und, braucht man auf einer Baustelle auch warmes Wasser zum Händewaschen?

Ist WC Pausenzeit?

Manchmal ist es ganz dringend und geht nicht anders. Doch allzu häufige Besuche des Stillen Örtchens können Ihren Chef misstrauisch machen und die Kollegen schauen demonstrativ auf die Uhr.

Doch gibt es eigentlich Regelungen, wie oft Arbeitnehmer die Toilette aufsuchen dürfen und gehört der Gang zum WC zu den Pausenzeiten? Und wer haftet, wenn dort ein Unfall passiert?

Sind Mitarbeiter Toiletten Pflicht?

In Sanitärräumen darf eine lichte Höhe von 2,50 m nicht unterschritten werden. In bestehenden Arbeitsstätten ist bis zu einem wesentlichen Umbau eine geringere lichte Höhe zulässig, soweit sie dem Bauordnungsrecht der Länder entspricht. Trennwände, Türen und Fenster von Sanitärräumen müssen so angeordnet oder beschaffen sein, dass eine Einsicht von außen nicht möglich ist. Die Beleuchtung in Sanitärräumen richtet sich nach den Anforderungen der ASR A3.4 „Beleuchtung“. Wird eine Spiegelbeleuchtung eingesetzt, soll die vertikale Mindestbeleuchtungsstärke 500 lx betragen.

Die Lufttemperatur in Sanitärräumen ist in der ASR A3.5 „Raumtemperatur“ geregelt. Die Be- und Entlüftung der Sanitärräume ist so einzurichten, dass während ihrer Nutzung keine Zugluft auftritt. (siehe Punkt 6.5 der ASR A3.6 „Lüftung“). Die Heizeinrichtungen müssen so angeordnet, beschaffen oder abgeschirmt sein, dass die Beschäftigten vor der Berührung von zu heißen Oberflächen geschützt sind.

Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sichergestellt ist. Dabei ist ein unmittelbarer Zugang zwischen Wasch- und Umkleideräumen erforderlich.