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Was ist der Vergleichslohn?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist der Vergleichslohn?
  2. Was passiert wenn die Höchstüberlassungsdauer überschritten wird?
  3. Wann tritt Equal Treatment ein?
  4. Wann muss man einen Leiharbeiter übernehmen?
  5. Was passiert nach 9 Monaten Zeitarbeit?
  6. Ist Equal Pay Pflicht?
  7. Was verdient Leiharbeiter nach 9 Monaten?
  8. Wann bekommt ein Leiharbeiter mehr Geld?
  9. Wann wird Equal Pay nicht bezahlt?
  10. Was passiert nach 6 Monaten Zeitarbeit?
  11. Wann muss ein Leiharbeiter fest eingestellt werden?
  12. Wann greift Equal Pay nicht?
  13. Wie viel Weihnachtsgeld bekommt man als Leiharbeiter?
  14. Wer kontrolliert Equal Pay?

Was ist der Vergleichslohn?

Als Zeitarbeitsunternehmen geben wir, die Schmirl Personaldienstleistung GmbH, einen kleinen Einblick darüber, wie unsere Mitarbeiter vergütet werden und wie eine Lohnabrechnung erstellt wird. Die in diesem Text verwendete Bezeichnung „Mitarbeiter“ sowie sonstige Personenbezeichnungen erfolgen geschlechtsunabhängig. Sie werden ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwendet.

Stellen wir als Zeitarbeitsunternehmen einen Mitarbeiter ein, dann erfüllen wir alle Verpflichtungen, die sich aus diesem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis ergeben.

Was passiert wenn die Höchstüberlassungsdauer überschritten wird?

Die Höchstüberlassungsdauer ist der Zeitraum, für den ein Zeitarbeitnehmer maximal einer Entleiherfirma überlassen werden darf. Seit 2017 ist geregelt, dass Zeitarbeitnehmer nicht länger als 18 Monate am Stück an ein und dasselbe Unternehmen überlassen werden dürfen. Das schreibt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in §1 Absatz 1b vor.Wenn derselbe Arbeitnehmer mehrfach in einem Kundenunternehmen eingesetzt wird, zählt der Zeitraum jeder Überlassung zu diesen 18 Monaten, sofern dazwischen nicht eine Unterbrechung von mehr als drei Monaten lag. Wenn es also eine Pause zwischen den Einsätzen bei demselben Unternehmen gab, die länger als drei Monate dauert, wird die Einsatzzeit von Neuem berechnet und der Mitarbeiter kann erneut 18 Monate bei dem Unternehmen eingesetzt werden.Zeiten, in denen der Mitarbeiter krank oder im Urlaub war, zählen übrigens zur Höchstüberlassungsdauer dazu, falls der Einsatz nicht offiziell beendet wurde. Einsatzfreie Zeiten oder Überlassungen an andere Unternehmen werden aber nicht mitgerechnet.

Wann tritt Equal Treatment ein?

Equal Pay bedeutet genau das, was es auf Deutsch übersetzt heißt: gleiche Bezahlung. Dementsprechend sollen Leiharbeitnehmer, die Zeitarbeitsfirmen anderen Unternehmen zeitweise überlassen, das gleiche Gehalt bekommen, wie die dauerhaft beschäftigten Kollegen.

Dabei ist jedoch zwischen dem “Equal Treatment”, also dem Gleichstellungsgrundsatz von 2008 und dem “Equal Pay Grundsatz ”, der gleichen Bezahlung, von 2014 zu unterscheiden. Beide sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ( AÜG) geregelt.

Das Equal Treatment trat im November 2008 erstmals in Kraft. Es besagt, dass Zeitarbeitnehmer unter den gleichen Arbeitsbedingungen arbeiten, wie ihre festangestellten Kollegen. Dazu gehören die Arbeits- und Ruhezeiten, Pausen, Nacht- und Schichtarbeit und Urlaubstage.

Wann muss man einen Leiharbeiter übernehmen?

Leiharbeit soll Betrieben die Flexibilität geben, kurzfristig Personal aufzustocken. Eine Verleihfirma stellt dafür den Betrieben Personal – eben sogenannte Leiharbeitnehmer - zur Verfügung. Diese sind bei der Verleihfirma angestellt und schließen ihre Arbeitsverträge auch nur mit diesen ab. Dennoch sind Leiharbeitnehmer in die Arbeitsstrukturen der Betriebe, an die sie ausgeliehen werden, eingegliedert. Hinsichtlich der Arbeitsausführung unterliegen sie deren Weisungen. Dies, obwohl offiziell keine Rechtsverhältnisse zwischen Leiharbeitnehmer und den Betrieben des Einsatzortes bestehen. Die Leiharbeitnehmer erhalten ihren Lohn von der Verleihfirma. Zwischen Verleiher und Entleiher wird ein Stundensatz für die zu leistende Arbeitszeit des Leiharbeitnehmers vereinbart, der (in der Regel) deutlich über dem eigentlichen Lohn des Leiharbeitnehmers liegt.

Das neue AÜG, das seit dem 1.4.2017 in Kraft ist, hat für die Dauer der Leiharbeit eine Obergrenze eingeführt. Der einzelne Leiharbeitnehmer darf grundsätzlich maximal 18 Monate auf demselben Arbeitsplatz bei einem Entleiher arbeiten (§ 1 Abs. 1b Satz 1 AÜG). Ein Überschreiten der Höchstüberlassungsdauer führt zur Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer, es sei denn, der Leiharbeitnehmer erklärt schriftlich bis zum Ablauf eines Monats nach Überschreiten der zulässigen Überlassungshöchstdauer gegenüber dem Verleiher oder dem Entleiher, dass er an dem Arbeitsvertrag mit dem Verleiher festhält (§ 9 Abs. 1 Nr. 1b AÜG). Sollte der Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer aus dem vorgenannten (oder einem anderen in § 9 AÜG genannten) Grund unwirksam sein, gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer als zustande gekommen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG).

Tarifverträge oder auch Betriebsvereinbarungen können Abweichungen vorsehen, die eventuell einen – gegenüber den 18 Monaten deutlich - längeren Einsatz von Leiharbeitnehmern ermöglichen. Die für den einzelnen Leiharbeiter geltende Obergrenze von 18 Monaten kann aber – in der Gesamtwirkung – leicht ausgehebelt werden. Das neue Gesetz verbietet nämlich nicht einen Austausch der Leiharbeiter auf demselben Arbeitsplatz. Möglich ist daher ganz legal das dauerhafte Besetzen von Dauerarbeitsplätzen mit – jeweils wechselnden – Leiharbeitnehmern (siehe näher Ulber, § 1 Rn. 249). Dies wird von vielen als Skandal und echte Verschlechterung angesehen.

Was passiert nach 9 Monaten Zeitarbeit?

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Ist Equal Pay Pflicht?

Als Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung definiert man eine Beschäftigungsart, bei der Arbeitnehmer(innen) von einem Arbeitgeber oder einer Arbeitgeberin einer dritten Partei gegen ein vorab definiertes Entgelt überlassen werden. Die Einsatzdauer kann vorab festgelegt oder bei Bedarf verlängert werden.

Die Begriffe Zeitarbeit, Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung werden synonym verwendet. Sie bezeichnen das Dreiecksverhältnis von Entleiher, Verleiher und Leiharbeitnehmer. Das Verleihen des Mitarbeiters ist eine professionelle Dienstleistung, für welche der Verleiher eine Rechnung an den Entleiher schreibt.

Um die Rechte und Pflichten von Entleihern, Verleihern und Leiharbeitskräften festzuschreiben, regelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (kurz: AÜG)  im Detail die die Rahmenbedingungen zur zeitweisen Überlassung von Arbeitnehmern. Primäres Ziel des Gesetzes ist es, Leiharbeitnehmer vor Ausbeutung zu schützen.

Was verdient Leiharbeiter nach 9 Monaten?

Als Mitarbeiter bekommen Sie jeden Monat ein festes Gehalt vom Personaldienstleister, wie zum Beispiel der hebUP GmbH, überwiesen. Das ist unabhängig davon, ob Sie gerade in einem Einsatz sind oder nicht. Dieses Arbeitsentgelt orientiert sich an verschiedenen Faktoren:

Wann bekommt ein Leiharbeiter mehr Geld?

Tarifrunde Leiharbeit 2022/23

Foto (Archiv): Thomas Range

Foto (Archiv): Thomas Range

Die Monatsentgelte für Leihbeschäftigte der Entgeltgruppen 3 bis 9 steigen ab April 2023 um 6 Prozent (EG 9) bis 9,25 Prozent (EG 3 und 4). Diesen Tarifabschluss haben die IG Metall und die anderen DGB-Gewerkschaften am Freitagmorgen in der dritten Verhandlungsrunde mit den Leiharbeitgeberverbänden BAP und iGZ erzielt.

Wann wird Equal Pay nicht bezahlt?

Viele Betriebe griffen in der Vergangenheit auf günstige Leih- oder Zeitarbeiter zurück, um saisonal bedingte Arbeitssteigerungen oder personelle Engpässe zu überwinden. Was damals eine beliebte Methode war, um Kosten einzusparen, ist heute dank Equal Pay nicht mehr möglich. Denn seit 2017 sind Betriebe dazu verpflichtet, Leiharbeiter genauso wie feste Arbeitnehmer zu entlohnen.

Für Leiharbeiter bedeutet dies eine faire finanzielle Behandlung, die bei ihnen zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit führt. Und auch Unternehmen und Human-Resources-Abteilungen profitieren von administrativen Entlastungen, da sie zum Beispiel aufwändige Bewerbungsprozesse umgehen. Jedoch müssen Unternehmen, die Mitarbeiter entleihen, darauf achten, Equal Pay korrekt umzusetzen. Denn Fehler bei der Equal-Pay-Berechnung bringen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro mit sich.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied in seinem Urteil vom 31.05.2023, dass Leiharbeiter bei selber Arbeit nicht zwingend denselben Lohn wie festangestellte Arbeitnehmer erhalten müssen. Dies ist genau dann der Fall, wenn die schlechtere Bezahlung von Leiharbeitern in einem Tarifvertrag geregelt ist.

Beim Equal-Pay-Modell zahlen Unternehmen ihren Leiharbeitern den gleichen Lohn wie Festangestellten in einer ähnlichen Anstellung. Eine Bezahlung nach Equal Pay ist nach 9 Monaten (gesetzliches Equal Pay) beziehungsweise 15 Monaten (tarifliches Equal Pay) ununterbrochener Beschäftigung des Leiharbeiters im Unternehmen vorgeschrieben.

Zu den gewährten Vergütungen zählen normalerweise:

  • Anteilige Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherungszahlungen
  • Bezahlter Urlaub
  • Mehrarbeit oder Freizeitausgleich
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge
  • Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld
  • Boni, Prämien oder Provisionen
  • Schichtzulagen
  • Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitsmittel
  • Zuschüsse für Anfahrt, Kantine o.ä.

Was passiert nach 6 Monaten Zeitarbeit?

Viele Betriebe griffen in der Vergangenheit auf günstige Leih- oder Zeitarbeiter zurück, um saisonal bedingte Arbeitssteigerungen oder personelle Engpässe zu überwinden. Was damals eine beliebte Methode war, um Kosten einzusparen, ist heute dank Equal Pay nicht mehr möglich. Denn seit 2017 sind Betriebe dazu verpflichtet, Leiharbeiter genauso wie feste Arbeitnehmer zu entlohnen.

Für Leiharbeiter bedeutet dies eine faire finanzielle Behandlung, die bei ihnen zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit führt. Und auch Unternehmen und Human-Resources-Abteilungen profitieren von administrativen Entlastungen, da sie zum Beispiel aufwändige Bewerbungsprozesse umgehen. Jedoch müssen Unternehmen, die Mitarbeiter entleihen, darauf achten, Equal Pay korrekt umzusetzen. Denn Fehler bei der Equal-Pay-Berechnung bringen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro mit sich.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied in seinem Urteil vom 31.05.2023, dass Leiharbeiter bei selber Arbeit nicht zwingend denselben Lohn wie festangestellte Arbeitnehmer erhalten müssen. Dies ist genau dann der Fall, wenn die schlechtere Bezahlung von Leiharbeitern in einem Tarifvertrag geregelt ist.

Beim Equal-Pay-Modell zahlen Unternehmen ihren Leiharbeitern den gleichen Lohn wie Festangestellten in einer ähnlichen Anstellung. Eine Bezahlung nach Equal Pay ist nach 9 Monaten (gesetzliches Equal Pay) beziehungsweise 15 Monaten (tarifliches Equal Pay) ununterbrochener Beschäftigung des Leiharbeiters im Unternehmen vorgeschrieben.

Zu den gewährten Vergütungen zählen normalerweise:

  • Anteilige Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherungszahlungen
  • Bezahlter Urlaub
  • Mehrarbeit oder Freizeitausgleich
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge
  • Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld
  • Boni, Prämien oder Provisionen
  • Schichtzulagen
  • Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitsmittel
  • Zuschüsse für Anfahrt, Kantine o.ä.

Wann muss ein Leiharbeiter fest eingestellt werden?

Hier sind die wichtigsten Punkte, welche sich durch die Änderungen bzw. Konkretisierungen

von § 1 Abs. 1 Satz 4 ergeben:

  • Die Höchstdauer für die Einstellung eines Zeitarbeitnehmers beträgt 18 Monate.

  • Nach neun Monaten hat der Arbeitnehmer Anspruch auf das gleiche Entgelt wie fest angestellte Mitarbeiter.

  • Streikende Arbeitnehmer können nicht jederzeit durch Zeitarbeitnehmer ersetzt werden.

  • Diese Vorschriften gelten nur für Arbeitnehmer, die über einen Personaldienstleister eingestellt werden.

Spielen Sie mit dem Gedanken, fest angestellt und somit dauerhaft bei Ihrem Entleiher zu arbeiten? Dann haben Sie vermutlich einige Fragen zu diesem Thema. Zum Beispiel: Wie genau läuft das eigentlich ab mit der Übernahme in Festanstellung? Wir, die besonders relevanten Punkte für Sie ausfindig gemacht, damit aus Zeitarbeit eine Übernahme in die Festanstellung wird.

Grundvoraussetzung für Sie als Zeitarbeitskraft ist vermutlich, dass Sie sich in Ihrem aktuellen „Leihbetrieb“ gut integrieren konnten und sich dort rundum wohlfühlen. Wenn das Unternehmen, welches Sie gerade „leiht“ ebenfalls mit Ihnen und Ihrem Arbeitseinsatz zufrieden ist, kann man mit der Zeitarbeitsfirma über eine Übernahme sprechen. Der aktuelle Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Personaldienstleister wird dann im ersten Schritt im gegenseitigen Einverständnis schriftlich aufgelöst. Im Anschluss unterzeichnen Sie einen neuen Arbeitsvertrag mit dem entsprechenden Unternehmen direkt.

In vielen Fällen ist es so, dass die Zeitarbeitsfirma vom übernehmenden Betrieb ein Honorar gezahlt bekommt. Die Größenordnung liegt durchschnittlich bei ein bis drei Monatsgehältern des vermittelten Angestellten. Es gibt aber auch Agenturen, die auf ihre Vermittlungsprovision verzichten.

Wann greift Equal Pay nicht?

Equal Pay bedeutet, dass ein Unternehmen seinen Leihmitarbeitern ein ebenso hohes Arbeitsentgelt zahlen muss wie den fest beschäftigen Mitarbeitern in einer vergleichbaren Anstellung. Der Anspruch auf Equal Pay wird in § 8 des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) geregelt und greift, sobald der Leiharbeitnehmer neun Monate ununterbrochen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt ist.

Wie viel Weihnachtsgeld bekommt man als Leiharbeiter?

Mitgliedervorteil Leiharbeit

Foto: iStock.com/kadmy

27. Juni 202327. 6. 2023 | Aktualisiert am 9. August 20239. 8. 2023

Anspruch auf die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld haben Leihbeschäftigte, die zum Stichtag 30. November 2023 mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall und seit über sechs Monaten bei ihrem Verleih-Arbeitgeber beschäftigt sind. Dies gilt für Beschäftigte von Leihfirmen, die an die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft mit den Leiharbeitgeberverbänden BAP und iGZ gebunden sind (über 90 Prozent aller Leihbeschäftigten) – jedoch nicht für Verleihbetriebe, die keinen Tarif oder eigene Tarifverträge haben – etwa den Personaldienstleister Autovision, wo ein eigener Haustarif gilt.

Wer kontrolliert Equal Pay?

Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wurde von der Politik medial wirksam insbesondere dafür gefeiert, dass Leiharbeiter endlich "gleichen Lohn für gleiche Arbeit" erhielten. Ferner, so wurde immer wieder betont, sei die Tarifautonomie erheblich gestärkt worden. Niedergeschlagen haben sich diese prominenten Aspekte der AÜG-Reform in § 8 AÜG. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, die selbst erfahrene und kundige Juristen äußerst aufmerksam studieren müssen, um sie zu verstehen. Aus diesem Grunde ist wenig verwunderlich, dass in der betrieblichen Praxis gerade Fragen zur Bedeutung von § 8 AÜG bei der Arbeitnehmerüberlassung dominieren. Hier die wichtigsten Antworten:

Leiharbeiter erhalten grundsätzlich – wie bisher auch schon – ab ihrem ersten Einsatztag beim Entleiher das gleiche Arbeitsentgelt wie Arbeitnehmer mit vergleichbaren Tätigkeiten im Einsatzbetrieb.