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Wie beantrage ich den familienzuschlag?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann bekomme ich familienzuschlag?
  2. Wer sollte den familienzuschlag beantragen?
  3. Wie hoch ist der Familienzuschlag für ein Kind?
  4. Kann Familienzuschlag rückwirkend gezahlt werden?
  5. Wem steht der Familienzuschlag zu?
  6. Ist Kindergeld und familienzuschlag das gleiche?
  7. Wann fällt der Familienzuschlag für Kinder weg?

Wann bekomme ich familienzuschlag?

Familienzuschlag

Wer erhält den ehegattenbezogenen Teil im Familienzuschlag? Wer erhält den kinderbezogenen Teil im Familienzuschlag? Wie erhalte ich den kinderbezogenen Familienzuschlag? Was ändert sich am Familienzuschlag, wenn beide Ehegatten/Elternteile/eingetragene Lebenspartner im öffentlichen Dienst beschäftigt sind? Höhe Familienzuschlag?

Der Familienzuschlag besteht aus einem ehebezogenen Teil und einem kinderbezogenen Teil.

Wer sollte den familienzuschlag beantragen?

Unter dem Familienzuschlag ist ein familien- oder ehegattenbezogener abgestufter Bestandteil innerhalb der Beamtenbesoldung zu verstehen. Diese Leistung wird den Beamten sozusagen als soziale Komponente zusätzlich zu ihrem Grundgehalt gewährt.

Die Höhe des Zuschlags ist abhängig vom Familienstand sowie der Anzahl der im Hauhalt lebenden Kinder, die noch kindergeldberechtigten sind.

Wie hoch ist der Familienzuschlag für ein Kind?

Ab 1. Dezember 2022 erhöht sich der kinderbezogene Familienzuschlag. Davon profitieren vor allem Familien mit drei und mehr Kindern, da sich der Zuschlag ab dem dritten Kind fast verdoppelt hat. Die Änderungen gelten rückwirkend ab 1. Januar 2020.

Kann Familienzuschlag rückwirkend gezahlt werden?

Ein Familienzuschlag wird bei verheirateten oder eingetragenen Lebensgemeinschaften gezahlt. Je nach vorliegender Kinderanzahl kann ein kinderbezogener Familienzuschlag hinzukommen. In einigen Fällen wird jedoch erst später erfahren, dass ein eigenes Kind existiert. Kann dann der Familienzuschlag für die gesamte Periode nachgezahlt werden? Wir klären auf.

Sollte ein Beamter erst nach Jahren erfahren, dass er biologischer Vater eines Kindes ist oder aber er aus Angst einen Seitensprung verschwiegen hat und daraus ein Kind entstanden ist, so kann der Familienzuschlag ab der Geburt des Kindes nachgezahlt werden, sofern die Nachzahlung noch nicht verjährt ist.

Wem steht der Familienzuschlag zu?

Bei einer Trennung stellt sich für Beamte oft die Frage, ob der Familienzuschlag für die bis dato im Haushalt lebenden Kinder weitergezahlt wird. Die Sachlage wird häufig individuell entschieden, denn es kann zwischen zeitlich begrenzter Trennung und endgültiger Trennung unterschieden werden.

Beispiel: Ein Ehemann wohnt mit seiner Frau, seinen zwei eigenen Kindern und den zwei Stiefkindern, die seine Frau mit in die Ehe gebracht hatte, in einem Haus. Nun wollen sich die beiden räumlich trennen, jedoch noch nicht scheiden lassen. Der Ehemann ist Beamter und erhält für alle vier Kinder einen Familienzuschlag. Seine Frau ist im öffentlichen Dienst als Krankenschwester tätig. Seine Frage lautet: Ob er trotz räumlicher Trennung weiterhin für alle Kinder einen Familienzuschlag erhält. Er zieht in eine Wohnung und seine Frau bleibt in dem Haus.

Ist Kindergeld und familienzuschlag das gleiche?

  • positiv:Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • positiv:Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.
  • positiv:Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
  • positiv:Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.

Tipp:Tipp: Wenn Sie schnell wissen möchten, ob Sie Kinderzuschlag erhalten können: Einfach persönliche Daten in das interaktive Video-Tool „KiZ-Lotse“ eingeben und Anspruch ermitteln!

Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Sie erhalten monatlich höchstens 250 Euro pro Kind. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält.

Kindergeld und Kinderzuschlag werden am selben Tag ausgezahlt. Die genauen Auszahlungstermine finden Sie auf der Seite Kindergeld 2023: Auszahlungstermine.

Rückwirkend werden keine Kinderzuschläge ausgezahlt.

Wann fällt der Familienzuschlag für Kinder weg?

  • positiv:Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • positiv:Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.
  • positiv:Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
  • positiv:Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.

Tipp:Tipp: Wenn Sie schnell wissen möchten, ob Sie Kinderzuschlag erhalten können: Einfach persönliche Daten in das interaktive Video-Tool „KiZ-Lotse“ eingeben und Anspruch ermitteln!

Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Sie erhalten monatlich höchstens 250 Euro pro Kind. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält.

Kindergeld und Kinderzuschlag werden am selben Tag ausgezahlt. Die genauen Auszahlungstermine finden Sie auf der Seite Kindergeld 2023: Auszahlungstermine.

Rückwirkend werden keine Kinderzuschläge ausgezahlt.