:

Wann bekommt man einen Kindergartenzuschuss?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wann bekommt man einen Kindergartenzuschuss?
  2. Wie hoch ist der Kindergartenzuschuss?
  3. Wie funktioniert Kindergartenzuschuss?
  4. Wer zahlt Kindergartenzuschuss?
  5. Ist der Arbeitgeber verpflichtet Kindergartenzuschuss zu zahlen?
  6. Können beide Eltern Kindergartenzuschuss bekommen?
  7. Welche lohnart Kindergartenzuschuss?
  8. Was versteht man unter Kinderbetreuungszuschuss?

Wann bekommt man einen Kindergartenzuschuss?

Der Kindergartenzuschuss ist eine Leistung, die Arbeitgeber:innen zusätzlich zum Lohn für die Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder von Arbeitnehmer:innen bezahlen. Ob diese Unterbringung dabei in einem Betriebskindergarten oder einer externen Einrichtung stattfindet, ist unerheblich für die Höhe der Leistungen.

Wie hoch ist der Kindergartenzuschuss?

Der Kindergartenzuschuss ist eine Leistung, die Arbeitgeber:innen zusätzlich zum Lohn für die Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder von Arbeitnehmer:innen bezahlen. Ob diese Unterbringung dabei in einem Betriebskindergarten oder einer externen Einrichtung stattfindet, ist unerheblich für die Höhe der Leistungen.

Wie funktioniert Kindergartenzuschuss?

Mit wie viel Geld sich der/die Arbeitgeber/in an den Kosten beteiligt, bleibt ihm bzw. ihr überlassen: Die Höhe lässt sich frei gestalten. Und: Diese sogenannte Arbeitgeberleistung ist steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Das heißt für Sie als Arbeitnehmer/in: Sie müssen diese zusätzlichen Leistungen, die sie erhalten, nicht versteuern.

Die Voraussetzungen im Überblick:

  • Ihr Kind geht noch nicht zur Schule und wird nicht zu Hause betreut.
  • Die Betreuungseinrichtung ist für die Betreuung Ihres Kindes geeignet.
  • Der Zuschuss wird zusätzlich zum normalen Gehalt gezahlt.
  • Ein Nachweis, dass Sie die Zuschüsse für die Kinderbetreuung verwendet haben.

Wer zahlt Kindergartenzuschuss?

Der Kindergartenzuschuss ist eine Leistung, die Arbeitgeber:innen zusätzlich zum Lohn für die Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder von Arbeitnehmer:innen bezahlen. Ob diese Unterbringung dabei in einem Betriebskindergarten oder einer externen Einrichtung stattfindet, ist unerheblich für die Höhe der Leistungen.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet Kindergartenzuschuss zu zahlen?

Mit einem Kindergartenzuschuss können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Kosten für die Betreuung, Unterbringung und Verpflegung von nichtschulpflichtigen Kindern übernehmen. Damit kann die Finanzierung der Betreuung der Jüngsten in der Familie während der Arbeitszeiten deutlich erleichtert werden. Schließlich variieren die Kosten für die Unterbringung und Versorgung nicht schulpflichtiger Kinder von Bundesland zu Bundesland und belasten somit teilweise stark das Nettoeinkommen. Der Kita-Zuschuss schafft Eltern finanzielle Abhilfe, lässt Familie und Beruf leichter miteinander vereinbaren und bringt Arbeitgebern zudem Ersparnisse.

Können beide Eltern Kindergartenzuschuss bekommen?

Immer mehr Arbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitern einen finanziellen Zuschuss für die Kosten des Kindergartens bzw. der Kinderbetreuung. Für Eltern und insbesondere Alleinerziehende ist dies natürlich ein großer Vorteil, der genutzt werden sollte. Allerdings sollte man sich im Vorfeld damit befassen, damit diese zusätzliche Leistung bei der nächsten Steuererklärung nicht zum Nachteil wird. Im folgenden Ratgeber stellen wir vor, wann und für wen sich ein solcher Zuschuss lohnt und was es dabei zu beachten gilt.

Welche lohnart Kindergartenzuschuss?

Gleichgültig ist, ob die Unterbringung und Betreuung in betrieblichen oder außerbetrieblichen Kindergärten erfolgen. Barzuschüsse sind ebenso begünstigt wie der Betriebskindergarten. Vergleichbare Einrichtungen sind etwa Schulkindergärten, Kindertagesstätten, Kinder­krippen, Tages- oder Wochenmütter sowie Ganztagspflegestellen. Die Einrichtung muss gleichzeitig zur Unterbringung und Betreuung von Kindern geeignet sein - die Betreuung allein genügt nicht. Die Unterbringung beinhaltet auch Unterkunft und Verpflegung.

Soweit Arbeitgeberleistungen auch den Unterricht eines Kindes ermöglichen, sind sie hingegen nicht steuerfrei. Das gleiche gilt für Leistungen, die nicht unmittelbar der Betreuung eines Kindes dienen, zum Beispiel die Beförderung zwischen Wohnung und Kindergarten (R 3.33 Abs. 2 LStR).

Was versteht man unter Kinderbetreuungszuschuss?

Der Kindergartenzuschuss ist eine Leistung, die Arbeitgeber:innen zusätzlich zum Lohn für die Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder von Arbeitnehmer:innen bezahlen. Ob diese Unterbringung dabei in einem Betriebskindergarten oder einer externen Einrichtung stattfindet, ist unerheblich für die Höhe der Leistungen.