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Bis wann Einschreiben Uni Kiel?

Inhaltsverzeichnis:

  1. Bis wann Einschreiben Uni Kiel?
  2. Was braucht man zum Einschreiben an der Uni?
  3. Bis wann kann man sich an der Uni einschreiben?
  4. Was passiert nach dem man immatrikuliert ist?
  5. Wann Einschreiben für Wintersemester 2023?
  6. Kann ich mich jetzt noch an der Uni einschreiben?
  7. Kann man sich an der Uni einschreiben und nicht hingehen?
  8. Kann man sich online einschreiben?
  9. Kann man sich noch nachträglich einschreiben?
  10. Was passiert wenn man die Immatrikulationsfrist verpasst?
  11. Ist eine Immatrikulation verpflichtend?
  12. Wie lange dauert es bis ein Zulassungsbescheid ausgestellt wird?
  13. Wann bekommt man Zusage für Wintersemester?
  14. Ist ein Scheinstudium strafbar?
  15. Wann muss ich mich fürs Wintersemester einschreiben?

Bis wann Einschreiben Uni Kiel?

Durch die Einschreibung (Immatrikulation) werden Sie als Studierende und Mitglieder an der Universität aufgenommen.

In zulassungsfreien (nicht bewerbungspflichtigen) Studiengängen ist eine Einschreibung ohne vorherige Bewerbung möglich. Die Zahl der Studienplätze in zulassungsfreien Studiengängen ist nicht begrenzt.

Was braucht man zum Einschreiben an der Uni?

Drei unterschiedliche Fälle, eine Gemeinsamkeit: das Versäumnis. Die angehenden Studenten fürchten, ein Semester warten zu müssen, um sich erneut an den Universitäten ihrer Wahl für ihr Wunschstudium einschreiben zu können. Denn bei vielen Unis ist die Frist bereits abgelaufen. 

„Hat der Bewerber die Frist schlichtweg versehentlich verstreichen lassen, sind die Chancen für eine nachträgliche Einschreibung – jedenfalls bei zulassungsbeschränkten Studiengängen – sehr gering“, sagt ein Sprecher der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Zulassungsbeschränkt – also „mit NC“ ist hier allerdings das Zauberwort.

Wer ein Fach studieren möchte, dass nicht oder nur regional zulassungsbeschränkt ist, hat nämlich nicht zwangsläufig Pech gehabt. Allgemein haben angehende Studenten auch nach Ende der Frist vier Möglichkeiten, doch noch an einen Studienplatz zu kommen.

Für viele junge Erwachsene ist ein Fernstudium kein gleichwertiger Ersatz für ein Studium mit Präsenzlehre – das Leben rund um den Campus und die sozialen Aktivitäten kommen dabei zu kurz. Fakt ist aber auch, wenn es hart auf hart kommt, kann ein Fernstudium zum Retter in der Not werden. Ist die Frist für das Präsenzstudium verpasst, bieten Fernstudiengänge eine echte Alternative.

An den sogenannten Fernunis werden nicht nur eine ganze Reihe spannender Studienfächer angeboten, fast alle haben keinerlei Zulassungsbeschränkungen. Dadurch ist es möglich auch mit schlechtem Abitur ein begehrtes Studium wie Psychologie oder BWL zu absolvieren.

Die Hochschulen setzten dabei auf maximale Flexibilität. Das Startdatum für das persönliche Fernstudium wählen die Studierenden selbst. Passt es gerade nicht, weil die persönlichen Umstände es nicht hergeben, können die Abiturienten unkompliziert zu einem geeigneteren Zeitpunkt beginnen. Das Konzept der maximalen Freiheiten zieht sich wie ein roter Faden durch das ganze Fernstudium: Studieren in Eigenregie quasi. Denn neben dem Studienstart, werden auch Prüfungstermine selbst festgelegt.

Bis wann kann man sich an der Uni einschreiben?

Drei unterschiedliche Fälle, eine Gemeinsamkeit: das Versäumnis. Die angehenden Studenten fürchten, ein Semester warten zu müssen, um sich erneut an den Universitäten ihrer Wahl für ihr Wunschstudium einschreiben zu können. Denn bei vielen Unis ist die Frist bereits abgelaufen. 

„Hat der Bewerber die Frist schlichtweg versehentlich verstreichen lassen, sind die Chancen für eine nachträgliche Einschreibung – jedenfalls bei zulassungsbeschränkten Studiengängen – sehr gering“, sagt ein Sprecher der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Zulassungsbeschränkt – also „mit NC“ ist hier allerdings das Zauberwort.

Wer ein Fach studieren möchte, dass nicht oder nur regional zulassungsbeschränkt ist, hat nämlich nicht zwangsläufig Pech gehabt. Allgemein haben angehende Studenten auch nach Ende der Frist vier Möglichkeiten, doch noch an einen Studienplatz zu kommen.

Für viele junge Erwachsene ist ein Fernstudium kein gleichwertiger Ersatz für ein Studium mit Präsenzlehre – das Leben rund um den Campus und die sozialen Aktivitäten kommen dabei zu kurz. Fakt ist aber auch, wenn es hart auf hart kommt, kann ein Fernstudium zum Retter in der Not werden. Ist die Frist für das Präsenzstudium verpasst, bieten Fernstudiengänge eine echte Alternative.

An den sogenannten Fernunis werden nicht nur eine ganze Reihe spannender Studienfächer angeboten, fast alle haben keinerlei Zulassungsbeschränkungen. Dadurch ist es möglich auch mit schlechtem Abitur ein begehrtes Studium wie Psychologie oder BWL zu absolvieren.

Die Hochschulen setzten dabei auf maximale Flexibilität. Das Startdatum für das persönliche Fernstudium wählen die Studierenden selbst. Passt es gerade nicht, weil die persönlichen Umstände es nicht hergeben, können die Abiturienten unkompliziert zu einem geeigneteren Zeitpunkt beginnen. Das Konzept der maximalen Freiheiten zieht sich wie ein roter Faden durch das ganze Fernstudium: Studieren in Eigenregie quasi. Denn neben dem Studienstart, werden auch Prüfungstermine selbst festgelegt.

Was passiert nach dem man immatrikuliert ist?

Die Termine verstehen sich einschließlich des erst- und letztgenannten Tages. Für verspätet beantragte Einschreibung (gilt nicht für Promotionen, Masterstudiengänge und für das Praktische Jahr im Studiengang Medizin) oder Rückmeldung/Beurlaubung werden gem. § 5 Abs. 1 der Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Hochschulabgaben (Abgabensatzung) Verwaltungsgebühren erhoben.

Für Studiengänge am Campus: [email protected]

Die Termine verstehen sich einschließlich des erst- und letztgenannten Tages. Für verspätet beantragte Einschreibung (gilt nicht für Promotionen, Masterstudiengänge und für das Praktische Jahr im Studiengang Medizin) oder Rückmeldung/Beurlaubung werden gem. § 5 Abs. 1 der Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Hochschulabgaben (Abgabensatzung) Verwaltungsgebühren erhoben.

Für Studiengänge am Campus: [email protected]

Für Studiengänge am Campus Essen: [email protected]

Wann Einschreiben für Wintersemester 2023?

Die Termine verstehen sich einschließlich des erst- und letztgenannten Tages. Für verspätet beantragte Einschreibung (gilt nicht für Promotionen, Masterstudiengänge und für das Praktische Jahr im Studiengang Medizin) oder Rückmeldung/Beurlaubung werden gem. § 5 Abs. 1 der Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Hochschulabgaben (Abgabensatzung) Verwaltungsgebühren erhoben.

Für Studiengänge am Campus: [email protected]

Die Termine verstehen sich einschließlich des erst- und letztgenannten Tages. Für verspätet beantragte Einschreibung (gilt nicht für Promotionen, Masterstudiengänge und für das Praktische Jahr im Studiengang Medizin) oder Rückmeldung/Beurlaubung werden gem. § 5 Abs. 1 der Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Hochschulabgaben (Abgabensatzung) Verwaltungsgebühren erhoben.

Für Studiengänge am Campus: [email protected]

Für Studiengänge am Campus Essen: [email protected]

Kann ich mich jetzt noch an der Uni einschreiben?

An vielen Unis ist die Bewerbungsfrist bereits abgelaufen. Noch gilt für Spätstarter: kein Grund zur Panik. So machen Sie trotz verpasster Frist an der Uni Karriere.

„Ich habe die Frist für meinen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang verpasst“, erzählt Sarah. Nicht, weil sie es verbummelt hat. Sie lag mit einer dicken Grippe und Fieber im Bett. Deshalb habe sie ihr Abizeugnis nicht rechtzeitig wegschicken können.

Kann man sich an der Uni einschreiben und nicht hingehen?

Mit einem Semesterticket fährst du billig Bus und Bahn. Doch das gilt nur für Studenten. Viele schreiben sich nur für den Rabatt an der Uni ein. Bislang haben sie kaum etwas zu befürchten.

Dieser Artikel ist am 06. November 2019 bei Orange - dem jungen Portal des Handelsblatts - erschienen.

Kann man sich online einschreiben?

Wenn Sie sich erstmals an einer deutschen Hochschule einschreiben, senden Sie bitte die folgenden Unterlagen zu bzw. erledigen Sie folgende Dinge:

  • Einschreibungsformular, bitte unterschreiben nicht vergessen!
  • ggf. Zulassungsbescheid für zulassungsbeschränkte Studiengänge (für       zulassungsfreie Studiengänge entfällt dieser Punkt)
  • Kopie des Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass)
  • Amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis).
  • NEU!: elektronische Meldung der gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus. Nähere Erläuterungen finden Sie unter: Versicherungen für Studierende/Krankenversicherung6

Hinweis: Zur Einschreibung müssen Sie sich IMMER an eine gesetzliche Krankenversicherung wenden. 

Kann man sich noch nachträglich einschreiben?

Wenn Sie sich erstmals an einer deutschen Hochschule einschreiben, senden Sie bitte die folgenden Unterlagen zu bzw. erledigen Sie folgende Dinge:

  • Einschreibungsformular, bitte unterschreiben nicht vergessen!
  • ggf. Zulassungsbescheid für zulassungsbeschränkte Studiengänge (für       zulassungsfreie Studiengänge entfällt dieser Punkt)
  • Kopie des Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass)
  • Amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis).
  • NEU!: elektronische Meldung der gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus. Nähere Erläuterungen finden Sie unter: Versicherungen für Studierende/Krankenversicherung6

Hinweis: Zur Einschreibung müssen Sie sich IMMER an eine gesetzliche Krankenversicherung wenden. 

Was passiert wenn man die Immatrikulationsfrist verpasst?

Für Sommersemester. Habe gedacht, die Immatrikulationstermine sind Anfang April, keeeiiiine Ahnung warum ich das dachte. Möchte mich aber dennoch einschreiben. Habe gerade angerufen und gesagt, dass ich Termin verpasst habe. Und sie meinte, es ginge nur noch, wenn ich einen Antrag zur nachträglichen Einschreibung stelle, aber brauche dafür nen triftigen Grund, weshalb ich die Frist net einhalten konnte.

Ist eine Immatrikulation verpflichtend?

Campus Duisburg Dienstgebäude: SG Geibelstr. 41 47057 Duisburg

Campus Essen Dienstgebäude: T03 R00 Universitätsstr. 2 45141 Essen

Wie lange dauert es bis ein Zulassungsbescheid ausgestellt wird?

Die Bewerbung zum Studium an der JGU erfolgt online unter www.uni-mainz.de/onlinebewerbung. Im "Bewerbungsportal für Bildungsausländer finden Sie in der Spalte „Download“ die Anleitungen zum Ausfüllen der Bewerbung in englischer und deutscher Sprache.

Am Ende der Bewerbung schicken Sie den Onlineantrag elektronisch ab. Drücken Sie dann in der Bewerbungsübersicht auf die Schaltfläche "Drucken" und laden Sie das PDF-Dokument herunter. Dort erfahren Sie, ob Sie eine ausgedruckte und unterschriebene Version sowie weitere Unterlagen (siehe Checkliste) einreichen müssen.

Wann bekommt man Zusage für Wintersemester?

Öffnung des Online-Bewerbungsportals KLIPS 2.0 für grundständige Studiengänge (Bachelor, 1.Prüfung Rechtswissenschaft) im 1. Fachsemester und im Höheren Fachsemester. 06.06.2023 Bewerbung zum Studium in grundständigen Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (NC) im ersten Fachsemester (Erst- und Zweitstudium, Erst- und Zweithörer) möglich bis:  

15.07.2023  (Ausschlussfrist*). Es wird KEINE Nachreichfrist gewährt.  

Ist ein Scheinstudium strafbar?

Langsam sehe ich mich auch bei den 30 anderen Leuten hier im Thread. Dem einzelnen Unkenrufer hier ist einfach nicht mit Argumenten beizukommen.

Die Juristen schreiben alle im Konjuktiv ("hier könnte eine Betrugsabsicht vorliegen" - "wäre als Betrug anzusehen" - "theoretisch von Strafe bedroht"), und Du stellst es als erwiesene und stichfeste Tatsache dar.

Wenn ein Meteorologe morgen sagt "heute in einem Jahr könnte die Sonne scheinen" - gehst Du dann auch fest davon aus, dass an exakt diesem Datum die Sonne scheint?

Weil es kein Einwurf war, sondern das ist nur ein einsamer Nörgler, der substanzlos irgendetwas schreibt, damit er beachtet wird und sich einen ablacht, dass er immer wieder Beachtung findet. Dem geht es nicht um das Thema, denn selten war ein Thema so klar, wie das hier: Es gibt dutzende Stimmen von Juristen, Professoren und sogar Vize-Präsidenten des Landgerichtes. Das Ergebnis ist immer gleich: Strafbar.

WiWi Gast schrieb am 27.02.2018:

Verstehe deinen Einwurf nicht. Ein Straftatbestand ist immer abstrakt und klar definiert.

Danke, wir kennen jetzt auch deine Meinung

für 90% der Jungs hier im Forum sieht es eben nicht so aus... und manchmal braucht man eben dieses kleine etwas an Gerissenheit ;)

WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:

Solange die Quellen nicht widerlegt werden, brauchen wir nicht weiter zu diskutieren. Alle Quellen, in denen sich renommierte Juristen sich zitieren lassen, sprechen von der Strafbarkeit.

Da das juristisch fundierte Aussagen sind, können sie nicht widerlegt werden. Man könnte höchstens eine andere juristische Meinung haben, aber die scheint kein Jurist aus dem Bereich vertreten zu wollen. Geschweige denn ähnlich viele, wie von der Strafbarkeit sprechen.

Da hilft es auch nichts, wenn ich 10 x unter einer anderen Persönlichkeit poste und mir selbst Recht gebe oder fiktive 90% des Forums für mich vereinnahme.

Deine Quellen sind aber doch widerlegt und zwar genau genommen in jedem hier geposteten Beitrag. Diese ignorierst du aber, postest wiederholt und immer wieder den gleichen Schmarrn, den du (bewusst?) fehlinterpretierst. Tatsächlich fehlt aber umgekehrt der Nachweis der Strafbarkeit. Dieser ist erst erbracht, wenn jemand verurteilt wurde. Was aber nie passiert ist.

WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:

Solange die Quellen nicht widerlegt werden....

WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:

... Da hilft es auch nichts, wenn ich 10 x unter einer anderen Persönlichkeit poste und mir selbst Recht gebe oder fiktive 90% des Forums für mich vereinnahme.

Warum tust Du es dann andauernd?

sorry, du hast es immer noch nicht verstanden

Strafbarkeit =/= Straftat

antworten

Sehe ich wie du. Das kindische Verhalten geht einem furchtbar auf die Nerven. Noch mehr nervt mich als angehender Wirtschaftsjurist wie hier mit Schwachsinn um sich geworfen wird wie:

  • Eine Straftat verfolgen, verstößt gegen die Menschenrechte; selten sowas Blödes gehört oder
  • Strafbarkeit =/=Straftat; wenn etwas strafbar ist, dann ist es eine Straftat wenn ich es tue

Und dass ein Scheinstudium eine Straftat ist weiß jedes Kind. Und ja, für die juristischen Analphabeten: Wenn es strafbar ist, ist es eine Straftat, wenn ich es betreibe und nein, es verstößt nicht gegen die Menschenrechte, wenn ich eine Straftat verfolge LOL

Habe ich was verpasst? Ein Scheinstudium war schon immer strafbar und einer, der eines betreibt ist ein Straftäter. Wenn man dann auch noch Kindergeld, Bafög, Semesterticket & Co. abzockt, wird es heftig. Zudem ist es ziemlich asozial die Allgemeinheit zur eigenen Bereicherung abzuzocken.

antworten

Ein _angehender_ Wirtschaftsjurist nennt andere fachliche Analphabeten und fummelt selbst an fachfremden Inhalten rum.

Finde die 1000 Logikfehler selbst.

WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:

Dass so ein Verhalten strafbar ist, ist doch logisch. Dafür hätte man hier die ganzen Zitate der renommierten Juristen gar nicht gebraucht, um das sich denken zu können. Von der moralischen Seite will ich gar nicht erst anfangen.

antworten

Deine Mindermeinung tolerieren wir.

WiWi Gast schrieb am 05.03.2018:

Dass so ein Verhalten strafbar ist, ist doch logisch. Dafür hätte man hier die ganzen Zitate der renommierten Juristen gar nicht gebraucht, um das sich denken zu können. Von der moralischen Seite will ich gar nicht erst anfangen.

Wenn du es mit deinem Gewissen vereinbarten kannst, ist das alles kein Problem.

Ich habe Vollzeit gearbeitet und war über 4 Jahre an einer Uni eingeschrieben, um das Semesterticket zu nutzten. Hat keine S** interessiert.

Nach 4 Jahren wurde ich allerdings aufgrund nicht erbrachter Leistungen (habe ja nie eine Vorlesung besucht, geschweige denn eine Klausur geschrieben) exmatrikuliert.

Ich glaube die Begriffspaare "Moral" und "Wirtschaftswissenschaften" passen nicht so gut zusammen. Hier zählt der homo oeconomicus.

Wenn es Leute künftig unterlassen, dann sich nicht wegen moralischer Bedenken, sondern weil hier klipp und klar nachgewiesen wurde, dass es strafbar ist.

WiWi Gast schrieb am 05.03.2018:

Ein Kollege von mir hat da noch ein Schippe draufgelegt: Für Semester immatrikuliert, zum Arzt gegangen, Attest geholt, Attest eingereicht, Semesterbeitrag erstattet bekommen, Studentenstatus behalten für ein halbes Jahr, samt Ticket. Alles komplett gratis.

Vllt. hat er wirklich eine "Krankheit" gehabt, die ihn vom Lernen hätte theoretisch abhalten können, da er aber bei einem "speziellen" Arzt war, der Krankschreibungen und Atteste bekannterweise bei jeder Gelegenheit verteilt hatte, glaube ich schon, dass es ausschließlich Gründe waren, komplett gratis alles zu bekommen.

Habe ihn irgendwann mal gefragt, ob er ein schlechtes Gewissen hat oder so. Er meinte O-Ton: "Nö, offiziell bin ich krankgeschrieben und der Arzt hat Schweigepflicht".

Herrlich, dein Kollege hat wirklich Tricks drauf. Er wird es weit in seiner Karriere bringen mit seinem Erfindungsgeist.

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

Ein Kollege von mir hat da noch ein Schippe draufgelegt: Für Semester immatrikuliert, zum Arzt gegangen, Attest geholt, Attest eingereicht, Semesterbeitrag erstattet bekommen, Studentenstatus behalten für ein halbes Jahr, samt Ticket. Alles komplett gratis.

Kollege kriegst du da oben eigentlich Luft? Schalt mal ein Gang runter und pluster dich mit deinem Pseudo-(Wirtschafts-)Jura nicht so auf. Kek.

WiWi Gast schrieb am 28.02.2018:

Sehe ich wie du. Das kindische Verhalten geht einem furchtbar auf die Nerven. Noch mehr nervt mich als angehender Wirtschaftsjurist wie hier mit Schwachsinn um sich geworfen wird wie:

Da hast du leider Recht. Der ehrliche ist leider der Dumme.

Gott sei Dank verjährt Betrug erst nach 5 Jahren.

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

Ich finde es trotzdem extrem traurig, was für eine Welt wir haben. Ein Scheinstudium zu machen, um Vorteile abzugreifen, sollte eigentlich schon der Anstand verbieten. Das tut er bei vielen aber nicht.

Dann sollten die zahlreichen juristischen Stimmen, die alle sagen, dass es strafbar ist, doch für sich sprechen. Sind hier verlinkt und sehr deutlich. Was tun aber manche besondere Kandidaten hier? Sie wägen ihre Chancen ab, ob sie erwischt werden. Sie wissen, dass sie sich des Betrugs schuldig machen, schätzen die Chance, dass sie dafür erwischt werden, aber so gering ein, dass sie es trotzdem tun.

Anstand? Moral? Und die gleichen Menschen beschweren sich dann über die bösen und kalten Unternehmen, die ihnen nur befristete Verträge geben und sie bei jedem Anlass rauskegeln. Was für eine Heuchelei!

Warum ist der ehrliche der Dumme? Betrug verjährt frühestens nach 5 Jahren und in Einzelfällen erst nach 30 Jahren. Findest du es erstrebenswert, 5 bis 30 Jahre zu zittern, ob sie dich doch noch drankriegen? In ein paar Jahren ist das nur ein Knopfdruck in einer digitalisierten Welt, ob jemand Vollzeit als Arbeitnehmer gemeldet ist und gleichzeitig als Student und ein Semesterticket abkassiert. Keine Sorge.

Was dann mit deinem Führungszeugnis passiert, ist auch klar und wehe du bist in einer Branche, bei der es regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfungen (z.B. Finanzindustrie oder Beratung) gibt oder beim Staat. Dann war es das mit der Karriere. Du musst nur warten. So wie damals beim Bafög ;)

WiWi Gast schrieb am 06.03.2018:

Wann muss ich mich fürs Wintersemester einschreiben?

Man kann Studiengänge in Deutschland in drei unterschiedliche Gruppen einteilen:

Unterlagen, die bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss eingereicht werden müssen, sind:

  • Das ausgefüllte Antragsformular für die Bewerbung zum Studiengang
  • Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung: - allgemeine Hochschulreife - Fachhochschulreife - fachgebundene Hochschulreife (Abschluss an Fachgymnasien, Berufsoberschule, Fachakademie etc.)
  • Bei Masterstudiengänge ist zudem der Nachweis über den Bachelor-, Magister- oder Diplomabschluss erforderlich

Je nach Studiengang und Hintergrund des Bewerbers können weitere Unterlagen erforderlich sein: