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Was zählt als kurzfristiger Minijob?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was zählt als kurzfristiger Minijob?
  2. Wie viel darf ich bei einer kurzfristigen Beschäftigung verdienen?
  3. Kann ein Minijob eine kurzfristige Beschäftigung sein?
  4. Was ist besser Minijob oder kurzfristige Beschäftigung?
  5. Wie wird ein kurzfristiger Minijob versteuert?
  6. Ist eine kurzfristige Beschäftigung steuerfrei?
  7. Was muss man bei kurzfristiger Beschäftigung beachten?
  8. Wann ist kurzfristige Beschäftigung steuerfrei?
  9. Wann darf ich keine kurzfristige Beschäftigung ausüben?
  10. Wie viele Stunden darf ein kurzfristig Beschäftigter arbeiten?
  11. Was muss ich bei einer kurzfristigen Beschäftigung beachten?
  12. Was ist der Vorteil einer kurzfristigen Beschäftigung?
  13. Wie viele Stunden darf ein kurzfristig Beschäftigter am Tag arbeiten?
  14. Wann ist kurzfristige Beschäftigung nicht möglich?
  15. Was ist bei einer kurzfristigen Beschäftigung zu beachten?

Was zählt als kurzfristiger Minijob?

Um Unternehmen während der Corona-Krise wirtschaftlich zu unterstützen, wurden die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen

  • im Jahr 2020 vom 1. März bis zum 31. Oktober 2020 auf fünf Monate bzw. 115 Arbeitstage ausgeweitet. Informationen hierzu finden Sie im Rundschreiben der Spitzenverbände  Rundschreiben: Auslegung der Zeitgrenzen bei kurzfristigen Beschäftigungen (31.05.2021) (PDF, 323 kB) vom 31. Mai 2021.
  • im Jahr 2021 vom 1. März bis zum 31. Oktober 2021 auf vier Monate bzw. 102 Arbeitstage ausgeweitet. Beschlossen wurde dies im "Vierten Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes" am 22. April 2021.

Wie viel darf ich bei einer kurzfristigen Beschäftigung verdienen?

Die Vergütung pro Arbeitstag darf im Durchschnitt nicht höher als 150 EUR sein. Der Betrag wurde mit Wirkung vom 1.1.2023 von 120 EUR auf 150 EUR angehoben. Es handelt sich also um einen Durchschnittsbetrag, der aus dem Gesamtlohn und der Zahl der tatsächlichen Arbeitstage zu ermitteln ist. Vorsicht! Die pauschale Besteuerung ist gefährdet, wenn der Durchschnittswert durch Sonderzahlungen, wie z. B. durch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, überschritten wird.

Steuerfreie Vergütungen, wie z. B. Reisekosten, Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge, werden bei der Ermittlung der 150-EUR-Grenze nicht einbezogen.

Kann ein Minijob eine kurzfristige Beschäftigung sein?

Was ist besser Minijob oder kurzfristige Beschäftigung?

Für einen kurzfristigen Minijob muss weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge abführen. Dies bedeutet geringere Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber.

Bei Beschäftigung eines 450-Euro-Minijobbers (nicht im Privathaushalt) muss der Arbeitgeber bei einem gesetzlich krankenversichertem Minijobber pauschal 13 Prozent Krankenversicherungsbeitrag an die Minijob-Zentrale abführen; hinzu kommt ein Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung von 15 Prozent. 

Der 450-Euro-Minijobber selbst zahlt zusätzlich 3,6 Prozent zur Rentenversicherung, sofern er sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. 

Der Steuervorteil liegt klar beim 450-Euro-Minijob: Bei dieser Beschäftigungsform kann zwischen einer zweiprozentigen Pauschsteuer und der individuellen Besteuerung nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers gewählt werden. 

Meist wird bei Minijobs von der einheitlichen zweiprozentigen Pauschsteuer (inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) Gebrauch gemacht; diese muss zusätzlich und zusammen mit den Sozialversiche­rungsbeiträgen an die Minijob-Zentrale abgeführt werden. In diesem Fall bleibt der Verdienst aus dem Minijob bei der Steuererklärung des Arbeitnehmers auch unberücksichtigt.

Wie wird ein kurzfristiger Minijob versteuert?

Die Fristen von drei Monaten oder 70 Tagen gelten auch für mehrere Beschäftigungsverhältnisse. Hat ein Minijobber schon 70 Tage bei Arbeitgeber A gearbeitet, dann kann er bei Arbeitgeber B keinen kurzfristigen Minijob mehr annehmen. Beispiele: 

  • Arbeitnehmer 1 hat bei einem Arbeitgeber schon 35 Tage kurzfristig geringfügig gearbeitet. In einem neuen Job darf er noch weitere 35 Tage in gleicher Weise angestellt sein. 
  • Arbeitnehmer 2 hat bereits zwei komplette Kalendermonate durchgängig kurzfristig geringfügig gearbeitet. Bei einem zweiten Arbeitgeber darf er höchstens noch einen Monat am Stück kurzfristig geringfügig arbeiten. 
  • Arbeitnehmer 3 wechselt von einem regelmäßigen Minijob in ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis. Handelt es sich bei dem kurzfristigen Job eindeutig um einen neuen Aufgabenbereich, kann er dort für drei Monate oder 70 Tage beschäftigt werden. Allerdings muss es sich eindeutig um zwei voneinander unabhängige Beschäftigungsverhältnisse handeln. 

Ist eine kurzfristige Beschäftigung steuerfrei?

Die Fristen von drei Monaten oder 70 Tagen gelten auch für mehrere Beschäftigungsverhältnisse. Hat ein Minijobber schon 70 Tage bei Arbeitgeber A gearbeitet, dann kann er bei Arbeitgeber B keinen kurzfristigen Minijob mehr annehmen. Beispiele: 

  • Arbeitnehmer 1 hat bei einem Arbeitgeber schon 35 Tage kurzfristig geringfügig gearbeitet. In einem neuen Job darf er noch weitere 35 Tage in gleicher Weise angestellt sein. 
  • Arbeitnehmer 2 hat bereits zwei komplette Kalendermonate durchgängig kurzfristig geringfügig gearbeitet. Bei einem zweiten Arbeitgeber darf er höchstens noch einen Monat am Stück kurzfristig geringfügig arbeiten. 
  • Arbeitnehmer 3 wechselt von einem regelmäßigen Minijob in ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis. Handelt es sich bei dem kurzfristigen Job eindeutig um einen neuen Aufgabenbereich, kann er dort für drei Monate oder 70 Tage beschäftigt werden. Allerdings muss es sich eindeutig um zwei voneinander unabhängige Beschäftigungsverhältnisse handeln. 

Was muss man bei kurzfristiger Beschäftigung beachten?

  • Damit eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt, muss ihre Dauer auf drei Monate am Stück oder 70 Arbeitstage in einem Jahr begrenzt sein.
  • Die Tätigkeit darf nicht regelmäßig stattfinden.
  • Eine kurzzeitige Beschäftigung darf nicht berufsmäßig sein.
  • Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, ist die vorliegende Beschäftigung wie ein Minijob zu behandeln.
  • Die Höhe des Verdiensts spielt bei einer kurzfristigen Beschäftigung keine Rolle.
  • Kurzfristig Beschäftigte müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.
  • Eine solche geringfügige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei.

Eine kurzfristige Beschäftigung zählt zusammen mit dem Minijob zu den geringfügig entlohnten Beschäftigungen. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass der Beschäftigte sie im Laufe eines Jahres nicht länger als 70 Tage ausüben darf.

Bei einem kurzfristigen Minijob mit einer Arbeitswoche von fünf Tagen ist maximal eine Beschäftigung in einem Dreimonatszeitraum möglich. Diese Beschäftigung müssen geringfügig Beschäftigte jedoch zusammenhängend leisten.

Die betreffende Tätigkeit darf dabei nicht so ausgelegt sein, dass sie sich wiederholen wird. Ist es für den Arbeitgeber abzusehen, dass er denselben Arbeitnehmer mehrmals für kurze Arbeiten benötigt, kann er keine kurzfristige Beschäftigung geltend machen.

Ob eine kurzfristige Beschäftigung oder ein 450-Euro-Job vorliegt, hängt davon ab, ob der Beschäftigte regelmäßig arbeitet. Auch wer nur an fünf Tagen im Monat arbeitet und unter der 70-Tage-Grenze bleibt, gilt als regelmäßig beschäftigt, wenn er über einen längeren Zeitraum als ein Jahr beschäftigt wird.

Wann ist kurzfristige Beschäftigung steuerfrei?

Für eine kurzfristigen Beschäftigung bzw. für Saisonkräfte gilt eine Begrenzung der Beschäftigung auf drei Monate am Stück bzw. 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, bei einem Entgelt von max. 520 Euro im Monat, ohne dass sie die Haupteinkommensquelle darstellt.

Die kurzfristige Beschäftigung ist eine Regelung aus dem Sozialgesetzbuch und eignet sich für zeitlich begrenzte Nebenjobs, Ferienjobs, Studentenjobs, Saisonarbeiten, Krankheits- oder Urlaubsvertretungen sowie ähnliche Beschäftigungen.

Kurzfristig Beschäftigte zahlen regulär Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, jedoch fallen auf das Arbeitsentgelt für eine kurzfristige Beschäftigung keine Sozialabgaben an. Dies erspart dem Arbeitgeber bürokratischen Aufwand und die Nebenkosten, die bei der Beschäftigung regulärer Mitarbeiter:innen anfallen.

Der Gesetzgeber hat für kurzfristige Beschäftigungen enge Grenzen gesteckt. Diese können leicht überschritten werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmende nicht genau hinschauen.

Wann darf ich keine kurzfristige Beschäftigung ausüben?

Beispiel

Die Kosten für die Wartung können variieren und die Fahrtkosten müssen berücksichtigt werden.

Die Kosten sind von der Art der Heizung anhängig. Neben einer Pauschale für die Wartung veranschlagen die meisten Betriebe auch Fahrtkosten. Material ist bei einer Wartung nicht erforderlich. Wenn im Einzelfall der Austausch von Teilen nötig ist, werden diese gesondert berechnet.

Wie viele Stunden darf ein kurzfristig Beschäftigter arbeiten?

Für kurzfristige Beschäftigungen gibt es keinen maximalen Verdienst oder festen Höchstbetrag. Wichtig ist hier nur, dass die Zeitgrenzen eingehalten werden und dass die befristete Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

Die kurzfristige Beschäftigung muss für den Arbeitnehmer von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung sein. Das bedeutet: Er darf die befristete Beschäftigung nur nebenher annehmen, etwa um sein Einkommen ein wenig aufzubessern. Dient sie aber dazu, grundlegend seinen Lebensunterhalt zu sichern, übt er sie berufsmäßig aus. 

Was muss ich bei einer kurzfristigen Beschäftigung beachten?

Die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung sind nur gegeben, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als drei Monate (Kalender- und Zeitmonate) oder 70 Arbeitstage (auch kalenderjahrüberschreitend) befristet ist. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt allerdings nicht mehr vor, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung die Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro (bis 30. September 2022 betrug die Entgeltgrenze 450 Euro) überschreitet. Eine zeitliche Beschränkung der Beschäftigung nach ihrer Eigenart ist gegeben, wenn sie sich vorausschauend aus der Art, dem Wesen oder dem Umfang der zu verrichtenden Arbeit ergibt.

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn sie nicht regelmäßig, sondern gelegentlich ausgeübt wird. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt hingegen nicht vor, wenn die Beschäftigung bei vorausschauender Betrachtung von vornherein auf ständige Wiederholung gerichtet ist und über mehrere Jahre hinweg ausgeübt werden soll, also eine hinreichende Vorhersehbarkeit von Dauer und Zeitpunkt der einzelnen Arbeitseinsätze besteht. In diesem Fall handelt es sich um eine regelmäßige Beschäftigung.

Die Zeitgrenze von von drei Monaten und die Zeitgrenze von 70 Arbeitstagen sind gleichwertige Alternativen zur Begründung einer kurzfristigen Beschäftigung; eine Anwendung der jeweiligen Zeitgrenzen in Abhängigkeit von der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage erfolgt nicht (BSG-Urteil vom 24. November 2020 – B 12 KR 34/19 R). Die zeitlichen Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung sind demzufolge unabhängig von der arbeitszeitlichen Ausgestaltung der Beschäftigung immer erfüllt, wenn die Beschäftigung entweder auf längstens drei Monate oder bei einem darüber hinaus gehenden Zeitraum auf längstens 70 Arbeitstage befristet ist.  (Details vgl. summa summarum Ausgabe 2/2021).

Was ist der Vorteil einer kurzfristigen Beschäftigung?

Eine kurzfristige Beschäftigung, auch KFB genannt, beschreibt eine besondere Art der Beschäftigungsform, bei der die Dauer der maximal zulässigen Arbeit innerhalb eines Kalenderjahres auf maximal 3 Monate oder in Summe 70 Arbeitstage begrenzt ist. Diese Beschäftigungsform wird oft für kurze zeitliche Projekteinsätze oder Saisonarbeit verwendet.

Diese Begrenzungen werden auch oft als 70-Tage-Regel oder 3-Monats-Regel bezeichnet. Der oder die Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass eine beschäftigte Person in Summe die 70 Arbeitstage im Kalenderjahr nicht überschreitet. Diese sind unabhängig vom Arbeitgeber zu zählen. Hat eine beschäftigte Person also mehrere kurzfristige Beschäftigungen im Kalenderjahr, so müssen die Arbeitstage hier aufsummiert werden.

Die Vorteile der kurzfristigen Beschäftigung sind u.a. dass grundsätzlich keine bzw. sehr geringe Sozialabgaben zu leisten sind.

Es müssen bei der kurzfristigen Beschäftigung keine Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer sind verpflichtet, Beiträge an die Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung oder Unfallversicherung abzuführen.

Dies hat Vorteile für den Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer bekommt mehr Netto von seinem Brutto ausgezahlt. Der Arbeitgeber hat geringere Personalkosten. Das ist für beide Parteien im Vergleich zu einer normalen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sofort sicht- und spürbar.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber jedoch verpflichtet, die Umlagen U1, U2 und U3 abzuführen:

Als kurzfristige beschäftigte Person sind bei tageweiser oder monatlicher Abrechnung keine bis nur geringe Lohnsteuern – auch Lohnnebenkosten genannt –  abzuführen. Dem Arbeitgeber steht es frei zu entscheiden, ob er einmalig oder monatlich abrechnen möchte. Wird die monatliche Abrechnung gewählt, wird die Lohnsteuer am gesamten Monatslohn kalkuliert. Dabei wird der Grundfreibetrag des Arbeitnehmer i.H. von 9.000 € pro Jahr bzw. 750 € pro Jahr angerechnet.

Wie viele Stunden darf ein kurzfristig Beschäftigter am Tag arbeiten?

Für eine kurzfristigen Beschäftigung bzw. für Saisonkräfte gilt eine Begrenzung der Beschäftigung auf drei Monate am Stück bzw. 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, bei einem Entgelt von max. 520 Euro im Monat, ohne dass sie die Haupteinkommensquelle darstellt.

Die kurzfristige Beschäftigung ist eine Regelung aus dem Sozialgesetzbuch und eignet sich für zeitlich begrenzte Nebenjobs, Ferienjobs, Studentenjobs, Saisonarbeiten, Krankheits- oder Urlaubsvertretungen sowie ähnliche Beschäftigungen.

Kurzfristig Beschäftigte zahlen regulär Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, jedoch fallen auf das Arbeitsentgelt für eine kurzfristige Beschäftigung keine Sozialabgaben an. Dies erspart dem Arbeitgeber bürokratischen Aufwand und die Nebenkosten, die bei der Beschäftigung regulärer Mitarbeiter:innen anfallen.

Der Gesetzgeber hat für kurzfristige Beschäftigungen enge Grenzen gesteckt. Diese können leicht überschritten werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmende nicht genau hinschauen.

Wann ist kurzfristige Beschäftigung nicht möglich?

Die Zeit­grenzen für die kurz­fris­tige Beschäf­ti­gung stellen eine gleich­wer­tige Alter­na­tive dar und hängen nicht mehr vom Beschäf­ti­gungs­um­fang ab.

Eine Beschäf­ti­gung ist nicht kurz­fristig, wenn sie berufs­mäßig aus­geübt wird und das monat­liche Entgelt daraus mehr als 520 Euro (bis 30.9.2022: 450 Euro) beträgt. Berufs­mä­ßig­keit wird unter­stellt, wenn die Beschäf­ti­gung für den Arbeit­nehmer nicht von unter­ge­ord­neter wirt­schaft­li­cher Bedeu­tung ist. Sie ist immer anzu­nehmen, wenn die Beschäf­ti­gungs­zeiten im Laufe eines Kalen­der­jahres 70 Arbeits­tage bzw. drei Monate über­schreiten. Bei den Beschäf­ti­gungs­zeiten werden alle Beschäf­ti­gungen ange­rechnet, in denen das Entgelt monat­lich mehr als 520 Euro (bis 30.9.2022: 450 Euro) betrug.

Was ist bei einer kurzfristigen Beschäftigung zu beachten?

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vorneherein auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist und – sofern das Entgelt 520 Euro im Monat übersteigt – nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Dies gilt auch für Saisonarbeitskräfte. Dabei muss die Beschäftigung aber entweder vertraglich oder nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses begrenzt angelegt sein.

Für eine kurzfristige Beschäftigung sind weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer Beiträge zur Krank-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Der Arbeitgeber hat jedoch Beiträge zur Unfallversicherung zu entrichten.