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Was ist der Rundfunkstaatsvertrag?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist der Rundfunkstaatsvertrag?
  2. Was ist der Auftrag der Öffentlich Rechtlichen?
  3. Was beinhaltet der medienstaatsvertrag?
  4. Wer bestimmt den Intendanten?
  5. Ist ein Staatsvertrag ein Gesetz?
  6. Ist die GEZ ein staatliches Unternehmen?
  7. Warum gibt es die GEZ?
  8. Was sind Telemedien Beispiele?
  9. Wem ist die GEZ unterstellt?
  10. Werden private Sender kontrolliert?
  11. Warum bekommen Intendanten so viel Geld?
  12. Was verdient ein Intendant bei der ARD?
  13. Wer hat den Staatsvertrag unterschrieben?
  14. Welche Länder haben den Staatsvertrag unterzeichnet?

Was ist der Rundfunkstaatsvertrag?

  • § 1 (Fn 39, 48) Anwendungsbereich
  • § 2 (Fn 40) Begriffsbestimmungen
  • § 3 (Fn 49) Allgemeine Grundsätze
  • § 4 (Fn 22) Übertragung von Großereignissen
  • § 5 (Fn 21) Kurzberichterstattung
  • § 6 (Fn 24) Europäische Produktionen, Eigen-, Auftrags- und Gemeinschaftsproduktionen
  • § 7 (Fn 25) Werbegrundsätze, Kennzeichnungspflichten
  • § 7a (Fn 58) Einfügung von Werbung und Teleshopping
  • § 8 (Fn 19, 50, 57) Sponsoring
  • § 8a (Fn 62, 50) Gewinnspiele
  • § 9 (Fn 50) Informationspflicht, zuständige Behörden
  • § 9a (Fn 43) Informationsrechte
  • § 9 c (Fn 67) Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken, Medienprivileg
  • § 11 (Fn 26) Auftrag
  • § 11a (Fn 51) (Fn 40) Angebote
  • § 11b (Fn 51) (Fn 65) Fernsehprogramme
  • § 11c (Fn 51, 59) Hörfunkprogramme
  • § 11d (Fn 51) (Fn 40) Telemedienangebote
  • § 11e (Fn 51) (Fn 40) Satzungen, Richtlinien, Berichtspflichten
  • § 11f (Fn 51) (Fn 40) Telemedienkonzepte
  • § 11g (Fn 66) Jugendangebot
  • § 12 (Fn 27) (Fn 33) Funktionsgerechte Finanzausstattung, Grundsatz des Finanzausgleichs
  • § 13 (Fn 28) Finanzierung
  • § 14 (Fn 5, 27) (Fn 65) Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
  • § 14a (Fn 66) Berichterstattung der Rechnungshöfe
  • § 15 (Fn 19, 27, 60) Zulässige Produktplatzierung
  • § 16 (Fn 27) (Fn 61) Dauer der Werbung, Sponsoring
  • § 16a (Fn 51) Kommerzielle Tätigkeiten
  • § 16b (Fn 51) Beteiligung an Unternehmen
  • § 16c (Fn 51) Kontrolle der Beteiligung an Unternehmen
  • § 16d (Fn 51) (Fn 65) Kontrolle der kommerziellen Tätigkeiten
  • § 16f (Fn 29, 60) Richtlinien
  • § 17 (Fn 5) Änderung der Werbung
  • § 18 Ausschluss von Teleshopping
  • § 19 (Fn 53) Versorgungsauftrag
  • § 19a (Fn 51) Veröffentlichung von Beanstandungen
  • § 20 (Fn 46) Zulassung
  • § 20a (Fn 44) Erteilung einer Zulassung für Veranstalter von bundesweit verbreitetem Rundfunk
  • § 20b (Fn 51) Hörfunk im Internet
  • § 21 (Fn 7) Grundsätze für das Zulassungsverfahren
  • § 22 (Fn 16) Auskunftsrechte und Ermittlungsbefugnisse
  • § 23 (Fn 8) Publizitätspflicht und sonstige Vorlagepflichten
  • § 24 (Fn 14) Vertraulichkeit
  • § 25 (Fn 36) Meinungsvielfalt, regionale Fenster
  • § 26 (Fn 46) Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen
  • § 27 (Fn 9) (Fn 20) Bestimmung der Zuschaueranteile
  • § 28 (Fn 9) Zurechnung von Programmen
  • § 29 (Fn 10) Veränderung der Beteiligungsverhältnissen
  • § 30 (Fn 10) Vielfaltssichernde Maßnahmen
  • § 31 (Fn 46) Sendezeit für unabhängige Dritte
  • § 32 (Fn 11) Programmbeirat
  • § 33 (Fn 37) Richtlinien
  • § 34 (Fn 11) Übergangsbestimmung
  • § 35 (Fn 45) Organisation
  • § 36 (Fn 30) Zuständigkeit, Aufgaben
  • § 37 (Fn 13, 45) Verfahren bei Zulassung, Zuweisung
  • § 38 (Fn 16, 45) Anzeige, Aufsicht, Rücknahme, Widerruf
  • § 39 (Fn 54) Anwendungsbereich
  • § 39a (Fn 31) Zusammenarbeit
  • § 40 (Fn 34, 45) Finanzierung besonderer Aufgaben
  • § 41 (Fn 13) Programmgrundsätze
  • § 42 (Fn 13) Sendezeit für Dritte
  • § 43 (Fn 61) Finanzierung
  • § 44 (Fn 12, 60) Zulässige Produktplatzierung
  • § 45 (Fn 50, 57) Dauer der Fernsehwerbung
  • § 45 a (Fn 4, 60) Teleshopping-Fenster und Eigenwerbekanäle
  • § 46 (Fn 57) Richtlinien
  • § 46 a (Fn 17,) Ausnahmen für regionale und lokale Fernsehveranstalter
  • § 47 (Fn 42) (weggefallen)
  • § 48 (Fn 12) Revision zum Bundesverwaltungsgericht
  • § 49 (Fn 14) Ordnungswidrigkeiten
  • § 49 a (Fn 23) (gestrichen)
  • § 50 (Fn 16, 45) Grundsatz
  • § 51 (Fn 15, 45) Zuordnung von drahtlosen Übertragungskapazitäten
  • § 51a (Fn 44, 55) Zuweisung von drahtlosen Übertragungskapazitäten an private Anbieter durch die zuständige Landesmedienanstalt
  • § 51b (Fn 44, 55) Weiterverbreitung
  • § 52 (Fn 16, 45) Plattformen
  • § 52 a (Fn 38) Regelungen für Plattformen
  • § 52b (Fn 44, 61) Belegung von Plattformen
  • § 52c (Fn 44, 55) Technische Zugangsfreiheit
  • § 52d (Fn 44) Entgelte, Tarife
  • § 52e (Fn 44) Vorlage von Unterlagen, Zusammenarbeit mit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation
  • § 52f (Fn 44) Maßnahmen durch die zuständige Landesmedienanstalt
  • § 53 (Fn 16, 45) Satzungen, Richtlinien
  • § 53a (Fn 32) Überprüfungsklausel
  • § 53b (Fn 44) Bestehende Zulassungen, Zuordnungen, Zuweisungen, Anzeige von bestehenden Plattformen
  • § 54 (Fn 43) Allgemeine Bestimmungen
  • § 55 (Fn 43) Informationspflichten und Informationsrechte
  • § 56 (Fn 43) Gegendarstellung
  • § 57 (Fn 43, 14) Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken, Medienprivileg
  • § 58 (Fn 43, 64) Werbung, Sponsoring, fernsehähnliche Telemedien, Gewinnspiele
  • § 59 (Fn 43, 14) Aufsicht
  • § 60 (Fn 43) Telemediengesetz, Öffentliche Stellen
  • § 61 (Fn 43) Notifizierung
  • § 62 (Fn 43, 52) Kündigung
  • § 63 (Fn 43, 58) Übergangsbestimmung für Produktplatzierungen
  • § 64 (Fn 43, 63) Regelung für Bayern
  • § 65 (Fn 40) Übergangsbestimmung für Telemedienkonzepte

Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV -) vom 31. August 1991 (obsolet)

Vom 20. November 1991 (Fn 1, 39)

Was ist der Auftrag der Öffentlich Rechtlichen?

In Deutschland gibt es zwei unterschiedliche Arten von Rundfunk. Zum einen Fernseh- und Radiosender, die privaten Unternehmen gehören und sich über Abonnementzahlungen und Werbeeinnahmen finanzieren. Zum anderen gibt es die „Öffentlich-Rechtlichen“, die neben Erlösen aus Werbung vor allem durch Pflichtbeiträge aller Haushalte von der Bevölkerung getragen werden. Zu ihnen zählen die Fernsehsender des Verbunds ARD, die am 9. Juni 1950 von mehreren Landesrundfunkanstalten gegründet wurde und zu denen auch der Auslandsrundfunk Deutsche Welle gehört, das ZDF und das Deutschlandradio.

Zu den Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Sender gehört eine umfassende, vielfältige und objektive Berichterstattung über politische und gesellschaftliche Themen. Sie soll dazu beitragen, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger eine eigene Meinung zu den unterschiedlichsten Themen bilden können. Die Sender stellen eine Grundversorgung an Informationen für die Bevölkerung bereit und bleiben dabei politisch und wirtschaftlich unabhängig.

Was beinhaltet der medienstaatsvertrag?

I. Abschnitt Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

II. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

1. Unterabschnitt Rundfunk

1. Unterabschnitt Rundfunk

Wer bestimmt den Intendanten?

Die Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist genauso wie viele weitere rechtliche Grundlagen in Gesetzen und Staatsverträgen geregelt. Ein Gesetz gibt es immer dann, wenn eine Rundfunkanstalt nur in einem Bundesland vertreten ist. Das ist beim Bayerischen Rundfunk, beim Hessischen Rundfunk, bei Radio Bremen, beim Saarländischen Rundfunk und beim Westdeutschen Rundfunk der Fall.

Für die sogenannten Mehrländeranstalten, also die Rundfunkanstalten, die für mehrere Bundesländer Programm machen, gibt es jeweils einen Staatsvertrag zwischen den beteiligten Bundesländern. Also für den MDR (Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt), den NDR (Niedersachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein), den RBB (Berlin und Brandenburg) und den SWR (Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz).

Außerdem haben alle Bundesländer einen ZDF-Staatsvertrag und einen Deutschlandradio-Staatsvertrag geschlossen.

In den Gesetzen und Staatsverträgen ist zum einen der Programmauftrag geregelt, also Angebote in Hörfunk, Fernsehen und Internet zu produzieren und zu verbreiten, die der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung dienen. Zum anderen sind verschiedene Programmgrundsätze (zum Beispiel Achtung der Menschenwürde, Wahrheit, Objektivität und Überparteilichkeit, Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau etc.) festgelegt.

Darüber hinaus sind die interne Organisation und die gesellschaftliche Kontrolle festgelegt. Diese Kontrolle wird vor allem durch den Rundfunkrat (beim ZDF durch den Fernsehrat) und den jeweiligen Verwaltungsrat ausgeübt, den es für jede Sendeanstalt gibt.

Ist ein Staatsvertrag ein Gesetz?

Verträge können nicht nur – gegenseitig oder untereinander – zwischen natürlichen Personen oder Unternehmen geschlossen werden, sondern auch zwischen Staaten. Sie bilden dann einen Teil des Völkerrechts. Der Inhalt muss über das bloße Verwaltungsabkommen – das von der Exekutive auch ohne Mitwirkung des Gesetzgebers abgeschlossen werden kann – hinausgehen. Im engeren Sinne handelt es sich bei einem Staatsvertrag um ein internationales Übereinkommen, das völkerrechtlichen Rang hat und zwischen zwei oder mehreren Staaten vereinbart worden ist. Verträge zwischen zwei Staaten nennt man ‚bilateral‘, solche zwischen mehreren Staaten haben pluri- oder multilateralen Charakter. Staatsverträge regeln in Deutschland die politischen Beziehungen des Bundes oder beziehen sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung. Die Inhalte des Staatsvertrags können innerstaatlich nur umgesetzt werden, wenn gesetzgeberische Akte seine Inhalte in Gesetze übertragen.

Der Sprachgebrauch für Staatsvertrag ist im deutschen Sprachraum nicht einheitlich.[1] Für gewöhnlich werden auch solche Übereinkünfte Staatsvertrag genannt, die ein Staatsorgan mit anderen Organisationen abschließt, etwa mit Nichtregierungsorganisationen (in der Schweiz und in Deutschland) oder ein so genannter Staatskirchenvertrag mit einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft.

  • Unterschriften unter dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Coburg und dem Freistaat Bayern am 14. Februar 1920

  • „Staatsvertrag von Wien“ vom 15. Mai 1955

  • Unterzeichnung des ersten Rundfunkstaatsvertrages durch die Regierungschefs der Bundesländer im Bundesrat am 3. April 1987

  • Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR – Helmut Kohl und Lothar de Maizière am 18. September 1990

Einem Staatsvertrag gehen bilaterale oder multilaterale Verhandlungen zwischen den Unterhändlern der Vertragsparteien voraus, deren Zwischenergebnisse in einem Term Sheet zusammengefasst und von den Parteien paraphiert werden. Wurden die gewünschten Vertragsziele erreicht, kommt es zur medienwirksamen Unterzeichnung der Staatsverträge mit gegenseitigem Austausch der unterzeichneten Dokumente. Ob ein Staatsvertrag durch diese Unterzeichnung bereits Rechtswirksamkeit entfaltet, hängt vom nationalen Recht der betroffenen Staaten ab. Ist noch die Zustimmung des Parlaments oder sonstiger Staatsorgane erforderlich, nennt man diesen Vorgang Ratifizierung. Die Zustimmung erfolgt innerstaatlich durch ein Gesetz („Vertragsgesetz“), das außerdem auch für die Transformation (Umsetzung) der Inhalte in innerstaatliches Recht („Transformationsgesetz“) sorgt. Erst nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ist eine Unterzeichnung möglich. Wird er bereits vorher unterzeichnet, ist ein Staatsvertrag schwebend unwirksam.

Ist die GEZ ein staatliches Unternehmen?

Grund­sätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monat­lich ein Rund­funk­beitrag von 18,36 Euro erhoben, unab­hängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben.

Unter bestimmten Voraus­setzun­gen ist es möglich eine Ermäßi­gung oder Befreiung zu beantragen. Wir haben auf dieser Seite verschie­dene Lebens­situa­tionen und die damit verbun­denen Rege­lungen skizziert.

Wie viele Menschen in Ihrem Haushalt leben, spielt keine Rolle. Sowohl Singles als auch andere Lebens- und Wohngemeinschaften zahlen nur einen Rundfunkbeitrag. Auch Untermieter sind inbegriffen. Wer die Wohnung anmeldet, entscheiden Sie selbst.

Wenn Sie zusammen­ziehen und jeder bereits ein eigenes Beitrags­konto hat, können Sie entscheiden, unter welchem Beitrags­konto die gemeinsame Wohnung geführt werden soll. Alle anderen Beitrags­konten können mit Verweis auf die Nummer dieses Beitrags­kontos abgemeldet werden.

Wenn der Beitrags­konto­inhaber aus der gemein­samen Wohnung auszieht, nimmt er sein Beitrags­konto mit.  Für die ehemals gemein­sam genutzte Wohnung muss auf eine darin verblei­bende Person ein neues Beitrags­konto angemeldet werden. 

Wenn Sie BAföG oder Berufs­ausbildungs­beihilfe erhalten, können Sie sich von der Rund­funk­beitrags­pflicht befreien lassen. Wenn Sie als Student, Azubi oder Schüler noch zu Hause wohnen, zahlen Ihre Eltern den Beitrag.

Für Studierende ohne Anspruch auf staatliche Förderung gilt – wie für alle voll­jährigen Bürger: Für jede Wohnung muss ein Rund­funk­beitrag von monatlich 18,36 Euro bezahlt werden. Wohnen mehrere Personen zusam­men, zahlt nur eine Person den Beitrag von 18,36 Euro im Monat.

Sie wohnen in einem Studie­renden­wohnheim? Wenn Ihr Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur abgeht, wird es als Wohnung gewertet. Dabei spielt keine Rolle, ob Sie über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügen: Pro Zimmer ist der Beitrag von 18,36 Euro im Monat zu zahlen.

Rentner beteiligen sich gemeinschaftlich und solidarisch an der Finanzierung des Rundfunkbeitrags. Wenn Sie Rente beziehen, sind Sie nicht automatisch von der Beitragspflicht befreit. Erhalten Sie zusätzlich zu Ihrer Rente eine Sozialleistung, können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.

Wenn Sie be­stimmte Sozial­leistungen wie zum Beispiel Grund­siche­rung oder Bürger­geld (früher Arbeits­losen­geld II) er­halten, können Sie sich von der Rund­funk­beitrags­pflicht be­freien lassen. Empfänger von Arbeits­losen­geld I, Wohn­geld oder Über­gangs­geld haben keinen An­spruch auf Be­freiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht.

Wur­de Ihnen das Merkzeichen RF zu­er­kannt, können Sie ei­ne Er­mäßigung des Rund­funk­bei­trags be­an­tra­gen. Sie zah­len dann nur ei­nen Drittel­bei­trag - monat­lich 6,12 Euro. Mit Ihrem ermäßigten Beitrag tragen Sie zum barrierefreien Angebot bei, das die Sender laufend ausbauen. Erhalten Sie bestimmte Sozialleistungen, können Sie eine Befreiung von der Rund­funkbeitrags­pflicht beantragen.

Sie können sich beim Beitrags­service abmelden:

  • wenn sie in einem Alten- und Pflegeheim
  • in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung

wohnen und dort vollstationär betreut und gepflegt werden.

Warum gibt es die GEZ?

Besser bekannt als der Begriff "öffentlich-rechtlich" sind die Namen der Sender, die dazu gehören:

ARD (Senderfamilie):Bayerischer Rundfunk (BR)Hessischer Rundfunk (hr)Mitteldeutscher Rundfunk (mdr)Norddeutscher Rundfunk (NDR)Radio BremenRundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)Saarländischer Rundfunk (SR)Südwestrundfunk (SWR)Westdeutscher Rundfunk (WDR)Deutsche Welle

ZDF

Was sind Telemedien Beispiele?

Besser bekannt als der Begriff "öffentlich-rechtlich" sind die Namen der Sender, die dazu gehören:

ARD (Senderfamilie):Bayerischer Rundfunk (BR)Hessischer Rundfunk (hr)Mitteldeutscher Rundfunk (mdr)Norddeutscher Rundfunk (NDR)Radio BremenRundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)Saarländischer Rundfunk (SR)Südwestrundfunk (SWR)Westdeutscher Rundfunk (WDR)Deutsche Welle

ZDF

Wem ist die GEZ unterstellt?

Beim Rundfunkbeitrag gilt die einfache Regel: eine Wohnung, ein Beitrag – unabhängig von der Anzahl der Empfangsgeräte (Ausnahme Zweit- oder Nebenwohnungen). Seit dem 20. Juli 2021 beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro im Monat. Auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls beteiligen sich an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Die unten stehende Darstellung bezieht sich auf die Jahre 2020/2021 und zeigt, wie der monatliche Rundfunkbeitrag durchschnittlich auf die öffentlich-rechtlichen Sender sowie die Landesmedienanstalten verteilt wurde. Der Anteil der ARD an den monatlichen 18,36 Euro beträgt 12,78 Euro. Das ZDF, das Deutschlandradio und die Landesmedienanstalten erhalten zusammen 5,58 Euro.

Werden private Sender kontrolliert?

Das Fernsehen ist fester Bestandteil des täglichen Lebens. Manchmal bieten Fernsehbilder jedoch Anlass für Ärger, Entsetzen oder Unverständnis. Bisweilen werden im Fernsehen jedoch nicht nur gbedenkliche, sondern auch objektiv rechtswidrige Inhalte ausgestrahlt.

Die Landesanstalt für Medien NRW überwacht, ob Fernsehsender die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Sie prüft etwa, ob die Bestimmungen des Jugendschutzes, die Werberichtlinien und die Allgemeinen Programmgrundsätze berücksichtigt werden. Darunter fällt zum Beispiel die Achtung der Menschenwürde oder die journalistische Sorgfaltspflicht.

Warum bekommen Intendanten so viel Geld?

Was verdienen Intendanten? Diese Frage beschäftigt aktuell alle öffentlich-rechtlichen Sender. Beim RBB dürfte es künftig deutlich weniger sein, bei Radio Bremen wird es nicht mehr. Und dann ist da noch die Idee einer Obergrenze. Ein Überblick.

Es ist noch nicht lange her, da war die Höhe der Spitzengehälter bei ARD, ZDF und Deutschlandradio ein gut gehütetes Geheimnis. Das änderte sich erst, nachdem die nordrhein-westfälische Landesregierung ein entsprechendes Gesetz änderte. In der Folge gab der WDR 2010 bekannt, was seine damalige Intendantin Monika Piel verdiente, nämlich 308.000 Euro jährlich. Ein Spitzenwert bei den öffentlich-rechtlichen Sendern, wie sich zeigte, als auch die anderen transparent in der Frage wurden.

Was verdient ein Intendant bei der ARD?

Stand: 04.05.23 11:11 Uhr

Die Debatte um die Höhe der Gehälter der Intendantinnen und Intendanten von ARD und ZDF tobt heftig. Dabei tragen einige der lautesten Kritiker eine erhebliche Verantwortung. Und der Grat zwischen ernsthaften Vorschlägen und Populismus ist schmal.

Wer hat den Staatsvertrag unterschrieben?

Der österreichische Staatsvertrag wurde nach sieben Jahren nationalsozialistischer Diktatur (1938 -1945) und zehn Jahren militärischer Besetzung (Besatzungszeit von 1945-1955) am 15. Mai 1955 von den Vertretern der vier alliierten Besatzungsmächte (USA, Sowjetunion, Frankreichs und Großbritanniens ) und vom österreichischen Außenminister Leopold Figl unterschrieben und trat am 27. Juli 1955 in Kraft. Der Vertag wurde in Wien im Schloss Belvedere unterzeichnet, wedshalb er auch den Namen "Staatsvertrages von Wien 1955" trägt.

Moskauer Deklaration Vor Unterzeichnung des Vertrages gingen jahrelange Verhandlungen vorraus. Im Krieg einigten sich Großbritanien, die Sowjetunion und die USA am 30. Oktober 1943, über ihre besonderen Verpflichtungen gegenüber Österreich, da das Land erstes Opfer der Angriffspolitik Hitlers war. Sie hielten aber auch fest, dass das Land eine Verantwortung trägt, da es an der Seite Hitler-Deutschland teilnahm.

Welche Länder haben den Staatsvertrag unterzeichnet?

Am 15. Mai 1955 wurde im Wiener Schloss Belvedere von den Außenministern der vier alliierten Staaten USA, Großbritannien, Frankreich und der Sowjetunion und vom österreichischen Außenminister Leopold Figl der Staatsvertrag (= Abkommen zwischen mindestens zwei Staaten) unterzeichnet. Auf dem Foto sieht man, wie Figl den unterzeichneten Vertrag vom Balkon des Schlosses aus der jubelnden Menge im Schlosspark zeigt. Bilder dieser „Balkonszene“ wurden in TV-Berichten oft mit den Worten Figls „Österreich ist frei!“ unterlegt. Diesen Satz sagte der damalige österreichische Außenminister allerdings im Inneren des Schlosses.

Der Staatsvertrag regelt, welche Merkmale die Zweite Republik haben sollte. Wichtige Merkmale, die in diesem Vertrag festgeschrieben sind, sind die Wiederherstellung Österreichs als freier, unabhängiger, demokratischer und neutraler Staat, das Verbot einer wirtschaftlichen und politischen Vereinigung mit Deutschland, die Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten und Regelungen zum Abzug der Besatzungstruppen. Nach der Unterzeichnung des Staatsvertrags wurde der Alliierte Rat aufgelöst, und die Soldaten der Alliierten verließen das Land. Die im Staatsvertrag vereinbarte Neutralität wurde am 26. Oktober 1955 in einem Gesetz vom Nationalrat beschlossen.