:

Was ist Grenzgänger für eine Marke?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Was ist Grenzgänger für eine Marke?
  2. Wo produziert Grenzgänger?
  3. Wie wird man ein Grenzgaenger?
  4. Wem gehört der Grenzgänger Shop?
  5. Für was steht Grenzgänger?
  6. Haben Grenzgänger eine Steuerklasse?
  7. Welche Steuerklasse hat man als Grenzgänger?
  8. Wie viele Mitglieder hat Grenzgänger?
  9. Wie alt ist Grenzgänger?
  10. Wie kann ich als Grenzgänger Steuern sparen?
  11. Wie viel Steuern muss ich in Deutschland als Grenzgänger zahlen?
  12. Ist Querly der Chef von Grenzgänger?
  13. Welche Steuerklasse hat ein Grenzgänger?
  14. Wer ist der Chef von Grenzgänger?
  15. Wie viel Geld hat Querly?

Was ist Grenzgänger für eine Marke?

Nach Unionsrecht ist der Arbeitnehmer ein „Grenzgänger“, der im Gebiet eines Mitgliedstaats (Beschäftigungsstaat) beschäftigt ist und im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats (Wohnsitzstaat – politisches Kriterium) wohnt, in das er in der Regel täglich, mindestens aber einmal wöchentlich, zurückkehrt (zeitliches Kriterium). Diese Definition, die neben der Fahrt vom Wohnsitz zur Arbeitsstätte über eine Grenze hinweg die tägliche oder wöchentliche Rückkehr an den Wohnsitz verlangt, gilt jedoch nur für den sozialen Schutz der betreffenden Arbeitnehmer in der Europäischen Union.

Da es keine unionsrechtliche Zuständigkeit gibt, sind für die steuerliche Behandlung der Grenzgänger ausschließlich die Doppelbesteuerungsabkommen maßgebend. Diese können beispielsweise die Besteuerung des Grenzgängers im Wohnsitzstaat (so z. B. nach dem französisch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommen), die Besteuerung im Quellenstaat (so z. B. nach dem Abkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland) oder beide Formen der Besteuerung gleichzeitig (Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland) vorsehen.

Während das OECD-Musterabkommen allgemein die Besteuerung im Quellenstaat vorsieht, liegt das Besteuerungsrecht zumeist beim Wohnsitzstaat und nicht beim Quellenstaat, wenn der Steuerpflichtige in der Grenzzone eines Staates wohnt und in der Grenzzone eines anderen Staates arbeitet, sofern der Betreffende regelmäßig an seinen Wohnsitz zurückkehrt. Liegt der Wohnort und/oder der Arbeitsort außerhalb der Grenzzone, wird das Arbeitseinkommen hingegen an der Quelle, d. h. im Beschäftigungsland, besteuert.

Die Systematik der Bestimmung der Steuerpflicht nach EStG verdeutlicht die Abbildung.

Die Bestimmung der Steuerpflicht wird im EStG stark an den Wohnsitz bzw. den gewöhnlichen Aufenthalt des Steuerpflichtigen gekoppelt. Hat ein Steuerpflichtiger (natürliche Person) seinen Wohnsitz i. S. d. § 8 Abgabenordnung (AO) bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt i. S. d. § 9 AO im Inland, gilt er in Deutschland nach § 1 Abs. 1 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig d. h. seine Gesamteinkünfte werden im Inland versteuert. Dabei können allerdings die persönliche Lage und der Familienstand des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. D.h. der Steuerpflichtige kann seine Sonderausgaben i. S. d. §10 EStG, Kinderfreibetrag i. S. d. § 32 EStG, außergewöhnliche Belastungen i. S. d. § 33 EStG steuerlich geltend machen. Darüber hinaus kann bei der Besteuerung der verheirateten Steuerpflichtigen, die zusammen veranlagt sind, das Ehegattensplitting-Verfahren gem. § 32a Abs. 5 EStG angewandt werden.[4] Die Steuerpflichtigen, die weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und Einkünfte i. S. d. § 49 EStG im Inland erziehen gelten nach § 1 Abs. 4 als beschränkt steuerpflichtig. D.h. solche Steuerpflichtigen sind lediglich mit ihren inländischen Einkünften in Deutschland steuerpflichtig. Die persönlichen Lage und der Familienstand der Steuerpflichtigen wird allerdings bei der Besteuerung nicht berücksichtigt. Unter anderen Einkunftsarten nennt § 49 auch die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 4). Das heißt, alle Arbeitnehmer, die im Ausland wohnen und im Inland nichtselbständige berufliche Tätigkeiten ausüben, müssten grundsätzlich als beschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Zu solchen Arbeitnehmern würden auch die Grenzpendler gehören, die in den nahe liegenden Nachbarländern wohnen, täglich bzw. regelmäßig im Inland ihre berufliche Tätigkeit ausüben und täglich bzw. regelmäßig zu ihrem Wohnsitz zurückkehren. Oft ist es der Fall, dass die Grenzpendler ihre Gesamteinkünfte in Deutschland erzielen. Berücksichtigt man die Tatsache, dass solche Arbeitnehmer keine steuerliche Begünstigungen wie Berücksichtigung der Sonderausgaben i. S. d. §10 EStG, des Kinderfreibetrags i. S. d. § 32 EStG, außergewöhnliche Belastungen i. S. d. § 33 EStG sowie Anwendung des Ehegattensplittings erfahren, erscheint diese Regelung äußerst ungerecht. Der deutsche Gesetzgeber hat sich in mit diesem Problem auseinandergesetzt und hat Mitte der 90er Jahre die Vorschriften zur fiktiven Steuerpflicht in § 1 Abs. 3 bzw. § 1a EStG in das deutsche Einkommensteuergesetz aufgenommen. Der Ausgangspunkt war allerdings das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Februar 1995, der die damals geltenden Vorschriften zur Bestimmung der Steuerpflicht bei den Grenzpendlern aus den EU-Mitgliedsstaaten als mit dem EU-Recht nicht vereinbar angesehen hat.[5]

Wo produziert Grenzgänger?

Das Aushängeschild von Grenzgaenger, der Youtuber querly, hat heute über 835.000 Youtube-Subscriber, seine Videos verzeichnen bisher über 95 Millionen Views. Die oft etwa zehn Minuten langen Filme zeigen meist ihn und Freunde on Tour mit ihren Enduro-Motorrädern. Im Mittelpunkt steht augenscheinlich der Lifestyle, mit dem Motorrad durch verschiedene Länder zu reisen und Spaß mit Wheelies und anderen Tricks zu haben. Was nicht zu sehen ist: Das Gesicht von querly. Er will seine Identität nach Aussage von Grenzgaenger-Chef Stephan-Peter Jäkel zum Schutz seiner Privatsphäre geheim halten.

„Wir haben die Brand mal so ganz anders aufgebaut: Zuerst war der Content da, dann der Name und erst zum Ende kamen die passenden Produkte dazu“, sagt Jäkel. Er setzt gemeinsam mit querly zu Beginnn komplett auf dessen Youtube-Subscriber, die sich fortan selbst als Grenzgaenger bezeichnen. Der Influencer beginnt 2014 dann auch, Pullover der Marke zu tragen. So kommen die ersten Verkäufe über den Online-Shop rein. „Wir sind 2014 mit unseren Hoodies gestartet und haben mittlerweile sowohl funktionelle Bekleidung fürs Motorradfahren als auch Lifestyle-Produkte wie T-Shirts und Snapbacks im Shop”, sagt Jäkel.

Wie wird man ein Grenzgaenger?

Grenzgänger im steuerlichen Sinne sind Personen, die in einem Staat als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer tätig sind und in einem anderen Staat wohnen. Grenzgängerregelungen gibt es in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Schweiz, mit Frankreich und mit Österreich.

Da es sich bei Grenzgängern um Auslandssachverhalte handelt, sind in diesen Fällen die Belege zur Anlage N-Gre direkt mit der Einkommensteuererklärung einzureichen (Belegvorlagepflicht).

Wem gehört der Grenzgänger Shop?

Diese Website benutzt Cookies, die für den technischen Betrieb der Website erforderlich sind und stets gesetzt werden. Andere Cookies, die den Komfort bei Benutzung dieser Website erhöhen, der Direktwerbung dienen oder die Interaktion mit anderen Websites und sozialen Netzwerken vereinfachen sollen, werden nur mit deiner Zustimmung gesetzt. Du kannst Cookies in deinem Browser auch generell unterbinden - für eine Anleitung hierzu wende dich bitte an deinen Browser-Hersteller. Unsere Datenschutzerklärung findest du unter https://grenzgaenger-shop.com/de/datenschutz

Diese Cookies sind für die Grundfunktionen des Shops notwendig.

Für was steht Grenzgänger?

Diese Website benutzt Cookies, die für den technischen Betrieb der Website erforderlich sind und stets gesetzt werden. Andere Cookies, die den Komfort bei Benutzung dieser Website erhöhen, der Direktwerbung dienen oder die Interaktion mit anderen Websites und sozialen Netzwerken vereinfachen sollen, werden nur mit deiner Zustimmung gesetzt. Du kannst Cookies in deinem Browser auch generell unterbinden - für eine Anleitung hierzu wende dich bitte an deinen Browser-Hersteller. Unsere Datenschutzerklärung findest du unter https://grenzgaenger-shop.com/de/datenschutz

Diese Cookies sind für die Grundfunktionen des Shops notwendig.

Haben Grenzgänger eine Steuerklasse?

Grenzgängerinnen/Grenzgänger sind Personen, die in einem Staat ihren Wohnsitz haben und sich in der Regel jeden Tag als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer ins Ausland begeben, um dort zu arbeiten. Dies kann sowohl Personen betreffen, die aus dem Ausland nach Österreich pendeln, um hier zu arbeiten ("inbound"), als auch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Österreich, die im Ausland tätig werden ("outbound").

Hier werden in Folge nur die Regelungen für Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in Österreich arbeiten, erläutert.

Frau B. hat ihren Wohnsitz in Deutschland, arbeitet aber in einer Fabrik in Vorarlberg.

"Inbound"-Grenzgängerinnen/Grenzgänger sind in Österreich grundsätzlich beschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass die Einkommensteuer nur für die inländischen Einkünfte berechnet wird. Einkünfte aus anderen Staaten bleiben dabei unberücksichtigt.

Welche Steuerklasse hat man als Grenzgänger?

Neben einer fehlenden Begriffsdefinition gibt es auch kein einheitliches europäisches Gesetz, das regelt, wie das Einkommen von Arbeitnehmenden zu versteuern ist, die zwischen zwei Ländern pendeln. Grundlage für die Besteuerung sind vielmehr einzelne Abkommen zwischen den Staaten. Diese Verträge werden auch als Doppelbesteuerungsabkommen bezeichnet und in diesen wird der Begriff Grenzgänger/in jeweils individuell definiert. Ziel der Abkommen ist es, zu vermeiden, dass Beschäftigte zweimal Steuern zahlen müssen.

In der Regel gilt: Arbeitnehmende, die in einem Staat wohnen und im Nachbarstaat arbeiten, müssen in dem Land Steuern zahlen, in dem sie arbeiten, also im sogenannten Tätigkeitsstaat.

Zurück zu unserem Beispiel: Gerhard, unser Grenzpendler in die Niederlande, zahlt seine Einkommensteuer also in den Niederlanden und nicht in Deutschland. Das in den Niederlanden versteuerte Gehalt bleibt für Gerhard in Deutschland steuerfrei. Es unterliegt allerdings dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Wenn Gerhard also weitere Einkünfte in Deutschland hat, wird das niederländische Einkommen dazu addiert und treibt den Steuersatz für das übrige steuerpflichtige Einkommen in die Höhe.

Wie viele Mitglieder hat Grenzgänger?

Nach Unionsrecht ist der Arbeitnehmer ein „Grenzgänger“, der im Gebiet eines Mitgliedstaats (Beschäftigungsstaat) beschäftigt ist und im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats (Wohnsitzstaat – politisches Kriterium) wohnt, in das er in der Regel täglich, mindestens aber einmal wöchentlich, zurückkehrt (zeitliches Kriterium). Diese Definition, die neben der Fahrt vom Wohnsitz zur Arbeitsstätte über eine Grenze hinweg die tägliche oder wöchentliche Rückkehr an den Wohnsitz verlangt, gilt jedoch nur für den sozialen Schutz der betreffenden Arbeitnehmer in der Europäischen Union.

Da es keine unionsrechtliche Zuständigkeit gibt, sind für die steuerliche Behandlung der Grenzgänger ausschließlich die Doppelbesteuerungsabkommen maßgebend. Diese können beispielsweise die Besteuerung des Grenzgängers im Wohnsitzstaat (so z. B. nach dem französisch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommen), die Besteuerung im Quellenstaat (so z. B. nach dem Abkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland) oder beide Formen der Besteuerung gleichzeitig (Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland) vorsehen.

Während das OECD-Musterabkommen allgemein die Besteuerung im Quellenstaat vorsieht, liegt das Besteuerungsrecht zumeist beim Wohnsitzstaat und nicht beim Quellenstaat, wenn der Steuerpflichtige in der Grenzzone eines Staates wohnt und in der Grenzzone eines anderen Staates arbeitet, sofern der Betreffende regelmäßig an seinen Wohnsitz zurückkehrt. Liegt der Wohnort und/oder der Arbeitsort außerhalb der Grenzzone, wird das Arbeitseinkommen hingegen an der Quelle, d. h. im Beschäftigungsland, besteuert.

Die Systematik der Bestimmung der Steuerpflicht nach EStG verdeutlicht die Abbildung.

Die Bestimmung der Steuerpflicht wird im EStG stark an den Wohnsitz bzw. den gewöhnlichen Aufenthalt des Steuerpflichtigen gekoppelt. Hat ein Steuerpflichtiger (natürliche Person) seinen Wohnsitz i. S. d. § 8 Abgabenordnung (AO) bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt i. S. d. § 9 AO im Inland, gilt er in Deutschland nach § 1 Abs. 1 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig d. h. seine Gesamteinkünfte werden im Inland versteuert. Dabei können allerdings die persönliche Lage und der Familienstand des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. D.h. der Steuerpflichtige kann seine Sonderausgaben i. S. d. §10 EStG, Kinderfreibetrag i. S. d. § 32 EStG, außergewöhnliche Belastungen i. S. d. § 33 EStG steuerlich geltend machen. Darüber hinaus kann bei der Besteuerung der verheirateten Steuerpflichtigen, die zusammen veranlagt sind, das Ehegattensplitting-Verfahren gem. § 32a Abs. 5 EStG angewandt werden.[4] Die Steuerpflichtigen, die weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und Einkünfte i. S. d. § 49 EStG im Inland erziehen gelten nach § 1 Abs. 4 als beschränkt steuerpflichtig. D.h. solche Steuerpflichtigen sind lediglich mit ihren inländischen Einkünften in Deutschland steuerpflichtig. Die persönlichen Lage und der Familienstand der Steuerpflichtigen wird allerdings bei der Besteuerung nicht berücksichtigt. Unter anderen Einkunftsarten nennt § 49 auch die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 4). Das heißt, alle Arbeitnehmer, die im Ausland wohnen und im Inland nichtselbständige berufliche Tätigkeiten ausüben, müssten grundsätzlich als beschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Zu solchen Arbeitnehmern würden auch die Grenzpendler gehören, die in den nahe liegenden Nachbarländern wohnen, täglich bzw. regelmäßig im Inland ihre berufliche Tätigkeit ausüben und täglich bzw. regelmäßig zu ihrem Wohnsitz zurückkehren. Oft ist es der Fall, dass die Grenzpendler ihre Gesamteinkünfte in Deutschland erzielen. Berücksichtigt man die Tatsache, dass solche Arbeitnehmer keine steuerliche Begünstigungen wie Berücksichtigung der Sonderausgaben i. S. d. §10 EStG, des Kinderfreibetrags i. S. d. § 32 EStG, außergewöhnliche Belastungen i. S. d. § 33 EStG sowie Anwendung des Ehegattensplittings erfahren, erscheint diese Regelung äußerst ungerecht. Der deutsche Gesetzgeber hat sich in mit diesem Problem auseinandergesetzt und hat Mitte der 90er Jahre die Vorschriften zur fiktiven Steuerpflicht in § 1 Abs. 3 bzw. § 1a EStG in das deutsche Einkommensteuergesetz aufgenommen. Der Ausgangspunkt war allerdings das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Februar 1995, der die damals geltenden Vorschriften zur Bestimmung der Steuerpflicht bei den Grenzpendlern aus den EU-Mitgliedsstaaten als mit dem EU-Recht nicht vereinbar angesehen hat.[5]

Wie alt ist Grenzgänger?

Wenn Halvor Angvik die Berge hochsteigt, hat er kaum einen Blick für die Aussicht. Denn er will eigentlich nur hinunterspringen. Halvor Angvik ist Wingsuit-Jumper. In einer Art Fledermaus-Anzug gleitet er durch die Lüfte und wird dabei 200 km/h schnell. Ein kleiner Fehler könnte ihn das Leben kosten.

Wie kann ich als Grenzgänger Steuern sparen?

Wenn Halvor Angvik die Berge hochsteigt, hat er kaum einen Blick für die Aussicht. Denn er will eigentlich nur hinunterspringen. Halvor Angvik ist Wingsuit-Jumper. In einer Art Fledermaus-Anzug gleitet er durch die Lüfte und wird dabei 200 km/h schnell. Ein kleiner Fehler könnte ihn das Leben kosten.

Wie viel Steuern muss ich in Deutschland als Grenzgänger zahlen?

Wenn Halvor Angvik die Berge hochsteigt, hat er kaum einen Blick für die Aussicht. Denn er will eigentlich nur hinunterspringen. Halvor Angvik ist Wingsuit-Jumper. In einer Art Fledermaus-Anzug gleitet er durch die Lüfte und wird dabei 200 km/h schnell. Ein kleiner Fehler könnte ihn das Leben kosten.

Ist Querly der Chef von Grenzgänger?

Wenn Halvor Angvik die Berge hochsteigt, hat er kaum einen Blick für die Aussicht. Denn er will eigentlich nur hinunterspringen. Halvor Angvik ist Wingsuit-Jumper. In einer Art Fledermaus-Anzug gleitet er durch die Lüfte und wird dabei 200 km/h schnell. Ein kleiner Fehler könnte ihn das Leben kosten.

Welche Steuerklasse hat ein Grenzgänger?

Als Grenzgänger sind Sie verpflichtet, die Verlegung Ihrer Arbeitsstätte in die Schweiz bei Ihrem jeweiligen Wohnsitz-Finanzamt anzuzeigen und entsprechend Ihrer Steuerklasse und dem zugrunde gelegten Einkommen die Steuer selbstständig abzuführen. Als Vorauszahlung werden 4,5 % Quellensteuerabzug von Ihrem Lohn vom Schweizer Arbeitgeber berücksichtigt. Die Steuerhöhe ermittelt das Finanzamt erstmals aufgrund Ihrer Verdienstangaben. Gemindert wird Ihr zu versteuerndes Einkommen durch Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Arbeitskleidung usw.

Ihr Einkommen in Schweizer Franken wird zu einem durchschnittlichen Wechselkurs vom Finanzamt in Euro umgerechnet (Stand 2023: 1 CHF = 0,990 €).

Wer ist der Chef von Grenzgänger?

Das Aushängeschild von Grenzgaenger, der Youtuber querly, hat heute über 835.000 Youtube-Subscriber, seine Videos verzeichnen bisher über 95 Millionen Views. Die oft etwa zehn Minuten langen Filme zeigen meist ihn und Freunde on Tour mit ihren Enduro-Motorrädern. Im Mittelpunkt steht augenscheinlich der Lifestyle, mit dem Motorrad durch verschiedene Länder zu reisen und Spaß mit Wheelies und anderen Tricks zu haben. Was nicht zu sehen ist: Das Gesicht von querly. Er will seine Identität nach Aussage von Grenzgaenger-Chef Stephan-Peter Jäkel zum Schutz seiner Privatsphäre geheim halten.

„Wir haben die Brand mal so ganz anders aufgebaut: Zuerst war der Content da, dann der Name und erst zum Ende kamen die passenden Produkte dazu“, sagt Jäkel. Er setzt gemeinsam mit querly zu Beginnn komplett auf dessen Youtube-Subscriber, die sich fortan selbst als Grenzgaenger bezeichnen. Der Influencer beginnt 2014 dann auch, Pullover der Marke zu tragen. So kommen die ersten Verkäufe über den Online-Shop rein. „Wir sind 2014 mit unseren Hoodies gestartet und haben mittlerweile sowohl funktionelle Bekleidung fürs Motorradfahren als auch Lifestyle-Produkte wie T-Shirts und Snapbacks im Shop”, sagt Jäkel.

Wie viel Geld hat Querly?