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Welcher Bodenbelag muss in einer Mietwohnung sein?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Welcher Bodenbelag muss in einer Mietwohnung sein?
  2. Ist der Fußboden Mietersache?
  3. Wann habe ich als Mieter Anspruch auf einen neuen Bodenbelag?
  4. Wann ist der Vermieter verpflichtet einen neuen Boden verlegen?
  5. Kann man vom Vermieter einen neuen Boden verlangen?
  6. Ist der Vermieter für neuen Bodenbelag zuständig?
  7. Was darf der Vermieter bei Einzug verlangen?
  8. Was kann der Vermieter vor Einzug verlangen?
  9. Was muss der Vermieter vor Einzug erneuern ausbessern?
  10. Was zählt als normale Gebrauchsspuren Wohnung?
  11. Was muss der Vermieter renovieren bei Einzug?
  12. Wie sauber muss die Wohnung bei Einzug sein?
  13. Welche Mängel muss der Vermieter hinnehmen?
  14. Welche Schäden sind vom Vermieter zu akzeptieren?
  15. Wer muss tapezieren bei Einzug?

Welcher Bodenbelag muss in einer Mietwohnung sein?

Der Bodenbelag, den der Vermieter wählt, sollte einer sein, der sich leicht verlegen lässt. Möchte der Mieter während er die Mietwohnung bewohnt, einen anderen Bodenbelag verlegen, lässt sich der vorhandene leicht entfernen und wird nicht beschädigt, dies ist gerade bei PVC Boden der Fall. Zieht der Mieter aus der Wohnung aus, muss er den vom Vermieter verlegten Bodenbelag wieder verlegen, was bei PVC Boden besonders einfach ist. Verpflichtet ist der Vermieter nicht, eine Wohnung mit einem Bodenbelag zu vermieten. Manche vermieten ihre Mietwohnungen auch ohne diesen, da Mieter auch gerne die Bodenbeläge nach ihrem eigenen Geschmack auslegen möchten. So spart sich der Vermieter das Verlegen des Bodens, der dann eventuell durch den Mieter entfernt wird und eventuell Beschädigungen aufweisen kann. Wichtig ist, was im Mietvertrag zum Thema Bodenbelag angegeben ist. Dies kann unterschiedlich gestaltet sein. Der Mietvertrag sollte genau durchgelesen werden, damit es nicht nach Unterschrift und Einzug des Mieters zum Streit zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt. Beispielsweise wegen des Bodenbelags.

Ist der Fußboden Mietersache?

Schäden auf dem Teppich oder Parkett können zu Auseinandersetzungen mit dem Vermieter führen, und das nicht nur beim Auszug aus der Wohnung. Wer welche Rechte und Pflichten hat.

Ein Teppichboden in der Mietwohnung schafft nicht nur eine behagliche Wohnatmosphäre. Er dämpft auch den Schall und hilft bei der Wärmedämmung. Doch wer muss für seine Erneuerung aufkommen? Wann kann der Mieter einen neuen Teppichboden verlangen, und was geschieht beim Auszug des Mieters mit dem Teppich? Viele Fragen, die zum Streitpunkt werden können.

Wann habe ich als Mieter Anspruch auf einen neuen Bodenbelag?

Wenn ein:e Mieter:in, Mitbewohner:in oder Besucher:in fahrlässig gehandelt haben, müssen Mieter:innen für den Schaden im Fußbodenbelag aufkommen. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass sowohl beim Abschleifen und Versiegeln als auch beim Austausch des Bodens nicht der Neuwert, sondern nur der Zeitwert des Bodens zu ersetzen ist.

Gleiches gilt auch, wenn ein Teppichboden oder Laminat durch Nutzung von Mieter:innen beschädigt wurde. Die Höhe des Schadenersatzanspruchs bestimmt sich nach dem sogenannten „Abzug neu für alt“. Dabei wird die abgelaufene Nutzungsdauer angerechnet. Vermieter:innen soll durch das Erneuern des Belags und die damit verbundene Wertverbesserung nicht bessergestellt werden als zuvor.

Wann ist der Vermieter verpflichtet einen neuen Boden verlegen?

Wenn ein:e Mieter:in, Mitbewohner:in oder Besucher:in fahrlässig gehandelt haben, müssen Mieter:innen für den Schaden im Fußbodenbelag aufkommen. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass sowohl beim Abschleifen und Versiegeln als auch beim Austausch des Bodens nicht der Neuwert, sondern nur der Zeitwert des Bodens zu ersetzen ist.

Gleiches gilt auch, wenn ein Teppichboden oder Laminat durch Nutzung von Mieter:innen beschädigt wurde. Die Höhe des Schadenersatzanspruchs bestimmt sich nach dem sogenannten „Abzug neu für alt“. Dabei wird die abgelaufene Nutzungsdauer angerechnet. Vermieter:innen soll durch das Erneuern des Belags und die damit verbundene Wertverbesserung nicht bessergestellt werden als zuvor.

Kann man vom Vermieter einen neuen Boden verlangen?

Laut deutschem Mietrecht hat der Vermieter die Pflicht, die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und zu erhalten. Dazu gehört auch, dass die Wohnung einen intakten Bodenbelag aufweist. Grundsätzlich ist der Vermieter zuständig für die Instandhaltung und Renovierung der Wohnung, das heißt, dass er sich verpflichtet, die Mietwohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten (§ 535 Abs. 1 BGB). Hierzu zählt auch der Fußboden. Muss dieser bspw. erneuert werden, ist das zuallererst Vermietersache.

Gut zu wissen: Wenn die Wohnung ohne Bodenbelag angemietet wurde besteht auch kein Anspruch auf einen neuen Bodenbelag!

Ist der Vermieter für neuen Bodenbelag zuständig?

Laut deutschem Mietrecht hat der Vermieter die Pflicht, die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und zu erhalten. Dazu gehört auch, dass die Wohnung einen intakten Bodenbelag aufweist. Grundsätzlich ist der Vermieter zuständig für die Instandhaltung und Renovierung der Wohnung, das heißt, dass er sich verpflichtet, die Mietwohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten (§ 535 Abs. 1 BGB). Hierzu zählt auch der Fußboden. Muss dieser bspw. erneuert werden, ist das zuallererst Vermietersache.

Gut zu wissen: Wenn die Wohnung ohne Bodenbelag angemietet wurde besteht auch kein Anspruch auf einen neuen Bodenbelag!

Was darf der Vermieter bei Einzug verlangen?

Ein gutes Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist enorm wichtig. Grundlage dafür ist, dass Sie als Vermieter genau wissen, welche Pflichten Sie zu erfüllen haben und welche Aufgaben Ihnen obliegen.

Was kann der Vermieter vor Einzug verlangen?

Wer einen Mietvertrag unterschreibt oder eine eindeutige mündliche Vereinbarung trifft, hat sich vertraglich gebunden. Es gibt grundsätzlich kein Widerrufsrecht für Mietverträge – es sei denn, man hat sich vertraglich auf ein solches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht geeinigt.

Wer sich nach der Vertragsunterschrift überlegt, doch nicht einziehen zu wollen, muss sich mit dem Vermieter einigen oder aber unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Dies gilt auch dann, wenn die Mieter nichts dafür können, dass der Einzug nicht klappt (berufliche Versetzung, Krankheit, Jobcenter genehmigt den Umzug nicht).

Wer einen Mietvertrag unterschreibt oder eine eindeutige mündliche Vereinbarung trifft, hat sich vertraglich gebunden. Es gibt grundsätzlich kein Widerrufsrecht für Mietverträge – es sei denn, man hat sich vertraglich auf ein solches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht geeinigt.

Wer sich nach der Vertragsunterschrift überlegt, doch nicht einziehen zu wollen, muss sich mit dem Vermieter einigen oder aber unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Dies gilt auch dann, wenn die Mieter nichts dafür können, dass der Einzug nicht klappt (berufliche Versetzung, Krankheit, Jobcenter genehmigt den Umzug nicht).

Besteht der Vermieter auf Einhaltung des Vertrages, kann der Mieter nur kündigen und muss während der Kündigungsfrist Miete zahlen, obwohl er nicht einzieht. Ist ein wirksamer Zeitmietvertrag geschlossen oder ein Kündigungsausschluss vereinbart, kann unter Umständen erst einmal nicht gekündigt werden. In solchen Fällen kann es um sehr viel Geld gehen, so dass schnellstmöglich eine persönliche juristische Beratung in Anspruch genommen werden sollte.

Was muss der Vermieter vor Einzug erneuern ausbessern?

Ob Rolläden, Türen oder Heizkörper – geht in der Wohnung etwas kaputt, ist der Vermieter für die Erneuerung zuständig. Das Ganze nennt sich Instandhaltungspflicht, und steht in § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Für Schäden die über die normale Abnutzung hinausgehen, wird der Mieter zur Kasse gebeten. Bis hierhin scheint die Sache klar. Doch was ist mit Abnutzungsspuren, die durch das normale Wohnen entstanden sind? In der Praxis renovieren viele Mieter beim Auszug, obwohl sie es gar nicht müssten. Tatsächlich sind die sogenannten Schönheitsreparaturen auf bestimmte Arbeiten beschränkt, und müssen auch nur in bestimmten Fällen durchgeführt werden.

Was zählt als normale Gebrauchsspuren Wohnung?

Bei Ein- und Auszug in eine Mietwohnung sollte man ein Wohnungsübergabeprotokoll anfertigen. ©kautionsfrei

Die Wohnungsübergabe beim Auszug ist für Mieter und Vermieter eine Zitterpartie. Der Mieter möchte ohne Kosten und Aufwand die Wohnung verlassen, der Vermieter möchte seine Wohnung in guten Zustand wissen, um sie schnell weitervermieten zu können. Es ist nicht verwunderlich, dass nach dem Auszug von Mietern Gebrauchsspuren zurückbleiben. Das Leben in der Wohnung, aber auch der Umzug selbst können unschöne Relikte an Wänden, Türen oder Fußböden hinterlassen. Unser Tipp vorweg für Mieter und Vermieter: Niemals das Wohnungsübergabeprotokoll beim Ein- oder Auszug vergessen, denn es sichert beide Parteien ab, was den Zustand der Mietfläche zum Zeitpunkt des Aus- oder Einzugs angeht.

Was muss der Vermieter renovieren bei Einzug?

Das Wichtigste vorab: Grundsätzlich ist es Pflicht des Vermieters, dass sich die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand befindet. Dies schließt auch die Übernahme von Reparaturen und Renovierungen ein. Festgelegt ist dies in § 535 Abs. 1 BGB. Denn hier heißt es: „Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“

Die Parteien können aber vom Gesetz abweichen, indem sie eine individuelle Vereinbarung über die Einzugsrenovierung treffen. Das heißt: Ist in Ihrem Mietvertrag festgelegt, dass Sie als Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses die Renovierung übernehmen, ist diese Klausel unter Umständen wirksam.

Die Betonung liegt hier allerdings auf „unter Umständen“. Denn die entsprechende Regelung ist nur dann rechtsgültig, wenn sie den Mieter nicht erheblich benachteiligt.

Wie sauber muss die Wohnung bei Einzug sein?

Beim Auszug aus der Wohnung kommen kleinere und grössere Schäden ans Tageslicht. Gemäss den meisten Mietverträgen bist du in der Schweiz verpflichtet, kleinere Reparaturen zu übernehmen, wenn sie bis zu 200 Franken kosten (zum Beispiel Backbleche, Seifenschalen oder Dampfabzugfilter ersetzen).

Einige typische Arbeiten gehören ebenfalls zum kleinen Unterhalt und müssen beim Wohnungsauszug erledigt sein:

  • Schrauben anziehen
  • Scharniere ölen
  • Abflüsse reinigen

Du bist übrigens auch für den kleinen Unterhalt zuständig, wenn die Wohnung steinalt ist. Du musst aber nur für kleine Unterhaltsarbeiten aufkommen in Räumen, die du alleine benutzt hast, also nicht im gemeinsamen Veloraum oder in der Waschküche.

Wie es der Begriff sagt, steht besenrein für eine gründlich mit dem Besen vorgenommene Reinigung. Kurz und knapp gesagt heisst besenrein, dass du die Böden aufnehmen und Küche und Nassräume grob putzen musst. In den meisten Mietverträgen ist bei besenreiner Reinigung eine Pauschale vorgesehen, die der Vermieter einzieht für die gründliche Reinigung des Rests der Wohnung. Immerhin musst du dich in diesem Falle nicht um die Organisation der Reinigung kümmern.

Welche Mängel muss der Vermieter hinnehmen?

Um die Farbe der Wände streiten sich Vermieter und Mieter bei der Wohnungsübergabe am häufigsten. Früher war es üblich, dass Mieter beim Auszug für weiße Wände zu sorgen hatten. Zahlreiche Klauseln im Mietvertrag machen die Pflicht zur Renovierung allerdings unwirksam. So z.B. starre Fristen, das Vorschreiben einer bestimmten Wandfarbe oder die allgemeine Pflicht zur Renovierung ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung. Ist eine Renovierung allerdings notwendig oder rechtssicher im Mietvertrag festgehalten, muss der Eigentümer hinnehmen, dass der Mieter in Eigenregie streicht und das Ergebnis nicht professionell ist.

Schränke und Regale im Badezimmer oder der Küche anzubringen, zählt zu einem vertragsmäßigen Gebrauch der Wohnung. Das Amtsgericht München hielt in einem Streit 59 Bohrlöcher im Bad für angemessen (Az.: 473 C 32372/13) und für das Landgericht Berlin waren sogar 149 Löcher in einer 150-qm-Wohnung annehmbar (Az.: 63 S 216/13). Mieter müssen beim Auszug also nicht alle Bohrlöcher in der Wohnung zuspachteln.

Welche Schäden sind vom Vermieter zu akzeptieren?

Nutzt ein Mieter seine Wohnung vertragsgemäß, muss er für Verschlechterungen der Wohnung im Rahmen der normalen Abnutzung nicht aufkommen (§ 538 BGB). Diese sind vom Vermieter einkalkuliert und vom Mieter mit der Miete bezahlt.

Wer muss tapezieren bei Einzug?

Das Wichtigste vorab: Grundsätzlich ist es Pflicht des Vermieters, dass sich die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand befindet. Dies schließt auch die Übernahme von Reparaturen und Renovierungen ein. Festgelegt ist dies in § 535 Abs. 1 BGB. Denn hier heißt es: „Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“

Die Parteien können aber vom Gesetz abweichen, indem sie eine individuelle Vereinbarung über die Einzugsrenovierung treffen. Das heißt: Ist in Ihrem Mietvertrag festgelegt, dass Sie als Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses die Renovierung übernehmen, ist diese Klausel unter Umständen wirksam.

Die Betonung liegt hier allerdings auf „unter Umständen“. Denn die entsprechende Regelung ist nur dann rechtsgültig, wenn sie den Mieter nicht erheblich benachteiligt.