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Ist e.K. Eine Firmierung?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Ist e.K. Eine Firmierung?
  2. Was bedeutet e.K. im Firmennamen?
  3. Ist e.K. das gleiche wie Einzelunternehmen?
  4. Wann darf man sich e.K. nennen?
  5. Hat eine eK einen Geschäftsführer?
  6. Warum eK und nicht GmbH?
  7. Was sind die Vorteile einer eK?
  8. Welche Vorteile hat eK?
  9. Hat eine EK einen Geschäftsführer?
  10. Warum EK und nicht GmbH?
  11. Was ist besser EK oder GmbH?
  12. Hat eine e.K. einen Geschäftsführer?
  13. Für wen ist eine e.K. geeignet?
  14. Für wen ist eine eK geeignet?
  15. Für wen ist eine EK geeignet?

Ist e.K. Eine Firmierung?

Gemäß § 1 Absatz 1 HGB ist jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt, ein Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsrechts. Ein Handelsgewerbe ist jede erlaubte, selbstständige, nach außen erkennbare wirtschaftliche Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird. Land- und Fortwirtschaft, die Verwaltung eigenen Vermögens, die freien Berufe sowie künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten sind von dieser Definition ausgenommen.

Ein Einzelkaufmann betreibt ein Handelsgewerbe als Alleininhaber und ist eine der häufigsten Rechtsformen in Deutschland. Der Einzelkaufmann genießt volle Entscheidungsfreiheit hinsichtlich seines Betriebsvermögens und behält alle Gewinne des Unternehmens für sich. Zudem ist für die Gründung eines Einzelunternehmens kein Mindestkapital erforderlich, was eine kostengünstige und formlose Gründung ermöglicht.

Was bedeutet e.K. im Firmennamen?

Eingetragene Kaufleute gehören als Einzelunternehmer zu der am meisten verbreiteten Rechtsform in Deutschland. Wie der Name bereits vermuten lässt, sind eingetragene Kaufleute bzw. „e. K.” in ein Verzeichnis „eingetragen” – und zwar ins Handelsregister. Eingetragene Kaufleute gehören der Rechtsform „Einzelunternehmen” an, die für Einzel-Gründer häufig die ideale rechtliche Grundlage bietet. Als Kaufmann zählt, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 Abs. 1 HGB). Ein Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, das Unternehmen erfordert in Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (§ 1 Abs. 2 HGB).

Als Betreiber gewerblichen Handels sind Sie zu der Eintragung ins HRG verpflichtet. Solche Kaufleute werden deshalb auch als „Istkaufleute” (bzw. Istkauffrau oder Istkaufmann) bezeichnet. Wer Kleingewerbetreibender oder selbständiger Freiberufler ist und den HRG-Eintrag freiwillig vornehmen kann, wird als „Kannkaufmann” (bzw. Kannkaufleute oder Kannkauffrau) bezeichnet. Machen Kannkaufleute von ihrem Wahlrecht Gebrauch, sich ins HRG einzutragen, findet das HGB auch auf sie Anwendung. So erhalten Kannkaufleute die Kaufmannseigenschaft.

Ist e.K. das gleiche wie Einzelunternehmen?

  • Die Bedeutung der Abkürzung EK lautet „eingetragener Kaufmann“.
  • Beim EK handelt es sich um eine Rechtsform in Deutschland.
  • Eingetragene Kaufleute sind natürliche Personen mit einem Handelsregistereintrag.
  • Ein eingetragener Kaufmann muss den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) folgen.
  • Um zu entscheiden, ob sich ein Einzelunternehmer als Kaufmann eintragen muss, werden zahlreiche Faktoren herangezogen: etwa, ob ein Betrieb eine kaufmännische Einrichtung erfordert.

Vorteile von der Rechtsform als eingetragene Kaufleute sind unter anderem die schnelle Gründung.

  • Nachteile sind die unbeschränkte Haftung und Bilanzierungspflicht.
  • Um sich als Kaufmann eintragen zu lassen, registrieren Sie sich zunächst im Handelsregister. Erst dann folgen die Gewerbeanmeldung, die Anmeldung beim Finanzamt und ggf. bei der IHK und HWK.

Der eingetragene Kaufmann (kurz: EK) ist die Rechtsform, die in Deutschland am häufigsten vorkommt. Dabei handelt es sich um eine natürliche Person, die im Handelsregister eingetragen ist. Kaufleute sind Einzelunternehmer. Das bedeutet, dass sie alleinige Inhaber sind und in der Firma keine Partner haben. Bei eingetragenen Kaufleuten findet das Handelsgesetzbuch (HGB) als Gesetzgrundlage Anwendung.

Wann darf man sich e.K. nennen?

  • Startseite
  • Rechtsformen
  • Eingetragener Kaufmann
  • Die Rechtsform der eingetragenen Kaufleute bezeichnet Einzelunternehmer*innen, die im Handelsregister eingetragen sind.  Grundsätzlich zählt jede*r als Kaufmann bzw. Kauffrau, der oder die ein Handelsgewerbe betreibt. Als Handelsgewerbe wird wiederum jeder Betrieb eingeordnet, der als Gewerbe angemeldet ist – es sei denn, das Unternehmen bzw. das Gewerbe erfordert in Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Was abstrakt klingt, erklären wir im nächsten Absatz anhand konkreter Kriterien noch genauer.

    Für die Definition des/der eingetragene*n Kaufmanns/-frau ist außerdem noch wichtig zu wissen, dass es sich immer nur um eine einzelne Person handeln kann – sobald mehrere Kaufleute gemeinsam gründen, wird aus dem „e.K.“ eine offene Handelsgesellschaft (OHG). Ebenfalls zu unterscheiden ist das Kleingewerbe und der/die Kleingewerbetreibende: Dabei handelt es sich um eine*n nicht eingetragene*n Einzelunternehmer*in, für den/die das Privatrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) greift, während für den Einzelkaufmann das Handelsgesetzbuch (HGB) gilt.

    Wichtig: Als e.K. bist du, wie jede*r Einzelunternehmer*in, eine natürliche Person und keine juristische. Um Verwirrungen bei Geschäftspartner*innen und Kunden zu vermeiden und dich vor eventuellen Abmahnungen und anderen rechtlichen Konsequenzen zu schützen, solltest du dich darum nicht als Geschäftsführer*in, sondern immer als Inhaber*in bezeichnen. 

    Hat eine eK einen Geschäftsführer?

    Auf Visitenkarten, Geschäftspapier und im Impressum von Internetauftritten ist häufig zu beobachten, dass sich Einzelunternehmer als Geschäftsführer bezeichnen, teilweise auch als CEO, Managing Director oder ähnliches.

    Die rechtliche Zulässigkeit derartiger Titel ist sehr zweifelhaft. Neben Fehlvorstellungen zur Unternehmensgröße sind falsche Schlussfolgerungen insbesondere im Hinblick auf den Vertragspartner des Kunden denkbar, da der Verkehr zu der falschen Annahme verleitet werden kann, der „Geschäftsführer“ handele nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter einer juristischen Person (z.B. einer GmbH).

    Warum eK und nicht GmbH?

    Der wichtigste Vorteil liegt auf der Hand: Die GmbH bietet einen Haftungsschutz für den Unternehmer. Die Haftung ist beschränkt und begrenzt sich auf die Stammeinlage, wohingegen Einzelunternehmer mit ihrem gesamten privaten Kapital auch für Geschäftsverbindlichkeiten haften.

    Die beschränkte Haftung bei einer GmbH bietet vor allem Schutz für unvorhergesehene Risiken sowie allgemeinen Risiken aus dem laufenden Geschäft und ermöglicht es dem Unternehmer, in einer Krise flexibler zu agieren.

    Ganz aus der persönlichen Haftung nehmen können sich Online-Händler aber auch bei dem Betreiben des Online-Handels über eine GmbH nicht. Werden Kredite bei Banken aufgenommen – zum Beispiel für Wareneinkauf oder die Produktion in Fernost – verlangen die Kreditinstitute regelmäßig eine persönliche Bürgschaft des Unternehmers, so dass auch hier das Privatvermögen in Gefahr ist. Auch bei Steuerschulden die aus vorsätzlichem Handeln entstehen, kann eine persönliche Haftung resultieren.

    Es kann steuerliche Vorteile mit sich bringen, den Online-Handel über eine GmbH abzuwickeln. Solche Vorteile ergeben sich häufig, wenn die erwirtschafteten Gewinne wieder in das Geschäft reinvestiert werden sollen. Statt private Anschaffungen zu tätigen, werden die Gewinne verwendet, um weitere Waren zu beziehen oder produzieren zu lassen. Oftmals ist die unternehmerische Herausforderung nicht der Absatz der Waren, sondern der ausreichende Wareneinkauf und deren Finanzierung.

    Ab einem zu versteuernden Jahresgewinn von rund 54.000 Euro müssen unverheiratete Einzelunternehmer den Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 42 % zahlen. Bevor die Gewinne reinvestiert werden können, muss deshalb erst eine hohe Steuerbelastung abgeführt werden.

    Bei der GmbH beträgt der Steuersatz auf erwirtschaftete Gewinne hingegen nur rund 30 % (15 % Körperschaftsteuer und etwa 15 % Gewerbesteuer – abhängig von Ihrer Gemeinde). Es handelt sich um einen pauschalen Steuersatz, der schon ab dem ersten Euro erwirtschaftetem Gewinn gilt.

    Die Rechtsform der GmbH ist durch das GmbH-Gesetz klar strukturiert. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen mehrere Beteiligte Eigenkapital hingegeben haben und sich an dem Geschäftsbetrieb des Online-Handels beteiligen möchten.

    Für viele im Geschäftsleben auftretende Fragen und Probleme sieht das GmbH-Gesetz Regelungen vor. Nicht zuletzt dadurch, dass wichtige Veränderungen notariell beurkundet werden müssen, bietet die GmbH Sicherheit für Investoren, die sich an einem Geschäftsmodell beteiligen möchten.

    Die Rechtsform einer GmbH erleichtert es deshalb für Online-Händler, Eigenkapital von außen aufzunehmen und so weiteres Wachstum zu finanzieren.

    Die Überführung des Online-Handelbetriebs von einem Einzelunternehmen auf eine GmbH bürgt aber auch steuerliche Risiken.

    Dies ist dann der Fall, wenn eine GmbH neu gegründet und der Online-Handel schleichend vom Einzelunternehmen auf die GmbH verlagert oder das Einzelunternehmen aufgegeben wird.

    Ebenso problematisch können Fälle sein, in denen das Einzelunternehmen bzw. einzelne Teile des Einzelunternehmens an die GmbH verkauft werden.

    Was sind die Vorteile einer eK?

    Als Gründer eines Einzelunternehmens sind Sie komplett flexibel und haben den größtmöglichen Gestaltungsspielraum für Ihre Unternehmung. Entscheidungen können jederzeit von Ihnen alleine getroffen werden. Es bedarf keiner Übereinkunft mit weiteren Gesellschaftern, etc. Des Weiteren müssen Sie Ihre Gewinne mit niemandem teilen; die Gewinne Ihres Unternehmens gehören uneingeschränkt Ihnen.

    Welche Vorteile hat eK?

    Einzelunternehmer müssen folgende Angaben eintragen lassen:

    • Vor- und Zuname des Unternehmers,
    • Rechtsform und Firma des Unternehmens,
    • Sitz und Geschäftsanschrift des Unternehmens
    • eventuelle Zweigniederlassungen mit Anschrift sowie
    • Gegenstand des Unternehmens.

    Anders als bei eingetragenen Personen- und Kapitalgesellschaften muss bei der e.K.-Eintragung kein Gesellschafts- oder Stammkapital nachgewiesen werden. Durch die Eintragung ins Handelsregister entsteht auch keine eigene juristische Person. Die „e.K.“-Firma kann aber vor Gericht klagen und verklagt werden. Den Ablauf einer Handelsregister-Eintragung erläutert ein aktuelles IHK-Erklärvideo.

    Hat eine EK einen Geschäftsführer?

    Darf man sich Einzelunternehmer "Geschäftsführer" nennen?

    Das OLG München hat sich mit der Frage beschäftigt, ob sich ein Einzelunternehmer im Impressum als „Geschäftsführer“ bezeichnen darf (OLG München, Urteil vom 14.11.2013, Az. 6 U 1888/13).

    Warum EK und nicht GmbH?

    Die GmbH zahlt 15 % Körperschaftsteuer. Ein Einzelunternehmer unterliegt der Einkommensteuer, mit 45 % Spitzensteuersatz. Wer 300.000 Euro Einkommen aus anderen Quellen hat, zahlt für 100.000 Euro Gewinn im Einzelunternehmen 45.000 Euro Einkommensteuer. Eine GmbH mit 100.000 Euro Gewinn muss 15.000 Euro Körperschaftsteuer zahlen. Nur ein Drittel.

    Anders sieht es bei geringen Gewinnen aus. In der Einkommensteuer gibt es einen Grundfreibetrag und geringe Steuersätze bei geringem Einkommen. Wer 10.000 Euro Einkommen hat, zahlt als Einzelunternehmer nur 36 Euro Einkommensteuer. Bei der GmbH werden schon die ersten 10.000 Euro mit 15 % Körperschaftsteuer belegt, macht 1.500 Euro.

    Ein Vergleich von Körperschaftsteuer und Einkommensteuer ist unvollständig. Die meisten Unternehmen müssen auch Gewerbesteuer zahlen. Für die GmbH ist das ein echter Kostenfaktor. Bei Einzelunternehmern rechnet das Finanzamt die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer an. Die Summe aller Ertragsteuern nähert sich dadurch etwas an.

    Was ist besser EK oder GmbH?

    Vor- und Nachteile der GmbH

    Viele mittelständische Unternehmen funktionieren als Einzelunternehmen – die Gründer sind oft allein oder mit wenigen Mitarbeitern in die Selbstständigkeit gestartet und nach und nach zu einem größeren Betrieb gewachsen. 

    Hat eine e.K. einen Geschäftsführer?

    Allerdings ist der eingetragene Kaufmann buchführungspflichtig und bilanzierungspflichtig. Die Pflicht Bilanzen zu erstellen besteht jedoch nach § 241a HGB nicht, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 600.000 Euro Umsatz und je 60.000 Euro Jahresüberschuss erwirtschaftet wurden. Dann genügt eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR).

    Eines der größten Risiken bildet in der Tatsache, dass der e. K. als Einzelunternehmer für sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens persönlich mit seinem gesamten Vermögen haftet – also auch mit seinem privaten. Prominentes Beispiel dafür ist Anton Schlecker. Einst unter den 100 reichsten Deutschen, musste er als eingetragener Kaufmann nach Insolvenz der Drogeriemarktkette auch mit seinem privaten Vermögen haften.

    Dies zeigt, dass die Rechtsform e. K. nicht für jedes Unternehmen geeignet ist. Dennoch kann sie sinnvoll sein. Es gilt, die Vor- und Nachteile im persönlichen Fall abzuwägen und Alternativen in Betracht zu ziehen. Gern unterstützen wir Sie als unseren Mandanten dabei. 

    Für wen ist eine e.K. geeignet?

    Allerdings ist der eingetragene Kaufmann buchführungspflichtig und bilanzierungspflichtig. Die Pflicht Bilanzen zu erstellen besteht jedoch nach § 241a HGB nicht, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 600.000 Euro Umsatz und je 60.000 Euro Jahresüberschuss erwirtschaftet wurden. Dann genügt eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR).

    Eines der größten Risiken bildet in der Tatsache, dass der e. K. als Einzelunternehmer für sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens persönlich mit seinem gesamten Vermögen haftet – also auch mit seinem privaten. Prominentes Beispiel dafür ist Anton Schlecker. Einst unter den 100 reichsten Deutschen, musste er als eingetragener Kaufmann nach Insolvenz der Drogeriemarktkette auch mit seinem privaten Vermögen haften.

    Dies zeigt, dass die Rechtsform e. K. nicht für jedes Unternehmen geeignet ist. Dennoch kann sie sinnvoll sein. Es gilt, die Vor- und Nachteile im persönlichen Fall abzuwägen und Alternativen in Betracht zu ziehen. Gern unterstützen wir Sie als unseren Mandanten dabei. 

    Für wen ist eine eK geeignet?

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    Umfassender Fachbeitrag zum eingetragenen Kaufmann mit folgenden Abschnitten: Wer muss sich ins Handelsregister eintragen lassen, wer kann sich eintragen lassen, wie erfolgen Eintragung und Gründung, welche Buchhaltungspflichten bestehen, welche Rechte und Pflichten, was ist bei der Firmierung zu beachten, welche Haftung trifft den e.K. sowie welche Steuerpflichten - und welche Vor- und Nachteile bietet der eingetragene Kaufmann?

    Für wen ist eine EK geeignet?

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    Umfassender Fachbeitrag zum eingetragenen Kaufmann mit folgenden Abschnitten: Wer muss sich ins Handelsregister eintragen lassen, wer kann sich eintragen lassen, wie erfolgen Eintragung und Gründung, welche Buchhaltungspflichten bestehen, welche Rechte und Pflichten, was ist bei der Firmierung zu beachten, welche Haftung trifft den e.K. sowie welche Steuerpflichten - und welche Vor- und Nachteile bietet der eingetragene Kaufmann?