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Wann darf Salz gestreut werden?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann darf Salz gestreut werden?
  2. Wann wird kein Salz mehr gestreut?
  3. Wer darf Streusalz verwenden?
  4. Ist Salzstreuen im Winter erlaubt?
  5. Welches Streugut ist erlaubt?
  6. Wer muss Streusalz bezahlen?
  7. Wie lange wird es noch Salz geben?
  8. Was kann man statt Streusalz nehmen?
  9. Kann man mit Streusalz Unkraut vernichten?
  10. Was Streuen bei Blitzeis?
  11. Welches Salz ist Streusalz?
  12. Wer muss Streusalz stellen?
  13. Warum ist Streusalz verboten?
  14. Kann man ganz ohne Salz leben?

Wann darf Salz gestreut werden?

Der Einsatz von Streusalz ist für Bäume und andere Pflanzen, Tiere, Gewässer, Fahrzeuge und Bauwerke (insbesondere Beton) sehr schädlich. Die Beseitigung oder Eindämmung der Schäden verursachen jährlich hohe Kosten.

Mit Schippe und Besen den Schnee zügig entfernen: Je länger man mit dem Schneeschippen wartet, desto eher ist der Schnee schon festgetreten und oft mit Schippe oder Besen nicht mehr richtig zu entfernen. An diesen Stellen bilden sich schnell Vereisungen. Zeitnahes Schneeschippen nach dem Schneefall hat deshalb zwei Vorteile: Zum einen erfüllen Sie damit Ihre gesetzliche Räumungspflicht, die meist eine Räumung bis spätestens 7 Uhr werktags vorsieht. Zum anderen machen Sie damit in den meisten Fällen den zusätzlichen Einsatz von Streumitteln überflüssig.

Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat verwenden: Die Verwendung von Streusalz ist in den meisten Kommunen verboten und mit einem Bußgeld belegt. Nach der Schneeräumung verbliebene Glätte sollte deshalb mit abstumpfenden Mitteln (zum Beispiel Splitt, Granulat oder Sand) bestreut werden. Achten Sie beim Einkauf auf den Blauen Engel für salzfreie Streumittel. Energieintensiv hergestellte Streumittel (zum Beispiel Blähton) sollten Sie hingegen nur sparsam einsetzen. Nur bei hartnäckigen Vereisungen und an Gefahrenstellen (zum Beispiel Treppen), ist in einigen Kommunen die sparsame Verwendung von Streusalz erlaubt. Die genauen verbindlichen Vorschriften beziehungsweise Empfehlungen für den privaten Winterdienst erfragen Sie bitte bei Ihrer Gemeinde.

Wann wird kein Salz mehr gestreut?

Besonders an viel befahrenen Straßen und Alleen erleiden Pflanzen und Bäume Schäden durch das Streusalz. Bis zu 15 Prozent des aufgebrachten Salzes wird als Verkehrsgischt aufgewirbelt und greift die Pflanzen von außen an. Es kommt zu Verätzungen der oberirdischen Pflanzenteile – sogenannte direkte Kontaktschäden.

Über Schmelzwasser gelangt das Streusalz außerdem in den Boden und wird von den Pflanzen über die Wurzeln aufgenommen. Um den Salzgehalt innerhalb und außerhalb ihrer Zellen im Gleichgewicht zu halten, geben die Pflanzen in der salzigen Umgebung vermehrt Wasser ab. Die Auswirkungen sind meist erst zeitverzögert sichtbar: Ein verspäteter Austrieb im Frühling, braune Blätter und verfrühter Laubfall sind Anzeichen von Salzstress. Vor allem salzempfindliche Arten wie Ahorn, Linde und Kastanie sind von den indirekten Schäden durch Streusalz betroffen.

Wer darf Streusalz verwenden?

Streusalz kommt wegen seiner schädigenden Wirkung auf die Böden, Pflanzen und das Grundwasser jedoch nicht infrage und ist in den allermeisten Kommunen sogar verboten. Erlaubt sind dagegen Sand, Splitt oder Granulat. Sie machen den gefrorenden Boden griffiger. Wichtig ist, dass man sie großzügig und gleichmäßig streut, um den gewünschten Effekt zu erzielen, und auch die Wegränder nicht vergisst. Umweltexperten raten zudem beim Kauf, auf den Blauen Engel für salzfreie Streumittel zu achten.

Ist Salzstreuen im Winter erlaubt?

Während sich Kinder über kräftigen Schneefall freuen, stöhnen die meisten Hausbesitzer. Als Eigentümer unterliegen sie nämlich einer Schneeräumpflicht. Das heißt, sie müssen im Rahmen der so genannten Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass die Wege auf ihrem Grundstück und die angrenzenden Gehwege schnee- und eisfrei sind.

Wann und wie das zu geschehen hat, dazu gibt es zwar ein paar allgemein verbindliche Regeln. Die aber wirklich vor Ort gültigen Bestimmungen stehen allein in der Ortssatzung. Und die legt auch die Mittel fest, mit denen ihr bei euch vor dem Haus streuen dürft. Wenn ihr es also ganz genau wissen wollt und nicht sicher seid, ob auch bei euch Salz streuen verboten ist, dann fragt bei eurer Stadt- oder Kommunalverwaltung nach.

In der Regel wird die Antwort aber lauten: Zum Abstreuen von Eis und Schnee sind nur abstumpfende Mittel wie zum Beispiel Sand erlaubt. Für die private Räumung des Gehweges bleibt Streusalz verboten beziehungsweise den städtischen Streufahrzeugen vorbehalten.

Welches Streugut ist erlaubt?

Winterdienst beinhaltet nicht, dass rund um die Uhr gestreut und geräumt werden muss. In den kommunalen Straßenreinigungssatzungen ist in der Regel eine Streu- und Räumpflicht für die Zeit zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends vorgeschrieben. Gleiche zeitliche Vorgaben macht die Rechtsprechung (OLG Koblenz ZMR 2008, 625; LG Köln WuM 1995, 107). An Sonn- und Feiertagen beginnt die Streu- und Räumpflicht meist um ein bis zwei Stunden später.

Bei Glatteis muss meist sofort gehandelt werden, notfalls auch abends, wenn die nächtliche Glatteisbildung vorhersehbar ist. Schneit es dauerhaft, muss nicht fortlaufend geräumt werden, da diese Sisyphusarbeit nutzlos wäre. Spätestens sobald die Witterung sich normalisiert, muss aber mit der Arbeit begonnen werden. Nach Ende des Schneefalls soll eine halbe Stunde Zeit bestehen, zu prüfen, ob der Schneefall nur vorübergehend unterbrochen wurde (OLG Naumburg MDR 2000, 520). Schneit es dauerhaft, muss der Mieter während des Tages wiederholt räumen (BGH WuM 1986, 66).

Bei Eisregen entfällt die Streupflicht. Sie muss aber spätestens eine Stunde danach wieder aufgenommen werden (OLG Celle NJW-RR 2004, 1251).

Nicht jeder Immobilieneigentümer möchte oder kann selbst räumen und streuen. Gleiches gilt für den Vermieter einer Mietwohnung. Er kann diese Verpflichtung selbstverständlich auf andere übertragen. Überträgt er die Pflicht auf einen anderen, kann er sich dennoch nicht jeglicher Verantwortung entledigen. Mit der Übertragung bleibt er verpflichtet, denjenigen, dem er die Streu- und Räumpflicht übertragen hat, regelmäßig und fortlaufend zu kontrollieren und zu überprüfen, ob und inwieweit diese Person der ihr übertragenen Pflicht tatsächlich ordnungsgemäß nachkommt.

Wer muss Streusalz bezahlen?

Winterdienst beinhaltet nicht, dass rund um die Uhr gestreut und geräumt werden muss. In den kommunalen Straßenreinigungssatzungen ist in der Regel eine Streu- und Räumpflicht für die Zeit zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends vorgeschrieben. Gleiche zeitliche Vorgaben macht die Rechtsprechung (OLG Koblenz ZMR 2008, 625; LG Köln WuM 1995, 107). An Sonn- und Feiertagen beginnt die Streu- und Räumpflicht meist um ein bis zwei Stunden später.

Bei Glatteis muss meist sofort gehandelt werden, notfalls auch abends, wenn die nächtliche Glatteisbildung vorhersehbar ist. Schneit es dauerhaft, muss nicht fortlaufend geräumt werden, da diese Sisyphusarbeit nutzlos wäre. Spätestens sobald die Witterung sich normalisiert, muss aber mit der Arbeit begonnen werden. Nach Ende des Schneefalls soll eine halbe Stunde Zeit bestehen, zu prüfen, ob der Schneefall nur vorübergehend unterbrochen wurde (OLG Naumburg MDR 2000, 520). Schneit es dauerhaft, muss der Mieter während des Tages wiederholt räumen (BGH WuM 1986, 66).

Bei Eisregen entfällt die Streupflicht. Sie muss aber spätestens eine Stunde danach wieder aufgenommen werden (OLG Celle NJW-RR 2004, 1251).

Nicht jeder Immobilieneigentümer möchte oder kann selbst räumen und streuen. Gleiches gilt für den Vermieter einer Mietwohnung. Er kann diese Verpflichtung selbstverständlich auf andere übertragen. Überträgt er die Pflicht auf einen anderen, kann er sich dennoch nicht jeglicher Verantwortung entledigen. Mit der Übertragung bleibt er verpflichtet, denjenigen, dem er die Streu- und Räumpflicht übertragen hat, regelmäßig und fortlaufend zu kontrollieren und zu überprüfen, ob und inwieweit diese Person der ihr übertragenen Pflicht tatsächlich ordnungsgemäß nachkommt.

Wie lange wird es noch Salz geben?

Das kommt drauf an. Wenn die Frage lautet: „Senkt sich der Siedepunkt, wenn man Salz ins Wasser gibt?“ – so ist die Antwort ganz klar: „Nein!“ Im Gegenteil: Er erhöht sich.

Sieden bedeutet: Die Wassermoleküle bewegen sich so schnell, dass sie sich voneinander lösen, sodass aus dem flüssigen Wasser Wasserdampf wird. Salz im Wasser bewirkt aber, dass sich die Wassermoleküle an die Salzmoleküle binden. Folglich müssen sich die Wassermoleküle noch schneller bewegen, um sich vom Salz loszureißen und in die Dampfphase überzugehen.

Was kann man statt Streusalz nehmen?

Was ist Streusalz?

Es besteht zum Großteil aus normalem Kochsalz, also Natriumchlorid (NaCl). Allerdings ist die Qualität nicht mit Speisesalz zu vergleichen, sondern liegt deutlich darunter - Streusalz ist nicht zum Verzehr geeignet. Zudem werden auch geringe Mengen an Begleitstoffen und Zusätzen, etwa Rieselhilfsstoffe, untergemischt.

Kann man mit Streusalz Unkraut vernichten?

Streusalz besteht zu 98 Prozent aus Kochsalz, das in den Boden eindringt und hier zunächst Bakterien und Kleinstlebewesen schädigt. In der Folge verschlämmt die Erde und wird nährstoffarm. Das gelöste Salz wird von den Wurzeln aufgenommen und dringt in die Pflanze ein, wo es die Zellen zerstört. Es zeigen sich braune Blattränder und die Triebe verkümmern. Nehmen Gewächse größere Mengen Salz auf, gehen sie ein.

Was Streuen bei Blitzeis?

Als EigentümerIn eines Grundstückes im Ortsgebiet, das an Verkehrsflächen angrenzt, müssen Sie nach Schneefall den Gehweg räumen. Wenn trotz sorgfältiger Entfernung des Schnees oder bei gefrierendem Regen Glatteisgefahr besteht, müssen Sie auch streuen. Ist kein Gehsteig vorhanden, gilt das für einen 1 Meter breiten Streifen entlang des Straßenrandes. Der Gehweg muss zwischen 6 und 22 Uhr begehbar sein.

Manche Gemeinden und Städte haben eine eigene Winterdienstverordnung. Diese regelt die Räumzeiten und Räumbreiten sowie welche Streumittel eingesetzt werden dürfen. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Gemeinde.

Salzstreuen ist besonders beliebt, weil es unkompliziert und zeitsparend ist. Doch hat Natriumchlorid auch sehr viele Nachteile. Streusalz schadet Bäumen, Tierpfoten und Autokarosserien und belastet Gewässer sowie Grundwasser. Außerdem verliert Salz seine auftauende Wirkung bei Temperaturen ab etwa -10 °C! Wird Auftaumittel direkt auf den Schnee gestreut, entsteht Schneematsch. Gefriert diese Masse wieder, besteht erhöhte Rutschgefahr.

Wichtig ist daher zuerst den Schnee mittels Schneeschieber oder Besen zu entfernen. Ist es glatt, anschließend abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt aus Dolomit oder Basaltgestein (Kantkorngröße 1-4 mm; 100 bis 300 g/m2) als mechanische Rutschhemmung streuen. Verwenden Sie Auftaumittel nur an gefährlichen Stellen, Treppen oder Rampen und bei Glätte. Achten Sie auf die Dosierung. Die erforderliche Menge ist 1 bis 2 Teelöffel/m2 oder 10 bis 15 g/m2. Beim händischen Ausbringen wird meist überdosiert.

Beachten Sie, dass kein Streumittel ohne Umweltauswirkungen ist und setzen Sie es immer sparsam und gezielt ein.

Welches Salz ist Streusalz?

Theoretisch können Sie Speisesalz als Streusalz verwenden. Andersrum sollten Sie Streusalz aber besser nicht essen. Geld sparen werden Sie allerdings nicht, wenn Sie zum Speisesalz greifen. Lesen Sie hier Näheres zu den zwei Salzen.

Die mit einem Symbol oder farbiger Unterstreichung gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Kommt darüber ein Einkauf zustande, erhalten wir eine Provision - ohne Mehrkosten für Sie! Mehr Infos.

Wer muss Streusalz stellen?

Theoretisch können Sie Speisesalz als Streusalz verwenden. Andersrum sollten Sie Streusalz aber besser nicht essen. Geld sparen werden Sie allerdings nicht, wenn Sie zum Speisesalz greifen. Lesen Sie hier Näheres zu den zwei Salzen.

Die mit einem Symbol oder farbiger Unterstreichung gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Kommt darüber ein Einkauf zustande, erhalten wir eine Provision - ohne Mehrkosten für Sie! Mehr Infos.

Warum ist Streusalz verboten?

Der Einsatz von Streusalz ist für Bäume und andere Pflanzen, Tiere, Gewässer, Fahrzeuge und Bauwerke (insbesondere Beton) sehr schädlich. Die Beseitigung oder Eindämmung der Schäden verursachen jährlich hohe Kosten.

Mit Schippe und Besen den Schnee zügig entfernen: Je länger man mit dem Schneeschippen wartet, desto eher ist der Schnee schon festgetreten und oft mit Schippe oder Besen nicht mehr richtig zu entfernen. An diesen Stellen bilden sich schnell Vereisungen. Zeitnahes Schneeschippen nach dem Schneefall hat deshalb zwei Vorteile: Zum einen erfüllen Sie damit Ihre gesetzliche Räumungspflicht, die meist eine Räumung bis spätestens 7 Uhr werktags vorsieht. Zum anderen machen Sie damit in den meisten Fällen den zusätzlichen Einsatz von Streumitteln überflüssig.

Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat verwenden: Die Verwendung von Streusalz ist in den meisten Kommunen verboten und mit einem Bußgeld belegt. Nach der Schneeräumung verbliebene Glätte sollte deshalb mit abstumpfenden Mitteln (zum Beispiel Splitt, Granulat oder Sand) bestreut werden. Achten Sie beim Einkauf auf den Blauen Engel für salzfreie Streumittel. Energieintensiv hergestellte Streumittel (zum Beispiel Blähton) sollten Sie hingegen nur sparsam einsetzen. Nur bei hartnäckigen Vereisungen und an Gefahrenstellen (zum Beispiel Treppen), ist in einigen Kommunen die sparsame Verwendung von Streusalz erlaubt. Die genauen verbindlichen Vorschriften beziehungsweise Empfehlungen für den privaten Winterdienst erfragen Sie bitte bei Ihrer Gemeinde.

Kann man ganz ohne Salz leben?

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»Im Jahr 2023 steht mein 50. Geburtstag an. Dieser Tag soll ein rauschendes Fest werden – in der Hoffnung, dass die Corona-Pandemie dann der Vergangen­heit angehört! Ich habe noch nie groß gefeiert und freue mich schon auf ein ausgelassenes Zusammensein mit den liebsten und wichtigsten Menschen meines ­Lebens. Mein Problem: Ich möchte nur die einladen, die mir wirklich lieb und teuer sind. Keine ›Pflicht­gäste‹, die zur Familie gehören oder die ich nur einladen würde, um mich für vorausgegangene Einladungen ihrerseits zu revanchieren. Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?« Julia Z., per Mail